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Anfrage der Frakton Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand Sanierung Toiletten im Blücherpark (AN/0092/2020)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2102/2020 vom 13.07.2020

Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 2102/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Anfrage der Frakton Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand Sanierung Toiletten im Blücherpark (AN/0092/2020) hier: Antwort der Verwaltung In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 06.12.2018 gab es einen gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU zur Sanierung der gesamten Toilettenanlage im Blücherpark. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung gebeten wird, die Toilettenanlage im Blücherpark im Be- reich des Kahnweihers zu sanieren. Die Sanierung soll, wenn nötig auch die Instandsetzung bzw. den Austausch der Zu- und Ableitungsrohre umfassen. Beschlossen ist auch, dass die Verwaltung, diese Maßnahme zeitgleich im Zuge der derzeit laufenden Baumaßnahme im Kahnweiher umsetzen möge. Der Weiher im Blücherpark ist inzwischen saniert und wieder aufgefüllt worden und sobald das Wetter wärmer wird, wird auch die Besuchersaison beginnen. Der Antrag damals zielte darauf hin, dass dann auch eine sanierte und funktionierende Toilettenanla- ge zur Verfügung steht. Die Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie weit ist die Sanierung der Toilettenanlage und der zu- und ableitenden Rohre im Blücher- park gediehen? 2. Ab wann kann diese Toilettenanlage genutzt werden? 3. Zu welchen Zeiten wird die Toilettenanlage geöffnet sein? 4. Wer wird für die Reinigung sorgen? 5. Wie wird sichergestellt, dass der Zustand der sanierten Toilette auch in Zukunft erhalten bleibt? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Eine Sanierung ist auf Grund der hohen Kosten für den Altbestand nicht mehr wirtschaftlich. Neben den Ver- und Entsorgungsleitungen ist die gesamte Bausubstanz anzufassen, insbe- sondere Bauwerksabdichtung, Dach und Innenbekleidungen. Es wird daher eine Neuerrich- tung einer City-WC Anlage favorisiert, welche aktuell auf die technische Umsetzbarkeit (Be- fahrbarkeit mit Kran und Tieflader, Kranbarkeit, notwendige Anschlüsse) geprüft wird. Nach Abschluss der Prüfarbeiten erfolgt eine entsprechende Beschlussvorlage mit Standortvor- schlag an die Bezirksvertretung Ehrenfeld. 2 Zu 2: Hierzu kann auf Grund der umfangreichen, aber notwendigen Abstimmungen bei der Neuer- richtung keine stichhaltige Aussage getroffen werden. Insbesondere das Genehmigungsver- fahren nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen hat in der Vergangenheit teilweise mehr als 18 Monate gedauert. Zu 3: In der Regel ist bei einer City-WC Anlage eine 24h Öffnung an 7 Tagen pro Woche möglich. Die automatischen Türen lassen sich aber zu bestimmten Zeiten sperren, sollte dies erforder- lich sein. Zu 4: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Zu 5: Da die Anlage nicht saniert wird, bezieht die Verwaltung die Frage auf den Neubau. Hier hofft die Verwaltung, dass zum einen die Sozialkontrolle durch die angrenzende Gastronomie und zum anderen die Vandalismus hemmende Ausgestaltung der City WC Anlage die potentiellen Schäden eingrenzt.

Beratungsverlauf

  1. 03.09.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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