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V/0680/2021

Volksfest Send - Zukunft der Kooperationsvereinbarung zur Sendwerbung

Vorlagen 09.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 21.09.2021, TOP 12

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

7227 Zeichen

V/0680/2021 
V/0680/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Volksfest Send - Zukunft der Kooperationsvereinbarung zur Sendwerbung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangssituation 
 
Die Stadt Münster veranstaltet dreimal jährlich das traditionelle Volksfest „Send“. Die Veranstaltung 
wird nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt. Die Vergabe der Standplätze erfolgt öffent-
lich-rechtlich. Über die Nutzung der Standplätze werden privat rechtliche Nutzungsverträge ge-
schlossen. Das zu entrichtende Entgelt richtet sich nach dem Tarif für das Überlassen von Stand-
plätzen auf den Volksfesten (Send und Kirmessen) in der Stadt Münster.  
 
Für die jeweils 9 -tägigen Veranstaltungen im Frühjahr und Herbst wurden ca. 190 und für den 5 -
tägigen Sommersend ca. 140 Stände vergeben. Die Sendveranstaltungen verzeichneten schon vor 
der Corona-Pandemie in den letzten Jahren sinkende Besucher - und Bewerberzahlen. Diese Ge-
samtentwicklung dürfte auf einer Vielzahl äußerer Einflüsse und Gegebenheiten beruhen. 
 
Pandemiebedingt fand mit dem Herbstsend 2019 die bisher letzte Sendveranstaltung statt, da die 
Durchführung eines Volksfestes nach den landesrechtlichen Coronaschutzverordnungen nicht zu-
lässig war. Im Herbst  2020 und im Sommer 2021 hat der Schaustellerverband Münsterland e.V. 
alternativ mit etwa 70 Beschicker/ -innen einen temporären Freizeitpark auf dem Schlossplatz ver-
anstaltet. Die Verwaltung hat diese Privatinitiative des Schaustellergewerbes intensiv unterstützt.  
 
Die Zulassung zum Send sowie dessen Planung und Durchführung erfolgt durch die Stadt Münster 
als Veranstalterin. Der Schaustellerverband Münsterland e.V. wirkt traditionell im Rahmen der recht-
lichen Möglichkeiten im Sinne einer Fachberatung und als Partner bei der Durchführung und der 
Festgestaltung mit. Es existiert ein Sendbeirat, bestehend aus Vertretern des Ordnungsamtes sowie 
Vertretern des Schaustellerverbands Münsterland e.V.. 
 
Diese Zusammenarbeit wurde im Jahr 2016 in einer Kooperationsv ereinbarung schriftlich fixiert. 
Diese Kooperationsvereinbarung regelt, dass die Stadt Münster und der Schaustellerverband Müns-
terland e.V. die Veranstaltung gemeinsam bewerben, wobei die Beiträge für die Werbung durch den 
Ordnungsamt 
 
10.09.2021  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Vechtel 
Telefon: 492-3200 
Vechtel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0680/2021 
Schaustellerverband Münsterland e.V. zu den Veranstaltungen erhoben werden. Diese Kooperation 
der Stadt Münster mit dem Schaustellerverband Münsterland e.V. verlief bisher einvernehmlich. Der 
Schaustellerverband Münsterland e.V. bewirbt die Veranstaltung selbständig, ohne das finanzielle 
Volumen oder die Maßnahmen mit der Stadt Münster im Einzelnen abzustimmen. Das Werbekon-
zept ist zuletzt nicht weiterentwickelt worden und mittlerweile ein wenig in die Jahre gekommen. Die 
Beiträge zur Werbung entrichtet das Schaustellergewerbe zu Beginn de r Veranstaltung in bar an 
den Schaustellerverband Münsterland e.V.. Das Werbebudget für die drei Veranstaltungen jährlich 
beträgt etwa 125.000,00 bis 140.000,00 €. Für die teilnehmenden Schausteller/ -innen bedeutet 
dies, dass sie neben den Entgelten an die Stadt Münster zusätzlich eine Ausgabe für die Werbung 
an den Schaustellerverband Münsterland e.V. leisten.  
 
2. Neue Wettbewerbssituation bei den Schaustellerbetrieben 
 
Aus den Reihen des Schaustellergewerbes hat sich neben dem Schaustellerverband Münster-
land e.V. nunmehr der Schaustellerverein Münster e.V.  als weiterer größerer Interessenvertreter 
etabliert. Der Schaustellerverein Münster e.V. ist an die Stadt Münster herangetreten und möchte 
mindestens in gleicher Weise wie der Schaustellerverband Münste r e.V. als Partner mit der Stadt 
Münster kooperieren. Da sich mit dem Schaustellerverband Münsterland e.V. und dem Schaustel-
lerverein Münster e.V. jetzt zwei Interessenvertreter an der Durchführung des Sends und der Send-
werbung beteiligen möchten, ist eine Kooperation für die Stadt Münster mit nur einem Verein nicht 
mehr zulässig. Die Stadt hat in den zurückliegenden Monaten daher in mehreren Gesprächen an-
geboten, die Kooperationsvereinbarung zu erweitern und mit beiden Vereinen eine neue und ge-
meinsame Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Dieses Angebot ist am 24.08.2021 nochmals 
schriftlich erfolgt. Leider konnte trotz dieses Angebotes eine Zusammenarbeit zwischen dem 
Schaustellerverband Münsterland e.V. und dem Schaustellerverein Münster e.V. nicht erz ielt wer-
den (Sachstand: 09.09.2021).. 
 
3. Beabsichtigte Maßnahmen 
 
3.1 Übernahme der Sendwerbung durch die Stadt Münster 
Da keine Einigung der beiden Schaustellervereine untereinander erzielt werden kann, ist die Kündi-
gung der Kooperationsvereinbarung nicht zu vermeiden. Gemäß § 6 der Vereinbarung ist eine Kün-
digung drei Monate vor Ende eines Quartals möglich. Die Kooperation mit dem Schaustellerverband 
Münsterland e.V. wird daher noch im September fristgerecht zum 31.12. 2021 aufgekündigt. Die 
Kündigung der Kooperationsvereinbarung führt dazu, dass die Stadt Münster die Werbung „in eige-
ner Sache“ als Veranstalterin durchführen darf. Wenngleich die Bedeutung der Werbung für die 
Attraktivität der Send-Veranstaltung nicht überbewertet werden darf, so kann die Werbung doch den 
Bekanntheitsgrad des Sends in der Stadt und der Region erhöhen. Auf eine Werbung für den Send 
sollte daher nicht gänzlich verzichtet werden. 
 
Die Stadt Münster ist in der Lage, die notwendigen Werbemaßnahmen für den Send selbst auszufüh-
ren oder extern an eine Werbeagentur zu vergeben. Als Veranstalterin darf die Stadt Münster ihre 
Veranstaltung selbst bewerben und vom Schaustellergewerbe refinanzieren lassen. Dies ergibt sich 
aus §  71 GewO, wonach der Veranstalter eine Kostenbete iligung für Werbemaßnahmen verlangen 
darf. Notwendig wird insoweit nur eine Änderung des Entgelttarifs als Anlage zur Sendsatzung der 
Stadt Münster, da die Entgelte um die Werbekostenbeteiligung erhöht werden. 
 
Die erforderliche Änderung des Entgelttarifes der Sendsatzung der Stadt Münster wird für die Haus-
haltsberatungen 2022 rechtzeitig vorbereitet. Dabei ist die Refinanzierung der Werbekosten sicherzu-
stellen und eine Mehrbelastung für das Schaustellergewerbe zu vermeiden.

- 3 - 
V/0680/2021 
3.2 Erweiterung des Sendbeirates 
Die konstruktive Zusammenarbeit mit beiden Vereinen -Schaustellerverband Münsterland e.V. und 
Schaustellerverein Münster e.V.- ist der Stadt Münster ein besonderes Anliegen. Daher wird der 
Sendbeirat um den Schaustellerverein Münster e.V. erweitert. Unter Vorsitz der Stadt Münster als 
Veranstalterin tagt der Beirat als Beratungsgremium mit jährlich mindestens zwei Sitzungen. Der Ver-
band und der Verein sollen darin als gleichberechtigte Partner mitwirken können. 
 
 
4. Ausblick 
 
Die Verwaltung wird für 2022 die Werbung zunächst in etwa im gleichen Umfang wie in den Vorjahren 
fortführen. Im Laufe des Jahres 2022 soll dann das Werbekonzept grundsätzlich überarbeitet und 
modernisiert werden.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage: A

Anlage A

1069 Zeichen

Anlage A zur V/0680/2021 
                                                                  
Kurzüberblick 
 
Volksfest Send –  
Zukunft der Kooperationsvereinbarung zur Sendwerbung 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
- Änderung des Entgelttarifs als Anlage zur Sendsatzung 
- Aufnahme des Schaustellervereins Münster e.V. in den Sendbeirat 
- Überarbeitung des Werbekonzeptes 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
./. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 12 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schlossplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0680/2021
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2021
Erstellt
07.09.2021 09:00