V/0680/2021
Volksfest Send - Zukunft der Kooperationsvereinbarung zur Sendwerbung
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Berichtsvorlage
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V/0680/2021 V/0680/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Volksfest Send - Zukunft der Kooperationsvereinbarung zur Sendwerbung Beratungsfolge 21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht Bericht: 1. Ausgangssituation Die Stadt Münster veranstaltet dreimal jährlich das traditionelle Volksfest „Send“. Die Veranstaltung wird nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt. Die Vergabe der Standplätze erfolgt öffent- lich-rechtlich. Über die Nutzung der Standplätze werden privat rechtliche Nutzungsverträge ge- schlossen. Das zu entrichtende Entgelt richtet sich nach dem Tarif für das Überlassen von Stand- plätzen auf den Volksfesten (Send und Kirmessen) in der Stadt Münster. Für die jeweils 9 -tägigen Veranstaltungen im Frühjahr und Herbst wurden ca. 190 und für den 5 - tägigen Sommersend ca. 140 Stände vergeben. Die Sendveranstaltungen verzeichneten schon vor der Corona-Pandemie in den letzten Jahren sinkende Besucher - und Bewerberzahlen. Diese Ge- samtentwicklung dürfte auf einer Vielzahl äußerer Einflüsse und Gegebenheiten beruhen. Pandemiebedingt fand mit dem Herbstsend 2019 die bisher letzte Sendveranstaltung statt, da die Durchführung eines Volksfestes nach den landesrechtlichen Coronaschutzverordnungen nicht zu- lässig war. Im Herbst 2020 und im Sommer 2021 hat der Schaustellerverband Münsterland e.V. alternativ mit etwa 70 Beschicker/ -innen einen temporären Freizeitpark auf dem Schlossplatz ver- anstaltet. Die Verwaltung hat diese Privatinitiative des Schaustellergewerbes intensiv unterstützt. Die Zulassung zum Send sowie dessen Planung und Durchführung erfolgt durch die Stadt Münster als Veranstalterin. Der Schaustellerverband Münsterland e.V. wirkt traditionell im Rahmen der recht- lichen Möglichkeiten im Sinne einer Fachberatung und als Partner bei der Durchführung und der Festgestaltung mit. Es existiert ein Sendbeirat, bestehend aus Vertretern des Ordnungsamtes sowie Vertretern des Schaustellerverbands Münsterland e.V.. Diese Zusammenarbeit wurde im Jahr 2016 in einer Kooperationsv ereinbarung schriftlich fixiert. Diese Kooperationsvereinbarung regelt, dass die Stadt Münster und der Schaustellerverband Müns- terland e.V. die Veranstaltung gemeinsam bewerben, wobei die Beiträge für die Werbung durch den Ordnungsamt 10.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Vechtel Telefon: 492-3200 Vechtel@stadt-muenster.de - 2 - V/0680/2021 Schaustellerverband Münsterland e.V. zu den Veranstaltungen erhoben werden. Diese Kooperation der Stadt Münster mit dem Schaustellerverband Münsterland e.V. verlief bisher einvernehmlich. Der Schaustellerverband Münsterland e.V. bewirbt die Veranstaltung selbständig, ohne das finanzielle Volumen oder die Maßnahmen mit der Stadt Münster im Einzelnen abzustimmen. Das Werbekon- zept ist zuletzt nicht weiterentwickelt worden und mittlerweile ein wenig in die Jahre gekommen. Die Beiträge zur Werbung entrichtet das Schaustellergewerbe zu Beginn de r Veranstaltung in bar an den Schaustellerverband Münsterland e.V.. Das Werbebudget für die drei Veranstaltungen jährlich beträgt etwa 125.000,00 bis 140.000,00 €. Für die teilnehmenden Schausteller/ -innen bedeutet dies, dass sie neben den Entgelten an die Stadt Münster zusätzlich eine Ausgabe für die Werbung an den Schaustellerverband Münsterland e.V. leisten. 2. Neue Wettbewerbssituation bei den Schaustellerbetrieben Aus den Reihen des Schaustellergewerbes hat sich neben dem Schaustellerverband Münster- land e.V. nunmehr der Schaustellerverein Münster e.V. als weiterer größerer Interessenvertreter etabliert. Der Schaustellerverein Münster e.V. ist an die Stadt Münster herangetreten und möchte mindestens in gleicher Weise wie der Schaustellerverband Münste r e.V. als Partner mit der Stadt Münster kooperieren. Da sich mit dem Schaustellerverband Münsterland e.V. und dem Schaustel- lerverein Münster e.V. jetzt zwei Interessenvertreter an der Durchführung des Sends und der Send- werbung beteiligen möchten, ist eine Kooperation für die Stadt Münster mit nur einem Verein nicht mehr zulässig. Die Stadt hat in den zurückliegenden Monaten daher in mehreren Gesprächen an- geboten, die Kooperationsvereinbarung zu erweitern und mit beiden Vereinen eine neue und ge- meinsame Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Dieses Angebot ist am 24.08.2021 nochmals schriftlich erfolgt. Leider konnte trotz dieses Angebotes eine Zusammenarbeit zwischen dem Schaustellerverband Münsterland e.V. und dem Schaustellerverein Münster e.V. nicht erz ielt wer- den (Sachstand: 09.09.2021).. 3. Beabsichtigte Maßnahmen 3.1 Übernahme der Sendwerbung durch die Stadt Münster Da keine Einigung der beiden Schaustellervereine untereinander erzielt werden kann, ist die Kündi- gung der Kooperationsvereinbarung nicht zu vermeiden. Gemäß § 6 der Vereinbarung ist eine Kün- digung drei Monate vor Ende eines Quartals möglich. Die Kooperation mit dem Schaustellerverband Münsterland e.V. wird daher noch im September fristgerecht zum 31.12. 2021 aufgekündigt. Die Kündigung der Kooperationsvereinbarung führt dazu, dass die Stadt Münster die Werbung „in eige- ner Sache“ als Veranstalterin durchführen darf. Wenngleich die Bedeutung der Werbung für die Attraktivität der Send-Veranstaltung nicht überbewertet werden darf, so kann die Werbung doch den Bekanntheitsgrad des Sends in der Stadt und der Region erhöhen. Auf eine Werbung für den Send sollte daher nicht gänzlich verzichtet werden. Die Stadt Münster ist in der Lage, die notwendigen Werbemaßnahmen für den Send selbst auszufüh- ren oder extern an eine Werbeagentur zu vergeben. Als Veranstalterin darf die Stadt Münster ihre Veranstaltung selbst bewerben und vom Schaustellergewerbe refinanzieren lassen. Dies ergibt sich aus § 71 GewO, wonach der Veranstalter eine Kostenbete iligung für Werbemaßnahmen verlangen darf. Notwendig wird insoweit nur eine Änderung des Entgelttarifs als Anlage zur Sendsatzung der Stadt Münster, da die Entgelte um die Werbekostenbeteiligung erhöht werden. Die erforderliche Änderung des Entgelttarifes der Sendsatzung der Stadt Münster wird für die Haus- haltsberatungen 2022 rechtzeitig vorbereitet. Dabei ist die Refinanzierung der Werbekosten sicherzu- stellen und eine Mehrbelastung für das Schaustellergewerbe zu vermeiden. - 3 - V/0680/2021 3.2 Erweiterung des Sendbeirates Die konstruktive Zusammenarbeit mit beiden Vereinen -Schaustellerverband Münsterland e.V. und Schaustellerverein Münster e.V.- ist der Stadt Münster ein besonderes Anliegen. Daher wird der Sendbeirat um den Schaustellerverein Münster e.V. erweitert. Unter Vorsitz der Stadt Münster als Veranstalterin tagt der Beirat als Beratungsgremium mit jährlich mindestens zwei Sitzungen. Der Ver- band und der Verein sollen darin als gleichberechtigte Partner mitwirken können. 4. Ausblick Die Verwaltung wird für 2022 die Werbung zunächst in etwa im gleichen Umfang wie in den Vorjahren fortführen. Im Laufe des Jahres 2022 soll dann das Werbekonzept grundsätzlich überarbeitet und modernisiert werden. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: A
Anlage A
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Anlage A zur V/0680/2021
Kurzüberblick
Volksfest Send –
Zukunft der Kooperationsvereinbarung zur Sendwerbung
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
- Änderung des Entgelttarifs als Anlage zur Sendsatzung
- Aufnahme des Schaustellervereins Münster e.V. in den Sendbeirat
- Überarbeitung des Werbekonzeptes
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
./.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schlossplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0680/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.09.2021
- Erstellt
- 07.09.2021 09:00