1165/2017
Parkplatznot in Alt-Niehl
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Anlage 1 - zugelassene Kfz Niehl
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Stadtviertel "50404 Niehl" Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem) Text Die Oberbürgermeisterin Zugelassene Kraftfahrzeuge 50404 / Niehl PKW 2.066 darunter gewerblich genutzt 59 LKW/Omnibus 112 Kraftrad 224 Sonstige 30 zusammen 2.432 Stand: 31.12.2015
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 1165/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Parkplatznot in Alt-Niehl hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes zur Sitzung am 08.12.2016, TOP 7.2.3 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie viele Fahrzeuge sind in Alt Niehl, im Bereich entlang der Sebastianstraße und der Nebenstraßen bis zum Niehler Damm zugelassen?“ Antwort der Verwaltung: Die Anzahl der zugelassenen KFZ sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: „Wie viele legale Abstellplätze gibt es im gleichen Bereich?“ Antwort der Verwaltung: Auf der Sebastianstraße im Abschnitt Feldgärtenstraße und Merkenicher Straße gibt es 19 bewirt- schaftete Stellplätze. Ansonsten gibt es in diesem Bereich nur unbewirtschaftete Stellplätze, über deren Anzahl der Verwaltung keine Informationen vorliegen. Frage 3: „Wie viele Menschen nehmen ihre Firmenwagen mit nach Hause?“ Antwort der Verwaltung: Zu dieser Frage kann die Verwaltung keine Auskunft geben. Frage 4: „Welche Maßnahmen hält die Verwaltung für geeignet der Parkraumnot entgegen zu wirken?“ Antwort der Verwaltung: Da die Anzahl der öffentlichen Parkplätze nicht oder kaum erhöht werden können, sollten zunächst alle Grundeigentümer prüfen, ob sie die Anzahl der Parkplätze auf privatem Grund erhöhen können. Seitens der öffentlichen Hand bestünde noch die Möglichkeit Bewohnerparken einzurichten. Dazu müsste aber seitens der Bezirksvertretung ein entsprechender Prüfauftrag erteilt werden. Frage 5: „Wann könnte in dem oben beschriebenen Bereich eine Feuerwehrrundfahrt stattfinden, um 2 Gefahren zu identifizieren?“ Antwort der Verwaltung: Eine Feuerwehrrundfahrt kann auf Wunsch des Gremiums kurzfristig vereinbart werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1165/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27