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3202/2023

Parkraumbewirtschaftung Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2024, TOP 3.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

875 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Kleinräumige Maßnahme ohne Umfeldauswirkung 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1553 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3202/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Parkraumbewirtschaftung Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln-Deutz  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Einrichtung von 4 bewirtschafteten Parkplät-
zen auf dem Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln- Deutz. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund einer Bürgerbeschwerde über geparkte Wohnmobile und Privatkraftfahrzeuge der 
Schüler des anliegenden Berufskollegs auf dem Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln-Deutz 
und der dadurch nicht gegebenen Kurzparkmöglichkeit für Besuchende des angrenzenden 
Friedhofs hat die Verwaltung die Örtlichkeit aufgesucht. Außer den Schwerbehindertenstell-
plätzen am Zuweg zum jüdischen Friedhof war der Parkplatz zu 100 Prozent ausgelastet. 
 
Zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten regt die Verwaltung an, 4 Parkplätze links von den 
allgemeinen Schwerbehindertenparkständen über einen Parkscheinautomaten zu bewirtschaf-
ten. Der erste Stellplatz links der allgemeinen Schwerbehindertenparkstände ist als Aufstellort 
für den Parkscheinautomaten vorgesehen. 
 
Gemäß gültiger Parkgebührenordnung würde die Parkgebühr 1 € je 15 Minuten betragen. 
Anlagen: 1-2

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3202/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.11.2023
Erstellt
09.10.2023 10:32