3202/2023
Parkraumbewirtschaftung Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln-Deutz
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kleinräumige Maßnahme ohne Umfeldauswirkung Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 3202/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkraumbewirtschaftung Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln-Deutz Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Einrichtung von 4 bewirtschafteten Parkplät- zen auf dem Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln- Deutz. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund einer Bürgerbeschwerde über geparkte Wohnmobile und Privatkraftfahrzeuge der Schüler des anliegenden Berufskollegs auf dem Parkplatz Judenkirchhofsweg in Köln-Deutz und der dadurch nicht gegebenen Kurzparkmöglichkeit für Besuchende des angrenzenden Friedhofs hat die Verwaltung die Örtlichkeit aufgesucht. Außer den Schwerbehindertenstell- plätzen am Zuweg zum jüdischen Friedhof war der Parkplatz zu 100 Prozent ausgelastet. Zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten regt die Verwaltung an, 4 Parkplätze links von den allgemeinen Schwerbehindertenparkständen über einen Parkscheinautomaten zu bewirtschaf- ten. Der erste Stellplatz links der allgemeinen Schwerbehindertenparkstände ist als Aufstellort für den Parkscheinautomaten vorgesehen. Gemäß gültiger Parkgebührenordnung würde die Parkgebühr 1 € je 15 Minuten betragen. Anlagen: 1-2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3202/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 09.10.2023 10:32