1296/2025
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die katholische Grundschule Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim)
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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
2933 Zeichen
/ 2 14 12.06.2025 143 26 über Dez. VI Stellungnahme Beschlussvorlage 1296/2025 (Stand 06.06.2025) Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Errichtung einer Turnhalle sowie einer Mensa mit Küche, sowie vier Gruppenräume für den Ganztag in Modulbauweise und Umbau der bisherigen Mensa und Küche in Klassenräume für die katholische Grundschule Horststraße, Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim) RPA-Nr.: 143/27/05/25 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines kombinierten Bedarfsfeststellungs-, Planungs-, und Bau- beschlusses legt 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine Beschlussvorlage für die Errichtung einer Turnhalle, einer Mensa mit Küche, vier Gruppenräumen und weite- ren Umbaumaßnahmen vor. Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen soll ein Totalunternehmen durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt werden. Gemäß KomHVO §13 Abs.3 muss vor Beginn einer Investion, d.h. zur Fassung eines Baubeschlusses, eine Kostenberechnung vorliegen. Für Hochbaumaßnahmen sind die Anforderungen einer Kostenberechnung und an deren Detaillierungsgrad in der DIN 276 festgelegt. Die Erstellung einer Kostenberechnung in hinreichender Genauigkeit erfolgt nach Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die Kosten in Höhe von ca. 25,6 Mio. € brutto für die Maßnahmen sind lediglich in einem Kostenrahmen dargestellt. Die im Kostenrahmen vorgelegten Baunebenkosten (Kostengruppe KG700) in Höhe von ca. 4,1 Mio. € brutto können aufgrund fehlender Aufschlüsselung nicht verifiziert werden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung gefasst wird. Nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch den Totalunternehmer sollte eine prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung vorliegen. Auf dieser Basis kann die Verwaltung dann den Baubeschluss einholen. Aufgrund des Wunsches der Verwaltung, die Beschlussvorlage kurzfristig in die politischen Gremien einzubringen, konnten weitere Unterlagen nicht mehr angefragt bzw. von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt werden. Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt - 2 - möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Bera- tung der Politik nicht nachkommen. Gem. Rechnungsprüfungsordnung § 7 (2) sind Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sach- gerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 - Lageplan
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Lageplan Horststraße Mittelpunkt: 359461, 5647069 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 17.04.2025Seite 1 / 1 Anlage 2
Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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26 16.06.2025 269 Erklärung zur Stellungnahme RPA-Nr. 143/27/05/2025 Bedarfsfeststellungs-, Planungs - und Baubeschluss zur Errichtung einer Turnhalle sowie einer Mensa mit Küche, sowie vier Gruppenräume für den Ganztag in Modul- bauweise und Umbau der bisherigen Mensa und Küche in Klassenräume für die katholische Grundschule Horststraße, Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim) Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Stellungnahme des RPA und den aufgezeigten Unstimmigkeiten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Prüfung und Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.06.2025 wurde zur Kenntnis genommen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter Bedarfsfest- stellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung gefasst werden soll und dass nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch das Totalunternehmen eine prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung zur Erwirkung eines Baubeschlusses vorgelegt werden soll. Dadurch, dass ein Totalunternehmen gleichzeitig an mehreren Leistungsphasen – insbesondere den LP 3 (Entwurf) bis LP 5 (Ausführungsplanung) arbeitet und zeitlich auch bereits seine Subunternehmen beauftragen kann, ist die Realisierung eines Ge- bäudes wesentlich schneller möglich. Für das TU selber lässt sich nur so ein Projekt wirtschaftlich darstellen. Eine Unter- brechung würde sich auf die Angebote niederschlagen. Eine Einbringung der LP 3 in den Gremienlauf sowie ein damit verbundener späterer Beginn der Leistungsphasen 4 und 5 würde die oben beschriebenen Synergieeffekte nicht nutzen und eine Verzögerung von vielen Monaten (geschätzt 8 – 9 Monaten) bedeuten. Der in der Schulbaumaßnahmenliste genannte Fertigstellungtermin ist nur haltbar, wenn die Planung und die Bauausführung kombiniert beschlossen werden. Die Gebäudewirtschaft folgt aus diesen zeitlichen Aspekten der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes nicht.
Anlage 3 - Kostenrahmen
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Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12
Kostenschätzung nur Felder ausfüllen !
Kostenberechnung
Dienststelle: 269/3 Datum: 22.04.2025
Sachbearbeiter:
Telefon:
Bauherr: 261/19
Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Baumaßnahme:
PLZ: Ort:
51063
1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig PS-Projektnummer: 19-21036-016
2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig Horststraße
Summe 100 Grundstück 0,00 €
Summe 200 Herrichten und Erschließen 723.655,00 € 861.149,45 €
Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 9.375.158,00 € 11.156.438,02 €
Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 2.737.449,00 € 3.257.564,31 €
Summe 500 Außenanlagen 947.644,00 € 1.127.696,36 €
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 €
Summe 700 Baunebenkosten 3.445.976,00 € 4.100.711,44 €
Summe 900 HOAI-Architekten-/Ingenieurleistungen 0,00 €
Zwischensumme netto 17.229.882,00 €
Zwischensumme netto 0,00 €
MwSt. 19 % 3.273.677,58 €
Gesamtkosten brutto 20.503.559,58 € 20.503.560 EUR
Gesamtkosten brutto gerundet 21.000.000 EUR
Baupreisindex (hier 11% p.a. auf ein Jahr) 2.310.000 EUR
Gesamtkosten inkl. Preissteigerung aus Baupreisindex 23.310.000 EUR
Pauschaler Risikozuschlag für Unvorhergesehenes (10%) 2.331.000 EUR
Gesamtfinanzierungsrahmen 25.641.000 EUR
Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt:
Name/Datum Name/Datum 22.04.2025
Unterschrift: Unterschrift:
Horststraße 1
Köln
100 - 700
900
100 - 700
Anlage 3
Beschlussvorlage Rat
10041 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1296/2025
Freigabedatum
16.06.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Errichtung einer Turnhalle
sowie einer Mensa mit Küche, sowie vier Gruppenräume für den Ganztag in
Modulbauweise und Umbau der bisherigen Mensa und Küche in Klassenräume für die
katholische Grundschule Horststraße, Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim)
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Errichtung einer weiteren Turnhalle, zur Erweiterung um eine
offene Ganztagsschule mit Mensa, Küche und Gruppenräumen sowie zum Umbau der bishe-
rigen Mensa und Küche in Klassenräume der katholischen Grundschule, Horststraße 1, 51063
Köln (Mülheim) fest.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme sowie die Errichtung eines Mo-
dulbaus mit Mensa, Küche und vier Gruppenräumen für den Ganztag und einer Zweifach-
Turnhalle oder zweier Einfachturnhallen, sowie den Umbau der bisherigen Mensa und Küche
in Klassenräume für die Katholische Grundschule, Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim) nach
dem noch anstehenden Abbruch der bisherigen Sporthalle.
Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzuneh-
men und voranzutreiben. Der Planung ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1)
zu Grunde zu legen. Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue
Musterraumprogramm (2394/2024) angepasst. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abwei-
chungen sind zulässig. Mit der Planung und Errichtung des Modulbaus soll ein Totalunterneh-
men durch die städtische Gebäudewirtschaft beauftragt werden.
3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau-
maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä-
chenverrechnungspreises für die Grundschulen.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025
Sportausschuss 26.06.2025
Finanzausschuss 30.06.2025
Rat 03.07.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten)
siehe Begründung €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Begründung:
Turnhalle
Die vierzügige Katholische Grundschule Horststraße liegt im rechtsrheinischen Stadtteil Mül-
heim. Die bisherige Turnhalle musste im Jahr 2019 wegen schwerer baulicher Mängel und
starkem Schimmelbefall geschlossen werden. Eine Sanierung ist nicht möglich – die alte Halle
muss abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Laut Ratsbeschluss 0276/2017 sollen an Grundschulen grundsätzlich Zweifachturnhallen ge-
baut werden, wenn ein Neubau erforderlich ist. Für die vierzügige Grundschule Horststraße
mit rund 400 Schüler*innen ist ein zweites Sporthallenfeld ohnehin zur Deckung des Bedarfs
an Sportkapazitäten gemäß Lehrplan erforderlich.
Nach dem Abriss der alten Halle ist geplant, entweder eine Zweifachsporthalle oder zwei Ein-
feldsporthallen zu errichten.
3
Offene Ganztagsschule
Derzeit müssen Unterrichtsräume als provisorische Mensa genutzt werden, da die vorhan-
dene Mensa zu klein ist. Mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung steigt der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter an. Deshalb soll die Schule
um eine neue Mensa mit Küche sowie um vier Gruppenräume erweitert werden.
Im Zuge dieser Maßnahme sollen die bisherigen Mensa- und Küchenräume zu Klassenräu-
men umgebaut werden, um den Schulbetrieb räumlich zu entlasten.
Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm
angepasst. Aufgrund der Raumnutzungen sind nur minimale Änderungen in der Gesamtfläche
und damit im Kostenrahmen zu erwarten.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die nötigen Räume und Ausstattung
für einen ordnungsgemäßen Unterricht bereitzustellen. Da ohne die Erweiterung nicht genü-
gend Unterrichtsräume zur Verfügung stehen, ist eine schnelle Planungsaufnahme erforder-
lich.
Das Projekt ist unter der laufenden Nummer 722 in der Liste der priorisierten Schulbaumaß-
nahmen mit der Priorität A eingestuft.
Schulhof
Durch den Abriss der alten Turnhalle und den geplanten Neubau eines größeren Moduls mit
Sportbereich und Ganztagsangebot an einem anderen Standort muss der Schulhof neu ge-
staltet werden. Diese Neugestaltung ist Teil der Gesamtmaßnahme und wurde bei der Kos-
tenplanung berücksichtigt.
Finanzierung:
Baukosten
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
trägen) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallende Fläche. Die
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit
der Nutzerdienststelle abgerechnet.
Die Kosten für den Modulbau betragen grob geschätzt rund 25,64 Mio. Euro (siehe Anlage 3).
Der Abbruch der alten Turnhalle wird im Rahmen einer separaten Maßnahme finanziert.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und
Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen
Flächenverrechnungspreis.
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Grundschule“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,3 Mio.
Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 96.000 Euro jährlich.
Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme ab 2028 über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises
aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul-
trägeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in
Höhe von rund 302.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstiger Ne-
benkosten auf das Einzelobjekt „KGS Horststraße“. Die restlichen Mehraufwendungen werden
im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten
4
Schulsparte abgebildet.
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Im
städtischen Haushalt sind die zur Refinanzierung erforderlichen Mehrbedarfe (Zusatzmieten)
im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsaufstel-
lungsprozesses 2028 ff. bereitzustellen. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten
anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mit-
telfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht
darstellbar.
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben,
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Einrichtung:
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe-
schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.
Weiterer Ablauf:
Die funktionale Leistungsbeschreibung für den Modulbau wird auf Grundlage einer Vorunter-
suchung und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausgeschrie-
ben und vergeben.
Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei diesen Ab-
stimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzelnen Funktions-
bereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Auswirkung auf die Gesamt-
fläche haben werden.
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern
würde.
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen Nr.
1 – Raumliste
2 – Lageplan
3 – Kostenrahmen
4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 - Raumliste
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Raumliste Neubau Neubau von 2 Sporthallen und Ganztagsbereich einer 4-zügigen Grundschule Horststr. 1, 51063 Köln Nummer Raumart Anzahl Größe Summe 1 Zweifach-Sporthalle oder 2 Sporthallen (inkl. Nebenflächen gem. DIN 18032) 1 1 Sporthalle als Ersatz für die abgängige bestehende Halle und 1 Sporthalle zusätzlich gemäß Bedarf 40 Ganztagsbereich 2 Küche/Lager/Verwaltung/Personaltoiletten/Küchenleitung 1 170 170 3 Speiseraum/Aula 1 270 270 4 Stuhllager 1 30 30 5 Büro Ganztag 1 15 15 6 AG-Raum/GT-Aufenthalt (Spielraum, Musikraum, Aufenthaltsraum) 4 72 288 Summe Ganztag 773 Anlage 1
Anlage 6 - Beantwortung einer Nachfrage aus dem Sportausschuss vom 26.06.2025
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Anlage 6 zu 1296/2025 – Antwort auf eine mündliche Anfrage aus dem Sportausschuss vom 26.06.2025 Im Sportausschuss am 26. Juni 2025 wurde folgende Nachfrage gestellt: Wie viele Bäume wären betroffen, wenn eine Zweifach-Sporthalle gebaut werden würde? Antwort der Verwaltung: Nach Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen soll eine Baumfällung für die Baumaßnahme vermieden werden. Zurzeit liegt eine Voruntersuchung vor, die belegt, dass die Zweifachhalle sehr nahe an die Baumkronen heranreicht. In der Leistungsphase 2 (LPh2 - Vorentwurfsplanung) wird die Planung weiter kon- kretisiert und weitere Untersuchungen zum Baumbestand werden erfolgen. Voraus- sichtlich ist die Fällung eines Baumes vom Bau einer Zweifachhalle betroffen. Um die Fällung zu vermeiden müssten umfassende Umplanungen erfolgen und das Raum- programm wäre zu reduzieren. Eine Umplanung birgt ein erhebliches Zeitrisiko, aus diesem Grund wurden zwei Varianten erarbeitet. Eine Zweifachhalle und eine „Ein- fachhalle Plus“ mit Bewegungsraum von 200 m². Diese Variante hat 150 m² weniger Nutzfläche und rund 200 m² weniger bebaute Fläche: Eine Erweiterung mit einer Zweifachturnhalle hat rund 990 m² Fläche für den Sport (1 Halle à 22 x 45 x 7m). Eine Erweiterung um eine Einfachturnhalle „Plus“ und einen Bewegungsraum hat rund 840 m² Flächen für den Sport (1 Halle à 20 x 32 x 7m und ein Bewegungsraum à 200 m²). Eine Einfachhalle „Plus“ ist mit 20 x 32 x 7m größer als eine Einfachsporthalle mit 15 x 27 x 5,5 m und hat den Vorteil, dass mehrere Vereinssportarten möglich sind. Eine Rückmeldung des Bedarfsträgers steht zu dieser
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit zu Vorlage 1296/2025 Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Die Mensa an der Horststraße wird im Zuge des Rechtsanspruches Ganztag für das Schuljahr 2026/2027 umgesetzt. Dieser Termin ist bereits mit der jetzigen Vorlage nicht mehr erreichbar. Ein Verschieben der Vorlage in den nächsten Sitzungslauf würde eine weitere Verzögerung für das Projekt bedeuten.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Horststraße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 1296/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 28.04.2025 13:07