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1296/2025

Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die katholische Grundschule Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.23

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 2 - Lageplan

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Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 3 - Kostenrahmen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Raumliste

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Anlage 6 - Beantwortung einer Nachfrage aus dem Sportausschuss vom 26.06.2025

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2933 Zeichen

/ 2 
14 12.06.2025 
143 
 
 
 
26 über Dez. VI 
Stellungnahme Beschlussvorlage 1296/2025 (Stand 06.06.2025) 
 
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Errichtung einer 
Turnhalle sowie einer Mensa mit Küche, sowie vier Gruppenräume für den 
Ganztag in Modulbauweise und Umbau der bisherigen Mensa und Küche in 
Klassenräume für die katholische Grundschule Horststraße, Horststraße 1, 
51063 Köln (Mülheim)  
 
RPA-Nr.: 143/27/05/25 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung eines kombinierten Bedarfsfeststellungs-, Planungs-, und Bau-
beschlusses legt 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine Beschlussvorlage für die 
Errichtung einer Turnhalle, einer Mensa mit Küche, vier Gruppenräumen und weite-
ren Umbaumaßnahmen vor. 
Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen soll ein Totalunternehmen durch 
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragt werden. 
Gemäß KomHVO §13 Abs.3 muss vor Beginn einer Investion, d.h. zur Fassung 
eines Baubeschlusses, eine Kostenberechnung vorliegen. 
Für Hochbaumaßnahmen sind die Anforderungen einer Kostenberechnung und an 
deren Detaillierungsgrad in der DIN 276 festgelegt. 
Die Erstellung einer Kostenberechnung in hinreichender Genauigkeit erfolgt nach 
Abschluss der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). 
Die Kosten in Höhe von ca. 25,6 Mio. € brutto für die Maßnahmen sind lediglich in 
einem Kostenrahmen dargestellt. 
Die im Kostenrahmen vorgelegten Baunebenkosten (Kostengruppe KG700) in Höhe 
von ca. 4,1 Mio. € brutto können aufgrund fehlender Aufschlüsselung nicht verifiziert 
werden. 
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung 
gefasst wird. 
Nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch den Totalunternehmer sollte eine 
prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung vorliegen. Auf dieser Basis 
kann die Verwaltung dann den Baubeschluss einholen. 
Aufgrund des Wunsches der Verwaltung, die Beschlussvorlage kurzfristig in die 
politischen Gremien einzubringen, konnten weitere Unterlagen nicht mehr angefragt 
bzw. von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellt werden. 
Eine Prüfung der Vorlage und Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist 
vor dem Hintergrund der oben genannten fehlenden Angaben nur eingeschränkt

- 2 - 
 
 
möglich. Das Rechnungsprüfungsamt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Bera-
tung der Politik nicht nachkommen. Gem. Rechnungsprüfungsordnung § 7 (2) sind 
Vorlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sach-
gerechte Beurteilung ermöglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnungen zu 
Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung für die 
Vorlage- und Informationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 
01.05.2025)). 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Sven Genseke 
Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 2 - Lageplan

149 Zeichen

Lageplan Horststraße
Mittelpunkt: 359461, 5647069
1:625
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 17.04.2025Seite 1 / 1
Anlage 2

Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1943 Zeichen

26 16.06.2025 
269  
  
  
Erklärung zur Stellungnahme RPA-Nr. 143/27/05/2025 
 
Bedarfsfeststellungs-, Planungs - und Baubeschluss zur Errichtung einer Turnhalle 
sowie einer Mensa mit Küche, sowie vier Gruppenräume für den Ganztag in Modul-
bauweise und Umbau der bisherigen Mensa und Küche in Klassenräume für die 
katholische Grundschule Horststraße, Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim)  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zu der Stellungnahme des RPA und den aufgezeigten Unstimmigkeiten nimmt die 
Verwaltung wie folgt Stellung: 
Die Prüfung und Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.06.2025 wurde 
zur Kenntnis genommen.  
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, dass zunächst ein kombinierter Bedarfsfest-
stellungs- und Planungsbeschluss für eine stufenweise Beauftragung gefasst werden 
soll und dass nach Abschluss der Leistungsphasen 1-3 durch das Totalunternehmen 
eine prüfbare und belastbare Planung und Kostenberechnung zur Erwirkung eines 
Baubeschlusses vorgelegt werden soll.  
Dadurch, dass ein Totalunternehmen gleichzeitig an mehreren Leistungsphasen –
insbesondere den LP 3 (Entwurf) bis LP 5 (Ausführungsplanung) arbeitet und zeitlich 
auch bereits seine Subunternehmen beauftragen kann, ist die Realisierung eines Ge-
bäudes wesentlich schneller möglich.  
Für das TU selber lässt sich nur so ein Projekt wirtschaftlich darstellen. Eine Unter-
brechung würde sich auf die Angebote niederschlagen.  
Eine Einbringung der LP 3 in den Gremienlauf sowie ein damit verbundener späterer 
Beginn der Leistungsphasen 4 und 5 würde die oben beschriebenen Synergieeffekte 
nicht nutzen und eine Verzögerung von vielen Monaten (geschätzt 8 – 9 Monaten) 
bedeuten.  
Der in der Schulbaumaßnahmenliste genannte Fertigstellungtermin ist nur haltbar, 
wenn die Planung und die Bauausführung kombiniert beschlossen werden.  
Die Gebäudewirtschaft folgt aus diesen zeitlichen Aspekten der Empfehlung des 
Rechnungsprüfungsamtes nicht.

Anlage 3 - Kostenrahmen

1436 Zeichen

Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12
Kostenschätzung nur Felder ausfüllen !
Kostenberechnung
Dienststelle: 269/3 Datum: 22.04.2025
Sachbearbeiter: 
Telefon:
Bauherr: 261/19
Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Baumaßnahme:
PLZ:     Ort:
       51063
1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig PS-Projektnummer: 19-21036-016
2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig Horststraße
Summe 100 Grundstück 0,00 €
Summe 200 Herrichten und Erschließen 723.655,00 € 861.149,45 €
Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 9.375.158,00 € 11.156.438,02 €
Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 2.737.449,00 € 3.257.564,31 €
Summe 500 Außenanlagen 947.644,00 € 1.127.696,36 €
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 €
Summe 700 Baunebenkosten 3.445.976,00 € 4.100.711,44 €
Summe 900 HOAI-Architekten-/Ingenieurleistungen 0,00 €
Zwischensumme netto 17.229.882,00 €
Zwischensumme netto 0,00 €
MwSt. 19 % 3.273.677,58 €
Gesamtkosten brutto 20.503.559,58 € 20.503.560 EUR    
Gesamtkosten brutto gerundet 21.000.000 EUR    
Baupreisindex (hier 11% p.a. auf ein Jahr) 2.310.000 EUR      
Gesamtkosten inkl. Preissteigerung aus Baupreisindex 23.310.000 EUR    
Pauschaler Risikozuschlag für Unvorhergesehenes (10%) 2.331.000 EUR      
Gesamtfinanzierungsrahmen 25.641.000 EUR    
Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt:
Name/Datum    Name/Datum 22.04.2025
  
Unterschrift: Unterschrift:
Horststraße 1
Köln 
100 - 700
900
100 - 700
Anlage 3

Beschlussvorlage Rat

10041 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1296/2025 
Freigabedatum 
 16.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Errichtung einer Turnhalle 
sowie einer Mensa mit Küche, sowie vier Gruppenräume für den Ganztag in 
Modulbauweise und Umbau der bisherigen Mensa und Küche in Klassenräume für die 
katholische Grundschule Horststraße, Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Errichtung einer weiteren Turnhalle, zur Erweiterung um eine 
offene Ganztagsschule mit Mensa, Küche und Gruppenräumen sowie zum Umbau der bishe-
rigen Mensa und Küche in Klassenräume der katholischen Grundschule, Horststraße 1, 51063 
Köln (Mülheim) fest. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme sowie die Errichtung eines Mo-
dulbaus mit Mensa, Küche und vier Gruppenräumen für den Ganztag und einer Zweifach-
Turnhalle oder zweier Einfachturnhallen, sowie den Umbau der bisherigen Mensa und Küche 
in Klassenräume für die Katholische Grundschule, Horststraße 1, 51063 Köln (Mülheim) nach 
dem noch anstehenden Abbruch der bisherigen Sporthalle.  
Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzuneh-
men und voranzutreiben. Der Planung ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) 
zu Grunde zu legen. Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue 
Musterraumprogramm (2394/2024) angepasst. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abwei-
chungen sind zulässig. Mit der Planung und Errichtung des Modulbaus soll ein Totalunterneh-
men durch die städtische Gebäudewirtschaft beauftragt werden. 
 
3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau-
maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä-
chenverrechnungspreises für die Grundschulen. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Sportausschuss 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) 
    siehe Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Turnhalle 
Die vierzügige Katholische Grundschule Horststraße liegt im rechtsrheinischen Stadtteil Mül-
heim. Die bisherige Turnhalle musste im Jahr 2019 wegen schwerer baulicher Mängel und 
starkem Schimmelbefall geschlossen werden. Eine Sanierung ist nicht möglich – die alte Halle 
muss abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. 
 
Laut Ratsbeschluss 0276/2017 sollen an Grundschulen grundsätzlich Zweifachturnhallen ge-
baut werden, wenn ein Neubau erforderlich ist. Für die vierzügige Grundschule Horststraße 
mit rund 400 Schüler*innen ist ein zweites Sporthallenfeld ohnehin zur Deckung des Bedarfs 
an Sportkapazitäten gemäß Lehrplan erforderlich. 
 
Nach dem Abriss der alten Halle ist geplant, entweder eine Zweifachsporthalle oder zwei Ein-
feldsporthallen zu errichten.

3 
Offene Ganztagsschule 
Derzeit müssen Unterrichtsräume als provisorische Mensa genutzt werden, da die vorhan-
dene Mensa zu klein ist. Mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf 
Ganztagsbetreuung steigt der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter an. Deshalb soll die Schule 
um eine neue Mensa mit Küche sowie um vier Gruppenräume erweitert werden. 
 
Im Zuge dieser Maßnahme sollen die bisherigen Mensa- und Küchenräume zu Klassenräu-
men umgebaut werden, um den Schulbetrieb räumlich zu entlasten. 
 
Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm 
angepasst. Aufgrund der Raumnutzungen sind nur minimale Änderungen in der Gesamtfläche 
und damit im Kostenrahmen zu erwarten. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die nötigen Räume und Ausstattung 
für einen ordnungsgemäßen Unterricht bereitzustellen. Da ohne die Erweiterung nicht genü-
gend Unterrichtsräume zur Verfügung stehen, ist eine schnelle Planungsaufnahme erforder-
lich. 
 
Das Projekt ist unter der laufenden Nummer 722 in der Liste der priorisierten Schulbaumaß-
nahmen mit der Priorität A eingestuft. 
 
Schulhof 
Durch den Abriss der alten Turnhalle und den geplanten Neubau eines größeren Moduls mit 
Sportbereich und Ganztagsangebot an einem anderen Standort muss der Schulhof neu ge-
staltet werden. Diese Neugestaltung ist Teil der Gesamtmaßnahme und wurde bei der Kos-
tenplanung berücksichtigt. 
 
Finanzierung: 
Baukosten 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
trägen) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallende Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzerdienststelle abgerechnet. 
 
Die Kosten für den Modulbau betragen grob geschätzt rund 25,64 Mio. Euro (siehe Anlage 3). 
Der Abbruch der alten Turnhalle wird im Rahmen einer separaten Maßnahme finanziert.   
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und 
Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen 
Flächenverrechnungspreis. 
 
Aus der Errichtung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schul-
sparte „Grundschule“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 1,3 Mio. 
Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 96.000 Euro jährlich.  
Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme ab 2028 über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises 
aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schul-
trägeraufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 302.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstiger Ne-
benkosten auf das Einzelobjekt „KGS Horststraße“. Die restlichen Mehraufwendungen werden 
im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten

4 
Schulsparte abgebildet. 
 
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Im 
städtischen Haushalt sind die zur Refinanzierung erforderlichen Mehrbedarfe (Zusatzmieten) 
im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsaufstel-
lungsprozesses 2028 ff. bereitzustellen. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten 
anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mit-
telfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht 
darstellbar.  
Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weite-
ren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, 
auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 
  
Einrichtung: 
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigabebe-
schluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
Weiterer Ablauf: 
Die funktionale Leistungsbeschreibung für den Modulbau wird auf Grundlage einer Vorunter-
suchung und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausgeschrie-
ben und vergeben.  
 
Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei diesen Ab-
stimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzelnen Funktions-
bereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Auswirkung auf die Gesamt-
fläche haben werden. 
 
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen Nr. 
 
1 – Raumliste  
2 – Lageplan  
3 – Kostenrahmen 
4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Raumliste

585 Zeichen

Raumliste Neubau
Neubau von 2 Sporthallen und Ganztagsbereich einer 4-zügigen Grundschule
Horststr. 1, 51063 Köln
Nummer Raumart Anzahl Größe Summe
1 Zweifach-Sporthalle oder 2 Sporthallen (inkl. Nebenflächen gem. DIN 18032) 1
1 Sporthalle als Ersatz für die abgängige bestehende Halle und 1 Sporthalle zusätzlich gemäß Bedarf 40
Ganztagsbereich
2 Küche/Lager/Verwaltung/Personaltoiletten/Küchenleitung 1 170 170
3 Speiseraum/Aula 1 270 270
4 Stuhllager 1 30 30
5 Büro Ganztag 1 15 15
6 AG-Raum/GT-Aufenthalt (Spielraum, Musikraum, Aufenthaltsraum) 4 72 288
 Summe Ganztag 773
Anlage 1

Anlage 6 - Beantwortung einer Nachfrage aus dem Sportausschuss vom 26.06.2025

1649 Zeichen

Anlage 6 zu 1296/2025 – 
Antwort auf eine mündliche Anfrage aus dem Sportausschuss vom 26.06.2025 
 
Im Sportausschuss am 26. Juni 2025 wurde folgende Nachfrage gestellt: 
Wie viele Bäume wären betroffen, wenn eine Zweifach-Sporthalle gebaut werden 
würde? 
Antwort der Verwaltung: 
Nach Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen soll eine 
Baumfällung für die Baumaßnahme vermieden werden. 
Zurzeit liegt eine Voruntersuchung vor, die belegt, dass die Zweifachhalle sehr nahe 
an die Baumkronen heranreicht. 
In der Leistungsphase 2 (LPh2 - Vorentwurfsplanung) wird die Planung weiter kon-
kretisiert und weitere Untersuchungen zum Baumbestand werden erfolgen. Voraus-
sichtlich ist die Fällung eines Baumes vom Bau einer Zweifachhalle betroffen. Um die 
Fällung zu vermeiden müssten umfassende Umplanungen erfolgen und das Raum-
programm wäre zu reduzieren. Eine Umplanung birgt ein erhebliches Zeitrisiko, aus 
diesem Grund wurden zwei Varianten erarbeitet. Eine Zweifachhalle und eine „Ein-
fachhalle Plus“ mit Bewegungsraum von 200 m². Diese Variante hat 150 m² weniger 
Nutzfläche und rund 200 m² weniger bebaute Fläche:  
Eine Erweiterung mit einer Zweifachturnhalle hat rund 990 m² Fläche für den Sport (1 
Halle à 22 x 45 x 7m).  
Eine Erweiterung um eine Einfachturnhalle „Plus“ und einen Bewegungsraum hat 
rund 840 m² Flächen für den Sport (1 Halle à 20 x 32 x 7m und ein Bewegungsraum 
à 200 m²). 
Eine Einfachhalle „Plus“ ist mit 20 x 32 x 7m größer als eine Einfachsporthalle mit 15 
x 27 x 5,5 m und hat den Vorteil, dass mehrere Vereinssportarten möglich sind. 
Eine Rückmeldung des Bedarfsträgers steht zu dieser

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

496 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit zu Vorlage 1296/2025 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter 
erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. 
Die Mensa an der Horststraße wird im Zuge des Rechtsanspruches Ganztag für das 
Schuljahr 2026/2027 umgesetzt.   
Dieser Termin ist bereits mit der jetzigen Vorlage nicht mehr erreichbar. Ein Verschieben der 
Vorlage in den nächsten Sitzungslauf würde eine weitere Verzögerung für das Projekt 
bedeuten.

Beratungsverlauf (6)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Horststraße 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1296/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.07.2025
Erstellt
28.04.2025 13:07