Mandari Insight

V/0121/2026

Zielerreichung des Jobcenters der Stadt Münster im Jahr 2025

Vorlagen 11.02.2026

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Glossar_Grundsicherungs_Arbeitsmarktstatistik

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Glossar_Grundsicherungs_Arbeitsmarktstatistik

8631 Zeichen

Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versiche-
rungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbe-
mühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder 
einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl 
der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivi-
len Erwerbstätigen sowie den Selb stständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen. 
 
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer 
suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält 
zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Perso-
nen, die eine Beschäftigung such en, auch wenn sie beispielsweise bereits 
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in ei-
ner arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einen Haushalt und in einer Verantwortungs - und Einste-
hensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die 
engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 
Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte.  Bedarfsgemeinschaften las-
sen sich differenzieren nach Regelleistungs -Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am 
Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats 
und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines 
Monats). 
 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht 
erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnli-
chen Aufenthalt in der BRD haben. 
 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien 
Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. 
 
IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 
Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. 
 
IAB-Arbeitsmarkt-
Barometer 
Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage 
der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. 
Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Ent-
wicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate 
und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert 
aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf 
die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. 
Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punk-
ten (sehr gute Entwicklung). 
 
ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. 
Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik 
beschäftigt.

ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft 
Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. 
 
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizie-
renden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten. 
 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den voran-
gegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegange-
nen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird di e 
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit 
dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
 
JDW = Jahresdurchschnittswert 
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
JFW = Jahresfortschrittswert 
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jah-
ren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Jugendarbeitslosenquote jeweils a ls Jahresdurchschnittswert abgebildet 
(entsprechend der mit dem Land Nordrhein -Westfalen getroffenen Zielver-
einbarung). 
 
Kontinuierliche  
Beschäftigung nach 
Integration (neue K2E3) 
Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen 
Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigung vorliegt. 
 
Quote der  
kontinuierlichen  
Beschäftigung 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integ-
rationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergan-
genen zwölf Monaten (Nenner). 
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen 
nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsu-
chende (SGB II) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berech-
tigten und sonstigen Leistungsberechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. 
B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). 
 
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Klei-
dung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwan-
gerschaft und Geburt). 
 
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten 
mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichter-
werbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, 
werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt,  in denen die Person als er-
werbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand.

Minderungen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Mel-
deversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
 
Minderungsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit min-
destens einer gültigen Leistungsminderung zum Stichtag (Zähler) und allen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). 
 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Mo-
nate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
 
Nachhaltigkeitsquote  
(bisherige K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen 
zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).  
 
NEF   = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im er-
werbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitli-
chen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der 
Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen 
des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Re-
gelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie lau-
fende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. 
 
RWI = RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch -Westfälisches Insti-
tut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und 
evidenzbasierte Politikberatung. 
 
Veränderungsrate des  
Bestands der Lang- 
zeitleistungsbeziehenden 
(K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmo-
nat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichts-
monat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
 
zkT = zugelassener kommunaler Träger 
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahr-
nehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

10483 Zeichen

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V/0121/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zielerreichung des Jobcenters der Stadt Münster im Jahr 2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Hintergrund 
Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der 
Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 festge-
schrieben. In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielverein-
barungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen 
sind. Die Vereinbarungen umfassen insbesondere die Ziele der  
• Verringerung der Hilfebedürftigkeit,  
• Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und  
• Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.  
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird in den Zielvereinbarungen allerdings nicht mit ei-
nem konkreten Zielwert hinterlegt, sondern lediglich im Rahmen eines Monitorings nachgehalten. Das 
heißt, dass die Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
(Bürgergeld) sowie für die Kosten der Unterkunft laufend beobachtet wird.  
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist zwar gesetzlich als Ziel verankert, ein Indikator zu diesem 
Ziel wurde bisher weder durch den Bund noch durch das Land NRW gebildet. Begründet ist dies 
dadurch, dass soziale Teilhabe ebenso wie die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bezie-
Jobcenter  
 
17.02.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier  
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt -
muenster.de

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.  
hungsweise das Erreichen von Integrationsfortschritten sich nicht einheitlich quantitativ abbilden las-
sen. Entsprechend ist soziale Teilhabe bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarungen.1  
Die nachfolgend dargestellten Zielerreichungen des Jobcenters beruhen auf der Zielvereinbarung, die 
das Land, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen 
(MAGS NRW) und die Stadt Münster für das Jahr 2025 abgeschlossen hatten. 
 
 
Integrationen 
In Bezug auf das Ziel „Verbesserung der Integrationen in Erwerbsarbeit“ wurde mit dem Land für 
2025 vereinbart, dass das Ziel erreicht wurde, wenn die Anzahl der Integrationen um 2,3 Prozent im 
Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden konnte. Der daraus resultierende Jahressollwert belief sich 
auf 2.864 Integrationen (siehe Abbildung 1). Mit prognostizierten 2.881 Integrationen konnte der Jah-
ressollwert um 17 Integrationen übertroffen werden (+0,6 Prozent). Das vereinbarte Ziel wurde somit 
erreicht. 
 
1 Dies wird sich voraussichtlich ab dem Planungsjahr 2027 ändern. Eine Projektgruppe mit Vertreter*innen des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden hat 
in einem einjährigen Prozess das bisher geltende Zielsteuerungssystem überprüft und weiterentwickelt. Praktiker*innen aus 
den Jobcentern wurden per Befragung und in Workshops am Prozess beteiligt. Der Bund -Länder -Ausschuss nach Paragraf 
18c SGB 2 hat das weiterentwickelte Zielsteuerungssystem SGB 2 Anfang September 2025 beschlossen. So sollen künftig 
auch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung sozialer Teilhabe stärker anhand von Beobach-
tungsgrößen und qualitativen Kriterien zu Handlungsfeldern und Aktivitäten in die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit dem 
Land einfließen.  
Hinweis zur Statistik 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts werte beziehungsweise Jahresdurchschnittswerte mit einer 
Wartezeit T-0 überprüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
• Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
• November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
• Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
• Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht 
werden dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Progno-
se ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tat-
sächlichen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Ma-
ße abweichen.

- 3 - 
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Abbildung 1: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
In Bezug auf die Integrationsquote wurde eine Steigerung um 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 
vereinbart. Die für den Monat Dezember 2025 hochgerechnete Integrationsquote beträgt 21,1 Pro-
zent und liegt damit um 1,2 Prozentpunkte über dem vereinbarten Zielwert in Höhe von 19,9 Prozent 
(siehe Abbildung 2). Das Ziel wurde erreicht.  
 
Abbildung 2: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern durfte sich im Jahr 2025 
gegenüber dem Vorjahr um nicht mehr als 1,0 Prozentpunkte vergrößern. Das Ziel war erreicht, wenn 
der Abstand der Integrationsquoten am Jahresende maximal 8,2 Prozentpunkte betrug (siehe Abbil-
dung 3). Der für den Dezember 2025 hochgerechnete Abstand der Integrationsquoten von Frauen 
und Männern beläuft sich auf 7,2 Prozentpunkte, der Sollwert wird somit um 1,0 Prozentpunkte unter-
schritten, das Ziel wurde erreicht.

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Abbildung 3:  Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt 
 
Langzeitleistungsbezug 
Für das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wurde mit dem Land NRW für 2025 ver-
einbart, dass der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden sich jahresdurchschnittlich um maximal 
5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Zielwert betrug somit 9.545 Langzeitleistungsbezie-
hende im Jahresdurchschnitt (vgl. Abbildung 4). Bis einschließlich Dezember 2025 standen durch-
schnittlich 9.230 Langzeitleistungsbeziehende im Bürgergeldbezug. Der Sollwert wurde um 316 Per-
sonen bzw. 3,3 Prozent unterschritten, das Ziel wurde somit erreicht.  
 
 
Abbildung 4: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde für das Jahr 2025 
kein Zielwert vereinbart. Die Basisinformation beschränkt sich deswegen an dieser Stelle auf eine 
nachrichtliche Abbildung der Ergebnisse des Jahres 2025 im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen 
(siehe Abbildung 5). Im Jahr 2025 sind hochgerechnet 1.466 Integrationen von Langzeitleistungsbe-
ziehenden erfolgt, das sind 199 Integrationen mehr als im Vorjahr (+ 15,7 Prozent).

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Abbildung 5: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt 
 
 
Fazit und Ausblick 
Der deutsche Arbeitsmarkt war im Jahr 2025 infolge der schwachen Wirtschaft weiterhin gedämpft. 
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wies nur noch minimale Zuwächse auf, ausschließ-
lich in den Dienstleistungsbereichen. Im Verarbeitenden Gewerbe nahmen die Erwerbstätigenzahlen 
dagegen deutlich ab. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit erhöhte sich das dritte Jahr in Folge.  
Vor diesem Hintergrund war die zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster für das Jahr 2025 
geschlossene Zielvereinbarung ambitioniert. Schon 2024 konnte das Jobcenter gute Integrationser-
folge vorweisen, diese galt es im Jahr 2025 weiter auszubauen. Trotz der anhaltend schwierigen wirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen konnte das Jobcenter der Stadt Münster alle  für das Jahr 2025 
vereinbarten Zielwerte erreichen beziehungsweise übertreffen.  
Vor allem bei Betrachtung der Integrationszahlen des Jobcenters, einschließlich der Integrationen von 
Langzeitleistungsbeziehenden, zeigt sich, dass hier eine erfolgreiche Umsetzung gelungen ist. Insge-
samt konnte die Anzahl der Integrationen im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Prozent gesteigert wer-
den. Besonders erfreulich ist dabei die weitere Zunahme der Integrationen in Ausbildung und die Re-
duzierung der Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 2. Im Ausbildungsjahr 2 2024/2025 haben 
insgesamt 488 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Berufsausbildung begonnen, das ist ein An-
stieg um 8,7 Prozent im Vergleich zum vorherigen Ausbildungsjahr.  Auch der Abstand der Integrati-
onsquoten von Frauen und Männern verbleibt mit nur 7,2 Prozentpunkten auf einem im Bundes- und 
Landesvergleich sehr niedrigen Niveau. 
Gleichzeitig ist der Anteil nachhaltiger Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hoch: 
Über 72 Prozent der integrierten Personen sind auch ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit erwerbstä-
tig.3 Damit liegt das Jobcenter der Stadt Münster deutlich über dem Landesdurchschnitt mit einer 
Nachhaltigkeitsquote von 68,7 Prozent und auf Platz 3 aller 53 Jobcenter in NRW. 
Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird im Rahmen eines Monitorings beobachtet. Durch 
die sinkenden Fallzahlen haben sich die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt und die 
Leistungen für Unterkunft und Heizung deutlich verringert. Jahresdurchschnittlich haben hochgerech-
 
2 Ein Ausbildungsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.  
3 Berichtsmonat ist Juni  2024. Die Nachhaltigkeitsquote wird entsprechend ihrer Definition mit Zeitversatz ermittelt.

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net 10.074 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen, das sind 410 Bedarfsge-
meinschaften bzw. 4,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.  
Für Mitte 2026 ist durch die Bundesregierung eine erneute Reform des SGB 2 geplant. Dabei könnten 
insbesondere die Neuregelung des Schonvermögens und verschiedene Regelungen, mit denen die 
Leistungsberechtigten verstärkt hinsichtlich ihrer Mitwirkungspflichten gefordert werden, zu einem 
weiteren Absinken der Fallzahlen führen. Dies bleibt jedoch abzuwarten. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
• Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik

Beratungsverlauf (1)

04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 9 Bericht
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0121/2026
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2026
Erstellt
10.02.2026 11:40