V/0121/2026
Zielerreichung des Jobcenters der Stadt Münster im Jahr 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Glossar_Grundsicherungs_Arbeitsmarktstatistik
8631 Zeichen
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versiche- rungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbe- mühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivi- len Erwerbstätigen sowie den Selb stständigen und den mithelfenden Fami- lienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Perso- nen, die eine Beschäftigung such en, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in ei- ner arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einen Haushalt und in einer Verantwortungs - und Einste- hensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften las- sen sich differenzieren nach Regelleistungs -Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnli- chen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- Barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Ent- wicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punk- ten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizie- renden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den voran- gegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegange- nen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird di e Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jah- ren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils a ls Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein -Westfalen getroffenen Zielver- einbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Be- schäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integ- rationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergan- genen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsu- chende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berech- tigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Klei- dung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwan- gerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichter- werbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als er- werbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Minderungen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Mel- deversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Minderungsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit min- destens einer gültigen Leistungsminderung zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Mo- nate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im er- werbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitli- chen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Re- gelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie lau- fende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI = RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch -Westfälisches Insti- tut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbeziehenden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmo- nat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichts- monat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nord- rhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahr- nehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
10483 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0121/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zielerreichung des Jobcenters der Stadt Münster im Jahr 2025 Beratungsfolge 04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht Bericht: Hintergrund Zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder- Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 festge- schrieben. In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielverein- barungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Die Vereinbarungen umfassen insbesondere die Ziele der • Verringerung der Hilfebedürftigkeit, • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird in den Zielvereinbarungen allerdings nicht mit ei- nem konkreten Zielwert hinterlegt, sondern lediglich im Rahmen eines Monitorings nachgehalten. Das heißt, dass die Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld) sowie für die Kosten der Unterkunft laufend beobachtet wird. Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist zwar gesetzlich als Ziel verankert, ein Indikator zu diesem Ziel wurde bisher weder durch den Bund noch durch das Land NRW gebildet. Begründet ist dies dadurch, dass soziale Teilhabe ebenso wie die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bezie- Jobcenter 17.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt - muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. hungsweise das Erreichen von Integrationsfortschritten sich nicht einheitlich quantitativ abbilden las- sen. Entsprechend ist soziale Teilhabe bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarungen.1 Die nachfolgend dargestellten Zielerreichungen des Jobcenters beruhen auf der Zielvereinbarung, die das Land, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) und die Stadt Münster für das Jahr 2025 abgeschlossen hatten. Integrationen In Bezug auf das Ziel „Verbesserung der Integrationen in Erwerbsarbeit“ wurde mit dem Land für 2025 vereinbart, dass das Ziel erreicht wurde, wenn die Anzahl der Integrationen um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden konnte. Der daraus resultierende Jahressollwert belief sich auf 2.864 Integrationen (siehe Abbildung 1). Mit prognostizierten 2.881 Integrationen konnte der Jah- ressollwert um 17 Integrationen übertroffen werden (+0,6 Prozent). Das vereinbarte Ziel wurde somit erreicht. 1 Dies wird sich voraussichtlich ab dem Planungsjahr 2027 ändern. Eine Projektgruppe mit Vertreter*innen des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden hat in einem einjährigen Prozess das bisher geltende Zielsteuerungssystem überprüft und weiterentwickelt. Praktiker*innen aus den Jobcentern wurden per Befragung und in Workshops am Prozess beteiligt. Der Bund -Länder -Ausschuss nach Paragraf 18c SGB 2 hat das weiterentwickelte Zielsteuerungssystem SGB 2 Anfang September 2025 beschlossen. So sollen künftig auch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung sozialer Teilhabe stärker anhand von Beobach- tungsgrößen und qualitativen Kriterien zu Handlungsfeldern und Aktivitäten in die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit dem Land einfließen. Hinweis zur Statistik Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf Grundlage der Jahresfortschritts werte beziehungsweise Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T-0 überprüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: • Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) • November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) • Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) • Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten sind damit festgeschrieben) Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht werden dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Progno- se ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tat- sächlichen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Ma- ße abweichen. - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Abbildung 1: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt In Bezug auf die Integrationsquote wurde eine Steigerung um 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vereinbart. Die für den Monat Dezember 2025 hochgerechnete Integrationsquote beträgt 21,1 Pro- zent und liegt damit um 1,2 Prozentpunkte über dem vereinbarten Zielwert in Höhe von 19,9 Prozent (siehe Abbildung 2). Das Ziel wurde erreicht. Abbildung 2: Integrationsquote im Jahresfortschritt Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern durfte sich im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um nicht mehr als 1,0 Prozentpunkte vergrößern. Das Ziel war erreicht, wenn der Abstand der Integrationsquoten am Jahresende maximal 8,2 Prozentpunkte betrug (siehe Abbil- dung 3). Der für den Dezember 2025 hochgerechnete Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern beläuft sich auf 7,2 Prozentpunkte, der Sollwert wird somit um 1,0 Prozentpunkte unter- schritten, das Ziel wurde erreicht. - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Abbildung 3: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt Langzeitleistungsbezug Für das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wurde mit dem Land NRW für 2025 ver- einbart, dass der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden sich jahresdurchschnittlich um maximal 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Zielwert betrug somit 9.545 Langzeitleistungsbezie- hende im Jahresdurchschnitt (vgl. Abbildung 4). Bis einschließlich Dezember 2025 standen durch- schnittlich 9.230 Langzeitleistungsbeziehende im Bürgergeldbezug. Der Sollwert wurde um 316 Per- sonen bzw. 3,3 Prozent unterschritten, das Ziel wurde somit erreicht. Abbildung 4: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde für das Jahr 2025 kein Zielwert vereinbart. Die Basisinformation beschränkt sich deswegen an dieser Stelle auf eine nachrichtliche Abbildung der Ergebnisse des Jahres 2025 im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen (siehe Abbildung 5). Im Jahr 2025 sind hochgerechnet 1.466 Integrationen von Langzeitleistungsbe- ziehenden erfolgt, das sind 199 Integrationen mehr als im Vorjahr (+ 15,7 Prozent). - 5 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Abbildung 5: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt Fazit und Ausblick Der deutsche Arbeitsmarkt war im Jahr 2025 infolge der schwachen Wirtschaft weiterhin gedämpft. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wies nur noch minimale Zuwächse auf, ausschließ- lich in den Dienstleistungsbereichen. Im Verarbeitenden Gewerbe nahmen die Erwerbstätigenzahlen dagegen deutlich ab. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit erhöhte sich das dritte Jahr in Folge. Vor diesem Hintergrund war die zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster für das Jahr 2025 geschlossene Zielvereinbarung ambitioniert. Schon 2024 konnte das Jobcenter gute Integrationser- folge vorweisen, diese galt es im Jahr 2025 weiter auszubauen. Trotz der anhaltend schwierigen wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen konnte das Jobcenter der Stadt Münster alle für das Jahr 2025 vereinbarten Zielwerte erreichen beziehungsweise übertreffen. Vor allem bei Betrachtung der Integrationszahlen des Jobcenters, einschließlich der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden, zeigt sich, dass hier eine erfolgreiche Umsetzung gelungen ist. Insge- samt konnte die Anzahl der Integrationen im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Prozent gesteigert wer- den. Besonders erfreulich ist dabei die weitere Zunahme der Integrationen in Ausbildung und die Re- duzierung der Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 2. Im Ausbildungsjahr 2 2024/2025 haben insgesamt 488 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Berufsausbildung begonnen, das ist ein An- stieg um 8,7 Prozent im Vergleich zum vorherigen Ausbildungsjahr. Auch der Abstand der Integrati- onsquoten von Frauen und Männern verbleibt mit nur 7,2 Prozentpunkten auf einem im Bundes- und Landesvergleich sehr niedrigen Niveau. Gleichzeitig ist der Anteil nachhaltiger Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hoch: Über 72 Prozent der integrierten Personen sind auch ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit erwerbstä- tig.3 Damit liegt das Jobcenter der Stadt Münster deutlich über dem Landesdurchschnitt mit einer Nachhaltigkeitsquote von 68,7 Prozent und auf Platz 3 aller 53 Jobcenter in NRW. Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird im Rahmen eines Monitorings beobachtet. Durch die sinkenden Fallzahlen haben sich die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Leistungen für Unterkunft und Heizung deutlich verringert. Jahresdurchschnittlich haben hochgerech- 2 Ein Ausbildungsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. 3 Berichtsmonat ist Juni 2024. Die Nachhaltigkeitsquote wird entsprechend ihrer Definition mit Zeitversatz ermittelt. - 6 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. net 10.074 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen, das sind 410 Bedarfsge- meinschaften bzw. 4,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Für Mitte 2026 ist durch die Bundesregierung eine erneute Reform des SGB 2 geplant. Dabei könnten insbesondere die Neuregelung des Schonvermögens und verschiedene Regelungen, mit denen die Leistungsberechtigten verstärkt hinsichtlich ihrer Mitwirkungspflichten gefordert werden, zu einem weiteren Absinken der Fallzahlen führen. Dies bleibt jedoch abzuwarten. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: • Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0121/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2026
- Erstellt
- 10.02.2026 11:40