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0263/2019

Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.01.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.01.2019, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2085 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer 24.01.2019 
 0263/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.01.2019 
 
Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen 
hier: Anfrage der Ratsgruppe Bunt in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.12.2018, 
TOP 5.2.2 
Die Ratsgruppe BUNT bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wird es Ausnahmen für Anwohner*innen der Umweltzonen geben?“ 
 
2. „Wie sollen die Überwachung und die Kontrollen der geplanten Zonen aussehen?“ 
 
3. „Sind Ausnahmen für Autos mit Benzin-Motoren geplant?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Fahrverbote aufgrund der Luftbelastung müssen im Luftreinhalteplan dargestellt werden, der sich 
aktuell in der Fortschreibung befindet. Sie dürfen aufgrund der damit verbundenen Eingriffe in das 
Eigentum nur in dem Umfang erfolgen, wie es zum Erreichen der gesetzlichen Grenzwerte erforder-
lich und in seinen Auswirkungen verhältnismäßig ist. Hierbei werden unter Beachtung der Auswirkun-
gen auf die Grenzwerte auch die Ausnahmen festgelegt.  
 
Eine entsprechende Darstellung erfolgt durch die Bezirksregierung Köln unter Berücksichtigung o. g. 
Aspekte und ist dann in Kürze den Unterlagen des offengelegten Luftreinhalteplans zu entnehmen. 
 
Antwort zu Fragen 1 und 3: 
Die Stadtverwaltung drängt auf eine landeseinheitliche Regelung von Ausnahmen im Falle von Fahr-
verboten. Hierbei würde dann auch geklärt, in welchem Umfang Anwohnende Ausnahmegenehmi-
gungen erhalten. 
 
Antwort zu Frage 2:  
Insofern die betroffenen Fahrzeuge Anforderungen der Schadstoffklasse 4 nicht genügen, dürfen sie 
keine „grüne Plakette“ tragen und wären somit für Polizei und Verkehrsüberwachung erkennbar. Bei 
weitergehenden Festlegungen von Fahrverboten hat die Stadt Köln in Übereinstimmung mit dem 
Deutschen Städtetag die Kennzeichnung zugelassener Fahrzeuge mit einer „Blauen Plakette“ gefor-
dert, dem bisher von der Bundesregierung nicht gefolgt wurde.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

29.01.2019 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0263/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.01.2019
Erstellt
18.01.2019 12:31