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Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0263/2019 vom 24.01.2019

Stand: Am 29.01.2019 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 24.01.2019 0263/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 29.01.2019 Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen hier: Anfrage der Ratsgruppe Bunt in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.12.2018, TOP 5.2.2 Die Ratsgruppe BUNT bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wird es Ausnahmen für Anwohner*innen der Umweltzonen geben?“ 2. „Wie sollen die Überwachung und die Kontrollen der geplanten Zonen aussehen?“ 3. „Sind Ausnahmen für Autos mit Benzin-Motoren geplant?“ Antwort der Verwaltung: Fahrverbote aufgrund der Luftbelastung müssen im Luftreinhalteplan dargestellt werden, der sich aktuell in der Fortschreibung befindet. Sie dürfen aufgrund der damit verbundenen Eingriffe in das Eigentum nur in dem Umfang erfolgen, wie es zum Erreichen der gesetzlichen Grenzwerte erforder- lich und in seinen Auswirkungen verhältnismäßig ist. Hierbei werden unter Beachtung der Auswirkun- gen auf die Grenzwerte auch die Ausnahmen festgelegt. Eine entsprechende Darstellung erfolgt durch die Bezirksregierung Köln unter Berücksichtigung o. g. Aspekte und ist dann in Kürze den Unterlagen des offengelegten Luftreinhalteplans zu entnehmen. Antwort zu Fragen 1 und 3: Die Stadtverwaltung drängt auf eine landeseinheitliche Regelung von Ausnahmen im Falle von Fahr- verboten. Hierbei würde dann auch geklärt, in welchem Umfang Anwohnende Ausnahmegenehmi- gungen erhalten. Antwort zu Frage 2: Insofern die betroffenen Fahrzeuge Anforderungen der Schadstoffklasse 4 nicht genügen, dürfen sie keine „grüne Plakette“ tragen und wären somit für Polizei und Verkehrsüberwachung erkennbar. Bei weitergehenden Festlegungen von Fahrverboten hat die Stadt Köln in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag die Kennzeichnung zugelassener Fahrzeuge mit einer „Blauen Plakette“ gefor- dert, dem bisher von der Bundesregierung nicht gefolgt wurde. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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