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0842/2017

Verlagerung Tennisanlage Heidekaul

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.1

Anlage 1- Lageplan Heidekaul

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1- Lageplan Heidekaul

502 Zeichen

KölnGIS en
Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. 07 Stadt Köln
Maßstab 1:3750 Datum: 27.4.2017

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Beschlussvorlage Rat

5665 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0842/2017 
Freigabedatum 
20.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Heidekaul, Köln-Raderthal 
Verschiebung der städtischen Tennisanlage Heidekaul (Tennisplätze und Umkleidehaus) auf 
dem bisherigem Grundstück 
Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Verschiebung der 
städtischen Tennisanlage Heidekaul (bestehend aus Tennisplätzen und Vereinsheim) in Köln-
Raderthal auf dem bisherigem Grundstück wegen der Errichtung einer P+R-Anlage im Zuge der Er-
richtung des 3. Bauabschnitts der Stadtbahn (Nord-Süd Stadtbahn). 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat eine überplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
145.000 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfi-
nanzplan 1202 –Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Die 
Kosten der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2018 sowie in den Folgejahren sind im Hpl 2018 zu ver-
anschlagen. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf eine Verschiebung der städtischen Tennisanlage Heidekaul auf 
bisherigem Grundstück zu verzichten. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
Sportausschuss 07.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   145.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.477 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit Ratsbeschluss vom 29.01.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung der 3. Baustufe der 
Nord-Süd Stadtbahn von der Schönhauser Str. bis zum Verteilerkreis Köln-Süd unter Berücksichti-
gung einer P+R-Anlage im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd weiter zu verfolgen und die Plan-
feststellung hierfür einzuleiten. 
Im Rahmen der 3. Baustufe wird am Verteilerkreis Köln Süd eine P+R -Palette an der zukünftigen 
Endhaltestelle errichtet. Die P+R -Palette ist als 5 -stöckiges Gebäude mit halbgeschossiger Anor d-
nung geplant.  
 
In einer Machbarkeitsstudie für die Realisierung der P+R-Palette wurden vier mögliche Standorte un-
tersucht. Am 28. Juni 2011 nahm der Verkehrsausschuss diese Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und 
beauftragte die Verwaltung den Standort D (nordwestliches Segment vom Verteilerkreis Köln-Süd) für 
die P+R-Palette zu berücksichtigen. 
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 20.12.2016 (Vorlage 2384/2016) beauftragt, die Pla-
nung der zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd auf Grundlage des 
Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und der Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu ver-
folgen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. 
 
Als Standort der neuen Parkanlage wurde somit das Grundstück der bestehenden städt. Tennisanla-
ge Heidekaul, Köln Raderthal festgelegt. Diese besteht aktuell aus insgesamt 6 Außen-Tennisplätzen 
sowie einem Vereinsheim. Auf zwei der Plätze errichtet der dort ansässige Verein (TC Arnoldshöhe) 
jeweils in den Wintermonaten eine vereinseigene Traglufthalle zur Aufrechterhaltung des Tennisbe-
triebs. 
Aktuell besteht der Verein aus rd. 250 Mitgliedern. Die Anlage ist bereits seit langen Jahren an den 
Verein vermietet. Die Prüfung, die bestehende Tennisanlage an andere Stelle zu verlegen oder den 
Sportbetrieb anderweitig unterzubringen, verlief ergebnislos. Von daher beabsichtigt die Verwaltung,

3 
entsprechend der Planungen zu der P+R-Palette, die Tennisanlage innerhalb der Fläche so zu verle-
gen, dass sowohl die P+R-Anlage als auch die Tennisanlage inkl. Vereinsheim dort untergebracht 
werden können.  
Für die Planung und Kostenermittlung werden nach Angaben der städtischen Gebäudewirtschaft Pla-
nungsmittel in Höhe von rd. 145.000,- € benötigt. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich 
die voraussichtlichen Kosten für den Abriss der alten Anlage, sowie die Errichtung von 6 Tennisplät-
zen, einem Vereinsheim sowie der dazugehörenden Infrastruktur (Zäune, Wege usw.) auf rd. 
1.900.000,00 € (brutto).  
Da für die Maßnahme bisher keine Mittel veranschlagt sind, ist für die Bereitstellung der Planungsmit-
tel eine überplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung erforderlich. Die Deckung erfolgt durch 
nicht in Anspruch genommene Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1202 –Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV, Finanzstelle  6903-1202-0-8012 Einbau von Löschwasserleitungen in Stadt-
bahntunnel in entsprechender Höhe, da hier ein geringerer Bedarf an Kassenmitteln absehbar ist, 
weil sich das Bauprojekt zeitlich verschiebt.  
Sofern der Rat auf Basis der erstellten Kostenermittlung eine Neuerrichtung der Anlage beschließt, 
müssen die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in späteren Haushaltsplänen zusätzlich veran-
schlagt werden und führen – zumindest durch die Zusetzungen im Ergebnisplan – zu einer Erhöhung 
des Fehlbetrages.

Beratungsverlauf (4)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.12.2017 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0842/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27