0842/2017
Verlagerung Tennisanlage Heidekaul
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Anlage 1- Lageplan Heidekaul
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KölnGIS en Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. 07 Stadt Köln Maßstab 1:3750 Datum: 27.4.2017 —— | a 4 | ı i \ ı h ı ı | | | ı ı \ \ r ' z id E 1 E 32356711 ‚Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0842/2017 Freigabedatum 20.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Heidekaul, Köln-Raderthal Verschiebung der städtischen Tennisanlage Heidekaul (Tennisplätze und Umkleidehaus) auf dem bisherigem Grundstück Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Verschiebung der städtischen Tennisanlage Heidekaul (bestehend aus Tennisplätzen und Vereinsheim) in Köln- Raderthal auf dem bisherigem Grundstück wegen der Errichtung einer P+R-Anlage im Zuge der Er- richtung des 3. Bauabschnitts der Stadtbahn (Nord-Süd Stadtbahn). Gleichzeitig beschließt der Rat eine überplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 145.000 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfi- nanzplan 1202 –Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Die Kosten der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2018 sowie in den Folgejahren sind im Hpl 2018 zu ver- anschlagen. Alternative: Der Rat beauftragt die Verwaltung auf eine Verschiebung der städtischen Tennisanlage Heidekaul auf bisherigem Grundstück zu verzichten. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Sportausschuss 07.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 145.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.477 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Ratsbeschluss vom 29.01.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn von der Schönhauser Str. bis zum Verteilerkreis Köln-Süd unter Berücksichti- gung einer P+R-Anlage im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd weiter zu verfolgen und die Plan- feststellung hierfür einzuleiten. Im Rahmen der 3. Baustufe wird am Verteilerkreis Köln Süd eine P+R -Palette an der zukünftigen Endhaltestelle errichtet. Die P+R -Palette ist als 5 -stöckiges Gebäude mit halbgeschossiger Anor d- nung geplant. In einer Machbarkeitsstudie für die Realisierung der P+R-Palette wurden vier mögliche Standorte un- tersucht. Am 28. Juni 2011 nahm der Verkehrsausschuss diese Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung den Standort D (nordwestliches Segment vom Verteilerkreis Köln-Süd) für die P+R-Palette zu berücksichtigen. Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 20.12.2016 (Vorlage 2384/2016) beauftragt, die Pla- nung der zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und der Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu ver- folgen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. Als Standort der neuen Parkanlage wurde somit das Grundstück der bestehenden städt. Tennisanla- ge Heidekaul, Köln Raderthal festgelegt. Diese besteht aktuell aus insgesamt 6 Außen-Tennisplätzen sowie einem Vereinsheim. Auf zwei der Plätze errichtet der dort ansässige Verein (TC Arnoldshöhe) jeweils in den Wintermonaten eine vereinseigene Traglufthalle zur Aufrechterhaltung des Tennisbe- triebs. Aktuell besteht der Verein aus rd. 250 Mitgliedern. Die Anlage ist bereits seit langen Jahren an den Verein vermietet. Die Prüfung, die bestehende Tennisanlage an andere Stelle zu verlegen oder den Sportbetrieb anderweitig unterzubringen, verlief ergebnislos. Von daher beabsichtigt die Verwaltung, 3 entsprechend der Planungen zu der P+R-Palette, die Tennisanlage innerhalb der Fläche so zu verle- gen, dass sowohl die P+R-Anlage als auch die Tennisanlage inkl. Vereinsheim dort untergebracht werden können. Für die Planung und Kostenermittlung werden nach Angaben der städtischen Gebäudewirtschaft Pla- nungsmittel in Höhe von rd. 145.000,- € benötigt. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für den Abriss der alten Anlage, sowie die Errichtung von 6 Tennisplät- zen, einem Vereinsheim sowie der dazugehörenden Infrastruktur (Zäune, Wege usw.) auf rd. 1.900.000,00 € (brutto). Da für die Maßnahme bisher keine Mittel veranschlagt sind, ist für die Bereitstellung der Planungsmit- tel eine überplanmäßige investive Auszahlungsermächtigung erforderlich. Die Deckung erfolgt durch nicht in Anspruch genommene Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1202 –Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV, Finanzstelle 6903-1202-0-8012 Einbau von Löschwasserleitungen in Stadt- bahntunnel in entsprechender Höhe, da hier ein geringerer Bedarf an Kassenmitteln absehbar ist, weil sich das Bauprojekt zeitlich verschiebt. Sofern der Rat auf Basis der erstellten Kostenermittlung eine Neuerrichtung der Anlage beschließt, müssen die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in späteren Haushaltsplänen zusätzlich veran- schlagt werden und führen – zumindest durch die Zusetzungen im Ergebnisplan – zu einer Erhöhung des Fehlbetrages.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0842/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27