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SV-2009/0021

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 16.04.2009 betr. Personalmindeststandards am Klinikum Darmstadt

Antrag 17.04.2009

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SV-2009/0021

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SV-2009/0021

2518 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2009/0021 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 
16.04.2009 betr. Personalmindeststandards 
am Klinikum Darmstadt 
 
 
 
 
16.04.2009 
 
Antrag 
 
Personalmindeststandards am Klinikum Darmstadt 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
1. In allen Abteilung die mit der stationären Versorgung von Patienten zu tun haben, wird ein 
Personalmindeststandard von mindestens 90% der ehemaligen PPR 
(Pflegepersonalregelung) eingeführt. 
 
2. Auf Intensivstationen gilt der Personalmindeststandard von 1 examinierte Pflegekraft pro 
Schicht für maximal 2 intensivpflichtige Patienten. 
 
Begründung: 
 
Nicht zuletzt angestoßen durch die aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle von 
Qualitätsmängeln in der Versorgung von Patienten stehen verbindliche 
Personalmindeststandards in Kliniken wieder auf der Tagesordnung. Wenn Kliniken, 
unabhängig von der Trägerschaft oder Rechtsform, bei gedeckelten Budgets mit dem Ziel 
betrieben werden, Gewinne zu erzielen, kann es nach unserer Auffassung nicht allein der 
unternehmerischen Entscheidung überlassen bleiben, wie viel und wie gut qualifiziertes 
Personal noch zur Behandlung und Pflege eingesetzt wird. Während die präventive 
Einhaltung von z.B. Hygienestandards in Kliniken außer Diskussion steht, gibt es derzeit 
keine präventiven Maßnahmen gegen Schäden durch übermäßige Personalreduzierung. 
Wir  halten es daher für unerlässlich, verbindliche Personalmindeststandards für die 
Personalbesetzung in Kliniken zu entwickeln. In den letzten Jahren sind in Kliniken 
insbesondere Stellen im Pflegedienst abgebaut worden, so dass erste Sofortmaßnahmen 
hier ansetzen müssen. Angesichts des krankheits- und therapieabhängig differenzierten 
Personalbedarfes können verbindliche Personalanhaltszahlen nur durch ein analytisches 
Verfahren ermittelt werden. 
In diesem Verfahren ist auch der Bedarf an notwendigen Weiterqualifizierungen und der 
erforderliche Mindestanteil von Personal mit Zusatzqualifikation in den jeweiligen 
Einsatzbereichen zu ermitteln. Bis zur Umsetzung eines solchen analytischen 
Personalbemessungssystems halten wir es allerdings für erforderlich, schon jetzt zur Abwehr 
von Gefahren für Patienten vorläufige, kurzfristig umsetzbare Personalmindeststandards 
verbindlich für alle Kliniken und Träger umzusetzen.  
 
Behandlungsvorschlag: Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen 
 
R a i n e r  K e i l                  K a r l - H e i n z  B ö c k  
Fraktionsvorsitzender              Stadtverordneter

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2009/0021
Typ
Antrag
Datum
17.04.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00