SV-2009/0021
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 16.04.2009 betr. Personalmindeststandards am Klinikum Darmstadt
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SV-2009/0021
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Vorlage-Nr. SV-2009/0021 Antrag der Fraktion Die Linke. vom 16.04.2009 betr. Personalmindeststandards am Klinikum Darmstadt 16.04.2009 Antrag Personalmindeststandards am Klinikum Darmstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. In allen Abteilung die mit der stationären Versorgung von Patienten zu tun haben, wird ein Personalmindeststandard von mindestens 90% der ehemaligen PPR (Pflegepersonalregelung) eingeführt. 2. Auf Intensivstationen gilt der Personalmindeststandard von 1 examinierte Pflegekraft pro Schicht für maximal 2 intensivpflichtige Patienten. Begründung: Nicht zuletzt angestoßen durch die aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle von Qualitätsmängeln in der Versorgung von Patienten stehen verbindliche Personalmindeststandards in Kliniken wieder auf der Tagesordnung. Wenn Kliniken, unabhängig von der Trägerschaft oder Rechtsform, bei gedeckelten Budgets mit dem Ziel betrieben werden, Gewinne zu erzielen, kann es nach unserer Auffassung nicht allein der unternehmerischen Entscheidung überlassen bleiben, wie viel und wie gut qualifiziertes Personal noch zur Behandlung und Pflege eingesetzt wird. Während die präventive Einhaltung von z.B. Hygienestandards in Kliniken außer Diskussion steht, gibt es derzeit keine präventiven Maßnahmen gegen Schäden durch übermäßige Personalreduzierung. Wir halten es daher für unerlässlich, verbindliche Personalmindeststandards für die Personalbesetzung in Kliniken zu entwickeln. In den letzten Jahren sind in Kliniken insbesondere Stellen im Pflegedienst abgebaut worden, so dass erste Sofortmaßnahmen hier ansetzen müssen. Angesichts des krankheits- und therapieabhängig differenzierten Personalbedarfes können verbindliche Personalanhaltszahlen nur durch ein analytisches Verfahren ermittelt werden. In diesem Verfahren ist auch der Bedarf an notwendigen Weiterqualifizierungen und der erforderliche Mindestanteil von Personal mit Zusatzqualifikation in den jeweiligen Einsatzbereichen zu ermitteln. Bis zur Umsetzung eines solchen analytischen Personalbemessungssystems halten wir es allerdings für erforderlich, schon jetzt zur Abwehr von Gefahren für Patienten vorläufige, kurzfristig umsetzbare Personalmindeststandards verbindlich für alle Kliniken und Träger umzusetzen. Behandlungsvorschlag: Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen R a i n e r K e i l K a r l - H e i n z B ö c k Fraktionsvorsitzender Stadtverordneter
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2009/0021
- Typ
- Antrag
- Datum
- 17.04.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00