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0722/2025

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn-Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2

Beschlussvorlage Ausschuss 20.03.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2.1 - Grunderwerbsplan 1

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Anlage 5 - Anlage zur Stellungnahme

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Anlage 4 - Stellungnahme

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Anlage 3 - Erläuterungsbericht

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Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 13.05.2025

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Anlage 7, Auszug BV 8 (Kalk) vom 15.05.2025

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Anlage 2.2 - Grunderwerbsplan 2

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Anlage 2.3 - Grunderwerbsplan 3

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

8027 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621 
 
Vorlagen-Nummer 
 0722/2025 
Freigabedatum 
20.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn-Stammstrecke 
Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In-
fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel-
lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu-
geben. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die DB InfraGO AG – vormals DB Netz AG – plant derzeit das Gesamtvorhaben „Aus-
bau S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“. Der Ausbau ermöglicht, zukünftig mit bis zu 
acht S-Bahnlinien jeweils im 20-Minuten-Takt zu fahren, anstatt mit bis zu sechs Li-
nien heute. Gleichzeitig wird durch den Ausbau der Strecke nach Bergisch Gladbach 
der Takt der S-Bahn auf einen 10-Minuten-Takt und in den Hauptverkehrszeiten auf 
einen nahezu 5-Minuten-Takt erhöht. 
 
Das Gesamtvorhaben „Ausbau der S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ hat eine große 
Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Engpässe, insbesondere 
auf der S-Bahn-Stammstrecke und für die Herstellung erforderlicher Kapazitätserwei-
terungen der Eisenbahninfrastruktur. Dies führt in der Folge zu einem verbesserten 
Angebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit mehr Linien und dichterem 
Takt. 
 
Das o. g. Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von 
Köln Hbf (westliche Begrenzung) bis nach Bergisch Gladbach (östliche Begrenzung). 
Die Strecke verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die Grenze zwischen 
Köln-Kalk und Köln-Deutz (Standort für den neu zu planenden Haltepunkt Köln-Kalk 
West), Köln-Mülheim Bf, Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Gladbach Bf. Es sind von 
West nach Ost die Eisenbahn-Strecken 2620, 2670 und 2663 betroffen. 
 
Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 km und jeweils besonderen örtlichen 
Verhältnissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils 
zwei Planfeststellungsabschnitten unterteilt. Die gewählte Aufteilung ermöglicht es so, 
überschaubare Planfeststellungsunterlagen mit jeweils eigenständigen bautechni-
schen Anforderungen, umwelttechnischen Herausforderungen und Betroffenheiten zu 
definieren. 
 
Es wurden daher die folgenden Planfeststellungsabschnitte (PFA) gebildet: 
 
 PFA 1.1 – Bereich Köln Hbf  
 PFA 1.2 – Köln-Deutz bis Köln-Kalk 
 PFA 2.1 – Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach Gronau  
 PFA 2.2 – Bergisch Gladbach Gronau bis Bergisch Gladbach Bf 
 
Zur Lage dieser einzelnen Planfeststellungsabschnitte wird auf den nachfolgenden 
Planauszug verwiesen:

3 
 
Die Stellungnahmen zu den Planfeststellungsabschnitten 1.1 und 2.1 waren bereits 
Gegenstand der Beschlussvorlagen 2064/2025 und 1968/2025.  
 
Antragsgegenstand ist hier nun der PFA 1.2. Dieser beginnt im Westen etwa mittig auf 
der Hohenzollernbrücke, verläuft dann über den Bahnhof Köln Messe/Deutz und den  
neu zu errichtenden Haltepunkt Köln-Kalk West auf dem Gelände der ehemaligen Che-
mischen Fabrik Kalk (CFK) und endet dann etwas nördlich der Straßenüberführung 
Zoobrücke (B 55a). 
 
Der PFA 1.2 beinhaltet die folgenden Infrastrukturmaßnahmen: 
 Neubau eines zu sätzlichen Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln 
Messe/Deutz auf der dem Messegelände zugewandten Seite einschließlich barrie-
refreier Erschließung, 
 Neubau eines Brückenzuges mit mehreren Bauwerken im Bereich des Bahnhofs 
Köln Messe/Deutz zwecks Aufnahme der beiden zusätzlichen Gleise, 
 Neubau des Haltepunktes Köln-Kalk West als Mittelbahnsteig einschließlich barrie-
refreier Erschließung, 
 baulich-technische Anpassungsmaßnahmen an den vorhandenen Gleisanlagen im 
Bereich des zukünftigen Haltepunktes Köln-Kalk West, 
 Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik. 
Während der Bauzeit wird es auf den querenden bzw. angrenzenden Straßen, Wegen 
und Plätzen temporär zu Einschränkungen kommen. 
 
Das o. g. Vorhaben erfordert temporäre sowie auch dauerhafte Grun dstücksinan-
spruchnahme Dritter – hiervon sind auch mehrere Grundstücke der Stadt Köln betrof-
fen. 
 
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs - und Er-
satzmaßnahmen durchgeführt. 
 
Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) 
verwiesen. 
Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 3) stellt die Einzelheiten des 
Vorhabens dar.

4 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststel-
lung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit 
der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis 
spätestens 12.03.2025 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die 
Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung der 
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 13.01.2025 bis 
12.02.2025 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. Damit die von der Stadt 
zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine die Ein-
wendungsfrist wahrende Stellungnahme (Anlage 4) abgegeben werden. Eine vorhe-
rige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der ge-
gebenen Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Stellungnahme 
 
Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als 
Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen 
Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend 
machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche 
Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fal-
len nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der 
durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die 
Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem 
Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 
09.11.2017, 3 A 2.15). 
 
Das Vorhaben ist als Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs zu begrüßen. 
Eine besondere Abstimmung mit der Vorhabenträgerin ist hinsichtlich des ebenfalls 
geplanten Baus der städtischen Geh- und Radwegrampe erforderlich, die im Bereich 
Hohenzollernbrücke/Bahnhof Köln-Deutz parallel zu dem Vorhaben der DB InfraGO 
AG verlaufen wird. Die entsprechenden Punkte sind in der beigefügten Stellungnahme 
(Anlage 4) unter XI aufgeführt. Hinsichtlich der von der Vorhabenträgerin geplanten 
Baustelleneinrichtungsflächen sind im einzelnen Anpassungen bzw. Änderungen er-
forderlich. Zur Lage der einzelnen Flächen wird auf die beigefügten Grunderwerbs-
pläne (Anlagen 2.1 – 2.3) verwiesen. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB InfraGO 
AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Ei-
senbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange 
sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. 
Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt blei-
ben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Übersichtsplan 
Anlage 2.1: Grunderwerbsplan 1 
Anlage 2.2: Grunderwerbsplan 2 
Anlage 2.3: Grunderwerbsplan 3 
Anlage 3: Erläuterungsbericht 
Anlage 4: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt

5 
Anlage 5: Anlage zur Stellungnahme

Anlage 5 - Anlage zur Stellungnahme

5467 Zeichen

Geplante Gleiserweiterung 
Fahrbahn 
Geplante Gleiserweiterung 
6,26 5
Ausfahrt TG 
Gehwegüberfahrt 
Gebäudevorfahrt 
und Anlieferung 
Gebäudevorfahrt und Anlieferung 
Leitungsrecht 
Geplante Gleiserweiterung 
15,31 
alternativ: Shuttelbus-Haltestelle (Messe) 
Gehweg 
Gehweg 
Fahrbahn nachrichtlich: Taxi (5 Plätze Nachrücker) 
Fahrbahn 
Fahrbahn 
Fahrbahn 
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze Nachrücker) 
Linksabbieger Linksabbieger Rechtsabbieger 
nachrichtlich: Shuttelbus-Haltestelle (Messe) 
*1 
genaue Lage noch abzustimmen 
nachrichtlich: Anlieferung 
nachrichtlich: Anlieferung 
nachrichtliche Übernahme der Spuraufteilung aus dem Infomemorandumg Anlage 9 
Baugrenze ab 3. OG 
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze) 
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze) 
Geh- und Fahrrecht 
Gehweg- überfahrt 
Geh- und Fahrrecht 
Geh- und Fahrrecht 
Geh- und Fahrrecht 
Geh- ,Fahr- und Leitungsrecht 
Gehrecht im Kaufvertrag zu regeln 
Ein- / Ausfahrt TG 
Einfahrt 
TG 
Grün 
Baumabstand 20 m 
Grün 
Lkw-Spur 
Lkw-Spur 
Grün 
optionale Fahrradstellplätze 
Rückbau der Fußgängerquerung 
Lkw-Spur Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Gehweg 
Die Lage und Größe der Rasenscholle in der Platzfläche wird im Zuge der EP+AP des Gesamtplatzes (inkl. blau schraffierter Fläche) endgültig festgelegt. 
Geplante Gleiserweiterung 
Fahrbahn 
Geplante Gleiserweiterung 
Ausfahrt TG 
Gehwegüberfahrt 
Gebäudevorfahrt und Anlieferung 
Gebäudevorfahrt und Anlieferung 
Leitungsrecht 
Geplante Gleiserweiterung 
alternativ: Shuttelbus-Haltestelle (Messe) 
Gehweg 
Gehweg 
Fahrbahn nachrichtlich: Taxi (5 Plätze Nachrücker) 
Fahrbahn 
Fahrbahn 
Fahrbahn 
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze Nachrücker) 
Linksabbieger Linksabbieger Rechtsabbieger 
nachrichtlich: Shuttelbus-Haltestelle (Messe) 
*1 
genaue Lage noch abzustimmen 
nachrichtlich: Anlieferung 
nachrichtliche Übernahme der Spuraufteilung aus dem Infomemorandumg Anlage 9 
Baugrenze ab 3. OG 
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze) 
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze) 
Geh- und Fahrrecht 
Gehweg- überfahrt 
Geh- und Fahrrecht 
Geh- und Fahrrecht 
Geh- und Fahrrecht 
Geh- ,Fahr- und Leitungsrecht 
Gehrecht im Kaufvertrag zu regeln 
Ein- / Ausfahrt TG 
Einfahrt 
TG 
Grün 
Baumabstand 20 m 
Grün 
Lkw-Spur 
Lkw-Spur 
Grün 
optionale Fahrradstellplätze 
Rückbau der Fußgängerquerung 
Lkw-Spur Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Gehweg 
Die Lage und Größe der Rasenscholle in der Platzfläche wird im Zuge der EP+AP des Gesamtplatzes (inkl. blau 
schraffierter Fläche) endgültig festgelegt. 
Anlage 1 (Maßstab 1:500) 
zum Erschließungs-Ausbauvertrag zwischen der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt -
und der Messe-City Köln GmbH & Co. KG (Erschließer) 
L E G E N D E (1) 
(gelb) Geh-/Fahr-/Leitungsrecht (fallweise, s. B-Plan) zu Gunsten der Allgemeinheit 
(orange schraffiert) Ausbaubereich der Stadt, in dem der Erschließer 
Anpassungsarbeiten auf seine Kosten ausführt 
Öffentliche Teileinrichtungen der Erschließungsanlage 
(gelb) Fahrbahn (einschl. Lkw-Spur) : 7.900 qm 
(lila) Parkfläche (einschl. Taxistände) :   800 qm 
: 3.600 qm (braun) Gehweg 
    (blau) 
Stadtplanungsamt                                                     gez. ..., den <Datum> 
Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik                                                                                   gez.  ... , den <Datum> 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen                                      gez. ..., den <Datum> 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln ,
Anstalt des öffentlichen Rechts                                                          gez. ... , den <Datum> 
Aktenzeichen: 
62 
621/3-1634 
bearb. 
Datum Name 
15.10.15 Richling Schüßler-Plan 
Ingenieurgesellschaft mbH 
Tel.: 0221 / 925812-0 
Fax: 0221 / 925812-7 
Gustav-Heinemann-Ufer 72a 
50968 Köln 
geplanter Mischwasserkanal (erf. Kapazität l/s) 
   200 qm Radweg 
(orange) Mischverkehrsfläche : 5.100 qm 
2.000 qm 
    (hellgrün)   1.100 qm Straßenbegleitgrün 
    (grün) 
    (schwarz)   378   m Trennwand einschließlich Begrünung 
Straßenbaum : 15 Stück 
- Quadratmeter je Baumscheibe (mindestens) : 6 qm 
(blau schraffiert) Ausbaubereich der Stadt, in dem der Erschließer 
Planungsleistungen im Auftrag der Stadt erbringt 2.700 qm 
(s/w) Private Flächen (Baufelder, Stichstraße 1-3, sog. Messebalkon und 
Brücke zur Kölnmesser sind nachrichtlich dargestellt. ) 
(schwarz) Grenze Erschließungs- und Ausbauvertragsgebiet 
(violett schraffiert) "Fläche für Bahnanlagen" gem. Bebauungsplan 
Nachrichtliche Übernahme aus dem Bebauungsplan 
zu erhaltender Baum 
Datei : 
Plan Nr. : 
O:\KVP\2110610 - Messe City Köln\CAD\Erschliessung\0153_11_p0_itp1_000_ar_00_xx_151013aErsch500_aa0_o.dwg Vertragsplan 1_500 Gesamt 
Datei: O:\KVP\2110610 - Messe City Köln\CAD\Erschliessung\0153_11_p0_itp1_000_ar_00_xx_151013aErsch500_aa0_o.dwg   Speicherdatum:  14.10.2015  (Mgerdes)  Druckdatum: 14.10.2015 
LSA-Anlage Deutz-Mülheimer-Straße / Barmer Straße 
vorhandener Kanal (zu erhalten) 
Alle dargestellten Überbauungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind nachrichtlich. 
850   m 
330   m 
    (schwarz) Optionale Fahrradstellplätze 
Alle dargstellten Tiefgaragenzufahrten sind nachrichtlich. Die Genehmigung der Zufahrt erfolgt im 
Rahmen des Bauantragsverfahrens. 
Die Anordnung der Taxistände ist nachrichtlich dargestellt. Den Parkstreifen wird die spätere Nutzung 
durch Beschilderung zugewiesen. Dazu ist eine verkehrliche Anordnung und Genehmigung notwendig. 
Die Lage der Baumstandorte ist nachrichtlich dargestellt. 
Anlage 5

Anlage 7, Auszug BV 8 (Kalk) vom 15.05.2025

3085 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 15.05.2025 
öffentlich 
8.2.1 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn-
Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2 
0722/2025 
Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den mündlich ein-
gebrachten Änderungsantrag der SPD Fraktion beschließen:  
 
Beschluss I: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie der Ver-
kehrsausschuss (siehe Anlage 6) zu beschließen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In-
fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel-
lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu-
geben 
 
und beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufügen:  
 
1. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahnsteig zu wenig 
und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 
2. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt werden, z.B. für 
ein Fahrradparkhaus. 
3. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brücke für den 
Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Osten genug Platz übrig-
bleibt. 
4. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahnhofs Kalk-West 
unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über die so geänderte Be-
schlussvorlage der Verwaltung abstimmen:  
 
Beschluss II: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu 
beschließen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In-
fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel-
lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu-
geben 
 
und beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufü-
gen: 
 
5. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahnsteig zu wenig 
und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 
6. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt werden, z.B. für 
ein Fahrradparkhaus. 
7. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brücke für den 
Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Osten genug Platz übrig-
bleibt. 
8. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahnhofs Kalk-West 
unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die LINKE, Bezirks-
vertreter Hooghoughi (FDP) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) bei Enthaltung der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0722/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.03.2025
Erstellt
10.03.2025 11:06