0722/2025
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn-Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 0722/2025 Freigabedatum 20.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn-Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu- geben. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB InfraGO AG – vormals DB Netz AG – plant derzeit das Gesamtvorhaben „Aus- bau S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“. Der Ausbau ermöglicht, zukünftig mit bis zu acht S-Bahnlinien jeweils im 20-Minuten-Takt zu fahren, anstatt mit bis zu sechs Li- nien heute. Gleichzeitig wird durch den Ausbau der Strecke nach Bergisch Gladbach der Takt der S-Bahn auf einen 10-Minuten-Takt und in den Hauptverkehrszeiten auf einen nahezu 5-Minuten-Takt erhöht. Das Gesamtvorhaben „Ausbau der S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ hat eine große Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Engpässe, insbesondere auf der S-Bahn-Stammstrecke und für die Herstellung erforderlicher Kapazitätserwei- terungen der Eisenbahninfrastruktur. Dies führt in der Folge zu einem verbesserten Angebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit mehr Linien und dichterem Takt. Das o. g. Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von Köln Hbf (westliche Begrenzung) bis nach Bergisch Gladbach (östliche Begrenzung). Die Strecke verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die Grenze zwischen Köln-Kalk und Köln-Deutz (Standort für den neu zu planenden Haltepunkt Köln-Kalk West), Köln-Mülheim Bf, Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Gladbach Bf. Es sind von West nach Ost die Eisenbahn-Strecken 2620, 2670 und 2663 betroffen. Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 km und jeweils besonderen örtlichen Verhältnissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils zwei Planfeststellungsabschnitten unterteilt. Die gewählte Aufteilung ermöglicht es so, überschaubare Planfeststellungsunterlagen mit jeweils eigenständigen bautechni- schen Anforderungen, umwelttechnischen Herausforderungen und Betroffenheiten zu definieren. Es wurden daher die folgenden Planfeststellungsabschnitte (PFA) gebildet: PFA 1.1 – Bereich Köln Hbf PFA 1.2 – Köln-Deutz bis Köln-Kalk PFA 2.1 – Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach Gronau PFA 2.2 – Bergisch Gladbach Gronau bis Bergisch Gladbach Bf Zur Lage dieser einzelnen Planfeststellungsabschnitte wird auf den nachfolgenden Planauszug verwiesen: 3 Die Stellungnahmen zu den Planfeststellungsabschnitten 1.1 und 2.1 waren bereits Gegenstand der Beschlussvorlagen 2064/2025 und 1968/2025. Antragsgegenstand ist hier nun der PFA 1.2. Dieser beginnt im Westen etwa mittig auf der Hohenzollernbrücke, verläuft dann über den Bahnhof Köln Messe/Deutz und den neu zu errichtenden Haltepunkt Köln-Kalk West auf dem Gelände der ehemaligen Che- mischen Fabrik Kalk (CFK) und endet dann etwas nördlich der Straßenüberführung Zoobrücke (B 55a). Der PFA 1.2 beinhaltet die folgenden Infrastrukturmaßnahmen: Neubau eines zu sätzlichen Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln Messe/Deutz auf der dem Messegelände zugewandten Seite einschließlich barrie- refreier Erschließung, Neubau eines Brückenzuges mit mehreren Bauwerken im Bereich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz zwecks Aufnahme der beiden zusätzlichen Gleise, Neubau des Haltepunktes Köln-Kalk West als Mittelbahnsteig einschließlich barrie- refreier Erschließung, baulich-technische Anpassungsmaßnahmen an den vorhandenen Gleisanlagen im Bereich des zukünftigen Haltepunktes Köln-Kalk West, Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik. Während der Bauzeit wird es auf den querenden bzw. angrenzenden Straßen, Wegen und Plätzen temporär zu Einschränkungen kommen. Das o. g. Vorhaben erfordert temporäre sowie auch dauerhafte Grun dstücksinan- spruchnahme Dritter – hiervon sind auch mehrere Grundstücke der Stadt Köln betrof- fen. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs - und Er- satzmaßnahmen durchgeführt. Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwiesen. Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 3) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. 4 Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststel- lung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 12.03.2025 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 13.01.2025 bis 12.02.2025 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine die Ein- wendungsfrist wahrende Stellungnahme (Anlage 4) abgegeben werden. Eine vorhe- rige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der ge- gebenen Sitzungstermine nicht möglich. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fal- len nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Das Vorhaben ist als Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs zu begrüßen. Eine besondere Abstimmung mit der Vorhabenträgerin ist hinsichtlich des ebenfalls geplanten Baus der städtischen Geh- und Radwegrampe erforderlich, die im Bereich Hohenzollernbrücke/Bahnhof Köln-Deutz parallel zu dem Vorhaben der DB InfraGO AG verlaufen wird. Die entsprechenden Punkte sind in der beigefügten Stellungnahme (Anlage 4) unter XI aufgeführt. Hinsichtlich der von der Vorhabenträgerin geplanten Baustelleneinrichtungsflächen sind im einzelnen Anpassungen bzw. Änderungen er- forderlich. Zur Lage der einzelnen Flächen wird auf die beigefügten Grunderwerbs- pläne (Anlagen 2.1 – 2.3) verwiesen. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB InfraGO AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Ei- senbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt blei- ben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2.1: Grunderwerbsplan 1 Anlage 2.2: Grunderwerbsplan 2 Anlage 2.3: Grunderwerbsplan 3 Anlage 3: Erläuterungsbericht Anlage 4: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt 5 Anlage 5: Anlage zur Stellungnahme
Anlage 5 - Anlage zur Stellungnahme
5467 Zeichen
Geplante Gleiserweiterung
Fahrbahn
Geplante Gleiserweiterung
6,26 5
Ausfahrt TG
Gehwegüberfahrt
Gebäudevorfahrt
und Anlieferung
Gebäudevorfahrt und Anlieferung
Leitungsrecht
Geplante Gleiserweiterung
15,31
alternativ: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn nachrichtlich: Taxi (5 Plätze Nachrücker)
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze Nachrücker)
Linksabbieger Linksabbieger Rechtsabbieger
nachrichtlich: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
*1
genaue Lage noch abzustimmen
nachrichtlich: Anlieferung
nachrichtlich: Anlieferung
nachrichtliche Übernahme der Spuraufteilung aus dem Infomemorandumg Anlage 9
Baugrenze ab 3. OG
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
Geh- und Fahrrecht
Gehweg- überfahrt
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- ,Fahr- und Leitungsrecht
Gehrecht im Kaufvertrag zu regeln
Ein- / Ausfahrt TG
Einfahrt
TG
Grün
Baumabstand 20 m
Grün
Lkw-Spur
Lkw-Spur
Grün
optionale Fahrradstellplätze
Rückbau der Fußgängerquerung
Lkw-Spur Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Gehweg
Die Lage und Größe der Rasenscholle in der Platzfläche wird im Zuge der EP+AP des Gesamtplatzes (inkl. blau schraffierter Fläche) endgültig festgelegt.
Geplante Gleiserweiterung
Fahrbahn
Geplante Gleiserweiterung
Ausfahrt TG
Gehwegüberfahrt
Gebäudevorfahrt und Anlieferung
Gebäudevorfahrt und Anlieferung
Leitungsrecht
Geplante Gleiserweiterung
alternativ: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn nachrichtlich: Taxi (5 Plätze Nachrücker)
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze Nachrücker)
Linksabbieger Linksabbieger Rechtsabbieger
nachrichtlich: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
*1
genaue Lage noch abzustimmen
nachrichtlich: Anlieferung
nachrichtliche Übernahme der Spuraufteilung aus dem Infomemorandumg Anlage 9
Baugrenze ab 3. OG
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
Geh- und Fahrrecht
Gehweg- überfahrt
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- ,Fahr- und Leitungsrecht
Gehrecht im Kaufvertrag zu regeln
Ein- / Ausfahrt TG
Einfahrt
TG
Grün
Baumabstand 20 m
Grün
Lkw-Spur
Lkw-Spur
Grün
optionale Fahrradstellplätze
Rückbau der Fußgängerquerung
Lkw-Spur Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Gehweg
Die Lage und Größe der Rasenscholle in der Platzfläche wird im Zuge der EP+AP des Gesamtplatzes (inkl. blau
schraffierter Fläche) endgültig festgelegt.
Anlage 1 (Maßstab 1:500)
zum Erschließungs-Ausbauvertrag zwischen der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt -
und der Messe-City Köln GmbH & Co. KG (Erschließer)
L E G E N D E (1)
(gelb) Geh-/Fahr-/Leitungsrecht (fallweise, s. B-Plan) zu Gunsten der Allgemeinheit
(orange schraffiert) Ausbaubereich der Stadt, in dem der Erschließer
Anpassungsarbeiten auf seine Kosten ausführt
Öffentliche Teileinrichtungen der Erschließungsanlage
(gelb) Fahrbahn (einschl. Lkw-Spur) : 7.900 qm
(lila) Parkfläche (einschl. Taxistände) : 800 qm
: 3.600 qm (braun) Gehweg
(blau)
Stadtplanungsamt gez. ..., den <Datum>
Amt für Straßen und
Verkehrstechnik gez. ... , den <Datum>
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gez. ..., den <Datum>
Stadtentwässerungsbetriebe Köln ,
Anstalt des öffentlichen Rechts gez. ... , den <Datum>
Aktenzeichen:
62
621/3-1634
bearb.
Datum Name
15.10.15 Richling Schüßler-Plan
Ingenieurgesellschaft mbH
Tel.: 0221 / 925812-0
Fax: 0221 / 925812-7
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
geplanter Mischwasserkanal (erf. Kapazität l/s)
200 qm Radweg
(orange) Mischverkehrsfläche : 5.100 qm
2.000 qm
(hellgrün) 1.100 qm Straßenbegleitgrün
(grün)
(schwarz) 378 m Trennwand einschließlich Begrünung
Straßenbaum : 15 Stück
- Quadratmeter je Baumscheibe (mindestens) : 6 qm
(blau schraffiert) Ausbaubereich der Stadt, in dem der Erschließer
Planungsleistungen im Auftrag der Stadt erbringt 2.700 qm
(s/w) Private Flächen (Baufelder, Stichstraße 1-3, sog. Messebalkon und
Brücke zur Kölnmesser sind nachrichtlich dargestellt. )
(schwarz) Grenze Erschließungs- und Ausbauvertragsgebiet
(violett schraffiert) "Fläche für Bahnanlagen" gem. Bebauungsplan
Nachrichtliche Übernahme aus dem Bebauungsplan
zu erhaltender Baum
Datei :
Plan Nr. :
O:\KVP\2110610 - Messe City Köln\CAD\Erschliessung\0153_11_p0_itp1_000_ar_00_xx_151013aErsch500_aa0_o.dwg Vertragsplan 1_500 Gesamt
Datei: O:\KVP\2110610 - Messe City Köln\CAD\Erschliessung\0153_11_p0_itp1_000_ar_00_xx_151013aErsch500_aa0_o.dwg Speicherdatum: 14.10.2015 (Mgerdes) Druckdatum: 14.10.2015
LSA-Anlage Deutz-Mülheimer-Straße / Barmer Straße
vorhandener Kanal (zu erhalten)
Alle dargestellten Überbauungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind nachrichtlich.
850 m
330 m
(schwarz) Optionale Fahrradstellplätze
Alle dargstellten Tiefgaragenzufahrten sind nachrichtlich. Die Genehmigung der Zufahrt erfolgt im
Rahmen des Bauantragsverfahrens.
Die Anordnung der Taxistände ist nachrichtlich dargestellt. Den Parkstreifen wird die spätere Nutzung
durch Beschilderung zugewiesen. Dazu ist eine verkehrliche Anordnung und Genehmigung notwendig.
Die Lage der Baumstandorte ist nachrichtlich dargestellt.
Anlage 5
Anlage 7, Auszug BV 8 (Kalk) vom 15.05.2025
3085 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 15.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 öffentlich 8.2.1 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn- Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2 0722/2025 Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den mündlich ein- gebrachten Änderungsantrag der SPD Fraktion beschließen: Beschluss I: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie der Ver- kehrsausschuss (siehe Anlage 6) zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu- geben und beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufügen: 1. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahnsteig zu wenig und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 2. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt werden, z.B. für ein Fahrradparkhaus. 3. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brücke für den Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Osten genug Platz übrig- bleibt. 4. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahnhofs Kalk-West unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über die so geänderte Be- schlussvorlage der Verwaltung abstimmen: Beschluss II: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu- geben und beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufü- gen: 5. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahnsteig zu wenig und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 6. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt werden, z.B. für ein Fahrradparkhaus. 7. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brücke für den Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Osten genug Platz übrig- bleibt. 8. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahnhofs Kalk-West unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die LINKE, Bezirks- vertreter Hooghoughi (FDP) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0722/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.03.2025
- Erstellt
- 10.03.2025 11:06