0722/2025
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn-Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 7, Auszug BV 8 (Kalk) vom 15.05.2025
3085 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 15.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 öffentlich 8.2.1 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn- Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2 0722/2025 Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den mündlich ein- gebrachten Änderungsantrag der SPD Fraktion beschließen: Beschluss I: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie der Ver- kehrsausschuss (siehe Anlage 6) zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu- geben und beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufügen: 1. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahnsteig zu wenig und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 2. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt werden, z.B. für ein Fahrradparkhaus. 3. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brücke für den Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Osten genug Platz übrig- bleibt. 4. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahnhofs Kalk-West unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über die so geänderte Be- schlussvorlage der Verwaltung abstimmen: Beschluss II: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu- geben und beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufü- gen: 5. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahnsteig zu wenig und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 6. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt werden, z.B. für ein Fahrradparkhaus. 7. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brücke für den Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Osten genug Platz übrig- bleibt. 8. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahnhofs Kalk-West unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die LINKE, Bezirks- vertreter Hooghoughi (FDP) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Anlage 3 - Erläuterungsbericht
284219 Zeichen
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Erläuterungsbericht
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 30.08.2024
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand
Vorhabenträgerin:
DB InfraGO AG
Infrastrukturprojekte West
S-Bahnen Köln (I.II-W-K-D)
Hermann-Pünder-Str. 3
50679 Köln
Datum Unterschrift
Vertreter der Vorhabenträgerin: Verfasser:
DB InfraGO AG
Infrastrukturprojekte West
S-Bahnen Köln (I.II-W-K-D)
Hermann-Pünder-Str. 3
50679 Köln
30.08.2024 i.V. Thorsten Richter
ARGE S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln
c/o DB Engineering & Consulting GmbH
Auenweg 7
50679 Köln
30.08.2024 i. V. Klaus-Peter Witlandt
Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) ......................................................... 5
1.1 Gesamtvorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“........................... 5
1.2 Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte ........................................................... 5
1.3 Antragsgegenstand PFA 1.2 .............................................................................. 6
2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens) ............................................................. 7
2.1 Maßnahmenableitung ........................................................................................ 8
3 Varianten und Variantenvergleich ................................................................................ 11
3.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz - Bahnsteig ........................................................... 11
3.2 Bahnhof Köln Messe/Deutz - Ingenieurbauwerke............................................. 12
Bauwerk 1N – Bauwerk am Charles-de-Gaulles-Platz .......................... 12
Bauwerk 2N – EÜ Auenweg ................................................................. 14
Bauwerk 3N – Deutz Tief ...................................................................... 14
Bauwerk 4N - Mittelbahnsteig ............................................................... 15
Bauwerk 5.1N – KVB Tunnel ................................................................ 22
Bauwerk 5.2N inkl. Vorratsbauwerk ...................................................... 23
3.3 Köln Kalk West ................................................................................................ 31
Bahnsteig ............................................................................................. 31
Ingenieurbauwerke ............................................................................... 32
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes................................................................. 33
4.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz .............................................................................. 33
Verkehrsanlagen .................................................................................. 33
Ingenieurbauwerke ............................................................................... 35
4.2 Haltepunkt Köln Kalk West ............................................................................... 48
Verkehrsanlagen .................................................................................. 48
Ingenieurbauwerke ............................................................................... 49
5 Beschreibung des geplanten Zustandes ...................................................................... 49
5.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz .............................................................................. 49
Verkehrsanlagen .................................................................................. 49
Ingenieurbauwerke ............................................................................... 53
Entwässerung ....................................................................................... 72
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 3
Aufzug .................................................................................................. 73
EEA 50 Hz ............................................................................................ 74
5.2 Haltepunkt Köln Kalk West ............................................................................... 74
Verkehrsanlagen .................................................................................. 74
Ingenieurbauwerke ............................................................................... 79
Für die Gründung der Ingenieurbauwerke werden
Rüttelstopfsäulen als Bodenverbesserung hergestellt.
Entwässerung ....................................................................................... 80
Aufzug .................................................................................................. 81
EEA 50 Hz ............................................................................................ 82
6 Tangierende Planungen .............................................................................................. 82
7 Temporär zu errichtende Anlagen ............................................................................... 83
7.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz .............................................................................. 83
Kabelhilfsbrücken ................................................................................. 86
Traggerüste .......................................................................................... 86
7.2 Verbau ............................................................................................................. 87
8 Baudurchführung ......................................................................................................... 87
9 Zusammenfassung der Belange des Umweltschutzes................................................. 91
9.1 Betroffenes Fachrecht ...................................................................................... 91
9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung ................................................ 91
9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische
Maßnahmen ..................................................................................................... 95
9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen
Umweltbelange ................................................................................................ 96
Menschen und menschliche Gesundheit .............................................. 96
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................ 99
Klima und Luft .................................................................................... 101
Landschaft .......................................................................................... 102
Boden und Fläche .............................................................................. 102
Wasser ............................................................................................... 103
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................ 104
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................. 104
9.5 Rechtliche Bewertung .................................................................................... 105
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 4
Menschen und menschliche Gesundheit ............................................ 105
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 106
Klima und Luft .................................................................................... 106
Landschaft .......................................................................................... 106
Boden und Fläche .............................................................................. 107
Wasser ............................................................................................... 107
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................ 107
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................. 108
10 Weitere Rechte und Belange ..................................................................................... 108
10.1 Grunderwerb .................................................................................................. 108
10.2 Kabel und Leitungen ...................................................................................... 110
10.3 Straßen und Wege ......................................................................................... 110
10.4 Kampfmittel .................................................................................................... 111
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial .............................................. 111
10.6 Brand- und Katastrophenschutz ..................................................................... 113
10.7 Kapazität ........................................................................................................ 114
10.8 Schall und Erschütterung ............................................................................... 114
Untersuchung zu betriebsbedingten Schallimmissionen ..................... 114
Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen ............................ 117
Untersuchung der Bahnhofsbeschallung gemäß TA-Lärm .................. 120
Untersuchung zum Gesamtlärm ......................................................... 122
Untersuchung zu betriebsbedingten
Erschütterungsimmissionen ................................................................ 123
Untersuchung zu baubedingten Erschütterungsimmissionen .............. 126
Abkürzungen ...................................................................................................................... 128
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................ 130
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................ 131
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 5
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)
1.1 Gesamtvorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“
Der Eisenbahnknoten Köln liegt in Nordrhein-Westfalen zentral in der Millionen-
stadt Köln und ist einer der verkehrsreichsten Schienen- Knotenpunkte in
Deutschland. Daraus resultieren hohe und stetig wachsende Anforderungen an
den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs und damit auch an die Infra-
struktur.
Mit dem Vorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln“ wird ein Beitrag
zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Qualität im SPNV für die Metropole,
wie auch die Region geleistet.
Das Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S -Bahn-Infrastruktur von
Köln Hbf als westliche Begrenzung bis nach Bergisch Gladbach als östliche Be-
grenzung. Die Strecke verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die
Grenze zwischen Köln-Kalk und Köln-Deutz (Standort für den neu zu planenden
Haltepunkt Köln-Kalk West), Köln -Mülheim Bf, Köln- Dellbrück Bf bis Bergisch
Gladbach Bf. Es sind von West nach Ost die Eisenbahnstrecken 2620, 2670
und 2663 betroffen.
1.2 Aufteilung in Planfeststellungsabschnitte
PFA 1.1: Kreisfreie Stadt Köln, Bereich Köln Hbf
Neubau eines Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln Hbf (Seite
Breslauer Platz) einschließlich barrierefreier Erschließung
Anpassungen an vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und Gleisanlagen
Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik auf einen 2,5 Min.-Zugfolge-
Takt.
PFA 1.2: Kreisfreie Stadt Köln, Abschnitt Köln -Deutz bis Köln -Kalk (An-
tragsgegenstand)
Neubau eines Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln
Messe/Deutz (Seite Koelnmesse) einschließlich barrierefreier Erschließung
Anpassungen an vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und Gleisanlagen
Neubau des Haltepunktes Köln-Kalk West einschließlich barrierefreier Er-
schließung
Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik auf einen 2,5 Min.-Zugfolge-
Takt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 6
PFA 2.1: Kreisfreie Stadt Köln und Rheinisch-Bergischer Kreis; Abschnitt
Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach
Herstellung eines barrierefreien Einstieges in die S-Bahn im Bahnhof Köln-
Dellbrück,
am Hp Köln-Holweide und am Hp Duckterath
Zweigleisiger Ausbau der Strecke von Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Glad-
bach Bf
Neubau eines Außenbahnsteiges in Duckterath (Nordseite) mit barrierefreier
Erschließung.
PFA 2.2:
Zweigleisiger Ausbau von der westlichen PFA-Grenze, km 8,705, bis in den
Bahnhof km 9,500
Rückbau und Neubau von Gleisen und Angrenzenden Anlagen im Bahnhof
Bergisch Gladbach
Neubau eines Mittelbahnsteigs sowie eines Außenbahnsteiges im Bahnhof
Bergisch Gladbach einschließlich barrierefreier
Erschließung Anpassungen an vorhandenen Bauwerken, Bahnsteig- und
Gleisanlagen sowie Technische Anlagen
1.3 Antragsgegenstand PFA 1.2
Antragsgegenstand ist der Planfeststellungsabschnitt 1. 2 des Projektes „Aus-
bau S11 /S-Bahn-Stammstrecke Köln“.
Er beinhaltet die Erweiterung des Bahnhofs Köln Messe/Deutz um zwei Bahn-
steigkanten auf der Nordseite. Es entsteht ein neuer Mittelbahnsteig an den neu
trassierten Gleisen 11 und 12 einschließlich Gleisverbindungen. Es ist ein neuer
Brückenzug mit insgesamt 11 neuen Bauwerken vorgesehen.
Mit der gesamthaften Optimierung der Leit - und Sicherungstechnik kann eine
Taktverdichtung von bisher 3,3 Min. auf neu 2,5 Min. Zugfolgezeit erreicht wer-
den. Insbesondere kann an den beiden Stationen mit dem höchsten Fahrgast-
aufkommen (Bahnhof Köln Hbf und Köln Messe/Deutz) bei auskömmlichen Hal-
tezeiten die 2,5 Minuten-Zugfolge zukünftig gefahren werden.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 7
Abbildung 1 - PFA-Grenzen Strecke 2670 km 0,500 bis km 3,050
Das Projekt umfasst im Vergabepaket 2 (VP2) die folgenden Leistungen für die
Leistungsphasen 3/4 (Lph 3/4):
Verkehrsanlagen (VA)
Konstruktiver Ingenieurbau (KIB)
Tragwerksplanung (TWP)
Technische Streckenausrüstung (TA)
Oberleitungsanlagen (OLA)
Leit- und Sicherungstechnik (LST)
Vermessung
Baugrund- und Bodenuntersuchungen
Landschaftspflege und Artenschutz (Umwelt)
Baubetriebliche Begleitung / Bauüberwachung und Erstellung BAst
Bauphasenplanung
BIM Planung
2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens)
Die Ziele des Projektes „Ausbau der S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln“ sind
die Erhöhung der Attraktivität des SPNV im Knoten Köln
eine Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf die Schiene
und mehr Klimaschutz für die Region zu erreichen.
Zur Steigerung der Attraktivität werden Engpässe in der Infrastruktur beseitigt
und ein zukunftsgerichteter Ausbau der Infrastruktur mit Augenmaß
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 8
vorgenommen. Das bedeutet eine größere Streckenleistungsfähigkeit, sowohl
nach Bergisch Gladbach wie auch auf der S-Bahn-Stammstrecke Köln. Mit Ab-
schluss der Maßnahmen können viele Fahrtziele in und um Köln schneller er-
reicht werden als bisher. So gibt es erstmals umsteigefreie Direktverbindungen
von Bergisch Gladbach und von der Achse Langenfeld – Leverkusen – Köln-
Mülheim – Köln Messe/Deutz – Köln Hbf nach Köln-Kalk West. Durch den ge-
planten dichteren Taktverkehr von/nach Bergisch Gladbach werden auch die
Umstiege auf SPFV -/ SPNV- und Buslinien in Köln- Mülheim und Köln
Messe/Deutz optimiert und damit Reisezeiten verkürzt. Zudem wird auf dem
Fahrweg der S11 erstmals eine durchgängige Barrierefreiheit hergestellt.
Der Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke gibt die Möglichkeit, zukünftig mit acht
S-Bahnlinien je im 20- Min.-Takt zu fahren, anstatt bis zu sechs Linien heute.
Die Qualität und Zuverlässigkeit des S -Bahnsystems Köln wird insgesamt ge-
steigert und ist damit deutlich attraktiver für einen Umstieg vom motorisierten
Individualverkehr (MIV) auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes.
Die Verlagerung bestehender Verkehre auf die Schiene und ein attraktives An-
gebot für neue Verkehre zu bieten, sind wichtig für den Wirtschaftsstandort und
insbesondere für die Gesundheit der Menschen in der Region. Der SPNV emit-
tiert nachgewiesenermaßen erheblich geringere Mengen Treibhausgase je Per-
sonenkilometer als der MIV. Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele
des Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Mobilitätskonzeptes Bergisch Glad-
bach 2030 geleistet. Die geringere Flächenversiegelung des Schienenverkehrs
gegenüber der Erweiterung von Straßenraum ist ebenfalls ein Beitrag zum Kli-
maschutz.
Ein weiterer Vorteil für die Gesunderhaltung der Menschen der Region ist die
unstrittig geringere Unfallgefahr im Schienenverkehr. Mit jedem Personenkilo-
meter, der nicht auf der Straße, sondern mit dem SPNV zurückgelegt wird, re-
duziert sich die Unfallgefahr.
2.1 Maßnahmenableitung
Der Zweckverband Go.Rheinland konnte auf den Linien des Schienenperso-
nennahverkehrs (SPNV) eine Steigerung der Fahrgastnachfrage zwischen
2010 und 2016 von über 22 % verzeichnen, wobei allein zwischen 2015 und
2016 die Nachfrage um 5,6 % gestiegen ist. Der stärkste Zuwachs innerhalb
dieser gestiegenen Fahrgastnachfrage liegt hierbei mit 7,6 %-Punkten bei den
S-Bahnlinien.
Diese Entwicklung zahlt bereits auf die politisch gewollte und unter Umweltge-
sichtspunkten zwingend erforderliche Verkehrswende ein. Mit dem vorliegen-
den Projekt wird die Grundlage geschaffen, das Verkehrsangebot im S -Bahn-
bereich mittels Takt - und Linienverdichtungen weiter qualitativ und quantitativ
verbessern zu können.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 9
Anlässlich der bereits bestehenden hohen Streckenbelastung und der Kapazi-
tätsengpässe im Bahnknoten Köln und hier speziell auf der S-Bahn-Stammstre-
cke (Hansaring – Köln Hbf – Köln-Messe/Deutz) hat der Zweckverband
Go.Rheinland, als Aufgabenträger für den SPNV, eine Studie für den Bahnkno-
ten Köln in Auftrag gegeben, welche punktuelle und streckenbezogene Lö-
sungsansätze zur Beseitigung der Engpässe aufgezeigt hat. Mit diesem inte-
grierten Gesamtkonzept wurden Maßnahmen auf fahrplantechnischer, organi-
satorischer, betrieblicher und infrastruktureller Ebene entwickelt. Die Entwick-
lung der Fahrgastnachfrage der letzten Jahre bestätigt die Notwendigkeit der
Infrastrukturmaßnahmen.
Die Ergebnisse der Studie und der anschließenden eisenbahnbetriebswissen-
schaftlichen Untersuchung durch die DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG )
zeigten u. a., dass für eine Ausweitung des S -Bahn-Taktes auf der Linie S11
umfangreiche infrastrukturelle Maßnahmen, sowohl auf dem Streckenast zwi-
schen Köln-Mülheim und Bergisch Gladbach als auch auf der S -Bahn-Stamm-
strecke erforderlich sind.
Konkret ist mit der vorhandenen eingleisigen Infrastruktur im Streckenabschnitt
Köln-Dellbrück – Bergisch Gladbach Bf die Realisierung des Fahrplankonzep-
tes 2030+ mit Verdichtung der heutigen Linie S11 auf einen nahezu 5-Minuten-
Takt in der Hauptverkehrszeit (HVZ) mit den Linien:
S11: Bergisch Gladbach – Köln Hbf – Neuss – Düsseldorf Flughafen
Terminal (20´-Takt)
und
S10: Bergisch Gladbach – Köln Hbf – Köln-Worringen (20´-Takt)
S14: Köln-Nippes – Köln Hbf – Bergisch Gladbach (in den Hauptver-
kehrszeiten)
nicht umsetzbar.
Die beschriebene Ausweitung des S -Bahn-Taktverkehrs führt auch auf der S -
Bahn-Stammstrecke Köln zu zwei zusätzlichen S-Bahnlinien (S10 und S14). Mit
der heute geltenden signaltechnischen und infrastrukturellen Begrenzung auf
einen Mindest -Zugabstand von 3, 3 Minuten (Mindestzugfolgezeit) sind zwei
weitere Linien nicht integrierbar.
Die eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass eine
Reduzierung der Mindestzugfolgezeit erforderlich ist. Die Mindestzugfolgezeit
wird durch den Zeitbedarf für das Halten am Bahnsteig für den Aus- und Zustieg
der Fahrgäste bestimmt. Durch jeweils einen zusätzlichen S-Bahn-Bahnsteig in
Köln Hbf (PFA 1.1) und Köln Messe/Deutz Bf (PFA 1.2) sowie die Anpassung
der Leit- und Sicherungstechnik können hintereinanderfahrende S -Bahnen im
Wechsel unterschiedliche parallelliegende Bahnsteigkanten im Richtungsbe-
trieb anfahren. Dadurch ist eine „Überlappung“ der Haltezeiten
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 10
hintereinanderfahrender Bahnen möglich und es kann eine ausreichende Re-
duzierung der Zugfolgezeiten auf 2,5 Minuten erreicht werden.
Das Vorhaben „Ausbau S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln“ ist Bestandteil des
S-Bahn-Zielkonzepts der Stufe 2030+ des Nahverkehrsplans 2016 des Zweck-
verbandes Nahverkehr Rheinland. Das Betriebskonzept der verstärkten Nut-
zung der S-Bahn-Infrastruktur im Knoten Köln ist gleichfalls niedergelegt im Ab-
schlussbericht zum Zielfahrplan des Deutschlandtaktes sowie in den Zielnetzen
2032 und 2040 für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Infrastrukturmaßnahme ist Bestandteil der am 31.03.2010 abgeschlosse-
nen Rahmenvereinbarung zwischen den EIU der DB AG und dem Land Nord-
rhein-Westfalen (SPNV-Rahmenvereinbarung) und ist im Infrastrukturfinanzie-
rungsplan des Landes Nordrhein -Westfalen enthalten. Im gültigen ÖPNV -Be-
darfsplan NRW aus dem Jahr 2006 sind als indisponibel (= im ÖPNV -Bedarfs-
plan des Landes unterstellte) Maßnahmen nachrichtlich die des "vordringlichen
Bedarfes" des Bundesverkehrswegeplanes 2030 enthalten. Dort ist auch der
Knoten Köln benannt. Die Infrastrukturmaßnahme „Ausbau der S11 / S-Bahn-
stammstrecke Köln“ stellt die Basismaßnahme für den Ausbau des Knoten
Kölns dar. Ferner findet sich die Maßnahme "Köln, Dellbrück – Bergisch Glad-
bach, zweigleisiger Ausbau" in Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans.
2015/16 wurden für den nächsten ÖPNV -Bedarfsplan des Landes zwei Maß-
nahmen des Ausbaus der S11 / Köln gemeldet und als indisponibel eingestuft:
a.)Ausbau der S11 und der S-Bahn-Stammstrecke Köln einschl. Hp auf
dem Gelände der ehemaligen Chemischen Fabrik Köln (CFK) und zwei-
gleisigem Ausbau 2663; Leistungssteigerung und Taktverdichtung S11;
b.) S11-Maßnahme Knoten Köln; Infrastrukturausbau der Strecke 2663 zur
Gewährleistung einen 10-Minuten S-Bahn-Taktes Köln – Köln-Dellbrück
– Bergisch Gladbach; und zweigleisiger Ausbau Köln-Dellbrück – Ber-
gisch Gladbach; Bahnsteiganhebungen auf 0,96 m für einen barriere-
freien Einstieg.
Die Finanzierung ist über das GVFG -Bundesprogramm (Gemeindeverkehrsfi-
nanzierungsprogramm) vorgesehen.
Im Jahr 2017 hat die DB InfraGO (ehemals DB Netz AG) den Abschnitt Köln Hbf
– Köln Messe/Deutz –Köln-Mülheim als überlasteten Schienenweg (ÜLS) er-
klärt. Im Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) der DB InfraGO
(ehemals DB Netz AG) aus 2018 ist explizit der S -Bahn-Ausbau mit den hier
beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen aufgeführt.
Durch weitere, in gesondertem Verfahren zu genehmigenden Maßnahmen
(Westspange und S11-Ergänzungspaket) werden RB-Leistungen von der hoch
ausgelasteten Fernbahninfrastruktur in Köln Hbf und Messe/Deutz auf die S -
Bahn-Stammstrecke verlegt. Diese freiwerdenden Kapazitäten auf der
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 11
entlasteten Fernbahninfrastruktur können für zusätzliche Fern - und Regional-
verkehrszüge genutzt werden.
Die Infrastrukturmaßnahme „Ausbau der S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln“ hat
eine große Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Eng-
pässe, insbesondere auf der S-Bahn-Stammstrecke und für die Herstellung er-
forderlicher Kapazitätserweiterungen der Eisenbahninfrastruktur und in der
Folge für ein verbessertes SPNV-Angebot mit mehr Linien und dichterem Takt.
Im Weiteren werden die Ziele der Gesunderhaltung der Lebewesen und des
Klimaschutzes der Region nachhaltig verfolgt.
Aus diesen Gründen liegt das Vorhaben im öffentlichen Interesse und ist sinn-
vollerweise geboten.
3 Varianten und Variantenvergleich
3.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz - Bahnsteig
Der neue Mittelbahnsteig ist zwischen zwei neuen Gleisen der Strecke 2670
angeordnet. Die Länge des Bahnsteigs beträgt rd. 234 Meter. Die Nutzlänge für
Regional-Express-Züge beträgt 215 Meter, für S-Bahnen 170 Meter.
Das westliche Bahnsteigende wurde so gewählt, dass die Bahnsteigbrücke auf
dem Widerlager des angrenzenden Bauwerks 3N aufgelagert werden kann.
Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Varianten am östlichen Bahnsteigende
(Anbindung KVB -Personenunterführung) und zwei Varianten am westlichen
Ende (Anschluss Auenweg und Bahnhofspassage) mit unterschiedlichen An-
ordnungen und Gestaltungen der Zugangsanlagen untersucht.
Die Vorzugsvariante stellt - analog dem Bestand am Bahnsteig 9-10 - eine feste
Treppe und einen Aufzug am Ende des Bahnsteigs mit einer vorgezogenen
Fahrtreppe im Bahnsteigbereich dar. Die feste Treppe ist mit einem geradlini-
gen Verlauf geplant.
Beim östlichen Zugang kann gemäß erfolgter Untersuchung im Rahmen der
Vorplanung weder eine Fahrtreppe noch ein Aufzug angeordnet werden. Am
Auenweg erfolgt der Zugang zum Bahnsteig daher ausschließlich mittels einer
festen Treppe, die auf ein Zwischenpodest führt. Von dort aus führt ein südlicher
Treppenlauf in die Bahnhofspassage und ein nördlicher Treppenlauf auf Stra-
ßenniveau.
Der Wetterschutz erfolgt gemäß Projektauftrag mittels eines ca. 132 Meter lan-
gem Dach. Die Dachlänge wurde auf beide Zugangsbereiche aufgeteilt. Es wer-
den zwei Bahnsteigdächer des Systems “Evolution 2020” angeordnet.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 12
3.2 Bahnhof Köln Messe/Deutz - Ingenieurbauwerke
Für die neuen Ingenieurbauwerke wurden unter Berücksichtigung von gegebe-
nen Randbedingungen für jeden Abschnitt bzw. jedes Bauwerk diverse Varian-
ten untersucht. Diese Varianten werden im nachfolgenden Abschnitt entspre-
chen beschrieben.
Bauwerk 1N – Bauwerk am Charles-de-Gaulles-Platz
Der Bestand muss zur Aufnahme der neuen Trassierung angepasst werden. Im
Rahmen der Vorplanung sind 2 Varianten untersucht worden.
3.2.1.1 Variante 1 – Dammverbreiterung + Flachgründung
Die vorhandene Stützwand wird bedingt durch die neue Trassierung umgebaut.
Ab dem Anschwenkbereich der neuen Gleise wird die vorhandene Stützwand
verbreitert bzw. im weiteren Verlauf wird vor den Bestand eine neue Stützwand
errichtet. Der Bestand wird bis 1,7 m unter geplanter Schienenoberkante zu-
rückgebaut. Die Vorderkante der neuen Stützwand verläuft in einem Abstand
von 3,2 m parallel zur geplanten Trassierung des äußersten Gleises. Alle 12 m
wird eine Fuge in der Stützwand angeordnet. Am östlichen Ende schließt die
Stützwand an das Widerlager des Bauwerks 2N (EÜ Auenweg) an.
Die vorhandene seitliche Fahrradrampe wird im Baubereich erneuert. Gemäß
aktuellem Regelwerk wird die Längsneigung der Rampe auf durchschnittlich
ca. 4% angepasst. Der Neubau der Stützwand wird analog zum Bestand flach
gegründet. Die Entwässerung soll anlog zum Bestand an die städtische Ent-
wässerung angeschlossen werden. Im Baufeld wird vor Beginn der Bauarbeiten
für die Stützwand Leitungsfreiheit hergestellt. Die Höhe zwischen Geländeober-
kante und Schienenoberkante soll auch künftig ca. 7,9 m betragen. Die Block-
teilung des Bestands soll für die Erweiterung und den Neubau übernommen
werden.
3.2.1.2 Vorzugsvariante 1a – Dammverbreiterung + Tiefgründung
Die vorhandene Stützwand wird bedingt durch die neue Trassierung umgebaut.
Ab dem Anschwenkbereich der neuen Gleise wird die vorhandene Stützwand
verbreitert bzw. im weiteren Verlauf wird vor den Bestand eine neue Stützwand
errichtet. Der Bestand wird bis 1,7 m unter geplanter Schienenoberkante zu-
rückgebaut. Die Vorderkante der neuen Stützwand verläuft in einem Abstand
von ca. 3,2 m parallel zur geplanten Trassierung des äußersten Gleises. Die
neue Wand wird in mehrere Blöcke geteilt und Fugen werden in der Stützwand
angeordnet. Am östlichen Ende schließt die Stützwand an das Widerlager des
Bauwerks 2N (EÜ Auenweg) an.
Die vorhandene seitliche Fahrradrampe wird im Baubereich erneuert. Gemäß
aktuellem Regelwerk wird die Längsneigung der Rampe auf durchschnittlich
ca. 4% angepasst. Der Neubau der Stützwand wird tief gegründet, damit die zu
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 13
erwartenden Mitnahmesetzungen auf ein für die angrenzenden Bestandsbau-
werke verträgliches Maß beschränkt werden.
Die Entwässerung soll anlog zum Bestand an die städtische Entwässerung an-
geschlossen werden. Im Baufeld wird vor Beginn der Bauarbeiten für die Stütz-
wand Leitungsfreiheit hergestellt. Die Höhe zwischen Geländeoberkante und
Schienenoberkante soll auch künftig ca. 7,9m betragen. Die Blockteilung des
Bestands kann aufgrund der konstruktiven Anforderungen für die Erweiterung
und den Neubau nicht übernommen werden. In Teilbereich wird die Stützwand
rückverankert.
3.2.1.3 Variante 2 – Erweiterung als EÜ in Sonderbauweise
Alternativ zu den Varianten 1 und 1a werden bei dieser Variante die neuen
Gleise auf Stahlbetonüberbauten bis zum Widerlager von BW2N geführt wer-
den. Bei dieser Variante wird der Bestand so weit wie möglich erhalten. Die
Fahrradrampe wird nur im Anfangsbereich der Anschwenkung der Gleise an-
gepasst im unteren Bereich bleibt der Bestand erhalten.
Auf der Westseite wird das Widerlager im vorhandenen Bahndamm hinter der
vorhandenen Stützwand gegründet.
Bei dieser Variante bleibt der Bestand im größeren Umfang erhalten. Die den-
noch umfangreichen Anpassungen des Bestands sowie die erforderlichen Ver-
stärkungsmaßnahmen führen zu höheren Kosten als in der Variante 1. Die Brü-
cke soll als WIB 1-Feldträger-Kette, Bauhöhe ca. 1,5 m ausgeführt werden. Die
Blockteilung wird aus dem Bestand übernommen. Je Gleis ist ein baulich ge-
trennter Überbau vorgesehen. Die Auflagerpfeiler und Lager sollen analog zum
vorhandenen Bauwerk 5 ausgeführt werden. Bei dieser Variante ergibt sich ein
deutlich höherer Inspektions- und Wartungsaufwand.
Der Aufwand für Instandsetzungen und Erneuerung der vorhandenen Stütz-
wand fällt bei dieser Variante erheblich höher aus als bei der Vorzugsvariante.
3.2.1.4 Variantenentscheid Bauwerk 1N
Die Varianten 1 und 2 wurden nicht weiter in Betracht gezogen, da diese auf-
grund der zu erwartenden Mitnahmesetzungen technisch nicht bzw. nur mit ei-
nem sehr hohen Aufwand umsetzbar ist . Der zu betreibende Aufwand wird als
unwirtschaftlich angesehen.
Die Variante 1a ist technisch und wirtschaftlich umsetzbar und stellt somit die
sinnvollste Variante dar. Variante 1a wird daher als umzusetzende Vorzugsva-
riante festgelegt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 14
Bauwerk 2N – EÜ Auenweg
3.2.2.1 Vorzugsvariante 1 – EÜ Ausführung in Spannbeton
Die Vorzugsvariante (Variante 1) sieht vor, neben dem Bestand zwei neue
Überbauten zu errichten. Bauform und Abmessungen der Über- und Unterbau-
ten orientieren sich am Bestand.
Die neuen Überbauten werden als Spannbetondurchlaufträger mit jeweils drei
Feldern errichtet. Die Auflagerpfeiler werden tief gegründet. Unterbauten wer-
den so ausgebildet, dass keine Anpassung der Straßenverkehrsführung des
Auenwegs erforderlich ist. Bauzeitlich kommt es während der erforderlichen
Baufeldfreimachung, der Errichtung der Pfeiler sowie der Gründung zu Ein-
schränkungen im Straßenverkehr.
Das östliche Widerlager des BW2N ist gleichzeitig das westliche Widerlager des
BW3N. Auf dem Pfeiler liegen beide Bauwerke auf. Der Zugang zum neuen
Bahnsteig am Bahnhof Deutz erfolgt ebenfalls durch diese Widerlager.
3.2.2.2 Variantenentscheid Bauwerk 2N
Im Rahmen der Variantenuntersuchung sind verschiedene Überbauarten unter-
sucht worden. Die Spannbetonbauweise stellt, wie im Bestand, die wirtschaft-
lichste Bauform unter Berücksichtigung der erforderlichen Stützweite und übri-
gen Anforderungen da.
Das östliche Widerlager des BW2N ist gleichzeitig das westliche Widerlager des
BW3N.
Auf dem Pfeiler liegen beide Bauwerke auf. Der Zugang zum neuen Bahnsteig
am Bahnhof Deutz erfolgt ebenfalls durch diese Widerlager.
Bauwerk 3N – Deutz Tief
Im weiteren Verlauf der neuen Trasse wird bei km 1,072 die Strecke 2670 über
die Strecke 2660 überführt. Als Vorzugsvariante ist eine Erweiterung des Be-
stands als zweifeldriges Rahmenbauwerk mit aufgelöster Mittelscheibe gewählt
worden. Am Bestand sind Anpassungen in Form von Rückbau des 1 -Feld-Be-
reichs erforderlich, da bei dessen Erhalt 2 Fugen in einem unzulässig flachen
Winkel überfahren werden müssten. Durch den Teilabbruch des Bestands wer-
den die Fugen unterhalb des geplanten Gleises minimiert. Eine weitere Redu-
zierung der Fugen unterhalb des Fahrwegs w ürde zu sehr langwierigen und
vielgleisigen Betriebsbeeinflussungen beider Strecken und überwiegend zeit-
gleich führen.
3.2.3.1 Vorzugsvariante 1 – Erweiterung als Rahmenbauwerk
Die Konstruktionshöhe des Rahmenriegels der Vorzugsvariante ist mit 0,6 m so
gewählt, dass die lichte Höhe über den Gleisen wie im Bestand beibehalten
wird. Der Zugang zum neuen Mittelbahnsteig erfolgt durch das westliche
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 15
Widerlager, welches als Stahlbetonscheibe ausgeführt wird. Die optische Ge-
staltung der Widerlager ist im weiteren Planungsverlauf abzustimmen bzw. fest-
zulegen.
Im weiteren Planungsverlauf ist eine UIG zu beantragen da die entstehende
Fuge zwischen Bestand und Erweiterung im Winkel von ca. 45 gon unterhalb
der Gleise verläuft. Der Kreuzungswinkel zwischen den neuen Gleisen und den
vorh. Gleise der Strecken 2660 betragen etwa 60 gon.
3.2.3.2 Variante 2 – Erweiterung als gelagerter Überbau Walzträger in Beton (WIB)
Alternativ zur Vorzugsvariante ist eine Erweiterung als WIB untersucht worden.
Bauartbedingt vergrößert sich die Brückenf läche gegenüber der Vorzugsvari-
ante um ca. 15 %. Stützen und Widerlager werden analog zur Vorzugsvariante
hergestellt. Da der WIB auf Elastomerlagern aufgelagert wird entstehen bei die-
ser Variante zusätzliche Bauteile, die in standzuhalten sind.
3.2.3.3 Variantenentscheid Bauwerk 3N
Die Varianten 1 und 2 sind technisch und wirtschaftlich umsetzbar. Da die Va-
riante 1 hierbei zum einen die etwas wirtschaftlichere Variante ist (Baukosten
und Lebenszykluskosten), zum anderen auch in Bezug auf das Brückendröh-
nen (Schallemissionen) geeigneter ist, wurde entschieden, die Variante 1 um-
zusetzen.
Bauwerk 4N - Mittelbahnsteig
Die neuen Bauwerke 4N überführen die Strecke 2670 zwischen BW 3N und BW
5.1N.
3.2.4.1 Variante 1 – Stützwand
Die Variante 1 ist eine Dammverbreiterung mit Stützwand zur Sicherung des
Bahndamms. Für die neue Stützwand mit einer Länge von ca. 184,8 m ist eine
Bauform in Anlehnung an das Los B des Bestands gewählt worden. Die Stütz-
wand wird in 14 Blöcke a 13,2 m unterteilt. Der zu sichernde Geländesprung
weist eine Höhe von ca. 7,7 m auf. Die Bauwerksentwässerung wird analog
zum Bestand an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Im Rahmen der Vor-
planung sind mehrere Alternativen untersucht worden. Da die Stützwand die
wirtschaftlichste Bauweise ist, wurde diese als Vorzugsvariante gewählt. Im Be-
reich des BW 4N befindet sich ein TK-Schaltraum.
Die Herstellung der Stützwand erfolgt ohne Betriebsbeeinflussungen, genau
wie die Herstellung des Bahndamms zwischen vorhandener und neuer Stütz-
wand. Lediglich der Teilrückbau des Bestands und die Fertigstellung des Bahn-
damms im Anschlussbereich von Bestand zu Neubau erfolgt innerhalb von
Sperrungen des nördlichen Gleises der Strecke 2670.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 16
Diese Variante verursacht aufgrund der großen Bahndammhöhe erhöhte Mit-
nahmesetzungen an den angrenzenden Bestandsbauwerken. Eine Tiefgrün-
dung des gesamten Bauwerks - und Bahndammbereichs wäre denkbar, ist je-
doch aufgrund der sehr hohen Anzahl an erforderlichen Bohrpfählen unwirt-
schaftlich.
TK-Schaltraum
Im Bereich des BW4N befindet sich ca. 20 m vor Übergang zum Bauwerk 5.1N
im Bestand ein TK-Schaltraum. Da noch nicht entschieden ist, ob dieser Raum
verlegt wird, ist in den beigefügten Planunterlagen und der Kostenschätzung
der Erhalt des Schaltraums inkl. erforderlicher Stahlbetoneinhausung berück-
sichtigt worden. Die Zugänglichkeit zu den Medientrassen, die zum TK -Raum
führen, wird durch einen Wartungsgang auf der gesamten Länge des Bauwerks
4N sichergestellt.
3.2.4.2 Variante 2 – Mehrfeldrahmen
Alternativ zur Erweiterung als Dammverbreiterung mit Stützwand ist die Ausbil-
dung des Bauwerks BW 4N als Mehrfeldrahmen untersucht worden. Die Her-
stellung kann hier analog zur Vorzugsvariante in Endlage weitestgehend ohne
Betriebsbeeinflussungen erfolgen. Die Ausführungen der Arbeiten im An-
schlussbereich vom Bestand zur Erweiterung müssen innerhalb von Gleissper-
rungen erfolgen. Bei dieser Variante entsteht unterhalb des Gleis - und Bahn-
steigbereichs nutzbarer Raum.
3.2.4.3 Variante 3 – Gleisbrücken (vorgespannt) auf Stützen
Diese Variante wurde in Anlehnung an die Ausbaupläne der Gleiserweiterung
am Kölner Hbf abgeleitet. Hierbei werden zwei voneinander getrennte Gleisbrü-
cken als Mehrfeldträger (7 Felder) den Planungsbereich von ca. 142m über-
spannen. Die gleichmäßig gewählten Feldweiten bieten hohes Wiederholungs-
potential bei der Ausführung des Überbaus. Der Einsatz von Spannbeton maxi-
miert zudem die möglichen Feldweiten und reduzier t damit die Anzahl an not-
wendigen Stützkonstruktionen.
Der zwischen den Gleisen 11 und 12 einzuplanende Bahnsteig führt zu einer
Kopplung der beiden ansonsten voneinander allein tragenden Gleisbrücken.
Denn neben den in Gleisrichtung vorgespannten Gleisbrücken sind zusätzliche
Bahnsteigbrücken, die quer zur Gleisrichtung spannen, erforderlich. Diese tra-
gen die Lasten vom Bahnsteig in die Gleisbrücken und von dort über Brücken-
lager in die Pfeiler und Widerlager. Entsprechend sind diese komplexen Zusam-
menhänge und Abhängigkeiten im Rahmen der Planung und Ausführung (Bau-
zustände) zu berücksichtigen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 17
Abbildung 2 - BW4N Variante 3 – Schnitt
Die Unterbauten werden als Stahlbeton-Einzelpfeiler ausgeführt. Neben einem
sehr schlanken und filigranen Erscheinungsbild bietet diese Variante zudem
den Vorteil, dass unterhalb des Bauwerks große Freiflächen zur weiteren Nut-
zung entstehen. Einzelne unabhängige Setzungen von Stützen sind aufgrund
der Einzelunterbauten jedoch nicht auszuschließen und entsprechend in Pla-
nung und Ausführung zu berücksichtigen.
Durch die Vielzahl an Einzelüberbauten sowie Brückenlagern und Fugen ist im
Vergleich zur einstig angedachten Stützwandkonstruktion mit höheren Inspek-
tionsaufwänden und Lebenszykluskosten zu rechnen.
3.2.4.4 Vorzugsvariante 4a – Plattenbrücke auf Wandscheiben
Der Einsatz einer Plattenbrücke bietet die Möglichkeit die Bahnsteigbrücken di-
rekt im Bauwerk zu integrieren. Damit wird mit der Ausführung eines monolithi-
schen Überbaus die Gefahr von unterschiedlichen Setzungen reduziert. Auch
die Bauwerksinteraktion zwischen der in Variante 3 beschriebenen Bahnsteig-
und Gleisbrücke wird damit vermieden. Dies geht jedoch zu Lasten eines mas-
siveren und materialintensiveren Bauwerks. Die rahmenartigen Wandscheiben
bieten einen gleichmäßigen Lastabtrag von den über die Breite aufgelagerten
Platte in das gemeinsame Fundament und die Bohrpfahlgruppe.
Das Stützenraster wird hier ebenfalls annährend gleich zu den übrigen Varian-
ten gewählt. Im östlichen Bereich im Anschluss an das Bauwerk BW5.1N liegt
die max. Spannweite von ca. 23m vor. Hintergrund ist der dort liegende TK -
Schaltraum der Bahntechnik, der überbaut werden muss.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 18
Abbildung 3 - BW4N Variante 4a) - Schnitt
Der Rettungsweg auf der nördlichen Seite wird analog zur Variante 1 realisiert.
Die Fugenkonstruktion wird in Anlehnung an die Ril804 ausgeführt. Durch die
zwar steife, aber schwere Konstruktion ist darauf zu achten, das Verformungs-
kriterium für Längsfugen in Feldmitte einzuhalten.
3.2.4.5 Variante 4b – Plattenbrücke (vorgespannt) auf Wandscheiben
Stützraster und Überbaulängen sowie Breiten entsprechen denen der Variante
4a. Jedoch wird hierbei die Überbaukonstruktion vorgespannt. Damit werden
Verformungskriterien einfacher eingehalten, die Durchbiegung der Überbauten
kann zum Teil stark reduziert werden. Aufgrund der erforderlichen statischen
Nutzhöhe sowie dem Hebelarm für die Spanngliedführung kann die Plattendi-
cke nur bedingt reduziert werden. Eine Möglichkeit wäre im Bereich der Spann-
glieder Balken vorzusehen und die übrigen Bereiche der Platte zu verjüngen
(Plattenbalkenbrücke).
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 19
Abbildung 4 - BW4N Variante 4b) - Schnitt
Das Stützenraster wird hier ebenfalls annährend gleich zu den übrigen Varian-
ten gewählt. Im östlichen Bereich im Anschluss an das Bauwerk BW5.1N liegt
die max. Spannweite von ca. 23m vor. Hintergrund ist der dort liegender TK -
Schaltraum der Bahntechnik, der überbaut werden muss.
Zwar kann durch diese Bauweise Material eingespart werden, jedoch werden
durch diese komplexere Bauweise höhere Aufwände in Planung und Ausfüh-
rung vermutet.
3.2.4.6 Variante 5 – Halbrahmen mit 3 Mittelstützen auf Bohrpfählen (H-Bauwerk)
In dieser Variante 5 wird die Möglichkeit des Einsatzes eines Halbrahmens, der
in Querrichtung spannt, untersucht. Diese Bauwerksart kommt derzeit bspw. als
Überwerfungsbauwerk zum Einsatz. Aufgrund der großen Spannweite (Quer-
richtung) von bis zu 18m wird zur Reduzierung d. R iegelquerschnittes und der
Durchbiegung in Feldmitte eine Mittelunterstützung vorgesehen. Durch die Ge-
samtlänge von > 140m und den damit verbundenen hohen Zwangskräften, die
bei solch einer Länge entstehen würden, werden Fugenkonstruktionen erfor-
derlich sein. Bei geschätzten Abschnittslängen von ca. 25m wird diese Variante
aus mindestens 6 aneinandergereihte Halbrahmenkonstruktionen bestehen,
die allesamt tiefgegründet werden.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 20
Abbildung 5 - BW4N Variante 5) – Längsschnitt + Draufsicht
Ein möglicher Rettungsweg wird an Gleis 12 über die aufgesetzte Brücken-
kappe und das Geländer nach Ril804 sichergestellt, ansonsten soll der Bahn-
steig als zusätzlicher Rettungsweg genutzt werden.
Zudem sind Zugänge / Durchbrüche in den Rahmenwänden vorzusehen, um
eine Zuwegung in das Bauwerk sowie den dahinter liegenden Bestand (Ham-
merkopfstützwand) und die Kabeltrasse zu gewährleisten. Das Stützenraster
wird hier ebenfalls annährend gleich zu den übrigen Varianten gewählt.
Abbildung 6 - BW4N Variante 5) – Schnitt B-B
Für den bestehenden Bahntechnikraum im Übergangsbereich zu BW 5.1N wird
eine Aussparung in der Rahmenwand vorgesehen. Die Fugenkonstruktion
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 21
muss so beschaffen sein, dass keine Vertikalkräfte vom Riegelunterzug unmit-
telbar über dem Technikraum in eben diesen übertragen werden können.
Durch den hohen Materialeinsatz sowie komplexeren Aufbau werden vsl. hö-
here Kosten für diese Bauwerksvariante einzukalkulieren sein.
3.2.4.7 Variante 6 – Semi-integrales Bauwerk auf rahmenartigen Wandscheiben
Zur Überbrückung der mehr als 140 m langen Gleistrasse inkl. Bahnsteig soll in
dieser Variante der Einsatz eines semi -integralen Bauwerkes untersucht wer-
den. Die Brückenkette besteht neben dem Halbrahmen über dem KV-Raum aus
einem Einfeldträger sowie zwei dahinter folgenden Dreifeld -Rahmenbauwer-
ken. Die Spanweiten wurden zwischen 15 m und 23 m gewählt. Variationen der
Spannweitenverteilung sind aber im Rahmen einer vertieften Planung in den
weiterführenden Leistungsphasen durchaus möglich.
Die Gründung erfolgt über Wandscheiben und Bohrpfähle, die die Kräfte in den
tragfähigen Baugrund einleiten.
Abbildung 7 - BW4N Variante 6 – Längsschnitt + Draufsicht
Ein möglicher Rettungsweg auf der Nordseite wird über eine aufgesetzte Brü-
ckenkappe mit integriertem Kabelkanal realisiert. Als Absturzsicherung dient ein
über die Gesamtlänge verlaufendes Geländer nach Ril804.9060A01. Alternativ
soll der Bahnsteig als zusätzlicher Rettungsweg genutzt werden.
Das Stützenraster wird hier ebenfalls annährend gleich zu den übrigen Varian-
ten gewählt.
Durch die Komplexität in Planung und Ausführung werden hier im Vergleich zu
den Standardvarianten höhere Kosten zu erwarten sein.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 22
3.2.4.8 Variantenentscheide zu den Bauwerk 4N
Für das BW 4N wurden die Varianten 1, 2, 5 und 6 wurden nicht weiter in Be-
tracht gezogen, da diese technisch nicht umsetzbar bzw. nur mit einem sehr
hohen Aufwand umsetzbar gewesen wären, welcher unwirtschaftlich ist.
Die Varianten 3 und 4 sind technisch und wirtschaftlich umsetzbar. Da die Va-
riante 4a hierbei zum eine n die wirtschaftlichere Variante ist (Baukosten und
Lebenszykluskosten), zum anderen auch den bereits geplanten Bahnsteig und
die dazugehörigen technischen Anlagen berücksichtigt hat (Nachteil Variante
3), wurde entschieden, die Variante 4a umzusetzen
Bauwerk 5.1N – KVB Tunnel
Im Bereich der geplanten und vorhandenen Bahnsteigzugänge ist das BW 5.1N
angeordnet. Für dieses Bauwerk sind 2 Varianten untersucht worden.
3.2.5.1 Vorzugsvariante 1 – Vollplatte in Zugangsanlagen Bestand und Neubau
Der Bereich oberhalb des Zugangs zum KVB-Tunnel und zu den vorhandenen
und den geplanten S-Bahn-Gleisen wird in der Vorzugsvariante mit einer Mehr-
feldstahlbetonplatte überspannt. Die Auflagerung erfolgt über Längs- und Quer-
balken auf tief gegründeten Stützen. Die Platte ist ca. 80 cm stark, die Träger
sind ohne Platte 1,8 m hoch und 1,2 m breit. Durch die gewählte Stützenanord-
nung entsteht eine offene Zugangssituation zu den geplanten und vorhandenen
Bahnsteigen sowie dem KVB -Tunnel. Bei dieser Variante sollen Angsträume
vermieden werden.
Das Bauwerk weist eine Gesamtlänge von 56,3 m auf. Erforderliche Entwässe-
rungseinläufe werden zwischen Achse 30 und 40 angeordnet. Die Bau-
werksentwässerung wird an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen.
3.2.5.2 Variante 2 – Durchgehende Stützwand
Alternativ zur offenen Brücke ist eine durchgehende Stützwand mit einzelnen
Zugängen, Abmessungen ca. 4 m x 2,5 m möglich. Die endgültigen Abmessun-
gen der Zugänge werden in Abhängigkeit des prognostizierten Reisenden Auf-
kommens verbindlich festgelegt. Es sind 3 separate Zugänge notwendig. Je ein
Gang führt zu den Zugängen des neuen Bahnsteigs, der zweite Zugang er-
schließt den Zugang des vorhandenen S -Bahnsteigs. Der dritte Zugang er-
schließt den vorhandenen KVB-Tunnel durch den neuen Bahnkörper. Die Her-
stellung kann bis auf den Übergangsbereich von Erweiterung zum Bestand
ohne Betriebsbeeinflussungen erfolgen.
3.2.5.3 Variantenentscheide zu den Bauwerk 5.1N
Für das BW 5.1N wurde die Variante 2 nicht weiter in Betracht gezogen, da die
entstehenden Zugänge nicht geradlinig wären und daher Angsträume dar stel-
len. Aus diesem Grund soll diese Variante nicht weiterverfolgt werden.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 23
Die Variante 1 stellt aus diesem vorgenannten Grund die Vorzugsvariante für
dieses Bauwerk 5.1N dar.
Bauwerk 5.2N inkl. Vorratsbauwerk
Im Anschluss an das Bauwerk 5.1N werden die Gleise bis an die EÜ Deutz -
Mühlheimer-Str. geführt. Der Bestand kann nicht erhalten werden, da die neue
Trassierung inkl. der zugehörigen Weichenverbindungen über entstehende Fu-
gen im Bestand bzw. zwischen Bestand und Erweiterung führen würde. Im Rah-
men der Vorplanung wurden mehrere Varianten auch unter Berücksichtigung
eines zusätzlichen Gleises den sogenannten Bypass, untersucht.
Der Bypass soll als Vorratsbauwerk berücksichtigt werden.
3.2.6.1 Variante 1 – Dammverbreiterung und Stützwand
Diese Alternative sieht vor , die Gleise auf einem Damm zur überführen, der
durch beidseitige Stützwände gehalten wird. Die bahnrechts verlaufende Wand
sichert lediglich den Geländesprung zwischen der Fernbahn und der S -Bahn.
Die S-Bahngleise steigen auf der Bauwerkslänge um ca. 5,75 m an. Die Höhe
beider Stützwände erhöht sich beidseitig um diese Maß. Die Stützwände wer-
den aus konstruktiven Gründen mit massiven Stahlbetonbalken verbunden.
Dadurch kann an der niedrigeren Wand weitgehend auf Sporne verzichtet wer-
den.
Die Wand bahnlinks wird tief gegründet, dadurch kann der Eingriff in den vor-
handenen Damm geringgehalten werden. Die Wand bahnrechts wird als
Spundwand mit Stahlbeton- Vorsatzschale realisiert. Da kein durchgehender
Randweg angeordnet werden kann, sind teilweise Nischen vorzusehen. Ab-
messungen und Abstand der Nischen untereinander sind gemäß gültiger UV -
Vorschriften zum Zeitpunkt der Realisierung anzuordnen.
Das Bauablaufkonzept sieht vor, dass mit der Herstellung der nördlichen Stütz-
wände begonnen wird und mit dem Baufortschritt der Damm unterhalb der vor-
handenen Brückenbauwerke hergestellt wird. Die Verbindungsbalken zwischen
beiden Stützwänden sind unterhalb der vorhandenen Überbauten angeordnet
und können ohne Betriebsbeeinflussungen hergestellt werden. Die Anschüt-
tung des neuen Damms erfolgt bis unter die vorhandenen Überbauten. Nach
Rückbau der Überbauten und der Lager wird der restliche Bahndamm inkl.
Oberbau hergestellt. Die vorh. Stahlbetonauflager verbleiben im neuen Bahn-
damm und werden verschüttet.
Es ergeht seitens neuerem Baugrundgutachten sowie der Empfehlung des
Prüfsachverständigen die Empfehlung, die gesamten Lasten über Pfähle in den
tieferen Untergrund zu führen oder die aus der Anschüttung anfallenden Lasten
aus Bauwerk und Bahndamm über Pfähle in den Untergrund zu führen. Die
dargestellte Variante 1 sieht für den Bahndamm jedoch keine Lastableitung i n
tiefere Bodenschichten vor und führt daher zu erhöhten,
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 24
bauwerksunverträglichen Mitnahmesetzungen am Bestand. Deshalb wird diese
Variante 1 nicht in der Planung weiterverfolgt.
3.2.6.2 Variante 1a – StW mit entkoppelter Tiefgründung + BPW + Aussteifung
Zunächst wird entlang des Gleis 8 die Lärmschutzwand zurückgebaut und eine
Bohrpfahlwand in den Bahndamm eingebracht. Für den Einbau der Bohrpfahl-
wand müssen Gleis 8+9 gesperrt werden. Da die S-Bahngleise 9+10 voneinan-
der abhängig sind, muss zeitgleich Gleis 10 gesperrt werden. Der Zeitraum der
Sperrung für alle Gleise beträgt ca. 18 Monate.
Die Böschung bzw. der Bahndamm und die Bestandsbrücken werden zur Bau-
feldfreimachung abgetragen. Anschließend werden die Bohrpfähle und die
Stützwand hergestellt. Die Mittelplatte wird inkl. der Bohrpfähle hergestellt, die
Steife/das Zugband zwischen Stützwand und Bohrpfahlwand wird angebracht,
danach wird der Hohlraum verfüllt und verdichtet. Es folgen Oberbau- / OLA- /
LST- / KT - Arbeiten etc.
Abbildung 8 - Querschnitt und 3D-Schnitt der Variante 1a)
Vorteile:
Einfache Konstruktion -> niedrige Herstellungskosten
Reines Stützbauwerk -> keine nennenswerte Wartung (keine Brücke,
kein Tunnel)
Nachteile:
Sehr lange Sperrung der S-Bahngleise
Entkoppelte Tiefgründung (Rahmensporn + Pfahlkopfplatte)
Zusammenwirken von unterschiedlichen Systemen:
Winkelstützwand auf Bohrpfählen
Mittelplatte auf Bohrpfählen
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 25
Bohrpfahlwand
Hinterfüllung führt zu großer Auflast
3.2.6.3 Variante 1b – Zwei tiefgegründete StW + Aussteifung
Zunächst wird bei dieser Variante die Lärmschutzwand neben dem Gleis 8 zu-
rückgebaut und eine Verbauwand eingebracht, sodass die Strecke 2658 nicht
mehr befahrbar ist und ca. über 24 Monate gesperrt werden muss.
Im Anschluss daran wird ein Teil der Böschung entfernt, der Bestand gesichert
und die nördliche Winkelstützwand inkl. Tiefgründung unter beschränkter Höhe
hergestellt. Um die südliche Stützwand herstellen zu können muss der Bestand
der Gleise 9+10 zurückgebaut werden. Die Sperrung der S-Bahngleise beträgt
ca. 13 Monate. Danach werden die Tiefgründung und die Winkelstützwand ge-
baut, die Steife / das Zugband eingebracht und der Hohlraum verfüllt und ver-
dichtet. Es folgen Oberbau- / OLA- / LST- / KT - Arbeiten etc.
Abbildung 9 - Querschnitt und 3D-Ansicht der Variante 1b)
Vorteile:
Einfache Konstruktion -> niedrige Herstellungskosten
Reines Stützbauwerk -> keine nennenswerte Wartung (keine Brücke,
kein Tunnel)
Kürzere Sperrung der S-Bahngleise
Nachteile:
Sehr lange Sperrung des Fernbahngleises
Hinterfüllung auf Sporn / Tiefgründung führt zu großer Auflast
3.2.6.4 Variante 1c – StW mit entkoppelter Tiefgründung + BPW mit aufgesetztem
Stützbauwerk + Aussteifung
Zunächst wird bei dieser Variante die Lärmschutzwand neben dem Gleis 8 zu-
rückgebaut und eine Verbauwand eingebracht, sodass die Strecke 2658 nicht
mehr befahrbar ist und ca. über 24 Monate gesperrt werden muss. Auf diesen
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 26
Verbau in Gleis 8 wird eine Winkelstützwand aufgesetzt, sodass Gleis 9 weiter-
hin befahrbar bleiben kann. Dieses aufgesetzte Stützelement ist in der Höhe
veränderlich und richtet sich nach dem Höhenunterschied zwischen den Glei-
sen 8 und 9.
Im Anschluss daran wird ein Teil der Böschung entfernt, der Bestand gesichert
und die nördliche Stützwand inkl. Tiefgründung unter beschränkter Höhe her-
gestellt. Um die südliche Stützwand herstellen zu können muss der Bestand der
Gleise 9+10 zurückgebaut werden. Die Sperrung der S -Bahngleise beträgt ca.
10 Monate. Danach werden die Tiefgründung und die Winkelstützwand gebaut,
die Steife / das Zugband eingebracht und der Hohlraum verfüllt und verdichtet.
Es folgen Oberbau- / OLA- / LST- / KT - Arbeiten etc.
Abbildung 10 - Querschnitt und 3D-Ansicht der Variante 1c)
Vorteile:
Einfache Konstruktion -> niedrige Herstellungskosten
Reines Stützbauwerk -> keine nennenswerte Wartung (keine Brücke,
kein Tunnel)
Sehr kurze Sperrung der S-Bahngleise
Nachteile:
Sehr lange Sperrung des Fernbahngleises
Hinterfüllung auf Sporn / Tiefgründung führt zu großer Auflast
Noch nicht statisch untersucht, ob das Verbauwand-System mit aufge-
setzter Stützbauwerk umsetzbar ist
3.2.6.5 Variante 2 – Halbrahmen auf Bohrpfählen („H“-Bauwerk)
Die Varianten des sogenannten H-Bauwerks berücksichtigen eine Brückenkon-
struktion, auf der die Eisenbahnlasten über eine Rahmenkonstruktion mit Tief-
gründung in den Boden eingeleitet werden. Dabei entsteht unter der Fahrbahn-
platte ein Hohlraum, der zur Entlastung des Baugrunds beiträgt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 27
Abbildung 11 - 3D-Ansicht des Halbrahmens der Variante 2
Bei dieser Variante soll unter beschränkter Höhe gearbeitet werden. Um den
nötigen Raum für die neue Konstruktion zu schaffen, wird zunächst entlang des
Gleis 8 die Lärmschutzwand zurückgebaut und eine Bohrpfahlwand einge-
bracht. Die Strecke 2658 ist dann ca. 24 Monate gesperrt. Die Böschung bzw.
der Bahndamm dieser Strecke kann dadurch zur Baufeldfreimachung abgetra-
gen werden. Das Bestandsbauwerk wird dabei ausreichend gesichert. Anschlie-
ßend werden die Bohrpfähle, die Pfahlkopfplatte und der nördliche Rahmenstiel
neben dem Bestand hergestellt. Im Anschluss daran werden die Bestandsgleise
9+10 für ca. 9 Monate bis zum Ende der Bauzeit gesperrt, um die Bestandsbrü-
cken zurückzubauen. Dadurch kann der südliche Rahmenstiel inkl. Bodenplatte
mit Pfahlgründung und Rahmenriegel hergestellt werden. Es folgen Oberbau- /
OLA- / LST- / KT - Arbeiten etc.
Vorteile:
Entlastung des Untergrunds durch Hohlraum
Kurze Sperrung der S-Bahngleise
Möglichkeit der Flächennutzung innerhalb des Hohlraums
Fortführung ähnlicher Konstruktionsart im Bereich 2
Nachteile:
Massige Bauteile (d > 1,5m): Höherer Aufwand Konstruktiv/ Betontech-
nisch/ Ausführung
Verformungsanfällig durch große Spannweite
Evtl. UiG/ZiE durch Weichen auf Bauwerk
Kostenintensiv
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 28
3.2.6.6 Vorzugsvariante 3a – Rahmen mit Mittelstützen auf Bohrpfählen (H-Bauwerk)
Die Variante 3a) wird wie Variante 2 als H-Bauwerk konzipiert. Bei dieser Vari-
ante soll unter beschränkter Höhe gearbeitet werden. Um den nötigen Raum für
die neue Konstruktion zu schaffen, wird zunächst entlang des Gleis 8 die Lärm-
schutzwand zurückgebaut und eine Bohrpfahlwand eingebracht. Diese Bohr-
pfahlwand wird durch zwei Ankerreihen rückverankert. Im Bereich der Verpress-
körper gibt es keine Bohrkernaufschlüsse. Daher sollten Nacherkundungen mit-
tels Bohrkernaufschlüssen erfolgen. Alternativ zu der Sicherung mittels Ver-
pressankern besteht die Möglichkeit z.B. Steifen anzuordnen, die baugruben-
seitig die Lasten in den Baugrund abtragen.
Abbildung 12 - 3D-Ansicht des Rahmens mit Mittelstützen (blau) der Variante 3a)
Die Strecke 2658 ist dann ca. 24 Monate gesperrt. Die Böschung bzw. der
Bahndamm dieser Strecke kann dadurch zur Baufeldfreimachung abgetragen
werden. Das Bestandsbauwerk wird dabei ausreichend gesichert. Anschlie-
ßend werden die Bohrpfähle, die Pfahlkopfplatte und der nördliche Rahmenstiel
neben dem Bestand hergestellt. Die Mittelstützen sind zwischen den Bestands-
stützen platziert und können daher bis zu einer bestimmten Höhe unter den S -
Bahngleisen hergestellt werden. Im Anschluss werden die Bestandsgleise 9+10
ca. 9 Monate gesperrt, um die Bestandsbrücken zurückzubauen. Dadurch kön-
nen der südliche Rahmenstiel inkl. Bodenplatte mit Pfahlgründung und der Rah-
menriegel des Gesamtbauwerks hergestellt werden. Es folgen Oberbau- / OLA-
/ LST- / KT - Arbeiten etc.
Vorteile:
Entlastung des Untergrunds durch Hohlraum
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 29
Gute Lastverteilung durch Mittelstützen
Möglichkeit der Flächennutzung innerhalb des Hohlraums
Kurze Sperrung der S-Bahngleise
Herstellung der Mittelstützen unter S-Bahnbetrieb
Fortführung ähnlicher Konstruktionsart im Bereich 2
Hohe Steifigkeit durch Mittelstützen
Berücksichtigung einer Rettungstreppe in definiertem Bereich möglich (VP)
Nachteile:
Kostenintensiv
Evtl. UiG/ZiE durch Weichen auf Bauwerk
3.2.6.7 Variante 3b – Zweifeldrahmen auf Bohrpfählen (H-Bauwerk)
Die Variante 3b) wird wie Variante 2 als H-Bauwerk konzipiert. Diese stellt einen
querbefahrenen Zweifeldrahmen dar, der über Bohrpfähle tiefgegründet ist.
Abbildung 13 - 3D-Ansicht des Zweifeldrahmens (braun) der Variante 3b)
Bei dieser Variante soll unter beschränkter Höhe gearbeitet werden. Um den
nötigen Raum für die neue Konstruktion zu schaffen, wird zunächst entlang des
Gleis 8 die Lärmschutzwand zurückgebaut und eine Bohrpfahlwand einge-
bracht. Die Strecke 2658 ist dann ca. 24 Monate gesperrt. Die Böschung bzw.
der Bahndamm dieser Strecke kann dadurch zur Baufeldfreimachung
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 30
abgetragen werden. Das Bestandsbauwerk wird dabei ausreichend gesichert.
Anschließend werden die Bohrpfähle, die Pfahlkopfplatte und der nördliche
Rahmenstiel neben dem Bestand hergestellt. Im Anschluss daran werden die
Bestandsgleise 9+10 ca. 9 Monate bis zum Ende der Bauzeit, um die Bestands-
brücken zurückzubauen. Dadurch können der südliche und der mittlere Rah-
menstiel inkl. Bodenplatte mit Pfahlgründung und Rahmenriegel hergestellt wer-
den. Es folgen Oberbau- / OLA- / LST- / KT - Arbeiten etc.
Vorteile:
Entlastung des Untergrunds durch Hohlraum
Gute Lastverteilung durch Mittelstiel
Möglichkeit der Flächennutzung innerhalb des Hohlraums
Schlanke Bauteile
Hohe Steifigkeit
Kurze Sperrung der S-Bahngleise
Fortführung ähnlicher Konstruktionsart im Bereich 2
Nachteile:
Evtl. UiG/ZiE durch Weichen auf Bauwerk
Kostenintensiv
3.2.6.8 Variante 4 – BW5.2N gelagerte Brückenbauwerke
Als Variante 5 ist im Rahmen der Vorplanung eine Erneuerung der Brückenbau-
werke überprüft worden. Neben der Erneuerung der Überbauten ist auch eine
Erneuerung der Unterbauten erforderlich. Die vorhandenen Unterbauten sind
wegen ihrer Geometrie nicht als Auflager für die neuen Überbauten geeignet.
Zur Herstellung der Tiefgründung der neuen Brückenbauwerke sind Arbeitsebe-
nen unterhalb der vorhandenen Überbauten anzulegen. Die Herstellung der
Tiefgründung in beengten Platzverhältnissen ist zeit - und kostenintensiv. Die
neuen Unterbauten werden mittig zwischen den vorhandenen angeordnet.
Die Stützweiten der neuen Überbauten werden analog zum Bestand gewählt.
Am Übergang zu den angrenzenden Bauwerken entstehen so Überbauten mit
halber Länge.
Die Herstellung der neuen Überbauten erfolgt neben den Bestand auf gleicher
Höhe. Die neuen Überbauten werden nach Rückbau des Bestands in Endlage
verschoben. Ein Anliefern vorgefertigter Überbauten und Einheben ist aufgrund
der notwendigen Abmessungen der neuen Überbauten nicht möglich. Nach
dem Einschub wir d der Anschluss an die angrenzenden Bauteile hergestellt.
Die notwendige Sperrpause bei dieser Variante ist umfangreicher als bei der
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 31
Vorzugsvariante, da für Einschub und anpassen der Anschlussbereich umfang-
reichere Arbeiten notwendig sind.
3.2.6.9 Variantenentscheid zu den Bauwerke BW5.2N
Die Varianten 1, 1a, 1b, 1c , 2 und 4 wurden nicht weiter in Betracht gezogen,
da diese technisch nicht umsetzbar bzw. nur mit einem hohen Aufwand und mit
zum Teil mehrjähriger bahnbetrieblicher Beeinflussung umsetzbar gewesen
wären, welcher unwirtschaftlich ist.
Die Varianten 3a und 3b sind technisch und wirtschaftlich umsetzbar. Da die
Variante 3a hierbei zum einen die wirtschaftlichere Variante ist (Baukosten und
Lebenszykluskosten), zum anderen auch in Bezug auf das Brückendröhnen
(Schallemissionen) geeigneter ist , wurde entschieden, die Variante 3a umzu-
setzen.
3.3 Köln Kalk West
Bahnsteig
Der neue Mittelbahnsteig ist zwischen den Gleisen der Strecke 2670 angeord-
net, wobei das bestehende Richtungsgleis hierfür nach außen verlegt wird. Die
Länge des Bahnsteigs beträgt 175 Meter, wobei die Nutzlänge für die S-Bahnen
170 Meter beträgt. Der Bahnsteig beginnt bei der Station 2,545 (Strecke 2670)
und endet bei Kilometer 2,722.
Im Rahmen der Vorplanung wurden vier Varianten mit unterschiedlichen Anord-
nungen und Gestaltungen der Zugangsanlagen untersucht. Es wurde in drei
Varianten die geplante Personenunterführung (PU) im nördlichen Bahnsteigbe-
reich angeordnet und mit verschiedenen Zugangsmöglichkeiten (Rampen,
Treppen, Aufzug) kombiniert.
Auf seinerzeitige Anregung der Stadt Köln wurde die PU in der vierten Variante
am südlichen Bahnsteigende angeordnet. Die Erschließung der PU an den
Gehweg der Straße des 17. Juni wurde mittels Rampe und Treppenanlage vor-
gesehen. Der Zugang von der PU auf den Bahnsteig war durch eine in Bahn-
steigmitte liegende zweite Rampenanlage geplant. Diese vierte Variante wurde
seitens der Planung als Vorzugsvariante empfohlen. Im Rahmen der Verteidi-
gung der Vorplanung wurde entschieden, dass die Andienung des Bahnsteiges
aus der PU stattdessen mittels fester Treppe und Aufzug erfolgen soll. Maßgeb-
licher Grund hierfür war die schlechte Einsehbarkeit der im Bogen liegenden
Rampe und der damit verbundenen geringen sozialen Kontrolle.
Der Zugang von der PU zum Bahnsteig wird ebenfalls als Trogbauwerk ausge-
führt. Die Gesamtlänge des Bauwerks beträgt ca. 13,25 m.
Die Personenunterführung ist als Vollrahmen aus Stahlbeton geplant. Die lichte
Weite und Höhe entsprechen den Vorgaben Ril 813.0202.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 32
Der Wetterschutz erfolgt gemäß Projektauftrag mittels zwei Wetterschutzhäu-
sern sowie einem 35 Meter langem Dach des Systems “Evolution 2020”.
Ingenieurbauwerke
3.3.2.1 Variante 1
In dieser Variante wird der Zugang zur Personenunterführung und zum Bahn-
steig mit jeweils einer Rampe und einer Treppe realisiert. Aufgrund der Längen-
entwicklung (ca. 95 Meter) der Bahnsteigrampe, und um die Rampe nicht un-
mittelbar vor dem Bahnsteigende münden zu lassen, wurde die Personenunter-
führung an Kilometer 2,661 positioniert.
Neben der Rampe mit südlicher Ausrichtung ist eine Treppe mit nördlicher Aus-
richtung zur Erschließung des Bahnsteigs geplant.
Die Personenunterführung wird vom öffentlichen Raum mit einer Rampe aus
südlicher Richtung erschlossen. Die Treppe erschließt auf Grund der Grund-
stücksverhältnisse aus nördlicher Richtung.
3.3.2.2 Variante 2
Die Personenunterführung in Variante 2 liegt südlicher als in Variante 1 (bei
Kilometer 2,649), da in dieser Variante die Erschließung des Bahnsteigs mittels
Treppe mit nördlicher Ausrichtung und Aufzug geschieht und auf die Zugangs-
rampe auf dem Bahnsteig verzichtet werden kann. Durch diese Anpassung der
Position der Personenunterführung können die Zugangsanlagen vom öffentli-
chen Raum (Rampe und Treppe) nebeneinander in südlicher Ausrichtung an-
geordnet werden.
3.3.2.3 Variante 3
Im Vergleich zur Variante 2 ändert sich die Zugangsanlage vom öffentlichen
Raum die Lage nicht. Für die Erschließung des Bahnsteigs wurde die Anord-
nung von Treppe und Aufzug an die Personenunterführung gegenüber Variante
2 getauscht.
3.3.2.4 Variante 4
In dieser Variante wurde die Personenunterführung näher in Richtung Erna-
Scheffler-Straße an das südliche Ende des Bahnsteigs positioniert. Der Bahn-
steig wird in dieser Variante durch Rampen erschlossen. Die Erschließung des
öffentlichen Raums wird in südlicher Richtung mittels Rampe und in nördlicher
Richtung mit einer Treppe geplant.
3.3.2.5 Variantenentscheid
Die Varianten 1 -3 wurden nicht weiter in Betracht gezogen, da die Lage der
Erschließung des Bahnsteigs nicht sinnvoll ist.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 33
Die Erschließung des Bahnsteigs von der Personenunterführung wurde in der
Vorzugsvariante mittels Treppe und Rampe in der Entwurfsplanung geplant.
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes
4.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz
Verkehrsanlagen
4.1.1.1 Trassierung
Der Nahverkehr (S-Bahnbetrieb) wird im Bahnhof Köln Messe/Deutz über den
Bahnsteig an den Gleisen 9 und 10 abgewickelt. Beide Gleise sind der Strecke
2670 in Richtung Düsseldorf Hbf zugeordnet.
Verlauf der Strecke 2670:
Köln Hbf (S-Bahn) - Langenfeld (Rheinland) - Düsseldorf Hbf (Ortsgleis) - Duis-
burg Hbf, W 730 (Ortsgleis)
Bis km 2,2 beträgt die im Bestand zulässige Geschwindigkeit 80 km/h und
wechselt ab dem Kilometer auf 100 km/h.
4.1.1.2 Oberbau
Die vorhandenen Gleise der 2670 sind mit Schotteroberbau mit unterschiedli-
chen Oberbauarten ausgestattet.
4.1.1.3 Erdbau/Unterbau
Für das Bauvorhaben wurden geotechnische Berichte (Streckengutachten) mit
Empfehlungen für den Aufbau des Tragschichtsystems erstellt, die den Unter-
lagen beiliegen.
Im Planungsbereich liegen die Gleise durchgehend auf Brückenbauwerken
bzw. an Stützwänden und daher mehrere Meter über der Straßenebene und der
kreuzenden Eisenbahnstrecke 2660.
Für die Bewertung der Baugrundverhältnisse werden aktuelle Baugrunderkun-
dungen und Schürfe verwendet. Hierbei wird nur der Abschnitt von km 0,75 bis
km 1,00 betrachtet, da die anschließenden Abschnitte im Bereich der geplanten
Ingenieurbauwerke und deren Hinterfüllung liegen. Die entsprechenden Anfor-
derungen an den Untergrund/Tragbereich sind aufgrund der nach Regelwerk
herzustellenden Verdichtungsanforderungen an die Hinterfüllung erfüllt.
Gemäß geotechnischen Angaben zum Streckenbau lassen sich die Ergebnisse
wie folgt zusammenfassen. Unterhalb des in den Gleisen etwa 0,43 – 0,60 m
mächtigen Schotters liegen im abzusichernden Tragbereich nichtbindige, ge-
mischtkörnige Auffüllungen in einer lockeren Lagerungsdichte vor.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 34
4.1.1.4 Entwässerung
Die von km 0,75 bis km 1,00 bestehende Streckenentwässerung der Gleise wird
nach Möglichkeit belassen und für den Ausbau unabhängig erweitert. Die
Schächte und Haltungen liegen an der Strecke 2670 bahnrechts.
Die Auffüllungen eignen sich aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht für eine
Versickerung. Die Auenablagerungen eignen sich aufgrund der teilweise bindi-
gen und somit nicht versickerungsfähigen Natur ebenfalls nicht für eine Versi-
ckerung.
4.1.1.5 Bahnsteig
Die Station Köln Messe/Deutz ist ein Turmbahnhof. Im oberen Teil wird Gleis 1
bis 8 im Richtungsbetrieb für den Regionalverkehr betrieben. Die Gleise 3 und
6 sind nicht mit einem Bahnsteig erschlossen und dienen als Überholungsgleise
für den Fernverkehr. Die Gleise 9 und 10 werden im Linienbetrieb überwiegend
mit S-Bahnen befahren. Der Mittelbahnsteig besitzt eine Nennhöhe von 96 cm
und eine Baulänge von ca. 237 Metern. Im westlichen Bereich des Auenweges
ist der Bahnsteig als eine massive Bahnsteigbrücke ausgebildet, in den übrigen
Bereichen ist der Bahnsteig in konventioneller Bauart erstellt.
Im unteren Teil des Turmbahnhofs (Köln Messe/Deutz Tief) befinden sich die
Bahnsteige 11 und 12, welche die Strecke 2660 erschließen und hauptsächlich
von ICEs angefahren werden. Zudem ist auf diesem Niveau eine vom Emp-
fangsgebäude ausgehende Passage (parallel zu der Straße Auenweg), mit der
die Bahnsteige mit festen Treppen erschlossen werden. Ausnahme hiervon ist
Bahnsteig 11, der aus der Passage stufenlos erreichbar ist. Zusätzlich werden
die Bahnsteige 11 und 12 von Zugängen außerhalb der Passage/des Bahnhofs
erschlossen. Im Jahr 2021 wurden die Bahnsteige 1-2 und 4-5 mit jeweils einer
Fahrtreppe im Wechselbetrieb ausgestattet.
Die Bahnsteige von Köln Messe/Deutz (hoch) besitzen im Osten weitere Zu-
gangsanlagen durch eine Fußgängerunterführung zwischen Stadtbahn und DB
(im Folgenden „KVB-Personenunterführung“ genannt).
Im Jahr 2022 wurde damit begonnen die bestehende Fußgängerunterführung
unter den Gleisen 11 und 12 barrierefrei zu erschließen. Die Baumaßnahmen
dauern aktuell noch an und stellen somit den zukünftigen Ist -Zustand dar. Die
Maßnahme erfolgt im Rahmen der S11 Teilmaßnahme (TM) 5.
Die NSHV DB Energie befindet sich unter dem neuen geplanten Mittelahnsteig
Gl. 11 und 12 bei Bahn km 1,1 + 20 der Strecke 2670.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 35
Ingenieurbauwerke
4.1.2.1 Brücken
BW 2 EÜ Auenweg
Die EÜ Auenweg wurde von 1986 bis 1988 als Spannbetonbauwerk errichtet.
Das aus 2 Spannbeton-Überbauten bestehende Bauwerk ist als 3 Feld-Träger
ausgeführt.
Westlich schließt das Bauwerk an die Stützwand BW 1 an. Die Überbauten sind
als Spannbeton Überbauten auf tiefgegründeten Stahlbetonpfeilern ausgeführt.
Das Bauwerk überführt die Strecke 2670 bei km 1,041 über den Auenweg.
Im Osten schließt das Bauwerk direkt an das Bauwerk 3, Kreuzungsbauwerk
Strecke 2660, an. Die EÜ Auenweg überspannt den Auenweg und den nördli-
chen Eingang zum Bahnhof Köln Messe/Deutz als Dreifeldträger mit 2 baulich
getrennten Spannbetonüberbauten. Die einzelnen Felder weisen Stützweiten
von ca. 14 m bis 21,50 m auf, die Spannbetonüberbauten liegen auf Elastomer-
lager auf. Die Auflagerpfeiler sind für jeden Überbau separat ausgeführt und
tiefgeründet.
Stützweiten (gemäß Bestandsplan)
Überbau Nord: 21,336 m – 19,026 m – 14,011 m
Überbau Süd: 21,384 m – 19,079 m – 17,344 m
Kreuzungswinkel
Überbau Nord: ca. 85 gon
Überbau Süd: ca. 88 gon
Breite der Stützpfeiler: b = 1,60 m
Lichte Höhe im Straßenbereich: l h > 6,30 m
Bauhöhe (Konstruktion inkl. Fahrbahn): lk = 1,76 m
BW 3 Kreuzungsbauwerk Strecke 2670
Das Kreuzungsbauwerk ist zwischen 1986 und 1988 errichtet worden. Es über-
führt die Strecke 2660 bei km 1,084 über die Strecke 2670. Der Überbau ist als
WIB ausgebildet worden und lagert auf Stahlbetondurchlaufträgern auf. Die
Stützen sind über Großpfähle (D=1,2 – 1,8 m) tiefgegründet. Der Überbau ist
als 2-Feldträger bzw. 1 -Feldträger ausgeführt. Der südliche Bereich ist als 1-
Feld-Träger mit einer Stützweite von ca. 11,56 m ausgeführt. Der nördliche 2 -
Feldträger weist eine Stützweite von 11,56 m und 11,94 m auf. Die Bauab-
schnitte der Überbauten sind durch Raumfugen getrennt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 36
Der Kreuzungswinkel der Strecken beträgt ca. 70 gon, was auch dem vorhan-
denen Auflagerwinkel entspricht. Der Überbau weist eine Konstruktionshöhe
von 0,6 m auf.
Neben den Streckengleisen ist auf dem Überbau auch der Mittelbahnsteig der
heutigen Gleise 9 und 10 des Bahnhofs Köln Messe/Deutz angeordnet.
Stützweite: 11,6 m – 11,9 m (gerundet auf 10 cm
gemäß Bestandsplan)
Kreuzungswinkel: 97 gon (Achse Tragwerk und Strecke
2670)
Lichte Höhe über Gleis: 5,45 m (gemäß Bestandsplan)
Bauhöhe h k = 1,36 m (Konstruktion inkl. Fahr-
bahn)
Bauwerk 5 Spannbetonbrücke - Rampe Lenneper Straße
Die Bestandsgleise 9+10 verlaufen auf Spannbetonbrücken, welche über Stüt-
zen auf dem Bahndamm der Strecke 2658 gegründet sind, siehe Abbildung 14.
Auf dem Bauwerk verläuft die Strecke 2670 bei km 1,384. Die Brücke wurde
von 1986 bis 1988 errichtet. Die Gesamtlänge des Bestandsbauwerks (BW5B)
beträgt ca. 184,5 m und ist ein Teil einer Bauwerkskette von 5 Bauwerken mit
einer Gesamtlänge von ca. 500 m. Das Bestandsbauwerk (BW5B) ist ein Ram-
penbauwerk mit bis zu 39 ‰ Steigung und einer Höhendifferenz von ca. 5,75 m.
Die Überbauten bestehen aus 1 -Feldträger-Ketten. Die Blocklänge beträgt
überwiegend 26,5 m, im Anschluss an BW 4 sind die Blocklängen angepasst
Die Lageskizze stellt im Längsschnitt die Bestandsbauwerke mit den Achsnum-
merierungen dar:
Abbildung 14 - Lageskizze Bestandsbauwerke mit Achsnummerierung
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 37
Die Überbauten bestehen aus 2 baulich getrennten Spannbetonbrücken, die
durch Litzenspannglieder vorgespannt werden.
Die Überbauten der Gleisbrücken liegen auf flachgegründeten Stahlbetonpfei-
lern mittels Elastomerlagern auf. Die Stützen sind je durch den Querriegel und
durch das Fundament verbunden.
Abbildung 15 - Stahlbetonpfeiler der Bestandsgleise 9+10– Achse 10
Im westlichen Übergangsbereich (Achse 9a) zwischen neuem Bauwerk 5.2N
und Bestand des Gleis 9 befindet sich eine Stütze, die über zwei Pfähle mit
einem Durchmesser von 1,9 m tiefgegründet ist. Die Stütze der Gleisbrücke von
Gleis 10 ist in Achse 9 mittels Stahlbetonpfeiler flachgegründet . Die Stützen
binden in den Bahndamm des parallel zum Bestandsbauwerk verlaufenden
Gleises 8 ein.
Gemäß Bestandsplänen wurde die Brückenkette in den späten 1980er -Jahren
errichtet. Die Überbauten der südlichen Brückenhälfte wurden gemäß Bau-
werksbuch (Anlage 5) in der Achse des nördlichen Brückenzugs hergestellt, um
sie dann mittels Querverschub in die Endlage zu bringen.
Gemäß den Bestandsunterlagen (Anlage 5) ergeben sich folgende Bauwerks-
daten der Gleisbrücken 9+10:
Konstruktionsprinzip: Einfeldrige Spannbetonüberbauten
auf Stahlbetonstützen
Gründung: Flachgründung / Achse 9a Bohrpfähle
Lagerung: Elastomerlager
Anzahl Überbauten: 14 Stück
Anzahl Gleise: 2 Stück
Überbaubreite: ca. 6 m
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 38
Überbauhöhe: 1,0 m
Höhe der Pfeiler: ca. 11,0 m (Achse 9a)
ca. 16,0 m (Achse 15)
Gleisabstand: ca. 9,5 m (Achse 9a)
ca. 4,2 m (Achse 15)
Anzahl der Randwege: 2-3
Baujahr: 1986 - 1988
Zustandskategorie: 2
Streckenklasse: D4
Strecke: 2670 / S-Bahn
ß-Wert: 1,0 –
BW6 EÜ Deutz-Mühlheimer Str.
Die EÜ Deutz-Mühlheimer-Str. wurde im Jahr 1988 als fünftes von neun Bau-
werken am Bahnhof Köln Messe/Deutz im Zuge des Baus der Kölner S -Bahn-
Stammstrecke gebaut. Die Brücke weist eine Stützweite von 37,833 m auf und
überführt die Strecke 2660 über die Deutz-Mühlheimer-Str. bis an das Überwer-
fungsbauwerk.
Stützweite: 37,833 m (gemäß Bestandsplan)
Bauhöhe: 1,40 m
Konstruktionshöhe: 4,569 m (gemäß Bestandsplan)
Bauwerk 7 Überwerfungsbauwerk über Fernbahn
Bauwerk 7 schließt direkt an Bauwerk 6 an. Es ist als Stahlbetonrahmenbau-
werk mit geschlossener Deckenplatte und parallel zu den unteren Gleisen an-
geordneten Unterzügen auf Stahlbetonstützen ausgeführt worden. Das Bau-
werk ist mittig durch eine Dehnfuge getrennt. Die Randstützen bzw. –pfeiler bil-
den gleichzeitig die Auflager für die Nachbarbauwerke BW 6 und BW 8.
Stützweite Unterzüge: 10,5 m bis 12,1 m
Konstruktionshöhe Unterzüge: 2,0 m
Konstruktionshöhe Deckenplatte: 0,8 m
Lichte Höhe über SO: > 5,90 m
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 39
Bauwerk 8 Kreuzungsbauwerk Fachwerkbrücke
Im Zuge des Baus der S-Bahn Stammstrecke Köln wurde die Strecke über die
vorhandene Drehscheibe überführt. Aufgrund der zu überbrückenden Bau-
werke ist eine Stahlfachwerkbrücke mit obenliegendem Tragwerk ausgeführt
worden.
Stützweite: 103,30 m (gemäß Bestandsplan)
Bauhöhe: 2,05 m
Konstruktionshöhe: 11,51 m (gemäß Bestandsplan)
4.1.2.2 Lärmschutzwände
4.1.2.2.1 LSW Strecke 2658
Strecke 2658 (Gleis 8) verläuft in Dammlage auf einer Höhe von ca. 6 m über GOK.
Nördlich der Strecke 2658 verlaufen die Gleise 9 und 10 auf Gleistragwerken, die mit-
tels Stützen in der Böschung der Strecke 2658 gegründet sind. Die Gleisbrücken stei-
gen in Richtung Osten von ca. 7 m über GOK (Achse 9a) auf ca. 12,5 m (Achse 15)
an. Um den Schall der Strecke 2658 in Richtung Norden zu begrenzen, wurde 1987
eine Lärmschutzwand zwischen Strecke 2658 und Strecke 2670 auf Höhe der Strecke
2658 gebaut. Diese LSW steigt in Richtung Osten von 1,0 m (Achse 9a) auf ca. 3,0 m
(Achse 15), siehe Abbildung 16 und Abbildung 17.
Abbildung 16 - Lärmschutzwand zw. Gleis 8+9 – Draufsicht und Ansicht von Gleis 8
Abbildung 17 - Lärmschutzwand zw. Gleis 8+9 – Draufsicht und Ansicht von Gleis 8
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 40
Der Pfostenabstand beträgt 5,7 m und die Pfosten sind durch Köcherfundamente flach
gegründet mit Ausnahme von zwei Sockeln am westlichen Anfang der LSW, einem
Sockel mittig und dem östlichen Sockel, die mittels Tiefgründung im Boden befestigt
sind. Der Wandabstand zur Gleisachse beträgt > 2,35 m.
4.1.2.2.2 LSW Gleis 10
Auf dem Überbau der Gleisbrücke des Gleis 10 verläuft auf nördlicher Seite eine LSW,
siehe Abbildung 18.
Abbildung 18 - Lärmschutzwand auf Überbau des Gleis 10
Die Wand ist ca. 1,0 m hoch und alle 2,85 m mittels Ankerplatten am Überbau
des Gleis 10 befestigt.
Gleis 10 Gleis 9
Lärmschutzwand
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 41
4.1.2.3 Stützwände
Bauwerk 1 – Stützwand mit Fahrradrampe zwischen Hohenzollernbrücke
und Auenweg
Die im Jahr 1985 errichtete Stützwand liegt bei km 0,766 der Strecke 2670 und
erstreckt sich bahn -links über eine Länge von ca. 240 m bis km 1,006. Durch
die Stützwand wird ein Geländesprung von ca. 7,9 m zwischen Schienenober-
kante und öffentlichem Geh- und Radweg gesichert. Die Gesamthöhe des Bau-
werks beträgt 10,50 m. Das Bauwerk ist in 20 Blöcke mit einer Blocklänge von
je 12 m unterteilt. Im Bereich der Blöcke 9 bis 20 ist luftseitig eine Fahrradweg-
rampe an das Stützbauwerk angeschlossen, über die der nördliche Radweg der
Hohenzollernbrücke erreichbar.
Die Rampe weist eine lichte Breite zwischen 3,40 m und 3,70 m auf. Die Ab-
sturzsicherung auf der Fahrradrampe ist durch ein Füllstabgeländer mit einer
Höhe von h = 1,0 m hergestellt. Die Rampe ist als Kragarm monolithisch mit der
Stützwand verbunden. Am Anschluss an die Stützwand hat die Rampe eine
Stärke von 40 cm. Am äußeren Rand hat die Fahrbahnplatte eine Stärke von
25 cm und ist zur Verankerung des Geländers mit einem Randbalken von 35 x
35 cm ausgestattet. Der Randbalken ist so angeordnet, dass Oberkante Rand-
balken und Oberkante Fahrbahnplatte auf einer Höhe liegen. Zur Entwässerung
weist die Platte oberseitig eine geringe Querneigung von 1,5 % auf.
Am Stützwandkopf ist eine Randkappe mit integriertem Kabelkanal angeordnet.
Die Absturzsicherung auf der Randkappe ist durch ein Holmgeländer (h = 1,0
m) realisiert worden. Der Wandquerschnitt ist am Kopf 75 cm stark. Am Fuß der
Stützwand ist diese 1,2 m breit. Die Luftseite ist als senkrecht verlaufende Flä-
che in Sichtbeton ausgeführt. Die Stützwand hat einen 1,20 m langen vorderen
Sporn. Die Ausführung des Hintersporns variiert und ist in den Blöcken 1 bis 6
und 7 bis 20 unterschiedlich ausgeführt. In den Blöcken 1 bis 6 ist ein klassi-
scher Hintersporn auf Höhe der Gründungsebene ausgeführt. Der Hintersporn
weist in diesem Bereich eine Länge von 5,0 m auf, siehe Abbildung 19Fehler!
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. ( li.). In den Blöcken 7 bis 20
ist der Hintersporn mutmaßlich aufgrund des verbliebenen Baugrubenverbaus
vorangegangener Baumaßnahmen mit einer kürzeren Länge von 1,25 m aus-
geführt. Die erforderliche Auflast zur Herstellung der Standsicherheit wird über
einen höhenversetzen Hintersporn generiert. Dieser Sporn ist mit einer Länge
von ca. 4,5 m ausgeführt, s. Abbildung 19 (rechts) und Abbildung 20.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 42
Abbildung 19 - Auszug Bestandsplan BW1 - Block 1-6 (li.) und 7-8 (re.)
Abbildung 20 - Auszug Bestandsplan BW1 - Block 9-13 (li.) und 14-20 (re.)
Die Blöcke 1 bis 6 sind in einer Höhe von 43,00 mNHN auf einem Kiespolster
mit 50 cm gegründet. Die Blöcke 7 bis 20 sind in einer Höhe von 44,10 mNHN
auf einem Kiespolster mit 1,10 m gegründet.
Luftseitig verläuft vor dem S tützwandsporn eine Kabeltrasse. Entwässerungs-
leitungen der Stützwand sind an den Kanal der Stadt Köln angeschlossen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 43
Zusammenfassend ergeben sich für die Stützwand die folgenden Bauwerksda-
ten
Konstruktionsprinzip: Winkelstützwand (Blöcke 1 bis 6)
Stützwand m. erhöhtem Sporn (Blöcke 7 bis 20)
Gründung: Flachgründung auf Kiespolster
Höhe d. Stützwand: ca. 10,5 m
Höhe d. Geländesprungs: ca. 7,9 m
Länge d. Stützwand: ca. 240 m
Baujahr: 1985
Zustandskategorie: 2
Streckenklasse: D4
Strecke: 2670 / S-Bahn
ß-Wert: 1,0 –
BW4 Stützwand Los A - Hammerkopfstützwand
Das Bauwerk 4 ist in 2 Losen von 1986 bis 1988 errichtet worden. Der Bereich
im Los A ist als Hammerkopfstützwand errichtet worden. Die Gesamtlänge des
Loses A ist 139,75 m, bei einer Höhe von Geländeoberkante bis Schienenober-
kante von ca. 8,0 m.
Das Los A ist in 13 Blöcke a 10,75 m unterteilt. Zwischen den einzelnen Blöcken
sind abgedichtete Raumfugen angeordnet. Neben der Stützwand verläuft die
Strecke 2670 von km 1,084 bis km 1,221. Die Achse des Gleises 10 verläuft an
der Wandvorderkante auf einer Auskragung am Wandkopf. Die Blöcke 0 bis 5
sind flachgegründet. Die Flachgründung erfolgt auf einer vorhandenen Schwer-
gewichtswand und Füllbeton. Die Blöcke 5 bis 12 der Hammerkopfstützwand
sind tief gegründet.
Bauwerk 4 Stützwand Los B
Im Bereich des Loses B des BW 4 verläuft die Stahlbeton- Stützwand vor der
Gleisachse im Abstand von ca. 3,1 m. Der Bestand wurde in den Jahren 1986
bis 1988 errichtet. Die Stützwand des Loses B ist flachgegründet. Der Höhen-
unterschied von Geländeoberkante bis zur Schienenoberkante beträgt ca. 8,5
m. Der Bereich des Loses B im BW4 erstreckt sich über 39,2 m unterteilt in 4
Blöcke a 9,8 m. Zwischen den einzelnen Blöcken sind abgedichtete Raumfugen
angeordnet
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 44
Abbildung 21 - Ausschnitt Bestandsplan Stützwand BW4
KVB Zugang Stützwand
Das Bestandsbauwerk 4 schließt westlich des Eingangs zum KVB -Tunnel an
und wurde als flachgegründete Stützwand konstruiert.
Abbildung 22 - Nordansicht des Bestandsbauwerks 4
BW5 - Portal bei KVB-Tunnel
Das Portal am Eingang zum KVB -Tunnel besteht aus Ortbeton Bn 350 und ist
kraftschlüssig mit dem Tunnel verbunden. Die GOK befindet sich bei 45,1 mNN.
Die lichte Höhe des Eingangs beträgt 2,8 m und die lichte Weite 6,1 m. Das
Portal ist 9,2 m breit und die Oberkante liegt bei 52,3 mNN.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 45
Abbildung 23 - Stützwände und Portal des KVB-Tunneleingangs - Bestandsplan von 1979
Beidseitig dieser Portalscheibe schließen 9,6 m breite Stützwände an, die der
Böschungs- und Bahndammsicherung dienen. Die Stützwände bestehen aus
Spundbohlen des Typs Larssen 23 St. Sp. S, die jeweils durch zwei Daueranker
gehalten werden. Die Spundwand ist mit Betonfertigteilplatten verblendet und
auf der Spundwand befinden sich Betonfertigteilkappen.
4.1.2.4 Treppenanlagen
Zugang Deutz Tief
Zwischen der südöstlich angrenzenden Stützwand und dem südwestlich an-
grenzenden Brückenbauwerk befindet sich südlich der neuen EÜ ein Treppen-
haus als Zugangsanlage aus eine Personenunterführung dient, welche die
Bahnsteige 11 und 12 des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (Tief) miteinander ver-
bindet. Gemäß Bestandsplänen stammt die Treppenanlage aus den späten
1980er-Jahren und wurde in massiver Stahlbetonbauweise ausgeführt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 46
Abbildung 24 - Ausschnitt Bestandsplan Treppenanlage
Diensttreppe BW5
Zwischen den Pfeilern in Achse 9 und 9a des BW5 befindet sich eine Diensttreppe, die
vom Böschungsfuß zum Pfeiler 9a und unter den Überbau des Gleis 9 führt, siehe
Abbildung 25.
Abbildung 25 - Diensttreppe Achse 9/9a
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 47
Zugang KVB und Gleis 9+10
Zudem befindet sich am Eingang zur Personenunterführung zwischen den Ach-
sen 8 und 9 eine Treppenkonstruktion, die auf den Mittelbahnsteig der Gleise 9
+ 10 führt.
Abbildung 26 - Treppe zum Bahnsteig der Gleise 9 + 10 am Eingang zur PU (Stand 2021)
Diese Treppe besteht aus Stahlbeton auf flachgegründeten Stahlbetonstützen
und ist u.a. an dem Überbau des Gleis 10 befestigt. Die Konstruktion ist in drei
Treppenläufe unterteilt. Der untere Treppenlauf führt in Richtung Norden, der
mittlere in Richtung Süden und der oberste Treppenlauf führt in Richtung Osten
auf den Bahnsteig, siehe Abbildung 26. An der Treppe sind zahlreiche Stahlele-
mente (Geländer, Handlauf, Aufhängung etc.) befestigt.
Abbildung 27 - Ausschnitt Bestandsplan Treppenanlage Eingang PU
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 48
4.2 Haltepunkt Köln Kalk West
Verkehrsanlagen
4.2.1.1 Trassierung
Der neue Haltepunkt Köln Kalk -West wird als Mittelbahnsteig zwischen den
Gleisen der Strecke 2670 im Bereich der S-Bahn-Wendeanlage Zoobrücke an-
geordnet.
Verlauf der Strecke 2670:
Köln Hbf (S-Bahn) - Langenfeld (Rheinland) - Düsseldorf Hbf (Ortsgleis) - Duis-
burg Hbf, W 730 (Ortsgleis)
Bis km 2,2 beträgt die im Bestand zulässige Geschwindigkeit 80 km/h und
wechselt ab dem Kilometer auf 100 km/h.
4.2.1.2 Oberbau
Die vorhandenen Gleise der 2670 sind mit Schotteroberbau mit unterschiedli-
chen Oberbauarten ausgestattet.
4.2.1.3 Erdbau/Unterbau
Für das Bauvorhaben wurden geotechnische Berichte (Streckengutachten) mit
Empfehlungen für den Aufbau des Tragschichtsystems erstellt, die den Unter-
lagen beiliegen.
Im Bereich der Abzweigstelle Köln Posthof wird die Strecke 2670 mit einem
Kreuzungsbauwerk in circa km 2,00 höhenfrei über die Strecken 2650 und 2652
geführt.
Die Strecke 2670 verlässt im Anschluss an das Bauwerk mittels Steilrampe die
Hochlage. Der Damm ist bis circa km 2,370 durch Stützwände eingefasst und
die Trasse erreicht ab circa km 2,5 das Niveau des angrenzenden Geländes.
Ab circa km 2,6 und der Wendeanlage Köln-Zoobrücke in circa km 2,7 liegt die
Strecke bahnrechts gegenüber der Straßenrampe Straße des 17. Juni im Ein-
schnitt.
Gemäß Bericht wurden im abzusichernden Tragbereich des zukünftigen Rich-
tungsgleises überwiegend aufgefüllte locker gelagerte, meist grobkörnige
Sande und Kiese angetroffen, welche teilweise humose Bestandteile aufwei-
sen. Zum Teil wurden auch gemischtkörnige und bindige Böden angetroffen. Im
unmittelbaren Umfeld der neuen Strecke wurden für die Verkehrsstation weitere
Bohrungen abgeteuft. In den Aufschlusspunkten KRB 2, KRB 3 und KRB 7 wei-
sen die schweren Rammsondierungen kaum Widerstände über große
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 49
Tiefenbereiche auf, wodurch Sackungen in diesen Bereichen nicht auszuschlie-
ßen sind.
4.2.1.4 Entwässerung
Außerhalb der Dammlage ist die Strecke 2670 ab circa km 2,5 mit Entwässe-
rungsanlagen ausgestattet. Die Schächte und Haltungen sind beidseitig der
Streckengleise angeordnet.
Gemäß geotechnischem Bericht (Streckengutachten) bestehen die mehrere
Meter mächtigen Auffüllungen zum größten Teil aus künstlichen Böden mit stark
wechselnden Durchlässigkeiten, welche häufig mit Fremdbestandteilen durch-
setzt sind. Die erkundeten gemischt- und feinkörnigen Böden (Aueablagerung,
Schicht 2) sind überwiegend nicht versickerungsfähig, da ihre Erfahrungs-
werte/ermittelten kf-Werte im Bereich von 4x10- 7 m/s bis 2,96x10-8 m/s liegen.
Die erkundeten grob- und gemischtkörnigen Böden (Terrassenablagerungen,
Schicht 3) sind versickerungsfähig. Die ermittelten kf -Werte liegen im Bereich
von 2,5x10-5 m/s bis 1,24x10-5 m/s.
4.2.1.5 Bahnsteig
Zurzeit sind keine Anlagen der DB InfraGO AG (ehemals DB Station&Service
AG) im Bestand vorhanden.
Die NSHV DB Energie befindet sich bei Bahn km 2,2 + 12 der Strecke 2670.
Nach Auskunft der DB Energie GmbH befindet sich im Baufeld des neuen Bahn-
steiges ein 10 kV Kabel.
Ingenieurbauwerke
Zurzeit sind keine Anlagen der DB InfraGO AG (ehemals DB Station&Service
AG) im Bestand vorhanden.
5 Beschreibung des geplanten Zustandes
5.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz
Verkehrsanlagen
5.1.1.1 Trassierung
Die Gleisinfrastruktur wird um zwei zusätzliche S -Bahn-Gleise, an denen der
neue Mittelbahnsteig angeordnet wird, erweitert.
Das Gleis 9 bleibt als Richtungsgleis der Strecke 2670 erhalten. Westlich der
EÜ Auenweg wird im Gleis 9 die neue Weiche 201N als Einfache Weiche er-
gänzt. Auf der Ostseite wird westlich der EÜ Deutz-Mülheimer-Straße die Infra-
struktur um die Weiche 203N als Außenbogenweiche erweitert. Voraussetzung
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 50
dafür ist eine Anpassung der vorhandenen Bogenelemente des Bestandsglei-
ses. Das Gleis 10 wird abschnittsweise zurückgebaut und als Zweiggleis an die
beiden neuen Weichen angebunden. Für die Fahrten im Gleis 10 beträgt die
Entwurfsgeschwindigkeit ve=80 km/h.
Das Gegengleis der Strecke 2670 wird zwischen der EÜ Kennedy Ufer und der
EÜ Deutz -Mülheimer-Straße aus dem Bestand verschwenkt, so dass es als
neues Gleis 11 auf einem möglichst langen Abschnitt in einem Abstand von
4,50 m parallel bzw. konzentrisch zum Bahnhofsgleis 10 liegt. Zwischen den
neuen Gleisen 10 und 12 befindet sich der neue Mittelbahnsteig. Die Anbindung
des neuen Bahnhofsgleises 12 erfolgt westlich mittels der Außenbogenweiche
200N und östlich mittels der Außenbogenweiche 205N. Alle Trassierungsele-
mente sind für eine Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 80 km/h ausgelegt.
Auf der Ostseite wird auf den vorhandenen Brückenbauwerken ein Weichent-
rapez mit den Weichenverbindungen 202N/204N und 208N/207 ergänzt. Vo-
raussetzung dafür ist die Anpassung der Überhöhung in den Bestandsgleisen.
Die Außenbogenweiche 202N ist auf der EÜ Deutz -Mülheimer-Straße und die
zugehörige Gegenweiche als Innenbogenweiche 204N auf dem Kreuzungsbau-
werk geplant. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt im Zweiggleis ve = 40 km/h.
Die Weichenverbindung 207N/208N wird auf der EÜ Deutzerfeld ergänzt. Der
Weichenanfang der Weiche 208N ist aufgrund einer bereits vorhandenen Sig-
nalbrücke im km 1,591 vorgegeben. Die Weiche 207N ist als Innenbogenweiche
und die Weiche 208N als Einfache Weiche mit einer Entwurfsgeschwindigkeit
im Zweiggleis von ve = 50 km/h geplant.
Aufgrund der innenstädtischen Lage mit einer dichten Bebauung wird der Ver-
lauf der Bahntrasse durch zahlreiche Zwangspunkte begrenzt. Im Rahmen der
Trassenplanung wurde grundsätzlich das Ziel verfolgt, Anpassungen des Anla-
gestandes, die Flächeninanspruchnahme von Fremdgrundstücken sowie Ein-
griffe in die städtische Bebauung zu minimieren. Das wird in der Linienführung
durch Anwendung der Maximal- bzw. Minimalwerte (Ermessensgrenzwerte) ge-
mäß Ril 800.0110 erreicht.
Im Planungsbereich liegen die Gleise durchgehend auf Brückenbauwerken
bzw. an Stützwänden und daher mehrere Meter über der Straßenebene und der
kreuzenden Eisenbahnstrecke 2660.
Wesentliche Zwangspunkte in aufsteigender Kilometrierung sind:
Erhalt EÜ Kennedy Ufer, Strecke 2670 km 0,749
Teilerhalt Stützwand bahnlinks, Strecke 2670 km 0,7 – 0,8
ICE Bahnhof Deutz Tief, Strecke 2660
Grenze der geplanten Gleiserweiterung gemäß Eintragung im Bebauungsplan
Nr. 68459/2, Strecke 2670 km 1,06 – 1,47
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 51
Koelnmesse – Zuwegungen und Baustraße
Ausbaupläne Koelnmesse
Confex-Gebäude sowie dazugehörige Infrastruktur (aktuelle noch im Bau)
Erhalt KVB-Tunnel, Zugang zu den KVB-Haltestellen
Erhalt EÜ Deutz-Mülheimer-Straße, Strecke 2670 km 1,495
Erhalt Kreuzungsbauwerk, Strecke 2670 km 1,551
Erhalt EÜ Deutzerfeld, Strecke 2670 km 1,638
Erhalt des Krbw Deutz Tief BW3 und des Bestandsbahnsteiges
MesseCity Köln (in Teilen noch im Bau)
Konflikt Gleis 8 erforderlicher Längsverbau und der Maßnahme Erneuerung
EÜ Deutz-Mülheimer-Straße
5.1.1.2 Oberbau
Die Oberbauarten der neuen Gleise und Weichen richten sich nach den Rege-
lungen der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Ril 820, Modul 820.2010.
Es ist ein Schotteroberbau mit verschiedenen Oberbauarten vorgesehen.
5.1.1.3 Erdbau/Unterbau
Die Empfehlungen für den Aufbau der Schutz - und Tragschichten richten sich
nach der Ril 836 „Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen,
bauen und instandhalten“.
Als Trag- und Frostschutz werden unter den neuen sowie in Lage geänderten
Gleisen zwischen Erdplanum und Schotterbettung Schutzschichten eingebaut.
Diese können grundsätzlich aus zwei, im Anwendungsbereich bei der DB AG
nach DBS 918 062 standardisierten, Korngemischen hergestellt werden. Einem
schwach wasserdurchlässigen Korngemisch 1 (KG 1) oder einem wasserdurch-
lässigen Material Korngemisch 2 (KG 2) bzw. auch Baustoffgemische für Frost-
schutzschichten gemäß TL SoB-StB 07 (0/32, 0/45, 0/56, 0/63).
Für die Bewertung der Baugrundverhältnisse werden die Baugrunderkundun-
gen und Schürfe verwendet. Hierbei wird nur der Abschnitt von km 0,75 – 1,00
betrachtet, da sich anschließenden Abschnitte im Bereich der geplanten Inge-
nieurbauwerke und deren Hinterfüllung liegen. Die entsprechenden Anforderun-
gen an den Untergrund/Tragbereich sind aufgrund der nach Regelwerk herzu-
stellenden Verdichtungsanforderungen an die Hinterfüllung erfüllt.
Auf Grundlage der Trassierung wird der erste Abschnitt von km 0,75 – km 1,00
aus geotechnischer Sicht als Neubau eingestuft. Der Abschnitt wird durch die
beiden Weichenverbindungen 200 N und 201 N mit den anschließenden neuen
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 52
Gleisabschnitten geprägt. Es gelten die Regelanforderungen an den Unterbau
unter Gleisen auf Erdkörpern und das Tragschichtsystem bei Kriterium „ Neu-
bau“ - ≤ 80 km/h.
Gemäß geotechnischen Angaben zum Streckenbau lassen sich die Ergebnisse
wie folgt zusammenfassen. Unterhalb des in den Gleisen etwa 0,43 – 0,60 m
mächtigen Schotters liegen im abzusichernden Tragbereich nichtbindige, ge-
mischtkörnige Auffüllungen in einer lockeren Lagerungsdichte vor.
Die erkundeten Böden entsprechend den Anforderungen an den abzusichern-
den Tragbereich (mindestens lockere Lagerung). Die aufgeschlossenen Böden
werden erfahrungsgemäß jedoch ohne Zusatzmaßnahmen die geforderten An-
forderungen an das Verformungsmodul auf dem Planum nicht einhalten kön-
nen. Es wird daher die Aushubsohle nachträglich verdichtet und etwaige, nicht
erkundete bindige Partien bis 20 cm unter geplantem Erdplanum ausgekoffert
und durch einen Bodenaustausch aus geeignetem Material (Bodengruppen GI,
SI, SW, GW) ersetzt.
Als Trag- und Frostschutz werden unter den neuen Weichen sowie in Lage ge-
änderten Gleisen zwischen Planum und Schotterbettung Schutzschichten ein-
gebaut. Diese werden aus einem standardisierten schwach wasserdurchlässi-
gen Korngemisch 1 (KG 1) nach DBS 918 062 mindestens mit einer Dicke von
25 cm hergestellt.
5.1.1.4 Entwässerung
Die bestehende Streckenentwässerung des ersten Streckenabschnittes zwi-
schen km 0,75 und 1,00 wird beibehalten. Die neuen Gleisanlagen werden in
diesem Abschnitt ebenfalls mit neuen Entwässerungsanlagen ausgestattet.
Die bauliche Durchbildung der neuen Haltungen erfolgt nach Modul 836.4602
für die Gestaltung von Anlagen der Streckenentwässerung. Die Mittenentwäs-
serung besteht aus Teilsickerrohren (LP), die mit einer Längsneigung von 3 ‰
in einem Filterpaket geführt werden. Bei den so ausgebildeten verrohrten Bahn-
gräben beträgt die Mindestüberdeckung der Sickerleitung 30 cm. Der Haltungs-
querschnitt ist nach der anfallenden Berechnungswassermenge hydraulisch be-
messen. Die Streckenentwässerung erhält in Abständen von circa 50 m Kon-
trollschächte, die der Inspektion und Reinigung der Anlagen dienen. Übergabe-
schächte sind an der Querung und bei Schachtiefen über 1,75 m angeordnet.
Am Auenweg ist ein Übergabeschacht an die neue Sammelleitung geplant, die
bahnlinks feldseitig vor der Stützwand verläuft und im weiteren Verlauf an das
Kanalnetz der Stadtentwässerungsbetriebe anbindet.
5.1.1.5 Bahnsteig
Der Bahnsteig wird in einer Nennhöhe von 96 cm über Schienenoberkante
überwiegend in konventioneller Bauweise mit Standardbahnsteigkanten
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 53
hergestellt. Aufgrund des Projektauftrags zur Berücksichtigung einer Rück-
bauoption sind Standardbahnsteigkanten mit einer Nennhöhe von 76 cm plus
einem Erhöhungsstein geplant. Im Bereich des westlichen Bahnsteigendes und
des Widerlagers Auenwegs wird dieser als Bahnsteigbrücke ausgebildet. In die-
sem Bereich ist die technische Möglichkeit für eine spätere Absenkung der
Bahnsteigkante auf eine Nennhöhe von 76 cm nicht möglich.
Die geforderte Nutzlänge laut Projektauftrag beträgt für S -Bahnen 170 Meter
und für Regional-Express-Züge 215 Meter. Durch Berücksichtigung des unge-
nauen Haltens, der Signale und statischer Gründe ergibt sich eine Baulänge
von rd. 234 Meter. Maßgebend hierbei ist die abgestimmte Auflagerung der
Bahnsteigbrücke auf den Stützen der EÜ Auenweg. Das östliche Bahnstei-
gende schließt mit dem Signal 93ZR0511 ab.
Die Bahnsteigbreite am östlichen Ende beträgt ca. 7,45 Meter, am westlichen
Ende ca. 7,10 Meter.
Der geplante Bahnsteig liegt gemäß fahrdynamisch geprüfter Trassierung im
Bereich von Längsneigungen ≤ 2,5 Promille.
Der Aufbau des Bahnsteigbelags (für den Bereich des konventionellen Bahn-
steigs) ergibt sich aus den Vorgaben der von DB InfraGO AG (ehemals DB Sta-
tion&Service AG) veröffentlichen Baustandards wie folgt:
8 cm Plattenbelag
4 cm Kies-Sand-Gemisch
28 cm Schottertragschicht
Auf der Oberkante des Planums ist eine Mindesttragfähigkeit von Ev2 = 45 N/m²
zu erreichen.
Im Bereich der Bahnsteigbrücke wird der Plattenbelag inkl. des Kies-Sand-Ge-
misch direkt auf dem Bauwerk gegründet, die Schottertragschicht entfällt somit.
Der zukünftige Bahnsteig wird über eine Länge von 132 m durch Bahnsteigdä-
cher überdacht. Die geforderte Dachfläche wurde zur Hälfte an den Zugangs-
anlagen zur Passage am Auenweg und der KVB-Personenunterführung positi-
oniert. Weitere Wetterschutzanlagen, wie Wetterschutzhäuser, sind nicht vor-
gesehen.
Ingenieurbauwerke
Die Bauwerke werden teils auf unbebauten Flächen errichtet. Vorgaben für
lichte Höhen müssen im Bereich Auenweg, Deutz Tief und beim Eingang zum
KVB-Tunnel beachtet werden. Die Bauwerke überführen die Strecken 2670 mit
2 Gleisen mit einem Mittelbahnsteig im Bereich des Bauwerks 4N.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 54
5.1.2.1 Neubau BW1N Stützwand Charles-de-Gaulle-Platz + Radrampe
Das neue Bauwerk BW1N erstreckt sich zwischen der Straße Auenweg im Os-
ten und der EÜ Kennedy Ufer im Westen. Am westlichen Ende geht die neue
Stützwand in das Bestandsbauwerk BW1 (Bestandsblock 19) über. Am östli-
chen Ende schließt die neue Stützwand an das Widerlager des neuen Bau-
werks BW2N (EÜ Auenweg) an. Die Höhe zwischen Geländeoberkante und
Schienenoberkante soll auch künftig ca. 7,9m betragen.
Die vorhandene Stützwand wird bedingt durch die neue Trassierung vom An-
schwenkbereich der neuen Gleise im Bereich der Bestandsblöcke 17/18 bis
zum Bestandsblock 1 (Anschlusspunkt an das Bestandsbauwerk BW2) erwei-
tert. Hierzu wird der Bestand bis ca. 1,70 m unter geplanter Schienenoberkante
und die vorhandene Radrampe zurückgebaut und im Bereich der Bestandsblö-
cke 12 bis 18 durch eine aufgehende Wand auf Bohrpfählen mit einfacher bzw.
doppelter Rückverankerung erweitert. Vor die Bestandsblöcke 1 bis 11 wird
eine neue Winkelstützwand gesetzt, die im westlichen Bereich eine zusätzliche
Rückverankerung erhält.
Gründung
Die Winkelstützwand wird mittels Bohrpfählen tiefgegründet. Für die Rückver-
ankerung des neuen Bauwerks werden Verpressanker gewählt.
Zur Reduktion des Risikos von Mitnahmesetzungen an den Bestandsbauwer-
ken wird der hintere Sporn der Stützwand so ausgeführt, dass die vollständigen
Lasten aus Eigengewicht des Bahndamms und aus Eisenbahnverkehr über die
Winkelstützwand abgefangen und über die Tiefgründung in tiefere Boden-
schichten abgeleitet werden.
Das neue Bauwerk wird durch konstruktive Bauteilfugen in insgesamt 19 Ein-
zelblöcke mit einer Länge zwischen 7,2 m und 12,8 m geteilt. Die Blockteilung
unterscheidet sich somit von der Aufteilung im Bestand.
Ausstattung
Auf der Vorsatzschale und der Winkelstützwand wird gleisparallel eine Rand-
kappe mit versenktem Kabelkanal und Füllstabgeländer geführt. In den neuen
Bauwerksblöcken 11 und 16 werden an der Wandaußenkante zwei neue OLA-
Maste angeschlossen. Im neuen Bauwerksblock 6 wird eine konstruktive Kon-
sole für die Verankerung eines LST-Signals hergestellt.
Zusammenfassend ergeben sich für die Stützwand die folgenden Bauwerksda-
ten
Konstruktionsprinzip: Winkelstützwand (Block 1-9)
Winkelstützwand, rückverankert (Block 10-12)
Vorsatzschale, rückverankert (Block 13-19)
Gründung: Tiefgründung mittels Bohrpfählen, D = 1,2 m
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 55
Höhe d. Stützwand: ca. 10,5 m
Höhe d. Geländesprungs: ca. 7,9 m
Länge d. Stützwand: ca. 215 m
Streckenklasse: D4
Strecke: 2670 / S-Bahn
ß-Wert: 1,0 –
Konstruktionsweise
Im Folgenden werden die Konstruktionsweisen der einzelnen Bauwerksab-
schnitte näher erläutert.
Block 13-19: Aufgehende Wand auf Bohrpfahlreihe mit Rückverankerung
Im Bereich des westlichen Anschlusses an den Bestand wird eine rückveran-
kerte Wand auf Bohrpfählen hergestellt. Hierzu wird der Vordersporn der Be-
standswand (Bestandsblöcke 14 bis 18) zurückgebaut und eine Tiefgründung
mittels Bohrpfählen hergestellt. Die aufgehende Wand wird mit einer Stärke ent-
sprechend der Länge des Vordersporns im Bestand ausgeführt. Die Wand folgt
der neuen Gleistrassierung und rückt daher im Verlauf Richtung Osten immer
weiter von der Bestandswand ab, wobei die Wandstärke konstant bleibt und mit
Abrücken der neuen Wand von der Bestandswand ein hinterer Sporn eingefügt
wird.
Zur Aufnahme der Horizontallasten wird eine Rückverankerung erforderlich.
Block 10-12: Winkelstützwand mit zwei Bohrpfahlreihen und Rückveran-
kerung
Der im Verlauf von Westen nach Osten wachsende hintere Sporn der aufge-
henden Wand in den Blöcken 13-19 ermöglicht ab dem Bauwerksblock 12 das
Ausführen zweier Bohrpfähle hintereinander. Aufgrund der variablen Länge des
hinteren Sporns (Länge zwischen 2,5 m und 4,8 m) variiert der Bohrpfahlab-
stand über die Wandlänge, wobei ein minimaler Achsabstand von 2*D einge-
halten wird. Ab diesem Punkt ändert sich die Konstruktionsweise von aufgehen-
der Wand auf einreihiger Tiefgründung zu einer Winkelstützwand auf zwei Bohr-
pfahlreihen.
Die Winkelstützwand wird luftseitig mit einer vertikalen Ansichtsfläche und erd-
seitig mit einer konstruktiv geneigten Fläche ausgeführt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 56
Block 1-9: Winkelstützwand mit zwei, drei und vier Bohrpfahlreihen
Im Verlauf in Richtung Osten (Blöcke 1-9) rückt die neue Stützwand weiter von
der Bestandswand ab, weshalb der erforderliche hintere Sporn zur Aufnahme
der Vertikallasten aus Bahndamm und Eisenbahnverkehr (Vermeidung des Ri-
sikos von Mitnahmesetzungen) länger wird und zwischen einer Länge von 4,8 m
und 11,4 m variiert. Aufgrund des längeren hinteren Sporns wird eine ausrei-
chende Vertikallast generiert, die den Verzicht auf Rückverankerung möglich
macht. Zum Abtragen der Vertikallasten werden im Bauwerksblock 9 zwei Bohr-
pfahlreihen, in den Blöcken 3-8 drei Bohrpfahlreihen und in den Blöcken 1 und
2 vier Bohrpfahlreihen erforderlich.
Darüber hinaus bleibt die Geometrie der Wand in den Blöcken 1-9 im Vergleich
zu den Blöcken 10- 12 unverändert. Die Ausbildung der Wandflächen und der
Trennung des neuen Bauwerks vom Bestand bleibt unverändert.
Auffüllung/Hinterfüllbereich
Die Auffüllung/Hinterfüllung zwischen neuer Stützwand und Bestandswand ist
in Anlehnung an Ril 836.4106A01 Bild 2 auszuführen. Die Auffüllung ist gemein-
sam mit der Hinterfüllung des Bauwerks BW2N herzustellen.
Oberflächengestaltung
Die Oberflächengestaltung soll gemäß Vorgaben des Gestaltungsbeirates der
Stadt Köln im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Abbildung 28 - Empfehlungsvariante Naturstein aus der Konzeptstudie Bf Köln Messe Deutz
Gestaltung der Stützmauer 29.07.2021
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 57
5.1.2.2 Neubau Fahrradrampe Charles-de-Gaulle-Platz
Seitlich wird an die Wandaußenkante der neuen Stützwand BW1N der Ersatz-
neubau der Radrampe als monolithischer Kragarm angeschlossen. Die Höhen-
kote des Kragarms variiert über die Länge der Rampe.
Die zurückgebaute Radrampe wird durch eine Kragarmkonstruktion mit einer
lichten Breite von ≥ 3,70 m gemäß Bestand ersetzt. An der Außenkante der
Kragkonstruktion wird ein Füllstabgeländer als Absturzsicherung hergestellt.
Das Geländer wird mit einem Handlauf auf 1,30 m Höhe und einem Radabwei-
ser auf 0,10 m Höhe ausgestattet. Gemäß aktuellem Regelwerk wird die Längs-
neigung der Rampe auf 4% angepasst, wodurch sich eine längere Entwick-
lungslänge der Rampe ergibt. Am Fuß der Rampe wird der Übergang zum an-
grenzenden Gelände mit einer Pflasterung versehen.
5.1.2.3 Bestehende Stützwand BW1, Charles-de-Gaulle-Platz + Radrampe
Um das neue Bauwerk BW1N errichten zu können wird die Randkappe, die
vorhandene Radrampe sowie die Bestandswand bis ca. 1,70 m unter geplanter
Schienenoberkante zurückgebaut und im Bereich der Bestandsblöcke 12 bis 18
durch eine aufgehende Wand auf Bohrpfählen mit einfacher bzw. doppelter
Rückverankerung erweitert.(Siehe vorheriges Kapitel)
5.1.2.4 Neubau BW2N EÜ Auenweg
Die neue EÜ wird in Anlehnung an den Bestand, neben dem bestehenden Bau-
werk errichtet. Bauform und Abmessungen Über - und Unterbauten orientieren
sich am Bestand. Die zwei neuen Überbauten werden als Spannbetondurchl-
aufträger mit jeweils drei Feldern errichtet.
Gründung
Die Auflagerpfeiler werden tief gegründet. Unterbauten werden so ausgebildet,
dass keine Anpassung der Straßenverkehrsführung des Auenwegs erforderlich
ist. Bauzeitlich kommt es während der Errichtung der Pfeiler sowie der Grün-
dung zu Einschränkungen im Straßenverkehr. Eine entsprechende Baufeldfrei-
machung im Straßen- und Gehwegbereich des Auenweges vor Errichtung die-
ses Bauwerkes wird vorausgesetzt.
Das östliche Widerlager des BW2N ist gleichzeitig das westliche Widerlager des
BW3N und wird durch zwei getrennte Stahlbetonscheiben mit einer Dicke von
1,40 m gebildet. Diese Scheiben sind bahnsteigseitig durch je 2 Stützlisenen
verstärkt und auf Bohrpfählen über eine Pfahlkopfplatte tief gegründet. Auf die-
sem Trennpfeiler in „Achse C“ lagern beide Bauwerke auf. Der Zugang zum
neuen Bahnsteig am Bahnhof Deutz erfolgt in Zwischenlage dieser beiden Wi-
derlagerwände, die zusätzlich mit Auflagerscheiben mit einer Dicke von 30 cm
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 58
zur Lagerung der Zugangstreppen und Rampen ausgestattet sind. (Siehe auch
Anlage 16.22)
Die Unterbauten in den Achsen A und B werden als Einzelpfeiler mit Gestaltung
in Anlehnung an den Bestand ausgebildet. Die Stützkonstruktion in Achse A der
südlichen Gleisbrücke ist zur Durchführung eines Abbiegestreifens im Bereich
der Kreuzung Auenweg/ Charles-de-Gaulle-Platz mit Doppelstützen ausgelegt.
Das westliche Widerlager ist als durchgehendes Kastenwiderlager für beide
Überbauten in Tiefgründung konstruiert.
Die Spannbetonüberbauten sind für Vorspannen mit nachträglichem Verbund
vorgesehen. Mit ihrer Konstruktionshöhe von 0,90 m ergibt sich bei maximaler
Stützweite von 18,51 m die größte Schlankheit L/h zu 20,6 - was für diese Bau-
art im üblichen Rahmen liegt.
Die Überbauten sollen in überhöhter Endlage nördlich des Bestands auf einem
Leergerüst über dem Auenweg hergestellt werden. Nach Fertigstellung der Un-
terbauten werden die Überbauten nach Anpassung des nördlichen Bestands-
überbaus in Endlage gebracht.
UK: 51,89 mNN
Lichte Höhe: 6,30 m
Lichte Weite: 14,10 m/ 12,50 m (Feld 1/ Feld 2)
Stützweiten
Überbau Nord Feld 1: 15,83 m
Feld 2: 15,30 m
Feld 3: 13,44 m
Überbau Süd Feld 1: 17,02 m
Feld 2: 18,51 m
Feld 3: 16,36 m
Kreuzungswinkel ⊥:
Überbau Nord Feld 1: 101,6 Gon
Feld 2: 128,6 Gon
Überbau Süd Feld 1: 105,1 Gon
Feld 2: 138,8 Gon
Radius: Gleis 11 1.300 m
Gleis 12 760 m
Konstruktionshöhe Überbau: 0,90 m
Bauwerksbreite: 15,60 m – 17,60 m
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 59
Abbildung 29 - Übersicht BW2N und BW3N
Entwässerung
In den Bauwerksachsen A, B, und C sind jeweils Brückenabläufe mit einem Ab-
stand von ≤ 20 m angeordnet.
In jeder Achse wird das Wasser über eine Querleitung mit einem Gefälle von
1,5 % zum Pfeiler geführt und dort mittels Fallrohre über Revisionsschächte an
die bestehenden Kanäle im Straßenkörper angeschlossen. In Anlehnung an die
Bestandssituation soll die Entwässerung wieder an den Mischwasserkanal im
Auenweg angeschlossen werden.
Ausstattung
Auf der nördlichen Gleisbrücke befindet sich ein Lichtsignal. Dies ist auf einer
Kappenverbreiterung zu befestigen. Der Wartungsweg ist um das Signal herum
zu führen. Die Verankerung hat mittels Betonschrauben zu erfolgen.
Randwege
Der äußere Bauwerksabschluss erfolgt durch aufgesetzte Randkappe mit ver-
senktem Kabelkanal in Anlehnung an RiZ M -RKP 1602 nach Ril804.9030. Die
Absturzsicherung erfolgt über ein Füllstabgeländer nach Ril804.9060 RiZ A -
GEL 1.
Lager
Die Überbauten werden mit insgesamt 8 Lagern in jeder Achse auf zwei Kalot-
tenlagern gelagert. In der Lagerachse des westl. Widerlagers befinden sich die
Festlager der Teilbauwerke. Jeweils die südlichen Lager in den Achsen A bis C
werden als querfeste Lager ausgebildet.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 60
Übergangskonstruktion
In der Achse des Festlagers am westl. Widerlager erfolgt die Abdichtung am
Tragwerks- bzw. Widerlagerende mit Kammermauer Übergangskonstruktion
nach M-ÜF 1906. An den beweglichen Brückenenden der beiden Überbauten
in Achse C (Trennpfeiler) wird aufgrund des sich ergebenden Dilatationsweges
eine offene Querfuge nach M-ÜF 1910-1912 angeordnet.
Anprallschutz
Zum Schutz vor Anprall auf die aufgelegten Bahnsteigbrücken sind 5 m vor dem
ersten Element der Bahnsteigbrücke eine Fangvorrichtung in Form von Fang-
schienen einzubauen.
Erdung
Die Bauteile werden mit einer inneren Erdung versehen. Die Ausrüstungsele-
mente (Geländer, Brückenkappe, etc.) werden an diese innere Erdung ange-
schlossen. Es wird ein Anschluss zur Bahnerde vorbereitet. Die einzelnen Bau-
teile werden über eine äußere Erdung miteinander verbunden.
5.1.2.5 Bestehende EÜ Auenweg im Bereiche BW2N
An der bestehenden EÜ Auenweg wird die Randkappe des Überbaus Gleis 10
zurückgebaut, T eile des bestehenden Widerlagers abgebrochen und an die
neue Situation angepasst.
5.1.2.6 Neubau BW3N Kreuzungsbauwerk Strecke 2660
Bei km 1,072 überführt die Strecke 2670 die Strecke 2660 mittels Bauwerks 3N.
Als Vorzugsvariante ist eine Erweiterung des Bestands als Rahmenbauwerk mit
aufgelöster Mittelscheibe gewählt worden. Am Bestand sind Anpassungen in
Form von Rückbau des 1-Feld-Bereichs erforderlich.
Die Konstruktionshöhe des Rahmenriegels mit Mittelunterstützung ist mit 0,6 m
so gewählt, dass die lichte Höhe über den Gleisen wie im Bestand beibehalten
wird. Der gevoutete Stahlbetonüberbau weist eine maximale Stützweite von
14,18 m auf.
Der Zugang zum neuen Mittelbahnsteig erfolgt durch das westliche Widerlager,
welches als Stahlbetonscheibe ausgeführt wird. Das mittlere Auflager ist in An-
lehnung an den Bestand als aufgelöste Stahlbetonscheibe geplant. Das östliche
Widerlager ist als geschlossene Scheibe geplant. Die optische Gestaltung der
Widerlager ist im weiteren Planungsverlauf abzustimmen bzw. festzulegen.
Eine Baufeldfreimachung hat unterhalb des geplanten Bauwerkes im Vorfeld zu
erfolgen.
Die entstehende Fuge zwischen Bestand und Erweiterung verläuft in einem
Winkel von ca. 45 gon unterhalb der Gleise. Der Kreuzungswinkel zwischen den
neuen Gleisen der Strecke 2670 und den vorh. Gleisen der Strecken 2660 be-
trägt etwa 60 gon.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 61
Lichte Höhe: ≤5,50 m (wie Bestand)
Lichte Weite: ≥11,90m/ ≥8,80 m (Feld 1/ Feld 2)
Stützweiten:
Feld 1: ⊥ 11,38 m (14,18 m)
Feld 2: ⊥ 11,67 m (13,61 m)
Kreuzungswinkel ⊥:
Gleis 11: 126 Gon
Gleis 12 139 Gon
Radius:
Gleis 11: 1304,5 m
Gleis 12: 1316,8 m
Konstruktionshöhe Riegel: 0,60 m (1,50 m)
Bauwerksbreite: 12,20 m – 29,20 m
5.1.2.7 Bestehendes BW3 Kreuzungsbauwerk Strecke 2660
An dem bestehenden Kreuzungsbauwerk w erden die Randkappe des Über-
baus sowie ein Teilelement der bestehenden Überführung und dem darauf be-
findlichen Bahnsteig Gleis 10 zurückgebaut . Teile des bestehenden Widerla-
gers werden abgebrochen und an die neue Situation in der Örtlichkeit ange-
passt.
5.1.2.8 BW4N Eisenbahnüberführung
Das Bauwerk wird teils in der Örtlichkeit teils auf unbebauten Flächen für die
neuen Gleise errichtet. Da unter dem Bauwerk kein Kreuzungspartner quert,
muss keine lichte Weite oder Höhe eingehalten werden. Das Bauwerk überführt
die Strecken 2670 mit 2 Gleisen und einem Mittelbahnsteig.
Bei der Bemessung des Neubaus sind die Lastmodelle LM71 und SW/2 unter
der Berücksichtigung des Lastklassenbeiwertes von α = 1,0 anzusetzen.
Darüber hinaus stellt sich der Neubau wie folgt dar:
Bauwerksdaten
Bauart Neubau: Stützwand | Halbrahmen | Massivplatten-Brücke
Gründung: Tiefgründung (Bohrpfähle)
Gesamtbreite: ca. 18 m
Gesamtlänge Bauwerk: ca. 17m | ca. 11m | ca.142 m
Max. Stützweiten: ca. 15-24m (Halbrahmen ca. 8,5m)
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 62
Anzahl der Rettungswege: 1 Bahnsteig, Randweg auf Brückenkappe (Gleis
12)
Die auf dem Bestandsbauwerk vorhandenen Gleise werden nach Errichtung der
neuen Konstruktion umtrassiert und es werden neue Gleise verlegt.
Weitere Randbedingungen und Anforderungen an die Brücke ergeben sich u.a.
aus dem Baugrundgutachten sowie dem Bahn- und Baubetrieb.
Das Bauwerk BW 4N schließt westlich an das Bauwerk 3N an. In östlicher Rich-
tung schließt das BW 4N an das BW 5.1N an, dass die Gleise über den KVB -
Tunnel überführt. Das östliche Widerlager des BW 4N wird auf von BW 5.1 ge-
nutzt. Das gesamte Bauwerk erstreckt sich über die Länge von ca. 167 m und
ist in drei Teilbauwerke gegliedert. Diese Teilbereiche sind durch Raumfugen
getrennt.
Um ausreichend Platz für die Trafostation vorzuhalten, erfolgt die Überführung
der neuen Gleise über ein Rahmenbauwerk. Den Lückenschluss zur Bahn-
dammsicherung unmittelbar zwischen dem Bauwerk BW 3N und dem Stahlbe-
ton-Rahmen bildet eine Stützwand (Bereich 1). Den übrigen Bereich von BW
4N bilden Massivplatten-Brücken, im Bereich 3 in Form eines Einfeldträgers und
in Bereich 4 in Form von zwei Dreifeldträgern.
5.1.2.9 BW4N - Stützbauwerk (Teilbauwerk)
Das Stützbauwerk zwischen BW3N und dem Rahmenbauwerk von BW4N wird
als Winkelstützwand ausgeführt.
Das Stützbauwerk bildet den Lückenschluss zwischen dem Widerlager von
BW3N sowie dem Rahmenbauwerk von BW4N. Der dahinterliegende Bereich
zwischen Bestand und Neubau wird regelwerkskonform hinterfüllt.
Gründung
Aufgrund der unzureichenden Bodenwiderstände ist die Stützwand nicht flach
zu gründen, sondern soll über versetzt angeordnete Bohrpfähle die Lasten in
den tieferen Untergrund abtragen. Diese binden in das Fundament der Winkel-
stützwand ein.
Bauwerksdaten
Konstruktionsprinzip: Winkelstützwand, 2 Blöcke
Gründung: Tiefgründung mittels Bohrpfählen
Höhe d. Stützwand: ca. 9 m
Höhe d. Geländesprungs: ca. 7 m
Länge d. Stützwand: ca. 12 m
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 63
Streckenklasse: D4
Strecke: 2670 / S-Bahn
Die Stützwandkonstruktion inkl. Hinterfüllung ist im Zusammenhang mit der
Herstellung der westlichen Widerlager von BW3N sowie des Rahmenbauwerks
BW4N herzustellen.
Auffüllung/Hinterfüllbereich
Die Auffüllung / Hinterfüllung zwischen der neuen Winkelstützwand und beste-
hender Hammerkopfstützwand / Widerlager der EÜ Deutz-Tief ist in Anlehnung
an Ril 836.4106A01 Bild 2 auszuführen. Die Herstellung des Hinterfüllbereichs
erfolgt gemeinsam mit der Hinterfüllung des Bauwerks BW3N und dem Rah-
menbauwerk (Teilbauwerk von BW 4N).
Ausstattung
Auf der Stützwand-Oberkante erfolgt der Bauwerksabschluss durch einen auf-
gesetzten Randkappe mit versenktem Kabelkanal in Anlehnung an RiZ M-RKP
1602 nach Ril804.9030. Die Absturzsicherung erfolgt über ein Füllstabgeländer
nach Ril804.9060 RiZ A-GEL 1.
Entwässerung
Zur Ableitung von Sickerwasser ist gemäß Ril 836.4302, Abs 2(4) an der Rück-
seite der Winkelstützwände eine Dräneinrichtung vorzusehen. An den Rücksei-
ten der Stützwände werden daher Filtersteine angeordnet und das Wasser am
Fußpunkt durch ein Grundrohr gefasst und an die Sammelentwässerung des
Rahmenbauwerks weitergeleitet.
Die Entwässerung wird an die vorhandene städtische Entwässerung ange-
schlossen.
5.1.2.10 BW4N - Rahmenbauwerk (Teilbauwerk)
Aufgrund einer neuen Trafostation (gepl. Errichtung vsl. 2024) unmittelbar unter
der zukünftigen S11-Erweiterung wird in diesem Bereich ein Stahlbetonhalbrah-
men als Überführungsbauwerk der Eisenbahn vorgesehen. Es wird eine lichte
Höhe von mindestens 4,05 m sowie eine lichte Weite von ca. 8,50 m vorgese-
hen.
Gründung
Der Halbrahmen wird ebenfalls über Bohrpfähle tief gegründet. Die Wände des
Halbrahmens binden in die Fundamente ein. Diese reichen bis in eine Tiefe von
ca. 2 m unter Geländeoberkante.
Alle erdberührten Flächen werden mit einer Abdichtung aus Bitumenbahnen
gemäß Ril 804.6101 (Abs. 10) hergestellt. Die Abdichtung wird zweilagig aus-
gebildet. Des Weiteren sind nach Ril 804.6101 (Abs. 5 (4)) Filtersteine als
Schutzschicht anzuordnen, um das auf dem Bauwerk anfallende Wasser und
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 64
Sickerwasser in ein Grundrohr am Fuß der Rahmenstiele abzuleiten (Ril
804.6101 Kap. 9 (1)).
5.1.2.11 BW4N - Massivplatten-Brücke – 1x Einfeldträger & 2x Dreifeldträger (Teilbau-
werk
An den Halbrahmen schließen Massivplatten -Überbauten, bestehend aus ei-
nem Einfeldträger sowie zwei Dreifeldträgern an. Die Überbauten liegen mittels
Kalottenlager auf Einzelstützen auf, die wiederum die Lasten über Pfahlkopf-
platten und darunter liegende Tiefgründungen in Form von Bohrpfählen in den
Baugrund ableiten.
Alle erdberührten Flächen werden mit einer Abdichtung aus Bitumenbahnen
gemäß Ril 804.6101 (Abs. 10) hergestellt. Die Abdichtung wird zweilagig aus-
gebildet.
Der Einsatz einer Plattenbrücke bietet die Möglichkeit die Bahnsteigbrücken di-
rekt im Bauwerk zu integrieren. Damit wird mit der Ausführung eines monolithi-
schen Überbaus die Gefahr von unterschiedlichen Setzungen reduziert. Auch
die Bauwerksinteraktion zwischen Bahnsteig- und Gleisbrücke wird damit ver-
mieden. Dies geht jedoch zu Lasten eines massiveren und materialintensiveren
Bauwerks. Die rahmenartigen Wandscheiben bieten einen gleichmäßigen Last-
abtrag von den über die Breite aufgelagerten Platte in das gemeinsame Funda-
ment und die dazugehörigen Bohrpfahlgruppe.
Die westlichen Pfeiler und Gründungsbauteile werden zudem von BW4N sowie
BW5.1N gemeinschaftlich genutzt. Die Lasten aus BW5.1N entstammen der
dazugehörigen statischen Berechnung. Aufgrund des Aufzugschachtes muss
die Oberkante d. Pfahlkopfplatte abweichen d zu den übrigen Gründungsbau-
werken abgesenkt werden.
Entwässerung
Das am Bauwerk BW4N anfallende Oberflächenwasser soll gesammelt und
dem umverlegten Rheinauslasskanal zugeführt werden. Voraussetzung für das
Erlangen der Genehmigung ist, dass das abzuleitende Wasser (weitestgehend)
unbelastet ist. Daher werden Filterschächte vorgesehen.
Ausstattung
Auf der Nordseite erfolgt der Bauwerksabschluss durch einen aufgesetzten
Randkappe mit versenktem Kabelkanal in Anlehnung an RiZ M-RKP 1602 nach
Ril804.9030. Die Absturzsicherung neben dem angeordneten Rettungsweg er-
folgt über ein Füllstabgeländer nach Ril804.9060 RiZ A-GEL 1.
Der Überbau wird mit einer Regelabdichtung nach Ril 804.6101, Abs. 3 (1) und
einer Betonschutzschicht nach Ril 804.6101, Abs. 4 (2) versehen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 65
Bahnsteig & Oberbau
Die Ausbauhöhe des Oberbaus (OK Bauwerk bis SO) beträgt mind. 0,70 m. Zu-
dem wird ein Schutzbeton inkl. Abdichtung mit einer Stärke von 6cm auf der
Oberseite der Überbauten und dem Rahmenriegel vorgesehen.
Planung von Bahnsteig inkl. Überdachung siehe Anlage 16.22. Gleiches gilt für
den INFRAGO-Anteil der Aufzugs- und Fahrtreppenplanung.
Brückenlager
Die Massivplattenüberbauten sollen über Kalottenlager auf den Pfeilern sowie
der Wand des Rahmenbauwerks aufgelagert. Die Festlager liegen zum einen
auf dem mit BW5.1N gemeinsam genutzten Pfeiler, dem Mittelpfeiler zwischen
den beiden 3-Feldträger sowie der aufgeweiteten Rahmenwand.
Erdung
Die Bauteile werden mit einer inneren Erdung versehen. Die Ausrüstungsele-
mente (Geländer, Brückenkappe, etc.) werden an diese innere Erdung ange-
schlossen. Es wird ein Anschluss für die Bahnerdung vorbereitet. Die einzelnen
Bauteile werden über eine äußere Erdung miteinander verbunden.
Ausfachung der Brückenöffnungen
Oberflächengestaltung
Die Oberflächengestaltung soll gemäß Vorgaben des Gestaltungsbeirates der
Stadt Köln im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Abbildung 30 - Empfehlungsvariante Naturstein aus der Konzeptstudie Bf Köln Messe/Deutz
Gestaltung der Stützmauer 29.07.2021
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 66
5.1.2.12 BW 5.1N Überführung Strecke 2660 über Bereich KVB Tunnel
Im Bereich der geplanten und vorhandenen Bahnsteigzugänge ist das BW 5.1N
angeordnet. Es liegt in etwa zwischen km 1,25 und km 1,3 der neuen Gleise 11
und 12.
Konstruktion
Das neue Bauwerk wird als dreifeldriges, semi -integrales Bauwerk aus Stahl-
beton errichtet. Ein sogenanntes Rahmentragwerk, das an zwei Achsen (Mittel-
achsen) Pfeiler besitzt, die an dem Überbau monolithisch angeschlossen sind.
An den beiden Brückenenden wird das Bauwerk jeweils auf massiven, tief ge-
gründeten Widerlagern aus Stahlbeton gelagert. Auf den Widerlagern befinden
sich am Übergang zum BW 4N aus statischen und konstruktiven Erfordernissen
zwei in Längs- und Querrichtung bewegliche Kalottenlager sowie am Übergang
zum BW 5.2N vier quer- und längsbewegliche Elastomerlager. Die Stützweiten
der einzelnen Felder betragen 24,04 m, 9,86 m und 24,50 m. Das Bauwerk
weist eine Gesamtlänge von rund 59,68 m auf. Die lichte Höhe variiert zwischen
4,95 m und 7,04 m. Um Eigengewicht zu sparen, werden längs gerichtete Un-
terzüge in den beiden Endfeldern angeordnet. Für eine Querschnittsvergröße-
rung im Stützbereich werden Vouten angeordnet. Für die statischen Berech-
nungen wird von einer Entwurfsgeschwindigkeit von ve = 160 km/h ausgegan-
gen. Der berücksichtige Lastklassenbeiwert beträgt α = 1,00. Es werden die
Lastmodelle LM71 sowie SW/0 berücksichtigt. Die Pfeiler im Mittelbereich des
Bauwerks werden ebenfalls tief gegründet, um das Risiko von Mitnahmesetzun-
gen an den Bestandsbauwerken zu reduzieren.
Das Bauwerk dient auch als Zugang zu den vorhandenen Bahnsteigen von
Gleis 9 und 10 und dem KVB-Tunnel.
Die allgemeine konstruktive Durchbildung des neuen Brückenbauwerks beruht
auf den Entwurfsparametern nach Ril 804.1101.
Die Fahrbahnübergänge bzw. die Abschlusskonstruktionen werden mit durch-
gehendem Schotterbett nach RiZ S-FB 23 bzw. M-ÜF 1903 ausgeführt.
Laut Geotechnischem Bericht (Stand: 09.07.21) kann von einem mittleren
höchsten Grundwasserstand MHGW = 40,50 m ausgegangen werden. Daher
ist für das gewählte Herstellverfahren der Bohrpfähle kein Aufstauen, Absenken
und Umleiten von Grundwasser erforderlich. Anforderungen nach §9 des WHG
sind hiermit nicht gegeben.
Gründung
Die Betonzusammensetzung der zu betonierenden Bohrpfähle, die ins Grund-
wasser reinragen, wird so gewählt, dass ein Einsatz im Grundwasser möglich
ist. Der Einsatz und die Anforderungen an die Betonzusammensetzung werden
bei der Ausführung mit der zuständigen Wasserbehörde der Stadt Köln abge-
stimmt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 67
Zusammenfassend ergeben sich für das Bauwerk 5.1N folgende Bauwerksda-
ten
Bauart: Dreifeldriges semi-integrales Bauwerk
Anzahl Überbauten: 1
Gründung: Tiefgründung
Anzahl der Randwege: 1
Überbaubreite: ~ 12,37 m – 16,19 m
Gleisabstand: ≥ 4,00 m
Lichte Weite: ~ 57,00 m
(zwischen den Widerlagerwänden)
Lichte Höhe: ~ 4,95 m – 7,04 m
Kreuzungswinkel: ~ 107 Gon
Stützweite: ~ 24,04 m
~ 9,86 m
~ 24,50 m
Konstruktionshöhe: ~ 0,65 m – 2,54 m
Bauhöhe: ~ 1,41 m – 3,20 m
Höhe der Pfeiler: ~ 5,72 m
Hinterfüllbereiche
Da das Bauwerk 5.1N direkt an das Bauwerk 4N sowie 5.2N anschließt werden
hinter den Widerlagern keine Hinterfüllbereiche ausgebildet.
Entwässerung
Das am Bauwerk BW5. 1N anfallende Oberflächenwasser soll gesammelt und
dem umverlegten Rheinauslasskanal zugeführt werden. Voraussetzung für das
Erlangen der Genehmigung ist, dass das abzuleitende Wasser (weitestgehend)
unbelastet ist. Daher werden Filterschächte vorgesehen.
5.1.2.13 BW 5.2N "H"-Bauwerk zwischen BW 5.1N und Deutz-Mülheimer Str.
Das zu berücksichtigende Bauwerk 5.2N liegt in etwa zwischen km 1,3 und km
1,5 der neuen Gleise 11, 12 und Bypass sowie der neu trassierten Bestands-
gleise 9 und 10 der Strecke 2670. Da unter dem Bauwerk kein Kreuzungs-
partner quert, muss keine lichte Weite oder Höhe eingehalten werden.
Das Bauwerk überführt die Strecken 2670 mit 4 Gleisen, 3 Weichen und den
Bypass.
Darüber hinaus stellt sich der (Ersatz-) Neubau wie folgt dar:
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 68
Bereich 1 und 2
Bauart Neubau: Stahlbeton-Rahmen (mit Mittelstützen)
Gründung: Tiefgründung auf Bohrpfählen
Gesamtbreite Rahmen: 27 - 22 m (1); 15– 10 m (2)
Gesamtlänge Bauwerk: 94 m (1); 56 m (2)
Schienen-OK: 54,4– 57,8 mNN (1); 57,8 – 59,7 mNN (2)
Anzahl der Rettungswege: 1
Bereich 3
Bauart Neubau: Stahlbeton-Platte
Gründung: Elastomerlager auf tiefgegründeter Rahmenwand
und flachgegründetem Bestandswiderlager
Gesamtbreite Rahmen: ca. 10 - 12 m
Gesamtlänge Bauwerk: ca. 9,5 m
Schienen-OK: 59,7 -59,8 mNN
Anzahl der Rettungswege: 2
Die auf dem Bestandsbauwerk vorhandenen Gleise werden nach Errichtung der
neuen Konstruktion umtrassiert und es werden neue Gleise nebst zusätzlicher
Weichenverbindungen verlegt.
Das geplante Bauwerk wird teils in der Örtlichkeit der Bestandsbrücken der
Gleise 9+10 und teils auf unbebauten Flächen für die neuen Gleise 11, 12 und
Bypass errichtet. Das Bauwerk erstreckt sich über die Länge von ca. 160 m und
ist in drei Teilbereiche untergliedert. Diese Teilbereiche sind durch eine Raum-
fuge getrennt. Bereich 1 grenzt westlich an den KVB -Tunnel und Bereich 3
grenzt an die Deutz-Mülheimer Straße.
Überbau
Das neue Rahmenbauwerk wird in Endlage teils unter beschränkter Höhe ge-
fertigt. Die Überschüttungshöhe bis SO des Bauwerks beträgt mind. 0,70 m.
Entlang des nördlichen Rahmenstiels verläuft eine Randkappe mit Schotterbe-
grenzung, Rettungsweg und Geländer. Da südlich die Lichträume der Gleise
8+9 sehr eng beieinander liegen und an der engsten Stelle teils ineinander ra-
gen, wird westlich über die Länge von 31,9 m lediglich eine Schotterbegrenzung
vorgesehen. Östlich davon ist über eine Länge von 45,7 m ein vertikaler Berüh-
rungsschutz bzw. eine Absturzsicherung nach Ril 804.9060 vorgesehen und
daran schließt bis zum Bauwerk 6 ein Randweg mit Berührungsschutz an. Bei
der Fachwerkbrücke über die Deutz -Mülheimer Straße befindet sich zwischen
den 80 cm breiten Rettungswegen und dem Gleisbett das obenliegende
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 69
Tragwerk. Demnach verschwenken die Rettungswege von BW5 zu BW6 nach
außen und die Randkappen sind am Übergangsbereich verbreitert.
Der Überbau wird mit einer Regelabdichtung nach Ril 804.6101, Abs. 3 (1) und
einer Betonschutzschicht nach Ril 804.6101, Abs. 4 (2) versehen.
Die Querfuge zwischen den drei Teilbereichen befinden sich nicht unter den
beweglichen Teilen der Weichen.
Unterbau/Gründung
Die Bauwerke in Bereich 1+2 werden als Halbrahmenbauwerke hergestellt,
dessen Fundamente auf Bohrpfählen tiefgegründet sind. Die Rahmenbauwerke
werden querbefahren, sodass die Rahmenwände in Gleisrichtung verlaufen.
Zur Reduzierung der großen Stützweite sind bei Bauwerk in Bereich 1 tiefge-
gründete Mittelstützen angeordnet.
Verbau BW5 Gleis 8
Für den Bereich des Bauwerks BW 5.2N ist eine steife Baugrubensicherung in
Form einer Bohrpfahlwand vorzusehen.
Im Bereich des BW 5.2N ist zum vorhanden Gleis 8 der Bahndamm für die Er-
stellung der Gründungskörper zu sichern.
Zusätzliche Randbedingungen durch Bestand
Da das Bauwerk (Bereich 1) westlich an den Bestand grenzt, wird das neue
Bauwerk an die Trennfuge zum Bestand angepasst. Demnach ist der Bau-
werksabschluss auf der Westseite nicht gerade, sondern berücksichtigt süd-
westlich Aussparungen für die Bestandspfeiler. In diesem Bereich hat der Stiel
teils eine Stärke von 70 cm und der Riegel eine Dicke von 1,0 m.
Um eine (Teil -)Erneuerung des bestehenden Widerlagers zwischen BW5 und
BW6 zu vermeiden, wird das neue Bauwerk BW5.2N an den Bestand ange-
passt. Somit wird das Bauwerk in einen dritten Teilbereich untergliedert. Die
Brückenkonstruktion in Bereich 3 besteht aus einer Stahlbeton-Fahrbahnplatte,
die westlich auf der tiefgegründeten Rahmenwand des Bereichs 2 aufgelagert
ist. Östlich werden die Lasten der Platte ebenfalls mittels Elastomerlager in das
Bestandswiderlager eingeleitet. Die Platte wird mit einer Schi efwinkligkeit von
ca. 5° an das Bauwerk 6 angeschlossen. An das westliche Widerlager wird ein
Signalausleger über eine Konsole auf der Nordseite angeschlossen.
Entwässerung
Bei Bereich 1 wird das Regenwasser über ein Dachprofil mit 1,5 % Neigung zur
Nord- und Südseite geleitet. Das Oberflächenwasser des Bereichs 2 und 3 wird
mit einer Querneigung von 1,5% zur Südseite geleitet. In Gleislängsrichtung
fließt das Oberflächenwasser in Richtung Westen, da die Brücke in Längsrich-
tung ansteigt. In einem Abstand von < 30 m befinden sich Fallrohre, in die das
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 70
Oberflächenwasser geleitet wird. Am südlichen Rahmenstiel befinden sich Fil-
tersteine, die das Wasser des Bahndamms der Strecke 2658 in ein bei ca.
50,5 mNN befindliches Grundrohr leiten. Das Oberflächenwasser vom Bauwerk
5.2N und das Regenwasser des Bahndamms der Strecke 2658 werden auf die
Nordseite der Brücke in Filterschächte geleitet. Das filtrierte Wasser wird an-
schließend weiter in den umverlegten Rheinauslasskanal geleitet.
Voraussetzung für das Erlangen der Genehmigung ist, dass das abzuleitende
Wasser (weitestgehend) unbelastet ist. Daher werden Filterschächte vorgese-
hen. Vorabstimmungen mit der StEB dazu erfolgten bereits.
Oberflächengestaltung
Die Oberflächengestaltung soll gemäß Vorgaben des Gestaltungsbeirates der
Stadt Köln im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Abbildung 31 - Empfehlungsvariante Naturstein aus der Konzeptstudie Bf Köln Messe Deutz
Gestaltung der Stützmauer 29.07.2021
Zugang
Unter dem Bauwerk 5.2N befindet sich ein Hohlraum. Auf der Westseite beim
KVB-Tunnel und auf der Ostseite des Bauwerks wird Zaun errichtet, um unbe-
fugten Personen keinen Zutritt zu ermöglichen.
5.1.2.14 Bestehende Schallschutzwand
In den ersten Bauphasen werden die nördlichen Rahmenstiele inkl. der Tief-
gründung auf Bohrpfählen hergestellt. Dafür müssen mind. 10 Stellplätze des
Parkplatzes an der Leichlinger Straße zurückgebaut werden.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 71
5.1.2.15 Bestehender Bahndamm
In den ersten Bauphasen werden die nördlichen Rahmenstiele inkl. der Tief-
gründung auf Bohrpfählen hergestellt. Dafür müssen mind. 10 Stellplätze des
Parkplatzes an der Leichlinger Straße zurückgebaut werden.
In einer weiteren Bauphase wird die Strecke 2658 gesperrt und eine Verbau-
wand in den Bahndamm entlang der Strecke 2658 (Gleis 8) zwischen KVB -
Tunnel und Deutz-Mülheimer Straße eingebracht. Die Bauphase soll zeitgleich
mit der Baumaßnahme des Erneuerung EÜ Deutz-Mühlheimer Straße Bauwerk
E erfolgen, da hierbei ebenfalls eine Sperrung der Strecke 2658 erforderlich ist.
Enge Abstimmungen sind hier in den späteren Planungsphasen erforderlich.
Somit kann die Böschung inkl. Stützwand und Zaun unter der Bestandsstrecke
des Bauwerks 5 bis zur Baugrubensohle abgetragen werden. Ggf. muss eine
Sicherung der Bestandspfeiler erfolgen. Anschließend werden die Mittelstützen
des Bereichs 1 und Teile der Rahmenwand inkl. Tiefgründung von Bereich 2
und 3 hergestellt. Diese befinden sich zwischen den Widerlagern der Bestand-
überbauten, sodass die Bohrpfähle, die Pfahlkopfplatten und die Wände bei lau-
fendem Eisenbahnbetrieb unter beschränkter Bauhöhe hergestellt werden kön-
nen.
5.1.2.16 Bestehende Brückenkette BW5 - Rampe Lenneper Straße
Es erfolgt im Rahmen des Projektes der Rückbau der Bestandsüberbauten und
-pfeiler und eine Sicherung der Pfeiler in Achse 9, 9a und 15. Zusätzlich wird
die nördliche Randkappe des Überbaus zwischen Achse 8 und 9 zurückgebaut,
sodass das Bauwerk 5.1N regelkonform ausgebildet werden kann.Das neue
Bauwerk 5.2N verläuft zwischen den Achsen 9a – 15.
Die Lageskizze stellt im Längsschnitt die Bestandsbauwerke mit den Achsnum-
merierungen dar:
Abbildung 32 - Lageskizze Bestandsbauwerke mit Achsnummerierung
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 72
5.1.2.17 BW5.2N - Stützwand bei Pfeiler 9a
Um den Bauwerksanschluss zwischen Bestandsbauwerk 5 und neuem Bau-
werk 5.2N
Bereich 1 auf der Westseite realisieren zu können, muss die Stützwand zwi-
schen Portal des KVB-Tunneleingangs und dem Bestandspfeiler 9a erneuert
werden. Die Stützwand dient der Bahndammsicherung der Strecke 2658.
Im Bestand ist der betroffene Wandabschnitt durch eine Fuge zum restlichen
Portalgetrennt, sodass die neue Stützwand ebenfalls mit einer Raumfuge an
das bestehende Portal anschließen kann. Die Wand ist 60 cm dick, ca. 7,6 m
breit und 7 m hoch.
Die Stützwand wird auf Bohrpfählen tiefgegründet. Die Portalwand wird mit Ver-
pressankern dauerhaft rückverankert. Die Anker liegen unter dem Dienstweg
des Überbaus für Gleis 9.
Die Stützwand wird wie im Bestand und analog zum restlichen Bestandportal
mit Verblendmauerwerk ausgeführt.
Dienstweg
Südlich der Stützwand befindet sich ein Überbau des Bestandsbauwerks 5. Un-
ter dem Bestandsüberbau, der über den KVB -Tunnel führt, befindet sich ein
Dienstweg, der zur Inspektion und zum Tausch der Lager genutzt wird. Um ei-
nen Zugang zum Dienstweg zu ermöglichen, wird wie im Bestand eine Tür in
die Stützwand integriert. Die Tür zum Dienstweg befindet sich beim Pfeiler der
Achse 9a auf einer Höhe von 50,5 mNN mit einer Leiter und einem Podest. Im
Rahmen der Herstellung der Stützwand wird auch der Dienstweg analog zum
Bestand wiederhergestellt.
Entwässerung
Der nicht überdachte Bereich des Bahnsteiges erhält eine Querneigung von 2,0
% in Bahnsteigmitte. In dieser werden Kastenrinnen zwecks Entwässerung mit
Sandfang vorgesehen. Im Bereich der Überdachung wird gemäß Regelwerk
über die ersten 1,5 Meter des Bahnsteigs ein Gefälle in Richtung Gleis ausge-
bildet. Der übrige überdachte Bereich erhält keine Querneigung. Das gefasste
Niederschlagswasser von Dächern und Kastenrinnen wird mittels Sammellei-
tungen zur Mitte des Bahnsteigs geführt.
Das Niederschlagwasser wird mittels einer Querung unter dem Gleis 12 hin-
durchgeführt und tritt in einer Höhe von ca. 5,6 Metern über der Geländeober-
fläche aus der Stützwand aus. Der Niveauausgleich erfolgt mittels eines Fall-
rohrs, welches direkt an das konstruktive Bauwerk mit Rohrschellen angebracht
und "Vandalismus resistent" gesichert wird. Um das Rohr warten zu können,
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 73
wird eine Revisionierungsöffnung im Rohr vorgesehen. Der Zulauf zu dem Rohr
erfolgt über einen Auslauftrichter, welcher nach oben offen ist, um die Belüftung
zu garantieren, und ebenfalls direkt an dem Bauwerk montiert wird. An das Ab-
sturzrohr werden zwei aufeinander folgenden, in Beton einbetonierte, 45° Bö-
gen angeschlossen. Mittels eines geraden Verbindungsstücks erflog die Einlei-
tung des Niederschlagswasser in einen Schacht, in diesen die Energie des Stur-
zes abgebaut wird. Der Schachtdeckel liegt auf dem Niveau der Geländeober-
kante und ist mit Belüftungsöffnungen ausgebildet.
Aufzug
Der neue Aufzug auf dem Mittelbahnsteig wird entsprechend des Baustandards
Personenaufzüge von DB InfraGO (ehemals Station&Service AG) errichtet. Der
Aufzug wird als maschinenraumloser Seilaufzug installiert. Die Kabine wird als
Durchlader konzipiert, so dass Rollstuhlfahrer die Möglichkeit haben, vorwärts
in den Aufzug zu gelangen und diesen auch wieder vorwärts verlassen können.
In der unteren Ebene erhält der Aufzug ein Prismentableau. Auf Bahnsteig-
ebene wird ebenfalls ein Prismentableau für die Anordnung der Bedienele-
mente vorgesehen. Die Höhe der Bedienelemente ist laut Ril 813.0460 mit ca.
90 cm vorgesehen.
Alle Planungen und Ausführungen erfolgen auf Grundlage der gültigen Normen
(z.B. EN 81-20/50, Ril 813.0460 (Planungshandbuch Station&Service bzw. In-
fraGO AG)). Die Forderungen aus der DIN EN 81- 70 für die Ausbildung der
Bedien- und Anzeigeelemente für die Nutzung von Aufzügen für Personen mit
Behinderung werden berücksichtigt.
Die Bedienelemente in der Kabine werden in einem horizontalen Tableau im
Handlauf angeordnet. Im Bereich der Führungsschiene erhält die Kabine ein
Edelstahlpaneel für die Anzeigeelemente.
An der oberen Haltestelle wird auf Aufkantungen aus Ortbeton ein Mundhaus
als Stahl-Glas-Konstruktion vorgesehen. Die Aufzugskabine (1,10 m x 2,10 m)
wird ebenfalls als Stahl - Glas-Konstruktion vorgesehen und ermöglicht somit
eine größtmögliche soziale Kontrolle und Benutzersicherheit. Die Kabinenver-
glasung erfolgt in Verbundsicherheitsglas.
Die für die Schwellenbeleuchtung vor den Zuggängen vorgeschriebene Be-
leuchtungsstärke von ca. 50 Lux wird über seitlich in der Türzarge eingelassene
LED-Spots erreicht. Um eine Evakuierungsfahrt auch bei Stromausfall zu ge-
währleisten, erhält die Anlage eine batteriegestützte unterbrechungsfreie Ener-
gieversorgung (USV).
Es bleibt festzuhalten, dass die Aufzugsanlage im Bereich der PVA für Evaku-
ierungsmaßnahmen (auch mobilitätsbeschränkter Personen) nicht vorgesehen
und zugelassen ist. Daher erhalten die Personenaufzüge gem. Richtlinie ein
Piktogramm „Im Brandfall nicht benutzen“.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 74
Anlage auf die Bosch- Notrufzentralen geschaltet (TM SVT02- 2018 ist als Er-
gänzung zur RIL 813.0450 zu beachten.
Zur Fernüberwachung wird der Aufzug mittels eines Funkmoduls auf das Sys-
tem ADAM aufgeschaltet (RIL 813.0480).
EEA 50 Hz
Bahnsteig Gl. 11/12
Für den Neubau des Mittelbahnsteigs sowie der Treppen wird eine neue Be-
leuchtungsanlage errichtet.
Für die Bahnsteigbeleuchtung werden gemäß Ril 813.05 Stahl-Lichtmaste ein-
gesetzt. Die Dächer werden mit LED Dachleuchten ausgestattet.
Keine Teilabschaltung der Beleuchtung (Nachtabsenkung) wird vorgesehen.
Für die Station werden ein neuer Außenverteiler AVT 7 DB InfraGO AG und ein
neuer Zählerverteiler DB InfraGO AG auf dem neuen Mittelahnsteig beim km
1,140 errichtet. Die Einspeisung der neuen Zählerverteiler erfolgt aus der be-
stehenden NSHV DB Energie, welche bei km 1,120 sich befindet.
Der neue Außenverteiler AVT 7 DB InfraGO AG wird von dem neuen Zähler-
verteiler DB InfraGO AG mit elektrischer Energie versorgt und steht nebenan
beim km 1,140. In dem Zählerverteiler DB InfraGO AG werden auch die Ab-
gänge für Fahrausweisautomat und Fahrausweisentwerter integriert, sowie die
Hauptpotentialausgleichsschiene installiert.
Die neue Beleuchtungsanlage sowie die Bahnsteigausstattung werden aus
dem Verteiler AVT 7 der DB InfraGO AG versorgt.
EWHA W6
Die EWHA W6 am Bf Köln Messe/Deutz bekommt eine begehbare Trafostation
im Bereich des Bahn -km 1,280 der Strecke 2670 hinter dem neu errichteten
Bahnsteig. Die Anlage ist eine 50Hz-Weichenheizanlage, welche ihre Leistung
aus der Trafostation am Gleis 12 beziehen wird. Die Fühlerstation für die EWHA
W6 wird an der Weiche 206 bei Bahn-km 1,3 der Strecke 2670 errichtet.
5.2 Haltepunkt Köln Kalk West
Verkehrsanlagen
5.2.1.1 Trassierung
Die Infrastruktur wird um einen neuen Mittelbahnsteig erweitert. Um den Bahn-
steig zwischen den Gleisen mit einer ausreichenden Breite anzuordnen, ist es
erforderlich, den Gleisabstand zu vergrößern und die Gleislagen anzupassen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 75
Geplant ist, dass Gegenrichtungsgleis der Str ecke 2670 weitestgehend in sei-
ner heutigen Lage zu belassen.
Das Richtungsgleis der Strecke 2670 wird ab circa km 2,247 wird für die Auf-
weitung in neue Lage gebracht. Der vorhandene Bogen wird aufgegeben und
durch eine Bogenfolge ersetzt. Zur Vergrößerung des Gleisabstands wird zu-
nächst ein größerer Bogenhalbmesser eingeschaltet. Dadurch verringert sich
der Abstand von der Gleisachse zum Geländer der vorhandenen Stützwand
zwischen km 2,150 und 2,370 auf circa 3,35 m. Vor dem Weichenanfang der
Weiche 160 erfolgt der Anschluss an den Bestand mittels Gegenbogen.
Das Gegenrichtungsgleis wird in der heutigen Lage belassen. Die vorhandene
Überhöhung wurde im Bereich des Bahnsteiges durch Anhebung der Gradiente
reduziert. Da die Züge nach Umsetzung des Projektes in der Regel dort halten
und nicht durchfahren, wurde die Überhöhung annähernd der Mindestüberhö-
hung gewählt.
Aufgrund der innenstädtischen Lage mit einer dichten Bebauung wird der Ver-
lauf der Bahntrasse durch zahlreiche Zwangspunkte begrenzt. Im Rahmen der
Trassenplanung wurde grundsätzlich das Ziel verfolgt, Anpassungen des Anla-
gestandes, die Flächeninanspruchnahme von Fremdgrundstücken sowie Ein-
griffe in die städtische Bebauung zu minimieren. Das wird in der Linienführung
durch Anwendung der Maximal- bzw. Minimalwerte (Ermessensgrenzwerte) ge-
mäß Ril 800.0110 erreicht.
Wesentliche Zwangspunkte in aufsteigender Kilometrierung sind:
Erhalt Kreuzungsbauwerk in km 2,0 mit anschließender Steilrampe
Erhalt Stützwand bahnrechts km 2,150 – km 2,370
Erhalt der S-Bahn-Wendeanlage Zoobrücke km 2,820
5.2.1.2 Oberbau
Die Oberbauarten der neuen Gleise und Weichen richten sich nach den Rege-
lungen der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Ril 820, Modul 820.2010.
Es ist ein Schotteroberbau mit verschiedenen Oberbauarten vorgesehen.
5.2.1.3 Erdbau/Unterbau
Die Empfehlungen für den Aufbau der Schutz - und Tragschichten richten sich
nach der Ril 836 „Erdbauwerke und sonstige geotechnische Bauwerke planen,
bauen und instandhalten“.
Als Trag- und Frostschutz werden unter den neuen sowie in Lage geänderten
Gleisen zwischen Erdplanum und Schotterbettung Schutzschichten eingebaut.
Diese können grundsätzlich aus zwei, im Anwendungsbereich bei der DB AG
nach DBS 918 062 standardisierten, Korngemischen hergestellt werden. Einem
schwach wasserdurchlässigen Korngemisch 1 (KG 1) oder einem
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 76
wasserdurchlässigen Material Korngemisch 2 (KG 2) bzw. auch Baustoffgemi-
sche für Frostschutzschichten gemäß TL SoB-StB 07 (0/32, 0/45, 0/56, 0/63).
Die angetroffenen Böden erfüllen zum größten Teil nicht die Anforderungen an
den Unterbau im abzusichernden Tragbereich nach Ril 836. Es wird davon aus-
gegangen, dass ohne entsprechende Ertüchtigungen weder für das Kriterium
Neubau noch das Kriterium Verbesserung die Anforderungen an den Verfor-
mungsmodul auf dem Planum erreicht werden.
Als Maßnahmen der Bodenverbesserung sind daher abschnittsweise eine
Nachverdichtung der Aushubsohle, ein Bodenaustausch bzw. eine Rüttelstopf-
verdichtung (RSV) notwendig.
Die Nachverdichtung der Aushubsohle ist auf einem kurzen Abschnitt des Rich-
tungsgleises vorgesehen.
Ein Bodenaustausch erfolgt abschnittsweise für das Richtungsgleis und durch-
gehend für das Gegengleis. Beim Bodenaustausch sind die ungeeigneten, nicht
tragfähigen und nicht verdichtbaren Böden gegen geeignete und gut verdicht-
bare Böden auszutauschen. Der Bodenaustausch ist seitlich so weit hinauszu-
führen, dass eine Ausbreitung der vertikalen Lasten im Bodenaustausch mit ei-
ner Neigung von 1:1 (45°) entsprechend Bild 1 des Moduls 836.2001 sicherge-
stellt ist.
Im Lasteinwirkungsbereich des Richtungsgleises ist überwiegend eine Boden-
verbesserungsmaßnahme über eine RSV vorgesehen. Bei der RSV wird der
Baugrund bis in Solltiefe (hier Niederterrasse) durch das Einbringen des Tiefen-
rüttlers verdrängt und dabei anfänglich verdichtet. Nach Erreichen der Solltiefe
wird der Rüttler abschnittsweise (einige Dezimeter) aus dem Erdreich gezogen
während über eine Öffnung am Fuße des Rüttlers Zugabematerial (Kies 8/16
und gleichartige) eingeführt wird. Das Zugabematerial wird dann mit dem Rüttler
verdichtet und zum Teil verdrängt. Die Säulen werden im Dreiecksraster, mit
einem Abstand von maximal 2,0 m angeordnet. Es wird von einem Säulen-
durchmesser von 0,75 m ausgegangen. Oberhalb der RSV ist eine Lastaus-
gleichsschicht mit einer Stärke von 0,4 m vorgesehen, die gleichzeitig als
Schutzschicht dient.
Für das Gegengleis von Köln Mülheim nach Abzweig Posthof ist der Einbau
einer Schutzschicht zwischen circa km 2,498 und km 2,730 im Abschnitt der
neuen Bahnsteigkante vorgesehen. Da die Anforderungen an den Verfor-
mungsmodul auf dem Planum voraussichtlich nicht erreicht werden, wird ergän-
zend als Bodenaustausch der Einbau einer Übergangsschicht mit einer Mäch-
tigkeit von 0,7 m unterstellt. Die Schichtstärke ist abhängig von der Aus-
gangstragfähigkeit und ist auf Basis der örtlich festgestellten Ausgangswerte zu
bemessen.
Die Planumsbreite beträgt am Richtungsgleis im Bereich des Neubaus mindes-
tens 3,80 m und berücksichtigt die Anordnung eines Kabeltrogs mit einer Breite
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 77
von bis zu 40 cm. Im Bereich der überhöhten Gleisbögen, erfolgt eine Vergrö-
ßerung an der Bogenaußenseite.
Als Element des Regelquerschnittes sind abschnittsweise konstruktive Bahn-
gräben im Anschluss an das Planum des Richtungsgleises geplant, die als
Schutzfunktion bei Extremereignissen dienen. Konstruktive Bahngräben sind
als Trapezquerschnitt mit Mindestabmessungen, Tiefe und Breite der Sohle je-
weils von 0,40 m gestaltet. Gräben, die einer gezielten Versickerung dienen,
sind entsprechend der angeschlossenen Flächen dimensioniert.
5.2.1.4 Entwässerung
Die vorhandenen Entwässerungsanlagen für das Richtungsgleis 2670 werden
in Bereichen der Rüttelstopfverdichtung (RSV) ersatzlos zurückgebaut. Da die
Säulen in den Kieshorizont einbinden, kann eine flächige Versickerung realisiert
werden. Der Vorhandene Sicherstrang in Richtung Norden wird eingekürzt und
es wird in die Bestandsanlage ein Kontrollschacht ergänzt.
Am Gegengleis 2670bR wird die vorhandene Entwässerungseinrichtungen mit
den Arbeiten am Tragschichtsystem analog zum Bestand neu angelegt. Als
Vorflut dient ein Versickerungsgraben bahnrechts zwischen circa km 2,380 und
km 2,476.
Die bauliche Durchbildung der neuen Haltungen am Gegengleis 2670bR zwi-
schen km 2,500 und km 2,643 erfolgt nach Modul 836.4602 für die Gestaltung
von Anlagen der Streckenentwässerung. Die Mittenentwässerung besteht aus
Teilsickerrohren (LP), die mit einer Längsneigung von 3 ‰ in einem Filterpaket
geführt werden. Bei dem verrohrten Bahngraben beträgt die Mindestüberde-
ckung der Sickerleitung 30 cm. Der Haltungsquerschnitt ist nach der anfallen-
den Berechnungswassermenge hydraulisch bemessen. Bei der Bemessung
der Entwässerungsanlagen ist die Regenhäufigkeit n = 0,1, mit einer Eintritts-
häufigkeit 1-mal in 10 Jahren, und Regendauer von 15 Minuten gemäß Modul
836.4601 Bild 4 angesetzt. Die anzusetzende Niederschlagsspenden beläuft
sich auf 196,7 l/(sxha) nach KOSTR A-DWD 2020. Die Streckenentwässerung
erhält in Abständen von circa allen 50 m Kontrollschächte, die der Inspektion
und Reinigung der Anlagen dienen. Übergabeschächte sind an der Querung
und bei Schachtiefen über 1,75 m angeordnet.
Der Versickerungsgraben bahnrechts zwischen circa km 2,380 und km 2,476
wird nach den Vorgaben des Arbeitsblattes der Deutschen Vereinigung für
Wasserwirtschaft DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Ver-
sickerung von Niederschlagswasser“ gestaltet.
Der Abschnitt liegt außerhalb von geplanten bzw. festgesetzten Wasserschutz-
und Überschwemmungsgebieten.
Gemäß Baugrundgutachten wurde ein Bemessungswasserstand von MHGW =
40,0 m NHN berücksichtigt. Die mittlere Muldenbreit beträgt 2,025 m. Unterhalb
der Sohlfläche des Grabens ist eine Rigole mit einer Höhe von 0,9 m
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 78
erforderlich. Als Füllmaterial der Rigole ist Kiesmaterial vorgesehen. Der Grund-
wasserflurabstand beträgt mindestens 1 m.
Die erforderliche Versickerungsfläche und Abmessungen der Rigole ergeben
sich rechnerisch in Abhängigkeit der angeschlossenen undurchlässigen Flä-
chen und des mittleren Durchlässigkeitsbeiwerts des anstehenden Bodens. Da
die Sohle abschnittsweise in die Schicht 1.1.1 -1.1.3 einbindet, wurde bei der
Bemessung ein verringerter mittlerer Durchlässigkeitsbeiwert der gesättigten
Zone von 2x10-6 m/s angenommen. Der angesetzte Wert sollte vor der Ausfüh-
rung durch geeignete Versuche verifiziert werden. Falls die Vers ickerungsrate
höher ausfällt, kann auf die Rigole verzichtet werden. Umgekehrt können auch
Säulen unterhalb der der Versickerungsfläche zur gezielten Versickerung in den
Kieshorizont erforderlich werden.
Die Versickerungsanlage erhält eine mindestens 20 cm dicke Oberboden-
schicht. Um eine gleichmäßige Verteilung des Wassers zu erreichen, ist eine
horizontale Sohle vorgesehen. Die Böschungen werden mit Neigungen 1:1,5
oder flacher ausgeführt. Um Auskolkungen im Einlaufbereich zu verhindern,
wird dieser mit Wasserbausteinen befestigt.
In Abschnitten, in denen die Grabensohle nicht bis in versickerungsfähige Bo-
denschichten einbindet, ist ein Bodenaustausch durch geeignetes Material er-
forderlich. Gleiches Verfahren ist anzuwenden, falls festgestellt wird, dass sich
im hydraulischen Einflussbereich verunreinigtes Bodenmaterial befindet.
5.2.1.5 Bahnsteig
Im Bereich des Planfeststellungsabschnitt 1.2 befindet sich der Haltepunkt Köln
Kalk West. Gemäß Kapitel 3 ist die Lage und die Erschließungsvariante 4 fest-
gelegt worden. Diese sieht die Errichtung eines Mittelbahnsteigs vor. Der Zu-
gang erfolgt über eine Personenunterführung, welche straßenseitig mittels einer
Treppe und Rampe erschlossen ist. Im Bahnsteig erfolgt der Zugang mittels
eines Aufzugs und einer Treppe. Eine planerische Darstellung befindet sich in
Unterlagen 7.7.1.
Der neue Mittelbahnsteig wird zwischen den aufgeweiteten Gleisen der Strecke
2670 liegen. Der Bahnsteig beginnt beim km 2,545 und endet bei Kilometer
2,722. Die Breite beträgt am nördlichen Ende ca. 8,00 Meter, am südlichen
Ende ca. 8,55 Meter.
Der Bahnsteig wird in einer Nennhöhe von 96 cm über Schienenoberkante in
konventioneller Bauweise gemäß der aktuellen Baustandards der DB InfraGO
AG hergestellt. Dies bedeutet die Herstellung von Bahnsteigkantenfertigteilen
auf Fertigteilfundamenten und einer Sauberkeitsschicht. Die Fertigteilelemente
besitzen eine Nennhöhe von 76 cm und erreichen die Zielnennhöhe von 96 cm
durch Anordnung eines Erhöhungsstein, wodurch bei Bedarf eine spätere Re-
duzierung auf 76 cm ermöglicht wird. Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. Nach
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 79
Berücksichtigung des ungenauen Haltens ergibt sich eine Baulänge von 175
Meter.
An den Bahnsteigenden sind Geländer vorgesehen. Für berechtigte Mitarbeiter
werden Diensttreppen bis auf Gleisniveau vorgesehen. Reisenden ist der
Durchgang verboten, was mittels „Sperrmännchen“-Schild (Durchgang verbo-
ten) gekennzeichnet ist.
Der Wetterschutz erfolgt mit einem 35 Meter langen Dach des Typs Evolution
gemäß Baustandards der DB InfraGO AG. Das Dach ist mittig im Bahnsteigbe-
reich angeordnet. Zusätzlicher Wetterschutz ist durch die eingehauste Treppe,
sowie durch zwei Wetterschutzhäuser im nördlichen Bereich des Bahnsteigs
vorhanden.
Das Längsgefälle des Bahnsteigs orientiert sich an den Gleisgradienten. Der
Belag wird gemäß DB-Richtlinien rutschhemmend, frei von Stolperstellen bzw.
trittsicher, erschütterungsarm für Rollstuhlfahrer befahrbar, dauerhaft, reini-
gungsfreundlich, frostsicher und tausalzbeständig ausgebildet. Ein taktiles Leit-
system ist integriert.
Der Aufbau des Bahnsteigbelags ergibt sich aus den Vorgaben der von DB In-
fraGO AG veröffentlichen Baustandards wie folgt:
8 cm Plattenbelag
4 cm Kies-Sand-Gemisch
28 cm Schottertragschicht
Auf der Oberkante des Planums ist eine Mindesttragfähigkeit von Ev2 = 45 N/m²
zu erreichen.
Gemäß Baugrundgutachten werden die Bahnsteigkantenfundamente, die
Dachfundamente und die konstruktiven Ingenieurbauwerke auf Rüttelstopfsäu-
len gegründet. Zwischen den zu verstärkenden Gründungen und der Rüt-
telstopfverdichtung (RSV) wird eine ca. 40 cm starke Ausgleichsschicht herge-
stellt.
Ingenieurbauwerke
Für den Zugang zum neuen Haltepunkt Köln Kalk West werden eine Rampe als
barrierefreier Zugang und zusätzlich eine Treppe zur Personenunterführung er-
richtet.
Zur Abfangung des Höhenversatzes zu den angrenzenden Flächen wird die
Rampe in einem Stahlbetontrog geführt.
Während der Bauzeit des Troges wird der Fußgängerverkehr des Gehwegs der
Straße des 17. Juni im Bereich der Baumaßnahme für ca. 8 Monate gesperrt
werden.
Die Rampe hat eine Länge, bis zur Personenunterführung von ca. 53 m und ist
mit einer maximalen Längsneigung von ca. 6% und alle 6 m mit einem
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 80
Zwischenpodest mit einer Längsneigung von 2 % ausgestattet. Auf der gegen-
überliegenden Seite der Rampe erfolgt der Anschluss der Straße des 17. Juni
mittels einer Treppe, welche direkt in die Personenunterführung führt.
Die Personenunterführung führt unter dem Gleis 1 hindurch zur Treppe bzw.
zum Aufzug als Bahnsteigzugan g. Die lichte Weite der Personenunterführung
beträgt ≥ 2,96 m. Die lichte Höhe inklusive Belag beträgt ca. 2,67 m.
Als barrierefreier Bahnsteigzugang ist ein Aufzug vorgesehen. Als weitere Zu-
gangsmöglichkeit wird eine Treppe errichtet. Die Einhausung wird eine Kombi-
nation aus einem Stahlrahmen mit eingebauter Verglasung.
Für die Gründung der Ingenieurbauwerke werden Rüttelstopfsäulen als
Bodenverbesserung hergestellt. Entwässerung
In dem nicht überdachten Bereich des Bahnsteigs werden Kastenrinnen zwecks
Entwässerung mit Sandfang vorgesehen. Im Bereich der Überdachung (nicht
im Bereich der Wetterschutzhäuser) wird gemäß Regelwerk über die ersten ca.
1,5 Meter des Bahnsteigs ein Gefälle in Richtung Gleis ausgebildet. Der übrige
überdachte Bereich erhält keine Querneigung. Das anfallende Niederschlags-
wasser wird mittels Sammelleitungen zum südlichen Ende des Bahnsteigs ge-
führt.
An den Zugangsanlagen werden ebenfalls Kastenrinnen vorgesehen. Das hier
anfallende Niederschlagswasser wird auf einem tieferen Niveau im Vergleich
zum Bahnsteig gefasst und durch eine Hebeanlage anschließend in die Sam-
melleitung des Bahnsteigs gepumpt. Die Hebeanlage wird benötigt, da durch
die Höhenlage der Zugangsanlage eine flächige Versickerung an dieser Stelle
nicht ausreichend Grundwasserflurabstand hätte.
Südlich des Aufzugs wird außerhalb des Bahnsteiges eine Versickerungsan-
lage zwischen den Gleisen vorgesehen, in die das Wasser des Bahnsteigs und
der Zugangsanlagen eingeleitet wird.
Auf Grund der anstehenden Bodenschichten, welche aus Auffüllung bestehen,
erfolgt die Versickerung mittels Verbindungselementen in die tieferliegenden
natürlich gewachsene Bodenschichten. Die Verbindungen in den tiefere Boden-
schicht erfolgt mittels drei DN2000 Schächten. Diese werden von einem Kies-
körper mit den Maßen ca. 21,5x4x2,9 Meter gespeist, welcher als Rückhaltevo-
lumen für die Wasserhaltung dient. Das Niederschlagswasser wird mittels eines
Vollsickerrohrs durch den Übergabeschacht nördlich des Kieskörpers in den
Körper eingeleitet. Der Übergabeschacht dient zudem als Filterschacht.
Der Kieskörper und die Schächte sind wasserundurchlässig ausgebildet, um ein
Austreten von Niederschlagwasser im Bereich der aufgefüllten Bodenschichten
entgegenzuwirken und somit ein Ausspülen dieser Schichten ins Grundwasser
zu verhindern.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 81
Die Schächte sind auf Grund des anzusetzenden Grundwasserstands von ca.
40 m NHN bis zu einer Höhe von ca. 41,5 Meter mit einem analogen Erdreich
befüllt, wie das der gewachsenen Bodenschicht. Oberhalb der 41,5 m NHN bis
zum Staukörper (ca. 0,8 Meter) wird analog des Staukörper Kies als Speicher-
volumen in die Schächte verfüllt.
Aufzug
Der neue Aufzug auf dem Mittelbahnsteig wird entsprechend des Baustandards
Personenaufzüge der DB InfraGO AG (ehemals Station&Service AG) errichtet.
Der Aufzug wird als maschinenraumloser Seilaufzug installiert. Der Aufzug ist
in der Personenunterführung mit eine m Ruftaster in Wandmontage ausgestat-
tet. Auf Bahnsteigebene ist ein Prismentableau für die Anordnung der Bedien-
elemente vorgesehen. Die Höhe der Bedienelemente ist gemäß Ril 813.0460
mit 90 cm vorgesehen.
Alle Planungen und Ausführungen erfolgen auf Grundlage der gültigen Normen
(z.B. EN 81 -20/50, Ril 813.0460 (Planungshandbuch Station & Service AG)).
Die Forderungen aus der DIN EN 81- 70 für die Ausbildung der Bedien- und
Anzeigeelemente für die Nutzung von Aufzügen für Personen mit Behinderung
werden berücksichtigt. Die Bedienelemente in der Kabine werden in einem ho-
rizontalen Tableau im Handlauf angeordnet. Im Bereich der Führungsschiene
erhält die Kabine ein Edelstahlpaneel für die Anzeigeelemente.
An der oberen Haltestelle wird auf Aufkantungen aus Ortbeton ein Mundhaus
als Stahl-Glas-Konstruktion vorgesehen. Die Aufzugskabine (1,10 m x 2,10 m)
wird ebenfalls als Stahl - Glas-Konstruktion vorgesehen und ermöglicht somit
eine größtmögliche soziale Kontrolle und Benutzersicherheit. Die Kabinenver-
glasung erfolgt in Verbundsicherheitsglas.
Die für die Schwellenbeleuchtung vor den Zuggängen vorgeschriebene Be-
leuchtungsstärke von 50 Lux wird über seitlich in der Türzarge eingelassene
LED-Spots erreicht. Um eine Evakuierungsfahrt auch bei Stromausfall zu ge-
währleisten, erhält die Anlage eine batteriegestützte unterbrechungsfreie Ener-
gieversorgung (USV).
Es bleibt festzuhalten, dass die Aufzugsanlage im Bereich der PVA für Evaku-
ierungsmaßnahmen (auch mobilitätsbeschränkter Personen) nicht vorgesehen
und zugelassen ist. Daher erhalten die Personenaufzüge gem. Richtlinie ein
Piktogramm „Im Brandfall nicht benutzen“.
Die Anlage auf die Bosch- Notrufzentralen geschaltet (TM SVT02- 2018 ist als
Ergänzung zur RIL 813.0450 zu beachten.
Zur Fernüberwachung wird der Aufzug gemäß RIL 813.0480 mittels eines Funk-
moduls auf das System ADAM aufgeschaltet.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 82
EEA 50 Hz
Das 10 kV Kabel, welches sich im Baufeld des neuen Bahnsteiges befindet,
wird in die neue Kabeltrasse umverlegt.
Für den Neubau des Mittelbahnsteigs sowie der jeweiligen Zugangsanlagen
(Treppen und Rampe) wird eine neue Beleuchtungsanlage errichtet.
Für die Bahnsteigbeleuchtung werden gemäß Ril 813.05 Stahl-Lichtmaste ein-
gesetzt. Die Dächer werden mit LED Dachleuchten ausgestattet.
Keine Teilabschaltung der Beleuchtung (Nachtabsenkung) wird vorgesehen.
Für die Station werden ein neuer Außenverteiler AVT 7 DB InfraGO und ein
neuer Zählerverteiler DB InfraGO auf dem neuen Mittelahnsteig beim km 2,583
errichtet. Die Einspeisung der neuen Zählerverteiler erfolgt aus der bestehen-
den NSHV DB Energie, welche bei km 1,090 sich befindet.
Der neue Außenverteiler AVT 7 DB InfraGO wird von dem neuen Zählerverteiler
DB InfraGO mit elektrischer Energie versorgt und steht nebenan beim km 2,583.
In dem Zählerverteiler DB InfraGO werden auch die Abgänge für Fahrausweis-
automat und Fahrausweisentwerter integriert, sowie die Hauptpotentialaus-
gleichsschiene installiert.
Die neue Beleuchtungsanlage sowie die Bahnsteigausstattung werden aus
dem Verteiler AVT 7 DB InfraGO versorgt.
6 Tangierende Planungen
Stadt Köln: Neue Radwege in Köln Deutz sollen im Anschluss an dieses Pro-
jekt umgesetzt werden
Städtische Entwässerungsbetriebe Köln (StEB): Das vor Baubeginn erforderli-
che Umverlegen des Rheinauslasskanal im Bereich des KVB-Zugangs wird
vorausgesetzt.
Deutsche Bahn: Erneuerung der EÜ Deutz-Mühlheimer Straße soll in Teilen
ggf. parallel realisiert werden
Deutsche Bahn: Ausbau südlich Gummersbacher Straße (ASG) wird vor Bau-
beginn desabgeschlossen
Leitungsum- und -neuverlegungen im Straßenbereich Auenweg
Geplante Umbaumaßnahmen auf dem Gelände der Koelnmesse GmbH
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 83
7 Temporär zu errichtende Anlagen
7.1 Bahnhof Köln Messe/Deutz
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen (BE-Flächen) sind zur Um-
setzung der Baumaßnahme erforderlich. Diese sind im Baustelleneinrichtungs-
plan entsprechend ausgewiesen insbesondere:
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 1 (Bauwerks-Nr. 200)
Die BE-Fläche wird auf dem heutigen „LVR -Parkplatz“ am Rheinufer errichtet.
Diese Fläche wird von der Straße Kennedy-Ufer Kreuzung Messeplatz her an-
gedient.
Die Fläche wird hauptsächlich dafür genutzt, zum einen die Baustelleneinrich-
tung aufzunehmen, zum anderen für die Zwischenlagerung von Baumaterialien
und um Baumaschinen abzustellen.
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 2 (Bauwerks-Nr. 201; 202;
203)
Diese Fläche beinhaltet den Charles-de-Gaulle-Platz, Parkplatz, Radwege und
Grünstreifen. Eine Zufahrt zur BE -Fläche erfolgt seitens Auenweg über den
Messeplatz auf den heutigen Parkplatz.
Die Fläche wird zum einen teilweise dafür genutzt, die Baustelleneinrichtung
aufzunehmen, um die Zwischenlagerung der Abbruch- und Erdmassen für den
Zeitraum der Beprobung bzw. bis zum Abtransport sicherzustellen.
Die Fläche wird jedoch hauptsächlich dafür genutzt, in diesem Bereich das neue
Stützbauwerk BW1N und das Widerlager des BW2N zu erstellen. Auch die Zwi-
schenlagerung von Baumaterialien ist hier angedacht.
Über die BE-Fläche werden auch die bauzeitliche Kabelhilfsbrücken geführt.
Die Hochwasserschutzeinrichtung ist freizuhalten und der Bereich der Anlagen
der SteB Köln dürfen nicht mit schweren Geräten befahren oder schwere Lasten
dort zwischengelagert werden.
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 3 (Bauwerks-Nr. 204; 205)
Die BE-Fläche erstreckt sich über die Fahrspuren und den Geh- und Radweg
in beide Fahrtrichtungen des Auenwegs. Die Zufahrt erfolgt über den Auenweg.
Die Fläche wird hauptsächlich für die Herstellung des neuen Brückenbauwerks
BW2N genutzt.
Über die BE-Fläche werden auch die bauzeitliche Kabelhilfsbrücken geführt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 84
Die Nutzung der BE -Fläche beschränkt sich auf den Zeitraum der Herstellung
des Bauwerks BW2N. Lediglich die Kabelhilfsbrücken werden für den gesamten
Bauzeitraum über die Fläche geführt.
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 4 (Bauwerks-Nr. 210; 213;
214; 216)
Siehe 7.1.1 Kabelhilfsbrücken: (Bauwerks-Nr. 216)
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 5 (Bauwerks-Nr. 206; 207;
208; 209; 211; 212; 215; 217; 218; 219; 221)
Die Zufahrt zur BE -Fläche zwischen dem bestehenden Bahnhof Köln Messe/
Deutz, den ICE-Gleisen und der neu entstandenen Messe City erfolgt zum ei-
nen östlich über die Deutz -Mühlheimer Straße und Lasteinschränkungen von
der Barmer Straße herkommend und zum anderen über das Messegeländer
Tor A der Köln-Messe an der Straße Messeallee Nord.
In der Regel herrscht für die Baustellenfahrzeuge über das Messegelände ein
„Ein-Richtungs-Verkehr“, also Zufahrt über das Tor A in Richtung Süden auf die
BE-Fläche, Abfahrt über die BE-Fläche auf die Deutz-Mülheimer-Straße. Hin-
tergrund des Einrichtungsverkehrs ist durch das neue Confex der Koelnmesse
entstehender Taxiverkehr (Abfahrt von Süden nach Norden) im Bereich westlich
des Confex. Der Andienungsverkehr vom Tor A zur BE -Fläche erfolgt über die
vorhandene Westhallenstraße (zwischen den Messehallen und den Gleisen der
Strecke 2660). Im Übergangsbereich der Westhallenstraße auf die BE -Fläche
ist die vorhandene Bepflanzung zu berücksichtigen. Im Ausnahmefall sind in
Abstimmung mit der Koeln messe auch Fahrten in Richtung Norden über die
Westhallenstraße möglich. Einzelne Fahrzeuge können im Ausnahmefall in Ab-
stimmung mit der Koelnmesse unter Berücksichtigung der Veranstaltungen im
Confex, über die (öffentliche) Barmer Straße und weiter über das Tor H auf die
BE-Fläche fahren.
Die benannte BE-Fläche dient unter anderem zur Unterstützung des Abbruchs
in diesen Teilbereichen inkl. der notwendigen Erd- und sonstigen Begleitarbei-
ten.
Des Weiteren wird die BE-Flächen (Bauwerksnummer: 212; 215; 217; 218; 219)
hauptsächlich dafür genutzt, die Baustelle für die Errichtung der Ingenieurbau-
werke BW3N bis BW5.2N sowie die darauf befindlichen Verkehrsanlagen und
die dazugehörigen Streckenausrüstung in Endlage von der nördlichen Seite her
vorzubereiten.
Über die BE-Fläche werden auch die bauzeitliche Kabelhilfsbrücken geführt.
Die Nutzung dieser BE-Fläche beschränkt sich auf den Zeitraum der gesamten
Baumaßnahme inklusive aller notwendigen Vor- und Nacharbeiten.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 85
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 6 (Bauwerks-Nr. 220)
Diese Fläche wird von der Deutz-Mühlheimer-Straße her über eine bestehende
Rampe erschlossen.
Die Fläche wird hauptsächlich dafür genutzt, zum einen die Baustelleneinrich-
tung aufzunehmen, zum anderen um die Zwischenlagerung von Baumateria-
lien, Geräten, der Abbruch- und Erdmassen für den Zeitraum der Beprobung
bis zum Abtransport sicherzustellen.
Die Nutzung dieser BE-Fläche beschränkt sich auf den Zeitraum der gesamten
Baumaßnahme inklusive aller notwendigen Vor- und Nacharbeiten.
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 7 (Bauwerks-Nr. 222; 224)
Diese Fläche wird von der Deutz -Mühlheimer-Straße über eine zu erstellende
Rampe aus dem Straßenbereich her erschlossen.
Die Fläche wird hauptsächlich dafür genutzt, zum einen die Baustelleneinrich-
tung aufzunehmen, zum anderen um die Zwischenlagerung von Baumateria-
lien, Geräten, der Abbruch - und Erdmassen für den Zeitraum der Beprobung
bis zum Abtransport sicherzustellen.
Die Nutzung dieser BE-Fläche beschränkt sich auf den Zeitraum der gesamten
Baumaßnahme inklusive aller notwendigen Vor- und Nacharbeiten.
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 8 (Bauwerks-Nr. 225 u. 226)
Diese Fläche liegt auf einer Grünfläche zwischen der Gleisbrücke (Strecke
2670) und dem Parkplatz der Feuerwache. Die Zuwegung erfolgt über den
Parkplatz der Feuerwache. Der andere Teil befindet sich auf Betriebsgelände
des Deutzerfeldes und wird vom Gleis aus erreicht.
Die Fläche wird hauptsächlich für die Errichtung des neuen Signalauslegers
(BW-Nr. 10) genutzt und dient darüber hinaus der Zwischenlagerung von Bau-
materialien und Geräten.
Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche 9 (Bauwerks-Nr. 227 bis 236)
Die BE-Fläche erstreckt sich auf der Grünfläche und dem Fuß - und Radweg
zwischen den Gleisen der Strecke 2670 und der Straße des 17. Juni. Die Fläche
wird zum einen über die Erna-Scheffler-Str. erschlossen, zum anderen befinden
sich Zu- und Abfahrten entlang der Straße des 17. Juni.
Die Fläche wird hauptsächlich dafür genutzt, die Baustelleneinrichtung aufzu-
nehmen und um die Zwischenlagerung von Baumaterialien und Baumaschinen
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 86
sowie von Abbruch- und Erdmassen für den Zeitraum der Beprobung bzw. bis
zum Abtransport sicherzustellen.
Kabelhilfsbrücken
Die für den Betrieb aufrechtzuerhaltenden Kabel sind aus dem Baufeld zu ver-
legen. Hierzu ist zwischen der EÜ Kennedy-Ufer und der EÜ Deutz-Mülheimer
Straße eine temporäre Kabelbrücke geplant. (Bauwerksnummer 216)
Die detaillierte Planung und dazugehörende statische Berechnung der Kabel-
hilfsbrücke ist seitens des Bau-AN zu erbringen. Beim Verlauf der Kabelbrücke
wurde darauf geachtet, Scheuerstellen und Mehrlängen von Kabeln zu vermei-
den. Dies erfolgte durch Verwendung von flachen Winkeln bei Knickpunkten
und dadurch, die Kabelhilfsbrücke durchgehend auf der gleichen Höhe des
Gleises zu planen. Die Stützpunkthöhen variieren infolgedessen zwischen 7 ,5
m und 13,5 m. Der Verlauf der Kabelhilfsbrücke orientiert sich größtenteils an
dem Verlauf der Straßen und Gehwege.
Der Verlauf der Kabeltrasse ist in Anlage 3.2 ersichtlich.
Traggerüste
Die Überbauten der neuen Brücken werden in situ hergestellt. Die Herstellung
der Überbauten in Betonbauweise erfolgt mit temporären Traggerüsten.
Temporäre Einhausung für Publikumsverkehr im Bereich KVB- Zuwegung, Zu-
gang zum Bahnhof Köln Deutz werden errichtet.
Ein Bauzeitlicher Treppenturm am Kennedyufer für die Fußgänger: innen und
Radfahrer: innen zur Aufrechterhaltung der Geh- und Radwegführung über die
Hohenzollernbrücke ist erforderlich.
Rampen und Zuwegungen zu den Baustelleneinrichtungsflächen sind entspre-
chend den örtlichen Rahmenbedingungen angepasst zu errichten.
Für die Herstellung der Bauwerke sind entsprechend statisch- und konstruktiv
Vorgaben, bauzeitliche Baugrubenverbauwände erforderlich. Die Verbauwände
werden nach der Fertigstellung der jeweiligen Bauwerke wieder zurückgebaut.
Der in Gleis 8 zu errichtende Verbau, welcher zur Herstellung des Bauwerkes
BW5.2N am Bahnhof Köln Messe/Deutz notwendig ist , wird jedoch im Unter-
grund verbleiben und mindesten bis auf 1,70m unter Schienenoberkante zu-
rückgebaut.
Leergerüste für die jeweiligen in Endlage herzustellenden Bauwerke werden im
jeweiligen Baufeld errichtet.
Zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs auf dem Auenweg wird ein bauzeit-
licher Verbau im Straßenbereich hergestellt. Dieser wird nach Fertigstellung der
Widerlager und Mittelstützen des BW2N wieder zurückgebaut.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 87
Bei Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs in den jeweiligen Baustellenab-
schnitten werden je nach Erfordernis entsprechend geeignete temporäre Leit-
wände oder bauzeitliche Leit -/Rückhaltesysteme um den relevanten Baugru-
benbereich als Sicherung vorgesehen.
7.2 Verbau
Für die Herstellung der Rampe und der Treppe wird ein bauzeitlicher Spund-
wandverbau benötigt. Der Verbau wird nach der Fertigstellung der Rampe wie-
der zurückgebaut.
Außerdem wird ein Verbau für den Bau des Aufzuges und der Treppe benötigt.
Dieser befindet sich zwischen den beiden Gleisen. Nach der Fertigstellung des
Aufzuges und der Treppe wird der Verbau 1,70 unterhalb der Schienenober-
kante abgebrannt. Der restliche Teil verbleibt im Boden.
Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Straße des 17. Juni und der Bahn
wird ein bauzeitlicher Spundwandverbau hergestellt. Dieser wird Fertigstellung
des Trogbauwerk wieder zurückgebaut.
8 Baudurchführung
Die baulichen Aktivitäten im Bereich des neu entstehenden Haltepunktes Köln-
Kalk West erfolgen im Schatten der betrieblichen Einschränkungen während
der Bauarbeiten im Bereich Köln- Deutz. Die Baumaßnahme im Hp Köln- Kalk
West erfolgt, ausgenommen von Vorabmaßnahmen und Nacharbeiten, inner-
halb einer mehrmonatigen Totalsperrung der Strecke 2670 (Bauphase 2.1).
Im Bereich Köln Deutz sind archäologische Grabungen und die Dokumentation
der Funde im Vorfeld erforderlich.
Bauphase 0
In der Bauphase 0 wird die Baufeldfreimachung größtenteils ohne Betriebsein-
flüsse erlangt. Hierzu gehören unter anderem das Umverlegen von bahneige-
nen Leitungen als auch Leitungen Dritter (Rheinenergie, Vodafone, StEB Köln,
u.a.).
Die Baufeldfreimachung, Vermessungsarbeiten wie auch Rodungsarbeiten fin-
den in dieser Bauphase statt.
Die Baustelle wird dann, nachdem die Flächen beräumt wurden, auf den dafür
vorgesehen Flächen eingerichtet werden.
Lediglich kleinere Sperrzeiten sind für die Kabelumverlegung und die Herstel-
lung der Kabelhilfsbrücken über den Vorplatz im Bereich MesseCity, über die
ICE-Strecke und im Bereich des Charles-de-Gaulles Platz erforderlich.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 88
Die Arbeiten sind so gegliedert , dass bauvorbereitende Arbeiten, wie die Her-
stellung der Kabelfreiheit, Gründung der OLA -Maste zwischen den Gleisen im
Bahnhof Deutz sowie das Einbringen des Gleislängsverbaus im Gleisbereich
vor der Hauptsperrzeit liegen.
Zuwegungen und Baustellenzufahrten werden eingerichtet.
Bauphase 1.0
Parallel zu den Vorarbeiten ohne Betriebseinflüsse sind Sperrzeiten erforder-
lich, um in Gleis 8 bauvorbereitende Arbeiten durchzuführen, um die Baufeld-
freiheit herzustellen bzw. sicherzustellen.
Vermessung
Kampfmittelsondierung
Sondierung und Kabelbestimmung
Rückbau LSW parallel zu Gleis 8
Die Baufeldfreimachung im Bereich der zukünftigen Bauwerke beinhaltet unter
anderem:
Rückbau von Zaunanlage
Rückbau von Rad und Gehwegen
Sonstige Technische Anlagen oder Leitungen Dritter
Es sind Fundamente für zukünftige OLA -Maste oder Signale, sowie Kabelfüh-
rungssysteme vorab herzustellen.
Im Rahmen einer ca. 24-monatigen Sperrpause von Gleis 8 (Strecke 2658) wird
der Oberbau auf ca. 150m zurückgebaut und ein im Bahndamm rückverankerter
Gleislängsverbau parallel zum bestehenden Bauwerk BW5 eingebracht. Dieser
Verbau ermöglicht den Teilrückbau der nördlich angrenzenden Anlagen sowie
den Aushub der Baugrube und die Herstellung eines Großteils der Gründungs-
elemente des Bauwerkes BW5.2N.
Diverse vorbereitenden Arbeiten für alle Fachgewerke können in dieser Phase
umgesetzt werden.
Bauphasen 1.1 und 1.2
Während der Bauphasen 1.1 und 1.2 wird die Kampmittelsondierung fortge-
setzt.
In diesen Bauphasen vor den Hauptsperrzeiten werden die Ingenieurbauwerke
im Bereich Bf Köln Messe/Deutz BW1N bis BW5.2N soweit es bautechnisch
möglich ist, neben den bestehenden Anlagen in Endlage hergestellt.
Herstellung Baugruben + Baugrubensicherungen
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 89
Herstellung der Gründungen
Herstellung aufgehenden Bauwerksteile
Einrichtung von Verkehrsführung (diese ist auf den Bauablauf hin anzu-
passen)
Einrichtung von Fahrgastführung (diese ist auf den Bauablauf hin anzu-
passen)
Arbeiten an Kabelführungsystemen, Kabeltiefbau und Kabelneuverle-
gung
Herstellung Bahnsteig nebst Ausstattung in Teilbereichen
Herstellung Aufzugsschacht, Fahrtreppe, Treppenanlage
Mit Abschluss der Bauphase 1 sind auch die Arbeiten der jeweiligen Leitungs-
träger abzuschließen.
Bauphase 2.1
Die eigentliche Hauptsperrung von ca. 9 Monaten in Köln Deutz beinhaltet eine
durchgehende Sperrung der S -Bahngleise (Gleise 9+10) und erfordert einen
Teilrückbau der Gleise 9+10, den Rückbau bestehender Bauwerksteile und ein-
zelner Anlagen auf den Bahnsteigen der S-Bahngleise und im Bereich der Fern-
bahngleise.
Es wird an mehreren Stellen zeitgleich gearbeitet. Überwiegend erfolgen die
Arbeiten im 2-Schicht-Betrieb an bis zu 7 Tagen in der Woche.
Parallel zur Hauptsperrpause (Sperrung der Gleise 9+10) in Köln Deutz gibt es
eine mehrmonatige Sperrung der Strecke 2660 (Deutz tief, bestehende Gleise
11+12; zukünftige Bezeichnung Gleise 21 + 22). Diese Totalsperrung der Stre-
cke 2660 wird ca. 14 Tage nach Start der Sperrungen Gleise 9+10 in Deutz
beginnen und früher enden.
Im Rahmen der vorgenannten Sperrungen der Gleise in Köln Messe/Deutz wer-
den folgende Tätigkeiten umgesetzt
Rückbau OLA-Kettenwerke und der Bestandsmasten im Bereich der
beiden S-Bahngleise und angrenzenden Bereiche
Rückbau der Bestandssignale
Übernahme von Kettenwerke auf andere Stützpunkte
Kabel-Baufeldfreimachung (TK, OLA, LST, 50Hz)
Rückbau Oberbau in den Bereichen der bestehenden Bauwerke BW1
bis BW5, sowie im Bereich der ICE-Gleise 11+12
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 90
Ausbau Bestandsweichenverbindung
Herstellungen von Schotterfängen Gleisparallel und bauzeitlich erfor-
derlichen Verbauten oder Abböschungen
Teilrückbau bestehender Randkappen und in den Baubereich einragen-
der Bestandsbauteile
Vorbereitende Arbeiten für zukünftige Längsfugen
Rückbau Bahnsteigteil und Überbau BW3 Bestand (Krbw Deutz Tief)
Rückbau BW5 Achse 9/9a bis BW6 inklusive Lagerung (Bestand)
Einbringen noch erforderlicher Verbauten und Aushub von Baugruben
Tiefgründung BW3N im Bereich der ICE-Trasse
Schalung, Bewehrung und Betonage Bauwerke
Ausstattung der Bauwerke
Herstellen der Treppen und Zugangsanlagen
Herstellung der Bahnsteiganlagen
Herstellung Endzustand Kabelführungssystem
Einbau neue Weichenverbindungen
Herstellung Endzustand Oberbau
Anpassung der OLA-Kettenwerke
Herstellung Endzustand OLA und EEA
Herstellung Endzustand LST
Im Bereich Hp Köln -Kalk West werden in der Hauptsperrzeit Großteile der
Bahnsteigkanten, das Bahnsteigdach, die Personenunterführung, sowie die An-
passung der Gleis anlagen inkl. Tiefbauarbeiten durchgeführt. Weiterhin erfol-
gen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Umbauarbeiten an der Ober-
leitung und den signaltechnischen Anlagen.
Bauphase 3.0
In der abschließenden Bauphase können Nacharbeiten und ggf. die Umverle-
gung einzelner Kabel aus dem Provisorium in die finalen Kabelführungssysteme
erfolgen.
Nach der Hauptsperrzeit von ca. 9 Monaten als Totalsperrung der Strecke 2670
werden noch finalisierende Arbeiten an den Aufzugsschächten, Fahrtreppen
und der Personenunterführung im Schutze der Verbauten bzw. Einhausungen
erfolgen. Wenn diese Arbeiten ohne Betriebseinflüsse vollendet sind, erfolgen
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 91
noch einzelne Wochenend-Totalsperrungen der Strecke 2670, um die Verbau-
ten zurückzubauen/ abzubrennen, die Hinterfüllung herzustellen und die Bahn-
steigkante zu finalisieren.
In dieser Bauphase werden dann noch bauzeitliche Verbauten gezogen oder
verbleibende Verbauten bis mindesten 1,70 m unter SO im Gleis 8 zurückge-
baut. Nacharbeiten am Bauwerk 5.2N können durchgeführt werden. Der Neu-
bau des Bahnkörpers im Umbaubereich kann umgesetzt werden.
Sperrpausenunabhängige Arbeiten unterhalb der neuen Bauwerke erfolgen pa-
rallel oder im Nachgang (bspw. Wiederherstellung Straßen, Wege, Plätze, An-
schlüsse der Entwässerungen und Finalisierung des Kabeltiefbaus). Die
Baustelleneinrichtungsfläche wird zurückgebaut und der ursprüngliche Zustand
wiederhergestellt. Parallel finden Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen gemäß
LBP statt.
Die durch das Projekt S11 zurückgebaute Radwegrampe im Bereich BW1N soll
im Rahmen der Bauphase 3 oder im Nachgang durch eine seitens Stadt Köln
neu geplante Radweganlage ersetzt werden.
9 Zusammenfassung der Belange des Umweltschutzes
9.1 Betroffenes Fachrecht
Folgende Belange des Umweltschutzes sind bei dem beantragten Vorhaben
maßgeblich betroffen:
Eingriffsregelung (siehe Unterlagen Nr. 12)
Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe Unterlagen Nr. 14)
Artenschutz (siehe Unterlagen Nr. 13)
Lärm- und Erschütterungsschutz (siehe Unterlagen Nr. 15 und 16)
Wasserrecht (siehe Unterlagen Nr. 18)
Denkmalschutz (siehe Unterlagen Nr. 14)
9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung
Im Hinblick auf die projektbedingten Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgü-
ter ist nachfolgend dargelegt, welche Vermeidungs -, Minderungs- und Schutz-
maßnahmen angewendet werden können, um die projektbedingten Auswirkun-
gen möglichst zu vermeiden und zu vermindern.
Folgende Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen, welche bereits
in die technische Planung implementiert wurden, kommen zur Anwendung:
Einschränkung der Baufelder, sparsame Flächenbeanspruchung
Minderung von Emissionen durch fachgerechte Materialbewegung
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 92
Befeuchtung und Reinigung von Fahrwegen und Baustelleneinrichtungsflä-
chen bei entsprechender Witterung
Einsatz emissionsarmer Transport- und Baumaschinen
Flächenhafte Berücksichtigung des Vogelschutzes an Oberleitungen
Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf besonders stark befahrenen
Transportwegen
Vermeidung von Leerläufen
Als Leerlauf bezeichnet man den Betrieb einer Anlage oder Maschine, ohne
dass diese die Arbeit verrichtet, für die sie vorgesehen ist. Die Vermeidung
von unnötigem Leerlauf birgt Potential zur Energieeinsparung und zur Lärm-
vermeidung.
Beim Entstehen von Resonanzeffekten wird die Betriebsfrequenz der Vibrati-
onsramme geändert, um Auswirkungen durch Erschütterungen zu minimieren
Verwendung eines Rückleiterseils, um die Anforderung zur Vorsorge gem. § 4
der 26. BImSchV zur Minimierung von Elektromagnetischen Feldern zu ge-
währleisten
Über diese vorangehend gelisteten Maßnahmen hinaus, sind folgende weitere
Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahmen-
nummer
Bezeichnung der Maßnahme Schutzgut
001_VA Besatzkontrolle und Verschluss der Hohlräume an
den Brückenbauwerken, der Baumhöhlen und der
Fledermaus-Großraum-/Überwinterungshöhlen
(Bezug: Bf Köln Messe/Deutz)
Tiere
002_VA Bauzeitenregelung zum Schutz der Brutvögel (Be-
zug: Hp Köln-Kalk West & Bf Köln Messe/Deutz
Tiere
003_VA Insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtung
(bau- und anlagebedingt; Bezug: Hp Köln-Kalk
West & Bf Köln Messe/Deutz)
Tiere
004_VA Vergrämung im Baufeld und der BE-Flächen zum
Schutz des Nachtkerzenschwärmers (Bezug: Hp
Köln-Kalk West & Bf Köln Messe/Deutz)
Tiere
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 93
Maßnahmen-
nummer
Bezeichnung der Maßnahme Schutzgut
008_V Schutz von an das Baufeld angrenzen-
den Gehölzbeständen
Pflanzen
009_V Bodenschonender Umgang gemäß DIN 18915,
DIN 19731 und fachgerechte Abfallentsorgung
nach Ersatzbaustoffverordnung (Mantelverord-
nung)
Boden, Was-
ser
010_V Umgang mit abfallgefährlichen Stoffen (Boden-
schutz)
Boden
011_V Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträ-
gen
Wasser
014_V Wiederherstellung der BE-Flächen und Begrü-
nung der Versickerungsmulden mit Landschaftsra-
sen (Funktionsgrün)
Pflanzen,
Mensch
015_V Wiederherstellung und Aufwertung der Rand und
Saumstreifen
Tiere, Pflan-
zen
Tabelle 1 - Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und deren
Funktionen
Zur Vermeidung oder Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Men-
schen, insbesondere die menschliche Gesundheit, wurden folgende Maßnah-
men entwickelt:
Erschütterungen
Um die Auswirkungen von baubedingten Erschütterungen zu minimieren, wer-
den folgende Maßnahmen empfohlen:
Verwendung von erschütterungsarmen Baumaschinen und Bauverfahren.
Durch das beauftrage Bauunternehmen sind ausschließlich Bauverfahren und
Baugeräte einzusetzen, die hinsichtlich ihrer Erschütterungsemissionen dem
Stand der Technik entsprechen.
Baustellen sind zur vollständigen Erfüllung des Vermeidungs- und Minimie-
rungsgebots zu planen, einzurichten und zu betreiben.
Umfassende Information der betroffenen Anwohner im Vorfeld der Baumaß-
nahmen (insbesondere über die Art und Dauer von Bauarbeiten).
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 94
Benennung einer Ansprechstelle, an die sich Betroffene wenden können.
Durchführung von gebäudetechnischen Beweissicherungen vor bzw. nach
Ende der Baumaßnahmen für betroffene Gebäude im Bereich von erschütte-
rungsintensiven Bautätigkeiten.
Lärmemissionen
Aufgrund einer anzunehmenden bereichsweisen Überschreitung der Immissi-
onsrichtwerte werden folgende Maßnahmen zur Reduktion der lärmbedingten
Auswirkungen empfohlen:
Nach Möglichkeit Verlegung lärmintensiver Verbau-, Pflaster-, Rückbau- und
Stopfarbeiten in die Tagzeit (07:00 – 20:00 Uhr)
Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen (Vibrationsramme als An-
baugerät, Abrisszange, Schienenbandsäge, etc.) und Bauverfahren.
Durch das beauftragte Bauunternehmen sind ausschließlich Bauverfahren und
Baugeräte einzusetzen, die hinsichtlich ihrer Schallemissionen dem Stand der
Technik entsprechen (siehe 32. BImSchV).
Baustellen sind zur vollständigen Erfüllung des Vermeidungs- und Minimie-
rungsgebots zu planen, einzurichten und zu betreiben.
Zudem werden folgende, von den Bauzeiten und - vorgängen unabhängige
Maßnahmen für die Realisierung des Plans empfohlen:
Umfassende Information der Betroffenen über die Baumaßnahmen, die Bau-
verfahren, die Dauer und die zu erwartenden Lärmeinwirkungen aus dem
Baubetrieb.
Aufklärung über die Unvermeidbarkeit der Lärmeinwirkungen.
Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Betroffenen wenden können.
Umfangreiche Instruktion der Arbeiter und insbesondere der Maschinenführer
auf der Baustelle.
Vermeidung von Leerfahrten und Abschaltung von Motoren zwischen einzel-
nen Arbeitsvorgängen.
Zusätzliche baubetriebliche Maßnahmen zur Minderung und Begrenzung der
Belästigungen im Einzelfall (Pausen, Ruhezeiten, Betriebsweise usw.).
Einwirkungen auf Gebäude
Die Grundlage zur Bewertung von Gebäudeschäden im Sinne einer Verminde-
rung des Gebrauchswerts bildet die DIN 4150 Teil 3.
Gemäß DIN 4150 Teil beziffert sich der erschütterungsrelevante Korridor von
Gebäuden, die nicht denkmalgeschützt sind, auf 25 m. Die in diesem Korridor
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 95
vorhandenen Gebäude sollten im Sinne der Beweissicherung auf bereits vor-
handene Schäden untersucht und jene entsprechend dokumentiert werden.
Zum Schutz der denkmalgeschützten Gebäude im Umfeld der Baumaßnahme
sind die in der DIN 4150 Teil 3 aufgeführten Anhaltswert einzuhalten. Auf der
Grundlage einer Worst-case-Prognose wurde ermittelt, dass Verbau-, Verdich-
tungs-, Abbruch- und Bohrarbeiten im Rahmen der Teilmaßnahme 6 zu mögli-
chen Schwingungsbrücken führen, die ggf. zu Schäden bewirken könnten. Dies
steht jedoch in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebäudebeschaffenheit.
Der erschütterungsrelevante Korridor für denkmalgeschützte Gebäude beziffert
sich auf 50 m. In diesem Korridor befinden sich folgende Gebäude:
Hohenzollernbrücke
Kennedy-Ufer (Gebäude inkl. Fassaden nördlich der Hohenzollernbrücke)
Ottoplatz 7 (Empfangsgebäude des Bahnhofs Deutz mit Vorplatz)
Die im 25 m -Korridor vorhandenen, denkmalgeschützten Gebäude sollten
ebenfalls beweisgesichert und einem baubegleitenden Erschütterungsmonito-
ring unterzogen werden.
9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maß-
nahmen
Die nachfolgend beschriebenen Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen sind mul-
tifunktional wirksam. Sie sind neben einem Ausgleich von Eingriffen in Vegeta-
tionsstrukturen auch dazu geeignet, verbleibende Wirkungen auf die Schutzgü-
ter Boden und Fläche durch Flächenversiegelung auszugleichen. Zudem tragen
sie auch zur Aufwertung des Landschafts- bzw. Stadtbildes bei. Diese Maßnah-
men sind wie folgt:
Maßnahmen
Nr.
Bezeichnung und Beschreibung der Maßnahmen
005_CEF Anbringung von Ersatzquartieren als Ausgleich für Baumhöh-
len und den Fledermaus-Großraum- und Überwinterungshöh-
len (vorgezogener Ausgleich: baumhöhlenbewohnende Fle-
dermäuse; Bezug: Bf Köln Messe/Deutz)
006_CEF Anbringung von Ersatzquartieren als Ausgleich für potenzielle
Gebäude-/Spaltenquartiere (vorgezogener Ausgleich: gebäu-
debewohnende Fledermäuse; Bezug: Bf Köln Messe/Deutz)
007_CEF Anbringung von artspezifischen Nisthilfen (vorgezogener Aus-
gleich: Star und Haussperling; Bezug: Bf Köln Messe/Deutz)
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 96
Maßnahmen
Nr.
Bezeichnung und Beschreibung der Maßnahmen
012_A Gebüschanpflanzungen bzw. Anpflanzung niedrigwüchsiger
Gehölze
013_A Anpflanzung von Gehölzen
016_A Wiederherstellung von parkähnlichen Strukturen am Halte-
punkt Kalk
017_Ök Ökokonto „Dünnwald“
Tabelle 2 - Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von erheblichen nachteiligen Umweltaus-
wirkungen
9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Um-
weltbelange
Menschen und menschliche Gesundheit
Flächeninanspruchnahme
Im Rahmen des Vorhabens werden Flächen im Umfang von ca. 3,6 ha temporär
in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Baustraßen
und BE-Flächen. Diese Flächen liegen
entlang der bestehenden Bahntrasse,
im Bereich einer Bahntrasse,
auf Straßenverkehrsflächen und
im Bereich von Pkw-Stellplätzen.
Es werden im Rahmen der Baumaßnahmen keine Flächen mit vorwiegender
Wohnnutzung in Anspruch genommen. Die vorhandene Straßeninfrastruktur
wird teilweise temporär für Baustellenzufahrten genutzt. Nach Abschluss der
Baumaßnahmen werden jedoch alle baubedingt genutzten Flächen wiederher-
gestellt, sodass diese anschließend in gleicher Qualität für andere Nutzungen
zur Verfügung stehen (s. LBP, Unterlage 12).
Die temporäre Flächeninanspruchnahme des LSG durch die BE -Fläche Nr. 1
tangiert die festgesetzten Verbote des Landschaftsschutzgebietes. Infolgedes-
sen beantragt der Vorhabenträger eine Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsschutzgebietes gemäß § 67 BNatSchG. Die Befreiung begründet sich
wie folgt:
Überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung des Vorhabens
Anwendung des Vermeidungsprinzips (Minimierung der Flächeninanspruch-
nahme)
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 97
Wiederherstellung der baubedingt beanspruchten Flächen
Die beschriebene Flächeninanspruchnahme hat zusammenfassend keine
nachhaltige bzw. erhebliche Auswirkung für die Wohn- oder Erholungsnutzung
zur Folge, da sie nur temporär auftritt und die Flächen nach Abschluss der Bau-
phase wiederhergestellt werden.
Erschütterungen
Die Bewertung der baubedingten Erschütterungen erfolgte in dem gesonderten
Gutachten „Untersuchung zu baubedingte Erschütterungsimmissionen / Aus-
bau der S11/S -Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststellungsabschnitt 1.2“
(MÖHLER + PARTNER INGENIEURE 2024, Unterlage 16.2).
Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
Die Bewertungsgrundlage für zumutbare Belästigungen erfolgt auf der Grund-
lage der DIN 4150 Teil 2. Belästigungen sind ausschließlich dann relevant, so-
bald die einwirkende Erschütterung wahrnehmbar wird.
Die Erheblichkeit der Auswirkungen hängt bei der Bewertung nicht ausschließ-
lich vom Ausmaß, sondern auch von individuellen und situativen Faktoren wie
des Gesundheitszustands
der Tätigkeit während der Erschütterungsbelastung
des Grads der Gewöhnung
der Einstellung zum Erschütterungserzeuger
der Einwirkungsdauer
der Häufigkeit und Tageszeit des Auftretens und deren Auffälligkeit
der Erwartungshaltung in Bezug auf ungestörtes Wohnen, die unter Umstän-
den von der Art
des Wohnumfelds ab.
Die Entfernung von schutzbedürftigen Gebieten während der Tagesstunden be-
ziffert sich auf < 30 m. Die schutzbedürftigen Gebiete während der Nacht liegen
in einer Entfernung von 50 m zum Bauvorhaben.
Um die Auswirkungen von baubedingten Erschütterungen zu minimieren, wer-
den folgende Maßnahmen empfohlen:
Verwendung von erschütterungsarmen Baumaschinen und Bauverfahren.
Durch das beauftrage Bauunternehmen sind ausschließlich Bauverfahren und
Baugeräte einzusetzen, die hinsichtlich ihrer Erschütterungsemissionen dem
Stand der Technik entsprechen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 98
Baustellen sind zur vollständigen Erfüllung des Vermeidungs- und Minimie-
rungsgebots zu planen, einzurichten und zu betreiben.
Umfassende Information der betroffenen Anwohner im Vorfeld der Baumaß-
nahmen (insbesondere über die Art und Dauer von Bauarbeiten).
Benennung einer Ansprechstelle, an die sich Betroffene wenden können.
Durchführung von gebäudetechnischen Beweissicherungen vor bzw. nach
Ende der Baumaßnahmen für betroffene Gebäude im Bereich von erschütte-
rungsintensiven Bautätigkeiten.
Zusammenfassend lässt sich prognostizieren, dass die baulichen Tätigkeiten
im Hinblick auf den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen als unproblematisch zu bewerten sind. Die Erheblichkeitsschwelle des
Schutzgutes Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit, wird nicht
überschritten.
Lärmemissionen
Die baubedingten Lärmimmissionen werden in dem gesonderten Gutachten
„Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen / Planfeststellungsab-
schnitt 1.2, Ausbau der S11/SW-Bahn Stammstrecke Köln“ ermittelt und bewer-
tet (MÖHLER + PARTNER INGENIEURE 2024A, Unterlage 15.2).
Die fachgutachterliche Bewertung der baubedingten Schallimmissionen erfolgt
auf der Grundlage der AVV Baulärm, die spezifische Immissionsrichtwerte für
unterschiedliche bauliche Nutzungen festsetzt.
Aufgrund einer anzunehmenden bereichsweisen Überschreitung der Immissi-
onsrichtwerte werden folgende Maßnahmen zur Reduktion der lärmbedingten
Auswirkungen empfohlen.
Die letztendlich eintretenden Überschreitungen und die daraus resultierende
Anwendung spezifischer Maßnahmen hängt von dem tatsächlichen Bauablauf
und den Zur Anwendung kommenden Baumaschinen ab.
Unter der Voraussetzung einer Einhaltung der Grenzwerte gemäß AVV Bau-
lärm und der Anwendung von Minimierungsmaßnahmen (s. o.) resultiert aus
dem temporär wirksamen, baubedingten Lärm keine erhebliche Beeinträchti-
gung des Schutzgutes Mensch.
Betriebsbedingte Schallemissionen
Die betriebsbedingten Lärmimmissionen werden in dem gesonderten Gutach-
ten „Untersuchung zu betriebsbedingten Schallimmissionen / Ausbau der
S11/SW-Bahn Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 1.2“ ermittelt und
bewertet (MÖHLER + PARTNER INGENIEURE 2024B, Unterlage 15.1).
In den projektrelevanten Abschnitten der Bahnstrecke erfolgte eine Prüfung, ob
aus der Umsetzung des Plans eine wesentliche Änderung der Schallimmissio-
nen gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung resultiert. Zudem wurde
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 99
untersucht, ob im Bereich der im Umfeld vorhandenen Wohneinheiten eine
Überschreitung der Immissionsgrenzen festzustellen ist.
Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist tagsüber an ca. vier Schutz-
fällen und nachts an ca. 50 Schutzfällen nachgewiesen worden. Dementspre-
chend wurde eine planbedingt wesentliche Änderung des Ausgangszustands
erfasst.
Auf dieser Grundlage empfiehlt der Schallgutachter eine Schallschutzkonzept;
ein anzustrebender Vollschutz ist aus technischen Gründen nicht realisierbar.
Mit der Anwendung des Schallschutzkonzeptes können ¼ der Schutzfälle wäh-
rend der Tagesstunden und sämtliche Schutzfälle während der Nachtstunden
gelöst werden.
Für die im Bereich des PFA 1.2 vorhandenen Baulücken können Grundstücks-
beeinträchtigungen und Erhöhungen gesundheitskritischer Beurteilungspegel
ausgeschlossen werden.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Tiere
Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es im UR des Schutzgut Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt zu einer temporären Flächeninanspruchnahme von im
Status quo bereits versiegelten oder teilversiegelten Flächen. Diese Flächen
haben demnach ein sehr geringes Habitatpotential bzw. eine geringe ökologi-
sche Qualität.
Die baubedingt beanspruchten unversiegelten Flächen besitzen aufgrund der
urbanen Lage und dem damit einhergehenden anthropogenen Einfluss eben-
falls eine geringe ökologische Qualität. Diese Flächen fungieren jedoch als Ha-
bitat für störungsunempfindliche Arten des Siedlungsbereiches. Baubedingt ge-
hen die Habitate dieser Arten vollumfänglich verloren. Bei nicht kurzfristig rege-
nerierbaren Habitaten muss auf Grund der Dauer von einer Vorhabenwirkung
hoher Schwere ausgegangen werden, anderenfalls von einer mitt leren
Schwere.
Vögel
Gemäß der Wirkungsprognose des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (DB
E&C 2024, Unterlage 13) können Betroffenheiten von
planungsrelevanten Busch-/ Baumfreibrütern,
planungsrelevanten Bodenbrütern und
planungsrelevante Arten mit besonderen Brutnischen ausgeschlossen wer-
den.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 100
Eine Beeinträchtigung der Baum - und gebäudebewohnenden Höhlen- und Ni-
schenbrütern (Star und Haussperling) kann nicht gänzlich ausgeschlossen wer-
den. Infolgedessen werden Maßnahmen zur Vermeidung eines Verbotstatbe-
stands gemäß § 44 (1) Nr. 1 u. 3 BNatSchG angewendet (001_VA_V, 002_VA).
Unter der Voraussetzung einer Anwendung dieser Maßnahmen können erheb-
liche baubedingte Beeinträchtigungen der Avifauna ausgeschlossen werden.
Fledermäuse
Die Fledermausfauna ist baubedingt durch die Rodung von Bestandsgehölzen
und den Rückbau spezifischer Bauwerke am Bf Köln Messe/Deutz potentiell
betroffen.
Ein planbedingter Verbotstatbestand gemäß § 44 (1) Nr. 1- 3 BNatSchG kann
nicht gänzlich ausgeschlossen. Dementsprechend erfolgt eine Anwendung von
Maßnahmen zur Vermeidung eines Verbotstatbestands (001_VA_V, 003_VA).
Unter der Voraussetzung einer Anwendung dieser Maßnahmen können erheb-
liche baubedingte Beeinträchtigungen der Fledermausfauna ausgeschlossen
werden.
Nachtkerzen-S chwärmer
Eine baubedingte Beeinträchtigung des Nachtkerzen -Schwärmers kann auf-
grund fehlender Nachweise im UR ausgeschlossen werden.
In Anbetracht der unsteten und variablen Lebensweise der Art werden Vergrä-
mungsmaßnahmen angewendet, um eine nachträgliche Ansiedlung und eine
daraus resultierende Beeinträchtigung der Art zu vermeiden (004_VA).
Blauflügelige Ödlandschrecke
Die Imagines Blauflügelige Ödlandschrecke sind aufgrund ihrer ausgeprägten
Mobilität nicht von baubedingten Beeinträchtigungen betroffen.
Die immobilen präimaginalen Entwicklungsstadien der Art präferieren Flächen,
die im Baufeld in entsprechender Ausprägung lediglich geringfügig vorhanden
sind. Eine baubedingte Beeinträchtigung ist ebenfalls nicht anzunehmen.
Pflanzen
Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es zu einer temporären Flächeninan-
spruchnahme mit Vegetationsverlust, Voll - und Teilversiegelungen von vorher
nicht beanspruchten Flächen.
Diese Maßnahmen umfassen die Errichtung von Baustelleneinrichtungsflächen
(BE-Flächen) inklusive der Erschließung mit Beseitigung der Vegetation im Be-
reich städtischer Grünflächen. Da i.d.R. der Oberboden vollständig abgescho-
ben wird, muss von einem vollständigen Verlust der Biotope im Eingriffsbereich
während der Bauphase ausgegangen werden.
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme ist vor allem entsprechend ihrer
Stärke eine mittlere bis schwere vorhabenbezogene Wirkung. Die
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 101
Unterscheidung erfolgt anhand der Dauer der Einwirkung. Die Dauer wird in
Abhängigkeit der Regenerationsfähigkeit der Biotope festgelegt. Schwer rege-
nerierbare Biotoptypen oder Biotopstrukturen mit besonderer Funktion wie Ha-
bitatbäume sind bei Verlust generell als Vorhabenwirkungen hoher Schwere
einzuordnen. Für Biotope mit einer geringeren Entwicklungsdauer wie Ruderal-
standorte werden trotz baubedingtem Verlust nur mittlere Vorhabenwirkungen
angesetzt.
Entsprechend Anlage 3 BKompV führen baubedingte Eingriffe in Biotope ab ei-
ner mittleren Wertigkeit (bei mittleren bis hohen Vorhabenwirkungen) zu erheb-
lichen Beeinträchtigungen (eB), welche biotopwertbezogen auszugleichen sind.
Für Biotope geringer Wertigkeit führen nur hohe Vorhabenwirkungen zu erheb-
lichen Beeinträchtigungen.
Funktionsspezifische Kompensationserfordernisse gemäß BKompV entstehen
bei Eingriffen in sehr hoch bis hervorragend bewertete Biotope, die i.d.R. auch
gesetzlich geschützt sind. Im UR fehlen solche Biotoptypen.
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum geplanten Vorhaben werden die
Biotoptypen gemäß LANUV (2021) bewertet. Das Scopingverfahren zum Aus-
bau der S11 wurde bereits vor dem 3. Juni 2020 beantragt, wodurch § 17
BKompV in Kraft tritt und die entsprechende Verordnung keine Anwendung fin-
det.
Klima und Luft
Bei dem Vorhabenbereich handelt es sich bereits heute um einen hochgradig
versiegelten Bereich, in dem es nur wenige Elemente gibt, die zu einer günsti-
gen lufthygienischen klimatischen Situation beitragen. Dazu zählen die Bäume
entlang des Bestandbauwerks sowie neben dem Fernverkehrsgleis Köln
Messe/Deutz (tief) am Auenweg. Im Zuge der Baufeldfreimachung müssen min-
destens 45 Alleebäume, hauptsächlich Winterlinden und Platanen, gerodet wer-
den. Da nur ein Teil der Bäume nach Abschluss der Bauarbeiten ersetzt werden
kann, ist mit einer langfristigen Verschlechterung des Mikroklimas zu rechnen.
Ohne kühlende Elemente ist davon auszugehen, dass die bodennahe Tempe-
ratur weiter steigt und sich der Hitzeinseleffekt intensiviert. Vor dem Hintergrund
der steigenden Temperaturen und Verlängerung von Hitzeperioden im Zuge
des Klimawandels ist die weitere Versiegelung und das Roden von Stadtbäu-
men als besonders kritisch anzusehen, da der Effekt dadurch lokal weiter ver-
stärkt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen sind aufgrund der bau- und anlage-
dingten Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen. Mit der Anwendung von Kom-
pensations- und Wiederherstellungsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsrege-
lung werden die erheblichen Auswirkungen kompensiert.
Um dem entgegenzuwirken, müssten versiegelte Flächen entsiegelt und be-
grünt werden. Eine Bepflanzung von Fassaden und Dächern hätte ebenso eine
kühlende Wirkung.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 102
In einem großräumigen Zusammenhang ist die Kapazitätserweiterung im S -
Bahnverkehr Kölns und die damit einhergehenden Verlagerung von Verkehr auf
die Schiene jedoch als positiv für das globale Klima anzusehen, da mit einem
Rückgang verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen zu rechnen ist und ein
Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz verankerten nationalen Klimazielen ge-
leistet werden kann.
Insbesondere unter der Berücksichtigung der Vorbelastungen in den beiden
Plangebieten und dem geleisteten Beitrag zur Einsparung von Treibhaus-
gasemissionen, entstehen durch das Vorhaben insgesamt keine erheblichen
Auswirkungen
Landschaft
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Schutzgut Landschaftsbild keiner
erheblichen vorhabenbedingten Beeinträchtigung unterliegt. Der Bestand be-
sitzt aufgrund der urbanen Lage und dem stark anthropogen beeinflussten Um-
feld eine geringe Wertigkeit. Das Vorhaben fügt sich aufgrund der bahninfra-
strukturell geprägten Flächennutzung im Status quo in das Umfeld ein. Eine
Fernwirkung, die sich negativ auf das Landschaftsbild auswirkt, ist aufgrund der
isolierten Lage in dem dicht bebauten Umfeld, nicht zu erwarten.
Boden und Fläche
Boden
Während der Baumaßnahme fallen durch die erforderlichen Rück- und Neubau-
arbeiten Abfälle an. Die Umweltauswirkungen durch Abfälle werden bei fachge-
rechter Lagerung, Entsorgung bzw. Wiederverwendung als gering eingestuft.
Bei der Einhaltung der genannten Vorschriften und Maßnahmen zur Vermei-
dung und Minderung sind keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes
Boden zu erwarten.
Bei der Bewertung der planbedingten Eingriffe in das Schutzgut Boden ist die
hohe Vorbelastung des Bodens durch die Nutzung als bereits vorhandenes
Gleis miteinzubeziehen. Auch im Bereich der vorhandenen Wege besteht eine
anthropogene Überprägung durch Verdichtungen und (Teil -)Versiegelungen,
die die Bodenwertigkeit an dieser Stelle verringert.
Alle temporären Bauflächen werden nach Abschluss der Bautätigkeiten ent-
sprechend gültigen Gesetzen und Richtlinien zurückgebaut und weitestgehend
in den Ausgangszustand zurückversetzt.
Gemäß Anlage 3 Absatz 2 der BKompV hat bei einer dauerhaften Versiegelung
oder einem Bodenabtrag von bisher unversiegelten Flächen ab einer Größe von
2.000 m² sowie bei sonstigen dauerhaften Wirkungen (Verdichtung, Verände-
rung des Bodenwasser - oder Stoffhaushalts) ab entsprechender Größe eine
Prüfung zu erfolgen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere
(eBS) zu erwarten ist. Die Erheblicheitsschwelle ist überschritten, wenn die
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 103
Bedeutung der Schutzgutfunktion als hoch bis hervorragend bewertet wird und
durch eine hohe vorhabenbezogene Wirkung beeinträchtigt wird.
Im vorliegenden Fall übersteigt die Bewertung der einzelnen Funktionen wie
auch die Gesamtbewertung des Schutzgutes Boden nicht die mittlere Wertig-
keit. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Bodens kann ausgeschlossen wer-
den.
Fläche
Durch den Baubetrieb werden die in Anspruch genommenen Flächen zeitweilig
nicht oder nur eingeschränkt für die ursprüngliche Nutzung verfügbar sein. Der
Indikator „Nutzungsänderung“ wurde mit 4 bewertet, da die Anzahl der Nut-
zungsarten sich um bis zu 4 Stück verringert. Die „Neuinanspruchnahme“
wurde, aufgrund des hohen Anteils an Vegetationsflächen (mehr als 20%), mit
5 bewertet. Eine baubedingte Inanspruchnahme von Flächen führt zur Bewer-
tung 4 des Indikators „Dauerhaftigkeit“. Der Indikator „Nutzungsbesc hränkte
Nebenflächen“ wurde mit 1 bewertet. Dies leitet sich aus dem angrenzenden
Bahntrassen im Bestand und der linearen Ausprägung des Vorhabens ab. Neut-
ral (3) wurde der Indikator „Entlastungswirkung“ bewertet. Auf Grund der tem-
porären Inanspruchnahme zum Bau des Vorhabens wurde der Indikator „Flä-
chenbedarf“ als neutral bewertet (Flächenbedarf wird in Relation zur Nullvari-
ante betrachtet und gilt für dauerhafte Inanspruchnahme).
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme gehen die bisherigen Nutzungen
auf diesen Flächen dauerhaft verloren. Für das Schutzgut Fläche sind dauer-
hafte Beanspruchungen (durch Nutzungsänderung) für die Herstellung der zu-
sätzlichen Gleise, einschließlich erforderlicher technischer Ausrüstungen (Ent-
wässerungsanlagen, Kabelkanäle, Oberleitungs - und Signalmaste u.a.), des
Bahnsteigs am Bf Köln Messe/Deutz und dem Haltepunkt Köln- Kalk West in-
klusive der Erschließung als anlagebedingte Auswirkungen zu verzeichnen.
Wasser
Die im Rahmen der Baumaßnahmen durchgeführten Eingriffe stehen keiner der
Maßnahmen gemäß LAWA -Maßnahmenkatalog entgegen. Durch das Vorha-
ben sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den ökologischen Zustand des
OGK Rhein mit seinen biologischen, unterstützenden und physikalisch- chemi-
schen Qualitätskomponenten zu erwarten, da im Gewässer selbst keine Flä-
chen beansprucht werden. Somit hat die Durchführung der Baumaßnahme
keine Auswirkungen auf die Erreichbarkeit eines guten Zustands des OGK zum
angestrebten Zeitpunkt. Eine Verschlechterung des Rheins findet nicht statt.
Der Grundwasserkörper befindet sich noch in einem schlechten Zustand. Durch
die Baumaßnahme entsteht keine erhebliche Auswirkung für den Grundwasser-
körper. Aus der Umsetzung des Planvorhabens ergeben sich auch keine nach-
teiligen Auswirkungen, die die Zielerreichung eines guten Zustands des Grund-
wasserkörpers behindern. Unter der Einhaltung der Vermeidungsmaßnahme
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 104
011_V und dem Einsatz einen uBÜ ist eine erhebliche Beeinträchtigung von
Oberflächengewässern und des Grundwasserkörpers ausgeschlossen. Dies
wird auch im Hydrogeologischen Gutachten (Emch+Berger 2024) bestätigt ,
dass eine Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Zielen der EU -Wasserrah-
menrichtlinie nach §§ 27 bis 31 und § 47 WHG besteht.
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler
Durch die Baumaßnahme am Bf Köln Messe/Deutz und die Errichtung des
neuen Hp in Köln-Kalk West kommt es im Laufe des Bauvorhabens zu Erschüt-
terungen. Die Erschütterungen können Auswirkungen auf die unter Denkmal-
schutz stehenden Gebäude und Objekte haben. Insbesondere die Baudenkmä-
ler innerhalb der PFG sind durch die Erschütterungen beeinträchtigt.
Bodendenkmäler
Während der Baumaßnahme werden die Fundamente für die Tiefgründung in
den Boden gerannt. Durch die Fundamente wird das Bodendenkmal „Preußi-
sche Befestigung Deutz“ baubedingt in Anspruch genommen. Durch den Bau
des neuen Mittelbahnsteig am Bf Köln Messe/Deutz kommt es somit zu erheb-
lichen Beeinträchtigungen des Bodendenkmals.
Da eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes nicht ausgeschlossen
werden kann, wird Bezug auf die Stellungnahme (Töb) von 2018 genommen.
Für d as Bodendenkmal werden bauvorbereitende archäologische Untersu-
chungen gemäß einer Erlaubnis nach § 15 DSchG NRW durchgeführt , um er-
hebliche baubedingte Beeinträchtigungen auszuschließen. Die Untersuchun-
gen erfolgen in enger Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und
dem Römisch-Germanischen Museum.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Gemäß §b 2 (1) UVPG umfasst die Prüfung der Umweltverträglichkeit die Be-
trachtung von Wechselwirkungen der aufgeführten Schutzgüter.
Aufgrund der sich wechselseitig bedingenden Funktionen sind die Schutzgüter
Boden und Wasser regelmäßig eng verknüpft.
Eine starke Verzahnung existiert über die Funktion des Bodens als Pflanzen-
standort zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere und die
biologische Vielfalt.
Die planbedingten Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutz-
gütern wurden in den vorangegangenen Kapiteln in den jeweiligen Schutzgü-
tern untersucht und entsprechend in die Bewertung der Erheblichkeit miteinbe-
zogen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 105
9.5 Rechtliche Bewertung
Aufgrund der vorgesehenen Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen
wird der Eingriff gemäß dem Vermeidungsgebot nach § 13 BNatSchG i.V.m. §
15 Abs. 1 BNatSchG, soweit möglich, minimiert. Durch die Umsetzung der vor-
gesehenen Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichmaßnahmen für eine er-
hebliche Beeinträchtigung von Biotopen, wird eine unvermeidbare Beeinträch-
tigung gemäß der Ausgleichs - und Ersatzpflicht des § 15 Abs. 2 BNatSchG
kompensiert.
Der Abgleich der Verbreitungsgebiete von FFH-Arten des Anhangs IV und der
vorhandenen Habitate im Vorhabenbereich der Baumaßnahme hat ergeben,
dass ein Vorkommen aller relevanten Arten mit hinreichender Sicherheit aus-
geschlossen werden kann bzw. grundsätzliche Vermeidungsmaßnahmen wie
die Einhaltung der gesetzlichen Rodungszeit im Hinblick auf das Tötungs - und
Störungsverbot ohne Kenntnis des genauen Artenspektrums zur Verfügung ste-
hen.
Minimierungsmöglichkeiten wurden im Bereich der technischen und ökonomi-
schen Möglichkeiten vorgenommen.
Menschen und menschliche Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch wurde ermittelt, dass bereichsweise baubedingte
Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nachgewiesen wurden, die mit der
Anwendung von Maßnahmen reduziert werden können. Der Schallgutachter
empfiehlt weiterhin, dass die Maßnahmen unabhängig von spezifischen Bau-
zeiten und Bauvorgängen sind.
Die betriebsbedingten Schallemissionen bedingen ebenfalls eine Überschrei-
tung der Immissionsgrenzwerte, die mit der Anwendung eines Schallschutzkon-
zepts überwiegend gelöst werden können. Für die im UR vorhandenen Baulü-
cken können Grundstücksbeeinträchtigungen und Erhöhungen gesundheitskri-
tischer Beurteilungspegel ausgeschlossen werden.
Das Vorhaben liegt partiell im LSG „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von
Flittard bis Rodenkirchen“ (LSG-5007-0001). Die Baumaßnahmen verstößt ge-
gen die textlich festgesetzten Verbote des Landschaftsschutzgebietes. Infolge-
dessen beantragt der Vorhabenträger eine Befreiung von den Verbotsta tbe-
ständen gemäß § 67 BNatSchG. Der Antrag begründet sich in
dem öffentlichen Interesse zur Realisierung des Vorhabens,
der Anwendung des Vermeidungsprinzips (Minimierung der Flächeninan-
spruchnahme) und
der Wiederherstellung der baubedingt temporär beansprucht Schutzgebietsflä-
chen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 106
Die darüber hinaus vorhandenen Auswirkungen des Vorhabens sind als “uner-
heblich” für das Schutzgut Mensch bewertet worden.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Schutzgut Tiere ist bau- und anlagebedingt durch einen Habitatverlust und
ein potentiell signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko erheblich be-
troffen. Dies trifft jedoch ausschließlich auf spezielle Vogel- und Fledermausar-
ten zu, die im Bereich von Habitatbäumen oder am zu erweiternden Bestands-
gebäude des Bf Köln Messe/Deutz vorkommen. Mit der Anwendung von Ver-
meidungs- und CEF-Maßnahmen gemäß § 44 (5) BNatSchG können dauer-
hafte erhebliche Auswirkungen vermieden bzw. Vorgezogen ausgeglichen wer-
den. Weitere Überschreitungen der Erheblichkeitsschwelle sind vorhabenbe-
dingt ausgeschlossen.
Durch unvermeidbare bau- und anlagebedingte Eingriffe in sehr gering- bis ge-
ringwertige Biotope (Schutzgut Pflanzen) infolge von Flächeninanspruchnahme
verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen. Die erheblichen Beeinträchtigungen
werden durch die Anwendung von Wiederherstellungs-, Vermeidungsmaßnah-
men und die Inanspruchnahme eines Ökokotons kompensiert.
Hinweis:
Um eventuelle Erkenntnislücken zu schließen, ist nach fachgutachterlicher
Sicht seitens der ARGE S11 zu den jeweiligen Arten(-gruppen) eine Plausibili-
tätskontrolle vor Baubeginn (2 -3 Jahre im Vorfeld) durchzuführen. Auf deren
Grundlage kann im Einzelfall eine Entscheidung über die Notwendigkeit einer
erneuten Kartierung getroffen werden (MKULNV NRW, 2017). Lassen sich die
erforderlichen Daten nicht mit vertretbarem Aufwand erheben, kann das Vor-
kommen geschützter Arten ggf. auch unterstellt werden („Worst-Case-Betrach-
tung“) (EBA, 2023).
Klima und Luft
Für das Schutzgut Klima und Luft ergeben sich durch den dauerhaften von min-
destens 45 Alleebäumen erhebliche Beeinträchtigungen, die durch die Anwen-
dung von Kompensations - und Wiederherstellungsmaßnahmen kompensiert
werden können.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind aufgrund der Lage des
Vorhabens im urbanen Raum und der Anpassung an die jeweils im Umfeld do-
minierende Nutzung (Erweiterung des Bf Köln Messe/Deutz / Errichtung des Hp
Köln-Kalk West im Umfeld des Güterbahnhofs Deutzerfeld) marginal.
Landschaft
Das Landschaftsbild wird durch den vorgesehenen Gleisausbau nicht mehr als
bisher beeinträchtigt, da bereits vorbelastete Bereiche direkt angrenzend zum
bestehenden öffentlichen Straßennetz in Anspruch genommen werden.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 107
Insgesamt handelt es sich um eine lokale Beeinträchtigung des innerstädti-
schen Stadtbildes in einem schon vorbelasteten Bereich.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft werden als gering eingestuft.
Boden und Fläche
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fläche können insbesondere
aufgrund der hohen Vorbelastung anthropogen stark beeinflussten, urbanen
Raum ausgeschlossen werden.
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrads im Status quo (Köln Messe/Deutz:
69% / Haltepunkt Köln- Kalk West: 60%) ist das Schutzgut Boden im UR stark
vorbelastet. Die unversiegelten und für das Vorhaben beanspruchten Böden
sind von Aufschüttungen geprägt. Zusammenfassen fehlen naturnahe Böden
im UR vollumfänglich. Anlagebedingt wird Boden auf einer zusätzlichen Fläche
von insgesamt 2.873 m² in Anspruch genommen. Die baubedingt beanspruch-
ten Böden (Köln Messe/Deutz: 9.502 m² / Haltepunkt Köln-Kalk West: 3.118 m²)
werden nach Abschluss des Vorhabens entsprechend dem Status quo wieder-
hergestellt. Zusammenfassend werden die Böden im UR mit einer sehr gerin-
gen Wertigkeit bewertet, wodurch die teils hohen vorhabenbedingten Wirkun-
gen nicht zu erheblichen Auswirkungen des Schutzgutes Boden führen.
Wasser
Mit Einhaltung sämtlicher und einschlägiger Vorschriften sowie Durchführung
allgemeiner Vermeidungsmaßnahmen ist keine Verschlechterung des Schutz-
gutes Wasser mit dem Vorhaben verbunden.
Den Ausführungen des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 18.1)
ist zu entnehmen, dass die Ziele der EU -Wasserrahmenrichtlinie gem. §§ 27-
31 und 47 WHG auch mit Durchführung des Vorhabens zu erreichen sind. Das
Vorhaben hält das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot ein
und verursacht keine Trendumkehr
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Für das Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter entstehen ausschließlich
baubedingt erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund der Tiefgründung von Fun-
damenten im Bereich eines Bodendenkmals. Zur Vermeidung erheblicher Be-
einträchtigungen werden bauvorbereitende archäologischen Untersuchungen
in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Römisch-Ger-
manischen-Museum Köln vorgenommen.
Grenzüberschreitende Auswirkungen durch das Vorhaben konnten nicht ermit-
telt werden.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 108
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Durch das Bauvorhaben kommt es zu keinen schwerwiegenden Beeinträchti-
gungen eines Schutzgutes, welches eine direkte, schwerwiegende Beeinträch-
tigung eines anderes Schutzgutes zur Folge hätte. Die Auswirkungen bzgl. der
Wechselbeziehungen der einzelnen Schutzgüter werden als gering angesehen.
10 Weitere Rechte und Belange
10.1 Grunderwerb
Die Planung zielt darauf ab, die Baumaßnahmen weitestgehend ohne Beein-
trächtigungen der Rechte Dritter durchzuführen. Die trotz aller Anstrengungen
nicht vermeidbaren Betroffenheiten sind nachfolgend näher erläutert.
Für den Ausbau der Bahnstrecke und die damit verbundenen Veränderungen
an den kreuzenden Verkehrswegen sind vorübergehende und dauerhafte Inan-
spruchnahmen von Grundstücken sowie Grunddienstbarkeiten erforderlich.
Die Grundstücke sind im Grunderwerbsplan nachfolgenden Kriterien gekenn-
zeichnet und dargestellt:
Zu erwerbende Flächen
Hierbei handelt es sich um nicht DB InfraGO AG-eigene Flächen, welche für die
Gesamtmaßnahme benötigt werden und von der DB AG zu erwerben sind.
Flächen für dingliche Sicherung
Flächen mit der Bezeichnung „Grunddienstbarkeit“ sind nicht DB InfraGO AG -
eigene Flächen, welche für die Gesamtmaßnahme dinglich durch Eintragung
einer Grunddienstbarkeit oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im
Grundbuch zu sichern sind, jedoch von der DB InfraGO AG nicht erworben wer-
den.
Die Grunddienstbarkeit und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit räumen
der Berechtigten (DB InfraGO AG) das Recht an einem Grundstück oder Grund-
stücksteil ein.
Die Grunddienstbarkeit bzw. beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann fol-
genden Inhalt haben:
Der Berechtigte darf das Grundstück oder Teile davon in bestimmten einzelnen
Beziehungen nutzen, z. B. für technische Anlagen, Betretungs - und Befah-
rungsrecht, Verlegen von Leitungen, Durchführung von Ausgleichs- und Ersatz-
maßnahmen nach Naturschutzrecht.
Ferner dürfen auf dem betreffenden Grundstück oder Teilen davon bestimmte
Handlungen nicht vorgenommen werden (z. B. Verbot einer bestimmten Bebau-
ung oder Aufwuchsbegrenzung).
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 109
Festzuhalten bleibt, dass der jeweilige Grundeigentümer durch die Eintragung
einer Grunddienstbarkeit oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nur zur
Duldung und nicht zum Tätigwerden verpflichtet werden kann.
Für den Fall, dass der Grundeigentümer sich freiwillig aufgrund einer vertragli-
chen Regelung zur Durchführung von wiederkehrenden Leistungen auf seinem
Grundstück verpflichtet (z. B. Pflegemaßnahmen, Rückschnitt, etc.), wird im
Grundbuch eine Reallast eingetragen.
Flächen für Nutzungsbefugnis
Hierbei handelt es sich um Flächen, die während der Bauzeit als Zufahrten,
Lagerflächen oder Arbeitsstreifen u. ä. in Anspruch zu nehmen sind. Nach Fer-
tigstellung der Baumaßnahme werden diese Flächen den Eigentümern/Nut-
zungsberechtigten zurückgegeben. Entschädigungen für Nutzungsrechte, Er-
tragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse und etwaige Rekultivierungs - bzw. In-
standsetzungsmaßnahmen u. ä. werden durch besondere Vereinbarungen ge-
regelt. Weiterhin sind im Grunderwerbsplan vorübergehend in Anspruch zu neh-
mende Privatwege gekennzeichnet. Vor Inanspruchnahme wird die Nutzung
vertraglich geregelt.
Gesamtumfang der Flächeninanspruchnahmen
Es sind folgende Inanspruchnahmen von Grundstücken Dritter für die Maß-
nahme erforderlich:
Zu erwerbende Fläche circa 3.180 m²
Flächen für Nutzungsbefugnis circa 17.770 m²
Flächen für dingliche Sicherungen circa 920 m²
Der genaue Umfang ist dem Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6) sowie den
Grunderwerbsplänen (Unterlagen 5) zu entnehmen.
Der Flächenverbrauch für die Durchführung der Baumaßnahme wird so gering
wie möglich gehalten.
Die dingliche Sicherung bzw. der Erwerb für Anlagen und Maßnahmen schlie-
ßen die bauzeitliche Inanspruchnahme für deren Herstellung bzw. Änderung mit
ein.
Seitens des Vorhabenträgers wird angestrebt, die erforderlichen vertraglichen
Regelungen des Grunderwerbs für alle benötigten Flächen sowie die Regelung
zu Grunddienstbarkeiten, insbesondere für Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
mit dem Betroffenen auf privatrechtlicher Basis abzuschließen. Die enteig-
nungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses bleibt hiervon je-
doch unberührt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 110
10.2 Kabel und Leitungen
Es sind Leitungen verschiedener Versorgungträger im Baugrund vorhanden wie
z. B.:
Gas, Wasser, Strom, Fernwärme (RheinEnergie)
Mischwasserkanäle (StEB)
Telekommunikation (Deutsche Telekom, Unitymedia, etc.)
Im Bereich der neuen Gleisbrücken sind umfangreiche Gründungsarbeiten und
somit eine umfangreiche Verlegung, bauzeitliche Sicherung oder Rückbau von
bestehenden Versorgungsleitungen notwendig.
Der betroffene Leitungsbestand wurde im Rahmen der Entwurfsplanung identi-
fiziert und definiert (vgl. Unterlage 10). Darüber hinaus wurden Zielkorridore für
die Verlegung dargestellt – siehe Leitungsplan Unterlage 10.2. Die betroffenen
Leitungen sind im Bauwerksverzeichnis ab Nr. 401 ff gelistet. Die Eigentümer
sind in der Unterlage E5 benannt. Die Planung der Verlegung ist noch nicht
erfolgt, erste Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern haben jedoch bereits
stattgefunden.
10.3 Straßen und Wege
Mit Ausnahme der bereits beschriebenen Maßnahmen an der Straße „Auen-
weg“ (siehe Abs. 7.1.2), der zeitweiligen Sperrungen der Straßen Aue nweg,
Charles-de-Gaulles-Platz und Lennepper Straße für die Baustelleneinrichtungs-
flächen (siehe Abs. 7), der Zuwegung über das Messegelände und der Einrich-
tung der Zufahrt zu den BE-Fläche an der Deutz -Mühlheimer-Straße (siehe
Abs. 8) sind keine Straßen und Wege betroffen.
Bauzeitlich ist die Umleitung der Verkehrsteilnehmer notwendig. D ies gilt für
den nicht motorisierten als auch den motorisierten Verkehr. In der nachstehen-
den Abbildung ist eine mögliche Umleitung für die bauzeitliche Sperrung des
Auenweges skizziert.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 111
Abbildung 33 – Skizze zu Umleitungen bei bauzeitlicher Straßensperrung des Auenweges
10.4 Kampfmittel
Im Rahmen des Baugrundgutachtens ist die Luftbildauswertung für den zu un-
tersuchenden Bereich bei Bezirksregierung Düsseldorf angefragt worden und
liegt als Anlage E 7 bei.
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial
Im Bereich TM 4 sind die natürlichen Bodenschichten von mächtigen künstlich
aufgefüllten Schichten überlagert. Da das Baufeld sehr stark anthropogen über-
formt ist, ist das Vorhandensein von schützenswerten Böden auszuschließen.
Die durch die menschliche Tätigkeit (Eisenbahnbau und Industriebau) anzutref-
fenden inhomogenen Böden besitzen keine natürliche Bodenfunktion gemäß §
2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Im Untersuchungsbereich liegen laut FS.R-Grundlageninformation von DB Im-
mobilien vom 14.11.2016 sowie laut Auskunft aus dem Altlastenkataster des
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln vom 09.11.2016 Hin-
weise auf Altlastenverdachtsflächen (ALVF) sowie auf Kontaminationsflächen
(KF) vor. Auf Liegenschaften der DB AG befinden sich im Bereich der geplanten
Baumaßnahme insgesamt sechs ALVF beziehungsweise KF.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 112
Nach Auskunft der Stadt Köln befinden sich im Untersuchungsbereich fünf Alt-
standorte. Eine nähere Beschreibung sowie die Lage der Altstandorte kann dem
BoVEK Feinkonzept vom 13.06.2022 entnommen werden.
Ansprechpartner für die Belange der Altlasten im Umwelt - und Verbraucher-
schutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, sind Herr Gerhold (Telefon: 0221-
221-23737; E-Mail: karl.michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Te-
lefon: 0221-221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de).
Die aufgefüllten Böden in den vorhandenen Gleisbereichen sind laut BoVEK
Kurzkonzept Z2 und >Z2 gemäß LAGA TR Boden (2004) einzustufen. Zuord-
nungsklasse Z2 muss einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Hierzu bedarf es zusätzlicher Untersuchungen, spätestens in der Bauphase.
Mit derzeitigen Planungsstand fallen im Wesentlichen folgende Abfallfraktionen
an: Boden, Schotter, Beton, sowie Metallschrott und Kabel. Durch die Verle-
gung der Gleise der Strecke 2670 findet ein Bodenabtrag von 6.352 m³ statt.
Dies entspricht 11.300 t Boden. Für den Versickerungsgraben muss ein Boden-
austausch von 518 m³ vorgenommen werden. 1.330 Stück Schwellen und
Schienenstränge mit einer Länge von 1.596 m müssen zurückgebaut werden.
Das Volumen beim Rückbau der Bettung beträgt 3.500 t.
Von Schienen, Straßen, Industrie- und Gewerbegebieten ausgehender Lärm ist
im Planungsraum neben der Luftverschmutzung eines der vordringlichsten Um-
weltprobleme, welches sich durch die Bautätigkeit vorübergehend verschärfen
wird. Allerdings wird mit dem Ba uvorhaben das Ziel verfolgt, den Öffentlichen
Personennahverkehr zu stärken und mehr Personen auf die gegenüber dem
Individualverkehr (Motorrad und PKW) umweltfreundlichere Schiene wechseln
zu lassen.
Um die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf ein notwendiges
und unvermeidbares Maß zu reduzieren, werden im Erläuterungsbericht und im
Landschaftspflegerischen Begleitplan für die Genehmigungsplanung (Lph 4)
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aufgezeigt.
Im Bereich der TM 6 sind die natürlichen Bodenschichten von mächtigen künst-
lich aufgefüllten Schichten überlagert, die sich im Bereich von Bauwerken bis
zur Bauwerksunterkante ziehen können. Darunter folgen, je nach Mächtigkeit
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 113
der Auffüllungen, die Auenablagerungen in Form von Auenlehm, -sand und -
kies.
Im Untersuchungsbereich liegen laut FS.R-Grundlageninformation von DB Im-
mobilien vom 14.11.2016 keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen (ALVF)
oder auf Kontaminationsflächen (KF) vor. Laut Auskunft aus dem Altlastenka-
taster des Umwelt - und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln vom
09.11.2016 befinden sich im Untersuchungsbereich zwei Altstandorte.
Mit derzeitigen Planungsstand fallen im Wesentlichen folgende Abfallfraktionen
an: Boden und Steine, Beton, Bauschutt, Oberbaumaterialien sowie Metall-
schrott.
Es liegen orientierende abfalltechnische Untersuchungen zu den aufgefüllten
Böden, dem Gleisschotter und dem Asphalt vor. Demnach sind die Auffüllungen
in den untersuchten Bereichen gemäß LAGA TR Boden (2004) in die Zuord-
nungswerte Z 1 bis > Z 2 einzustufen. Gleisschotter fällt voraussichtlich in den
Zuordnungswerten Z 0 bis Z 1.2 an. Die Untersuchungen der Asphalt Einzel-
probe ergab die Einstufung in den Zuordnungswert Z 0 gem. LAGA und A (Aus-
bauasphalt) gem. RuVA-Stb 01. Es ist zu beachten, dass lediglich Teilbereiche
untersucht worden sind.
Zudem müssen seit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am
01.08.2023 unter anderem neue Untersuchungs - und einbauregeln sowie zu-
sätzliche Dokumentations - und Überwachungspflichten eingehalten werden.
Werden die Grenzwerte der höchsten Zuordnungswerte gem. LAGA, bzw. gem.
EBV, überschritten, müssen die betreffenden Materialien einer fachgerechten
Entsorgung zugeführt werden. Hierzu bedarf es zusätzlicher Untersuchungen
gem. Deponie-Verordnung.
Vor Beginn der Baumaßnahme ist eine Begehung und Untersuchung der zu-
rückzubauenden Bauteile mit Schadstoffverdacht zwingend notwendig, um ei-
nen selektiven Rückbau gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durchführen
zu können. Für die, während der Baumaßnahme, anfallenden Aushub- und Ab-
bruchmassen sind baubegleitend jeweils die Deklarationsanalytik für die Ver-
wertung bzw. Entsorgung durchzuführen. Dazu sind die anfallenden Materialien
sortenrein zu trennen und in Haufwerken zur Beprobung bereitzustellen.
Eine genaue Aufstellung zu den Altstandorten, den zurückzubauenden Materi-
alien sowie den zugehörigen Massen sind dem BoVEK Feinkonzept der DB En-
gineering & Consulting GmbH vom 15.12.2023 zu entnehmen.
10.6 Brand- und Katastrophenschutz
Für die Planung der S11-Stammstrecke wurde auf Grundlage der EBA-Richtli-
nie “Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes an Planung, Bau
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 114
und Betrieb von Schienenwegen nach AEG” ein Rettungswegekonzept erstellt.
Dies ist als separate Unterlage 20 den Antragsunterlagen beigefügt.
10.7 Kapazität
Die im betrachten Planfeststellungsabschnitt beantragte Maßnahme erzeugt
keine Kapazitätsminderung.
10.8 Schall und Erschütterung
Untersuchung zu betriebsbedingten Schallimmissionen
Bei der Bewertung von Verkehrslärm werden die Auswirkungen für jeden Ver-
kehrs-weg einzeln festgestellt und anhand der gesetzlichen Grenzwerte beur-
teilt. Es wird nach dem Verursacherprinzip beurteilt, das heißt beim Schienen-
verkehrslärm wird keine Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm berücksich-
tigt und umgekehrt.
Der durch den Neubau und Ausbau von Straßen oder Schienenwegen verur-
sachte Verkehrslärm ist zu vermeiden bzw., falls Ansprüche auf Lärmvorsorge
ausgelöst werden, durch Schallschutzmaßnahmen zu mindern.
Grundlage zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen ist das
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Hiernach gilt gemäß § 41 Abs.1:
“... bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von
Ei-sen-bahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist sicherzustel-
len, dass durch die-se keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs-
geräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik ver-
meidbar sind“.
Aufgrund von § 43 BImSchG wurde zur Durchführung des § 41 und des § 42
bei Straßen und Schienenwegen die 16. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BIm-
SchV) erlassen. Die Verordnung regelt den Lärmschutz für Verkehrslärm in der
Nachbarschaft.
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind maßgeblich für den Neubau
oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges. Eine wesentliche Ände-
rung im Sinne der 16. BImSchV ist in § 1 Anwendungsbereich wie folgt definiert:
§ 1 Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen
Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen
(Straßen- und Schienenwege).
Die Änderung ist wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durch-
gehen-de Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um
ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 115
durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem
zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 De-
zibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in
der Nacht er-höht wird.
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem
zu ändern-den Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70
Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen
baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.
Die Anwendbarkeit der 16. BImSchV ist daher auf den Neubau oder die wesent-
liche Änderung der öffentlichen Straßen und Schienenwegen beschränkt. Erst
wenn die 16. BImSchV für die Maßnahme anzuwenden ist, kommen die Immis-
sionsgrenz-Werte zum Tragen und es kann bei deren Überschreitung zum An-
spruch auf Maß-nahmen zur Lärmvorsorge kommen.
Bei der vorliegenden Baumaßnahme liegt kein Neubau eines Schienenweges
vor, da die Strecke bereits vorhanden ist und kein neues durchgehendes Gleis,
gebaut werden soll.
Daher ist zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung vorliegt. Voraussetzung für
eine wesentliche Änderung nach § 1, Absatz (2), Satz 1 ist die bauliche Erwei-
terung einer bestehenden Strecke um ein oder mehrere Gleise. Auch dies ist
nicht der Fall.
Nach § 1, Absatz (2), Satz 2 liegt eine wesentliche Änderung auch vor, wenn
durch einen erheblichen baulichen Eingriff eine Pegelerhöhung resultiert, deren
Mindesthöhe im darauffolgenden Satz konkretisiert wird. Voraussetzung für die
Prüfung einer kritischen Pegelerhöhung ist jedoch das Vorliegen eines „erheb-
lichen baulichen Eingriffs“.
Mit der Erweiterung des Bahnhofs Köln Messe/Deutz um 2 zusätzliche Bahn-
hofs-gleise sowie der Errichtung eines Haltepunkts und der damit verbundenen
Änderung der Gleislage liegen zwei Bereiche mit erheblichem baulichem Ein-
griff vor, für die eine Prüfung auf wesentliche Änderung im Sinne der 16. BIm-
SchV durchzuführen ist.
In den Bereichen mit erheblichem baulichem Eingriff
km 0,7+52.70 bis km 1,7+43.63 der Strecke 2670
sowie
km 2,2+47.33 bis km 2,8+15.16 der Strecke 2670
wurde geprüft, ob der erhebliche bauliche Eingriff zu einer wesentlichen Ände-
rung i.S.d. 16. BImSchV führt. Anschließend wurde geprüft, ob an den Wohnein-
heiten mit wesentlicher Änderung eine Überschreitung der Immissionsgrenz-
werte vorliegt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 116
Ein Schutzfall wird als eine Wohneinheit definiert, bei der die Grenzwerte der
16. BIm-SchV nicht eingehalten werden. Liegen diese Randbedingungen im Ta-
ges- und Nacht-zeitraum vor, handelt es sich um zwei Schutzfälle (1 Schutzfall
tags + 1 Schutzfall nachts). Werden die Grenzwerte durch aktive Schallschutz-
maßnahmen eingehalten, ist der Schutzfall gelöst.
Die Ergebnisse zeigen, dass wesentliche Änderungen mit Überschreitungen
der Immissionsgrenzwerte im Bereich mit erheblichem baulichem Eingriff bei
vier Schutzfällen tagsüber und 52 Schutzfällen nachts vorliegen.
Zur Lösung der Schutzfälle in den Bereichen mit baulicher Erweiterung und er-
heblichem baulichen Eingriff wurde ein Schallschutzkonzept entwickelt. Ein an-
zustrebender Vollschutz ist technisch nur im Bereich der TM4 realisierbar und
wird mit den geplanten Maßnahmen erreicht.
Hierfür werden folgende Maßnahmen geplant:
Besonders überwachtes Gleis auf den Streckengleisen der Strecke 2670 von
km 2,2 + 06.00 bis km 2,8 + 17.00
Im Bereich der TM6 erwies sich keine der geprüften aktiven Schallschutzmaß-
nahmen als verhältnismäßig. Für die verbleibenden Schutzfälle besteht An-
spruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach.
Baulücken
In der Baulücke, d. h. in Bereichen, in denen keine baulichen Maßnahmen ent-
sprechend o. g. Kriterien umgesetzt werden, sich jedoch ein Mehrverkehr aus
der Ge -samt-maßnahme Stammstrecke S11 ergibt, sind potenzielle Grund-
rechtsbeeinträchtigungen oder gesundheitskritische Beurteilungspegel zu un-
tersuchen. Die Frage der Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm ist nicht
klar zu beantworten. In der Rechtsprechung finden sich entsprechend der Ge-
bietskategorie Werte von 70 dB(A) bis 75 dB(A) tags und 60 dB(A) bis 65 dB(A)
nachts, bei denen eine Gesundheitsgefährdung beginnen könnte (immer bezo-
gen auf den über den Tages - bzw. Nachtzeitraum gemittelten Beurteilungspe-
gel Lr). Entsprechend dieser Rechtsprechung werden folgende Eingriffs -
schwellen in der Baulücke herangezogen:
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 70 dB(A)
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 60 dB(A)
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 70 dB(A)
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 60 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Urbanen Gebieten
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 72 dB(A)
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 117
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 62 dB(A)
in Gewerbegebieten
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 75 dB(A)
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 65 dB(A)
Für Sondergebiete nach § 10 BauNVO haben sich in der Verwaltungspraxis,
ge-stützt durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen, Eingriffsschwellen durch-
gesetzt, welche Kleingartengebiete (nur für den Tagzeitraum) sowie Wochen-
endhausgebiete, Ferien- hausgebiete, Campingplatzgebiete wie Kern- , Dorf -
und Mischgebiete bewerten.
In den Baulücken innerhalb des Planfeststellungsabschnitts 1.2 wurde geprüft,
ob Grundrechtsbeeinträchtigungen oder Erhöhungen gesundheitskritischer Be-
urteilungs-pegel für den Prognosefall vorliegen, und ein Schallschutzkonzept
empfohlen, um diese Pegelerhöhungen zu kompensieren.
In den Baulücken im PFA 1.2 liegen keine Pegelerhöhungen im gesundheitskri-
tischen Bereich vor.
Die genauen Ergebnisse lassen sich Anlage 15.1 entnehmen
Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen
Die baubedingten Schallimmissionen durch die Baumaßnahmen im Bereich der
Teilmaßnahmen 4 und 6 wurden nach den Anforderungen der Allgemeinen Ver-
waltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) beurteilt. Die Un-
tersuchung zum Baulärm kommt zu dem Ergebnis, dass bereichsweise Über-
schreitun-gen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm auftreten können.
Nach der AVV Baulärm werden folgende Immissionsrichtwerte in der Nachbar-
schaft festgesetzt:
a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Woh-
nungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts - und Bereit-
schaftspersonen untergebracht sind, 70 dB(A)
b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind
tagsüber 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vor-
wiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht
sind
tagsüber 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 118
tagsüber 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind
tagsüber 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tagsüber 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr.
Um die Baustelle herum befinden sich folgende Gebietsnutzungen:
Teilmaßnahme 4:
Östlich unmittelbar angrenzend an die Teilmaßnahme 4 befinden sich Ge-
bäude ebenfalls in Gewerbegebieten, die nach AVV Baulärm 3.1.1 b) bewertet
werden.
-Östlich bzw. südlich in einer Entfernung von etwa 120 m zu den Bauarbeiten
der Teilmaßnahme 4 befinden sich Gebäude ebenfalls in Mischgebieten, die
nach AVV Baulärm 3.1.1 c) bewertet werden.
-Südöstlich in einer Entfernung von etwa 100 m und nördlich in einer Entfer-
nung von etwa 450 m zu den Bauarbeiten der Teilmaßnahme 4 befinden sich
Gebäu-de in allgemeinen Wohngebieten, die nach AVV Baulärm 3.1.1 d) be-
wertet wer-den.
-Nördlich in einer Entfernung von etwa 560 m zu den Bauarbeiten der Teil-
maß-nahme 4 befinden sich Gebäude in reinen Wohngebieten, die nach AVV
Baulärm 3.1.1 e) bewertet werden.
Teilmaßnahme 6:
-Nördlich unmittelbar angrenzend an die Teilmaßnahme 6 befinden sich Ge-
bäude in Gewerbegebieten, die nach AVV Baulärm 3.1.1 b) bewertet werden.
-Südlich in einer Entfernung von etwa 60 m zu den Bauarbeiten der Teilmaß-
nah-me 6 befinden sich Gebäude in Mischgebieten, die nach AVV Baulärm
3.1.1 c) bewertet werden.
-Südlich in einer Entfernung von etwa 180 m zu den Bauarbeiten der Teilmaß-
nahme 6 befinden sich Gebäude in allgemeinen Wohngebieten, die nach AVV
Baulärm 3.1.1 d) bewertet werden.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 119
-Südlich in einer Entfernung von etwa 350 m zu den Bauarbeiten der Teilmaß-
nahme 6 befinden sich Gebäude in Gebieten mit Kurheimen, Seniorenheimen
und Krankenhäusern, die nach AVV Baulärm 3.1.1 f) bewertet werden.
Die größte Anzahl an betroffenen Gebäuden tagsüber ist in Bauvorgang 0c
(Rück-bau Oberbau & Herstellung Gleislängsverbau) an der Teilmaßnahme 4
bzw. in Bauvorgang 2 (Herstellung Baugruben, Bohrpfähle, Pfahlkopfplatten,
Widerlager, Pfeiler und Sauberkeitsschichten sowie Hinterfüllungen in den Be-
reichen BW2N+1N+4N+5.1N+5.2N und Herstellung Verbauten in den Berei-
chen BW1N+4N+5.1N+5.2N und Schalungs - und Bewehrungsarbeiten in den
Bereichen BW4N+5.1N+5.2N) an der Teilmaßnahme 6 zu erwarten. Hier liegen
die Anzahlen der betroffenen Gebäude ohne Maßnahmen bei 3 tagsüber in
Teilmaßnahme 4 bzw. bei 5 tagsüber in Teilmaßnahme 6.
In der Nacht liegt die größte Anzahl an betroffenen Gebäuden in Bauvorgang
3a (Rückbau Oberbau sowie OLA, Ziehen der Verbauten des Troges und Her-
stellung Signalfundamente) an der Teilmaßnahme 4 bei 189 bzw. an der Teil-
maßnahme 6 ebenfalls in Bauvorgang 2 bei 206.
Die höchste zu erwartende Überschreitung ist an der Teilmaßnahme 4 tagsüber
an Marie-Curie-Str. 2 zu erwarten. Hier werden Beurteilungspegel von 62 dB(A)
tags-über in Bauvorgang 1 erwartet, was gegenüber dem geltenden Richtwert
von 60 dB(A) einer Überschreitung von 2 dB entspricht. Nachts liegt die höchste
zu er-wartende Überschreitung an Corintostr. 4. Hier werden Beurteilungspegel
von 55 dB(A) nachts in Bauvorgang 3a erwartet, was gegenüber dem geltenden
Richtwert von 40 dB(A) einer Überschreitung von 15 dB(A).
Die höchste zu erwartende Überschreitung ist an der Teilmaßnahme 6 tagsüber
an Ottoplatz 7 zu erwarten. Hier werden Beurteilungspegel von 71 dB(A) tags-
über in Bauvorgang 12 erwartet, was gegenüber dem geltenden Richtwert von
60 dB(A) einer Überschreitung von 11 dB entspricht. Nachts liegt die höchste
zu erwartende Überschreitung an Neuhöfferstr. 32. Hier werden Beurteilungs-
pegel von 55 dB(A) nachts in Bauvorgang 12 erwartet, was gegenüber dem
geltenden Richtwert von 40 dB(A) einer Überschreitung von 15 dB(A).
Die Beurteilungspegel während Teilmaßnahmen 4 und 6 überschreiten dabei
an keinen Gebäuden die Zumutbarkeitsobergrenzen Tag/Nacht.
Tatsächliche Betroffenheiten durch die Baumaßnahme, die Notwendigkeit und
der Umfang von Schutzmaßnahmen werden insbesondere auch vom tatsächli-
chen Bauablauf und den zur Ausführung kommenden Baugeräten abhängen.
Zur Minimierung von potenziellen Betroffenheiten werden im Zuge der Aus-
schreibung nachfolgende Maßnahmen berücksichtigt:
-Verlegung lärmintensiver Verbau-, Pflaster-, Rückbau- und Stopfarbeiten in
die Tagzeit (07:00 – 20:00Uhr)
-Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen und Bauverfahren.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 120
-Das beauftragte Bauunternehmen wird verpflichtet, ausschließlich Bauverfah-
ren und Baugeräte einzusetzen, die hinsichtlich ihrer Schallemissionen dem
Stand der Technik entsprechen (siehe 32. BImSchV).
-Die Baustellen wird unter vollständiger Erfüllung des Vermeidungs- und Mini-
mierungsgebots geplant, eingerichtet und betrieben.
Weiterhin werden nachfolgende von Bauzeiten und Bauvorgänge unabhängige
Maß-nahmen berücksichtigt:
-Umfassende Information der Betroffenen über die Baumaßnahmen, die Bau-
verfahren, die Dauer und die zu erwartenden Lärmeinwirkungen aus dem
Baubetrieb.
-Aufklärung über die Unvermeidbarkeit der Lärmeinwirkungen.
-Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Betroffenen wenden kön-
nen.
-Umfangreiche Instruktion der Arbeiter und insbesondere der Maschinenführer
auf der Baustelle, insbesondere zur Vermeidung von Leerfahrten und Ab-
schaltung von Motoren zwischen einzelnen Arbeitsvorgängen.
-Zusätzliche baubetriebliche Maßnahmen zur Minderung und Begrenzung der
Belästigungen im Einzelfall (Pausen, Ruhezeiten, Betriebsweise usw.).
In den diskutierten und vorgeschlagenen Maßnahmen stecken somit umfang-
reiche Potenziale zur Minderung der baubedingten Schallimmissionen, sodass
bei deren Berücksichtigung unzumutbare Belästigungen nicht mehr auftreten
sollten.
Die detaillierten Berechnungsergebnisse der schalltechnischen Untersuchung
lassen sich der Anlage 15.2 entnehmen.
Untersuchung der Bahnhofsbeschallung gemäß TA-Lärm
Mit Durchführung der Baumaßnahme ist gebietsweise von einer maßgeblichen
Ver-änderung der Immissionssituation auszugehen, da die Beschallungsanlage
der TM 6 mit der Errichtung des neuen Bahnsteigs an die schutzbedürftige Be-
bauung heran-rückt, und an der TM 4 eine neue Beschallungsanlage errichtet
wird.
Unter Berücksichtigung der Erläuterungen zur Anlage 2 der Sechzehnten Ver-
ordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von ergibt sich die Notwendig-
keit einer schalltechnischen Untersuchung nach der TA-Lärm zu den Lautspre-
cheranlagen, die nicht dem Schienenweg zuzurechnen sind und somit nicht un-
ter den Anwendungsbereich der Verkehrslärmschutzverordnung fallen.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung
vom August 1998 setzt folgende Immissionsrichtwerte fest:
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 121
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten
tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in urbanen Gebieten
tags 63 dB(A)
nachts 48 dB(A)
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
f) in reinen Wohngebieten
tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage
um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) über-
schreiten.
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:
1. tags 06.00 – 22.00 Uhr
2. nachts 22.00 – 06.00 Uhr
Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem
höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant bei-
trägt.
Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wurden entsprechend
der Gebietsnutzung für Kategorie e) bis g) in den nach Nr. 6.5 der TA -Lärm
festgelegten Stunden angesetzt.:
Der Zuschlag beträgt 6 dB.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 122
In den Untersuchungen der Bahnhofsbeschallung gemäß TA-Lärm für TM4 und
TM6 (Anlagen 15.3.1 und 15.3.2) wurden die Geräuscheinwirkungen aus den
Beschallungsanlagen auf die Nachbarschaft prognostiziert und nach TA Lärm
beurteilt.
Für die TM4 ergibt die Prüfung im Regelfall, dass die Immissionsrichtwerte um
mindestens 6 dB(A) unterschritten werden, wenn der Beschallungspegel
(Schalldruck-pegel während der Durchsage am Ohr des Wartenden gemessen)
auf dem Bahn-steig nicht lauter ist als 85 dB(A) tagsüber und 81 dB(A) nachts.
Die Anlage wird al-so darauf ausgelegt, diese Werte nicht zu überschreiten. So-
mit erübrigt sich nach Nr. 3.2.1 der TA -Lärm eine Untersuchung der Lärmvor-
belastung.
Für die TM6 ergibt die Prüfung im Regelfall, dass die Immissionsrichtwerte
nördlich der Anlage mindestens 6 dB(A) unterschritten werden, weshalb hier
eine Untersuchung der Vorbelastung nach Nr. 3.2.1 der TA -Lärm entfallen
kann. Südlich der Anlage wurde die Vorbelastung in die Untersuchung einbe-
zogen. Hier ergibt die Prüfung im Regelfall, dass auch unter Berücksichtigung
der Vorbelastung die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehal-
ten werden.
Untersuchung zum Gesamtlärm
In der Untersuchung zum Gesamtlärm (Anlage 15.4) wurde geprüft, ob die pro-
jektbedingten Erhöhungen der Beurteilungspegel aus dem Schienenverkehr im
Planfeststellungsabschnitt 1.2 des Projekts Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke
zu potenziell gesundheitskritischen Gesamtlärmpegeln führen, bzw. ob gesund-
heitskritische Gesamtlärmpegel projektbedingt weiter erhöht werden.
Die Frage der Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm ist nicht klar zu be-
antworten. In der Rechtsprechung finden sich entsprechend der Gebietskate-
gorie Werte von 70 dB(A) bis 75 dB(A) tags und 60 dB(A) bis 65 dB(A) nachts,
bei denen eine Gesundheitsgefährdung beginnen könnte (immer bezogen auf
den über den Tages - bzw. Nachtzeitraum gemittelten Gesamtlärmpegel). Ent-
sprechend dieser Rechtsprechung werden folgende Eingriffsschwellen für den
Gesamtlärm herangezogen:
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 70 dB(A)
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 60 dB(A)
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 70 dB(A)
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 60 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten und Urbanen Gebieten
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 123
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 72 dB(A)
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 62 dB(A)
in Gewerbegebieten
Tag (6 Uhr bis 22 Uhr): 75 dB(A)
Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr): 65 dB(A)
Im Ergebnis werden im Bereich der TM6 nördlich des Bahnhofs gesundheitskri-
tische Erhöhungen des Gesamtlärms an folgenden Gebäuden festgestellt:
Hans-Imhoff-Straße 1-3
Justitianstraße 16
Opladener Str. 14
Ottoplatz 6
Willy-Brandt-Platz 2
An den Immissionsorten Hans -Imhoff-Straße 1-3 ergibt sich aus der Untersu-
chung zu betriebsbedingten Schallimmissionen ohnehin ein Anspruch auf pas-
siven Schallschutz dem Grunde nach.
Weitere aktive Schallschutzmaßnahme Schallschutzmaßnahmen als die in o.g.
Untersuchung empfohlenen, können aufgrund der dargelegten Kosten nicht
empfohlen werden. Bei den Gebäuden
Justitianstraße 16
Opladener Str. 14
Ottoplatz 6
Willy-Brandt-Platz 2
liegen die Beurteilungspegel aus dem Straßenverkehr in den schutzbedürftigen
Zeiträumen mehr als 8 dB(A) oberhalb der Beurteilungspegel aus dem Schie-
nenverkehr. Der Einfluss des vollständigen Schienenlärms auf den Gesamtlärm
beträgt an allen diesen Gebäuden unter 0,5 dB(A). Es erscheint nicht verhält-
nismäßig, hier aufgrund einer geringfügigen Änderung der unter -geordneten
Schallquelle passive Schallschutzmaßnahmen umzusetzen.
Insofern wird von weiteren Schallschutzmaßnahmen abgesehen.
Untersuchung zu betriebsbedingten Erschütterungsimmissionen
In Bezug auf die betriebsbedingten Erschütterungen existieren zurzeit keine ge-
setzlichen Regelungen zur Beurteilung von Erschütterungsimmissionen auf
Menschen bzw. auf bauliche Anlagen. In einschlägigen Sachverständigenäu-
ßerungen werden jedoch Beurteilungsmaßstäbe zum Schutz der Allgemeinheit
und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Erschütte-
rungen beschrieben. Die Bewertung der Erheblichkeit von Belästigungen bzw.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 124
Nachteilen durch Erschütterungseinwirkungen im Sinne des BIm -SchG ist da-
her anhand von Regelwerken sachverständiger Organisationen oder von ein-
zelfallbezogenen Gutachten vorzunehmen, wobei die Normenreihen der DIN
4150 „Erschütterungen im Bauwesen“ als antizipierte Sachverständigengutach-
ten zur Konkretisierung des Begriffs der schädlichen Umwelteinwirkung heran-
gezogen, aber nicht schematisch angewandt werden können.
Bei der Beurteilung von betriebsbedingten Erschütterungen sind grundsätzlich
die Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und auf bauliche Anlagen zu un-
terscheiden.
Die DIN 4150 Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3 nennt Anhaltswerte, bei
deren Einhaltung keine Gebäudeschäden im Sinne einer Verminderung des
Gebrauchswertes zu erwarten sind. Diese Anhaltswerte liegen um ein Vielfa-
ches höher als die Anhaltswerte bei Einwirkungen auf Menschen in Gebäu-den.
Im Allgemeinen sind aus dem Schienenverkehr keine Überschreitungen im
Sinne dieser Norm zu erwarten, die auftretenden Schwinggeschwindigkeiten
sind zu gering.
Für zumutbare Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden gibt es
derzeit noch keine normative Regelung mit Festlegung von Grenzwerten wie
dies z. B. für die Schallvorsorge mit der 16. BImSchV vorliegt. Daher wird hilfs-
weise auf die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 abgestellt. Nach gelten-der Ver-
waltungspraxis wird in Anlehnung an diese Norm auch festgehalten, dass vor-
handene Erschütterungen als Vorbelastung hinzunehmen sind. Erst eine Erhö-
hung der Vorbelastung um mehr als 25 % wird als wesentlich erachtet und führt
damit regelmäßig zu Schutzansprüchen.
Die Belange betriebsbedingter Erschütterungs - und Sekundärluftschallimmis-
sionen im Planfeststellungabschnitt 1.2, Teilmaßnahmen TM 4 und TM 6 wur-
den anhand eines mehrstufigen Vorgehens untersucht.
Im Rahmen einer Konfliktanalyse auf Grundlage der geplanten Änderungen
(insb. Taktverdichtung und Gleisneubau) wurde festgestellt, dass durch das
Planvorhaben im hier gegenständlichen Planungsabschnitt eine wesentliche
Änderung (spürbare Erhöhung) der Immissionssituation nicht ausgeschlossen
werden kann.
Anhand von Messungen für ausgewählte Referenzgebäude sowie rechneri-
schen Untersuchungen an einem weiteren Referenzgebäude wurden mögliche
Betroffenheiten durch Erschütterungs - und Sekundärluftschallimmissionen er-
mittelt. Die Detailuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass im Um -feld der
Teilmaßnahmen TM 4 und TM 6 keine wesentlichen Erhöhungen der Erschüt-
terungsimmissionen oberhalb der Anhaltswerte der DIN 4150 -2 zu er -warten
sind. Auch die Anforderungen an den Schutz vor sekundärem Luft -schall wer-
den ohne weitere erschütterungsmindernde Maßnahmen eingehalten.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 125
Die detaillierten Berechnungsergebnisse der erschütterungstechnischen Unter-
suchung lassen sich der Unterlage 16.1 entnehmen.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 126
Untersuchung zu baubedingten Erschütterungsimmissionen
Bauerschütterungen – Einwirkungen auf Menschen:
Die Untersuchungen zu baubedingten Erschütterungen kommen zu dem Ergeb-
nis, dass potenzielle Überschreitungen von Anhaltswerten im Sinne von erheb-
lichen Belästigungen von Menschen in Wohnungen und vergleichbar genutzten
Räumen nach DIN 4150- 2 tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) an den Gebäuden in
Anlage 16.2 zu erwarten sind.
Zur Minimierung baubedingter Erschütterungsimmissionen erscheint es zweck-
mäßig, im Zuge der Ausschreibung nachfolgende Maßnahmen für betroffene
Gebäude ausreichend zu berücksichtigen:
Verwendung von erschütterungsarmen Baumaschinen und Bauverfahren.
Durch das beauftrage Bauunternehmen sind ausschließlich Bauverfahren und
Baugeräte einzusetzen, die hinsichtlich ihrer Erschütterungsemissionen dem
Stand der Technik entsprechen.
Baustellen sind zur vollständigen Erfüllung des Vermeidungs- und Minimie-
rungsgebots zu planen, einzurichten und zu betreiben.
Umfassende Information der betroffenen Anwohner im Vorfeld der Baumaß-
nahmen (insbesondere über die Art und Dauer von Bauarbeiten).
Benennung einer Ansprechstelle, an die sich Betroffene wenden können.
Durchführung von gebäudetechnischen Beweissicherungen vor bzw. nach
Ende der Baumaßnahmen für betroffene Gebäude im Bereich von erschütte-
rungsintensiven Bautätigkeiten.
Baubedingte Erschütterungen – Einwirkungen auf bauliche Anlagen:
Etwaige Gebäudeschäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes
entsprechend den Anforderungen der DIN 4150 Teil 3 können gemäß aktuellem
Planungsstand an benachbarten Gebäuden geometrisch bedingt nicht ausge-
schlossen werden, obgleich der tatsächliche Werkzeugeinsatz durch das bau-
ausführende Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt konkret festgelegt wird.
Zur Dokumentation vorhandener Vorschädigungen und zur späteren Abwehr
von Schadensersatzansprüchen werden gebäudetechnische Beweissicherun-
gen an den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Dies betrifft im Allgemeinen
die Gebäude, die sich in einem geringeren Abstand als 25 m um die Baumaß-
nahme befinden. Die infrage kommenden Gebäude werden im Dokument An-
lage 16.2 dargestellt.
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 127
Denkmalschutz
Im Umfeld der Baumaßnahmen befinden sich denkmalgeschützte Gebäude.
Für diese Gebäude sind die Anhaltswerte aus Tabelle 4 Zeile 3 der DIN 4150
einzuhalten. Für denkmalgeschützte Gebäude mit einem geringeren Abstand
als 50 m zu den Verbau -, Verdichtungs-, Abbruch- und Bohrarbeiten während
der Teilmaßnahme 6 sind etwaige Gebäudeschäden im Sinne möglicher sog.
leichter Schäden in Abhängigkeit der Gebäudebeschaffenheit im Rahmen der
Worst-Case-Prognose nicht ausgeschlossen, da im Bereich der Gleisanlagen
von stark verdichtetem Unter-grund und möglichen Schwingungsbrücken aus-
gegangen werden muss. Für denk -malgeschützte Gebäude innerhalb eines
Korridors von 50 m zu den Baumaßnahmen wird eine gebäudetechnische Be-
weissicherung durchgeführt. Für denkmalgeschützte Gebäude innerhalb eines
Korridors von 25 m um die Bauarbeiten wird eine Beweissicherung, sowie ein
baubegleitendes Erschütterungsmonitoring mit opti-scher Alarmierung der Ma-
schinenführer durchgeführt.
Folgende denkmalgeschützte Gebäude befinden sich in erschütterungsrelevan-
ten Korridoren um die Baumaßnahmen:
Hohenzollernbrücke
Kennedy-Ufer (Gebäude inkl. Fassaden nördlich der Hohenzollernbrücke)
Ottoplatz 7 (Empfangsgebäude des Bahnhofs Deutz mit Vorplatz)
Die betroffenen denkmalgeschützten Gebäude innerhalb des erschütterungsre-
levanten Korridors werden in der Anlage 16.2 dargestellt
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 128
Abkürzungen
Abkürzung Erklärung
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
ALKIS® Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
AVV Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
BE Baustelleneinrichtung
BEGebV Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der
Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
BGG Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behin-
dertengleichstellungsgesetz - BGG)
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Bf Bahnhof
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
CEF-Maßnahmen
Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion
(continuous ecological functionality-measures);
auch: vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
DB Deutsche Bahn
EBA Eisenbahn-Bundesamt
FCS-Maßnahmen Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (favourable con-
servation status-measures)
FFH Flora-Fauna-Habitat
GW Grundwasser
HQ Hochwasser (aus ‚hoch‘ und Abflussmenge Q)
Ivl Ingenieurvermessung Lage
KIB Konstruktiver Ingenieurbau
KV Kompensationsverordnung
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 129
Abkürzung Erklärung
MBPlG Magnetschwebebahnplanungsgesetz
OLA Oberleitungsanlage
PFA Planfeststellungsabschnitt
PF-RL Planfeststellungsrichtlinien des Eisenbahn-Bundesamtes
PRM Personen mit eingeschränkter Mobilität (persons with reduced mobility)
PU Personenunterführung
RB Regionalbereich
SAP Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
SO Schienenoberkante
SPNV Schienenpersonennahverkehr
TÖB Träger öffentlicher Belange
TSI Technische Spezifikation für die Interoperabilität
TEN Transeuropäisches Eisenbahnnetz
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VA Verkehrsanlagen
VSchRL Vogelschutzrichtlinie
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 130
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 - Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern
und deren Funktionen ............................................................................ 93
Tabelle 2 - Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen ............................................................................. 96
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 131
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - PFA-Grenzen Strecke 2670 km 0,500 bis km 3,050 ............................. 7
Abbildung 2 - BW4N Variante 3 – Schnitt ................................................................. 17
Abbildung 3 - BW4N Variante 4a) - Schnitt ............................................................... 18
Abbildung 4 - BW4N Variante 4b) - Schnitt ............................................................... 19
Abbildung 5 - BW4N Variante 5) – Längsschnitt + Draufsicht ................................... 20
Abbildung 6 - BW4N Variante 5) – Schnitt B-B ......................................................... 20
Abbildung 7 - BW4N Variante 6 – Längsschnitt + Draufsicht .................................... 21
Abbildung 8 - Querschnitt und 3D-Schnitt der Variante 1a)....................................... 24
Abbildung 9 - Querschnitt und 3D-Ansicht der Variante 1b) ...................................... 25
Abbildung 10 - Querschnitt und 3D-Ansicht der Variante 1c) .................................... 26
Abbildung 11 - 3D-Ansicht des Halbrahmens der Variante 2 .................................... 27
Abbildung 12 - 3D-Ansicht des Rahmens mit Mittelstützen (blau) der Variante 3a) .. 28
Abbildung 13 - 3D-Ansicht des Zweifeldrahmens (braun) der Variante 3b) ............... 29
Abbildung 14 - Lageskizze Bestandsbauwerke mit Achsnummerierung ................... 36
Abbildung 15 - Stahlbetonpfeiler der Bestandsgleise 9+10– Achse 10 ..................... 37
Abbildung 16 - Lärmschutzwand zw. Gleis 8+9 – Draufsicht und Ansicht von Gleis 8
............................................................................................................... 39
Abbildung 17 - Lärmschutzwand zw. Gleis 8+9 – Draufsicht und Ansicht von Gleis 8
............................................................................................................... 39
Abbildung 18 - Lärmschutzwand auf Überbau des Gleis 10...................................... 40
Abbildung 19 - Auszug Bestandsplan BW1 - Block 1-6 (li.) und 7-8 (re.) .................. 42
Abbildung 20 - Auszug Bestandsplan BW1 - Block 9-13 (li.) und 14-20 (re.) ............ 42
Abbildung 21 - Ausschnitt Bestandsplan Stützwand BW4 ........................................ 44
Abbildung 22 - Nordansicht des Bestandsbauwerks 4 .............................................. 44
Abbildung 23 - Stützwände und Portal des KVB-Tunneleingangs - Bestandsplan von
1979 ....................................................................................................... 45
Abbildung 24 - Ausschnitt Bestandsplan Treppenanlage .......................................... 46
Abbildung 25 - Diensttreppe Achse 9/9a................................................................... 46
A
bbildung 26 - Treppe zum Bahnsteig der Gleise 9 + 10 am Eingang zur PU (Stand
2021) ...................................................................................................... 47
Abbildung 27 - Ausschnitt Bestandsplan Treppenanlage Eingang PU ...................... 47
Vorhaben:
Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln
Strecke 2670 km 0,50 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf
Planfeststellungsabschnitt PFA1.2
Unterlage 1
Stand: 30.08.2024 Seite 132
Abbildung 28 - Empfehlungsvariante Naturstein aus der Konzeptstudie Bf Köln Messe
Deutz Gestaltung der Stützmauer 29.07.2021 ........................................ 56
Abbildung 29 - Übersicht BW2N und BW3N ............................................................. 59
Abbildung 30 - Empfehlungsvariante Naturstein aus der Konzeptstudie Bf Köln
Messe/Deutz Gestaltung der Stützmauer 29.07.2021 ............................ 65
Abbildung 31 - Empfehlungsvariante Naturstein aus der Konzeptstudie Bf Köln Messe
Deutz Gestaltung der Stützmauer 29.07.2021 ........................................ 70
Abbildung 32 - Lageskizze Bestandsbauwerke mit Achsnummerierung ................... 71
Abbildung 33 – Skizze zu Umleitungen bei bauzeitlicher Straßensperrung des
Auenweges .......................................................................................... 111
Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 13.05.2025
3085 Zeichen
Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 14.05.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2025 öffentlich 4.4 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn- Stammstrecke Köln, Planfeststellungsabschnitt 1.2 0722/2025 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 13.05.2025 AN/0632/2025 RM Wahlen bedankt sich bei der Verwaltung für die Beteiligung des hiesigen Aus- schusses, erläutert den vorliegenden Änderungsantrag und wirbt um Zustimmung. BG Egerer und Frau Ottmar, stellv. Leiterin des Bauverwaltungsamtes, machen je- doch deutlich, dass es sich hier um ein relativ starres Verfahren handele und die Stel- lungnahme bereits abgegeben wurde bzw. fristgerecht abgegeben werden musste. Die Verwaltung werde die vorgetragenen Anregungen jedoch mitnehmen und versu- chen, diese in die weiteren Gespräche mit der DB AG einzubringen. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/0632/2025): Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ergänzt: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufügen: 1. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahnsteig zu wenig und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 2. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt werden, z.B. für ein Fahrradparkhaus. 2 3. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brücke für den Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Osten genug Platz übrigbleibt. 4. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahnhofs Kalk-West unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu- geben und beauftragt die Verwaltung, der Stellungnahme folgende Punkte hinzuzufü- gen: 1. Für einen wichtigen Bahnhof wie Messe/Deutz ist nur ein Aufzug pro Bahn- steig zu wenig und der Bahnsteig sollte vollständig überdacht sein. 2. Der Raum unter dem neuen Bahnsteig an der Messe/Deutz sollte genutzt wer- den, z.B. für ein Fahrradparkhaus. 3. Es sollte sichergestellt werden, dass für die von der Stadt Köln geplante Brü- cke für den Radverkehr bis zur Deutz-Mülheimer Straße und weiter nach Os- ten genug Platz übrigbleibt. 4. Für eine bessere Erschließung von Kalk sollte der Zugangstunnel des Bahn- hofs Kalk-West unter der Straße des 17. Juni hindurch verlängert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 - Stellungnahme
77053 Zeichen
/ 2 Anlage 4 Beteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfah rens gemäß § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 18 d es Allgemeinen Eisen- bahngesetzes (AEG) zu dem Vorhaben „Ausbau S 11 / S -Bahn Stammstrecke Köln - PFA 1.2“ Sehr geehrter Herr xxxx, das oben näher bezeichnete Vorhaben wird als Stärkung des ÖPNV begrüßt. Den nachfolgend benannten Anforderungen ist jeweils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung zu tragen. I. Kampfmittel Das von dem o.g. Vorhaben umfasste Plangebiet war e in massiv bombardierter Be- reich. Die betroffenen Flächen sind daher zwingend – falls zwischenzeitlich noch nicht geschehen – auf deren Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zu- nächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Lu ftbildauswertung bei dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregi erung Düsseldorf zu beantra- gen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Luftbilda uswertung sind anschließend die weiteren Schritte mit dem Amt für öffentliche Ordnung abzustimmen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, ist Herr xxxx (Telefon: xxxx; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de ). II. Brandschutz Sofern die erforderlichen/festgelegten Flächen und Zufahrten während der Bauphase uneingeschränkt nutzbar bleiben, bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Beden- ken. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass nach der Umsetzung die materiellen Anforderungen der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (Landesbauord- nung 2018 – BauO NRW 2018) sowie der geltenden Vors chriften und technischen Baubestimmungen erfüllt sind. Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Sachbereich 1, Planfeststellung - z. Hd. Herrn xxxxx Werkstattstraße 102 50733 Köln 64140-641pa/052-2024#055 62/621/2-62.21.01 12.03.20 25 62 - 2 - / 3 Ansprechpartner im Amt für Feuerschutz, Rettungsdie nst und Bevölkerungsschutz (Berufsfeuerwehr), Neusser Landstraße 2, 50735 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E- Mail: xxxx ). III. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodenden kmalschutz Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden ist § 16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfal en (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beachten. Dieser umfasst eine unverzüglic he Benachrichtigung des Rö- misch-Germanischen Museums/Archäologische Bodendenk malpflege und Boden- denkmalschutz (Telefon: 0221 221-22304; Fax: 0221 2 21-24030), die unveränderte Erhaltung des Auffindungszustands sowie eine Unters uchungsfrist von bis zu einer Woche nach Eingang der Meldung. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist Herr xxx (Tele- fon: xxxx; E-Mail: xxxx ). IV. Denkmalschutz und Denkmalpflege Im Umfeld des o.g. Vorhabens befinden sich die eing etragenen Baudenkmäler Ho- henzollernbrücke und die Fassade der ehemaligen Mes se am Charles-de-Gaulle- Platz. Die Hohenzollernbrücke ist hierbei unmittelbar betroffen. Eine Kartierung der Baudenkmäler in Köln kann zudem im Internet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen- bauen/denkmalschutz/denkmalkarte abgerufen werden. Es wird um Übernahme der hier dargestellten Baudenkmäler in den Bericht als auch die Karten der Umweltver- träglichkeitsprüfung gebeten. Bei den turnusmäßigen Besprechungen mit der Vorhabe nträgerin wurden alle ge- planten Maßnahmen mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Stadtkon- servator) abgestimmt. Es wird jedoch zusätzlich noc hmals angemerkt, dass die Bau- denkmäler im Zuge des o.g. Vorhabens nicht beschädi gt oder langfristig in Ihrem Be- stand gefährdet werden dürfen. Nötigenfalls sind en tsprechende Schutzvorkehrun- gen zu treffen. Die Nutzbarkeit der Baudenkmäler da rf durch das o.g. Vorhaben nicht dauerhaft beeinträchtigt werden. Ansprechpartnerin im Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Stadtkonservator), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). V. Stadtentwicklung Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, wel che den Kompass für die Ent- wicklung der Stadt Köln vorgibt, nennt u.a. die „St ärkung des schienengebundenen Nahverkehrsnetzes als Voraussetzung für die Stadten twicklung“ sowie den „Ausbau des Umweltverbunds und Reduzierung des motorisierte n Individualverkehrs“ als we- sentliche Handlungsstränge für die Stadt Köln. Die Strategie stärkt damit die Not- wendigkeit von „nachhaltiger Mobilitätsentwicklung (…) als zentralen Pfeiler der Stadtentwicklung“ (Stadtstrategie, 2020). Dezidiert wird das o.g. Vorhaben in der Zielkarte Mobilität als „Ausbau des regionalen S-Ba hnverkehrs (Gleiserweiterung oder Taktung)“ dargestellt. - 3 - / 4 Der von dem o.g. Vorhaben umfasste Streckenabschnit t inklusive des neuen Halte- punkts Köln Kalk West ist in dem aktuell in Neuaufs tellung befindlichen Regionalplan weiterhin als „Schienenweg für den überregionalen u nd regionalen Verkehr – Be- stand, Bedarfsplanmaßnahmen“ festgelegt. Zur Berücksichtigung in der detaillierten Entwurfsp lanung wird hiesigerseits darauf hingewiesen, dass beim Neubau des zusätzlichen Mitt elbahnsteigs am Bahnhof Köln Messe/Deutz sowie beim Bau des neuen Haltepunktes Köln Kalk West darauf geach- tet werden muss, einen barrierefreien und inklusive n Zugang zu gewährleisten und eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen. Um den Umweltverbund weiter zu stärken, sind der Ba hnhof Köln Messe/Deutz und der Haltepunkt Köln Kalk West mit ausreichend Abste llflächen für Fahrräder sowie E-Roller/E-Scooter und dergleichen entsprechend des neu generierten Fahrgastauf- kommens auszustatten. Der Zugang zu dem neuen Halte punkt Köln Kalk West muss für den Fuß- und Radverkehr sicher und direkt gesta ltet werden, wobei der Autover- kehr hier untergeordnet sein sollte. Zudem wird angemerkt, dass während der Baumaßnahmen die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten s ind. So ist in dieser Zeit eine weiterhin barrierefreie Erreichbarkeit des bestehen den Bahnhofs in Köln Mes- se/Deutz zu gewährleisten. Ansprechpartnerin im Amt für Stadtentwicklung und S tatistik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). VI. Stadtplanung Generell wird um Einbeziehung in die weitere Planun g und insbesondere um die Ab- stimmung zur gestalterischen Ausführung der herzust ellenden Bauwerke gebeten. Zudem sind die folgenden Hinweise zu beachten: 1. Planungsrecht Planungsrechtlich bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Für den Bereich um den Bahnhof Messe/Deutz herum muss jedoc h die Notwendigkeit ei- ner Anpassung des Flächennutzungsplanes durch das S tadtplanungsamt geprüft werden. 2. Gestaltung und Architektur a) Allgemeine Anmerkungen Die geplante städtebauliche Gestaltung zwischen der MesseCity, dem Ein- gangsbereich des Bahnhofes Messe/Deutz sowie dem Du rchgang zum Au- enweg unter Einbeziehen der Ausgleichsfläche ist au s den vorliegenden An- tragsunterlagen nicht erkennbar. Dieser Bereich sol lte aufgrund seiner städ- tebaulichen Bedeutung entsprechend qualitätvoll ges taltet werden. Es wird daher um Einbeziehung in die weitere Planung gebeten. b) Gestaltung der Stützwand und des Eingangsbereich es des Bahnhofs Mes- se/Deutz Nach intensiver Abstimmung mit der Vorhabenträgerin wurde die Gestaltung der Stützwand erarbeitet und am 29.06.2021 erfolgreich dem Gestaltungsbei- - 4 - / 5 rat der Stadt Köln vorgestellt. Im Ergebnis wurde hierzu Folgendes festgehal- ten: • Durch die hohen Prüfanforderungen der Vorhabenträg erin wird die Mate- rialauswahl stark eingeschränkt. • Der vorgesehene Muschelkalk ist ein geeignetes Mat erial. Allerdings werden mehr Rauigkeit und Profilierung gefordert, h ier sollte der maß- stabsgebende bossierte Sandstein als Vorbild dienen. • Die kleinen Betonbänder oberhalb und unterhalb des Muschelkalks soll- ten entfallen, um mehr Großzügigkeit zu schaffen. • Die Erhöhung der Qualitätsstufe des Sichtbetons is t aufgrund der sehr zentralen Lage zu prüfen. Angestrebt werden sollte hier ein Sichtbeton der Klasse 3. • Es sollte geprüft werden, ob die Integration von L adenlokalen möglich ist, um den Bereich zu beleben. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln hat um eine Be musterung aller ver- wendeten Materialen gebeten – zwecks Terminierung w ird um entsprechen- de Abstimmung gebeten. Die Eingangssituation am Bahnhof Messe/Deutz – es w ird hierzu auch auf die angefügte Visualisierung verwiesen – wurde im J ahr 2024 fortgeschrie- ben. Der aktuelle Planungsvorschlag als Lichtdecke mit Stahlunterkonstrukti- on und membranbespannten quadratischen Einzelmodule n wurde im Len- kungskreis angenommen. Auch hier wird um Einbeziehu ng in die weitere Planung gebeten. c) Anordnung/Gestaltung der Stützpfeiler Die Stützpfeiler sind aus stadtgestalterischer Sich t in gleichmäßiger, mög- lichst zurückhaltender Geometrie zu planen. Vor- un d Rücksprünge sind zu vermeiden. Die Oberfläche ist im Detail mit dem Stadtplanungsa mt abzustimmen und den örtlichen Gegebenheiten angepasst zu gestalten. Hierzu wird ab Beginn der Leistungsphase 3 um rechtzeitige Einbeziehung i n die Planung gebeten, sodass eventuell nötige Aufdoppelungen/Verbreiterun gen noch Berücksichti- gung finden können. Die Fuß- und Radwegetrasse ist im Bereich der Über- führung Auenweg – auch aus gestalterischen Gründen – über Konsolen am Stützentragwerk der Gleiserweiterung zu führen. Ein e zusätzliche Stützen- gruppe ist zu vermeiden. - 5 - / 6 d) Oberflächengestaltung der Sichtbetonbauteile Bezüglich der Gestaltung der Sichtbetonflächen wird darum gebeten, diese analog der unweit gelegenen Referenzobjekte an der Deutz-Mülheimer Stra- ße (Eisenbahnüberführungen) auszuführen. Dies bedeutet konkret: • Herstellung einer betonglatten Fläche mit einer Sp annplattenschalung (Plattengröße ca. 2,50 m x 1,25 m) mit geordnetem Stoßbild (SB 2). • Anordnung des Stoßbildes horizontal. • Regelmäßige Anordnung der Ankerlöcher. • Verschluss der Ankerlöcher mit Verschlussstöpseln in Betonfarbe. • Anti-Graffiti-Beschichtung in haltbarer Ausführung . Des Weiteren wird um Prüfung und Abstimmung gebeten , ob mittels Beton- matritze die Bezeichnung der Haltestelle und/oder d er Straßenname wider- gegeben werden kann. Hierzu wird exemplarisch auch auf das angefügte Beispielbild verwiesen. e) Lärmschutzelemente Lärmschutzelemente sind generell transparent auszuführen. f) Baustelleinrichtungsflächen Die Fläche zum Rheinufer hin, die momentan als Park platz genutzt wird, steht nicht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Ve rfügung. Der Bereich ist Teil der Planung zur Erweiterung des Rheinboulevards. g) Aufzug und Treppenanlage Die Gestaltung des Aufzuges sowie der Treppenanlage sind im Einklang mit der Gestaltung der Einbauten auf dem Barmer Platz b zw. der MesseCity zu planen. Auch hier wird um Einbeziehung in die weitere Planung gebeten. 3. Baumfällungen für die Herrichtung der Baustellen einrichtungsfläche 9 Zwecks Herrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche 9 plant die Vorhabenträge- rin mehrere Teilabschnitte der doppelten Baumreihe westlich der Straße des 17. Juni und weiter entlang der Auffahrt zur B 55a zu entfernen – es wird hierzu auch auf die angefügte Abbildung 13 der Unterlage 12.1 verwiesen. - 6 - / 7 Es handelt sich bei dieser doppelten Baumreihe jedo ch um eine Ausgleichmaß- nahme aus der Planfeststellung zu dem Vorhaben „Wes tumfahrung Kalk“. Die Bäume können daher nicht entfernt werden und sind z wingend zu erhalten. Die übrigen Maßnahmen zur Herrichtung der Baustellenein richtungsfläche 9 sind un- ter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen zum Sc hutz und zur Erhaltung dieser Bäume durchzuführen. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). VII. Straßenrecht 1. Entwürfe für eventuell abzuschließende Verwaltun gsvereinbarungen gemäß dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungs- gesetz – EKrG) – wie möglicherweise für die Eisenba hnüberführung Auenweg – sind von der Vorhabenträgerin zu erstellen und dem Bauverwaltungsamt frühzei- tig vorzulegen. Ansprechpartner im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). 2. Das o.g. Vorhaben tangiert u.a. die Erschließung sanlagen Barmer Straße, Luise- Straus-Ernst-Straße, Johannes-Rau-Platz und Freya-v on-Moltke-Straße sowie Teileinrichtungen der Deutz-Mülheimer Straße. Diese Erschließungsanlagen liegen in dem Bebauungsp langebiet Nr. 68459/02. Die Stadt Köln hat die Erschließung dieses Neubauge bietes zwischen der Köln- messe und dem Bahnhof Köln Messe/Deutz mit Kaufvert rag Nr. 1109/2016 vom 03.05.2016 einschließlich Erschließungs- und Ausbau vertrag vom 22./27.04.2016 der MesseCity Köln GmbH & Co. KG (MC K) übertragen. Zur bes- seren Orientierung wird auch auf den als Anlage bei gefügten Erschließungsplan verwiesen. Gegenstand des Erschließungs- und Ausbauvertrages (EAV) ist die Planung und Herstellung der o.g. Erschließungsanlagen, diese be finden sich aktuell im Bau. - 7 - / 8 Voraussichtlich wird die MCK die Erschließungsanlag en bis Anfang/Mitte 2026 endgültig fertigstellen. Im Zuge der vertraglich ve reinbarten Abnahme werden diese dann von der MCK an die Stadt Köln übergeben. Die MCK hat seit Ver- tragsbeginn die Unterhaltungs- und Verkehrssicherun gspflicht für die künftig öf- fentlichen Anlagen gemäß § 9 Ziffer 4 des EAV übern ommen. Diese Pflichten werden erst mit der Abnahme gemäß § 13 Ziffer 5 auf die Stadt Köln bzw. die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) zurück ü bertragen. Zudem sind Gewährleistungen gemäß § 14 des EAV vereinbart. Auszugsweise anbei die o.g. Regelungen des Erschlie ßungs- und Ausbauvertra- ges: § 9 4. Vom Tage des Beginns der Erschließungsarbeiten ü bernimmt er im Er- schließungsgebiet die Unterhaltungs- und Verkehrssi cherungspflicht. Für Schäden wegen Verletzung der Unterhaltungs- und Ver kehrssicherungs- pflicht haftet er allein; es sei denn, die Stadt od er die StEB haben den Schaden schuldhaft verursacht. § 13 5. Der Besitz sowie die Unterhaltungs- und Verkehrs sicherungspflicht gehen auf die Stadt bzw. die StEB über. §14 1. Der Erschließer übernimmt für vier Jahre die Gew ährleistung für die ein- wandfreie Beschaffenheit der von ihm hergestellten Teileinrichtungen. Ausgenommen sind die Pflanzungen und Einsaaten, für die er nach män- gelfreiem Ablauf der Entwicklungspflege eine zweijä hrige Gewährleistung übernimmt. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tage der Abnahm e/Teilabnahme, so- fern keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt worden sind. Die eingangs genannten Erschließungsanlagen sind be reits heute weitgehend fertiggestellt, derzeit finden jedoch noch Restarbe iten statt. Sämtliche Erschlie- ßungsanlagen werden zum Abnahmezeitpunkt (Anfang/Mi tte 2026) neu erstellt vorhanden sein. Wird in diese Erschließungsanlagen eingegriffen, sind für diese – einschließlich der Begrünung – Entschädigungs- bz w. Wiederherstellungsrege- lungen oder sonstige Vereinbarungen auf Kosten der Vorhabenträgerin mit der Stadt Köln bzw. der MCK zu treffen. Bei Eingriffen in den Gewährleistungsbe- reich aus dem EAV muss eine Übernahme der entsprech enden Verpflichtungen durch die Vorhabenträgerin über eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Köln bzw. der MCK erfolgen. Gleiches gilt für die Abwasseranlagen der StEB. Ich weise darauf hin, dass in der Luise-Straus-Ernst-Straße und der Freya-von-Moltke- Straße ein vorhandener Kanal DN 2500 liegt. Dazu sind unbedingt Abstimmung en mit der StEB erforder- lich. Ansprechpartner im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). - 8 - / 9 VIII. Verkehrsmanagement 1. Wegweisende Beschilderung Die Planungen zu dem neuen Haltepunkt Köln Kalk Wes t sehen Flächeninan- spruchnahme im Bereich der Straße des 17. Juni vor. Hier ist jedoch die Installa- tion von zwei neuen Schilderbrücken in Planung. Ein e dieser Schilderbrücken wird im Rahmen des Projekts „Östlicher Ringschluss“ geplant und aufgestellt. Zudem ist zu beachten, dass im Zuge des o.g. Vorhab ens die wegweisende Be- schilderung im Bereich des Auenweges an neue Stando rte versetzt werden muss. Diesbezüglich bedarf es daher jeweils zwingender Abstimmungen mit dem Amt für Verkehrsmanagement. 2. Öffentliche Straßenbeleuchtung Sofern von dem o.g. Vorhaben die öffentliche Straße nbeleuchtung betroffen sein sollte – etwa durch Demontage, Versetzung oder Neui nstallation – so bedarf es hierzu jeweils zwingend Abstimmungen mit der RheinE nergie AG als Eigentüme- rin der Beleuchtungsanlagen. 3. Lichtsignalanlagen Aus der Unterlage 1 geht hervor, dass es aufgrund von bauzeitlichen Sperrungen zu einer Umleitung des motorisierten und des nicht- motorisiertem Verkehrs kommen wird. Diese bauzeitliche Verkehrsführung mus s gutachterlich bewertet werden. Zudem wird darum gebeten, die folgenden bis lang noch nicht geklärten Fragen zu beantworten: • Wo sind welche Veränderungen an ortsfesten Lichtsi gnalanlagen erforder- lich? • Werden Lichtsignalanlagen abgeschaltet und durch m obile Lichtsignalanla- gen ersetzt und/oder sind zusätzliche mobile Lichtsignalanlagen erforderlich? • Wie ist das Signalisierungskonzept der mobilen Lic htsignalanlagen? Außerdem ist im Bereich von ortsfesten Lichtsignala nlagen darauf zu achten, dass die Außenanlagen und Kabeltrassen gesichert we rden und nicht durch die Bautätigkeiten beschädigt werden. 4. Allgemeiner Hinweis Die vorliegenden Antragsunterlagen enthalten bislang keine Hinweise zu bauzeit- lichen Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenla nd und eventuell erforderli- chen bauzeitlichen Verkehrsführungen, die durch den Bau des Haltepunktes Köln Kalk West entstehen. Es wird um entsprechende Übera rbeitung/Korrektur gebe- ten. Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). - 9 - / 10 IX. Straßen und Radwegebau Ganz allgemein ist anzumerken, dass die in den Lage plänen hinterlegten Bestands- daten zum Teil stark veraltet sind. Sie bilden nich t die aktuell vorhandene Situation ab bzw. auch nicht die den Beteiligten und auch der Vorhabenträgerin bekannte ge- plante Situation. So fehlen in den Lageplänen zum B eispiel die unmittelbar nördlich an den Bahnhof Köln Messe/Deutz angrenzende neu err ichtete Bebauung (MesseCi- ty) sowie die zugehörigen neu errichteten bzw. noch im Bau befindlichen Verkehrs- und Freiflächen. Eine Prüfung auf mögliche Auswirku ngen oder Betroffenheiten städ- tischer Belange ist daher nicht möglich. Die Unterl agen sind entsprechend zu über- arbeiten. In diesem Zusammenhang wird ergänzend dar auf hingewiesen, dass mit der Lenneper Straße und der Leichlinger Straße mehr fach auf nicht mehr existieren- de Erschließungsanlagen Bezug genommen wird. Im Folgenden wird auf die einzelnen Unterlagen konkret eingegangen: 1. Unterlage 1, Gliederungspunkte 3.2.2.1, 5.1.2.4 und 10.3 Unterlage 7.2.1 Unterlage 7.2.2 Die in der Unterlage 1 auf Seite 14, Seite 57 bzw. sinngemäß auch auf Seite 110 enthaltenen Aussagen „Unterbauten werden so ausgebi ldet, dass keine Anpas- sung der Straßenverkehrsführung des Auenwegs erforderlich ist.“ ist gemäß Dar- stellung in den zugehörigen Plänen falsch. Gemäß Da rstellung im Lageplan 3.2 und auch in den Bauwerksplänen 7.2.1 und 7.2.2 sind die Stützen „Pfeiler A Nord“ und „Pfeiler B Nord“ der neuen nördlichen Gleisbrücke im Radweg der den Auenweg querenden signalisierten Furt vorgesehen. Die auf Seite 58 enthaltene Aussage „Die Stützkonstruktion in Achse A der südli- chen Gleisbrücke ist zur Durchführung eines Abbiege streifens im Bereich der Kreuzung Auenweg/ Charles-de-Gaulle-Platz mit Doppelstützen ausgelegt.“ kann mit den vorliegenden Unterlagen nicht belastbar gep rüft werden. Eine mit Unge- nauigkeiten behaftete Messung mit Lineal im zugehör igen Bauwerksplan ergab eine unzureichende lichte Höhe von 4,30 m. Hier ist eine lichte Höhe von 4,50 m einzuhalten. Zudem stehen die „Pfeiler A Süd“ teilweise in der Wendefahrbahn. Die Planung ist dahingehend zu überarbeiten, dass a lle Stützen außerhalb be- stehender Verkehrswege (Fahrbahnen, Gehwege, Radweg e) einschließlich den zugehörigen Sicherheitsräumen liegen müssen. 2. Unterlage 1, Gliederungspunkt 5.1.2.2 Die Stadt Köln plant zwischen der Eisenbahnüberführ ung Kennedy-Ufer und der Platzfläche MesseCity eine eigene Radverkehrsanlage entlang der erweiterten Gleistrasse. Der als Kragarmkonstruktion geplante E rsatzneubau der Fahrrad- rampe ist deshalb so auszuführen, dass er ohne groß en Aufwand bzw. mit ge- ringstmöglichen Eingriffen in die neue Stützwand BW1N rückbaubar ist. 3. Unterlage 1, Gliederungspunkte 5.1.2.14 und 5.1. 2.15 Mangels Darstellung in den Planunterlagen ist unkla r, welche mindestens 10 Stellplätze des Parkplatzes Leichlinger Straße zurü ckgebaut werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass die Leichlinger Straß e schon einige Jahre nicht mehr existiert. Gleiches gilt für die vormals an de r Leichlinger Straße vorhande- - 10 - / 11 nen Stellplätze. Gegebenenfalls ist die Freya-von-M oltke-Straße (ehemalige Lenneper Straße) gemeint. Allerdings ist auch mange ls Darstellung in den Plan- unterlagen unklar, welche der dortigen Stellplätze gegebenenfalls vom Entfall be- troffen sein könnten. Der Entfall der Stellplätze ist nachvollziehbar darzustellen. 4. Unterlage 1, Gliederungspunkt 6 Ergänzend zu den hier aufgeführten Planungen/Maßnah men wird auf die noch ausstehenden Arbeiten im Rahmen des Projektes Messe City verwiesen, die un- mittelbar nördlich vom zukünftigen BW5 vorgesehen s ind, wie beispielsweise der Neubau der Freya-von-Moltke-Straße. Diese Maßnahmen sind zu ergänzen. 5. Unterlage 1, Gliederungspunkt 7 Unterlage 9.2 Für die Baustelleneinrichtungsflächen 1 und 2 ist d ie Inanspruchnahme der Parkplatzflächen in der Grünfläche zwischen dem Rhe inufer und dem Kennedy- Ufer sowie der Parkplatzflächen auf dem Charles-de- Gaulle-Platz vorgesehen. Für die dadurch temporär entfallenden Parkplätze so wie die ebenfalls temporär entfallende Mobilstation ist durch die Vorhabenträgerin Ersatz zu planen. Durch die Baustelleneinrichtungsfläche 3 ist der Au enweg temporär nicht nutz- bar. Hierfür ist durch die Vorhabenträgerin ein Ver kehrsgutachten zur Führung der Umleitungsverkehre sowie zur Erschließung des B ahnhofsvorplatzes Mes- se/Deutz inklusive der Taxi- und Lieferverkehre zu erstellen. Die Baustelleneinrichtungsfläche 5 nimmt die Freya- von-Moltke-Straße ab- schnittsweise in Anspruch. Im betroffenen Abschnitt erfolgt die Erschließung ei- ner Großgarage. Diese Erschließung ist zumindest ei ngeschränkt zu gewährleis- ten. Gemäß Darstellung umfassen die Baustelleneinrichtun gsflächen 6 und 7 die bei- den straßenbegleitenden Nebenanlagen (Geh- und Radw eg) der Deutz- Mülheimer Straße. Eine Einschränkung dieser Nebenan lagen darf nur unter Be- rücksichtigung der verkehrlichen Belange und der Be lange der Verkehrssicher- heit und Barrierefreiheit erfolgen. In der Unterlage 4.1 sind die Angaben zum Eigentüme r und Unterhaltungspflich- tigen an diversen Stellen unscharf. So ist beispiel sweise beim Bauwerk 224 die Stadt Köln weder Eigentümerin noch Unterhaltungspflichtige. Es wird um Prüfung der Angaben und entsprechende Überarbeitung/Korrektur gebeten. 6. Unterlage 1, Gliederungspunkt 10.1 Unterlagen 5.2 Die gemäß Darstellung zu erwerbenden Flächen lfd. N r. 3 und lfd. Nr. 16 umfas- sen teilweise aktive Straßenflächen des Auenwegs. D iese Straßenflächen sind als öffentliches Straßenland gewidmet und auch weit erhin für den Kfz-, Fuß- und auch Radverkehr erforderlich. Ein Verkauf dieser Fl ächen ist daher ausgeschlos- sen. - 11 - / 12 7. Unterlage 3.2 Der Geh- und Radweg zwischen dem Kennedy-Ufer und d em Auenweg wird durch den erweiterten Gleisbereich einschließlich d er neuen Stützwand BW1N überbaut. Da es sich um die einzige Fußwegeverbindu ng zwischen dem Ken- nedy-Ufer und dem Auenweg im Bereich des Charles-de -Gaulle-Platzes bzw. zwischen den Gleisen und dem nördlich angrenzenden Gebäudekomplex han- delt, ist der Weg nicht verzichtbar. Es ist durch die Vorhabenträgerin eine alterna- tive Wegeverbindung zu planen und umzusetzen. 8. Überscheidung mit anderen Bauprojekten Die geplanten Baustelleneinrichtungsflächen übersch neiden sich derzeit mit de- nen des Projektes „Östlicher Ringschluss“ der Stadt Köln. Dies ist insbesondere im Bereich des Brückenbauwerks und im Kreuzungsbere ich der Straße des 17. Juni/Erna-Scheffler-Straße zu erwarten. Eine gemein same und koordinierte Ab- stimmung der Baustelleneinrichtungsflächen ist zwin gend notwendig, sobald ein genauer Nutzungszeitraum bestimmt ist sowie zudem e in abschließender Lage- plan der benötigten Flächen vorliegt. Ansprechpartnerin im Amt für Straßen und Radwegebau , Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). X. Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Bezüglich der Unterlage 1 ist grundsätzlich festzus tellen, dass belastbare Informatio- nen zum Realisierungshorizont bzw. den zeitlichen A bläufen der einzelnen Baupha- sen fehlen, sodass diesbezüglich nicht konkreter Stellung genommen werden kann. Im Folgenden wird auf die einzelnen Gliederungspunk te der Unterlage 1 konkreter eingegangen: 1. Gliederungspunkt 3.1 a) Auf der Seite 11 – einschlägig sind hier der 4. und der 5. Absatz – werden die Bahnsteigabgänge auf der West- und Ostseite „ve rmischt“. Als Ersatz wird daher der folgende Textpassus vorgeschlagen: „ Die Vorzugsvariante stellt – analog dem Bestand am Bahnsteig 9-10 – ein e feste Treppe auf der Westseite und einen Aufzug am Ende des Bahnsteigs m it einer vorgezoge- nen Fahrtreppe im Bahnsteigbereich auf der Ostseite dar.“ Beim westlichen Zugang kann gemäß erfolgter Untersu chung im Rahmen der Vorplanung weder eine Fahrtreppe noch ein Aufzu g angeordnet werden. Am Auenweg erfolgt der Zugang zum Bahnsteig daher a usschließlich mittels einer festen Treppe, die auf ein Zwischenpodest füh rt. Von dort aus führt ein südlicher Treppenlauf in die Bahnhofspassage und ei n nördlicher Treppen- lauf auf das Straßenniveau. Die feste Treppe ist mi t einem geradlinigen Ver- lauf geplant. b) Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es beson ders nachteilig ist, dass an dem Bahnhof Messe/Deutz – nach dem Hauptbahnhof – d em zentralsten und bedeutendsten Bahnhof Kölns beim Neubau eines B ahnsteiges nur eine barrierefreie Zuwegung vorgesehen ist. Mobilitätseingeschränkte Personen – sei es im Rollstuhl, mit dem Rollator, mit großem G epäck oder Kinderwagen - 12 - / 13 – müssen den Umweg über die Personenunterführung de r Kölner Verkehrs- Betriebe AG nehmen, um beispielsweise in das Eingan gsgebäude des Bahnhofes oder zu weiteren Zielen westlich des Bahn hofs zu gelangen. Die Länge des Umwegs beträgt hierbei insgesamt etwa 500 m mit Längsneigun- gen. 2. Gliederungspunkt 10.3 Die auf den Seiten 110-111 in der Abbildung 33 darg estellte Umleitung bei der zeitweiligen Straßensperrung des Auenwegs betrifft neben dem motorisierten und nicht-motorisierten Individualverkehr auch alle über den Auenweg verkeh- renden Buslinien – aktuell sind dies die Buslinien „Opernbus“, 150, SB25, 260 und N26. Aus der Unterlage 1 wird nicht deutlich, wie lange die „zeitweilige Sperrung“ des Auenwegs andauern würde. Es wird diesbezüglich dahe r um konkrete Informati- onen gebeten. Grundsätzlich ist zunächst zu prüfen und darzustellen, ob zumin- dest die Befahrung des Auenwegs durch die genannten Buslinien während der Bauzeit aufrechterhalten werden kann. Mit Blick auf den Betrieb dieser Buslinien ist es wichtig, dass die alternativen Routen bei de r „zeitweiligen Sperrung“ durch die Buslinien befahrbar sind. Hierzu ist ein entspr echendes Konzept zu erstellen und mit den entsprechenden Verkehrsunternehmen (Köl ner Verkehrs-Betriebe AG, Regionalverkehr Köln GmbH, wupsi GmbH) und der Stadt Köln als zuständi- ger ÖPNV-Aufgabenträger frühzeitig abzustimmen, um mögliche Linienwege und Ersatzhaltestellen für die Umleitung festzulegen De r Zeitraum der für die Busli- nien erforderlichen Umleitung ist so kurz wie möglich zu halten. 3. Hinweise zu den Belangen des Radverkehrs a) Der Neubau der Geh- und Radwegrampe bzw. Trasse zwischen dem Rheinufer und der MesseCity ist nachrichtlich aufzunehmen. b) Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend de r beschlossenen Machbar- keitsstudie zu den rechtsrheinischen RadPenderRoute n langfristig eine planfreie Verbindung zwischen der MesseCity und der Dillenbur ger Straße vorgesehen ist. Weiterführende Informationen hierzu sind auch im In ternet unter https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=85872 abrufbar. c) Die aktuell zur Verfügung gestellten Pläne – ins besondere im Bereich der Straße des 17. Juni – sind leider nicht detailliert genug, um die Auswirkungen auf das öf- fentliche Straßenland abschätzen zu können. Es wird daher vorsorglich noch- mals angemerkt, dass sich im Bereich des o.g. Vorha bens eine neu geplante Haltestelle befindet. In dem angefügten Auszug aus der Unterlage 3.4 ist diese aufgrund des zu geringen Detailierungsgrades nur sc hlecht erkennbar. Es wird daher um aussagekräftigere Unterlagen gebeten. - 13 - / 14 d) Es wird zudem darauf hingewiesen, dass im Bereic h der Straße des 17. Juni die Trasse der RadPendlerRoute 2 verläuft. Die dortigen Nebenanlagen (Geh- und Radweg) entsprechen aktuell nicht dem RadPendlerRou ten Standard, weshalb dort mittel- bis langfristig eine Umgestaltung der Nebenanlagen notwendig ist. Auch vor diesem Hintergrund wird daher darum gebete n, dass o.g. Vorhaben eng mit dem Amt für nachhaltige Mobilität abzustimmen. e) Ferner wird angemerkt, dass entsprechend dem bes chlossenen Radverkehrs- konzept für den Stadtbezirk Kalk langfristig eine d irektere Verbindung zwischen der Straße des 17. Juni und der Brüggelmannstraße g eschaffen werden soll. Weiterführende Informationen hierzu sind auch im In ternet unter https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107343 abrufbar. f) Gemäß den Ausführungen in der Unterlage 9.5 soll der Rad- und Fußverkehr während der gesamten Bauzeit die Nebenanlagen der S traße des 17. Juni nicht benutzen können. Hier fehlen konkretere Angaben sow ie zudem eine Erläute- rung, wie die alternative Verkehrsführung erfolgen soll. Ansprechpartnerin im Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). - 14 - / 15 XI. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Im Zuge des o.g. Vorhabens ist der Abbruch der vorh andenen Rampe Auenweg, welche den Zugang zur Hohenzollernbrücke sicherstel lt, erforderlich. Der Ersatzneu- bau der Rampe wurde ursprünglich im Zuge des S 11-A usbaus (bis zur Leistungs- phase 2, HOAI) mitgeplant. Mit Beschluss vom 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Planung einer barrierefreien Rad-/Gehwegrampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke mit Anbindungen zum Au enweg und zum Rheinufer bis einschließlich Leistungsphase 6 beauftragt. Wei terhin sollte eine weiterführende Rad- und Gehwegrampe zur Überführung des Auenwegs u nd des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (Tief) zur Anbindung der Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanung) geplant werden. Die Planungsstände (S 11 – Ausbau und Planungen Rad -/Gehwegrampen), insbe- sondere auch die erforderlichen Leitungsverlegungen , sollten jeweils abgegli- chen/berücksichtigt werden. Hierzu wurde ein Letter of Intent zwischen der Vorha- benträgerin und der Stadt Köln geschlossen. Zu dem o.g. Vorhaben ist konkret Folgendes anzumerken: 1. Laufende Bauwerksnummer 443 – Rheinauslasskanal/ Mischwasserkanal (MWK2500) Im Planungsbereich (zwischen ca. km 1,170 – 1,450 ( Strecke 2670)) befindet sich ein Rheinauslasskanal (MWK2500) der Stadtentwä sserungsbetriebe Köln AöR. Im Zuge des Projektes Ausbau S 11/S-Bahn Stamm strecke 2670 km 0,5 - 3,05 Köln Hbf - Duisburg Hbf soll dieser Kanal umve rlegt und ein neues Schachtbauwerk (Sammler) im Bereich MesseCity (Luis e-Straus-Ernst-Straße) errichtet werden. In den vorliegenden Antragsunterl agen wird die Leitung als lau- fende Nummer 443 im Bauwerksverzeichnis gekennzeichnet. Die geplante Umverlegung berücksichtigt nicht die d erzeitige Planung der Stadt Köln zur Weiterführung der Rad- und Gehwegrampe übe r den Auenweg sowie den Bahnhof Köln Messe/Deutz (Tief) mit anschließen der Rampe zur MesseCity. Die Planung der Umverlegung des Rheinauslasskanals inklusive der Lage des Sammlers ist in Abstimmung mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau anzupassen. Dabei sind die geplanten Gründungsberei che und Rampenanschüt- tungen der Rampe MesseCity zu berücksichtigen, um e ine Überbauung des Rheinauslasskanals sowie des neu geplanten Sammlers zu vermeiden. 2. Laufende Bauwerksnummern 464 und 465 – Kabeltief bau der Vorhabenträgerin Im Bereich des Parkplatzes am Charles-de-Gaulle-Pla tz (zwischen km 0,8 – 1,140 (Strecke 2670)) sowie im Bereich der MesseCit y (zwischen km 1,230 – 1,480 (Strecke 2670)) ist nördlich des Stützwandaus baus der Vorhabenträgerin ein Kabeltiefbau geplant. Der Kabeltiefbau in diese n Bereichen ist mit den lau- fenden Nummern 464 und 465 im Bauwerksverzeichnis gekennzeichnet. Der geplante Kabeltiefbau liegt im Baubereich der h iesigerseits geplanten barrie- refreien Rampe Auenweg sowie der geplanten Überführ ung über den Bahnhof Köln Messe/Deutz (Tief). Der Kabeltiefbau ist – in enger Abstimmung mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – in einen anderen Korridor, außer- halb des Baubereichs der geplanten Rampen Auenweg/MesseCity, zu planen. - 15 - / 16 3. Keine laufende Bauwerksnummer – Entwässerung BW1 N und BW4N Im Bereich des Parkplatzes am Charles-de-Gaulle-Pla tz ist für das Bauwerk BW1N (Vorzugsvariante 1a) eine Dammverbreiterung un d Tiefgründung vorge- sehen. Die Entwässerung soll analog zum Bestand an die städtische Entwässe- rung angeschlossen werden. Die geplante Lage der Leitung zur Gleisentwässerung sowie die Entwässerungs- schächte in diesem Bereich kollidieren mit der hiesigen Planung für eine barriere- freie Rampe zum Auenweg. Die Leitung ist daher in e inem anderen Korridor – außerhalb der geplanten Rampe zum Auenweg – zu planen. Auch im Bereich der MesseCity ist für das Bauwerk B W4N eine neue Entwässe- rungsleitung sowie der Neubau von Schächten vorgese hen. Auch diese Leitung ist in einem anderen Korridor außerhalb der geplanten Rampe zu planen. 4. Keine laufende Bauwerksnummer – Mischwasserkanal (MWK300) Parallel zur neu geplanten Geh- und Radwegtrasse de r Stadt Köln verläuft zwi- schen dem Rheinauslasskanal/Mischwasserkanal (MWK25 00) und der beste- henden Bahntrasse der Vorhabenträgerin ein Mischwas serkanal (MWK300). Dieser wird innerhalb der vorliegenden Antragsunter lagen nicht thematisiert und lediglich in den Kabel- und Leitungsplänen (Unterla ge 10.2) im Bestand darge- stellt. Zudem ist aus den Unterlagen 7.1.1 und 7.1.2 nicht ersichtlich, wohin dieser Mischwasserkanal MWK300 neu verlegt werden soll. Hi er fehlen die Darstellung als Rückbau sowie die Eintragung der neuen Lage. Der Mischwasserkanal MWK300 muss daher, in Abstimmu ng mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, außerhalb des ans chließenden Baubereichs der Rampenanlagen verlegt werden. 5. Laufende Bauwerksnummer 417 – Verstärkerpunkt de r Vodafone GmbH Im Bereich des Parkplatzes am Charles-de-Gaulle-Pla tz (km 0,750 – 1,080 (Strecke 2670)) erfolgt eine Neuverlegung des Verst ärkerpunkts der Vodafone GmbH durch die Vorhabenträgerin an den Fuß der hies igerseits neu geplanten Rampe zum Auenweg. Hier ist zu prüfen, ob dieser mit den Planungen der Rampenanlage kollidiert. In Abstimmung mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau ist dieser Ver- stärkerpunkt außerhalb der geplanten Rampe Auenweg zu planen. 6. Laufende Bauwerksnummer BW1N – Monolithische Kra garmkonstruktion Im Bereich des Parkplatzes am Charles-de-Gaulle-Pla tz (km 0,750 – 1,080 (Strecke 2670)) soll der Ersatzneubau der Rad- und Gehwegrampe (Auenweg) als monolithischer Kragarm an die neue Stützwand BW 1N angeschlossen wer- den. Hiesigerseits wird aktuell eine von den Bauwer ken der Vorhabenträgerin losgelöste Geh- und Radwegkonstruktion mit abgehend en Rampen in Richtung Auenweg und mit Anschluss an den Rheinboulevard geplant. Entsprechend ist eine Erneuerung der Bestandsrampe im Bereich des Auenwegs und auf Höhe des Bauwerks BW1N nicht erforderlich. Hierzu soll im Rahmen der - 16 - / 17 Entwurfsplanung der städtischen Maßnahme eine Kreuz ungsvereinbarung zwi- schen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin geschlossen werden. 7. Laufende Bauwerksnummer BW2N, BW3N und BW4N – Gr ündungssituation im Bahnhof Köln Messe/Deutz (Tief) Die Gründungssituation im Bereich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (Tief) sowie im Kreuzungsbereich Auenweg wurde für die Brücke, w elche zur Überführung der Rad-/Gehwegrampe in Richtung MesseCity notwendi g ist, statisch geprüft. Eine separate Gründung im Bereich zwischen den Bauw erken BW2N und BW3N sowie den Gründungen der Stützen der Brückenkonstruktion für die Rampe Mes- seCity ist technisch mit den derzeit vorliegenden A ntragsunterlagen möglich. Die technische Machbarkeit ist jedoch an folgende Randbedingungen verknüpft: a) Die Bestandsunterlagen und Modelle, die der aktu ellen Planung zu Grunde liegen, stimmen mit der Örtlichkeit überein. Aktuel l fehlen die Bestandsunter- lagen für die Personenunterführung. b) Es befinden sich keine Verbaue oder andere Baute ile neben der Personen- unterführung sowie dem Rheinauslasskanal (geplanter Baubereich) aus ver- gangenen Baumaßnahmen (Baugrundrisiko). c) Die Umsetzung der Leitungen in die Leitungskorri dore im Straßenbereich er- folgt so, wie es innerhalb des Projektes „Ausbau S 11“ geplant ist. d) Die Sonderlösungen zur Überbauung des Rheinausla sskanals sowie die Un- terschreitung der Sicherheitsräume werden seitens d er StEB geneh- migt/freigegeben. e) Es gibt keine zur Planung abweichenden Baugrunde rkenntnisse, sodass nicht von starken Einflüssen aus Mitnahmesetzungen oder abweichenden Bodenwiderständen gerechnet werden muss. Änderungen dieser Zwänge und Randbedingungen können den Bau einer sepa- raten Gründung in erheblichem Maße (bis zur Verhind erung) beeinträchtigen. Sollte dieser Fall eintreten, wäre die gemeinsame Gründung beider Bauwerke die einzige Möglichkeit die Geh- und Radwegüberführung zur MesseCity umzuset- zen. Nachträgliche Anpassungen der Planungen beider Projekte wären die Fol- ge. Eine separate Gründung im Kreuzungsbereich Auenweg sowie dem Gleisbereich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (Tief) wird jedoch au fgrund der nachfolgend genannten Punkte als nicht sinnvoll bzw. zielführend erachtet. aa) Stützenachse Kreuzungsbereich Auenweg In dem angefügten Luftbildausschnitt ist die geplan te Gründung der Brücken- konstruktion der Stadt Köln in gelb und die geplant e Gründung der Vorha- benträgerin in lila dargestellt. - 17 - / 18 Anbei zudem die Visualisierung der Stützenachse Kre uzungsbereich Auen- weg. - 18 - / 19 bb) Stützenachse Bahnhof Köln Messe/Deutz (Tief) In dem angefügten Luftbildausschnitt ist die geplan te Gründung der Brücken- konstruktion der Stadt Köln in gelb und die geplant e Gründung der Vorha- benträgerin in lila dargestellt. - 19 - / 20 Anbei zudem die Visualisierung der Stützenachse Bah nhof Köln Mes- se/Deutz (tief). Ausschlaggebende Konfliktpunkte • Die Gründungsbauteile beider Bauwerke sind, wie ob en dargestellt, aufgrund der engen örtlichen Gegebenheiten sehr dicht beiein ander verortet. Eine Trennung der unmittelbar beieinanderliegenden Baute ile können Mitnahme- - 20 - / 21 setzungen und eine gegenseitige Beeinflussung der B auwerke zur Folge ha- ben, welche durch eine Zusammenführung vermieden werden. • Unmittelbar im betroffenen Baubereich befinden sic h eine Personenunterfüh- rung und der Rheinauslasskanal sowie ein bestehende r Düker der Stadtent- wässerungsbetriebe Köln AöR. Alle Bestandsbauwerke sind gemäß Vorgabe der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR lastfrei zu überbauen. In die Be- standsbauwerke sollen keine Horizontallasten eingel eitet werden. Der Platz- bedarf einer Einzelgründung ist bedeutend größer al s der einer gemeinsa- men Gründung. Folge hiervon ist eine großflächigere /dichtere Bebauung und damit auch eine Risikoerhöhung den Bestand zu beeinflussen. Mit einer separaten Gründung ist eine lastfreie Übe rbauung nur über sehr komplexe Konstruktionen, Bauzustände und bauzeitlic he Sicherungen mög- lich. Eine äußerst aufwendige Sicherung der Bestandsbauwerke – verbunden u.a. mit der Freilegung des Bestandes – sowie stärk ere Eingriffe in den Bahnsteig- und Gleisbereich und damit auch den Bahn betrieb wären die Fol- ge. Mit einer gemeinsamen Gründung der beiden neuen Bauwerke (Eisen- bahn und Rad- und Gehwegbrücke) könnte effizienter/ platzsparender gebaut und damit auch ein deutlich größerer Abstand zwisch en den Bestandsbau- werken und dem Neubau eingehalten werden. Dadurch kann der Einfluss auf die Bestandsbebauung und das Baurisiko minimiert werden. Auf Grundlage der oben genannten Risiken und Zwänge wird daher dringend empfohlen, beide Bauwerke im betroffenen Bereich (A uenweg sowie Bereich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (Tief), Bauwerke BW2N und BW3N) mit ei- ner gemeinsamen Gründung auszuführen. Die Planung s ollte in gemein- schaftlicher Abstimmung erfolgen. Kreuzungsrechtlic he Themen, wie Ver- antwortlichkeiten, Bauwerkstrennung und dergleichen können in den ent- sprechenden Planungsprozessen berücksichtigt werden. 8. Mindestabstände zwischen der Geh- und Radwegramp e und den geplanten Bauwerken des o.g. Vorhabens Es wird unterstellt, dass der im Mai/Juni 2021 mit der Vorhabenträgerin abge- stimmte Achsabstand von 7 m zwischen der Gleisachse und der Trassierungs- achse des Geh- und Radweges weiterhin Bestand hat. Etwaige Abweichungen zu diesem definierten Achsabstand haben unweigerlic h Einfluss auf die Planung des Geh- und Radweges inklusive der Rampenanlagen – im schlimmsten Fall ist sogar eine Neuplanung notwendig. 9. Laufende Bauwerksnummer BW3N-20 – Anprallblock Im Bereich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz (Tief) (km 1,073 (Strecke 2670)) ist von der Vorhabenträgerin ein Anprallblock geplant. Die hiesigerseits geplante Brücke über diesen Bereich verläuft oberhalb des ge planten Anprallblocks. Dies ist im weiteren Verlauf der Planung zu berücksichtigen. Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). - 21 - / 22 XII. Landschaftspflege und Grünflächen 1. Abschnitt Deutz Im Rahmen des o.g. Vorhabens ist gemäß den eingerei chten Unterlagen eine bauzeitliche sowie dauerhafte Vegetationsentfernung (Gehölze, Sträucher und Ruderalfluren) unvermeidbar. Insgesamt werden für d en Bereich Bahnhof Mes- se/Deutz nach aktueller Planung 39.053 m² bau- und anlagebedingt in Anspruch genommen (Unterlage 12.1, Seite 70). In diesem Bere ich sind zahlreiche städti- sche Grünflächen betroffen. Insbesondere die Bereic he nördlich des Bahn- damms im Stadtteil Deutz (Gemarkung Deutz, Flur 32, Flurstücke 213, 391, 411, 498 sowie Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1406) sollen in Anspruch ge- nommen werden. Dazu zählen u.a. die ortsbildprägend en Platanen an der Len- neper Straße bzw. Freya-von-Moltke-Straße (Unterlag e 12.1, Seiten 47, 50, 62 und 78) sowie die Bäume zwischen dem Kennedy-Ufer u nd dem Auenweg am Parkplatz zwischen dem Messegebäude und dem Bahndam m im südlichen Be- reich der Baustelleneinrichtungsfläche 2. Insgesamt sollen hier 45 städtische Bäume gefällt werden (Unterlage 12.1, Seite 78). a) Platanen im Bereich der Lenneper Straße Die Notwendigkeit der Fällung der ortsbildprägenden städtischen Platanen im Bereich der Lenneper Straße bzw. Freya-von-Moltke-S traße aufgrund bau- bedingter Neubauten in diesem Bereich ist ausreiche nd dargelegt. In diesem Bereich soll die neue Gleisanlage entstehen, welche ein zentrales Element der Planung darstellt. Sowohl die Erhaltung, als au ch eine Neupflanzung an dieser Stelle ist in Anbetracht der zukünftigen Sta ndortbedingungen (Nähe zur angrenzenden Bebauung) nachvollziehbar nicht mö glich. Ein entspre- chender Ausgleich soll über das Ökokonto stattfinden. b) Baustelleneinrichtungsfläche 1 und Treppenturm Der Parkplatz auf dem Flurstück 498 (Flur 32 der Ge markung Deutz) unmit- telbar nordöstlich der Hohenzollernbrücke, ist Teil bereich des Projekts „Rheinboulevard Deutz – Fortsetzung Hohenzollernbrücke bis Tanzbrunnen“ und wird zurzeit überplant. Die Umsetzung soll nach aktueller Planung ab 2026 erfolgen. Dabei sind u.a. Baumneupflanzungen i n diesem Bereich ge- plant. Diese Fläche steht dem o.g. Vorhaben demnach nicht als Baustellen- einrichtungsfläche zur Verfügung. An dieser Stelle ist neben der Baustellen- einrichtungsfläche zudem ein bauzeitlicher Treppent urm vorgesehen. Dieser ist in den Unterlagen 4.1 und 9.2 nicht genauer bes chrieben. Ob der Trep- penturm in Verbindung mit anstehenden Baumfällungen steht, ist den vorlie- genden Antragsunterlagen nicht eindeutig zu entnehm en. Die Fläche steht nach der Umsetzung des Rheinboulevardprojekts ebenf alls aufgrund von Baumneupflanzungen nicht für die Aufstellung eines Treppenturms zur Ver- fügung. c) Entfallende Grünflächen – südlich Charles-de-Gau lle-Platz Gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan ist geplant, eine „gestalte- risch qualifizierte Fassade“ vor dem neuen Ingenieurbauwerk im Bereich des Messegeländes anzulegen, sodass keine negativen Aus wirkungen auf das Landschaftsbild prognostiziert werden (Unterlage 12 .1, Seite 62). Dazu gibt es keine weiteren Ausführungen in den vorliegenden Antragsunterlagen. In der Unterlage 1 wird unter dem Gliederungspunkt 9.4 .3 zwar davon gespro- - 22 - / 23 chen, dass der Entfall von „mindestens 45 Alleebäum en“ in diesem Bereich u.a. negative Auswirkungen für das lokale Klima hät te, aber es wurde am Ende nur darauf hingewiesen, dass begrünte Fassaden und Dächer generell eine kühlende Wirkung hätten. Konkrete Vorschläge f ür diesen Bereich feh- len. Es wird in dem Landschaftspflegerischen Beglei tplan geschildert, dass für die Ausführungsplanung des Charles-de-Gaulle-Pl atzes wie auch des Messegeländes Richtung Bahnhof Messe/Deutz weitere Baumpflanzungen berücksichtigt werden sollen, da mehrere alte Bäume – hier wird Bezug auf die Platanen an der ehemaligen Lenneper Straße geno mmen – gefällt wer- den müssen (Unterlage 12.1, Seite 62). Eine genauer e Ausführung dazu fehlt. Die Vorhabenträgerin sollte an dieser Stelle möglichst konkrete Maß- nahmen vorschlagen, wodurch die negativen Auswirkun gen auf das Land- schaftsbild und das örtliche Klima minimiert werden können. d) Parkplatz am Charles-de-Gaulle-Platz/Baustellene inrichtungsfläche 2 Der Parkplatz auf den Flurstücken 497 und 498 (Flur 32 der Gemarkung Deutz) südlich der Messegebäude (Baustelleneinricht ungsfläche) wird vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) verwaltet. Bezüg lich der Nutzung ist daher eine Abstimmung mit dem LVR notwendig. e) Einzelbäume In der Unterlage 12.4.2 zum Bereich Kalk wurde u.a. das Signet „Einzel- baum, entfällt“ verwendet. Zur besseren Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit von geplanten Baumfällungen sollte dieses Signet eb enfalls in der Unterlage 12.4.1 im Bereich Deutz verwendet werden. f) Mögliche Kompensationsmaßnahmen im Bereich der B austelleneinrichtungs- flächen 6 und 7 Es ist seitens der Vorhabenträgerin zu prüfen, ob i m Bereich der Baustellen- einrichtungsflächen 6 und 7 festgesetzte Kompensati onsmaßnahmen liegen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „Neub austrecke Köln – Rhein/Main (PFA 11), Gleisanlage Köln-Deutz ICE“ festgesetzt wurden. g) Rampe Charles-de-Gaulle-Platz Die bestehende Rampe im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche 2 soll im Zuge des o.g. Vorhabens zurückgebaut werden. Im Rah men der Planung möglicher Ersatzpflanzungen vor Ort im Bereich des Charles-de-Gaulle- Platzes sind potentielle Projekte zur Neuanlage der Rampe zu beachten. 2. Abschnitt Kalk Durch das o.g. Vorhaben werden am Haltepunkt Kalk 1 1.189 m² in Anspruch ge- nommen, davon sind 4.547 m² Vegetationsbestände und 6.642 m² teil- oder voll- versiegelte Flächen. Die Vegetationsbestände werden dabei zu 412 m² überbaut (vollversiegelt), 1.017 m² überformt (Versickerungs mulde) und zu 3.118 m² als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt und anschließe nd wiederhergestellt (Unter- lage 12.1, Seite 70 und 73). Davon sind mehrere stä dtische Grünflächen betrof- fen (Gemarkung Deutz, Flur 33, Flurstück 1115, nord westlicher Teil des Feuer- wehrgeländes und Gemarkung Kalk, Flur 21, Flurstück 394, Straße des 17. Juni, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume). - 23 - / 24 a) Treppenaufgang/Rampe Haltepunkt Köln Kalk West, Variante 4 Die vorgesehene Rampe sowie die Treppe am geplanten Haltepunkt Köln Kalk West befinden sich im Geltungsbereich des rech tskräftigen Bebauungs- plans Nr. 69450.08. Dieser sieht am geplanten Stand ort der Rampen- und Treppenanlage keine entsprechende Einrichtung vor, sondern setzt „zu er- haltende Bäume“ fest. Die im Bebauungsplan festgese tzten Bestandsbäume sind – unabhängig vom Stammumfang – über die Satzun g zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebaute n Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) geschützt. Die aktuelle Rampen- und Trep- penplanung widerspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im o.g. Bebauungsplan ist die Fläche nordwestlich der Kreuzung der Straße des 17. Juni und der Erna-Scheffler-Straße mit dem Tite l „Zweckbestimmung: S- Bahnstation Deutzer Feld Vorplatz“ festgesetzt, was für eine Zuwegung des Haltepunkts über diese Fläche sprechen würde. In der Unterlage 1, Gliederungspunkt 3.3 wird die V ariantenprüfung zum Hal- tepunkt Köln Kalk West erläutert. Hier werden 4 Var ianten textlich kurz vor- gestellt. Unter dem Gliederungspunkt 3.3.2.5 folgt ein Satz z um Variantenentscheid. Die Herleitung der Entscheidung ist allerdings nich t transparent dargelegt und lediglich mit einem Verweis begründet, dass die Lage der Erschließung nicht sinnvoll sei. Aus der Wahl dieser Variante re sultieren mehrere Baumfäl- lungen von städtischen Bäumen entlang der Straße de s 17. Juni sowie ein Widerspruch zu dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr . 69450.08. Die Vor- habenträgerin wird daher gebeten, die Variantenprüf ung konkret und aus- führlich zu erläutern, die Widersprüche aufzulösen und die Unterlagen ent- sprechend zu überarbeiten. b) Einzelbäume und Baumreihen In der Unterlage 12.3.2 sind im westlichen Bereich auf dem städtischen Flur- stück 1115 (Flur 33 der Gemarkung Deutz) 3 Bäume in Reihe explizit mit dem Signet „Einzelbaum, entfällt“ gekennzeichnet. Im Bereich der geplanten Rampe sowie Treppenanlage zu dem vorgesehenen Halte punkt Köln Kalk West (Flurstück 394 aus Flur 21 der Gemarkung Kalk) ist die Fällung mehre- rer Straßenbäume entlang der Straße des 17 Juni gep lant. Hier ist in der Un- terlage 12.1 (Seite 56) hingegen von einer „Baumrei he“ die Rede, die gefällt werden soll. Da diese Bäume wie oben begründet auch unter die Baum- schutzsatzung der Stadt Köln fallen, wäre eine einh eitliche Beschriftung wünschenswert, sodass in den Plänen klar ersichtlic h ist, wie viele Bäume entfallen. Für den Bereich Köln Deutz gibt es in de r Unterlage 12.1 zudem eine Übersichtsliste aller zu fällenden Bäume, die über die Baumschutzsat- zung der Stadt Köln geschützt sind. Dies wäre auch für den Bereich Kalk wünschenswert. 3. Fazit Insgesamt sollen nach dem aktuellem Planungsstand 5 0.242 m² in Anspruch ge- nommen werden (Unterlage 12.1, Seite 75). Durch ent sprechende Maßnahmen lassen sich 63.954 Wertpunkte nach dem Bewertungsve rfahren des Landesam- tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhe in-Westfalen (LANUV) vor - 24 - / 25 Ort wiederherstellen. Vegetationsbestände, die nich t wiederhergestellt werden können, werden durch die Beanspruchung eines Ökokon tos ausgeglichen (Un- terlage 12.1, Seite 69). Die Werte sollten nach der Überprüfung der o.g. Punkte jedoch nochmals angepasst werden. Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Gr ünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). XIII. Landschaftsschutz (Untere Naturschutzbehörde) Im Sinne der Eingriffsregelungen nach §§ 14 ff des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSc hG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden oder – sofern sie nicht vermieden werden können – auszugleichen. Die zu dem o.g. Vorhaben angefertigt e Unterlage 12.1 daher zu be- achten. Des Weiteren gilt, dass temporäre Flächeninanspruch nahmen – beispielsweise für Baustelleneinrichtungsflächen oder Kabelverläufe/Le itungsverläufe – ohne Baumfäl- lungen auszukommen haben und hierbei die angrenzend e Vegetation zu schützen ist. Falls dies nicht möglich ist, bedarf es einer entsprechenden Begründung. Die Baustelleneinrichtungsflächen 1 und 2 sind daher an zupassen, da die Lagerung von Material bzw. von Erdaushub nicht den Wegfall von B äumen und sonstiger Vegetati- on begründen kann. Aus der Unterlage 12.3.1 wird ni cht ersichtlich, dass oder wie viele Bäume für die Baustelleneinrichtungsflächen 1 und 2 gefällt werden sollen. Die Verwendung eines Ökokontos bedarf der vorherigen Abstimmung. Von dem o.g. Vorhaben ist auch das Landschaftsschut zgebiet L13 „Rhein, Rheinau- en und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“ betroffen. Hier bestehen verschiedene Verbote nach dem Landsch aftsplan der Stadt Köln, wie etwa das Entfernen oder Beschädigen von Vegetation, das Verdichten von Böden oder das Verlegen von Leitungen. Von diesen Verbote n kann bei dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt jedoch ein Antrag auf Ausnahme nach § 23 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landes naturschutzgesetz – LNatSchG NRW) bzw. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG gestellt werden. Für die Baustelleneinrichtungsflächen östlich des B ahnhofs Messe/Deutz ist darzule- gen, ob hier eventuell bereits Ausgleichsmaßnahmen aus vorherigen Vorhaben um- gesetzt wurden. Hinweis: Die Bäume nördlich der Hohenzollernbrücke unterliegen nicht der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusam menhang bebauten Ortstei- le und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baum- schutzsatzung – BSchS). Etwaige Maßnahmen sind dahe r gesondert mit dem Um- welt- und Verbraucherschutzamt abzustimmen. Ansprechpartnerin für den Belang „Landschaftsschutz“ (Untere Naturschutzbehörde) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-P latz 2, 50679 Köln, ist Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). - 25 - / 26 XIV. Baumschutz Die Realisierung des o.g. Vorhabens betrifft potent iell Gehölzbestände im Geltungs- bereich der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in nerhalb der im Zusammen- hang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches d er Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS). Geschüt zt gemäß § 3 BSchS sind alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und alle Nadel- bäume mit einem Stammumfang von mindestens 130 cm – dies jeweils gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden. Nach der BSchS sind Bäume – auch auf angrenzenden G rundstücken in einem Ab- stand von bis zu 5 m zur gemeinsamen Grenze – bei d er Durchführung von Bau- maßnahmen vor jeglichen Beschädigungen zu schützen. Hierbei sind die Bestim- mungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbe ständen und Vegetations- flächen bei Baumaßnahmen) und der Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vege- tationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB) – vormals RAS-LP 4 – zu beachten. Untersagt ist demnach u.a. insbesondere im Kronentr aufbereich die Verdichtung des Bodens – zum Beispiel durch die Baustelleneinrichtung oder durch das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaschinen. Die folgenden Auflagen zum Erhalt geschützter Bäume während der Baumaßnah- men sind in der Zulassungsentscheidung in einer ent sprechenden Nebenbestim- mung zu berücksichtigen: • Der Kronentraufbereich der geschützten und zu erha ltenden Bäume ist von Bau- fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Baumaterialien freizuhalten. Der betref- fende Kronentraufbereich ist hierzu während der Bau zeit durch einen ortsfesten Bauzaun abzusichern. • Schäden an den oberirdischen Teilen der geschützte n Bäume durch ausladende Baumaschinen sind zu vermeiden. • Während der Bauzeit sind bei Bedarf weitere Schutz vorkehrungen gemäß der DIN 18920 und der R SBB vorzusehen. • Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachgebiet 570/3 (Baumschutz) – ist mindestens 5 Werktage vor dem Baubeginn schriftlich zu informieren. Dies ist auch per E-Mail an das Postfach antrag-baumschutz@stadt-koeln.de möglich. • Die Schutzmaßnahmen, der Standort des Bauzauns und die von jeglichem Bau- betrieb freizuhaltenden Flächen sind allen Ausführu ngsunternehmen rechtlich bindend vorzugeben. Erweist sich die Einhaltung der Bestimmungen bei de r Bauausführung als nicht mög- lich, ist unverzüglich Kontakt mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachge- biet 570/3 (Baumschutz) – aufzunehmen. Ansprechpartner für den Belang „Baumschutz“ im Umwe lt- und Verbraucherschutz- amt (Sachgebiet 570/3), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). Aufgrund der eingeschränkten telefonischen Errei chbarkeit wird um bevorzugte Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten. XV. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Die nachfolgenden Auflagen sind in der Zulassungsen tscheidung in einer entspre- - 26 - / 27 chenden Nebenbestimmung zu berücksichtigen. Soweit hier Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichbare Verpflichtungen aufgef ührt sind, sind diese gegenüber dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Imm issionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpartnerin ist – soweit nicht anders benannt – Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). 1. Abfallwirtschaft a) Der Beginn und das Ende der Bau-/Abbruch-/Aushub maßnahmen sind je- weils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. b) Für das o.g. Vorhaben liegen das Bodenverwertung s- und Entsorgungskon- zept TM 4 Hp Köln Kalk West vom 13.06.2022 und das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept TM 6 Erweiterung Bf Köln Mes se/Deutz vom 15.12.2023 vor. Diese sind umzusetzen und zudem um die folgenden Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren und dem Umwelt- u nd Verbraucher- schutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) noch vor dem Baubeginn vorzulegen: • aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen Pr oben zur Erfassung des Belastungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials, • Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnah men sowie Darstel- lung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigung swege (Verwerter, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen, o.ä.) für das gesamte anfallende, gegebenenfalls kontaminiert e Bau- /Aushubmaterial, • nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den ev entuell verbleiben- den, kontaminierten Boden. Erst nach Vorlage und Zustimmung des Umwelt- und Ve rbraucherschutzam- tes (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfall wirtschaft) zu diesem ergänzten bzw. aktualisierten Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept darf mit dem o.g. Vorhaben begonnen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach A bstimmung auch erst im Zuge der Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. c) Für die Beseitigung/Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschrif- ten der Verordnungen zu den §§ 47-52 des Gesetzes z ur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträg lichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) zu beachten. d) Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallsc hlüsselnummer sind die Vorschriften nach der Verordnung über das Europäisc he Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) zu beachten. e) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Benutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köl n in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. f) Die Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen sind gutachter lich zu begleiten und in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbrauchersch utzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. g) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu ferti- gen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. - 27 - / 28 2. Zwischenlagerung von Abfällen Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall mit dem Umwelt- und Verbrau cherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) abz ustimmen. Es sind jedoch mindestens die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter/betonierter) Fläche ohne Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Con- tainern vorgenommen werden. c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser muss ausgeschlossen werden – beispielsweise durch d ie Abdeckung mit ei- ner beständigen Folie. d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbeson- dere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu ach ten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name der kontrollierenden Person, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Untersc hrift). Das Kontroll- buch ist auf Verlangen vorzulegen. e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 3. Wasserwirtschaft Im Zuge des o.g. Vorhabens ist neben mehreren wasse rwirtschaftlich relevanten Maßnahmen auch die Anpassung der Niederschlagsentwä sserung am Halte- punkt Köln Kalk West vorgesehen. Gemäß der Unterlage 1, Gliederungspunkt 5.2.3 sind für die Entwässerung Si- ckerschächte vorgesehen. Die dort angeschlossenen F lächen sind in ihrer Art und Nutzung jedoch nicht ausreichend genug nachvoll ziehbar. Hier bedarf es weiterführender Erläuterungen. Grundsätzlich lehnt die Stadt Köln bei der Neuanlag e von Versickerungsanlagen Kiespfeiler oder Sickerschächte wegen der fehlenden Vorreinigung des Nieder- schlagswassers ab. Auch die Einschätzung in der Unt erlage 18.1 kommt unter dem Gliederungspunkt 3.3.2 zu dem Schluss: „Durch … Änderungen der Ent- wässerung sind bau- und anlagebedingte Beeinträchti gungen des Grundwassers im Bereich des Vorhabens Köln Kalk West … nicht aus zuschließen“. Es bestehen jedoch bei Beachtung der in den Antrags unterlagen dargestellten Rahmenbedingungen sowie den allgemeinen wasserwirts chaftlichen Sorgfalts- pflichten keine Bedenken. Ansprechpartner für den Belang „Wasserwirtschaft“ i m Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft), Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). 4. Wassergefährdende Stoffe/Wiedereinbau von Recycl ingmaterial a) Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr denden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 zu beachten. - 28 - / 29 b) Der Einbau von Recyclingmaterial – Asche, Schlac ke, aufbereiteter Bau- schutt und/oder Produkte aus diesen – außerhalb von Wasserschutzzonen bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 ff des Gesetzes zur Ord- nung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – W HG). Die Genehmi- gung hierfür obliegt Ihrem Hause. 5. Immissionsschutz a) Beschallungsanlagen aa) TM 4 Haltepunkt Köln Kalk West Das o.g. Vorhaben sieht den Neubau des Haltepunks K öln Kalk West vor. An diesem Haltepunkt soll ein Mittelbahnsteig hergestellt werden und in diesem Zuge u.a. auch Lautsprecheranlagen installiert werden. Für den Betrieb der Lautsprecheranlagen liegt eine Untersuchung der Bahnhofsbeschallung nach der Sechsten Allgemeinen V erwaltungsvor- schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technisc he Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) der Möhler + Partn er Ingenieure GmbH vom 30.08.2024 vor. Diese Untersuchung ist zu beachten und die entsprechenden Schallschutzmaßnahmen zur Einhal tung der Im- missionsrichtwerte gemäß der TA Lärm sind umzusetzen. bb) TM 6 Bahnhof Köln Messe/Deutz Das o.g. Vorhaben sieht die Erweiterung des Bahnhof s Köln Mes- se/Deutz um zwei Bahnhofsgleise und einen Mittelbah nsteig vor und in diesem Zuge sollen u.a. auch Lautsprecheranlagen installiert werden. Für den Betrieb der Lautsprecheranlagen liegt eine Untersuchung der Bahnhofsbeschallung nach der Sechsten Allgemeinen V erwaltungsvor- schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technisc he Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) der Möhler + Partn er Ingenieure GmbH vom 30.08.2024 vor. Diese Untersuchung ist zu beachten und die entsprechenden Schallschutzmaßnahmen zur Einhal tung der Im- missionsrichtwerte gemäß der TA Lärm sind umzusetzen. b) Beleuchtungsanlagen Der Betrieb der neu zu errichtenden Beleuchtungsanl agen hat entsprechend den Vorgaben für „Lichtimmissionen, Messung, Beurte ilung und Verminde- rung“ gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Minister iums für Klima- schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrauc herschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (V-58800.4.11) und des Minister iums für Bauen, Woh- nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrh ein-Westfalen (VI.1– 850) vom 11.12.2014 zu erfolgen. c) Elektromagnetische Felder Die neu zu errichtenden Anlagen haben die Anforderu ngen der Sechsund- zwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektroma gnetische Felder – 26. BImSchV) einzuhalten. d) Baubedingte Immissionen Für das o.g. Vorhaben liegt eine Untersuchung zu ba ubedingten Schall- und - 29 - / 30 Erschütterungsimmissionen der Möhler + Partner Inge nieure GmbH vom 30.08.2024 vor. Diese Untersuchung ist zu beachten und während der Bau- phase sind zudem die folgenden Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen: • Nach Möglichkeit Verlegung lärmintensiver Verbau-, Pflaster-, Rückbau- und Stopfarbeiten in die Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr, • Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen (Vibrati onsramme als Anbaugerät, Schienenbandsäge, Abrisszange, etc.) un d den entsprechen- den Bauverfahren, • Einsatz von Bauverfahren und Baugeräten, die hinsi chtlich ihrer Schall- emissionen dem Stand der Technik entsprechen. Als N achweis dient u. a. die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (ge- mäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle List e derartiger Geräte und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de abgeru- fen werden. • die Baustellen sind mit dem Fokus auf die vollstän dige Erfüllung des Ver- meidungs- und Minimierungsgebots zu planen, einzuri chten und zu betrei- ben, • umfassende Information der Betroffenen über die Ba umaßnahmen, die Bauverfahren, die Dauer und die zu erwartenden Lärm einwirkungen aus dem Baubetrieb, • Aufklärung über die Unvermeidbarkeit der Lärmeinwi rkungen, • Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Be troffenen wenden kön- nen, • umfangreiche Instruktion der Arbeitskräfte und ins besondere der Maschi- nenführer auf den Baustellen, • Vermeidung von Leerfahrten und Abschaltung von Mas chinen und Ar- beitsgeräten zwischen den einzelnen Arbeitsvorgänge n sowie den Stand- und Arbeitspausen, • zusätzliche baubetriebliche Maßnahmen zur Minderun g und Begrenzung der Belästigungen im Einzelfall (Pausen, Ruhezeiten, Betriebsweise usw.). e) Grundsätzlich sind lärmintensive Baumaßnahmen nu r in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz z um Schutz vor schäd- lichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigunge n, Geräusche, Er- schütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissio nsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorsch rift zum Schutz gegen Baulärm/Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) verboten. f) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutz- amt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfall wirtschaft) eine Aus- nahmegenehmigung für Arbeiten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. g) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der Zweiund- dreißigsten Verordnung zur Durchführung des Gesetze s zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini gungen, Geräusche, - 30 - / 31 Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Geräte- und Maschinenlärm- schutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen verwen- det werden, die in dieser Verordnung genannt werden. h) Bei den Baumaßnahmen ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen B au- lärm/Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) zu beachten. i) Der maschinelle Abbruch der von der Genehmigung erfassten Bauwerke, einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegunge n darf nur innerhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. j) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissions- ärmere Abbruchverfahren – beispielsweise die Verwen dung einer Bre- cherzange – nicht möglich sind. k) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu ver meiden oder auf das Mindestmaß zu beschränken. Dies ist jeweils durch e ine ausreichende Ober- flächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. l) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahr- zeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt wer- den – beispielsweise durch den Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. m) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustel- le zur Einsichtnahme bereitzuhalten. n) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkun- gen auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. XVI. Boden- und Grundwasserschutz Im Kataster der Altstandorte, Altablagerungen und s onstigen stofflichen Bodenver- änderungen (Altlastenkataster) liegen Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Plan- gebiet vor. Konkret handelt es sich hierbei um die folgenden Altstandorte und Altab- lagerungen: • Altstandort 10501, Rheinpark/Deutz, Status 3 Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Deutz -Nord (1895-1916) wurden in Folge die Messehallen gebaut und der Rhei npark angelegt. Die Ge- samtfläche ist nur in Teilbereichen untersucht, tei lweise auch nur mit Baugrun- derkundungen. Probleme wurden hierbei jedoch nicht angetroffen. Bei der derzeitigen Nutzung wird aktuell keine Gefä hrdung gesehen, eine Bo- denbelastung kann aufgrund der historischen Nutzung aber nicht ausgeschlos- sen werden. Vor etwaigen Nutzungsänderungen oder Bo deneingriffen muss da- her eine Neubewertung vorgenommen werden. • Altablagerung 105130, Messe Köln, Status 3 Es handelt sich um eine ehemalige natürliche, späte r verfüllte Hohlform. In dem „Großbereich Messe“ sind bisher bei Einzeluntersuchungen in der Regel Auffül- lungen mit einer Mächtigkeit von 5 m bis zu 8 m erm ittelt worden. Es liegen so- - 31 - / 32 wohl schadstoffauffällige, wie auch schadstoffunauffällige Verfüllungen vor. Diese sind teilweise überprägt. Im Rahmen von Umbautätigkeiten wurden nördlich der Freya-von-Moltke-Straße vermutlich sämtliche Bodenbelastungen entfernt. Inw ieweit unterhalb der Freya- von-Moltke-Straße noch Bodenbelastungen vorhanden s ind, ist hier nicht be- kannt. Vor etwaigen Nutzungsänderungen oder Bodeneingriffe n muss daher eine Neu- bewertung vorgenommen werden. • Altstandort 105110, Lenneper Straße 3, Status 1 Im Rahmen einer Altstandortrecherche 1994 wurde als Vornutzung „mechani- sche Werkstätte“ erfasst. Es liegen jedoch keine weiteren Erkenntnisse vor. • Altstandort 105109, Lenneper Straße 11, Status 8 Hierbei handelt es sich um den Standort einer ehema ligen Baustoffhandlung. Die Fläche gilt in Folge von Baumaßnahmen aber als sani ert. Vor etwaigen Nut- zungsänderungen oder Bodeneingriffen muss jedoch ei ne Neubewertung vorge- nommen werden. • Altstandort 10516, Deutzer Feld, Status 2 Hierbei handelt sich um einen ehemaligen Rangierbah nhof aus dem 19. Jahr- hundert. Punktuell wurden hier bis zu 3 m mächtige Auffüllungen erkundet. Für die derzeitige Nutzung besteht keine Gefahr. Vor et waigen Nutzungsänderungen oder Bodeneingriffen muss jedoch eine Neubewertung vorgenommen werden. • Altstandort 80217_008, nördlich Geschwister-Katz-S traße/südwestlich Straße des 17. Juli, Status 2 Hierbei handelt es sich um eine Fläche auf dem Gelä nde der ehemaligen Chemi- schen Fabrik Kalk (CFK) – diese gilt als saniert. V or etwaigen Nutzungsänderun- gen oder Bodeneingriffen muss jedoch eine Neubewert ung vorgenommen wer- den. • Altstandort 80217, Kalker Hauptstraße, Status 8 Hierbei handelt es sich um eine Fläche auf dem Gelä nde der ehemaligen Chemi- schen Fabrik Kalk (CFK) – diese gilt als saniert. V or etwaigen Nutzungsänderun- gen oder Bodeneingriffen muss jedoch eine Neubewert ung vorgenommen wer- den. Konkret wäre dann ein nutzungs- und planungsorienti ertes Gutachten vorzule- gen, dass eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden , Bodenluft und Grundwas- ser enthält. • Grundwasserschaden 27_25_0032 Im Bereich des o.g. Vorhabens befindet sich ein Gru ndwasserschaden durch Cyanide. Dieser ist bei einer geplanten Nutzung des Grundwassers zu berück- sichtigen. Unabhängig von den o.g. Hinweisen sind die gültigen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und z ur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) und der Bunde s-Bodenschutz- und Alt- - 32 - lastenverordnung (BBodSchV) im weiteren Verfahren g rundsätzlich immer zu be- rücksichtigen. Ansprechpersonen für die Belange „Boden- und Grundw asserschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, sind Herr xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ) und Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). XVII. Umweltplanung und Umweltvorsorge Eine abschließende Stellungnahme unter dem Aspekt d er zu erwartenden Auswir- kungen des o.g. Vorhabens auf den Einfluss der elek tromagnetischen Felder entlang der Trasse ist erst nach Vorlage der absoluten Wert e in µT (berechnet oder gemes- sen) möglich. Bislang liegen diese Werte nur für di e prozentualen Veränderungen vor. Ansprechpartnerin für die Belange „Umweltplanung/Umweltvorsorge“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 K öln, ist Frau xxx (Telefon: xxxx; E-Mail: xxxx ). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungs- ausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnah men im Rahmen von Planfest- stellungsverfahren übertragen worden. Die mit diese m Schreiben fristwahrend abge- gebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehal t der abschließenden Ent- scheidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sic h erst nach Anhörung der Be- zirksvertretungen für die Stadtbezirke Innenstadt u nd Kalk mit der Angelegenheit be- fassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxxx Amtsleiterin Anlage
Beschlussvorlage Ausschuss
8027 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 0722/2025 Freigabedatum 20.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Ausbau S 11/S-Bahn-Stammstrecke Köln", Planfeststellungsabschnitt 1.2 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für das Vorhaben „Ausbau S 11/S-Bahn Stammstrecke Köln – Planfeststel- lungsabschnitt 1.2“ in Köln-Deutz/Kalk die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzu- geben. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB InfraGO AG – vormals DB Netz AG – plant derzeit das Gesamtvorhaben „Aus- bau S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“. Der Ausbau ermöglicht, zukünftig mit bis zu acht S-Bahnlinien jeweils im 20-Minuten-Takt zu fahren, anstatt mit bis zu sechs Li- nien heute. Gleichzeitig wird durch den Ausbau der Strecke nach Bergisch Gladbach der Takt der S-Bahn auf einen 10-Minuten-Takt und in den Hauptverkehrszeiten auf einen nahezu 5-Minuten-Takt erhöht. Das Gesamtvorhaben „Ausbau der S 11 / S-Bahn Stammstrecke Köln“ hat eine große Bedeutung für die Beseitigung der heutigen infrastrukturellen Engpässe, insbesondere auf der S-Bahn-Stammstrecke und für die Herstellung erforderlicher Kapazitätserwei- terungen der Eisenbahninfrastruktur. Dies führt in der Folge zu einem verbesserten Angebot des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit mehr Linien und dichterem Takt. Das o. g. Vorhaben umfasst bauliche Maßnahmen an der S-Bahn-Infrastruktur von Köln Hbf (westliche Begrenzung) bis nach Bergisch Gladbach (östliche Begrenzung). Die Strecke verläuft von Köln Hbf über Köln Messe/Deutz Bf, die Grenze zwischen Köln-Kalk und Köln-Deutz (Standort für den neu zu planenden Haltepunkt Köln-Kalk West), Köln-Mülheim Bf, Köln-Dellbrück Bf bis Bergisch Gladbach Bf. Es sind von West nach Ost die Eisenbahn-Strecken 2620, 2670 und 2663 betroffen. Aufgrund der Streckenlänge von insgesamt 15 km und jeweils besonderen örtlichen Verhältnissen wird die Gesamtstrecke in zwei Planfeststellungsbereiche mit jeweils zwei Planfeststellungsabschnitten unterteilt. Die gewählte Aufteilung ermöglicht es so, überschaubare Planfeststellungsunterlagen mit jeweils eigenständigen bautechni- schen Anforderungen, umwelttechnischen Herausforderungen und Betroffenheiten zu definieren. Es wurden daher die folgenden Planfeststellungsabschnitte (PFA) gebildet: PFA 1.1 – Bereich Köln Hbf PFA 1.2 – Köln-Deutz bis Köln-Kalk PFA 2.1 – Köln-Kalk bis Bergisch Gladbach Gronau PFA 2.2 – Bergisch Gladbach Gronau bis Bergisch Gladbach Bf Zur Lage dieser einzelnen Planfeststellungsabschnitte wird auf den nachfolgenden Planauszug verwiesen: 3 Die Stellungnahmen zu den Planfeststellungsabschnitten 1.1 und 2.1 waren bereits Gegenstand der Beschlussvorlagen 2064/2025 und 1968/2025. Antragsgegenstand ist hier nun der PFA 1.2. Dieser beginnt im Westen etwa mittig auf der Hohenzollernbrücke, verläuft dann über den Bahnhof Köln Messe/Deutz und den neu zu errichtenden Haltepunkt Köln-Kalk West auf dem Gelände der ehemaligen Che- mischen Fabrik Kalk (CFK) und endet dann etwas nördlich der Straßenüberführung Zoobrücke (B 55a). Der PFA 1.2 beinhaltet die folgenden Infrastrukturmaßnahmen: Neubau eines zu sätzlichen Mittelbahnsteiges mit zwei Gleisen im Bahnhof Köln Messe/Deutz auf der dem Messegelände zugewandten Seite einschließlich barrie- refreier Erschließung, Neubau eines Brückenzuges mit mehreren Bauwerken im Bereich des Bahnhofs Köln Messe/Deutz zwecks Aufnahme der beiden zusätzlichen Gleise, Neubau des Haltepunktes Köln-Kalk West als Mittelbahnsteig einschließlich barrie- refreier Erschließung, baulich-technische Anpassungsmaßnahmen an den vorhandenen Gleisanlagen im Bereich des zukünftigen Haltepunktes Köln-Kalk West, Ertüchtigung der Leit- und Sicherungstechnik. Während der Bauzeit wird es auf den querenden bzw. angrenzenden Straßen, Wegen und Plätzen temporär zu Einschränkungen kommen. Das o. g. Vorhaben erfordert temporäre sowie auch dauerhafte Grun dstücksinan- spruchnahme Dritter – hiervon sind auch mehrere Grundstücke der Stadt Köln betrof- fen. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs - und Er- satzmaßnahmen durchgeführt. Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwiesen. Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 3) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. 4 Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststel- lung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 12.03.2025 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 13.01.2025 bis 12.02.2025 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine die Ein- wendungsfrist wahrende Stellungnahme (Anlage 4) abgegeben werden. Eine vorhe- rige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der ge- gebenen Sitzungstermine nicht möglich. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fal- len nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Das Vorhaben ist als Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs zu begrüßen. Eine besondere Abstimmung mit der Vorhabenträgerin ist hinsichtlich des ebenfalls geplanten Baus der städtischen Geh- und Radwegrampe erforderlich, die im Bereich Hohenzollernbrücke/Bahnhof Köln-Deutz parallel zu dem Vorhaben der DB InfraGO AG verlaufen wird. Die entsprechenden Punkte sind in der beigefügten Stellungnahme (Anlage 4) unter XI aufgeführt. Hinsichtlich der von der Vorhabenträgerin geplanten Baustelleneinrichtungsflächen sind im einzelnen Anpassungen bzw. Änderungen er- forderlich. Zur Lage der einzelnen Flächen wird auf die beigefügten Grunderwerbs- pläne (Anlagen 2.1 – 2.3) verwiesen. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB InfraGO AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Ei- senbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt blei- ben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2.1: Grunderwerbsplan 1 Anlage 2.2: Grunderwerbsplan 2 Anlage 2.3: Grunderwerbsplan 3 Anlage 3: Erläuterungsbericht Anlage 4: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt 5 Anlage 5: Anlage zur Stellungnahme
Anlage 5 - Anlage zur Stellungnahme
5467 Zeichen
Geplante Gleiserweiterung
Fahrbahn
Geplante Gleiserweiterung
6,26 5
Ausfahrt TG
Gehwegüberfahrt
Gebäudevorfahrt
und Anlieferung
Gebäudevorfahrt und Anlieferung
Leitungsrecht
Geplante Gleiserweiterung
15,31
alternativ: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn nachrichtlich: Taxi (5 Plätze Nachrücker)
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze Nachrücker)
Linksabbieger Linksabbieger Rechtsabbieger
nachrichtlich: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
*1
genaue Lage noch abzustimmen
nachrichtlich: Anlieferung
nachrichtlich: Anlieferung
nachrichtliche Übernahme der Spuraufteilung aus dem Infomemorandumg Anlage 9
Baugrenze ab 3. OG
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
Geh- und Fahrrecht
Gehweg- überfahrt
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- ,Fahr- und Leitungsrecht
Gehrecht im Kaufvertrag zu regeln
Ein- / Ausfahrt TG
Einfahrt
TG
Grün
Baumabstand 20 m
Grün
Lkw-Spur
Lkw-Spur
Grün
optionale Fahrradstellplätze
Rückbau der Fußgängerquerung
Lkw-Spur Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Gehweg
Die Lage und Größe der Rasenscholle in der Platzfläche wird im Zuge der EP+AP des Gesamtplatzes (inkl. blau schraffierter Fläche) endgültig festgelegt.
Geplante Gleiserweiterung
Fahrbahn
Geplante Gleiserweiterung
Ausfahrt TG
Gehwegüberfahrt
Gebäudevorfahrt und Anlieferung
Gebäudevorfahrt und Anlieferung
Leitungsrecht
Geplante Gleiserweiterung
alternativ: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
Gehweg
Gehweg
Fahrbahn nachrichtlich: Taxi (5 Plätze Nachrücker)
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze Nachrücker)
Linksabbieger Linksabbieger Rechtsabbieger
nachrichtlich: Shuttelbus-Haltestelle (Messe)
*1
genaue Lage noch abzustimmen
nachrichtlich: Anlieferung
nachrichtliche Übernahme der Spuraufteilung aus dem Infomemorandumg Anlage 9
Baugrenze ab 3. OG
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
nachrichtlich: Taxi (6 Plätze)
Geh- und Fahrrecht
Gehweg- überfahrt
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- und Fahrrecht
Geh- ,Fahr- und Leitungsrecht
Gehrecht im Kaufvertrag zu regeln
Ein- / Ausfahrt TG
Einfahrt
TG
Grün
Baumabstand 20 m
Grün
Lkw-Spur
Lkw-Spur
Grün
optionale Fahrradstellplätze
Rückbau der Fußgängerquerung
Lkw-Spur Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Fahrbahn Gehweg
Die Lage und Größe der Rasenscholle in der Platzfläche wird im Zuge der EP+AP des Gesamtplatzes (inkl. blau
schraffierter Fläche) endgültig festgelegt.
Anlage 1 (Maßstab 1:500)
zum Erschließungs-Ausbauvertrag zwischen der Stadt Köln - Bauverwaltungsamt -
und der Messe-City Köln GmbH & Co. KG (Erschließer)
L E G E N D E (1)
(gelb) Geh-/Fahr-/Leitungsrecht (fallweise, s. B-Plan) zu Gunsten der Allgemeinheit
(orange schraffiert) Ausbaubereich der Stadt, in dem der Erschließer
Anpassungsarbeiten auf seine Kosten ausführt
Öffentliche Teileinrichtungen der Erschließungsanlage
(gelb) Fahrbahn (einschl. Lkw-Spur) : 7.900 qm
(lila) Parkfläche (einschl. Taxistände) : 800 qm
: 3.600 qm (braun) Gehweg
(blau)
Stadtplanungsamt gez. ..., den <Datum>
Amt für Straßen und
Verkehrstechnik gez. ... , den <Datum>
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gez. ..., den <Datum>
Stadtentwässerungsbetriebe Köln ,
Anstalt des öffentlichen Rechts gez. ... , den <Datum>
Aktenzeichen:
62
621/3-1634
bearb.
Datum Name
15.10.15 Richling Schüßler-Plan
Ingenieurgesellschaft mbH
Tel.: 0221 / 925812-0
Fax: 0221 / 925812-7
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
geplanter Mischwasserkanal (erf. Kapazität l/s)
200 qm Radweg
(orange) Mischverkehrsfläche : 5.100 qm
2.000 qm
(hellgrün) 1.100 qm Straßenbegleitgrün
(grün)
(schwarz) 378 m Trennwand einschließlich Begrünung
Straßenbaum : 15 Stück
- Quadratmeter je Baumscheibe (mindestens) : 6 qm
(blau schraffiert) Ausbaubereich der Stadt, in dem der Erschließer
Planungsleistungen im Auftrag der Stadt erbringt 2.700 qm
(s/w) Private Flächen (Baufelder, Stichstraße 1-3, sog. Messebalkon und
Brücke zur Kölnmesser sind nachrichtlich dargestellt. )
(schwarz) Grenze Erschließungs- und Ausbauvertragsgebiet
(violett schraffiert) "Fläche für Bahnanlagen" gem. Bebauungsplan
Nachrichtliche Übernahme aus dem Bebauungsplan
zu erhaltender Baum
Datei :
Plan Nr. :
O:\KVP\2110610 - Messe City Köln\CAD\Erschliessung\0153_11_p0_itp1_000_ar_00_xx_151013aErsch500_aa0_o.dwg Vertragsplan 1_500 Gesamt
Datei: O:\KVP\2110610 - Messe City Köln\CAD\Erschliessung\0153_11_p0_itp1_000_ar_00_xx_151013aErsch500_aa0_o.dwg Speicherdatum: 14.10.2015 (Mgerdes) Druckdatum: 14.10.2015
LSA-Anlage Deutz-Mülheimer-Straße / Barmer Straße
vorhandener Kanal (zu erhalten)
Alle dargestellten Überbauungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind nachrichtlich.
850 m
330 m
(schwarz) Optionale Fahrradstellplätze
Alle dargstellten Tiefgaragenzufahrten sind nachrichtlich. Die Genehmigung der Zufahrt erfolgt im
Rahmen des Bauantragsverfahrens.
Die Anordnung der Taxistände ist nachrichtlich dargestellt. Den Parkstreifen wird die spätere Nutzung
durch Beschilderung zugewiesen. Dazu ist eine verkehrliche Anordnung und Genehmigung notwendig.
Die Lage der Baumstandorte ist nachrichtlich dargestellt.
Anlage 5
Anlage 2.3 - Grunderwerbsplan 3
3413 Zeichen
Vault-Projekt: 02_Projekte\Köln\P-K001311P Ausbau S11\05_Planung\04_GP\TM4__TM6\05__Planung\VA\S11_TM06_2670__000120 _VA _2D_4_P__UO5-GE.dwg / 5.5_Lageplan @ 24.1s DB300.CTB 31.10.2024 08:19 NyssingM —_ 67 RG /, 34- ann hr 170-1:7. 51% IH nn 3 SS a E Q ner 27 ug 5 m I IF IT _ - TE „ Z Ds 60“ A055 —_ ü 3 In 1 9239 aaLDer) 2535 Fall = SE — > / Z un Lg 377 u 1 5 4190-175 THIS 54.190775 ee 5419012 Sa je Kae 4, Q 1 7. er a 1 45 2 eo ZUR EZ a %) IA % ——__ 172 Gemeinde Köln, Stadt F- NT I222 .® [en A I a En 72440 Oo n & &r=220.0 330m _ E40 = * Gemarkung Deutz ——.._ I R — mg on r=2000.2 —__ u 16 ar 05 4972, Flur 33 I55M N 1 A 78 th / Eaesger Bu Sen IgG ‚ i Pi ee A en 2530 : 47 1 m/37b 54 -190-1:7.5, P _ BER O - m} SDAUGGE 7 43 —_l_ = — o-r 4,90 - —=o o r= = m4370 } | 7 > Bw m —— 2 4 Es —" 72650.0 = r=4000.0 w441 27 86 Ss Freck Köln. € 2658 Mühe u en A | az | Strecke 26 - \ PP —— 4I1h 146 ou FIX x u— D. % _—— E—=O De — urn a\ Sei TO nn 19 _ >41 45, > Deu un Fr H SS; Tl ar _———_ [mn | . 3 5“ 433; ra 9— [87 en Br, Be [ker IN Eee : = Q AN SEN, 7 - FB er — B 1 I002- Bumkölt 2 Lokwc49-19099 und 4.05 149 — u. ET — en \ a ® Y ee ® \ 7 u — —y— Kae _® I. = 1 BE Er EEG Se rn ri _81- 39 © INgSa —E AI _ 2 ER TV ma 7 ir A Fe —— Strecke 2670 Rx SIT : . = _ ZuIc Strecke 2659 SEIT mn un 0 Das? 39h | . Rn öln-Mülhe; — a ” & wi Lu N RR, = 'm UF — - 8 —_ VALO "IT I ® . LU ___ Ur 1. ? ° 2 \ 72800.0 WS UAL r=1650.0 Ur, Pech zog m, 169, Z . 16 16 oo $ 0 790 UA 59019 Po WE 2 tes 2270 — 162 | Z B ou Fe Fre Che 26 5 3 54-190 -1 I Sm SE — a HT TA Strecke 2679 a a a a \ 8 ® m ja} m Te N Tg u ns \ nn I % 7 22 Si Bu SA: In ır II T% 3 2; STmuLl ul, — 2 SI, Dee — SEE & .“ - ® —— 3 177 ZEE = \ _,® Gemeinde Koln, Stadt Gemarkung Kalk 05 4970, tur 21 A BE 323 5 Bi BL Bil Legende: Bestand Anlage 2 .g äußere Grenze der vorhabenträgereigenen Grundstücke Planfeststellungsgren ze Kreis-/ Gemeindegrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstücksgrenze Zugehörigkeitshaken Flurstücksnummer Kataster laufende Nummer im Grunderwerbsverzeichnis Erwerb Nutzungsbefugnis dingliche Sicherung Hinweis: Die dingliche Sicherung bzw. der Erwerb für Anlagen und Maßnahmen schließen die vorübergehende Inanspruchnahme für deren Herstellung bzw. Änderung mit ein. Unterlage 5.5 Hp Köln-Kalk West Index Änderungen bzw. Ergän Ausgangsverfahren: Antragsfassung zungen 30.08.2024 Planungsstand Genehmigungsplanung: Unterlage für eine Entscheidung nach $ 18 AEG Vorhabenträgerin DB InfraGO AG Inf rastrukturprojekte West S-Bahnen Köln (\.II.W-K-D) Hermann-Pünder-Str. 3 50679 Köln Planzeichen: GP_PI FA_1.2_GE_05_0 Projekt-Nr.: G.0161 30284 Datum Name gez 04/2024 I.TD-W-P-W-V 5 MNY bearb. | 04/2024 I.TD-W-P-W-V 5 MNY gepr. 04/2024 I.TD-W-P-W-V 7 TBR Vertreter der Vorhabenträgerin: DB InfraGO AG Infrastrukturprojekte West S-Bahnen Köln [\.II.W-K-D) Hermann-Pünder-Str. 3 50679 Köln 0.08.2024. 4Y..Th..Richter.. 30.08.2024. Datum 3 D. Unterschrift Verfasser: A 50679 Köln S-Bahi SIDE) Höhensystem: DB_REF2016 n-Stammstrecke Köln g & Consulting GmbH Koordinatensystem: DB_REF2016 Ursprungsplan: Blattgröße: 1730 x 594 "Y..Witlandt..... Unterschrift Maßstab: 1:500 Ausbau S11 / S-Bahn-Stammstrecke Köln Planfeststellungsabschnitt 1.2: Köln Messe/Deutz - Köln-Kalk West Strecke 2670 km 0,500 - km 3,050 Grunderwerbsplan Strecke 2670 km 2,5+53 - 3,2+23
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (40)
- Barmer Straße
- Werkstattstraße 102
- Neusser Landstraße 2
- Luise-Straus-Ernst-Straße
- Mülheimer Straße
- Erna-Scheffler-Straße
- Kalker Hauptstraße
- Hermann-Pünder-Straße 3
- Deutz-Mülheimer Straße 5
- Gummersbacher Straße
- Marie-Curie-Straße 2
- Corintostraße 4
- Neuhöfferstraße 32
- Hans-Imhoff-Straße 1
- Opladener Straße 14
- Hohenzollernbrücke
- Gustav-Heinemann-Ufer 72a
- Willy-Brandt-Platz 3
- Roncalliplatz 4
- Auenweg 7
- Johannes-Rau-Platz
- Kennedy-Ufer
- Breslauer Platz
- Hansaring
- Messeplatz
- Ottoplatz 7
- Charles-de-Gaulle-Platz
- Freya-von-Moltke-Straße
- Messeallee Nord
- Am Rheinufer
- Am Bahnhof
- Straße 11
- Im Winkel
- Straße 14
- Zoobrücke
- Straße 3
- Straße 5
- Freiheit
- Straße 2
- Straße 1 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0722/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.03.2025
- Erstellt
- 10.03.2025 11:06