3294/2021
Mittelalterliches Phantasie Spectaculum (MPS) am 06.08.-09.08.2021 am Fühlinger See
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5849 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 3294/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 Mittelalterliches Phantasie Spectaculum (MPS) am 06.08.-09.08.2021 am Fühlinger See hier: Anfrage der FDP-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN 1654/2021 1. Wie hat sich die Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung bzgl. des MPS im Vergleich zum letzten Event (2019) verändert uns aus welchem Grund? Das Sportamt ist nach wie vor ausschließlich Vermieter der genutzten Flächen am Fühlinger See. Darüber hinaus unterstützt und berät das Sportamt die Veranstaltenden bei der Planung und Durch- führung. Das MPS wurde in der Vergangenheit als Spezialmarkt nach den Regelungen der Gewerbeordnung - versehen mit traditionellen Marktprivilegien - angesehen und unterlag so geringeren Anforderungen. Im Rahmen dieser rechtlichen Einordnung war vormals eine Baugenehmigung entbehrlich. Aufgrund der Weiterentwicklung des MPS und inhaltlichen neuen Ausrichtung mit immer größeren Zuschauer- zahlen und einhergehenden Konzerten kann die Veranstaltung inzwischen nicht mehr als reiner Spe- zialmarkt betrachtet werden. Aus diesem Grunde war der Veranstalter gehalten, ein formelles Bauge- nehmigungsverfahren zu beantragen. Grundsätzlich stehen Veranstaltende in der Verantwortung, sich um alle erforderlichen Genehmigun- gen (in gewerberechtlicher, emissionsrechtlicher, bauordnungsrechtlicher und Infektionsrechtlicher Hinsicht) zu kümmern. Im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren sind neben den Anträgen entsprechende prüffähige Unterlagen vorzulegen. Die Stadt Köln ist nach den Regelungen des Ver- waltungsverfahrensgesetzes gehalten, den Antragsteller zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen. 63 nimmt wie folgt Stellung zu den baurechtlich relevanten Fragen: 2. Welche zusätzlichen Auflagen wurden 2020 beim MPS im Vergleich zu den Vorjahren ange- ordnet und jeweils aus welchen Gründen? a. Welche dieser Auflagen dienten der Verhütung von Corona-Infektionen und sind damit nur vorübergehend? b. Welche dienten anderen Zwecken und sollen dauerhaft erhalten bleiben? Zu 2 b.: Die Veranstaltungsflächen am bzw. auf dem Fühlinger See wurden durch den Veranstalter zur Durchführung der Konzerte bzw. des Marktes eingezäunt; hierdurch sind baugenehmigungspflich- tige temporäre Versammlungsstätten errichtet worden. 63 hat antragsgemäß zwei Baugenehmigun- gen erteilt: für die Errichtung der Versammlungsstätte mit 2.000 Besucherplätzen auf der Regatta- Insel für Konzertveranstaltungen sowie der Errichtung der Versammlungsstätte mit 3.000 Besucher- plätzen für die Durchführung der Marktveranstaltung auf der Freifläche gegenüber der Insel. Für bei- de Versammlungsstätten wurden insbesondere folgende Anforderungen gestellt: - Installation einer: 2 o Sicherheitsbeleuchtung für die Veranstaltungsfläche, Sammelstellen, Rettungswege, Besu- cherwege bis zur öffentlichen Verkehrsfläche o Allgemeinbeleuchtung für die Veranstaltungsfläche sowie die Besucherwege bis zur öffentli- chen Verkehrsfläche o Sprachalarmierungsanlage zur Alarmierung der Besucher*innen - Vorlage von Bescheinigungen von Prüfsachverständigen für die vorgenannten technischen Anlagen. Weitere Auflagen betreffen die Nutzbarkeit der Rettungswege (Kennzeichnung, Brandverhalten von verwendeten Ausschmückungen, Freihalten von Rettungswegen sowie von Flächen für die Feuer- wehr) sowie weitere Sicherheitsanforderungen (Verbot der Verwendung von Gas, offenem Feuer und Pyrotechnik; Verkehrssicherheit der Veranstaltungsflächen; Überwachung der Wetterlage; Aufgaben des / der Betreiber*in, Veranstaltungsleiter*in, Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik sowie des Ordnungsdienstes). Sämtliche Auflagen dienen der Sicherheit der Besucher*innen der Veranstaltungen und insbesondere einer sicheren Räumung der Veranstaltungsflächen beispielsweise im Falle eines Brandes oder auf- grund von Wetterereignissen. 3. In welchem Zeitraum und auf welche Art wurden die zusätzlichen Auflagen dem Veranstalter kommuniziert? Ende November 2020 legte der Veranstalter dem Bauaufsichtsamt erstmalig eine Veranstaltungsbe- schreibung vor, auf deren Grundlage ebenfalls Ende November 2020 ein erstes Abstimmungsge- spräch mit Veranstalter und Sportamt stattfand. Hierbei wurden die für die Durchführung eines Bau- genehmigungsverfahrens notwendigen Unterlagen eingehend besprochen und dem Veranstalter An- fang Dezember 2020 schriftlich mitgeteilt. In den folgenden Monaten bestand ständiger Kontakt und Austausch zwischen dem Veranstalter und dem Bauaufsichtsamt. Vor der förmlichen Bauantragstel- lung im Mai 2021 wurden dem Bauaufsichtsamt bereits unter anderem die Sicherheits- sowie die Brandschutzkonzepte zur Prüfung vorgelegt. Bereits erkennbare Mängel wurden durch das Bauauf- sichtsamt bei einem persönlichen Termin im März 2021 kommuniziert und anschließend schriftlich dargelegt. Nach Eingang der förmlichen Bauanträge bestand fortlaufender Kontakt zwischen Bauauf- sichtsamt und Antragsteller. Die Baugenehmigungen mit sämtlichen Auflagen wurden am 30.06.2021 erteilt. Das Bauaufsichtsamt stand auch nach Erteilung der Baugenehmigung bis Veranstaltungsbe- ginn im Kontakt zum Veranstalter. 4. Inwieweit sollen die oben erfragten zusätzlichen Auflagen auch für anderen Ereignisse am Fühlinger See gelten? Bei den obigen Auflagen handelt es sich um Anforderungen, welche nach ständiger Praxis des Bau- aufsichtsamtes für temporäre Versammlungsstätten mit vergleichbarer Besucherzahl gefordert wer- den. Diese werden bereits seit vielen Jahren anlässlich des Summer Jam am Fühlinger See durch das Bauaufsichtsamt erhoben und vom Veranstalter umgesetzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3294/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.09.2021
- Erstellt
- 14.09.2021 09:29