1439/2018
Wildes Abstellen von KVB-Fahrrädern
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1439/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.06.2018 Wildes Abstellen von KVB-Fahrrädern hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz vom 15.09.2016, TOP 8.2.1 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1) „Kann die KVB Sammelstellen einrichten, bzw. sogenannte Zonen bereitstellen in de- nen die Fahrräder sicher abgestellt werden können?“ 2) „Inwieweit hat die Verwaltung einen Einfluss?“ 3) „Gäbe es die Möglichkeit Fahrradboxen aufzustellen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die genaue Ausgestaltung des Fahrradverleihsystems obliegt der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Die Verwaltung kann hier im Rahmen ihrer Zuständigkeit mitwirken. Die KVB optimiert aktuell ihr Konzept in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Dieses sieht außerhalb der Innenstadt die Errichtung einzelner Rückgabestationen vor. Darüber hinaus wird das KVB-Rad weiterhin als Free- floating-System bestehen bleiben. Die genaue Ausgestaltung und Lage der Rückgabestationen ist noch nicht definiert. Zu Frage 2: Die Verwaltung steht in direktem Kontakt mit der KVB, um eine Optimierung zu erzielen. Das Quali- täts-Agreement, welches die Verwaltung Anfang 2018 erstellt hat, wird von der KVB eingehalten. Zu Frage 3: Die Verwaltung betreut aktuell ca. 500 Fahrradboxen in Köln. Es werden weitere Standorte bedarfs- gerecht mit weiteren Fahrradboxen ausgestattet; eine Nutzung durch das KVB-Rad ist durch das ak- tuelle System ausgeschlossen. Die Fahrradboxen werden von Bürgerinnen und Bürgern gemietet, um an B+R-Anlagen einen Umstieg zum ÖPNV zu ermöglichen. Diese Fahrradboxen stehen nicht zur freien Verfügung. Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln
Anlage 1- Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme
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Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln Qualitäts-Agreement zwischen der Stadt Köln und den Anbietern von Fahrradverleihsystemen (Entwurf Stand: 21.02.2018) Zur Qualitätswahrung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen in der Stadt Köln sind für den Anbieter eines Fahrradverleihsystems Vorgaben zu berücksichtigen. Das Aufstellen der Leihräder erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichts- punkten: 1. Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken und Hinweisen - Konkrete Verbotszonen sind mit der Stadt Köln abzustimmen - Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen - Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fuß- gänger) nicht behindert werden - Freihalten von Gehweghinterkanten um Sehbeeinträchtigen die ungehin- derte Mobilität zu ermöglichen - Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m 2. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme hinsichtlich der Aus- bringung von Leihrädern sind zu befolgen (siehe Anhang): Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen - In Zone 1 abgestellte Räder durch Kunden sind ab einer Anzahl von fünf Rädern vollständig zu entfernen. Einzelne Räder sind entsprechend des Agreements zu bewerten. 3. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu ge- nehmigen. 4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder an einem Standort vorhanden sein (Umkreis 50 m) 5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten und die entsprechende Qualität erhalten 6. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder zu jeder Zeit fahrtüchtig und nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 7. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ab- stellung überprüft werden 8. Beschwerden über abgestellte Räder sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebe- nenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten des Anbieters entfernt 9. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an den Beschwerdeführer inklusive eines „Nachher-Fotos“ 10. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stun- den zu beantworten hat. 11. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1439/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.05.2018
- Erstellt
- 02.05.2018 07:37