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1439/2018

Wildes Abstellen von KVB-Fahrrädern

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.06.2018, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1- Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1439/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.06.2018 
 
Wildes Abstellen von KVB-Fahrrädern 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz vom 15.09.2016, TOP 8.2.1 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1) „Kann die KVB Sammelstellen einrichten, bzw. sogenannte Zonen bereitstellen in de-
nen die Fahrräder sicher abgestellt werden können?“ 
 
2) „Inwieweit hat die Verwaltung einen Einfluss?“ 
 
3) „Gäbe es die Möglichkeit Fahrradboxen aufzustellen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Die genaue Ausgestaltung des Fahrradverleihsystems obliegt der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB). Die Verwaltung kann hier im Rahmen ihrer Zuständigkeit mitwirken. Die KVB optimiert aktuell 
ihr Konzept in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Dieses sieht außerhalb der Innenstadt die 
Errichtung einzelner Rückgabestationen vor. Darüber hinaus wird das KVB-Rad weiterhin als Free-
floating-System bestehen bleiben. Die genaue Ausgestaltung und Lage der Rückgabestationen ist 
noch nicht definiert. 
 
 
Zu Frage 2: 
Die Verwaltung steht in direktem Kontakt mit der KVB, um eine Optimierung zu erzielen. Das Quali-
täts-Agreement, welches die Verwaltung Anfang 2018 erstellt hat, wird von der KVB eingehalten. 
 
 
Zu Frage 3: 
Die Verwaltung betreut aktuell ca. 500 Fahrradboxen in Köln. Es werden weitere Standorte bedarfs-
gerecht mit weiteren Fahrradboxen ausgestattet; eine Nutzung durch das KVB-Rad ist durch das ak-
tuelle System ausgeschlossen. Die Fahrradboxen werden von Bürgerinnen und Bürgern gemietet, um 
an B+R-Anlagen einen Umstieg zum ÖPNV zu ermöglichen. Diese Fahrradboxen stehen nicht zur 
freien Verfügung. 
 
 
Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln

Anlage 1- Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme

2716 Zeichen

Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 
 
Qualitäts-Agreement  
zwischen der Stadt Köln und den Anbietern von Fahrradverleihsystemen 
(Entwurf Stand: 21.02.2018) 
 
Zur Qualitätswahrung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen in der Stadt 
Köln sind für den Anbieter eines Fahrradverleihsystems Vorgaben zu berücksichtigen. Das 
Aufstellen der Leihräder erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichts-
punkten: 
 
1. Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken 
und Hinweisen 
- Konkrete Verbotszonen sind mit der Stadt Köln abzustimmen 
- Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen 
- Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fuß-
gänger) nicht behindert werden 
- Freihalten von Gehweghinterkanten um Sehbeeinträchtigen die ungehin-
derte Mobilität zu ermöglichen 
- Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m 
2. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme hinsichtlich der Aus-
bringung von Leihrädern sind zu befolgen (siehe Anhang): 
Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern 
Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung 
Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern 
Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen 
- In Zone 1 abgestellte Räder durch Kunden sind ab einer Anzahl von fünf 
Rädern vollständig zu entfernen. Einzelne Räder sind entsprechend des 
Agreements zu bewerten. 
3. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen 
Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu ge-
nehmigen. 
4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder an einem Standort 
vorhanden sein (Umkreis 50 m) 
5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten 
und die entsprechende Qualität erhalten 
6. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder zu jeder Zeit fahrtüchtig und 
nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 
7. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ab-
stellung überprüft werden 
8. Beschwerden über abgestellte Räder sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebe-
nenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten 
des Anbieters entfernt 
9. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an den 
Beschwerdeführer inklusive eines „Nachher-Fotos“ 
10. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stun-
den zu beantworten hat. 
11. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und 
dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen

Beratungsverlauf (1)

11.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1439/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.05.2018
Erstellt
02.05.2018 07:37