V/0296/2009
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2009
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Beschlussvorlage
3464 Zeichen
V/0296/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Ost Betrifft Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2009 Beratungsfolge 30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erhalten die in der Anlage aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveran- staltungen oder Jubiläen. 2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow-Kaserne in Münster-Handorf, erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 7.920,00 Euro, aber keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen (Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Ost) 2009 7.420,00 Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen (Kontakte zu Bundeswehr- wehreinheiten) 2009 500,00 Insgesamt: 7.920,00 Vorlagen-Nr.: V/0296/2009 Auskunft erteilt: Frau Groh Ruf: 2 10 97-20 E-Mail: GrohK@stadt-muenster.de Datum: 16.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0296/2009 Begründung: Zu Punkt 1. des Beschlussvorschlages: Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 12.02.2009 aus ihren frei verfügbaren Mitteln einen Betrag von 7.500,00 Euro für Zuschüsse an Vereine im Stadtbezirk Ost bereitgestellt. Insgesamt gingen in der Bezirksverwaltung Ost 27 Anträge ein. Sie sind chronologisch in der Ta- belle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver- tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster Ost (Anlage 2) bewilligt. Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen aus- geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für Jugendarbeit, erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorgelegten Anträgen der Sportvereine im Stadtbezirk erfüllt. Zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages: Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 12.02.2009 aus ihren frei verfügbaren Mitteln einen Betrag von 500,00 Euro für Kontakte zu Bundeswehreinheiten bereitgestellt. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, in Münster-Handorf, beantragt mit Schreiben vom 06.04.2009 einen Betrag von 500,00 Euro zur Durchführung eines internationalen Sportfestes sowie der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertags am 13.11.2009 in der Lützow- Kaserne. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage 1
2918 Zeichen
Nr. Verein Mit-
glieder Verantwortlich
Lfd.
Aufwdg.
Jubi-
läum
Einzel-
veranstaltg.
Zuschuss
€
1 Männergesangverein „Cäcilia 1887“ Handorf
40 Ludwig Brennecke, Am Diekamp 14,
48157 Münster X 220
2 KAB-Handorf St. Petronilla 36 Irmhild Hagenberger, Werseaue 5,
48157 Münster X 110
3 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 144 Peter Rehko pp, Disselbrede 15,
48157 Münster X 150
4 Verein zur Förderung der
Gelmeraner Weihnachtsbeleuchtung
28 Horst Möller, Gittruper Straße 42,
48157 Münster X 50
5 Leben in Gelmer
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer e. V.
157 Klemens Lindenblatt, Schräderheide 41,
48157 Münster X X 440
6 Männergesangverein Constantia 1881 Gelmer 45 Erhard Rettig, Wittninkheide 8,
48157 Münster X X 270
7 kfd St. Petronilla 395 Gerty Gräber, Wedemhove 10,
48157 Münster X 220
8 Heidenarren Interessengemeinschaft 11 Joachim Burba nk, Wittninkheide 13,
48157 Münster X 110
9 Hegering Münster Ost 400 Hubert Bäumer, Am Eschkamp 28,
48157 Münster X 200
10 Heimatverein Handorf e. V. 597 Gerd Bette, Nieland 41,
48157 Münster X 440
11 MC „Liederhort“ Sudmühle 37 Andreas Adorf, Am Kerka mp 41,
48157 Münster X 220
12 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 140 Otto H iersemann, Im Winkel 17,
48157 Münster X 200
13 Kindertagesstätte Villa Kunterbunt e. V. Matthias Bormann, Wedemhove 12
48157 Münster X 200
14 Kfd St. Konrad 203 Angelika Baggemann, Im Drostebusch 8 d,
48155 Münster X X 200
15 Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 68 Roland Gäbel ein, Lammerbach 22,
48157 Münster X 500
Anlage 1
Nr. Verein Mit-
glieder Verantwortlich
Lfd.
Aufwdg.
Jubi-
läum
Einzel-
veranstaltg.
Zuschuss
€
16 Jagdhornbläserchor „Dorbaumer Jäger“ 19 Dietmar Wit tkamp, Kasewinkel 3,
48157 Münster X 175
17 Spielmannszug „In Treue fest“ Handorf Norbert Fock enbrock, Körberheide 138,
48157 Münster X X 220
18 TSV Handorf 1611 Jürgen Pigulla, Heriburgstraße 15
48157 Münster X 600
19 Naturhornbläser Gelmer 16 Bruno Kleine Borgmann, Ge lmerheide 70,
48157 Münster X 175
20 Bürgerschützen Handorf e. V. 315 Bernd Herweg, Hoov e 9,
48157 Münster X X 500
21 Frauenchor Gelmer ’94 21 Brigitte Viehweg, Wittnink heide 19,
48157 Münster X X X 400
22 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 8 Christa Fich tner, Alfersheide 1 f,
48157 Münster X 100
23 Impulsechor Handorf-Gelmer 25 Susanne Schellong, Ov ereskenhoek 55,
48157 Münster X 220
24 Eintracht Münster 280 Heinz Sievert, Tannenhofallee 23 d,
48155 Münster X 500
25 TC Handorf 445 H. Neuhaus, Middelfeld 26,
48157 Münster X 200
26 Förderverein
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer
Helga Reppenhorst, Winkelheide 8,
48157 Münster X 400
27 Förderverein
Matthias-Claudius-Grundschule Handorf
Tillmann Schulze-Buschhoff,
Drostestraße 7, 48157 Münster X 400
gesamt
7.420
Anlage 2
3878 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel : Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (20)
- Gittruper Straße 42
- Heriburgstraße 15
- Tannenhofallee 23d
- Drostestraße 7
- Am Diekamp 14
- Am Eschkamp 28
- Im Drostebusch 8d
- Disselbrede 15
- Schräderheide 41
- Wittninkheide 8
- Körberheide 138
- Alfersheide 1f
- Wedemhove 10
- Im Winkel 17
- Lammerbach 22
- Kasewinkel 3
- Middelfeld 26
- Winkelheide 8
- Werseaue 5
- Nieland 41
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0296/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37