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V/0296/2009

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2009

Vorlagen 16.04.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 30.04.2009, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

3464 Zeichen

V/0296/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die in der Anlage aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveran-
staltungen oder Jubiläen. 
 
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow-Kaserne in Münster-Handorf, 
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 7.920,00 Euro, aber keine 
Folgekosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Auszahlungen 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 
(Zuschüsse an Vereine im 
Bezirk Münster-Ost) 
2009 7.420,00  
Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 
(Kontakte zu Bundeswehr- 
wehreinheiten) 
2009 500,00  
Insgesamt: 7.920,00  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0296/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0296/2009 
Begründung: 
 
Zu Punkt 1. des Beschlussvorschlages: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 12.02.2009 aus ihren frei verfügbaren 
Mitteln einen Betrag von 7.500,00 Euro für Zuschüsse an Vereine im Stadtbezirk Ost bereitgestellt. 
 
Insgesamt gingen in der Bezirksverwaltung Ost 27 Anträge ein. Sie sind chronologisch in der Ta-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster 
Ost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.  
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen aus-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für 
Jugendarbeit, erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorgelegten Anträgen der Sportvereine 
im Stadtbezirk erfüllt. 
 
 
Zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages:
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 12.02.2009 aus ihren frei verfügbaren 
Mitteln einen Betrag von 500,00 Euro für Kontakte zu Bundeswehreinheiten bereitgestellt. 
 
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, in Münster-Handorf, beantragt mit Schreiben 
vom 06.04.2009 einen Betrag von 500,00 Euro zur Durchführung eines internationalen Sportfestes 
sowie der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertags am 13.11.2009 in der Lützow-
Kaserne. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Groh 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und  
 sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage 1

2918 Zeichen

Nr.  Verein Mit-
glieder Verantwortlich 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Männergesangverein „Cäcilia 1887“ Handorf 
 
40 Ludwig Brennecke, Am Diekamp 14,  
48157 Münster X   220 
2 KAB-Handorf St. Petronilla 36 Irmhild Hagenberger, Werseaue 5, 
48157 Münster X   110 
3 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 144 Peter Rehko pp, Disselbrede 15, 
48157 Münster X   150 
4 Verein zur Förderung der 
Gelmeraner Weihnachtsbeleuchtung  
28 Horst Möller, Gittruper Straße 42, 
48157 Münster   X 50 
5 Leben in Gelmer 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der  
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer e. V. 
157 Klemens Lindenblatt, Schräderheide 41, 
48157 Münster X X  440 
6 Männergesangverein Constantia 1881 Gelmer 45 Erhard  Rettig, Wittninkheide 8, 
48157 Münster X  X 270 
7 kfd St. Petronilla 395 Gerty Gräber, Wedemhove 10, 
48157 Münster X   220 
8 Heidenarren Interessengemeinschaft 11 Joachim Burba nk, Wittninkheide 13, 
48157 Münster   X 110 
9 Hegering Münster Ost 400 Hubert Bäumer, Am Eschkamp  28, 
48157 Münster  X  200 
10  Heimatverein Handorf e. V. 597 Gerd Bette, Nieland 41, 
48157 Münster X   440 
11  MC „Liederhort“ Sudmühle 37 Andreas Adorf, Am Kerka mp 41, 
48157 Münster X   220 
12  Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 140 Otto H iersemann, Im Winkel 17, 
48157 Münster   X 200 
13  Kindertagesstätte Villa Kunterbunt e. V.  Matthias Bormann, Wedemhove 12 
48157 Münster   X 200 
14  Kfd St. Konrad 203 Angelika Baggemann, Im Drostebusch 8 d, 
48155 Münster X  X 200 
15  Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 68 Roland Gäbel ein, Lammerbach 22, 
48157 Münster X   500 
Anlage 1

Nr.  Verein Mit-
glieder Verantwortlich 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
16  Jagdhornbläserchor „Dorbaumer Jäger“ 19 Dietmar Wit tkamp, Kasewinkel 3, 
48157 Münster X   175 
17  Spielmannszug „In Treue fest“ Handorf  Norbert Fock enbrock, Körberheide 138, 
48157 Münster X X  220 
18  TSV Handorf 1611 Jürgen Pigulla, Heriburgstraße 15 
48157 Münster   X 600 
19  Naturhornbläser Gelmer 16 Bruno Kleine Borgmann, Ge lmerheide 70, 
48157 Münster X   175 
20  Bürgerschützen Handorf e. V. 315 Bernd Herweg, Hoov e 9, 
48157 Münster X  X 500 
21  Frauenchor Gelmer ’94 21 Brigitte Viehweg, Wittnink heide 19, 
48157 Münster X X X 400 
22  Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 8 Christa Fich tner, Alfersheide 1 f, 
48157 Münster X   100 
23  Impulsechor Handorf-Gelmer 25 Susanne Schellong, Ov ereskenhoek 55, 
48157 Münster X   220 
24  Eintracht Münster 280 Heinz Sievert, Tannenhofallee  23 d, 
48155 Münster   X 500 
25  TC Handorf 445 H. Neuhaus, Middelfeld 26, 
48157 Münster   X 200 
26  Förderverein  
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 
 Helga Reppenhorst, Winkelheide 8, 
48157 Münster   X 400 
27  Förderverein 
Matthias-Claudius-Grundschule Handorf 
 Tillmann Schulze-Buschhoff, 
Drostestraße 7, 48157 Münster   X 400 
    
   
 
gesamt 
7.420

Anlage 2

3878 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen                                                               Anlage 2  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

30.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Gittruper Straße 42
  • Heriburgstraße 15
  • Tannenhofallee 23d
  • Drostestraße 7
  • Am Diekamp 14
  • Am Eschkamp 28
  • Im Drostebusch 8d
  • Disselbrede 15
  • Schräderheide 41
  • Wittninkheide 8
  • Körberheide 138
  • Alfersheide 1f
  • Wedemhove 10
  • Im Winkel 17
  • Lammerbach 22
  • Kasewinkel 3
  • Middelfeld 26
  • Winkelheide 8
  • Werseaue 5
  • Nieland 41

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0296/2009
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37