3385/2020
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung: "Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte„ sowie „Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit"
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 3385/2020 Freigabedatum 22.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung: "Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte„ sowie „Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung von zwei Maßnahmen im Jahr 2021 für kulturelle Teilhabe - „Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte“ i.H. v. 50.000 € sowie „Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit“ i.H. v. 50.000 €, das als Inklu- sionszuschlag abgerufen werden kann, und beschließt zur Umsetzung dieser Maßnahmen die haus- haltsneutrale Umschichtung von 100.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplan-zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen. Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent- wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei- ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats- beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die „Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte“ sowie die „Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit, das als Inklusionszuschlag abgerufen werden kann“; siehe: KEP, Seite 143. Erhöhung des Förderetats für interkulturelle Projekte Das Antragsaufkommen im Bereich der interkulturellen Projekte ist insbesondere seit der Einrichtung des Referates für Kulturelle Teilhabe im Kulturamt nochmals stark angestiegen. Dies zeigt den gro- ßen Bedarf an Beratung, Vernetzung und finanziellen Mitteln. Damit die bereitgestellten Mittel weiter- hin die kulturelle Vielfalt unserer Stadt im Bereich der Kultur abbilden können, werden zurzeit im Rahmen der Schaffung des neuen Förderkonzeptes für den Bereich kulturelle Teilhabe die Bedarfe 3 genauer analysiert. Im Bereich der Interkultur hat sich gezeigt, dass ein starker Förderfokus auf den Bereich der initialen Unterstützung / Qualifizierung von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrations- hintergrund gelegt werden muss. Das enorme Potenzial, welches gerade auch in der Diversität der Kölner Künstlerschaft begründet ist, muss dauerhaft besser identifiziert und gefördert werden können. Gerade Künstlerinnen und Künstlern, die neu in unserer Stadt sind, soll die Möglichkeit gegeben wer- den, einen besseren Einstieg in die Kunst- und Kulturszene zu finden. Zudem soll auch das Thema der Ansprache von Publikum mit Migrationshintergrund in den Fokus genommen werden. Bereits jetzt gibt es für 2021 eine Warteliste mit hochkarätigen Projektanträgen, die durch den Beirat Interkultur als förderwürdig votiert wurden. Bei einem positiven Beschluss durch den Ausschuss für Kunst und Kul- tur können die Projektmittel direkt vergeben werden. Bisher belaufen sich die Mittel für Interkulturelle Kunstprojekte auf ca. 113.000 €. Die Aufstockung der Mittel im Bereich Interkultur ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem deut- lichen Bekenntnis zu mehr kultureller Teilhabe in Köln. Nach Verabschiedung des neuen Förderkon- zeptes für den Bereich kulturelle Teilhabe, welche für das 1. Quartal 2021 geplant ist, werden ab dem Förderjahr 2022 ggf. neue Förderinstrumente ergänzt. Etatisierung eines Förderbudgets für freie inklusive Kulturarbeit, das als Inklusionszuschlag abgerufen werden kann Der Prozess zur Erstellung des Förderkonzeptes im Bereich Kulturelle Teilhabe hat ergeben, dass eines der wichtigsten Themen für Menschen mit Einschränkungen in der Erhöhung der Rezipierbar- keit des kulturellen Gesamtangebotes besteht. Die vordringlichsten Bedarfe in diesem Bereich beste- hen in dem weiteren Ausbau der Möglichkeit zur Audiodeskription, der Bereitstellung von Gebärden- dolmetschern, aber mittelfristig auch in der Beratung hinsichtlich der künstlerisch-ästhetischen Kon- zeption sowie der korrekten Ansprache eines diversen Publikums. Daher ist die Zusetzung von 50.000 € im Bereich der freien inklusiven Kulturarbeit ein erster Schritt in Richtung von dauerhaft mehr Teilhabe dringend notwendig. Durch das Leitprojekt des Kulturamtes konnten im letzten Jahr zunächst 6.000 Euro für kulturelle Teilhabe zugesetzt werden, eine weitere Zusetzung um 50.000 Euro ist eine notwendige Ergänzung. Sie dient dazu, begleitend zu der Erstellung des Förderkonzep- tes verschiedene Projektformate zum Erreichen von mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erproben. Bis zum Beschluss des neuen Förderkonzeptes will die Verwaltung die zusätzlichen Mittel als Basis für den sukzessiven Ausbau eines barrierefrei rezipierbaren Kulturangebotes der Freien Szene in Form von Projektzuschüssen verausgaben. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahmen 2021 benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 € (50.000 Euro Interkultur, 50.000 Euro Inklusion) stehen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Förderbereich Kulturdezernat VII bereit und müssen zur Leistung als Zuwendung/Zuschuss innerhalb des Teilplans haushaltsneutral in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen – umgeschichtet werden. Begründung zur Bewirtschaftungsverfügung Im September 2018 nahm das Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – Kulturelle Teilhabe seine Arbeit auf. Die Einrichtung des Referates resultiert aus einem klaren Bekenntnis der Stadt Köln zu mehr Teilhabe im Bereich Kunst und Kultur. Bereits zu Beginn war jedoch offensichtlich, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Geldmittel nicht ausreichen werden. Die Mittel aus der Kulturent- wicklungsplanung sind daher ein wichtiger Baustein in Richtung einer adäquaten finanziellen Ausstat- tung für die Bereiche Interkultur und freie inklusive Kulturarbeit. Durch die Erhöhung der Mittel in 2020 konnten bereits wichtige und grundlegende strukturelle Weichenstellung in der Szene erfolgen. Eine Fortschreibung dieser Mittel wird benötigt, da andernfalls junge Initiativen nicht fortbestehen können. Es bestände die Gefahr, dass die bislang eingesetzten Ressourcen vergeblich gewesen sind, weil die bis dato aufgebauten Strukturen – zumindest in wesentlichem Maße – sich wahrscheinlich wieder zurückbilden würden. Begründung der Dringlichkeit 4 Es gibt bereits eine vom Beirat beschiedene Warteliste mit qualifizierten Förderprojekten. Die An- fangszeitpunkte dieser Projekte liegen bereits zu Beginn des Jahres. Sollte die Freigabe der Mittel nicht in der Ratssitzung vom 04.02.2021 beschieden werden können, verzögert sich eine mögliche Bewilligung soweit, dass die Umsetzung der Projekte nicht mehr gewährleistet werden kann.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3385/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.01.2021
- Erstellt
- 23.11.2020 12:54