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V/0412/2024

Veloroute 1 Greven – Münster, Abschnitt 9 Ashölter Weg / Im Aatal: Umgestaltung zur Fahrradstraße Basis

Vorlagen 27.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 04.09.2024, TOP 5.10

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2138 Zeichen

Anlage A zur V/0412/2024 
Kurzüberblick 
Die Wegeverbindung Ashölter Weg / Am Aatal zwischen Coermühle und Haselstiege ist Teil der 
Veloroute 1 nach Greven. Er soll nach den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (hier Fahr-
radstraße Basis) in Münster umgestaltet werden. Hierzu werden beidseitig eine durchgehende, 
rote Fahrbahnbegleitmarkierung sowie ergänzende Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Wegeverbindung Ashölter Weg / Am Aatal zwischen Co-
ermühle und Haselstiege zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Ver-
kehrssicherheit“. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Für den Umbau entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 320.000 €.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Beschlussvorlage

5271 Zeichen

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V/0412/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veloroute 1 Greven – Münster, Abschnitt 9 Ashölter Weg / Im Aatal: Umgestaltung zur 
Fahrradstraße Basis 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung für die Umgestaltung der Wegebeziehung Ashölter Weg – Im Aatal – Haselstiege – Am 
Hangkamp zur Fahrradstraße Basis als Sofortmaßnahme des Umsetzungskonzeptes zum Fahrrad-
netz 2.0 (vgl. V/0456/2024) wird auf der Grundlage dieser Vorlage zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 320.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 131.500 €. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025  131.500  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025  320.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
08.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Spliethoff 
Telefon: 492-7213 
Spliethoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
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Begründung: 
 
Im Februar 2024 wurde die Einführung des Infrastrukturelements „Fahrradstraße Basis“ als Ergän-
zung zum bereits bestehenden Fahrradstraßen-Standard beschlossen (vgl. Vorlage V/0493/2023). Es 
soll dazu beitragen, Fahrradstraßen in ländlicheren Bereichen Münsters schneller und kostengünsti-
ger realisieren zu können. Im Rahmen der Umsetzung der Sofortmaßnahmen zum Fahrradnetz 2.0 
(vgl. V/0456/2024) soll das Instrument nun erstmals eingesetzt werden und mehrere Straßen ent-
sprechend umgestaltet werden. 
 
Die Fahrradstraße Basis soll an Straßen mit ländlichem Charakter ohne unmittelbar angrenzende 
Bebauung (anbaufrei) und mit niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Sie besitzt ge-
genüber den bisher realisierten Fahrradstraßen einen angepassten Standard (s. Abb. 5/6, z. B. dop-
pelte Fahrbahnrandmarkierung in weiß und rot, flächige Roteinfärbung lediglich im Bereich kritischer 
Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in regelmäßigen Abständen und Markierung der Dooring-Zone 
bei vorhandenen Parkständen). Es gelten aber die gleichen Verkehrsregeln (max. 30 km/h, Radfah-
rende dürfen nebeneinander fahren). Im Regelfall soll auch die Fahrradstraße Basis gegenüber kreu-
zenden/einmündenden Nebenstraßen bevorrechtigt werden.  
 
Der Streckenabschnitt Ashölter Weg – Im Aatal – Haselstiege – Am Hangkamp zwischen Coermühle 
und Haselstiege ist Teil der Veloroute 1 Greven – Münster und im Fahrradnetz 2.0 zur Umgestaltung 
als Fahrradstraße vorgeschlagen (s. Abb. 1 und 2). Aufgrund der ländlich geprägten Umgebung mit 
nur wenigen angrenzenden Gebäuden schlägt die Verwaltung die Umgestaltung im Ausbaustandard 
einer Fahrradstraße Basis vor (s. Abb. 3 und 4). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Verortung des Streckenabschnittes im Stadtgebiet

- 3 - 
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Abb. 2 Verortung des Streckenabschnittes im Fahrradnetz 2.0  
(violett: Veloroute, dunkelbau: Hauptroute, hellblau: Basisroute) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3 & 4: Bestandssituation

- 4 - 
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Der Streckenabschnitt Ashölter Weg – Im Aatal – Haselstiege – Am Hangkamp erhält neben der wei-
ßen eine ergänzende rote Fahrbahnrandmarkierung (s. Abb.5). Zudem werden mehrfarbige Fahr-
radstraßen-Piktogramme aufgebracht.  
 
An Kreuzungen mit anderen Wirtschaftswegen und an größeren Zufahrten werden die Sichtbezie-
hungen dahingehend geprüft, ob die bestehende Vorfahrtregelung (rechts-vor-links) zugunsten einer 
durchgehenden Bevorrechtigung der zukünftigen Fahrradstraße geändert werden kann. Zur Erhö-
hung der Verkehrssicherheit werden hier flächige Rotmarkierungen aufgebracht (s. Abb. 6). Lediglich 
an der Kreuzung mit dem Wirtschaftsweg An der Schlüppe wird aufgrund des unmittelbar benachbar-
ten Bahnüberganges auf eine Umkehr der vorherrschenden Vorfahrtregelung (rechts -vor-links) ver-
zichtet, um etwaige Rückstaumomente über den Bahnübergang hinweg zu vermeiden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 5 und 6: Beispielquerschnitte einer Fahrradstraße Basis  
(oben im Streckenverlauf, unten an bevorrechtigten Knotenpunkten) 
 
Die Umgestaltung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2024. Markierungsarbeiten sind jedoch in ho-
hem Maße witterungsabhängig und werden über laufende Jahresaufträge abgewickelt. Aufgrund wid-
riger Witterungsbedingungen oder begrenzter Kapazitäten bei den b auausführenden Firmen kann 
sich die Umsetzung bis in das Frühjahr 2025 verzögern.   
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Am Hangkamp
  • An der Schlüppe
  • Haselstiege
  • Coermühle
  • Im Aatal

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Details

Aktenzeichen
V/0412/2024
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2024
Erstellt
27.06.2024 16:16