V/0412/2024
Veloroute 1 Greven – Münster, Abschnitt 9 Ashölter Weg / Im Aatal: Umgestaltung zur Fahrradstraße Basis
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Anlage A
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Anlage A zur V/0412/2024 Kurzüberblick Die Wegeverbindung Ashölter Weg / Am Aatal zwischen Coermühle und Haselstiege ist Teil der Veloroute 1 nach Greven. Er soll nach den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (hier Fahr- radstraße Basis) in Münster umgestaltet werden. Hierzu werden beidseitig eine durchgehende, rote Fahrbahnbegleitmarkierung sowie ergänzende Fahrradstraßen-Piktogramme aufgebracht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Wegeverbindung Ashölter Weg / Am Aatal zwischen Co- ermühle und Haselstiege zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Ver- kehrssicherheit“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 320.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0412/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Veloroute 1 Greven – Münster, Abschnitt 9 Ashölter Weg / Im Aatal: Umgestaltung zur Fahrradstraße Basis Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung für die Umgestaltung der Wegebeziehung Ashölter Weg – Im Aatal – Haselstiege – Am Hangkamp zur Fahrradstraße Basis als Sofortmaßnahme des Umsetzungskonzeptes zum Fahrrad- netz 2.0 (vgl. V/0456/2024) wird auf der Grundlage dieser Vorlage zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 320.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 131.500 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2025 131.500 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2025 320.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 08.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Spliethoff Telefon: 492-7213 Spliethoff@stadt- muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Begründung: Im Februar 2024 wurde die Einführung des Infrastrukturelements „Fahrradstraße Basis“ als Ergän- zung zum bereits bestehenden Fahrradstraßen-Standard beschlossen (vgl. Vorlage V/0493/2023). Es soll dazu beitragen, Fahrradstraßen in ländlicheren Bereichen Münsters schneller und kostengünsti- ger realisieren zu können. Im Rahmen der Umsetzung der Sofortmaßnahmen zum Fahrradnetz 2.0 (vgl. V/0456/2024) soll das Instrument nun erstmals eingesetzt werden und mehrere Straßen ent- sprechend umgestaltet werden. Die Fahrradstraße Basis soll an Straßen mit ländlichem Charakter ohne unmittelbar angrenzende Bebauung (anbaufrei) und mit niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen eingesetzt werden. Sie besitzt ge- genüber den bisher realisierten Fahrradstraßen einen angepassten Standard (s. Abb. 5/6, z. B. dop- pelte Fahrbahnrandmarkierung in weiß und rot, flächige Roteinfärbung lediglich im Bereich kritischer Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in regelmäßigen Abständen und Markierung der Dooring-Zone bei vorhandenen Parkständen). Es gelten aber die gleichen Verkehrsregeln (max. 30 km/h, Radfah- rende dürfen nebeneinander fahren). Im Regelfall soll auch die Fahrradstraße Basis gegenüber kreu- zenden/einmündenden Nebenstraßen bevorrechtigt werden. Der Streckenabschnitt Ashölter Weg – Im Aatal – Haselstiege – Am Hangkamp zwischen Coermühle und Haselstiege ist Teil der Veloroute 1 Greven – Münster und im Fahrradnetz 2.0 zur Umgestaltung als Fahrradstraße vorgeschlagen (s. Abb. 1 und 2). Aufgrund der ländlich geprägten Umgebung mit nur wenigen angrenzenden Gebäuden schlägt die Verwaltung die Umgestaltung im Ausbaustandard einer Fahrradstraße Basis vor (s. Abb. 3 und 4). Abb. 1: Verortung des Streckenabschnittes im Stadtgebiet - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Abb. 2 Verortung des Streckenabschnittes im Fahrradnetz 2.0 (violett: Veloroute, dunkelbau: Hauptroute, hellblau: Basisroute) Abb. 3 & 4: Bestandssituation - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Der Streckenabschnitt Ashölter Weg – Im Aatal – Haselstiege – Am Hangkamp erhält neben der wei- ßen eine ergänzende rote Fahrbahnrandmarkierung (s. Abb.5). Zudem werden mehrfarbige Fahr- radstraßen-Piktogramme aufgebracht. An Kreuzungen mit anderen Wirtschaftswegen und an größeren Zufahrten werden die Sichtbezie- hungen dahingehend geprüft, ob die bestehende Vorfahrtregelung (rechts-vor-links) zugunsten einer durchgehenden Bevorrechtigung der zukünftigen Fahrradstraße geändert werden kann. Zur Erhö- hung der Verkehrssicherheit werden hier flächige Rotmarkierungen aufgebracht (s. Abb. 6). Lediglich an der Kreuzung mit dem Wirtschaftsweg An der Schlüppe wird aufgrund des unmittelbar benachbar- ten Bahnüberganges auf eine Umkehr der vorherrschenden Vorfahrtregelung (rechts -vor-links) ver- zichtet, um etwaige Rückstaumomente über den Bahnübergang hinweg zu vermeiden. Abb. 5 und 6: Beispielquerschnitte einer Fahrradstraße Basis (oben im Streckenverlauf, unten an bevorrechtigten Knotenpunkten) Die Umgestaltung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2024. Markierungsarbeiten sind jedoch in ho- hem Maße witterungsabhängig und werden über laufende Jahresaufträge abgewickelt. Aufgrund wid- riger Witterungsbedingungen oder begrenzter Kapazitäten bei den b auausführenden Firmen kann sich die Umsetzung bis in das Frühjahr 2025 verzögern. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Am Hangkamp
- An der Schlüppe
- Haselstiege
- Coermühle
- Im Aatal
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Details
- Aktenzeichen
- V/0412/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2024
- Erstellt
- 27.06.2024 16:16