mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Überplanmäßige Mehrauszahlung im Teilfinanzplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung, Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1565/2018 vom 17.05.2018

Stand: Am 07.06.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/I Vorlagen-Nummer 1565/2018 Freigabedatum 17.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßige Mehrauszahlung im Teilfinanzplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung, Haushaltsjahr 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die folgende überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächt- igungen für das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht im Haushaltsjahr 2018: Investive Mehrauszahlungen im Teilfinanzplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0111-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens, Finanzposition 9010.578.3100.9 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen in Höhe von 95.600 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch eine entsprechende investive Minderauszahlung im Teilfinanzplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Finanzstelle 3703-0212-0- 0100 „Kraftfahrzeuge Rettungsdienst“, Finanzposition 3703.578.3100.4 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Finanzausschuss 04.06.2018 Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 95.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.780 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Im vergangenen Jahr wurden die Räumlichkeiten der Oberbürgermeisterin im 2. Obergeschoss des Historischen Rathauses renoviert. Während der Arbeiten ist die Oberbürgermeisterin mit ihren Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern in das 1. Oberschoss ausgewichen, weshalb der Stadtdirektor und das Dezernatsbüro I im Februar 2017 aus dem 1. Obergeschoss des Historischen Rathaus ausgezogen sind und in der Liegenschaft Obenmarspforten 21, Farinahaus untergebracht wurden. Zum Zeitpunkt des Auszugs war noch nicht entschieden, ob und wann das Dezernats-büro wieder in das Historische Rathaus zurückkehren würde. Inzwischen steht fest, dass das Dezernatsbüro nach Abschluss der Renovierung im 3. Quartal 2018 in das 1. Obergeschoss des Historischen Rathauses zurückkehren wird. Die derzeit genutzten Möbel wurden beim Auszug mitgenommen und das letzte Mal vor ca. 17 Jahren ausgetauscht. Sie sind we- der einheitlich noch repräsentativ. Aus diesem Grund werden das Amtszimmer des Stadtdirektors mit integriertem Besprechungsraum, zwei Teeküchen sowie das Vorzimmer und die angrenzenden Refe- rentenbüros mit neuem Mobiliar ausgestattet. Hierfür werden Auszahlungsermächtigungen i. H. v. ca. 95.600 € benötigt, die sich folgendermaßen aufteilen: Amtszimmer des Stadtdirektors 9.400 € integriertes Besprechungsmobiliar 20.200 € Schrankküchen mit Schiebetürenfronten 26.500 € Vorzimmer und Referentenbüros 39.500 € Aufgrund der o. g. Unwägbarkeiten sind die Mittel derzeit nicht im Haushaltsplan 2018 veranschlagt. 3 Eine Deckung kann aus dem Teilfinanzplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 3703- 0212-0-0100 Kraftfahrzeuge Rettungsdienst, Finanzposition 3703.578.3100.4 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen erfolgen. Die sich aus der Anschaffung der Vermögensgegenstände ergebenden jährlichen Abschreibungen sind im HPL-Entwurf 2019 ff. im Teilergebnisplan 0111- Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 14- Bilanzielle Abschreibung entsprechend berücksichtigt.

Beratungsverlauf

  1. 28.05.2018

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.06.2018

    Finanzausschuss

    TOP 10.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 07.06.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 8.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz