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1565/2018

Überplanmäßige Mehrauszahlung im Teilfinanzplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung, Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 8.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4159 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/I 
 
Vorlagen-Nummer 
 1565/2018 
Freigabedatum 
17.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßige Mehrauszahlung im Teilfinanzplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung, 
Haushaltsjahr 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die folgende überplanmäßige Bereitstellung investiver Auszahlungsermächt-
igungen für das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht im Haushaltsjahr 2018: 
Investive Mehrauszahlungen im Teilfinanzplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 9 - 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0111-0-0001 
Beschaffung beweglichen Anlagevermögens, Finanzposition 9010.578.3100.9 Auszahlungen für den 
Erwerb von Vermögensgegenständen in Höhe von 95.600 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch eine entsprechende investive Minderauszahlung im 
Teilfinanzplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Finanzstelle 3703-0212-0-
0100 „Kraftfahrzeuge Rettungsdienst“, Finanzposition 3703.578.3100.4 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlagevermögen. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 
Finanzausschuss 04.06.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   95.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.780 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Im vergangenen Jahr wurden die Räumlichkeiten der Oberbürgermeisterin im 2. Obergeschoss des 
Historischen Rathauses renoviert. Während der Arbeiten ist die Oberbürgermeisterin mit ihren Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern in das 1. Oberschoss ausgewichen, weshalb der Stadtdirektor und das 
Dezernatsbüro I im Februar 2017 aus dem 1. Obergeschoss des Historischen Rathaus ausgezogen 
sind und in der Liegenschaft Obenmarspforten 21, Farinahaus untergebracht wurden. Zum Zeitpunkt 
des Auszugs war noch nicht entschieden, ob und wann das Dezernats-büro wieder in das Historische 
Rathaus zurückkehren würde.  
Inzwischen steht fest, dass das Dezernatsbüro nach Abschluss der Renovierung im 3. Quartal 2018 
in das 1. Obergeschoss des Historischen Rathauses zurückkehren wird. Die derzeit genutzten Möbel 
wurden beim Auszug mitgenommen und das letzte Mal vor ca. 17 Jahren ausgetauscht. Sie sind we-
der einheitlich noch repräsentativ. Aus diesem Grund werden das Amtszimmer des Stadtdirektors mit 
integriertem Besprechungsraum, zwei Teeküchen sowie das Vorzimmer und die angrenzenden Refe-
rentenbüros mit neuem Mobiliar ausgestattet. Hierfür werden Auszahlungsermächtigungen i. H. v. ca. 
95.600 € benötigt, die sich folgendermaßen aufteilen: 
Amtszimmer des Stadtdirektors     9.400 € 
integriertes Besprechungsmobiliar   20.200 € 
Schrankküchen mit Schiebetürenfronten  26.500 € 
Vorzimmer und Referentenbüros   39.500 € 
 
Aufgrund der o. g. Unwägbarkeiten sind die Mittel derzeit nicht im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.

3 
Eine Deckung kann aus dem Teilfinanzplan 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, 
Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 3703-
0212-0-0100 Kraftfahrzeuge Rettungsdienst, Finanzposition 3703.578.3100.4 Auszahlungen für den 
Erwerb von Vermögensgegenständen erfolgen. 
Die sich aus der Anschaffung der Vermögensgegenstände ergebenden jährlichen Abschreibungen 
sind im HPL-Entwurf 2019 ff. im Teilergebnisplan 0111- Sonstige Innere Verwaltung, Teilplanzeile 14- 
Bilanzielle Abschreibung entsprechend berücksichtigt.

Beratungsverlauf (3)

28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1565/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.05.2018
Erstellt
09.05.2018 17:21