Mandari Insight

AN/1421/2024

Trinkwasserbrunnen in Köln-Höhenhaus

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2024, TOP 8.1.8

Anlage 1 - Schreiben der Stadtteilkonferenz Höhenhaus zur Trinkbrunnenrealisierung

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Gemeinsamer Antrag_Trinkwasserbrunnen Hoehenhaus

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Schreiben der Stadtteilkonferenz Höhenhaus zur Trinkbrunnenrealisierung

5793 Zeichen

Seite 1 von 3 
 
Absender: Stadtteilkonferenz Köln-Höhenhaus 
 
An die Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Herrn Norbert Fuchs (Bezirksbürgermeister von Köln -Mülheim) 
Alle gewählten Mitglieder der Bezirksvertretung Köln -Mülheim 
 
Bitte um Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Köln -Mülheim auf 
Einrichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens am ausgewiesenen Höhenhauser 
Hotspot (Kreuzung Honschaftsstraße / Im Weidenbruch )  
 
Sehr geehrte Damen und Herren , 
die Stadtteilkonferenz Höhenhaus hat sich auf ihrer Sitzung am 3. September 2024 ein-
gehend mit der Notwendigkeit eines öffentlichen Trinkbrunnens für Höhenhaus befasst. 
Die nachstehend unterzeichnenden Höhenhauser Institutionen (alle Mitglieder der 
Stadtteilkonferenz) bitten Sie auf diesem Weg, baldmöglichst einen Beschluss mit fol-
gendem Inhalt herbeizuführen:  
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim fordert den Rat der Stadt Köln  auf, die Errich-
tung eines öffentlichen Trinkbrunnens in dem von der Stadt Köln ausgewiesenen 
Hotspot im Bereich der Kreuzung von Honschaftsstraße und Im Weidenbruch zu be-
willigen, die entsprechenden Mittel dafür bereitzustellen und die Verwaltung mit 
der notwendigen Planung und Umsetzung zu beauftragen . Dieser Brunnen soll der 
Bevölkerung möglichst schon im Frühsommer 2025 zur Verfügung stehen.  
Begründung: 
1. Der Klimawandel führt seit längerem zu mehrfachen Hitzeperioden mit Tempera-
turen über 30 Grad. Darunter leiden besonders ältere Menschen, Kinder und 
Schwangere. Angesichts weltweit steigender Temperaturen ist damit zu rechnen, 
dass solche Situationen immer häufiger werden.  
2. Die Stadt Köln hat auf wissenschaftlicher Grund-
lage eine „Klimaanalysekarte“ erstellt, die in Hö-
henhaus einen „Hitzehotspot“ ausweist. Dieser 
betrifft das Zentrum des Stadtteils mit Geschäf-
ten, drei nahegelegenen Schulen (davon eine un-
mittelbar im Hitzehotspot – Schule Thymianweg) 
und einer Kita sowie Kirche (St. Johann Baptist, 
beide ebenso unmittelbar im Hitzehotspot) , 
siehe Karte. 
 
Hitze-Hotspot Höhenhaus

Seite 2 von 3 
 
3. Die Stadt Köln hat die Notwendigkeit von öffentlichen Trinkbrunnen grundsätzlich 
anerkannt, für das gesamte Stadtgebiet 18 Brunnen bereits geplant und davon 13 
errichtet. Unlängst wurde das Vorhaben aus Haushaltsgründen (siehe bspw. Arti-
kel im Kölner Stadtanzeiger vom 20.09.24) eingestellt.  
4. Der Betrieb eines Trinkbrunnens kostet laut städtischen Angaben aktuell jährlich 
maximal 14.000 Euro (darin sind die Errichtungskosten bereits eingerechnet). Als 
Maßstab zu anderen kommunalen Zuschüssen: Die Stadt Köln zahlt jährlich 
bspw. rund 60 Millionen Euro Zuschuss zum Betrieb der städtischen Bühnen. Mit 
einem solchen Betrag könnte man jährlich 4.285 Trinkbrunnen betreiben. Andere 
Großstädte, wie bspw. Wien, leisten sich im Vergleich immerhin bereits rund 
1.500 öffentliche Trinkbrunnen. 
5. Durch Trinkbrunnen wird der Bedarf an Einweg-Plastikflaschen verringert. Dies 
hilft, Plastikmüll zu vermeiden und die Belastung der Umwelt durch die Produk-
tion und Entsorgung von Plastik zu reduzieren. Wasser aus öffentlichen Brunnen 
stammt in der Regel aus lokalen Quellen, was den ökologischen Fußabdruck ge-
genüber abgefülltem Wasser deutlich reduziert. Die Verfügbarkeit von Trinkbrun-
nen motiviert Menschen zudem, wiederverwendbare Wasserflaschen mitzuneh-
men, anstatt Einwegflaschen zu kaufen.  
6. Wasser ist das wichtigste Grundnahrungsmittel aller Menschen und ein Grund-
recht. Eine Stadt wie Köln ist verpflichtet, ihren Bürger*innen eine Basisdaseins-
vorsorge zu gewährleisten, wozu die kostenlose Bereitstellung von Wasser in Hit-
zeperioden gehört. 
7. Ein Trinkbrunnen am Hitzehotspot Höhenhaus ließe sich sogar schnell errichten , 
denn eine unverbindliche Vorprüfung durch die Rheinenergie (Errichter und Be-
treiber der Trinkbrunnen) ergab, dass der Anschluss an das Trinkwassersystem 
ohne größeren Aufwand umsetzbar wäre. Die katholische Gemeinde Heilige Fa-
milie hat sich dafür offen gezeigt, den Trinkbrunnen gegebenenfalls auf ihrem im 
Hotspot gelegenen Grundstück (gut öffentlich zugänglich) errichten zu lassen.  
8. Alternative Maßnahmen, wie die Werbung für das deutschlandweite private Pro-
jekt „Refill“, können einen Trinkbrunnen nicht ersetzen. Ein Testversuch konnte 
dafür nur 6 Teilnehmende gewinnen, denen nicht zumutbar ist, kostenlos tausen-
den Höhenhauser*innen die Wasserflaschen zu füllen. Es kommt hinzu, dass fast 
alle Teilnehmenden nur kurze Öffnungszeiten haben und in der heißen Mittagszeit 
sogar geschlossen sind (ebenso an Sonn- und Feiertagen). Für Höhenhaus 
kommt hinzu, dass es hier so gut wie keine „kühlen Orte“ (nach Maßstab des Hit-
zeaktionsplans der Kommune) gibt. 
Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden darum , den eingangs genannten 
Beschluss herbeizuführen. 
Köln, den 07.10.2024

Seite 3 von 3 
 
Unterzeichnende Einrichtungen der Stadtteilkonferenz Höhenhaus  
Antoniter Siedlungsgesellschaft mbH 
AWO Kreisverband Köln e. V. – Jugend- und Nachbarschaftshaus Bodestraße 
AWO Kreisverband Köln e. V. – Seniorenkoordination im Bezirk Mülheim  
Caritasverband für die Stadt Köln e. V . – ArbeitslosenBürgerCentrum Höhenhaus  
Caritasverband für die Stadt Köln e. V . – Fachbereich Sozialraumarbeit 
Caritasverband für die Stadt Köln e. V . – Leistungsbereich Wohnorte für Flüchtlinge  
CSH Köln gGmbH – Gemeinwesenarbeit am Donewald 
Familientreff Klamöttchen 
Friends Sozialwerk der Ecclesia Kirche  
Johannesschule Höhenhaus 
Katholische Kindertagesstätte St. Johann Baptist 
Katholische Kirchengemeinde Heilige Familie  
Katholische Jugendagentur Köln gGmbH – OT Haus der Jugend 
SeniorenNetzwerk Höhenhaus  
Seniorenvertretung Mülheim 
SKM Familienzentrum Mülheim 
SPD Ortsverein Dünnwald-Höhenhaus 
Volksbank Dünnwald-Holweide eG

Sachstandsbericht BV

3757 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1421/2024
Stand: 15.10.2025 
Sachstandsbericht  
Trinkwasserbrunnen in Köln-Höhenhaus 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-
Fraktion , der Fraktion DIE LINKE sowie der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die PARTEI) vom 21.10.2024 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung unterstützt die Forderung der Stadtteilkonferenz Höhenhaus und fordert 
die Verwaltung auf, einen öffentlichen Trinkbrunnen in dem von der Stadt Köln ausgewiese-
nen Hotspot im Bereich der Kreuzung von Honschaftsstraße und Im Weidenbruch zu planen 
und umzusetzen. Dieser Brunnen soll der Bevölkerung möglichst schon im Frühsommer 2025 
zur Verfügung stehen.

2 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Bearbeitungsstand November 2024: 
 
Neben den bereits installierten zwölf Trinkwasserbrunnen, die jährlich Betriebskosten in Höhe 
von 169.480 EUR verursachen, prüfte die Verwaltung, 18 weitere Trinkwasserbrunnen (zwei 
je Stadtbezirk) zu installieren. Mögliche Standorte für je zwei Trinkwasserbrunnen in den neun 
Stadtteilen wurden zwischenzeitlich identifiziert und auf ihre technische Umsetzbarkeit hin ge-
prüft. So auch für den Bezirk Mülheim. Die möglichen Standorte sind den Bezirksvertretungen 
im Rahmen einer Beschlussvorlage zur finalen Entscheidung der Standorte vorzulegen. 
Aktuell laufen die Arbeiten zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026.  
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte, ist die 
Finanzierung der jährlich anfallenden Folgekosten der zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in 
Höhe von 283.464 EUR p.a. nicht gesichert. Die entsprechenden Beschlussvorlagen können 
erst in die politischen Gremien eingebracht werden, wenn die erforderlichen Mittel gesichert 
sind. 
 
Mit einer Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen ist angesichts der Haushaltslage in den 
kommenden zwei Jahren nicht zu rechnen.  
 
Bearbeitungsstand Mai 2025:  
 
Die Haushaltslage bleibt weiterhin sehr angespannt – auch nach Genehmigung des Haushalts 
2025/2026. Aktuell wird geprüft, welche Möglichkeiten es im Rahmen der derzeitigen Haus-
haltssituation zur Errichtung und insbesondere den fortlaufenden Betrieb weiterer Trinkwas-
serbrunnen gibt. Gewünscht ist nach wie vor, dass jeder Bezirk berücksichtigt wird, auch 
wenn weniger zusätzliche Trinkwasserbrunnen als ursprünglich geplant errichtet werden soll-
ten. Ein Terminplan kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden. 
 
Bearbeitungsstand Oktober 2025: 
 
Zuletzt wurde die Möglichkeit ins Auge gefasst, zumindest neun weitere Trinkwasserbrunnen 
(einen pro Bezirk) errichten zu lassen. Die Finanzierung der jährlichen Folgekosten von nur 
neun Trinkwasserbrunnen kann jedoch ebenfalls nicht für die vorgesehene Vertragslaufzeit 
mit der Rhein Energie gesichert werden, trotz der Mittel, die über den politischen Verände-
rungsnachweis zugesetzt wurden.  
 
Weitere Trinkwasserbrunnen würden analog zum bestehenden Vertrag mit der Rhein Energie 
über die 12 bereits bestehenden Trinkwasserbrunnen ergänzt werden. Dieser Vertrag sieht 
eine Laufzeit bis zum 30.09.2036 vor (Ende der aktuellen Konzession der Rhein Energie). 
 
Hinzu kommt die weiterhin angespannte Haushaltslage – der Haushalt 2025/2026 wurde unter 
Auflagen genehmigt – die es erforderlich macht, geplante Maßnahmen zu prüfen und zu prio-
risieren.   
 
Die Verwaltung sucht weiterhin nach Möglichkeiten zur Errichtung weiterer Trinkwasserbrun-
nen, die jedoch noch hinsichtlich der Finanzierbarkeit genau abgestimmt werden müssen.  
 
 
Nächste Schritte: 
Die Finanzierungsmöglichkeiten werden weiterhin geprüft 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
März 2026

Gemeinsamer Antrag_Trinkwasserbrunnen Hoehenhaus

1626 Zeichen

Köln, den 21.10.2024 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die 
Fraktion DIE LINKE sowie die Einzelmandatsträger von FDP und Die PARTEI in der 
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen.  
 
 
Antrag: Trinkwasserbrunnen in Köln-Höhenhaus 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Bezirksvertretung unterstützt die Forderung der Stadtteilkonferenz Höhenhaus 
und fordert die Verwaltung auf, einen öffentlichen Trinkbrunnen in dem von der Stadt 
Köln ausgewiesenen Hotspot im Bereich der Kreuzung von Honschaftsstraße und Im 
Weidenbruch zu planen und umzusetzen. Dieser Brunnen soll der Bevölkerung 
möglichst schon im Frühsommer 2025 zur Verfügung stehen.  
 
Begründung:  
Siehe hierzu beigefügte Anlage Schreiben der Stadtteilkonferenz Höhenhaus. 
 
gez. Jonas Höltig   gez. Alexander Lünenbach  gez. Thomas Portz 
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (SPD-Fraktion)   (CDU-Fraktion) 
 
 
gez. Beate Hane-Knoll  gez. Torsten Tücks  gez. Andreas Altefrohne 
(Fraktion DIE LINKE)   (EMT FDP)   (EMT Die PARTEI) 
 
Anlage: 
- Schreiben der Stadtteilkonferenz Höhenhaus 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion DIE LINKE 
FDP – Einzelmandatsträger 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1421/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.10.2024
Erstellt
22.10.2024 10:02