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1609/2020

Sanierung Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg, hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.06.2020

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 22.06.2020, TOP 3.1

Anlage 11: Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland

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Anlage 10: Stellungnahme des Amts für Denkmalschutz /-pflege der Stadt Köln

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Anlage 5: Stellungnahme des Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum Pflegeaufwand

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Anlage 4: Maßnahmenplan

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Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan

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Anlage 9: Flächenermittlung und Kostenmatrix zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 6: Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

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Anlage 7: Erläuterung der Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung und Erschließung des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)

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Anlage 1: Landschaftsplan M 1:5000

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Anlage 8: Pläne zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)

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Anlage 11: Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland

2307 Zeichen

Von: <Densi.Poikayil@STADT-KOELN.DE> 
An: <info@engel-la.de>; <christinedrees@gmx.de>; <kmarchitekten@t-online.de>; 
<dietmar.engels@stadt-koeln.de> 
Cc: <ute.goetz-koenig@stadt-koeln.de>; <Ruth.Beckmann@STADT-KOELN.DE> 
Gesendet: Dienstag, 26. November 2019 15:02 
Betreff: WG: Zwischenwerk VIII b 
Seite 1 von 1
21.12.2019 
Von:  Engelen, Petra [ mailto:Petra.Engelen@lvr.de ]  
Gesendet:  Dienstag, 26. November 2019 13:50 
An:  Oetinger, Lea < Lea.Oetinger@STADT -KOELN.DE > 
Cc:  Lang, Dr. Gundula < Gundula.Lang@lvr.de > 
Betreff:  Zwischenwerk VIII b 
  
  
Sehr geehrte Frau Oetinger, 
  
ergänzend zum Protokoll des gemeinsamen Ortstermins am 19.11.2019 und im Rahmen der 
Maßnahmenplanung für das Zwischenwerk VIII b weist das LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
daraufhin, dass die gestaltete Freifläche, der Rosengarten, ein wesentlicher Bestandteil der 
Entwicklungsgeschichte der Gesamtanlage darstellt. Unter Berücksichtigung gartendenkmalpflegerischer 
Belange sind Pflegemaßnahmen zum Schutz , zur Erhaltung und Entwicklung der Schmuckanlage dringend 
erforderlich. Bei der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans  hält es die Denkmalpflege aus 
fachlicher Sicht für sinnvoll, dass sich die  Ausgleichs -  oder Ersatzmaßnahmen  auf die Revitalisierung der 
historischen Schmuckanlage oder deren Pflege beziehen. Nachfolgend stichpunktartig aufgeführte 
Maßnahmen sind kurz-,mittel- und langfristig zum Erhalt der Anlage auszuführen: regelmäßiger Rückschnitt 
der Platanen /  Freistellen der Platanengruppe von angrenzendem Wildwuchs, Gehölze verschatten die 
Platzsituation und behindern das Aufwachsen nachgepflanzter Bäume/ Platanen bei Bedarf nachpflanzen / 
Sichtbeziehungen wiederherstellen / Rosen und Stauden pflanzen – Pflanzplan erstellen / Wege und 
Kantensteine  freilegen / Wegebelag teilweise erneuern / Rasenflächen überarbeiten…. 
Ein Pflegekonzept ist für die nachhaltige Unterhaltung und die Sicherung des gartenkünstlerischen Werts der 
Schmuckanlage - als charakteristischer Bestandteil der Umnutzung einer Befestigungsanlage im Äußeren 
Grüngürtel – unbedingt zu erarbeiten. 
  
  
Für Rückfragen oder für eine erneute Ortsbesichtigung unter den o.g. Aspekten stehe ich gerne zur 
Verfügung  
  
Mit freundlichen Grüßen 
  
Im Auftrag 
  
Petra Engelen

Anlage 10: Stellungnahme des Amts für Denkmalschutz /-pflege der Stadt Köln

2091 Zeichen

48/2 28.08.2019
Frau Dr. Grams-Thieme
R 23920

571-1

Zwischenwerk ViIllb, Militärringstr. o.Nr., Köln-Marienburg
Wiederherstellung der Zuwegung zum Rosengarten

Das Zwischenwerk VIllb wurde 1876 erbaut und 1926 im Bereich der Kaponniere durch eine
Treppenanlage ergänzt.

2017 zeigten sich erhebliche Substanzschäden an der Kaponniere. Mauerwerk stürzte ein
und beschädigte auch die Treppenanlage, die daraufhin aus Verkehrssicherungsgründen
abgesperrt wurde. Damit war auch der Zugang zum Park bzw. Rosengarten versperrt.

Da 1975 in der Nähe der Schadensstelle bereits vergleichbare Schäden am Mauerwerk auf-
getreten waren, wurde für die Substanzprüfung ein denkmalerfahrenes Statikbüro hinzuge-
zogen. Ergebnis der Prüfung war, dass keine Sanierung, sondern nur noch ein Neubau in
Betracht kommen konnte.

Der.Bau einer neuen Treppenanlage in Form einer in die Böschung eingebundenen Anlage —
unter Verwendung der Bestands-Basaltstufen — , ermöglicht den erneuten Zugang zum Ro-
sengarten und bietet darüber hinaus die Gelegenheit, den Ursprungszustand der Kaponniere
(ohne angebaute Treppenanlage) wieder herzustellen.

Für die vom Grünflächenamt zusätzlich für Unterhalt und Pflege des Rosengartens ge-
wünschte Rampe wurde von den Architekten Brod Drees Monnerjahn in mehrere Varianten
entwickelt, von denen die Variante „Treppe rechts und Rampe links“ als grundsätzlich denk-
malverträglichste Lösung betrachtet wird. Das Erscheinungsbild der Hauptansicht und der
Sichtachsen in den umlaufenden Graben wird mit dieser Lösung am wenigsten beeinträch-
tigt, da die geplante Rampe weiter zurückgesetzt beginnt und vom bereits vorhandenen stö-
renden Bunkerbauwerk verdeckt wird.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der denkmalpflegerische Entscheidungsprozess
noch nicht abgeschlossen ist, da das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zur Beneh-
mensherstellung gemäß $ 21 Abs. 4 DSchG NW eingebunden werden muss.

Eine entsprechende Stellungnahme liegt noch nicht vor.

Ob bei dem Bau der Rampe auch Belange der Bodendenkmalpflege betroffen sind, ist sepa-
rat zu prüfen.

per

Anlage 5: Stellungnahme des Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum Pflegeaufwand

3061 Zeichen

Von:  Grieser, Manfred 
Gesendet:  Mittwoch, 17. April 2019 10:10 
An:  Poikayil, Densi 
Cc:  Götz-Koenig, Ute 
Betreff:  Zwischenwerk VIII b // Beschreibung des Pflegeaufwands 
 
Sehr geehrte Frau Poikayil, 
nachstehend die gewünschte Beschreibung 
Pflegeleistungen; regelmäßig auszuführende Arbeiten: 
·          Rasenflächen mähen: Mindestarbeitsgänge / Jahr: 10-12 St ück. Anmerkung: Die 
Anzahl der Schnittgänge sollte nicht heruntergesetzt werden, da dann Schnittgut anfällt, 
welches dann aufwändig zusammen zu harken, zu laden und abzutransportieren ist. 
·         Heranschaffen von Wasser für die erforderlichen Wässerungen, hier für 
Ersatzpflanzungen von Bäumen und Formgehölzen; Mindeststückmenge (in der Regel 
pro Jahr) 1–2 Bäume/Gehölze, Mindestarbeitsgänge/Jahr: 10 - 12 Stück, wobei jeweils 
ca. 100 Liter heranzuschaffen sind. 
·         Wegedeckenunterhaltung der wassergebundenen Wege: Mindestarbeitsgänge/ Jahr: 6 
Stück, Hierzu sind jedes Mal die Decken von Wildkrautaufwuchs zu schuffeln und neu 
mit Deckenmaterial nachzudecken. Aufwand jedes Mal: Wildkraut aufnehmen, in 
Big-Bags verladen und abtransportieren, Deckenmaterial in Big-Bags heranschaffen. 
Wasser zur Deckenbewässerung heranschaffen. 
Zur Menge. Ein Big-Bag fast ca. 1 m3; diese Menge ist ansonsten über Eimer 
(bei Treppennutzung) bzw. jeweils per Kranandienung auf die Bunker- 
Dachebene heranzuschaffen. Zwecks Kranandienung muss für jeden 
erforderlichen Einsatz eine Anmietung erfolgen. 
·         Baumpflege: hier an den Platanen Dachformschnitt ausführen; unter Zuhilfenahme 
eines fahrbares Gerüst, Mindestarbeitsgänge/ Jahr: 1 Stück , Fahrgerüst heranschaffen 
und nach Schnittausführung wieder abräumen / Einzelteile vor Ort zusammenbauen. 
Abtransport des anfallenden Schnittgutes, Menge ca. 8 – 10 m3. 
·         Heckenschnitt: Mindestarbeitsgänge/Jahr: 2 - 3 Stück, Aufwand: jedes Mal anfallendes 
Schnittgut aufnehmen, in Big-Bags verladen und abtransportieren. 
Sonderleistungen: 
·         Zusätzliche Arbeiten 
·         Ersatzpflanzungen 
·         z. B. Bänke setzen 
·         z. B. Umwandlung einer Rasenfläche in eine Rosen- bzw. Staudenfläche 
·         etc. 
about:blank 
1	von	2 18.09.2019	10:45

Zu Bedenken gebe ich, dass über eine Treppenanlage lediglich Geräte bis ca. 50 kg 
und dann nur mittels zwei Personen herangeschafft werden dürfen. Die Anlieferung von 
Baustoffen, Geräten etc. über 50 kg bedarf jedes Mal einer Andienung mittels 
Kraneinsatzes. 
Abschließend weise ich somit nochmals darauf hin, dass von einer Wiederherstellung/ 
Sanierung dieser Grünanlage, ohne eine Rampenerschließung, abzusehen ist und 67 
nicht über die hierfür erforderlichen Personal- und Gerätekapazitäten verfügt. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Manfred Grieser 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
67-Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stolberger Straße 11 
50933 Köln 
Telefon: 0221 221 24985 
Telefax: 0221 221 38410 
E- mail : 
mailto:manfred.grieser@stadt-koeln.de 
Internet: www.stadt-koeln.de 
about:blank 
2	von	2 18.09.2019	10:45

Anlage 4: Maßnahmenplan

1932 Zeichen

bh
M 1:50027.05.2020LP 2
Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln
Projekt
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln
Bauherr
PlanverfasserENGEL LandschaftsarchitektenLustheide 8551427 Bergisch GladbachTel 02204 - 86 499 71  info@engel-la.deMaßstabDatum Planerst. / Änd.Leistungsphase19 - 05Projekt-Nr.
Zeichnungs-Nr. / IndexZeichnungLBP - MaßnahmenplanBlattgrößeGezeichnette/bhBearbeiter/-in 2 / -
M
49.9149.77
51.18
51.19 51.3151.3751.44 51.9952.1452.33
52.5952.8052.67
52.7052.6552.6054.08
56.82
56.8652.13
52.67
51.4752.38
52.2852.07
52.0052.1052.33
52.45 50.72
50.65
51.17
51.26
49.14
48.95
49.1149.0948.8248.98 48.7148.93
49.15
49.08
48.96
48.92
48.99
49.52
49.38
49.3149.21
49.14
49.3349.75
49.63
57.87
57.82
57.76
58.01
57.52 57.42 57.37
57.6358.2558.16
58.16
58.06
58.02
58.1257.50
57.56
57.5857.62
57.66
57.62
57.54
57.5257.55
57.55
57.6557.18
57.6757.64
57.70
57.63
57.50
57.5057.5058.1558.01
58.12
58.11
58.1358.2457.62
57.61
57.53
52.15
0,25/80,2/80,25/8
0,15/6
0,2/60,2/6
0,45/8
0,4/-
0,35/6
0,1/40,35/-
0,45/8
0,5/10
0,6/10
0,55/6
0,6/80,55/60,45/80,45/-
0,2/60,15/4
0,15/4
0,4/6
0,15/4
0,2/4
0,25/6
0,25/60,3/60,45/80,3/8
0,2/6
1,0/10
0,8/10
0,6/6
0,7/8
0,2/4
Kunst
BankPlatten
Rad- und FußwegAsphalt Rad- und FußwegAsphaltBetonPflasterWieseWiese
Wiese
I FD
EisenwandEisenwand
I FD
I FD
I FD
1609
Stadt KölnGrdb.Bl. 51
Stadt KölnGrdb.Bl. 51
-1,15
0,25/6
0,65/12
3x0,1/50,1/4
3x0,15/53x0,15/53x0,15/60,3/8
0,2/50,55/103x0,15/50,25/50,55/90,4/7
0,4/9
0,25/80,25/70,15/50,8/160,1/30,1/30,1/3
2x0,25/50,3/60,3/6
Beetflächen
HM 51Scherrasen
HY 2Wassergebundene Wegedecke
Brunnen / Klinker
Liguster HeckeBodendeckende Gehölze
Geschnittene Platanen
Legende Bestand
BB 1Gebüsch, Einzelsträucher
Legende Konflikt
Eiben KegelförmigPlangebietsgrenze
1827/185
HY 1Blockstufen
BB 1Aufschüttung
HY 1AsphaltHN 812Böschungsmauer
HY 2Schotterrasen
Baum, zu fällen
Legende Maßnahmen

Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan

20470 Zeichen

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER
BEGLEITPLAN (LBP)
ZUM
PROJEKT
Sanierung Zwischenwerk VIIIb
Kaponniere + Rosengarten
Militärringstraße 10
50996  Köln-Marienburg
Auftraggeber:
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Ottoplatz 1
50679  Köln
Verfasser:
ENGEL Landschaftsarchitekten AKNW
Lustheide 85
51427  Bergisch Gladbach
ENTWURF

Inhaltsverzeichnis
1. VORBEMERKUNGEN......................................................................................................................................3
1.1 ANLASS UND ZIELSETZUNG............................................................................................................................... 3
1.2 PLANUNGSABSICHT........................................................................................................................................... 4
1.3 STANDORTWAHL / ALTERNATIVEN.....................................................................................................................4
2. ERLÄUTERUNGEN ZUM PLANGEBIET.....................................................................................................4
2.1 ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES..................................................................................................................... 4
2.2 KURZBESCHREIBUNG DES PLANUNGSVORHABENS...............................................................................................4
2.3 PLANUNGSVORGABEN........................................................................................................................................5
3. EINGRIFFSDARSTELLUNG ..........................................................................................................................5
3.1 EINGRIFFE DURCH DEN NEUBAU DER TREPPE SOWIE DER ZUFAHRT UND RAMPE................................................. 6
3.2 TABELLE EINGRIFFSBERECHNUNG......................................................................................................................8
4. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN................................................................................... 9
4.1 MINDERUNGS- UND SCHUTZMASSNAHMEN.........................................................................................................9
4.2 AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN...........................................................................................................9
4.3 AUSGLEICHSBEDARF..........................................................................................................................................9
5. KOSTEN............................................................................................................................................................ 10
6. ZUSAMMENFASSUNG.................................................................................................................................. 11
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 2 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

1. Vorbemerkungen
1.1 Anlass und Zielsetzung
Das  Liegenschaftsamt  der  Stadt  Köln  als  Vorhabenträger  beabsichtigt,  auf  dem  Gelände  des  
Zwischenwerk  VIIIb  -  ein  Relikt  einer  Befestigungsanlage  aus  dem  Jahre  1876  im  Äußeren  
Verteidigungsring der Stadt Köln - einige Gebäudeteile zu sanieren. In diesem Zusammenhang soll  
auch  der  Rosengarten  weitestgehend  in  seiner  alten  Form  wieder  hergestellt  sowie  
Zugangsmöglichkeiten für Fußgänger und eine Zufahrt für Pflegefahrzeuge geschaffen werden.
Mit der Planung sind Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grünflächen verbunden. Die damit 
einhergehenden  Verminderungen  der  Lebensraumfunktion  für  Tiere  und  Pflanzen  sowie  der  
Bodenfunktionen  können  die  Leistungsfähigkeit  des  Naturhaushaltes  beeinträchtigen.  Nach  den  
§§ 14 – 19 BNatSchG sowie den §§ 30 - 33 LNatSchG ist im Rahmen eines Landschaftspflegerischen  
Begleitplanes die Eingriffsregelung für Eingriffe in Natur und Landschaft abzuarbeiten.
Der  Landschaftspflegerische  Begleitplan  beinhaltet  alle  Informationen,  die  zur  Beurteilung  des  
Eingriffes erforderlich sind:
1. Beschreibung und Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Umfang des Eingriffs und  
Prognose der Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 
2. Betrachtung der Eingriffe in das Landschaftsbild, des landschaftlichen Charakters und der  
einzelnen Schutzgüter 
3. Erfassung und Bewertung der ökologischen Gegebenheiten 
4. Aufzeigen der Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Verminderung von Beeinträchtigungen 
von Natur und Landschaft 
5. Beschreibung  und  Darstellung  von  Art  und  Umfang  notwendiger  Maßnahmen  zur  
Kompensation der Eingriffsfolgen – Landschaftspflegerische Maßnahmen 
Da  es  sich  um  ein  Planungsvorhaben  handelt,  dass  in  einem  Landschaftsschutzgebiet  realisiert  
werden soll, ist eine Befreiung und Ausnahmegenehmigung von den Geboten und Verboten des  
Landschaftsplans einzuholen. Die für eine fehlerfreie Abwägung und Entscheidung einzubringenden  
Belange  von  Natur  und  Landschaft  werden  in  Text  und  Karte  dargestellt.  Aus  Gründen  der  
Verhältnismäßigkeit beschränkt sich der LBP im Hinblick auf den Umfang der durch den geplanten  
Bau  der  Erschließungsanblagen  zu  erwartenden  Eingriffe  in  den  Naturhaushalt  und  das  
Landschaftsbild  auf  die  Darstellung  der  für  die  Beurteilung  der  Eingriffssituation  wesentlichen  
Faktoren.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 3 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

1.2 Planungsabsicht
Das gesamte Vorhaben basiert in politischer Hinsicht auf einem Antrag aus der Bezirksvertretung  
Rodenkirchen aus dem Dezember 2018, die defekte Treppenanlage sowie Teile der Kaponniere zu  
sanieren. (siehe Anlage „Stellungnahme Antrag BV Rodenkirchen“).
1.3 Standortwahl / Alternativen
In Bezug auf die Treppenanlage und die Zufahrtsrampe wurden im Vorfeld der Planungen durch die  
Architekten Brod Drees Monnerjahn verschiedene Varianten untersucht, zeichnerisch dargestellt und  
textlich  erläutert  (siehe  Anlagen  „ Erlauterung  Wiederherstellung  Rosengarten“,  „Plane  
Erschliessungsvarianten“, „Matrix Erschließungsvarianten“ ). Aufgrund der geringsten Eingriffsfläche  
ist die Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ (Plan M 103-V01 vom 10.12.2019) zur Umsetzung  
vorgesehen.
Seitens Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln wird das Vorhaben in der Variante  
„Rampe Links und Treppe rechts“ unterstützt und als die grundsätzlich denkmalverträglichste Lösung  
betrachtet (siehe Anlage „Stellungnahme Denkmalpflege Stadt“). Das LVR-Amt für Denkmalpflege im  
Rheinland  weist  in  seiner  Stellung-nahme  darauf  hin,  dass  der  Rosengarten  ein  wesentlicher  
Bestandteil  der  Entwicklungsgeschichte  der  Gesamtanlage  ist  und  hebt  die  Dringlichkeit  
erforderlicher Pflegemaßnahmen hervor (siehe Anlage „Stellungnahme LVR-Denkmalpflege“).
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im“Äußeren Grüngürtel“ der Stadt Köln an der Militärringstraße im Stadtteil  
Marienburg und in unmittelbarer Nähe zum Rhein. Angrenzend befindet sich der Kleingartenverein  
„Rosengarten“.
2.2 Kurzbeschreibung des Planungsvorhabens
Eine  einsturzgefährdete  Treppenanlage,  die  bisher  den  Zugang  von  der  Militärringstraße  zum  
Rosengarten ermöglichte, soll abgerissen werden. Der Bau einer neuen Treppenanlage in Form einer  
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 4 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

in die Böschung eingebundenen Anlage (unter Verwendung der Bestands-Basaltstufen) ermöglicht  
den  erneuten  Zugang  zum  Rosengarten  und  bietet  darüber  hinaus  die  Gelegenheit,  den  
Ursprungszustand der Kaponniere (d.h. ohne die angebaute Treppenanlage, die ursprünglich nicht  
zur Festungsanlage gehörte) wieder herzustellen.
Die  Zufahrtsrampe  ist  ein  neues  Element  und  für  eine  sach-  und  fachgerechte  Pflege  des  
Rosengartens nach Aussage des zuständigen Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt  
Köln unverzichtbar (siehe Anlage „Stellungnahme Grünflächenamt“).
2.3 Planungsvorgaben
Das Plangebiet ist im Landschaftsplan (LP) der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet LSG „Äußerer  
Grüngürtel  Müngersdorf  bis  Marienburg  und  verbindende  Grünzüge“  (L  17)  dargestellt.  „Die  
Schutzfestsetzung zielt in diesen Bereichen insbesondere auf die Wiederherstellung der Landschaft  
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als verbindende Erholungsräume. Darüber hinaus erfüllt  
das Schutzgebiet aufgrund von Lage und Ausdehnung wichtige Funktionen für die Sicherung des  
Grundwasserhaushalts, insbesondere die Grundwasserneubildung. Für den eigentlichen Bereich des  
Zwischenwerk gibt es keine weiteren konkreten Festsetzungen.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Hochkirchen.
Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.
3. Eingriffsdarstellung 
Für  die  Sanierung  der  Gebäudeteile  hat  der  Aspekt  „Eingriffe  in  Natur  und  Landschaft“  keine  
Bedeutung.
Die Sanierung und Wiederherstellung des Rosengartens wird nicht als Eingriff verstanden, da es sich  
hierbei um eine Pflegemaßnahme des zuständigen Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der  
Stadt  Köln  handelt  und  gemäß  §  30  Abs.  (2)  LNatSchG  NRW  Landesnaturschutzgesetz  (Fassung  
21.07.2000) „...in der Regel nicht als Eingriffe (gelten) ...3. die Beseitigung von durch Sukzession oder  
Pflege  entstandenen  Biotopen  oder Veränderungen  des  Landschaftsbilds  auf  Flächen, die  in  der  
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 5 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt waren, bei Aufnahme einer  
neuen oder Wiederaufnahme der ehemaligen Nutzung (Natur auf Zeit)...“.
Eine  Erneuerung  der  bestehenden  Treppenanlage  aus  den  1920er  Jahren  ist  aus  verschiedenen  
Gründen  keine  Option  (siehe  Anlage  „Erlauterung  Wiederherstellung  Rosengarten“),  so  dass  aus 
vorgenannten  Gründen  die  Herstellung  einer  neuen  Treppeanlage  sowie  einer  Zufahrtsrampe  
geboten ist.
3.1 Eingriffe durch den Neubau der Treppe sowie der Zufahrt und Rampe
a)    anlagebedingt  :   
Flächenversiegelung: Die versiegelte Fläche bei der alten Treppenanlage beträgt ca. 43 qm, bei der  
neuen Treppenanlage ca. 16 qm durch die Stufen sowie ca. 14 qm wassergebundene Wegedecke für  
Podeste und Anschlusswege. Die versiegelte Fläche bei der Rampe beträgt ca. 69 qm: d.h. in der  
Flächenbilanz ergibt sich eine zusätzliche Versiegelung von ca. 56 qm Boden durch die Neuanlage der  
Rampe.
Flächenumwandlung: Umwandlung einer Scherrasenfläche in einen Schotterrasen als Zufahrt von der 
Erschließungs-straße Militärring zur Rampe (ca. 76 qm).
Baumfällungen: Erforderliche Baumfällung von zwei Bäumen (Stammdurchmesser 0,1 und 0,2 m) im  
Bereich  der  neuen  Treppenanlage  sowie  von  sieben  Bäumen  (Stammdurchmesser  4x0,2  
mehrstämmig / 0,55 / 0,2 / 3 Stk mit 0,35 / 0,25m) im Bereich der neuen Rampe. Baumarten wie z.B.  
Spitz-Ahorn,  Berg-Ahorn,  Eschen-Ahorn  und  Robinie.  Hierbei  handelt  es  sich  jedoch  nicht  um  
geplante Baumpflanzungen, sondern um Spontanvegetation, die sich im Laufe der Jahre sukzessiv  
entwickelt hat.
b)    baubetriebsbedingt:   
Temporäre Beanspruchung von Boden durch den erforderlichen Arbeitsraum für die Herstellung von  
Treppe und Rampe sowie den Abbruch der zerstörten Treppenanlage.
Temporäre  Beanspruchung  von  Boden  für  die  Baustelleneinrichtung  und  die  Durchführung  der  
Baumaßnahmen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 6 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

c)    betriebsbedingt:  
Beeinträchtigungen durch die Nutzung von Treppe und Rampe sowie den Betrieb des Rosengartens  
sind nicht zu erwarten. 
Artenschutz 
Gemäß  dem  Fachinformationssystem  „Geschützter  Arten  in  Nordrhein-Westfalen“  und  der  
entsprechenden Messtischblätter können planungsrelevante Arten im Projektgebiet vorkommen.
Die artenschutzrechtliche Beurteilung des Eingriffs kann derzeit nicht abschließend geklärt werden,  
da durch die Maßnahme auch größere Bäume betroffen sind, die potentielle Fortpflanzungs- und  
Ruhestätten  bedrohter  Tierarten  sein  können.  Eine  erste  In-Augenschein-Nahme  ergab  keine  
Hinweise auf z.B. vorhandene Bruthöhlen in den zu fällenden Bäumen.
Nach  derzeitigem  Kenntnisstand  sind  am  konkreten  Planungsstandort  keine  planungsrelevanten  
Arten bekannt. Außerdem bestehen aufgrund des verbleibenden Vegetationsbestandes ausreichend  
Ausweichmöglichkeiten.
Da  derzeit  unklar  ist,  wann  die  Baumaßnahme  umgesetzt  wird,  ist  rechtzeitig  vor  Beginn  der  
Baumaßnahmen  eine  Prüfung  in  Abstimmung  mit  der  UNB  erforderlich.  Über  erforderliche  
Maßnahmen zum Artenschutz kann erst dann entschieden werden.
Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt.
Landschaftsbild 
Die Neuanlage der Treppe und der Zufahrtsrampe verändert zwar das Landschaftsbild durch bauliche  
Elemente, jedoch sind derartige Erschließungsflächen unandingbare Bestandteile einer Parkanlage –  
und  die  Festungsanlage  mit  dem  darauf  befindlichen  Rosengarten  ist  sicherlich  als  solche  zu  
betrachten. Insofern wird das Landschaftsbild nicht störend beeinträchtigt.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 7 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

3.2 Tabelle Eingriffsberechnung
Die Ermittlung der Werte erfolgt anhand der Methode LUDWIG 1991. 
Eingriffs-
beschreibung
Betroffener 
Biotoptyp
Ökologischer 
Wert vorh.
Biotoptyp
Ökologischer 
Wert nach
Eingriff
Abwertung/
Aufwertung
Fläche
qm Gesamtwert
Neubau Zufahrtsrampe
Schotterrasen 
(HY2/4*)
Rasenflächen 
(HM51/6) 6 4* 2 76 -152
Aufwertung HY2 von 3 auff 4 Pkt, da Schotterffäche mit Bewuchs 
Rampe, 
versiegelt 
(HY0/0)
Gebüsch 
(BB1/17) 17 0 17 69 -1173
Stützmauer 
(HN812/3)
Gebüsch 
(BB1/17) 17 3 14 44 - 616
Bankett und 
Bewuchs 
Aufschüttung 
(BB1/15*)
Gebüsch 
(BB1/17) 17 15* 2 127 - 254
Abwertung BB1 von 17 auf 15 Pkt, da die Maturität erst nach einem gewissen Zeitraum wieder erreicht wird
Neubau Treppenanlage
Stufenanlage 
versiegelt 
(HY1/0)
Gebüsch 
(BB1/17) 17 0 17 15 -255
Wassergebundene 
Wegedecke 
(HY2/3)
Gebüsch 
(BB1/17) 17 3 14 14 - 196
Wiederherstellung Kehlgraben
Rasenflächen 
(HM51/6)
Abriss 
Treppenanlage 
(HY1/0)
0 6 +6 43 258
                                             Größe der Eingriffsfläche                        388 qm
                                                                     Gesamtwert Eingriff (Ausgleichsbedarf)                         - 2.388 Pkt
Externer Ausgleich
Rasenflächen 
(HM51/6)
Baumreihen, 
Einzelbäume 
(BF 32/15)
6 15 9 350* 3150
Je Baum 25 qm Fläche, ergibt bei 14 zu pflanzenden Bäume eine Fläche von 350 qm
Dem Ausgleichsbedarf von 2.388 Pkt stehen 3.150 Pkt als Ausgleich auf externer Fläche gegenüber.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 8 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

4. Landschaftspflegerische Maßnahmen
4.1 Minderungs- und Schutzmaßnahmen
 Die vorhandene Treppenanlage wird zurückgebaut und die Fläche als Scherrasen angelegt.
 Anfallendes Niederschlagswasser auf den neu herzustellenden befestigten Flächen wird in 
angrenzende Vegetationsflächen geleitet und kann dort versickern, so dass die 
Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt wird.
 Während der Bauphase ist zu beachten: 
-   Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes gemäß DIN 18920 "Schutz von Bäumen, 
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" bzw. der RAS-LG 4 "Schutz von 
Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen" 
-   getrennte Behandlung von Unter- und Oberboden: Unterboden, der nicht mehr zur 
Geländeprofilierung des Arbeitsbereiches benötigt wird, ist zu entsorgen; Oberboden ist vor Ort 
zu belassen und in den neu herzustellenden Böschungsbereichen einzuarbeiten. 
-  Flächen für die Baustelleneinrichtung ausschließlich im Bereich des Eingangs zur 
Festungsanlage an der Militärringstraße anlegen.
4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
 Für die Fällung von 9 Bäumen sollen 14 Ersatzpflanzungen auf dem Gelände der ans Plangebiet 
angrenzenden Kleingartenanlage „Rosengarten“ erfolgen. Entlang des Erschließungsweges wäre 
ausreichend Platz dafür. (Dazu wurde bei Vorgesprächen die Zustimmung des Grünflächenamtes 
signalisiert.)
 Böschungsbereiche, die im Rahmen der Baumaßnahme für die Treppenanlage und Rampe 
beansprucht werden, sollen anschließend mit standortgerechten Pflanzen (z.B. Efeu oder Anssat 
von Wildblumen) begrünt werden.
 Bezogen auf die Gesamtgröße der „Festungsanlage Zwischenwerk VIII“ wird die Auswirkung der 
Neu-Versiegelung von ca. 55 qm aufgrund der seitlichen Versickerung des Niederschlagwassers 
als sehr gering angesehen.
4.3 Ausgleichsbedarf
Die Größe der Eingriffsfläche beträgt ca. 390 qm. 
Dem Eingriffswert von 2.646 Punkten stehen im Eingriffsgebiet 258 Punkte an Minderung  durch den  
Abriß der Treppenanlage gegenüber. 
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 9 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

Das verbleibende Defizit von 2.388 Punkten kann nicht im Plangebiet „Festungsanlage“ kompensiert  
werden:  die  Böschung,  in  die  durch  den  Bau  der  Treppe  und  Rampe  eingegriffen  wird,  ist  mit  
Gebüsch und Bäumen bestanden, so dass an dieser Stelle Neuanpflanzungen keinen Sinn machen..  
Darüber hinaus bietet der Rosengarten aufgrund der geplanten denkmalgerechten Sanierung keine  
Möglichkeiten, an dieser Stelle naturnahe Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Das  gemäß  o.g.  Tabelle  verbleibende  Defizit  von  2.388  Pkt  kann  auf  einer  externen  Fläche  
kompensiert werden. Für jeden gefällten Baum soll ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Ergänzend  
dazu soll – in Anlehnung an die Baumschutzsatzung der Stadt Köln - für jeden gefällten Baum mit  
einem Stammumfang > 100 cm ein weiterer Baum gepflanzt werden, so dass insgesamt 14 Bäume zu  
pflanzen sind.
Die  Ausführungsplanung  der  Ausgleichs-  und  Ersatzmaßnahmen  (hier  besonders:  Verortung,  
Baumarten  und  Bodenvorbereitung  der  Baumstandorte)  soll  in  Abstimmung  mit  der  Unteren  
Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Bei den Baumarten sollen z.B. Acer campestre, Carpinus  
betulus,  Crataegus  laevigata  und  Sorbus  aucuparia  gemäß  der  Liste  für  die  Ersatzpflanzung  
bodenständiger Bäume der Stadt Köln verwendet werden.
5. Kosten
Die Kosten für die Herstellung der Treppenanlage betragen ca. 76.000,- Euro brutto, die Kosten für  
die Herstellung der Rampe betragen ca. 107.000,- Euro brutto (gesamt ca. 183.000,- Euro).
Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind darin nicht enthalten.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 10 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

6. Zusammenfassung
Die  notwendigen  Kompensationsmaßnahmen  werden  auf  der  Grundlage  einer  numerischen  
ökologischen Bewertung nachvollzogen und überprüft. Die Ermittlung der Werte erfolgt anhand der  
Methode LUDWIG 1991. 
Durch die Neupflanzung von insgesamt 14 Bäumen wird der Ausgleichsbedarf kompensiert.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde  
der Stadt Köln durchgeführt werden.
Bergisch Gladbach, 27.05.2020
ENGEL Landschaftsarchitekten
Bearbeiter:
Dipl. -Ing. Thomas Engel, Landschaftsarchitekt AKNW
Birgitta Höller, B.Eng. LA
Anlagen 
Anl 1_ZW VIII_190128_Stellungnahme Antrag BV Rodenkirchen
Anl 2_ZW VIII_190220_Erlauterung Wiederherstellung Rosengarten
Anl 3_ZW VIII_191210_Pläne Erschliessungsvarianten
Anl 4_ZW VIII_191012_Matrix Erschließungsvarianten
Anl 5_ZW VIII_190828_Stellungnahme Denkmalpflege Stadt
Anl 6_ZW VIII_191126_Stellungnahme LVR-Denkmalpflege
Anl 7_ZW VIII_190417_Stellungnahme Grünflächenamt
Anl 8_ZW VIII_200512_Bestands- und Konfliktplan
Anl 9_ZW VIII_200512_Maßnahmenplan
Anl 10_ZW VIII_Fotos
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 11 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg

Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan

1949 Zeichen

bh
M 1:50012.05.2020LP 2
Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln
Projekt
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln
Bauherr
PlanverfasserENGEL LandschaftsarchitektenLustheide 8551427 Bergisch GladbachTel 02204 - 86 499 71  info@engel-la.deMaßstabDatum Planerst. / Änd.Leistungsphase19 - 05Projekt-Nr.
Zeichnungs-Nr. / IndexZeichnungLBP - Bestands- und KonfliktplanBlattgrößeGezeichnette/bhBearbeiter/-in 1 / -
M
49.9149.77
51.18
51.19 51.3151.3751.44 51.9952.1452.33
52.5952.8052.67
52.7052.6552.6054.08
56.82
56.8652.13
52.67
51.4752.38
52.2852.07
52.0052.1052.33
52.45 50.72
50.65
51.17
51.26
49.14
48.95
49.1149.0948.8248.98 48.7148.93
49.15
49.08
48.96
48.92
48.99
49.52
49.38
49.3149.21
49.14
49.3349.75
49.63
57.87
57.82
57.76
58.01
57.52 57.42 57.37
57.6358.2558.16
58.16
58.06
58.02
58.1257.50
57.56
57.5857.62
57.66
57.62
57.54
57.5257.55
57.55
57.6557.18
57.6757.64
57.70
57.63
57.50
57.5057.5058.1558.01
58.12
58.11
58.1358.2457.62
57.61
57.53
52.15
0,25/80,2/80,25/8
0,15/6
0,2/60,2/6
0,45/8
0,4/-
0,35/6
0,1/40,35/-
0,45/8
0,5/10
0,6/10
0,55/6
0,6/80,55/60,45/80,45/-
0,2/60,15/4
0,15/4
0,4/6
0,15/4
0,2/4
0,25/6
0,25/60,3/60,45/80,3/8
0,2/6
1,0/10
0,8/10
0,6/6
0,7/8
0,2/4
Kunst
BankPlatten
Rad- und FußwegAsphalt Rad- und FußwegAsphaltBetonPflasterWieseWiese
Wiese
I FD
EisenwandEisenwand
I FD
I FD
I FD
1609
Stadt KölnGrdb.Bl. 51
Stadt KölnGrdb.Bl. 51
-1,15
Brunnen
0,2/5
0,25/6
0,1/30,65/12
3x0,1/50,1/4
3x0,15/53x0,15/53x0,15/60,3/8
0,2/50,55/103x0,15/50,25/50,55/90,25/50,4/7
0,4/90,35/60,35/9
0,35/90,2/40,25/80,25/7
0,55/10
0,15/5
4x0,2/80,8/160,1/30,1/30,1/3
2x0,25/50,3/60,3/6
Beetflächen
HM 51Scherrasen
HY 2Wassergebundene Wegedecke
Brunnen / Klinker
Liguster HeckeBodendeckende Gehölze
Geschnittene Platanen
Legende Bestand
BB 1Gebüsch, Einzelsträucher
Legende Konflikt
Eiben KegelförmigPlangebietsgrenze
EingriffsflächeBaum, zu fällen
Legende KonfliktPlangebietsgrenze

Anlage 9: Flächenermittlung und Kostenmatrix zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)

3883 Zeichen

F	
  L	
  Ä	
  C	
  H	
  E	
  N	
  	
  +	
  	
  K	
  O	
  S	
  T	
  E	
  N	
  M	
  A	
  T	
  R	
  I	
  X
Architekten	
  Brod	
  Drees	
  Monnerjahn	
  PartGmbB
Erschliessungsvarianten	
  Rosengarten	
  |	
  Zwischenwerk	
  VIIIb,	
  Köln	
  MarienburgFlächenermittlung	
  zu	
  Planzeichnungen	
  Index	
  10.12.2019[1] [2] [3] [4] [5] BemerkungenTreppenstufen15,3m215,3m20,0m242,4m2*2,8m2***	
  Stufen	
  +	
  Podest	
  	
  	
  	
  **FundamentePodeste	
  und	
  Anschlusswege	
  (wassergebundene	
  Decke)13,9m213,9m20,0m215,3m223,0m2******	
  Zuwegung	
  und	
  Bereich	
  unter	
  der	
  StahltreppeRampe	
  (asphaltiert)69,0m266,0m2210,0m269,0m269,0m2Randstreifen	
  gepflastert,	
  Hangsteine44,0m252,0m2130,0m244,0m244,0m2Wege	
  mit	
  wassergebundener	
  Decke76,0m276,0m20,0m276,0m276,0m2(teilweise)	
  versiegelte	
  Fläche218,2m2223,2m2340,0m2246,7m2214,8m2Relation	
  versiegelte	
  Rampenfläche	
  zur	
  Kostenberechnung100% 102% 156% 100% 100%	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  Böschung	
  Treppe2,3m22,3m20,0m20,0m20,0m2Böschung	
  Rampe	
  (mit	
  Bankett)125,0m2266,0m2460,0m2125,0m2125,0m2Flächenbedarf	
  Böschung127,3m2268,3m2460,0m2125,0m2125,0m2Gesamtflächenbedarf	
  nur	
  neu345,5m2491,5m2800,0m2371,7m2339,8m2abzügl.	
  Bestandstreppenanlage-­‐42,4m2-­‐42,4m2-­‐42,4m20,0m2-­‐42,4m2Gesamtflächenbedarf303,1m2449,1m2757,6m2371,7m2297,4m2Relation	
  Flächenbedarfe100%142%232%108%98,4%Aufschüttungsvolumen105m3180m3425m3104m3104m3Relation	
  Aufschüttungsvolumen	
  zur	
  Kostenberechnung100% 171% 405% 99% 99%KOSTENVERGLEICHRelation	
  Kosten	
  Rampenanlage100%143%273%100%100%Berechnungsfaktor	
  aus	
  Volumen	
  und	
  FlächeKosten	
  Treppenanlage* * * **	
  	
  	
  KostenberechnungKosten	
  Rampenanlage* ** ** * ***	
  Kosten	
  vereinfacht	
  berechnetGesamtkosten	
  	
  	
  	
  Mehrkosten	
  zur	
  Variante	
  1Relation	
  Mehrkosten125%159%143%122%FLÄCHENVERGLEICHversiegelte	
  Fläche85,9m290,9m2297,6m2155,4m273,4m2teilweise	
  versiegelte	
  Fläche89,9m289,9m20,0m291,3m299,0m2offene	
  Fläche	
  (Böschungen)127,3m2268,3m2460,0m2125,0m2125,0m2Gesamtflächenbedarf303,1m2449,1m2757,6m2371,7m2297,4m2
46.301,64	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  0,00	
  € 108.449,62	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   79.260,18	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   39.611,91	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  
Eine	
  Rampe	
  zum	
  Rosengarten	
  ist	
  unabhängig	
  von	
  der	
  Treppenvariante	
  notwendig	
  für	
  die	
  Pflege	
  der	
  Gartenanlage!
152.887,81	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  106.586,17	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   291.138,56	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   106.586,17	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   106.586,17	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  228.990,58	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  182.688,94	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   291.138,56	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   261.949,12	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   222.300,85	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  
Rampe	
  rechts	
  +	
  Treppe	
  rechtsRampe	
  links	
  Treppe	
  rechts Rampe	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  barrierefreiRampe	
  links	
  +	
  Treppe	
  BestandRampe	
  links	
  +	
  Treppe	
  Stahl
76.102,77	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  76.102,77	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   -­‐	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   155.362,95	
  €	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
   115.714,68	
  €

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9442 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1609/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg,  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Zwischenwerks VIIIb in 
Köln-Marienburg einverstanden. 
 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
Das Amt für Liegenschaften Vermessung und Kataster der Stadt Köln als Vorhabenträger beabsich-
tigt, auf dem Gelände des Zwischenwerks VIIIb - ein Relikt einer Befestigungsanlage aus dem Jahre 
1876 im Äußeren Verteidigungsring der Stadt Köln - einige Gebäudeteile zu sanieren. In diesem Zu-
sammenhang soll auch der Rosengarten weitestgehend in seiner alten Form wieder hergestellt sowie 
Zugangsmöglichkeiten für Fußgänger und eine Zufahrt für Pflegefahrzeuge geschaffen werden. Der-
zeit wird die denkmalgeschützte Wehranlage vom Kölner Festungsmuseum e.V. genutzt und in eh-
renamtlicher Tätigkeit Zug um Zug restauriert. 
Die einsturzgefährdete Treppenanlage aus den 1920er Jahren, die bisher den Zugang von der Militär-
ringstraße zum Rosengarten ermöglichte und derzeit gesperrt ist, soll abgerissen werden. Der Bau 
einer neuen Treppenanlage in Form einer in die Böschung eingebundenen Anlage (unter Verwen-
dung der Bestands-Basaltstufen) ermöglicht wieder einen Zugang für Besucher zum Rosengarten 
und bietet darüber hinaus die Gelegenheit, den Ursprungszustand der Kaponniere (d.h. ohne die an-
gebaute Treppenanlage, die ursprünglich nicht zur Festungsanlage gehörte) wieder herzustellen. Die 
Zufahrtsrampe ist ein neues Element und für eine zukünftig sach- und fachgerechte Pflege des Ro-
sengartens nach Aussage des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln unver-
zichtbar (siehe Anlage 5). 
Das gesamte Vorhaben basiert in politischer Hinsicht auf einem Antrag aus der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen aus dem Dezember 2018, die defekte Treppenanlage sowie Teile der Kaponniere zu 
sanieren (siehe Anlage 6). 
In Bezug auf den Neubau der Treppenanlage und der Zufahrtsrampe wurden im Vorfeld der Planun-
gen durch die Architekten Brod Drees Monnerjahn verschiedene Varianten untersucht, zeichnerisch 
dargestellt und textlich erläutert (siehe Anlagen 7-9). Aufgrund der geringsten Eingriffsfläche ist die 
Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ (siehe Anlage 8: Plan M 103-V01 vom 10.12.2019) zur 
Umsetzung vorgesehen. Das heißt, es erfolgt ein seitlicher Zugang zum Rosengarten über den recht-
seitigen Hang, und die Rampe für pflegerische Maßnahmen befindet sich am linksseitigen Hang. 
Seitens des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln wird das Vorhaben in der 
Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ unterstützt und als die grundsätzlich denkmalverträglichs-
te Lösung betrachtet (siehe Anlage 10).  
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der 
Rosengarten ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungsgeschichte der Gesamtanlage ist und hebt 
die Dringlichkeit erforderlicher Pflegemaßnahmen hervor (siehe Anlage 11). 
 
Vermeidung/Minderung und Eingriff / Kompensation: 
In Bezug auf den Neubau der Treppenanlage und der Zufahrtsrampe wurden im Vorfeld der Planun-
gen verschiedene Varianten untersucht. Die Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ wurde aus-
gewählt, da dies flächenmäßig den geringsten Eingriff verursacht.

3 
Die versiegelte Fläche bei der alten Treppenanlage, die rückgebaut wird, beträgt ca. 43 qm. Durch 
den Bau der neuen Treppenanlage werden ca. 15 qm - durch die Stufenanlage - versiegelt. Hinzu 
kommen ca. 14 qm wassergebundene Wegedecke für Podeste und Anschlusswege.  
Die versiegelte Fläche bei der Rampe beträgt ca. 69 qm. Die Zufahrt von der Erschließungsstraße 
Militärring zur Rampe wird in Schotterrasen (ca. 76 qm) hergestellt. Hiervon betroffen ist eine beste-
hende Schotterrasenfläche. 
Für den Neubau der Treppe und der Rampe müssen insgesamt 9 Bäume gefällt werden: zwei Bäume 
(Stammdurchmesser 0,1 und 0,2 m) im Bereich der neuen Treppenanlage sowie sieben Bäume 
(Stammdurchmesser 4x0,2 mehrstämmig / 0,55 / 0,2 / 3 Stk mit 0,35 / 0,25m) im Bereich der neuen 
Rampe. Es handelt sich dabei um Baumarten wie z.B. Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Eschen-Ahorn und 
Robinie. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um geplante Baumpflanzungen, sondern um Spontan-
vegetation, die sich im Laufe der Jahre sukzessiv entwickelt hat.  
Der Eingriff kann nicht im Plangebiet kompensiert werden: Die Böschung, in die durch den Bau der 
Treppe und Rampe eingegriffen wird, ist mit Gebüsch und Bäumen bestanden, so dass an dieser 
Stelle Neuanpflanzungen nicht als sinnvoll erachtet werden. Darüber hinaus bietet der Rosengarten 
aufgrund der geplanten denkmalgerechten Sanierung keine Möglichkeiten, an dieser Stelle naturnahe 
Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Der Eingriff kann auf einer externen Fläche kompensiert wer-
den. Als Ersatzmaßnahme werden 14 Bäume auf dem Gelände der an das Plangebiet angrenzenden 
Kleingartenanlage „Rosengarten“ neu gepflanzt. Bei den Baumarten sollen z.B. Acer campestre, Car-
pinus betulus, Crataegus laevigata und Sorbus aucuparia gemäß der Liste für die Ersatzpflanzung 
bodenständiger Bäume der Stadt Köln verwendet werden. Die Ausführungsplanung der Ersatzmaß-
nahmen soll in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden.  
 
Artenschutz: 
Gemäß dem Fachinformationssystem „Geschützter Arten in Nordrhein-Westfalen“ und der entspre-
chenden Messtischblätter können planungsrelevante Arten im Projektgebiet vorkommen. Die arten-
schutzrechtliche Beurteilung des Eingriffs kann derzeit nicht abschließend geklärt werden, da durch 
die Maßnahme auch größere Bäume betroffen sind, die potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
bedrohter Tierarten sein können. Eine erste Inaugenscheinnahme ergab keine Hinweise auf z.B. vor-
handene Bruthöhlen in den zu fällenden Bäumen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind am konkreten 
Planungsstandort keine planungsrelevanten Arten bekannt. Außerdem bestehen aufgrund des ver-
bleibenden Vegetationsbestandes ausreichend Ausweichmöglichkeiten. Da derzeit unklar ist, wann 
die Baumaßnahme umgesetzt wird, ist rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme eine Prüfung in Ab-
stimmung mit der UNB erforderlich. Über erforderliche Maßnahmen zum Artenschutz kann erst dann 
entschieden werden. Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die geplante Sanierung des Zwischenwerks soll auf einer Fläche im Geltungsbereich des Land-
schaftsplanes der Stadt Köln realisiert werden. Dieser weist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet 
L17 aus. Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. Das bean-
tragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 und Nr.5, wonach es u.a. 
verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen sowie bauliche Anlagen zu errichten oder 
zu ändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG be-
darf. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. 
§ 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse für Besu-
cher der denkmalgeschützten Wehranlage diese wieder einschließlich des Rosengartens und in 
durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gepflegtem Zustand besichtigen zu können, 
was als sehr schwerwiegend angesehen wird. Auf der anderen Seite steht die Beeinträchtigung des 
ebenso hohen öffentlichen Interesses am Erhalt der durch Sukzession entstandenen Hangvegetation, 
vor allem der dort stockenden Bäume, dagegen. Vor dem Hintergrund, dass der Eingriff durch die 
Sanierungsmaßnahmen auf ein absolut notwendiges Maß reduziert wurde, kann aus Sicht der Unte-
ren Naturschutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zugestimmt werden.

4 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Landschaftsplan M 1:5000 
Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan  
Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan 
Anlage 4: Maßnahmenplan 
Anlage 5: Stellungnahme des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen zum Pflegeaufwand 
Anlage 6: Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag der CDU-Fraktion der BV 2 
Anlage 7:Erläuterung der Einzelmaßn. zur Wiederherstellung u. Erschließung des Rosengartens 
Anlage 8: Pläne zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens 
Anlage 9: Flächenermittl. und Kostenmatrix zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens 
Anlage 10: Stellungnahme des Amts für Denkmalschutz /-pflege der Stadt Köln 
Anlage 11: Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland

Anlage 6: Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

2024 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
23/230/4 
Vorlagen-Nummer 
 4171/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 
 
Sanierung der Treppenanlage zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in Marienburg 
Die CDU-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen am 17. Dezember 2018 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die defekte Treppe und das angrenzende Mauerstück am 
Zwischenwerk, um den Zugang zum Rosengarten wieder zu ermöglichen. 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Anfang 2017 kam es aufgrund von Frosteinwirkungen zum Abbruch eines Mauerteils an der 
Kaponniere des Zwischenwerkes. Im Zuge der weiteren bautechnischen Prüfungen musste 
festgestellt werden, dass neben dem augenscheinlich entstandenen Schaden weiterer Sanie-
rungsbedarf im Bereich des eingestürzten Mauerteils besteht. So ist beispielweise der an-
grenzende Treppenaufgang zum Rosengarten derart geschädigt, dass auch hier erheblicher 
Sanierungsbedarf besteht. Darüber hinaus ist die Abdichtung der Kaponniere ebenfalls sa-
nierungsbedürftig.  
 
Im Hinblick auf den erheblichen Umfang der Sanierungsmaßnahme hat die Verwaltung Mitte 
diesen Jahres ein Architekturbüro mit den Planungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Im Zuge der 
Grundlagenermittlung wurde durch den Stadtkonservator bestätigt, dass der derzeitige Trep-
penaufgang bei Errichtung des Forts nicht Bestandteil war. Aus denkmalpflegerischer Sicht 
wird daher eine alternative Zugangsmöglichkeit zum Rosengarten favorisiert.  
 
Derzeit ist das Architekturbüro damit beschäftigt Alternativvorschläge zu erarbeiten und mit 
entsprechenden Kosten zu hinterlegen. Mit der Vorlage dieser Vorschläge wird  im I. Quartal 
2019 gerechnet. Die Verwaltung wird anschließend diese Varianten sowie den erforderlichen 
Baubeschluss in den jeweils zuständigen Gremien beraten lassen.

Anlage 7: Erläuterung der Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung und Erschließung des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)

6203 Zeichen

Erläuterung der Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung und Erschließung des Rosengartens auf dem Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg       Gartenanlage Allgemein  Die Gartenanlage auf dem Dach des Zwischenwerks VIIIb soll in ihren Grundzügen nach dem historischen Vorbild / der ursprünglichen Planung von Fritz Encke aus den 1920er Jahren wieder hergestellt werden.  Die zukünftige Ausgestaltung / Bepflanzung liegt beim Grünflächenamt der Stadt Köln.   Wege / befestigte Flächen / Randsteine  Das historische Wegenetz und die befestigten Flächen der beiden leicht erhöhten Platanenhaine sollen wieder mit einer wassergebundenen Decke hergestellt werden. Auf Grund der nur eingeschränkten Pflege und eines Alters von fast 100 Jahren ist es erforderlich, den vorhandenen und mit Vegetation durchsetzten ehemaligen Belag auszutauschen und mit einer neuen wassergebundenen Wegedecke zu versehen. Die Wegefläche im Rosengarten beträgt ca. 1.360 m2, die Fläche der beiden Platanenhaine ca. 1.320 m2, also gesamt ca. 2.600 m2 wassergebundene Fläche.  Die vorhandenen alten Wege- und Beeteinfassungen aus abgerundeten Betonrandsteinen sollen dabei möglichst erhalten bleiben und nur vereinzelt wieder neu gesetzt werden.  Um den ehemaligen Brunnen in der Gartenmitte befindet sich eine knapp 52 m2 große Fläche mit originalem Ziegelsteinbelag. Dieser wird von Vegetation befreit und vereinzelte Absenkungen werden angehoben, zerbrochene Steine ausgewechselt und im Anschluß die Fugen komplett neu eingesandet.    Umfassungsmauern  Die Umfassungsmauern und Stufenanlagen zwischen den unterschiedlichen Gartenbereichen müssen auf Grund von teilweise gravierenden Schäden saniert werden.  An drei Stellen sind die Mauern komplett eingestürzt, in einigen Abschnitten sind Bereiche der äußeren Mauerschale herausgefallen und großflächig haben sich Ziegelsteine gelockert und das Fugenmaterial fehlt. Die Betonwerksteinabdeckungen haben sich ebenfalls großflächig gelockert und vereinzelt sind diese gebrochen. Insgesamt müssen fast 300 m Umfassungsmauern aus Ziegelsteinen, zwischen 0,40 m und 1,10 m hoch sowie 4 Treppenanlagen mit je 5 Trittstufen saniert werden.   Die Mauerabdeckungen müssen abgenommen werden, ebenso teilweise die oberen Steinreihen. Fehlstellen werden rekonstruiert und die Fundamente ertüchtigt bzw. verstärkt. Die Ausbrüche sind wieder zu vermauern und die lose Einzelsteine bzw. Abschnitte wieder zu befestigen. Das Fugennetz ist fast vollständig zu erneuern.

Brunnenanlage  In der Mitte des Rosengartens befinden sich die Überreste einer in den Boden eingelassenen sternförmigen Brunnenanlage. Das Brunnenbecken hat die Abmessungen 2,5 x 2,5 x 0,6 m,  Umfassungswände und Boden sind aus Beton. Die ursprüngliche Einfassung des Brunnenrandes aus Betonwerksteinplatten war schadhaft und nur noch teilweise vorhanden und wurde vor Jahren abgebaut. Teile der eingelagerten Brunneneinfassung können wiederverwendet werden, die fehlenden Platten werden nachgegossen. Die Ausbrüche des Bodens und der Seitenwände des Brunnens müssen ergänzt werden. Die gesamte Oberfläche im Anschluß mineralisch abgedichtet werden. Das Grünflächenamt prüft eine Bepflanzung mit geeigneten Wasserpflanzen (Seerosen).   Treppenanlage  Der Rosengarten soll über eine neue Treppenanlage in der Böschung für den Publikumsverkehr erschlossen werden. Die bisherige Treppenanlage muß weggen Baufälligkeit abgetragen werden. Da die Kaponniere nach dem ürsprünglichen Zustand von 1875 wieder hergestellt werden soll wird die neue Treppenanlage an anderer Stelle errichtet und in den Hang eingebettet. Eine geeignete Stelle wurde im Ortstermin im Januar festgelegt. Die Erschließung besteht aus insgesamt drei Treppenläufen mit kurzen Zwischenpodesten aus wassergebundener Wegedecke und verbindet den Fuß- und Radweg mit dem höhergelegenen süd-westlichen Platanenhain. Als Stufenmaterial sollen zur Kostenersparnis die vorhandenen Blockstufen aus Basalt wiederverwendet werden.   Rampe zum Rosengarten  In der Kostenschätzung für die Wiederherstellung des Rosen-gartens wurde eine für die Pflege geforderte Rampe zur Erschließung des Rosengartens auf dem Zwischenwerk VIIIb berücksichtigt. Die Rampe über-windet einen Höhenunterschied von ca. 7,50 m auf einer Länge von ca. 42,25 m und soll die Pflege und den Unterhalt der Gartenanlage ermöglichen.  Die geplante Rampe ist 2,00 m breit, davon entfallen auf die asphaltierte Wegbreite 1,50 m (Nutzbreite)  und auf die beiden befestigten Randstreifen je 20-30 cm. Um eine Rampe entlang der steilen Böschung zu realisieren muß ein massiver Unterbau keilförmig aufgeschüttet werden. Dieser Schotterkeil besitzt ein Volumen von min. 2,5 m3 je Meter

Rampenlänge. Bei einer rechnerischen Gesamtlänge von 45 m ergibt sich ein aufzuschüttendes Volumen von ca. 110 m3 für den Unterbau. Die Gesamtkosten für diese Rampe betragen ca. 50.000,00 €. Bei einer Rampenbreite von 3,00 m / 2,50 m Nutzbreite besitzt der Unterbau ein Volumen von min. 270 m3. Die Kosten für die breitere Rampe liegen bei ca. 85.000,00 €.  Aufgrund der Steigung von 10° oder 17,5% kann die Oberfläche nicht wassergebunden ausgeführt werden. Vielmehr soll eine asphaltierte Wegedecke mit einer Beschichtung zur Verbesserung der Griffigkeit ausgeführt werden. Diese Reaktionsharzbeschichtung wird mit einer Gesteinskörnung abgestreut, die farblich an die wassergebundene Wegedecke angepaßt wird.  Während der Rekonstruktionsphase der Gartenanlage soll der Unterbau der neuen Rampe ohne fertige Deckschicht, Randstreifen und Hangabstützung als Baustraße dienen. Während dieser Phase kann eine nutzbare Wegebreite von knapp über 2,50 m realisiert werden.  Ausgelegt ist die fertige, 1,50 m / 2,00 m breite Rampe für den Einsatz von kommunalen Kleinfahrzeugen* sowie fahrbaren und handgeführten Gartenmaschinen (Rasenmäher etc.).       Köln, 20.02.2019 Architekten Brod Drees Monnerjahn PartGmbB                 [ *Kommunale Kleinfahrzeuge z.B. Hansa APZ (Breite 1,25 m, Nutzlast 2,8t, gesamt 5,6t), Holder Muvo (Breite 1,31, Nutzlast 2,8t, gesamt 5,5t) oder Mega E-Worker (elektrisch, Breite 1,27 m, Nutzlast ca. 700kg, gesamt 1,9t), Minidumper und Minibagger (z.B. RD Jansen 1000 oder RD Wacker-Neuson 1001) ]

Anlage 1: Landschaftsplan M 1:5000

498 Zeichen

L 17
200m150100500 Mittelpunkt: [358277,5640443]   1:5000
 
KölnGIS
Schutzgebiete (Linie), Schutzgebiete (Fläche), Beschriftung und Symbole, Amtl. Basiskarte (s/w)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 27.05.2020

Anlage 8: Pläne zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)

8066 Zeichen

Hangneigung ca. 36° / 72%
23,50 38,60 21,5016,40
36,10
10,30
3,5027,502,60
3,50 3,50
Platanenhain PlatanenhainRosengarten
110,80 23,5063,80
8,90+0,34 -0,70-1,15
-1,75
+5,70
+5,25
±0,00
Hangneigung ca. 31° / 60%
-1,50
-2,25
-2,45
41,00
+5,25
45,00
7,809,8° / 17,0%Rampensteigung
MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM:
1:500KM10.12.2019
LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE + TREPPE
N
PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V01PROJEKT-NR.:2018-04
PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln
BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service
VARIANTE RAMPE LINKS UNDTREPPE RECHTS     A U S F Ü H R U N G S V A R I A N T E !Anlage zum land.-pfl. Begleitplan
0510152025 50
Bunker
60,00
24,35
19,30
1,75
Treppenanlage und Rampe für Pflege und Unterhaltung
31°Hangneigung
Aufschüttung Rampe bei Wegbreite 150 cm + 50 cm Randstreifen (30 + 20)+ 30 cm Bankettgesamt 230 cm  =    2,9 m3 / m
+5,70
Flächenbedarf Rampe + ZuwegungRampenlänge ca. 45 m, Weg 38 m  69 m2 Rampenfläche+44 m2 Randstreifen und Hangsteine113 m2 fest versiegelte Fläche+76 m2 Weg (wassergebundene Decke)189 m2 versiegelte Fläche125 m2 Bankett und Böschung314 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg-2,50
  T r e p p e n a n l a g e    15,3 m2 Basaltstufen  +13,9 m2 Podeste, Anschlusswege  (wassergebunden)  +  2,3 m2 Böschung    31,5 m2 Flächenbedarf Treppe  314,0 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg  345,5 m2 Flächenbedarf neu  - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage  303,1 m2 Gesamtflächenbedarf  davon  128,3 m2 Asphalt / Basaltstufen / Randsteine  +89,9 m2 wassergebundene Decke  - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage  175,8 m2 versiegelte Fläche  127,3 m2 Böschungsfläche  [105,0 m3 Aufschüttung]
AbrissBestandstreppenanlage145,50
Hangneigung ca. 31° / 60%

AbrissBestandstreppenanlage
Hangneigung ca. 36° / 72%
23,50 38,60 21,5016,40
36,10
3,5027,502,60
3,50 3,50
Platanenhain PlatanenhainRosengarten
110,80 23,5063,80
8,90+0,34 -0,70-1,15
-1,75
+5,70
+5,25
±0,00
42,25
7,4530°Hangneigung32,5°Hangneigung35°Hangneigung
Aufschüttung Rampe bei Wegbreite150 cm  =    1,5 m3 / m200 cm  =    2,7 m3 / m300 cm  =    6,1 m3 / m
Aufschüttung Rampe bei Wegbreite150 cm  =    2,0 m3 / m200 cm  =    3,5 m3 / m300 cm  =    7,9 m3 / m
Aufschüttung Rampe bei Wegbreite150 cm  =    2,6 m3 / m200 cm  =    4,7 m3 / m300 cm  =  10,5 m3 / m
1,50
10° / 17,5%Rampensteigung
2,004,10
Hangneigung ca. 31° / 60%
-1,50
-2,25
-2,45
-2,50
41,00
+5,25
MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM:
1:500KM10.12.2019
VARIANTE RAMPE UND TREPPE RECHTSE N T W U R F   V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. BegleitplanLAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPEN + TREPPE
N
PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V02PROJEKT-NR.:2018-04
PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln
BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service
0510152025 50
Bunker
60,00
Rampe Variante 1
Treppenanlage und Rampe für Pflege und Unterhaltung(beides rechts)Der Hang ist auf der rechten Seite steiler - ungünstig für die Anböschung der Rampe: deutlich mehr Böschungsfläche und -volumen.
Flächenbedarf Rampe + ZuwegungRampenlänge ca. 42,5 m, Weg 38 m  66 m2 Rampenfläche+52 m2 Randstreifen und Hangsteine118 m2 fest versiegelte Fläche+76 m2 Weg (wassergebundene Decke)194 m2 versiegelte Fläche 266 m2 Bankett und Böschung460 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg
  T r e p p e n a n l a g e    15,3 m2 Basaltstufen  +13,9 m2 Podeste, Anschlusswege  (wassergebunden)  +  2,3 m2 Böschung    31,5 m2 Flächenbedarf Treppe  460,0 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg  491,5 m2 Flächenbedarf neu  - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage  449,1 m2 Gesamtflächenbedarf  davon  133,3 m2 Asphalt / Basaltstufen / Randsteine  +89,9 m2 wassergebundene Decke  - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage  180,8 m2 versiegelte Fläche  268,3 m2 Böschungsfläche  [180,0 m3 Aufschüttung]
Hangneigung ca. 31° / 60% 10,70

Hangneigung ca. 36° / 72%
23,50 38,60 21,5016,40
3,5027,502,60
3,50 3,50
Platanenhain PlatanenhainRosengarten
110,80 23,5063,80
8,90+0,34 -0,70-1,15
-1,75
+5,70
+5,25
±0,00
31°Hangneigung36°Hangneigung
Aufschüttung Rampe bei Wegbreite 150 cm + 50 cm Randstreifen (30 + 20)+ 30 cm Bankettgesamt 230 cm  =    2,9 m3 / m
-1,50
-2,25
-2,45
-2,50
41,00
+5,25
133,50
3,43° / 6,0%Rampensteigung
VARIANTE RAMPE RECHTS BARRIEREFREI     E N T W U R F   V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. BegleitplanMASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM:
1:500KM10.12.2019
LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE Barrierefrei
N
PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V03PROJEKT-NR.:2018-04
PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln
BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service
0510152025 50
Bunker
60,00
Rampe barrierefrei nach DIN 18040-1, -3, Barrierefreies Bauen
880830680660600Kreisradien
2,95
8,9566,40
58,15
-0,22
-0,58
+0,14
+0,50
+0,86
+1,22
+1,58+1,94+2,30+2,66+3,02+3,38+3,74+4,10+4,46+4,82+5,18
-0,94
-1,30
6,53
Hangneigung ca. 31° / 60%
bei 36° Hangneigunggesamt 230 cm  =    6,0 m3 / m
Flächenbedarf Rampe barrierefreiRampenlänge incl. Podeste ca. 133,50 m210 m2 Rampenfläche130 m2 Randstreifen und Hangsteine340 m2 versiegelte Fläche460 m2 Bankett und Böschung800 m2 Flächenbedarf gesamt425 m3 Aufschüttung
AbrissBestandstreppenanlage

WiederaufbauBestandstreppenanlage
Hangneigung ca. 36° / 72%
23,50 38,60 21,5016,40
36,10
10,30
3,5027,502,60
3,50 3,50
Platanenhain PlatanenhainRosengarten
110,80 23,5063,80
8,90+0,34 -0,70-1,15
-1,75
+5,70
+5,25
±0,00
Hangneigung ca. 31° / 60%
-1,50
-2,25
-2,45
41,00
+5,25
MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM:
1:500KM10.12.2019
LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE + TREPPE
N
PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V04PROJEKT-NR.:2018-04
PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln
BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service
VARIANTE RAMPE LINKS UNDWIEDERAUFBAU BESTANDSTREPPEE N T W U R F   V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. Begleitplan
0510152025 50
Bunker
60,00
24,35
19,30
1,75
+5,70
-2,50
145,50
Hangneigung ca. 31° / 60%
  T r e p p e n a n l a g e    42,4 m2 Basaltstufen, Podeste und          Brüstungsmauer  +15,3 m2 Anschlusswege                    (wassergebunden)    57,7 m2 Flächenbedarf TreppeRampe siehe Plan M103-V01 sowieFlächen + KostenmatrixEine	
  Rampe	
  zum	
  Rosengarten	
  ist	
  unabhängig	
  von	
  der	
  Treppenvariante	
  notwendig	
  für	
  die	
  Pflege	
  der	
  Gartenanlage!

neueStahltreppe
AbrissBestandstreppenanlage
Hangneigung ca. 36° / 72%
23,50 38,60 21,5016,40
36,10
10,30
3,5027,502,60
3,50 3,50
Platanenhain PlatanenhainRosengarten
110,80 23,5063,80
8,90+0,34 -0,70-1,15
-1,75
+5,70
+5,25
±0,00
Hangneigung ca. 31° / 60%
-1,50
-2,25
-2,45
41,00
+5,25
MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM:
1:500KM10.12.2019
LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE + TREPPE
N
PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V05PROJEKT-NR.:2018-04
PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln
BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service
VARIANTE RAMPE LINKS UNDNEU STAHLTREPPE     E N T W U R F   V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. Begleitplan
0510152025 50
Bunker
60,00
24,35
19,30
1,75
+5,70
-2,50
145,50
Hangneigung ca. 31° / 60%
  T r e p p e n a n l a g e      2,8 m2 Fundamente Stahltreppe  +23,0 m2 Anschlusswege                    (wassergebunden)    25,8 m2 Flächenbedarf TreppeRampe siehe Plan M103-V01 sowieFlächen + KostenmatrixEine	
  Rampe	
  zum	
  Rosengarten	
  ist	
  unabhängig	
  von	
  der	
  Treppenvariante	
  notwendig	
  für	
  die	
  Pflege	
  der	
  Gartenanlage!

Beratungsverlauf (1)

22.06.2020 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1609/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.06.2020
Erstellt
27.05.2020 15:41