1609/2020
Sanierung Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg, hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans
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Anlage 11: Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland
2307 Zeichen
Von: <Densi.Poikayil@STADT-KOELN.DE> An: <info@engel-la.de>; <christinedrees@gmx.de>; <kmarchitekten@t-online.de>; <dietmar.engels@stadt-koeln.de> Cc: <ute.goetz-koenig@stadt-koeln.de>; <Ruth.Beckmann@STADT-KOELN.DE> Gesendet: Dienstag, 26. November 2019 15:02 Betreff: WG: Zwischenwerk VIII b Seite 1 von 1 21.12.2019 Von: Engelen, Petra [ mailto:Petra.Engelen@lvr.de ] Gesendet: Dienstag, 26. November 2019 13:50 An: Oetinger, Lea < Lea.Oetinger@STADT -KOELN.DE > Cc: Lang, Dr. Gundula < Gundula.Lang@lvr.de > Betreff: Zwischenwerk VIII b Sehr geehrte Frau Oetinger, ergänzend zum Protokoll des gemeinsamen Ortstermins am 19.11.2019 und im Rahmen der Maßnahmenplanung für das Zwischenwerk VIII b weist das LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland daraufhin, dass die gestaltete Freifläche, der Rosengarten, ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungsgeschichte der Gesamtanlage darstellt. Unter Berücksichtigung gartendenkmalpflegerischer Belange sind Pflegemaßnahmen zum Schutz , zur Erhaltung und Entwicklung der Schmuckanlage dringend erforderlich. Bei der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans hält es die Denkmalpflege aus fachlicher Sicht für sinnvoll, dass sich die Ausgleichs - oder Ersatzmaßnahmen auf die Revitalisierung der historischen Schmuckanlage oder deren Pflege beziehen. Nachfolgend stichpunktartig aufgeführte Maßnahmen sind kurz-,mittel- und langfristig zum Erhalt der Anlage auszuführen: regelmäßiger Rückschnitt der Platanen / Freistellen der Platanengruppe von angrenzendem Wildwuchs, Gehölze verschatten die Platzsituation und behindern das Aufwachsen nachgepflanzter Bäume/ Platanen bei Bedarf nachpflanzen / Sichtbeziehungen wiederherstellen / Rosen und Stauden pflanzen – Pflanzplan erstellen / Wege und Kantensteine freilegen / Wegebelag teilweise erneuern / Rasenflächen überarbeiten…. Ein Pflegekonzept ist für die nachhaltige Unterhaltung und die Sicherung des gartenkünstlerischen Werts der Schmuckanlage - als charakteristischer Bestandteil der Umnutzung einer Befestigungsanlage im Äußeren Grüngürtel – unbedingt zu erarbeiten. Für Rückfragen oder für eine erneute Ortsbesichtigung unter den o.g. Aspekten stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Petra Engelen
Anlage 10: Stellungnahme des Amts für Denkmalschutz /-pflege der Stadt Köln
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48/2 28.08.2019 Frau Dr. Grams-Thieme R 23920 571-1 Zwischenwerk ViIllb, Militärringstr. o.Nr., Köln-Marienburg Wiederherstellung der Zuwegung zum Rosengarten Das Zwischenwerk VIllb wurde 1876 erbaut und 1926 im Bereich der Kaponniere durch eine Treppenanlage ergänzt. 2017 zeigten sich erhebliche Substanzschäden an der Kaponniere. Mauerwerk stürzte ein und beschädigte auch die Treppenanlage, die daraufhin aus Verkehrssicherungsgründen abgesperrt wurde. Damit war auch der Zugang zum Park bzw. Rosengarten versperrt. Da 1975 in der Nähe der Schadensstelle bereits vergleichbare Schäden am Mauerwerk auf- getreten waren, wurde für die Substanzprüfung ein denkmalerfahrenes Statikbüro hinzuge- zogen. Ergebnis der Prüfung war, dass keine Sanierung, sondern nur noch ein Neubau in Betracht kommen konnte. Der.Bau einer neuen Treppenanlage in Form einer in die Böschung eingebundenen Anlage — unter Verwendung der Bestands-Basaltstufen — , ermöglicht den erneuten Zugang zum Ro- sengarten und bietet darüber hinaus die Gelegenheit, den Ursprungszustand der Kaponniere (ohne angebaute Treppenanlage) wieder herzustellen. Für die vom Grünflächenamt zusätzlich für Unterhalt und Pflege des Rosengartens ge- wünschte Rampe wurde von den Architekten Brod Drees Monnerjahn in mehrere Varianten entwickelt, von denen die Variante „Treppe rechts und Rampe links“ als grundsätzlich denk- malverträglichste Lösung betrachtet wird. Das Erscheinungsbild der Hauptansicht und der Sichtachsen in den umlaufenden Graben wird mit dieser Lösung am wenigsten beeinträch- tigt, da die geplante Rampe weiter zurückgesetzt beginnt und vom bereits vorhandenen stö- renden Bunkerbauwerk verdeckt wird. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der denkmalpflegerische Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, da das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zur Beneh- mensherstellung gemäß $ 21 Abs. 4 DSchG NW eingebunden werden muss. Eine entsprechende Stellungnahme liegt noch nicht vor. Ob bei dem Bau der Rampe auch Belange der Bodendenkmalpflege betroffen sind, ist sepa- rat zu prüfen. per
Anlage 5: Stellungnahme des Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zum Pflegeaufwand
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Von: Grieser, Manfred Gesendet: Mittwoch, 17. April 2019 10:10 An: Poikayil, Densi Cc: Götz-Koenig, Ute Betreff: Zwischenwerk VIII b // Beschreibung des Pflegeaufwands Sehr geehrte Frau Poikayil, nachstehend die gewünschte Beschreibung Pflegeleistungen; regelmäßig auszuführende Arbeiten: · Rasenflächen mähen: Mindestarbeitsgänge / Jahr: 10-12 St ück. Anmerkung: Die Anzahl der Schnittgänge sollte nicht heruntergesetzt werden, da dann Schnittgut anfällt, welches dann aufwändig zusammen zu harken, zu laden und abzutransportieren ist. · Heranschaffen von Wasser für die erforderlichen Wässerungen, hier für Ersatzpflanzungen von Bäumen und Formgehölzen; Mindeststückmenge (in der Regel pro Jahr) 1–2 Bäume/Gehölze, Mindestarbeitsgänge/Jahr: 10 - 12 Stück, wobei jeweils ca. 100 Liter heranzuschaffen sind. · Wegedeckenunterhaltung der wassergebundenen Wege: Mindestarbeitsgänge/ Jahr: 6 Stück, Hierzu sind jedes Mal die Decken von Wildkrautaufwuchs zu schuffeln und neu mit Deckenmaterial nachzudecken. Aufwand jedes Mal: Wildkraut aufnehmen, in Big-Bags verladen und abtransportieren, Deckenmaterial in Big-Bags heranschaffen. Wasser zur Deckenbewässerung heranschaffen. Zur Menge. Ein Big-Bag fast ca. 1 m3; diese Menge ist ansonsten über Eimer (bei Treppennutzung) bzw. jeweils per Kranandienung auf die Bunker- Dachebene heranzuschaffen. Zwecks Kranandienung muss für jeden erforderlichen Einsatz eine Anmietung erfolgen. · Baumpflege: hier an den Platanen Dachformschnitt ausführen; unter Zuhilfenahme eines fahrbares Gerüst, Mindestarbeitsgänge/ Jahr: 1 Stück , Fahrgerüst heranschaffen und nach Schnittausführung wieder abräumen / Einzelteile vor Ort zusammenbauen. Abtransport des anfallenden Schnittgutes, Menge ca. 8 – 10 m3. · Heckenschnitt: Mindestarbeitsgänge/Jahr: 2 - 3 Stück, Aufwand: jedes Mal anfallendes Schnittgut aufnehmen, in Big-Bags verladen und abtransportieren. Sonderleistungen: · Zusätzliche Arbeiten · Ersatzpflanzungen · z. B. Bänke setzen · z. B. Umwandlung einer Rasenfläche in eine Rosen- bzw. Staudenfläche · etc. about:blank 1 von 2 18.09.2019 10:45 Zu Bedenken gebe ich, dass über eine Treppenanlage lediglich Geräte bis ca. 50 kg und dann nur mittels zwei Personen herangeschafft werden dürfen. Die Anlieferung von Baustoffen, Geräten etc. über 50 kg bedarf jedes Mal einer Andienung mittels Kraneinsatzes. Abschließend weise ich somit nochmals darauf hin, dass von einer Wiederherstellung/ Sanierung dieser Grünanlage, ohne eine Rampenerschließung, abzusehen ist und 67 nicht über die hierfür erforderlichen Personal- und Gerätekapazitäten verfügt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Manfred Grieser Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 67-Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stolberger Straße 11 50933 Köln Telefon: 0221 221 24985 Telefax: 0221 221 38410 E- mail : mailto:manfred.grieser@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de about:blank 2 von 2 18.09.2019 10:45
Anlage 4: Maßnahmenplan
1932 Zeichen
bh M 1:50027.05.2020LP 2 Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln Projekt Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln Bauherr PlanverfasserENGEL LandschaftsarchitektenLustheide 8551427 Bergisch GladbachTel 02204 - 86 499 71 info@engel-la.deMaßstabDatum Planerst. / Änd.Leistungsphase19 - 05Projekt-Nr. Zeichnungs-Nr. / IndexZeichnungLBP - MaßnahmenplanBlattgrößeGezeichnette/bhBearbeiter/-in 2 / - M 49.9149.77 51.18 51.19 51.3151.3751.44 51.9952.1452.33 52.5952.8052.67 52.7052.6552.6054.08 56.82 56.8652.13 52.67 51.4752.38 52.2852.07 52.0052.1052.33 52.45 50.72 50.65 51.17 51.26 49.14 48.95 49.1149.0948.8248.98 48.7148.93 49.15 49.08 48.96 48.92 48.99 49.52 49.38 49.3149.21 49.14 49.3349.75 49.63 57.87 57.82 57.76 58.01 57.52 57.42 57.37 57.6358.2558.16 58.16 58.06 58.02 58.1257.50 57.56 57.5857.62 57.66 57.62 57.54 57.5257.55 57.55 57.6557.18 57.6757.64 57.70 57.63 57.50 57.5057.5058.1558.01 58.12 58.11 58.1358.2457.62 57.61 57.53 52.15 0,25/80,2/80,25/8 0,15/6 0,2/60,2/6 0,45/8 0,4/- 0,35/6 0,1/40,35/- 0,45/8 0,5/10 0,6/10 0,55/6 0,6/80,55/60,45/80,45/- 0,2/60,15/4 0,15/4 0,4/6 0,15/4 0,2/4 0,25/6 0,25/60,3/60,45/80,3/8 0,2/6 1,0/10 0,8/10 0,6/6 0,7/8 0,2/4 Kunst BankPlatten Rad- und FußwegAsphalt Rad- und FußwegAsphaltBetonPflasterWieseWiese Wiese I FD EisenwandEisenwand I FD I FD I FD 1609 Stadt KölnGrdb.Bl. 51 Stadt KölnGrdb.Bl. 51 -1,15 0,25/6 0,65/12 3x0,1/50,1/4 3x0,15/53x0,15/53x0,15/60,3/8 0,2/50,55/103x0,15/50,25/50,55/90,4/7 0,4/9 0,25/80,25/70,15/50,8/160,1/30,1/30,1/3 2x0,25/50,3/60,3/6 Beetflächen HM 51Scherrasen HY 2Wassergebundene Wegedecke Brunnen / Klinker Liguster HeckeBodendeckende Gehölze Geschnittene Platanen Legende Bestand BB 1Gebüsch, Einzelsträucher Legende Konflikt Eiben KegelförmigPlangebietsgrenze 1827/185 HY 1Blockstufen BB 1Aufschüttung HY 1AsphaltHN 812Böschungsmauer HY 2Schotterrasen Baum, zu fällen Legende Maßnahmen
Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER
BEGLEITPLAN (LBP)
ZUM
PROJEKT
Sanierung Zwischenwerk VIIIb
Kaponniere + Rosengarten
Militärringstraße 10
50996 Köln-Marienburg
Auftraggeber:
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Ottoplatz 1
50679 Köln
Verfasser:
ENGEL Landschaftsarchitekten AKNW
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
ENTWURF
Inhaltsverzeichnis
1. VORBEMERKUNGEN......................................................................................................................................3
1.1 ANLASS UND ZIELSETZUNG............................................................................................................................... 3
1.2 PLANUNGSABSICHT........................................................................................................................................... 4
1.3 STANDORTWAHL / ALTERNATIVEN.....................................................................................................................4
2. ERLÄUTERUNGEN ZUM PLANGEBIET.....................................................................................................4
2.1 ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES..................................................................................................................... 4
2.2 KURZBESCHREIBUNG DES PLANUNGSVORHABENS...............................................................................................4
2.3 PLANUNGSVORGABEN........................................................................................................................................5
3. EINGRIFFSDARSTELLUNG ..........................................................................................................................5
3.1 EINGRIFFE DURCH DEN NEUBAU DER TREPPE SOWIE DER ZUFAHRT UND RAMPE................................................. 6
3.2 TABELLE EINGRIFFSBERECHNUNG......................................................................................................................8
4. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN................................................................................... 9
4.1 MINDERUNGS- UND SCHUTZMASSNAHMEN.........................................................................................................9
4.2 AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN...........................................................................................................9
4.3 AUSGLEICHSBEDARF..........................................................................................................................................9
5. KOSTEN............................................................................................................................................................ 10
6. ZUSAMMENFASSUNG.................................................................................................................................. 11
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 2 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg
1. Vorbemerkungen
1.1 Anlass und Zielsetzung
Das Liegenschaftsamt der Stadt Köln als Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem Gelände des
Zwischenwerk VIIIb - ein Relikt einer Befestigungsanlage aus dem Jahre 1876 im Äußeren
Verteidigungsring der Stadt Köln - einige Gebäudeteile zu sanieren. In diesem Zusammenhang soll
auch der Rosengarten weitestgehend in seiner alten Form wieder hergestellt sowie
Zugangsmöglichkeiten für Fußgänger und eine Zufahrt für Pflegefahrzeuge geschaffen werden.
Mit der Planung sind Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grünflächen verbunden. Die damit
einhergehenden Verminderungen der Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen sowie der
Bodenfunktionen können die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen. Nach den
§§ 14 – 19 BNatSchG sowie den §§ 30 - 33 LNatSchG ist im Rahmen eines Landschaftspflegerischen
Begleitplanes die Eingriffsregelung für Eingriffe in Natur und Landschaft abzuarbeiten.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan beinhaltet alle Informationen, die zur Beurteilung des
Eingriffes erforderlich sind:
1. Beschreibung und Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Umfang des Eingriffs und
Prognose der Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
2. Betrachtung der Eingriffe in das Landschaftsbild, des landschaftlichen Charakters und der
einzelnen Schutzgüter
3. Erfassung und Bewertung der ökologischen Gegebenheiten
4. Aufzeigen der Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Verminderung von Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft
5. Beschreibung und Darstellung von Art und Umfang notwendiger Maßnahmen zur
Kompensation der Eingriffsfolgen – Landschaftspflegerische Maßnahmen
Da es sich um ein Planungsvorhaben handelt, dass in einem Landschaftsschutzgebiet realisiert
werden soll, ist eine Befreiung und Ausnahmegenehmigung von den Geboten und Verboten des
Landschaftsplans einzuholen. Die für eine fehlerfreie Abwägung und Entscheidung einzubringenden
Belange von Natur und Landschaft werden in Text und Karte dargestellt. Aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit beschränkt sich der LBP im Hinblick auf den Umfang der durch den geplanten
Bau der Erschließungsanblagen zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild auf die Darstellung der für die Beurteilung der Eingriffssituation wesentlichen
Faktoren.
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"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg
1.2 Planungsabsicht
Das gesamte Vorhaben basiert in politischer Hinsicht auf einem Antrag aus der Bezirksvertretung
Rodenkirchen aus dem Dezember 2018, die defekte Treppenanlage sowie Teile der Kaponniere zu
sanieren. (siehe Anlage „Stellungnahme Antrag BV Rodenkirchen“).
1.3 Standortwahl / Alternativen
In Bezug auf die Treppenanlage und die Zufahrtsrampe wurden im Vorfeld der Planungen durch die
Architekten Brod Drees Monnerjahn verschiedene Varianten untersucht, zeichnerisch dargestellt und
textlich erläutert (siehe Anlagen „ Erlauterung Wiederherstellung Rosengarten“, „Plane
Erschliessungsvarianten“, „Matrix Erschließungsvarianten“ ). Aufgrund der geringsten Eingriffsfläche
ist die Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ (Plan M 103-V01 vom 10.12.2019) zur Umsetzung
vorgesehen.
Seitens Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln wird das Vorhaben in der Variante
„Rampe Links und Treppe rechts“ unterstützt und als die grundsätzlich denkmalverträglichste Lösung
betrachtet (siehe Anlage „Stellungnahme Denkmalpflege Stadt“). Das LVR-Amt für Denkmalpflege im
Rheinland weist in seiner Stellung-nahme darauf hin, dass der Rosengarten ein wesentlicher
Bestandteil der Entwicklungsgeschichte der Gesamtanlage ist und hebt die Dringlichkeit
erforderlicher Pflegemaßnahmen hervor (siehe Anlage „Stellungnahme LVR-Denkmalpflege“).
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im“Äußeren Grüngürtel“ der Stadt Köln an der Militärringstraße im Stadtteil
Marienburg und in unmittelbarer Nähe zum Rhein. Angrenzend befindet sich der Kleingartenverein
„Rosengarten“.
2.2 Kurzbeschreibung des Planungsvorhabens
Eine einsturzgefährdete Treppenanlage, die bisher den Zugang von der Militärringstraße zum
Rosengarten ermöglichte, soll abgerissen werden. Der Bau einer neuen Treppenanlage in Form einer
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 4 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg
in die Böschung eingebundenen Anlage (unter Verwendung der Bestands-Basaltstufen) ermöglicht
den erneuten Zugang zum Rosengarten und bietet darüber hinaus die Gelegenheit, den
Ursprungszustand der Kaponniere (d.h. ohne die angebaute Treppenanlage, die ursprünglich nicht
zur Festungsanlage gehörte) wieder herzustellen.
Die Zufahrtsrampe ist ein neues Element und für eine sach- und fachgerechte Pflege des
Rosengartens nach Aussage des zuständigen Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt
Köln unverzichtbar (siehe Anlage „Stellungnahme Grünflächenamt“).
2.3 Planungsvorgaben
Das Plangebiet ist im Landschaftsplan (LP) der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet LSG „Äußerer
Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ (L 17) dargestellt. „Die
Schutzfestsetzung zielt in diesen Bereichen insbesondere auf die Wiederherstellung der Landschaft
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als verbindende Erholungsräume. Darüber hinaus erfüllt
das Schutzgebiet aufgrund von Lage und Ausdehnung wichtige Funktionen für die Sicherung des
Grundwasserhaushalts, insbesondere die Grundwasserneubildung. Für den eigentlichen Bereich des
Zwischenwerk gibt es keine weiteren konkreten Festsetzungen.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Hochkirchen.
Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.
3. Eingriffsdarstellung
Für die Sanierung der Gebäudeteile hat der Aspekt „Eingriffe in Natur und Landschaft“ keine
Bedeutung.
Die Sanierung und Wiederherstellung des Rosengartens wird nicht als Eingriff verstanden, da es sich
hierbei um eine Pflegemaßnahme des zuständigen Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der
Stadt Köln handelt und gemäß § 30 Abs. (2) LNatSchG NRW Landesnaturschutzgesetz (Fassung
21.07.2000) „...in der Regel nicht als Eingriffe (gelten) ...3. die Beseitigung von durch Sukzession oder
Pflege entstandenen Biotopen oder Veränderungen des Landschaftsbilds auf Flächen, die in der
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"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg
Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt waren, bei Aufnahme einer
neuen oder Wiederaufnahme der ehemaligen Nutzung (Natur auf Zeit)...“.
Eine Erneuerung der bestehenden Treppenanlage aus den 1920er Jahren ist aus verschiedenen
Gründen keine Option (siehe Anlage „Erlauterung Wiederherstellung Rosengarten“), so dass aus
vorgenannten Gründen die Herstellung einer neuen Treppeanlage sowie einer Zufahrtsrampe
geboten ist.
3.1 Eingriffe durch den Neubau der Treppe sowie der Zufahrt und Rampe
a) anlagebedingt :
Flächenversiegelung: Die versiegelte Fläche bei der alten Treppenanlage beträgt ca. 43 qm, bei der
neuen Treppenanlage ca. 16 qm durch die Stufen sowie ca. 14 qm wassergebundene Wegedecke für
Podeste und Anschlusswege. Die versiegelte Fläche bei der Rampe beträgt ca. 69 qm: d.h. in der
Flächenbilanz ergibt sich eine zusätzliche Versiegelung von ca. 56 qm Boden durch die Neuanlage der
Rampe.
Flächenumwandlung: Umwandlung einer Scherrasenfläche in einen Schotterrasen als Zufahrt von der
Erschließungs-straße Militärring zur Rampe (ca. 76 qm).
Baumfällungen: Erforderliche Baumfällung von zwei Bäumen (Stammdurchmesser 0,1 und 0,2 m) im
Bereich der neuen Treppenanlage sowie von sieben Bäumen (Stammdurchmesser 4x0,2
mehrstämmig / 0,55 / 0,2 / 3 Stk mit 0,35 / 0,25m) im Bereich der neuen Rampe. Baumarten wie z.B.
Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Eschen-Ahorn und Robinie. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um
geplante Baumpflanzungen, sondern um Spontanvegetation, die sich im Laufe der Jahre sukzessiv
entwickelt hat.
b) baubetriebsbedingt:
Temporäre Beanspruchung von Boden durch den erforderlichen Arbeitsraum für die Herstellung von
Treppe und Rampe sowie den Abbruch der zerstörten Treppenanlage.
Temporäre Beanspruchung von Boden für die Baustelleneinrichtung und die Durchführung der
Baumaßnahmen.
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c) betriebsbedingt:
Beeinträchtigungen durch die Nutzung von Treppe und Rampe sowie den Betrieb des Rosengartens
sind nicht zu erwarten.
Artenschutz
Gemäß dem Fachinformationssystem „Geschützter Arten in Nordrhein-Westfalen“ und der
entsprechenden Messtischblätter können planungsrelevante Arten im Projektgebiet vorkommen.
Die artenschutzrechtliche Beurteilung des Eingriffs kann derzeit nicht abschließend geklärt werden,
da durch die Maßnahme auch größere Bäume betroffen sind, die potentielle Fortpflanzungs- und
Ruhestätten bedrohter Tierarten sein können. Eine erste In-Augenschein-Nahme ergab keine
Hinweise auf z.B. vorhandene Bruthöhlen in den zu fällenden Bäumen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind am konkreten Planungsstandort keine planungsrelevanten
Arten bekannt. Außerdem bestehen aufgrund des verbleibenden Vegetationsbestandes ausreichend
Ausweichmöglichkeiten.
Da derzeit unklar ist, wann die Baumaßnahme umgesetzt wird, ist rechtzeitig vor Beginn der
Baumaßnahmen eine Prüfung in Abstimmung mit der UNB erforderlich. Über erforderliche
Maßnahmen zum Artenschutz kann erst dann entschieden werden.
Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt.
Landschaftsbild
Die Neuanlage der Treppe und der Zufahrtsrampe verändert zwar das Landschaftsbild durch bauliche
Elemente, jedoch sind derartige Erschließungsflächen unandingbare Bestandteile einer Parkanlage –
und die Festungsanlage mit dem darauf befindlichen Rosengarten ist sicherlich als solche zu
betrachten. Insofern wird das Landschaftsbild nicht störend beeinträchtigt.
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3.2 Tabelle Eingriffsberechnung
Die Ermittlung der Werte erfolgt anhand der Methode LUDWIG 1991.
Eingriffs-
beschreibung
Betroffener
Biotoptyp
Ökologischer
Wert vorh.
Biotoptyp
Ökologischer
Wert nach
Eingriff
Abwertung/
Aufwertung
Fläche
qm Gesamtwert
Neubau Zufahrtsrampe
Schotterrasen
(HY2/4*)
Rasenflächen
(HM51/6) 6 4* 2 76 -152
Aufwertung HY2 von 3 auff 4 Pkt, da Schotterffäche mit Bewuchs
Rampe,
versiegelt
(HY0/0)
Gebüsch
(BB1/17) 17 0 17 69 -1173
Stützmauer
(HN812/3)
Gebüsch
(BB1/17) 17 3 14 44 - 616
Bankett und
Bewuchs
Aufschüttung
(BB1/15*)
Gebüsch
(BB1/17) 17 15* 2 127 - 254
Abwertung BB1 von 17 auf 15 Pkt, da die Maturität erst nach einem gewissen Zeitraum wieder erreicht wird
Neubau Treppenanlage
Stufenanlage
versiegelt
(HY1/0)
Gebüsch
(BB1/17) 17 0 17 15 -255
Wassergebundene
Wegedecke
(HY2/3)
Gebüsch
(BB1/17) 17 3 14 14 - 196
Wiederherstellung Kehlgraben
Rasenflächen
(HM51/6)
Abriss
Treppenanlage
(HY1/0)
0 6 +6 43 258
Größe der Eingriffsfläche 388 qm
Gesamtwert Eingriff (Ausgleichsbedarf) - 2.388 Pkt
Externer Ausgleich
Rasenflächen
(HM51/6)
Baumreihen,
Einzelbäume
(BF 32/15)
6 15 9 350* 3150
Je Baum 25 qm Fläche, ergibt bei 14 zu pflanzenden Bäume eine Fläche von 350 qm
Dem Ausgleichsbedarf von 2.388 Pkt stehen 3.150 Pkt als Ausgleich auf externer Fläche gegenüber.
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4. Landschaftspflegerische Maßnahmen
4.1 Minderungs- und Schutzmaßnahmen
Die vorhandene Treppenanlage wird zurückgebaut und die Fläche als Scherrasen angelegt.
Anfallendes Niederschlagswasser auf den neu herzustellenden befestigten Flächen wird in
angrenzende Vegetationsflächen geleitet und kann dort versickern, so dass die
Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt wird.
Während der Bauphase ist zu beachten:
- Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes gemäß DIN 18920 "Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" bzw. der RAS-LG 4 "Schutz von
Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen"
- getrennte Behandlung von Unter- und Oberboden: Unterboden, der nicht mehr zur
Geländeprofilierung des Arbeitsbereiches benötigt wird, ist zu entsorgen; Oberboden ist vor Ort
zu belassen und in den neu herzustellenden Böschungsbereichen einzuarbeiten.
- Flächen für die Baustelleneinrichtung ausschließlich im Bereich des Eingangs zur
Festungsanlage an der Militärringstraße anlegen.
4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Für die Fällung von 9 Bäumen sollen 14 Ersatzpflanzungen auf dem Gelände der ans Plangebiet
angrenzenden Kleingartenanlage „Rosengarten“ erfolgen. Entlang des Erschließungsweges wäre
ausreichend Platz dafür. (Dazu wurde bei Vorgesprächen die Zustimmung des Grünflächenamtes
signalisiert.)
Böschungsbereiche, die im Rahmen der Baumaßnahme für die Treppenanlage und Rampe
beansprucht werden, sollen anschließend mit standortgerechten Pflanzen (z.B. Efeu oder Anssat
von Wildblumen) begrünt werden.
Bezogen auf die Gesamtgröße der „Festungsanlage Zwischenwerk VIII“ wird die Auswirkung der
Neu-Versiegelung von ca. 55 qm aufgrund der seitlichen Versickerung des Niederschlagwassers
als sehr gering angesehen.
4.3 Ausgleichsbedarf
Die Größe der Eingriffsfläche beträgt ca. 390 qm.
Dem Eingriffswert von 2.646 Punkten stehen im Eingriffsgebiet 258 Punkte an Minderung durch den
Abriß der Treppenanlage gegenüber.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 9 von 11
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Das verbleibende Defizit von 2.388 Punkten kann nicht im Plangebiet „Festungsanlage“ kompensiert
werden: die Böschung, in die durch den Bau der Treppe und Rampe eingegriffen wird, ist mit
Gebüsch und Bäumen bestanden, so dass an dieser Stelle Neuanpflanzungen keinen Sinn machen..
Darüber hinaus bietet der Rosengarten aufgrund der geplanten denkmalgerechten Sanierung keine
Möglichkeiten, an dieser Stelle naturnahe Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Das gemäß o.g. Tabelle verbleibende Defizit von 2.388 Pkt kann auf einer externen Fläche
kompensiert werden. Für jeden gefällten Baum soll ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Ergänzend
dazu soll – in Anlehnung an die Baumschutzsatzung der Stadt Köln - für jeden gefällten Baum mit
einem Stammumfang > 100 cm ein weiterer Baum gepflanzt werden, so dass insgesamt 14 Bäume zu
pflanzen sind.
Die Ausführungsplanung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (hier besonders: Verortung,
Baumarten und Bodenvorbereitung der Baumstandorte) soll in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Bei den Baumarten sollen z.B. Acer campestre, Carpinus
betulus, Crataegus laevigata und Sorbus aucuparia gemäß der Liste für die Ersatzpflanzung
bodenständiger Bäume der Stadt Köln verwendet werden.
5. Kosten
Die Kosten für die Herstellung der Treppenanlage betragen ca. 76.000,- Euro brutto, die Kosten für
die Herstellung der Rampe betragen ca. 107.000,- Euro brutto (gesamt ca. 183.000,- Euro).
Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind darin nicht enthalten.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Projekt Seite 10 von 11
"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg
6. Zusammenfassung
Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden auf der Grundlage einer numerischen
ökologischen Bewertung nachvollzogen und überprüft. Die Ermittlung der Werte erfolgt anhand der
Methode LUDWIG 1991.
Durch die Neupflanzung von insgesamt 14 Bäumen wird der Ausgleichsbedarf kompensiert.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
der Stadt Köln durchgeführt werden.
Bergisch Gladbach, 27.05.2020
ENGEL Landschaftsarchitekten
Bearbeiter:
Dipl. -Ing. Thomas Engel, Landschaftsarchitekt AKNW
Birgitta Höller, B.Eng. LA
Anlagen
Anl 1_ZW VIII_190128_Stellungnahme Antrag BV Rodenkirchen
Anl 2_ZW VIII_190220_Erlauterung Wiederherstellung Rosengarten
Anl 3_ZW VIII_191210_Pläne Erschliessungsvarianten
Anl 4_ZW VIII_191012_Matrix Erschließungsvarianten
Anl 5_ZW VIII_190828_Stellungnahme Denkmalpflege Stadt
Anl 6_ZW VIII_191126_Stellungnahme LVR-Denkmalpflege
Anl 7_ZW VIII_190417_Stellungnahme Grünflächenamt
Anl 8_ZW VIII_200512_Bestands- und Konfliktplan
Anl 9_ZW VIII_200512_Maßnahmenplan
Anl 10_ZW VIII_Fotos
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"Sanierung Zwischenwerk VIIIb, Kaponniere + Rosengarten", Köln-Marienburg
Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan
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bh M 1:50012.05.2020LP 2 Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln Projekt Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln Bauherr PlanverfasserENGEL LandschaftsarchitektenLustheide 8551427 Bergisch GladbachTel 02204 - 86 499 71 info@engel-la.deMaßstabDatum Planerst. / Änd.Leistungsphase19 - 05Projekt-Nr. Zeichnungs-Nr. / IndexZeichnungLBP - Bestands- und KonfliktplanBlattgrößeGezeichnette/bhBearbeiter/-in 1 / - M 49.9149.77 51.18 51.19 51.3151.3751.44 51.9952.1452.33 52.5952.8052.67 52.7052.6552.6054.08 56.82 56.8652.13 52.67 51.4752.38 52.2852.07 52.0052.1052.33 52.45 50.72 50.65 51.17 51.26 49.14 48.95 49.1149.0948.8248.98 48.7148.93 49.15 49.08 48.96 48.92 48.99 49.52 49.38 49.3149.21 49.14 49.3349.75 49.63 57.87 57.82 57.76 58.01 57.52 57.42 57.37 57.6358.2558.16 58.16 58.06 58.02 58.1257.50 57.56 57.5857.62 57.66 57.62 57.54 57.5257.55 57.55 57.6557.18 57.6757.64 57.70 57.63 57.50 57.5057.5058.1558.01 58.12 58.11 58.1358.2457.62 57.61 57.53 52.15 0,25/80,2/80,25/8 0,15/6 0,2/60,2/6 0,45/8 0,4/- 0,35/6 0,1/40,35/- 0,45/8 0,5/10 0,6/10 0,55/6 0,6/80,55/60,45/80,45/- 0,2/60,15/4 0,15/4 0,4/6 0,15/4 0,2/4 0,25/6 0,25/60,3/60,45/80,3/8 0,2/6 1,0/10 0,8/10 0,6/6 0,7/8 0,2/4 Kunst BankPlatten Rad- und FußwegAsphalt Rad- und FußwegAsphaltBetonPflasterWieseWiese Wiese I FD EisenwandEisenwand I FD I FD I FD 1609 Stadt KölnGrdb.Bl. 51 Stadt KölnGrdb.Bl. 51 -1,15 Brunnen 0,2/5 0,25/6 0,1/30,65/12 3x0,1/50,1/4 3x0,15/53x0,15/53x0,15/60,3/8 0,2/50,55/103x0,15/50,25/50,55/90,25/50,4/7 0,4/90,35/60,35/9 0,35/90,2/40,25/80,25/7 0,55/10 0,15/5 4x0,2/80,8/160,1/30,1/30,1/3 2x0,25/50,3/60,3/6 Beetflächen HM 51Scherrasen HY 2Wassergebundene Wegedecke Brunnen / Klinker Liguster HeckeBodendeckende Gehölze Geschnittene Platanen Legende Bestand BB 1Gebüsch, Einzelsträucher Legende Konflikt Eiben KegelförmigPlangebietsgrenze EingriffsflächeBaum, zu fällen Legende KonfliktPlangebietsgrenze
Anlage 9: Flächenermittlung und Kostenmatrix zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)
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F L Ä C H E N + K O S T E N M A T R I X Architekten Brod Drees Monnerjahn PartGmbB Erschliessungsvarianten Rosengarten | Zwischenwerk VIIIb, Köln MarienburgFlächenermittlung zu Planzeichnungen Index 10.12.2019[1] [2] [3] [4] [5] BemerkungenTreppenstufen15,3m215,3m20,0m242,4m2*2,8m2*** Stufen + Podest **FundamentePodeste und Anschlusswege (wassergebundene Decke)13,9m213,9m20,0m215,3m223,0m2****** Zuwegung und Bereich unter der StahltreppeRampe (asphaltiert)69,0m266,0m2210,0m269,0m269,0m2Randstreifen gepflastert, Hangsteine44,0m252,0m2130,0m244,0m244,0m2Wege mit wassergebundener Decke76,0m276,0m20,0m276,0m276,0m2(teilweise) versiegelte Fläche218,2m2223,2m2340,0m2246,7m2214,8m2Relation versiegelte Rampenfläche zur Kostenberechnung100% 102% 156% 100% 100% Böschung Treppe2,3m22,3m20,0m20,0m20,0m2Böschung Rampe (mit Bankett)125,0m2266,0m2460,0m2125,0m2125,0m2Flächenbedarf Böschung127,3m2268,3m2460,0m2125,0m2125,0m2Gesamtflächenbedarf nur neu345,5m2491,5m2800,0m2371,7m2339,8m2abzügl. Bestandstreppenanlage-‐42,4m2-‐42,4m2-‐42,4m20,0m2-‐42,4m2Gesamtflächenbedarf303,1m2449,1m2757,6m2371,7m2297,4m2Relation Flächenbedarfe100%142%232%108%98,4%Aufschüttungsvolumen105m3180m3425m3104m3104m3Relation Aufschüttungsvolumen zur Kostenberechnung100% 171% 405% 99% 99%KOSTENVERGLEICHRelation Kosten Rampenanlage100%143%273%100%100%Berechnungsfaktor aus Volumen und FlächeKosten Treppenanlage* * * ** KostenberechnungKosten Rampenanlage* ** ** * *** Kosten vereinfacht berechnetGesamtkosten Mehrkosten zur Variante 1Relation Mehrkosten125%159%143%122%FLÄCHENVERGLEICHversiegelte Fläche85,9m290,9m2297,6m2155,4m273,4m2teilweise versiegelte Fläche89,9m289,9m20,0m291,3m299,0m2offene Fläche (Böschungen)127,3m2268,3m2460,0m2125,0m2125,0m2Gesamtflächenbedarf303,1m2449,1m2757,6m2371,7m2297,4m2 46.301,64 € 0,00 € 108.449,62 € 79.260,18 € 39.611,91 € Eine Rampe zum Rosengarten ist unabhängig von der Treppenvariante notwendig für die Pflege der Gartenanlage! 152.887,81 € 106.586,17 € 291.138,56 € 106.586,17 € 106.586,17 € 228.990,58 € 182.688,94 € 291.138,56 € 261.949,12 € 222.300,85 € Rampe rechts + Treppe rechtsRampe links Treppe rechts Rampe barrierefreiRampe links + Treppe BestandRampe links + Treppe Stahl 76.102,77 € 76.102,77 € -‐ € 155.362,95 € 115.714,68 €
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1609/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg, hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Zwischenwerks VIIIb in Köln-Marienburg einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Das Amt für Liegenschaften Vermessung und Kataster der Stadt Köln als Vorhabenträger beabsich- tigt, auf dem Gelände des Zwischenwerks VIIIb - ein Relikt einer Befestigungsanlage aus dem Jahre 1876 im Äußeren Verteidigungsring der Stadt Köln - einige Gebäudeteile zu sanieren. In diesem Zu- sammenhang soll auch der Rosengarten weitestgehend in seiner alten Form wieder hergestellt sowie Zugangsmöglichkeiten für Fußgänger und eine Zufahrt für Pflegefahrzeuge geschaffen werden. Der- zeit wird die denkmalgeschützte Wehranlage vom Kölner Festungsmuseum e.V. genutzt und in eh- renamtlicher Tätigkeit Zug um Zug restauriert. Die einsturzgefährdete Treppenanlage aus den 1920er Jahren, die bisher den Zugang von der Militär- ringstraße zum Rosengarten ermöglichte und derzeit gesperrt ist, soll abgerissen werden. Der Bau einer neuen Treppenanlage in Form einer in die Böschung eingebundenen Anlage (unter Verwen- dung der Bestands-Basaltstufen) ermöglicht wieder einen Zugang für Besucher zum Rosengarten und bietet darüber hinaus die Gelegenheit, den Ursprungszustand der Kaponniere (d.h. ohne die an- gebaute Treppenanlage, die ursprünglich nicht zur Festungsanlage gehörte) wieder herzustellen. Die Zufahrtsrampe ist ein neues Element und für eine zukünftig sach- und fachgerechte Pflege des Ro- sengartens nach Aussage des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln unver- zichtbar (siehe Anlage 5). Das gesamte Vorhaben basiert in politischer Hinsicht auf einem Antrag aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus dem Dezember 2018, die defekte Treppenanlage sowie Teile der Kaponniere zu sanieren (siehe Anlage 6). In Bezug auf den Neubau der Treppenanlage und der Zufahrtsrampe wurden im Vorfeld der Planun- gen durch die Architekten Brod Drees Monnerjahn verschiedene Varianten untersucht, zeichnerisch dargestellt und textlich erläutert (siehe Anlagen 7-9). Aufgrund der geringsten Eingriffsfläche ist die Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ (siehe Anlage 8: Plan M 103-V01 vom 10.12.2019) zur Umsetzung vorgesehen. Das heißt, es erfolgt ein seitlicher Zugang zum Rosengarten über den recht- seitigen Hang, und die Rampe für pflegerische Maßnahmen befindet sich am linksseitigen Hang. Seitens des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln wird das Vorhaben in der Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ unterstützt und als die grundsätzlich denkmalverträglichs- te Lösung betrachtet (siehe Anlage 10). Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Rosengarten ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungsgeschichte der Gesamtanlage ist und hebt die Dringlichkeit erforderlicher Pflegemaßnahmen hervor (siehe Anlage 11). Vermeidung/Minderung und Eingriff / Kompensation: In Bezug auf den Neubau der Treppenanlage und der Zufahrtsrampe wurden im Vorfeld der Planun- gen verschiedene Varianten untersucht. Die Variante „Rampe Links und Treppe rechts“ wurde aus- gewählt, da dies flächenmäßig den geringsten Eingriff verursacht. 3 Die versiegelte Fläche bei der alten Treppenanlage, die rückgebaut wird, beträgt ca. 43 qm. Durch den Bau der neuen Treppenanlage werden ca. 15 qm - durch die Stufenanlage - versiegelt. Hinzu kommen ca. 14 qm wassergebundene Wegedecke für Podeste und Anschlusswege. Die versiegelte Fläche bei der Rampe beträgt ca. 69 qm. Die Zufahrt von der Erschließungsstraße Militärring zur Rampe wird in Schotterrasen (ca. 76 qm) hergestellt. Hiervon betroffen ist eine beste- hende Schotterrasenfläche. Für den Neubau der Treppe und der Rampe müssen insgesamt 9 Bäume gefällt werden: zwei Bäume (Stammdurchmesser 0,1 und 0,2 m) im Bereich der neuen Treppenanlage sowie sieben Bäume (Stammdurchmesser 4x0,2 mehrstämmig / 0,55 / 0,2 / 3 Stk mit 0,35 / 0,25m) im Bereich der neuen Rampe. Es handelt sich dabei um Baumarten wie z.B. Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Eschen-Ahorn und Robinie. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um geplante Baumpflanzungen, sondern um Spontan- vegetation, die sich im Laufe der Jahre sukzessiv entwickelt hat. Der Eingriff kann nicht im Plangebiet kompensiert werden: Die Böschung, in die durch den Bau der Treppe und Rampe eingegriffen wird, ist mit Gebüsch und Bäumen bestanden, so dass an dieser Stelle Neuanpflanzungen nicht als sinnvoll erachtet werden. Darüber hinaus bietet der Rosengarten aufgrund der geplanten denkmalgerechten Sanierung keine Möglichkeiten, an dieser Stelle naturnahe Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Der Eingriff kann auf einer externen Fläche kompensiert wer- den. Als Ersatzmaßnahme werden 14 Bäume auf dem Gelände der an das Plangebiet angrenzenden Kleingartenanlage „Rosengarten“ neu gepflanzt. Bei den Baumarten sollen z.B. Acer campestre, Car- pinus betulus, Crataegus laevigata und Sorbus aucuparia gemäß der Liste für die Ersatzpflanzung bodenständiger Bäume der Stadt Köln verwendet werden. Die Ausführungsplanung der Ersatzmaß- nahmen soll in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Artenschutz: Gemäß dem Fachinformationssystem „Geschützter Arten in Nordrhein-Westfalen“ und der entspre- chenden Messtischblätter können planungsrelevante Arten im Projektgebiet vorkommen. Die arten- schutzrechtliche Beurteilung des Eingriffs kann derzeit nicht abschließend geklärt werden, da durch die Maßnahme auch größere Bäume betroffen sind, die potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter Tierarten sein können. Eine erste Inaugenscheinnahme ergab keine Hinweise auf z.B. vor- handene Bruthöhlen in den zu fällenden Bäumen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind am konkreten Planungsstandort keine planungsrelevanten Arten bekannt. Außerdem bestehen aufgrund des ver- bleibenden Vegetationsbestandes ausreichend Ausweichmöglichkeiten. Da derzeit unklar ist, wann die Baumaßnahme umgesetzt wird, ist rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme eine Prüfung in Ab- stimmung mit der UNB erforderlich. Über erforderliche Maßnahmen zum Artenschutz kann erst dann entschieden werden. Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Befreiungsvoraussetzungen: Die geplante Sanierung des Zwischenwerks soll auf einer Fläche im Geltungsbereich des Land- schaftsplanes der Stadt Köln realisiert werden. Dieser weist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet L17 aus. Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. Das bean- tragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 und Nr.5, wonach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen sowie bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG be- darf. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse für Besu- cher der denkmalgeschützten Wehranlage diese wieder einschließlich des Rosengartens und in durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gepflegtem Zustand besichtigen zu können, was als sehr schwerwiegend angesehen wird. Auf der anderen Seite steht die Beeinträchtigung des ebenso hohen öffentlichen Interesses am Erhalt der durch Sukzession entstandenen Hangvegetation, vor allem der dort stockenden Bäume, dagegen. Vor dem Hintergrund, dass der Eingriff durch die Sanierungsmaßnahmen auf ein absolut notwendiges Maß reduziert wurde, kann aus Sicht der Unte- ren Naturschutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zugestimmt werden. 4 Anlagen: Anlage 1: Landschaftsplan M 1:5000 Anlage 2: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 3: Bestands- und Konfliktplan Anlage 4: Maßnahmenplan Anlage 5: Stellungnahme des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen zum Pflegeaufwand Anlage 6: Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag der CDU-Fraktion der BV 2 Anlage 7:Erläuterung der Einzelmaßn. zur Wiederherstellung u. Erschließung des Rosengartens Anlage 8: Pläne zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens Anlage 9: Flächenermittl. und Kostenmatrix zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens Anlage 10: Stellungnahme des Amts für Denkmalschutz /-pflege der Stadt Köln Anlage 11: Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland
Anlage 6: Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 23/230/4 Vorlagen-Nummer 4171/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 Sanierung der Treppenanlage zum Rosengarten am Zwischenwerk VIII b in Marienburg Die CDU-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver- tretung Rodenkirchen am 17. Dezember 2018 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die defekte Treppe und das angrenzende Mauerstück am Zwischenwerk, um den Zugang zum Rosengarten wieder zu ermöglichen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Anfang 2017 kam es aufgrund von Frosteinwirkungen zum Abbruch eines Mauerteils an der Kaponniere des Zwischenwerkes. Im Zuge der weiteren bautechnischen Prüfungen musste festgestellt werden, dass neben dem augenscheinlich entstandenen Schaden weiterer Sanie- rungsbedarf im Bereich des eingestürzten Mauerteils besteht. So ist beispielweise der an- grenzende Treppenaufgang zum Rosengarten derart geschädigt, dass auch hier erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Darüber hinaus ist die Abdichtung der Kaponniere ebenfalls sa- nierungsbedürftig. Im Hinblick auf den erheblichen Umfang der Sanierungsmaßnahme hat die Verwaltung Mitte diesen Jahres ein Architekturbüro mit den Planungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde durch den Stadtkonservator bestätigt, dass der derzeitige Trep- penaufgang bei Errichtung des Forts nicht Bestandteil war. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird daher eine alternative Zugangsmöglichkeit zum Rosengarten favorisiert. Derzeit ist das Architekturbüro damit beschäftigt Alternativvorschläge zu erarbeiten und mit entsprechenden Kosten zu hinterlegen. Mit der Vorlage dieser Vorschläge wird im I. Quartal 2019 gerechnet. Die Verwaltung wird anschließend diese Varianten sowie den erforderlichen Baubeschluss in den jeweils zuständigen Gremien beraten lassen.
Anlage 7: Erläuterung der Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung und Erschließung des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)
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Erläuterung der Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung und Erschließung des Rosengartens auf dem Zwischenwerk VIIIb in Köln-Marienburg Gartenanlage Allgemein Die Gartenanlage auf dem Dach des Zwischenwerks VIIIb soll in ihren Grundzügen nach dem historischen Vorbild / der ursprünglichen Planung von Fritz Encke aus den 1920er Jahren wieder hergestellt werden. Die zukünftige Ausgestaltung / Bepflanzung liegt beim Grünflächenamt der Stadt Köln. Wege / befestigte Flächen / Randsteine Das historische Wegenetz und die befestigten Flächen der beiden leicht erhöhten Platanenhaine sollen wieder mit einer wassergebundenen Decke hergestellt werden. Auf Grund der nur eingeschränkten Pflege und eines Alters von fast 100 Jahren ist es erforderlich, den vorhandenen und mit Vegetation durchsetzten ehemaligen Belag auszutauschen und mit einer neuen wassergebundenen Wegedecke zu versehen. Die Wegefläche im Rosengarten beträgt ca. 1.360 m2, die Fläche der beiden Platanenhaine ca. 1.320 m2, also gesamt ca. 2.600 m2 wassergebundene Fläche. Die vorhandenen alten Wege- und Beeteinfassungen aus abgerundeten Betonrandsteinen sollen dabei möglichst erhalten bleiben und nur vereinzelt wieder neu gesetzt werden. Um den ehemaligen Brunnen in der Gartenmitte befindet sich eine knapp 52 m2 große Fläche mit originalem Ziegelsteinbelag. Dieser wird von Vegetation befreit und vereinzelte Absenkungen werden angehoben, zerbrochene Steine ausgewechselt und im Anschluß die Fugen komplett neu eingesandet. Umfassungsmauern Die Umfassungsmauern und Stufenanlagen zwischen den unterschiedlichen Gartenbereichen müssen auf Grund von teilweise gravierenden Schäden saniert werden. An drei Stellen sind die Mauern komplett eingestürzt, in einigen Abschnitten sind Bereiche der äußeren Mauerschale herausgefallen und großflächig haben sich Ziegelsteine gelockert und das Fugenmaterial fehlt. Die Betonwerksteinabdeckungen haben sich ebenfalls großflächig gelockert und vereinzelt sind diese gebrochen. Insgesamt müssen fast 300 m Umfassungsmauern aus Ziegelsteinen, zwischen 0,40 m und 1,10 m hoch sowie 4 Treppenanlagen mit je 5 Trittstufen saniert werden. Die Mauerabdeckungen müssen abgenommen werden, ebenso teilweise die oberen Steinreihen. Fehlstellen werden rekonstruiert und die Fundamente ertüchtigt bzw. verstärkt. Die Ausbrüche sind wieder zu vermauern und die lose Einzelsteine bzw. Abschnitte wieder zu befestigen. Das Fugennetz ist fast vollständig zu erneuern. Brunnenanlage In der Mitte des Rosengartens befinden sich die Überreste einer in den Boden eingelassenen sternförmigen Brunnenanlage. Das Brunnenbecken hat die Abmessungen 2,5 x 2,5 x 0,6 m, Umfassungswände und Boden sind aus Beton. Die ursprüngliche Einfassung des Brunnenrandes aus Betonwerksteinplatten war schadhaft und nur noch teilweise vorhanden und wurde vor Jahren abgebaut. Teile der eingelagerten Brunneneinfassung können wiederverwendet werden, die fehlenden Platten werden nachgegossen. Die Ausbrüche des Bodens und der Seitenwände des Brunnens müssen ergänzt werden. Die gesamte Oberfläche im Anschluß mineralisch abgedichtet werden. Das Grünflächenamt prüft eine Bepflanzung mit geeigneten Wasserpflanzen (Seerosen). Treppenanlage Der Rosengarten soll über eine neue Treppenanlage in der Böschung für den Publikumsverkehr erschlossen werden. Die bisherige Treppenanlage muß weggen Baufälligkeit abgetragen werden. Da die Kaponniere nach dem ürsprünglichen Zustand von 1875 wieder hergestellt werden soll wird die neue Treppenanlage an anderer Stelle errichtet und in den Hang eingebettet. Eine geeignete Stelle wurde im Ortstermin im Januar festgelegt. Die Erschließung besteht aus insgesamt drei Treppenläufen mit kurzen Zwischenpodesten aus wassergebundener Wegedecke und verbindet den Fuß- und Radweg mit dem höhergelegenen süd-westlichen Platanenhain. Als Stufenmaterial sollen zur Kostenersparnis die vorhandenen Blockstufen aus Basalt wiederverwendet werden. Rampe zum Rosengarten In der Kostenschätzung für die Wiederherstellung des Rosen-gartens wurde eine für die Pflege geforderte Rampe zur Erschließung des Rosengartens auf dem Zwischenwerk VIIIb berücksichtigt. Die Rampe über-windet einen Höhenunterschied von ca. 7,50 m auf einer Länge von ca. 42,25 m und soll die Pflege und den Unterhalt der Gartenanlage ermöglichen. Die geplante Rampe ist 2,00 m breit, davon entfallen auf die asphaltierte Wegbreite 1,50 m (Nutzbreite) und auf die beiden befestigten Randstreifen je 20-30 cm. Um eine Rampe entlang der steilen Böschung zu realisieren muß ein massiver Unterbau keilförmig aufgeschüttet werden. Dieser Schotterkeil besitzt ein Volumen von min. 2,5 m3 je Meter Rampenlänge. Bei einer rechnerischen Gesamtlänge von 45 m ergibt sich ein aufzuschüttendes Volumen von ca. 110 m3 für den Unterbau. Die Gesamtkosten für diese Rampe betragen ca. 50.000,00 €. Bei einer Rampenbreite von 3,00 m / 2,50 m Nutzbreite besitzt der Unterbau ein Volumen von min. 270 m3. Die Kosten für die breitere Rampe liegen bei ca. 85.000,00 €. Aufgrund der Steigung von 10° oder 17,5% kann die Oberfläche nicht wassergebunden ausgeführt werden. Vielmehr soll eine asphaltierte Wegedecke mit einer Beschichtung zur Verbesserung der Griffigkeit ausgeführt werden. Diese Reaktionsharzbeschichtung wird mit einer Gesteinskörnung abgestreut, die farblich an die wassergebundene Wegedecke angepaßt wird. Während der Rekonstruktionsphase der Gartenanlage soll der Unterbau der neuen Rampe ohne fertige Deckschicht, Randstreifen und Hangabstützung als Baustraße dienen. Während dieser Phase kann eine nutzbare Wegebreite von knapp über 2,50 m realisiert werden. Ausgelegt ist die fertige, 1,50 m / 2,00 m breite Rampe für den Einsatz von kommunalen Kleinfahrzeugen* sowie fahrbaren und handgeführten Gartenmaschinen (Rasenmäher etc.). Köln, 20.02.2019 Architekten Brod Drees Monnerjahn PartGmbB [ *Kommunale Kleinfahrzeuge z.B. Hansa APZ (Breite 1,25 m, Nutzlast 2,8t, gesamt 5,6t), Holder Muvo (Breite 1,31, Nutzlast 2,8t, gesamt 5,5t) oder Mega E-Worker (elektrisch, Breite 1,27 m, Nutzlast ca. 700kg, gesamt 1,9t), Minidumper und Minibagger (z.B. RD Jansen 1000 oder RD Wacker-Neuson 1001) ]
Anlage 1: Landschaftsplan M 1:5000
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L 17 200m150100500 Mittelpunkt: [358277,5640443] 1:5000 KölnGIS Schutzgebiete (Linie), Schutzgebiete (Fläche), Beschriftung und Symbole, Amtl. Basiskarte (s/w) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 27.05.2020
Anlage 8: Pläne zu den Erschließungsvarianten des Rosengartens (Architekten Brod Drees Monnerjahn)
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Hangneigung ca. 36° / 72% 23,50 38,60 21,5016,40 36,10 10,30 3,5027,502,60 3,50 3,50 Platanenhain PlatanenhainRosengarten 110,80 23,5063,80 8,90+0,34 -0,70-1,15 -1,75 +5,70 +5,25 ±0,00 Hangneigung ca. 31° / 60% -1,50 -2,25 -2,45 41,00 +5,25 45,00 7,809,8° / 17,0%Rampensteigung MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM: 1:500KM10.12.2019 LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE + TREPPE N PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V01PROJEKT-NR.:2018-04 PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service VARIANTE RAMPE LINKS UNDTREPPE RECHTS A U S F Ü H R U N G S V A R I A N T E !Anlage zum land.-pfl. Begleitplan 0510152025 50 Bunker 60,00 24,35 19,30 1,75 Treppenanlage und Rampe für Pflege und Unterhaltung 31°Hangneigung Aufschüttung Rampe bei Wegbreite 150 cm + 50 cm Randstreifen (30 + 20)+ 30 cm Bankettgesamt 230 cm = 2,9 m3 / m +5,70 Flächenbedarf Rampe + ZuwegungRampenlänge ca. 45 m, Weg 38 m 69 m2 Rampenfläche+44 m2 Randstreifen und Hangsteine113 m2 fest versiegelte Fläche+76 m2 Weg (wassergebundene Decke)189 m2 versiegelte Fläche125 m2 Bankett und Böschung314 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg-2,50 T r e p p e n a n l a g e 15,3 m2 Basaltstufen +13,9 m2 Podeste, Anschlusswege (wassergebunden) + 2,3 m2 Böschung 31,5 m2 Flächenbedarf Treppe 314,0 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg 345,5 m2 Flächenbedarf neu - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage 303,1 m2 Gesamtflächenbedarf davon 128,3 m2 Asphalt / Basaltstufen / Randsteine +89,9 m2 wassergebundene Decke - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage 175,8 m2 versiegelte Fläche 127,3 m2 Böschungsfläche [105,0 m3 Aufschüttung] AbrissBestandstreppenanlage145,50 Hangneigung ca. 31° / 60% AbrissBestandstreppenanlage Hangneigung ca. 36° / 72% 23,50 38,60 21,5016,40 36,10 3,5027,502,60 3,50 3,50 Platanenhain PlatanenhainRosengarten 110,80 23,5063,80 8,90+0,34 -0,70-1,15 -1,75 +5,70 +5,25 ±0,00 42,25 7,4530°Hangneigung32,5°Hangneigung35°Hangneigung Aufschüttung Rampe bei Wegbreite150 cm = 1,5 m3 / m200 cm = 2,7 m3 / m300 cm = 6,1 m3 / m Aufschüttung Rampe bei Wegbreite150 cm = 2,0 m3 / m200 cm = 3,5 m3 / m300 cm = 7,9 m3 / m Aufschüttung Rampe bei Wegbreite150 cm = 2,6 m3 / m200 cm = 4,7 m3 / m300 cm = 10,5 m3 / m 1,50 10° / 17,5%Rampensteigung 2,004,10 Hangneigung ca. 31° / 60% -1,50 -2,25 -2,45 -2,50 41,00 +5,25 MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM: 1:500KM10.12.2019 VARIANTE RAMPE UND TREPPE RECHTSE N T W U R F V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. BegleitplanLAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPEN + TREPPE N PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V02PROJEKT-NR.:2018-04 PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service 0510152025 50 Bunker 60,00 Rampe Variante 1 Treppenanlage und Rampe für Pflege und Unterhaltung(beides rechts)Der Hang ist auf der rechten Seite steiler - ungünstig für die Anböschung der Rampe: deutlich mehr Böschungsfläche und -volumen. Flächenbedarf Rampe + ZuwegungRampenlänge ca. 42,5 m, Weg 38 m 66 m2 Rampenfläche+52 m2 Randstreifen und Hangsteine118 m2 fest versiegelte Fläche+76 m2 Weg (wassergebundene Decke)194 m2 versiegelte Fläche 266 m2 Bankett und Böschung460 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg T r e p p e n a n l a g e 15,3 m2 Basaltstufen +13,9 m2 Podeste, Anschlusswege (wassergebunden) + 2,3 m2 Böschung 31,5 m2 Flächenbedarf Treppe 460,0 m2 Flächenbedarf Rampe + Weg 491,5 m2 Flächenbedarf neu - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage 449,1 m2 Gesamtflächenbedarf davon 133,3 m2 Asphalt / Basaltstufen / Randsteine +89,9 m2 wassergebundene Decke - 42,4 m2 Bestandstreppenanlage 180,8 m2 versiegelte Fläche 268,3 m2 Böschungsfläche [180,0 m3 Aufschüttung] Hangneigung ca. 31° / 60% 10,70 Hangneigung ca. 36° / 72% 23,50 38,60 21,5016,40 3,5027,502,60 3,50 3,50 Platanenhain PlatanenhainRosengarten 110,80 23,5063,80 8,90+0,34 -0,70-1,15 -1,75 +5,70 +5,25 ±0,00 31°Hangneigung36°Hangneigung Aufschüttung Rampe bei Wegbreite 150 cm + 50 cm Randstreifen (30 + 20)+ 30 cm Bankettgesamt 230 cm = 2,9 m3 / m -1,50 -2,25 -2,45 -2,50 41,00 +5,25 133,50 3,43° / 6,0%Rampensteigung VARIANTE RAMPE RECHTS BARRIEREFREI E N T W U R F V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. BegleitplanMASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM: 1:500KM10.12.2019 LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE Barrierefrei N PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V03PROJEKT-NR.:2018-04 PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service 0510152025 50 Bunker 60,00 Rampe barrierefrei nach DIN 18040-1, -3, Barrierefreies Bauen 880830680660600Kreisradien 2,95 8,9566,40 58,15 -0,22 -0,58 +0,14 +0,50 +0,86 +1,22 +1,58+1,94+2,30+2,66+3,02+3,38+3,74+4,10+4,46+4,82+5,18 -0,94 -1,30 6,53 Hangneigung ca. 31° / 60% bei 36° Hangneigunggesamt 230 cm = 6,0 m3 / m Flächenbedarf Rampe barrierefreiRampenlänge incl. Podeste ca. 133,50 m210 m2 Rampenfläche130 m2 Randstreifen und Hangsteine340 m2 versiegelte Fläche460 m2 Bankett und Böschung800 m2 Flächenbedarf gesamt425 m3 Aufschüttung AbrissBestandstreppenanlage WiederaufbauBestandstreppenanlage Hangneigung ca. 36° / 72% 23,50 38,60 21,5016,40 36,10 10,30 3,5027,502,60 3,50 3,50 Platanenhain PlatanenhainRosengarten 110,80 23,5063,80 8,90+0,34 -0,70-1,15 -1,75 +5,70 +5,25 ±0,00 Hangneigung ca. 31° / 60% -1,50 -2,25 -2,45 41,00 +5,25 MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM: 1:500KM10.12.2019 LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE + TREPPE N PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V04PROJEKT-NR.:2018-04 PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service VARIANTE RAMPE LINKS UNDWIEDERAUFBAU BESTANDSTREPPEE N T W U R F V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. Begleitplan 0510152025 50 Bunker 60,00 24,35 19,30 1,75 +5,70 -2,50 145,50 Hangneigung ca. 31° / 60% T r e p p e n a n l a g e 42,4 m2 Basaltstufen, Podeste und Brüstungsmauer +15,3 m2 Anschlusswege (wassergebunden) 57,7 m2 Flächenbedarf TreppeRampe siehe Plan M103-V01 sowieFlächen + KostenmatrixEine Rampe zum Rosengarten ist unabhängig von der Treppenvariante notwendig für die Pflege der Gartenanlage! neueStahltreppe AbrissBestandstreppenanlage Hangneigung ca. 36° / 72% 23,50 38,60 21,5016,40 36,10 10,30 3,5027,502,60 3,50 3,50 Platanenhain PlatanenhainRosengarten 110,80 23,5063,80 8,90+0,34 -0,70-1,15 -1,75 +5,70 +5,25 ±0,00 Hangneigung ca. 31° / 60% -1,50 -2,25 -2,45 41,00 +5,25 MASSTAB:BEARB.:DATUM:PLOT-DATUM: 1:500KM10.12.2019 LAGEPLAN ROSENGARTEN | RAMPE + TREPPE N PLANUNG:Architekten Brod Drees MonnerjahnPartGmbBKirchweg 4950858 KölnPLAN-NR.:M 103-V05PROJEKT-NR.:2018-04 PROJEKT:Sanierung Zwischenwerk VIIIbKaponniere + RosengartenMilitärringstraße 1050996 Köln BAUHERR:Gebäudewirtschaft der Stadt KölnOttoplatz 150679 Köln Gebäudewirtschaft der Stadt KölnBauten - Management - Service VARIANTE RAMPE LINKS UNDNEU STAHLTREPPE E N T W U R F V E R W O R F E N !Anlage zum land.-pfl. Begleitplan 0510152025 50 Bunker 60,00 24,35 19,30 1,75 +5,70 -2,50 145,50 Hangneigung ca. 31° / 60% T r e p p e n a n l a g e 2,8 m2 Fundamente Stahltreppe +23,0 m2 Anschlusswege (wassergebunden) 25,8 m2 Flächenbedarf TreppeRampe siehe Plan M103-V01 sowieFlächen + KostenmatrixEine Rampe zum Rosengarten ist unabhängig von der Treppenvariante notwendig für die Pflege der Gartenanlage!
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1609/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.06.2020
- Erstellt
- 27.05.2020 15:41