0150/2024
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Verlagerung des Autonomen Zentrums in die Liegenschaft In den Reihen 16 in Köln-Kalk
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Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1/Ob Vorlagen-Nummer 14.02.2024 0150/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Hauptausschuss 26.02.2024 Liegenschaftsausschuss 04.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 Rechnungsprüfungsausschuss 19.03.2024 Sachstandsbericht der Verwaltung zur Verlagerung des Autonomen Zentrums in die Liegenschaft In den Reihen 16 in Köln-Kalk Die Verwaltung hat zuletzt zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.10.2022 unter der Vorla- gen-Nummer 3054/2022 eine Mitteilung zum Sachstand „Verlagerung des Autonomen Zent- rums an den Standort In den Reihen 16 in Köln-Kalk“ gefertigt und den Sachstand eingehend erläutert. Hier wird auch auf die bisherigen Vorlagen und Beantwortungen von Anfragen in den letzten Jahren verwiesen (0299/2017, 1906/2018, 0493/2019, 0140/2019, 0884/2020, 0053/2021, zuletzt Anfang 2022 mit der Mitteilungsvorlage 4336/2021). Ausgangslage und Dialogprozess Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum (AZ) im Oktober 2014 vertraglich für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Es handelt sich dabei um den damals leerstehenden, nichterhaltenswerten Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes, bestehend aus Verwaltungsräumen, Garagen und einer Hofanlage. Der Ver- tragsabschluss zur befristeten Nutzungsüberlassung war das Ergebnis eines Dialogprozes- ses, der 2014 durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung und Politik initiiert und mit Blick auf die absehbar erneut erforderliche Verlagerung weiter fortgeführt wurde. Im Ver- trag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadtverwal- tung und das Autonome Zentrum Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach dem Ende der Nutzungsvereinbarung am jetzigen Standort untergebracht wer- den könnte. 2 Im Rahmen des Austauschs bekräftigte das AZ seine Position, am bisherigen Standort dauer- haft bleiben zu wollen, es sei denn von städtischer Seite würde ein geeignetes und beziehba- res Ersatzobjekt angeboten. Von städtischer Seite wurde deutlich gemacht, dass die Grund- lage weiterer Gespräche nur der Dialog über mögliche Alternativen, nicht aber ein Verbleib am Standort Luxemburger Straße sein kann. Die Standortalternative sollte aus Sicht der Nutzer vorrangig das Potential einer dauerhaften Nutzung haben, um erneute Verlagerungsszenarien für die Zukunft zu vermeiden. Die Stand- ortalternative sollte dabei zudem verschiedene Anforderungen des Autonomen Zentrums er- füllen. Die Anforderungen betreffen z.B. die Lage des Standortes, eine gute Erreichbarkeit auch mit ÖPNV sowie die Größe der nutzbaren Fläche. Außerdem sollte die Fläche möglichst über ein nutzbares Bestandsgebäude verfügen. Im zurückliegenden Dialogprozess wurden von Seiten der Verwaltung verschiedene Nutzungsalternativen vorgeschlagen, die alle durch das Autonome Zentrum abgelehnt wurden. Die Verwaltung hatte zuletzt die Nutzungsmöglichkeiten einer Teilfläche der ehemaligen RGW-Zentrale auf dem Grundstück „In den Reihen 16“ in Köln Kalk als alternativen Standort für das AZ geprüft und dies in die laufenden Verhandlungen eingebracht. Die andere Teilflä- che der Liegenschaft soll für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Gebäude und Räumlichkeiten In den Reihen 16, die durch das Autonome Zentrum genutzt werden sollen, müssen vor einer dauerhaften Nutzung teilweise ertüchtigt werden. Ein Teil der Arbeiten soll dabei als Eigenleistung durch den zukünftigen Nutzer er- bracht werden. Eine erfolgreiche Verlagerung ermöglicht in der Folge auch eine Perspektive der für die Stadt- entwicklung bedeutsamen Umsetzung des Grünzugs am Eifelwall im Rahmen der Parkstadt Süd. Aktueller Sachstand Die Verhandlungsgruppe des Autonomen Zentrums hat die Verwaltung darüber unterrichtet, dass das Autonome Zentrum eine Entscheidung für die Zustimmung zur Unterzeichnung ei- nes Letter of Intent als Basis für einen Umzug in die oben genannte Liegenschaft getroffen hat. Damit sind auf dem Verhandlungsweg die Voraussetzungen für eine Verlagerung des AZ ge- schaffen worden. Der Letter of Intent beinhaltet die grundsätzliche Zustimmung über die Nut- zung der Liegenschaft, die Grundstücksaufteilung und dient als Basisvereinbarung für eine nachbarschaftliche Koexistenz der zukünftigen Nutzer. Dieser gemeinsame Letter of Intent, an dem auch der Gewerbetreibende beteiligt ist, soll zeit- nah unterzeichnet werden. Er ist verbindliche Grundlage für einen Umzug des Autonomen Zentrums von der Luxemburger Straße nach Kalk auf das Grundstück In den Reihen 16. Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Zustimmung der Akteure zu dem oben genannten Vorgehen, und um den anstehenden Umzug angehen zu können, hat die Verwaltung die ur- sprünglich bis 31.12.2023 gültige Nutzungsvereinbarung für die Luxemburger Straße um ein Jahr, bis zum 31.12.2024, verlängert. Die Verwaltung beabsichtigt nun, die notwendigen Gremienbeschlüsse für eine rudimentäre Instandsetzung der Liegenschaft In den Reihen 16 zeitnah herbeizuführen (Baubeschluss), um den Umzug des Autonomen Zentrums möglichst in diesem Jahr zu realisieren. Ebenso werden die Verhandlungen über die Grundstücksüberlassung an den Gewerbetreibenden wei- ter konkretisiert, um auch hier die notwendigen Gremienbeschlüsse vorzubereiten. Gez. Reker
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0150/2024
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 14.02.2024
- Erstellt
- 10.01.2024 09:09