mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Widmung eines Flurstückes Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4250/2019 vom 12.12.2019

Stand: Am 03.02.2020 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/620/2 Vorlagen-Nummer 4250/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Flurstückes Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, das Flurstück 493, Flur 55, Gemarkung Lövenich der Straße Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Straße Zum Neuen Kreuz (ehem. Klosterstraße) wurde mit Ratsbeschluss vom 22.05.1980 von Haus-Nr. 14 bis einschließlich Hausgrundstück Nr. 30 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbe- schränkung gewidmet. Das Flurstück 493 wurde nicht gewidmet, da es sich zu diesem Zeitpunkt nicht in städtischem Eigentum befand. Erst nachträglich im Jahr 2002 wurde das Flurstück 493 von der Stadt Köln erworben. Das Flurstück 493 ist daher entsprechend seiner Funktion als Gemeindestraße ohne Benutzungsbe- schränkung zu widmen. Anlage: Widmungsplan
  • Widmungsplan Flurstück 493

    PDF

    Herunterladen: Widmungsplan Flurstück 493

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    8m6420 Mittelpunkt: [347909,5648038] 1:250 Widmungsplan Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf, Flurstück 493, Flur 55, Gemarkung Lövenich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.12.2019

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz