4250/2019
Widmung eines Flurstückes Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/620/2 Vorlagen-Nummer 4250/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Flurstückes Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, das Flurstück 493, Flur 55, Gemarkung Lövenich der Straße Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Straße Zum Neuen Kreuz (ehem. Klosterstraße) wurde mit Ratsbeschluss vom 22.05.1980 von Haus-Nr. 14 bis einschließlich Hausgrundstück Nr. 30 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbe- schränkung gewidmet. Das Flurstück 493 wurde nicht gewidmet, da es sich zu diesem Zeitpunkt nicht in städtischem Eigentum befand. Erst nachträglich im Jahr 2002 wurde das Flurstück 493 von der Stadt Köln erworben. Das Flurstück 493 ist daher entsprechend seiner Funktion als Gemeindestraße ohne Benutzungsbe- schränkung zu widmen. Anlage: Widmungsplan
Widmungsplan Flurstück 493
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8m6420 Mittelpunkt: [347909,5648038] 1:250 Widmungsplan Zum Neuen Kreuz in Köln-Widdersdorf, Flurstück 493, Flur 55, Gemarkung Lövenich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 05.12.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Klosterstraße
- Zum Neuen Kreuz
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Details
- Aktenzeichen
- 4250/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.12.2019
- Erstellt
- 05.12.2019 09:30