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AN/0530/2024

Überarbeitung des LKW-Führungskonzeptes

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.04.2024, TOP 8.1.8

Antrag Überarbeitung des LKW-Führungskonzeptes

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Antrag Überarbeitung des LKW-Führungskonzeptes

3645 Zeichen

Antrag                                                                                         
            04.04.2024 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der 
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung aufzunehmen. 
Antrag: Überarbeitung des LKW-Führungskonzeptes  
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Verkehrsausschuss, die Verwaltung zur Überarbeitung des 
LKW-Führungskonzeptes unter Beachtung folgender Punkte aufzufordern:  
• Herausnahme der Mülheimer Brücke für den Schwerlastverkehr über 7,5 t 
• Veränderung der LKW-Führungen auf dem Clevischen und Bergischen Ring 
Begründung: 
Seit Aufstellung des LKW-Führungskonzeptes im Jahre 2013 (vgl. https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=33768) haben sich bestimmte Rahmenbedingungen verändert. Insbe-
sondere ist das Bewusstsein für die Gefahren von Feinstaub und Lärm für die Gesundheit deutlich ge-
stiegen. In Mülheim ist hier insbesondere der Clevische Ring und der Bergische Ring extrem und 
grenzwertüberschreitend belastet, was die dortige Feinstaubmessstation deutlich zeigt.  
Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Köln die Stadt verpflichtet, Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu 
ergreifen. Zudem hat der Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (s. https://wwwvm.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/luft-umweltzone/aktuelles-zur-luftreinhaltung) die Luft-
reinhaltung gestärkt.  
Die aktuelle Regelung mit dem Verbot des LKW-Verkehrs auf der Mülheimer Brücke hat zu einer 
deutlichen Verbesserung von Luft und Lärm geführt. Auch dies zeigt sich in den Daten der Feinstaub-
messstation am Clevischen Ring. 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion 
DIE LINKE - Fraktion 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus-

Diese Regelung sollte deshalb fortgesetzt werden. Deshalb ist das LKW-Führungskonzept für die Be-
zirke Nippes und Mülheim anzupassen.     
Die neue Leverkusener Autobahnbrücke ist ab Februar für den LKW-Verkehr wieder voll nutzbar. Zu-
dem wird ab 2028 dort der zweite Brückenteil fertig gestellt. Damit erfährt der LKW-Verkehr eine 
deutliche Verbesserung. Die Notwendigkeit der LKW-Verkehrsführung durch Mülheimer Wohnge-
biete entfällt damit. 
Im Bezirks Nippes wie im Bezirk Mülheim sind viele Gewerbe- und Industriegebiete an die Leverkuse-
ner Autobahnbrücke über leistungsfähige Zubringer (Industriestraße sowie die parallel zum Clevi-
schen/Bergischen Ring verlaufende A3) sehr gut angebunden. Die Beeinträchtigungen für LKW-Fahr-
ten sind somit gegenüber dem Gewinn an Lebensqualität für die Anwohner:innen gering.  
Zudem wird im linksrheinischen der Gürtel als LKW-Zubringer für die Mülheimer Brücke nicht gebaut.  
Die Anlieferung für die Messe in Köln Deutz muss über andere Straßen als über den Clevischen und 
Bergischen Ring erfolgen – oder statt LKW auch über die Schiene. 
Der Beschluss entspricht der Forderung, die die BV Mülheim bereits 2013 einstimmig beschlossen hat 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=398432&type=do). Der LKW-Verkehr hat sich 
durch die LKW-Sperrung der Mülheimer Brücke schon auf diese Situation eingestellt, sodass jetzt der 
richtige Zeitpunkt zur Umsetzung gekommen ist.   
 
gez. Jonas Höltig                 gez. Beate Hane-Knoll                 gez. Andreas Altefrohne

Beratungsverlauf (1)

22.04.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.8 Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0530/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.04.2024
Erstellt
09.04.2024 09:09