V/0288/2022
Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Qualitätserweiterung des Kinderschutzes im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Nachgang des Missbrauchs-Komplexes Münster
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Berichtsvorlage
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V/0288/2022 V/0288/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Qualitätserweiterung des Kinderschutzes im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Nachgang des Missbrauchs-Komplexes Münster Beratungsfolge 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Der aufgedeckte Missbrauchskomplex und die damit einhergehende Sensibilisierung für die Themenfelder Kinderschutz / sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Fallanalyse von Herrn Prof. Dr. Christian Schrapper haben Anforderungen an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und insbesondere den Kommunalen Sozialdienst (KSD) gestellt, die in der Vorlage V/0107/2021 beschrieben wurden. Zum aktuellen Sachstand zu den Empfehlungen und daraus resultierenden Maßnahmen wird nachfolgend berichtet. 1. Strukturelle Veränderungen: Empfehlungen: a) In den Methodiken zur Gefährdungseinschätzung, zum Fallverstehen und der sozialpädagogischen Diagnostik im KSD sollte eine größere Bandbreite bei den KSD Mitarbeiter/-innen erreicht werden. Insbesondere der (Familien-)Anamnese, der Kontextualisierung von Problemstellungen und Informationen und der Formulierung und Prüfung von Hypothesen sollte mehr Raum gegeben werden. Auch die Bearbeitung von Irritationen und Zweifeln sowie Verdachtsmomenten in der Fallbearbeitung sollten eine strukturelle Grundlage im Verfahren und der Dokumentation erhalten. b) In der Fallarbeit sollte es Grundsätze für das „Mehr-Augen-Prinzip“ im Rahmen einer T andemfallführungfür Fälle mit komplexen Konstellationen geben. c) Es sind Schnittstellen in der Zusammenarbeit, intern wie extern, identifiziert worden, an denen entscheidende Informationen zum Fallverlauf fließen müssen. Die Zusammenarbeit an diesen Schnittstellen muss definiert und festgeschrieben werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 25.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Krome T elefon:492-5682 Krome@stadt-muenster.de - 2 - V/0288/2022 Maßnahmen: Zu a) und b): In einem partizipativen Prozess mit den Mitarbeitenden des KSD unter Federführung des Fachdienstes Kinderschutz mit Unterstützung von Prof. Dr. Schrapper (Institut für Soziale Arbeit e.V.) ist mit Fokus auf die Empfehlungen aus der Fallanalyse eine Neufassung des Kinderschutzkonzeptes zur Fallbearbeitung von Kinderschutzfällen erarbeitet worden. Dieses neue Konzept befindet sich gerade in KSD Bezirk West in einer ersten Erprobungsphase und wird gemeinsam mit zwei freien Trägern im Echtbetrieb getestet. Die Probephase wird sich bis zu den Sommerferien erstrecken, danach folgt eine Evaluations- und Anpassungsphase, bevor das neue Konzept dann bis zum Jahresende im gesamten KSD eingeführt werden soll. Das neue Konzept beinhaltet auch einen spezialisierten Prozess zur Fallbearbeitung beim Gefährdungsmerkmal „sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ sowie die strukturelle Verankerung von interner Fachberatung durch den Fachdienst Kinderschutz und ergänzender externer Beratung durch die Ärztliche Kinderschutzambulanz als Fachberatungsstelle. Zu c): I. Zur Schnittstellengestaltung wurde unter Beteiligung der fachlichen und politischen Akteur*innen aus Münster der „Runde Tisch gegen sexualisierte Gewalt in Münster“ gebildet. Der Runde Tisch hat sich als multiprofessionelles Gremium bereits drei Mal getroffen. Gemeinsam ist ein erstes Arbeitsprogramm abgestimmt worden: Arbeitspaket 1 (AG 1): Bestandsaufnahme und Schließung von Angebotslücken zu den Themenfeldern Beratung, Fortbildung und Hilfeangebote bei sexualisierter Gewalt: Die Struktur der Bestandsaufnahme ist in der AG bereits erarbeitet worden, es fehlt noch ein Konzept zur technischen Umsetzung. Bei der Beschäftigung mit den Kategorien für eine solche Bestandsaufnahme ist deutlich geworden, wie umfangreich sich der Organisations- und Arbeitsaufwand für eine solche Abfrage und die Auswertung und zur-Verfügung-Stellung der Ergebnisse dieser Abfrage darstellt. Daher ist eine Zusammenarbeit mit der WWU initiiert worden. Die Idee ist, die Projektziele der AG 1 in wissenschaftliche Abschlussarbeiten von Studierenden unter Betreuung von Herrn Dr. Bernd Christmann mit aufzunehmen. Aktuell haben sich zwei Studierende bereiterklärt, sich in ihren Abschlussarbeiten mit diesem Thema zu beschäftigen. Die T eilnehmenden der AG 1 werden unterstützend und beratend zur Seite stehen. Der Verteiler für die Abfrage soll über die T eilnehmendendes Runden Tisches als Multiplikatoren generiert werden. Aktuell werden Detailfragen sowie die Zeitplanung erörtert. Arbeitspaket 2 (AG 2): Abstimmung von Verfahrensabläufen in (vermuteten) Fällen sexualisierter Gewalt Die Unterarbeitsgruppen der AG 2 befinden sich in der Konstituierung. Im Großplenum ist besprochen worden, dass sich vier themenbezogene Untergruppen bilden, die sich bis zum nächsten Runden Tisch im September mindestens ein Mal getroffen haben sollten. Die Zusammensetzung der interdisziplinären Gruppen und die Themenschwerpunkte sollen wie folgt aufgeteilt sein: 1. Jugendamt / Staatsanwaltschaft / Polizei / Strafgericht / Rechtsmedizin: Zusammenarbeit bei Strafanzeigen / Ermittlungsverfahren - 3 - V/0288/2022 2. Jugendamt / Jugendhilfeträger / Familiengericht: Zusammenarbeit bei familiengerichtlichen Verfahren mit Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt (Schutz der Kinder, Inobhutnahme, Gutachten, Umgangskontakte) 3. Kinderschutzambulanzen (medizinische, ärztliche, pädagogische), Rechtsmedizin: Abgrenzung der Leistungen und Vereinbarungen zur Kooperation 4. Fachberatungen / niedergelassene Kinder- und Jugendlichentherapeuten: Abstimmung der Angebote und Übergänge für Geschädigte und auch für grenzüberschreitende Kinder und Jugendliche Arbeitspaket 3: Fachliche Impulse im Rahmen des Runden Tisches Ein fachlicher Input zum Thema Prävention ist in der Sitzung im April erfolgt. Im September soll das Thema Täter*innenstrategien aufgegriffen werden. II. Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien läuft seit Ende 2019 ein abteilungsübergreifender Prozess, um die Beratung und Qualitätssicherung im Kinderschutz im gesamten Amt voranzutreiben. Aktuelle Ergebnisse dieses Prozesses sind, dass insbesondere in den Abteilungen T agesbetreuungfür Kinder sowie Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit eigene interne Beratungsstrukturen durch speziell zum Thema Kinderschutz fortgebildete Berater*innen eingeführt werden. Hierzu ist eine maßgeschneiderte Inhouse-Fortbildung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ dieser Berater*innen in Planung, die wichtigen theoretischen und fachlichen Input mit praktischen Handlungsempfehlungen und Verfahrensabläufen, abgestimmt auf die Strukturen des Amtes, verbindet. Weiterhin soll es unter Federführung des Fachdienstes Kinderschutz eine enge Vernetzung und Abstimmung der Kinderschutzfachkräfte geben. Ergänzt werden soll das Konzept durch online-Schulungsmodule, in denen die Grundkenntnisse der Vorgaben und Verfahrensweisen im Kinderschutz für die Streuung in die Breite in den Abteilungen zur Verfügung gestellt werden. Diese online-Schulungsmodule werden durch den Fachdienst Kinderschutz konzipiert und bereitgestellt. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Amtsleitung, Abteilungsleitungen und Verantwortlichen aus den Fachabteilungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, trifft sich quartalsweise, um diesen Prozess weiterzuentwickeln und fortzuschreiben. 2. Fachlich-inhaltliche Veränderungen Empfehlungen: a) Die Fachkräfte im KSD benötigen ein grundsätzliches Wissen um Erscheinungsformen und Folgen von sexueller Gewalt und Täter*innenstrategien. b) Zum Thema „Kontakte und Gespräche mit Kindern auch im Kinderschutz“, also der Thematik Partizipation von Kindern und Jugendlichen, wurde ein Handlungsbedarf erkannt Maßnahmen: Zu a): Im Rahmen von 6 Blöcken à 3 T agenwerden alle Mitarbeitenden des KSD umfassend zum Themenfeld sexualisierte Gewalt, Täter*innenstrategien, Dynamiken und Interventionsmöglichkeiten fortgebildet. Da diese Fortbildungen aus fachlichen Gründen in Präsenz erfolgen, hat es einige Verzögerungen aufgrund der Pandemie-Bedingungen gegeben. Aktuell sind 4 Fortbildungsblöcke abgeschlossen, der fünfte Block wird Anfang Mai - 4 - V/0288/2022 abgeschlossen sein und bis zum Ende des 3. Quartals 22 werden voraussichtlich alle Mitarbeitenden des KSD diese Fortbildung durchlaufen haben. Es ist geplant, einen regelmäßigen Fortbildungszyklus zu diesem Thema anzubieten, um eine kontinuierliche Verankerung bei den Mitarbeitenden, auch bei hoher Fluktuation, sicherzustellen. Zu b): Gemeinsam mit dem Institut für soziale Arbeit e.V. (Herr Prof. Dr. Schrapper) und Outlaw e.V. arbeitet eine Arbeitsgruppe aus dem KSD an einem Projekt, um Materialien zu erstellen, mit denen Kindern die Ansprechpartner, Rollen, Aufgaben und möglichen Maßnahmen im Kinderschutz bildlich veranschaulicht und erklärt werden können. Geplant sind als Elemente beispielsweise ein Bilderbuch, dass die und Rechte der Kinder und die Rolle des KSD im Kinderschutz erläutert. Weiterhin sollen die Kinder mit Hilfe von Emotions- und Situationskarten gemeinsam mit den Fachkräften einen visualisierten Hilfe- und Schutzplan erarbeiten können. Erste Entwürfe sind bereits erstellt, es ist geplant, hier im 3. Quartal 22 in eine erste Erprobungsphase der Materialien zu gehen. 3. Maßnahmen zur Personalsituation Empfehlungen: a) Einarbeitung als zentraler Baustein von Qualitätssicherung im Kinderschutz b) Ausbau der Fachstelle „Fachdienst Kinderschutz“ Maßnahmen: Zu a): Insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalente (in jedem der fünf KSD-Bezirke 0,5) sind geschaffen worden. Erfahrene Kolleg*innen (Stellvertretende Bezirksleitungen und T eamkoordinatoren) sollen teilweise Freistellungen von eigener Fallarbeit erhalten, um die einzuarbeitenden Kolleg*innen begleiten, beraten und unterstützen zu können. Aufgrund des Fachkräftemangels ist eine Nachbesetzung der freigestellten Anteile der einarbeitenden Fachkräfte noch nicht bzw. nur sehr marginal gelungen. Die Personalfluktuation im KSD ist unvermindert hoch und es ist nicht möglich, für die frei werdenden Stellen zeitnah adäquate Nachbesetzungen zu gewinnen. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder erhebliche Spitzen im T agesgeschäftgibt, in denen genau die erfahrenen Fachkräfte, die eigentlich vermehrte Freiräume zur Einarbeitung haben sollten, in Kinderschutzfällen einspringen müssen. Daher können die eingeplanten zusätzlichen zeitlichen Ressourcen für die Einarbeitung derzeit nicht oder nur sehr begrenzt effektiv eingesetzt werden. Zu b): Seit Mitte August 2021 sind 2 Vollzeitäquivalente im Fachdienst Kinderschutz tätig. Die aufgestockten Ressourcen haben es möglich gemacht, mehrere langfristige und arbeitsintensive Projekte gleichzeitig federführend zu betreuen (z.B. partizipativer Prozess zur Neukonzeptionierung des Kinderschutzkonzeptes im KSD, Geschäftsführung des „Runden Tisches gegen sexualisierte Gewalt in Münster“, inkl. Koordinierung und Mitwirkung in den Unterarbeitsgruppen). Eine Stelle des Fachdienstes Kinderschutz beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem neuen Kinderschutzkonzept und den unmittelbar an der KSD-Arbeit beteiligten Netzwerken (Schnittstelle für systemherausfordernde Jugendliche, Arbeitskreise der insoweit erfahrenen - 5 - V/0288/2022 Fachkräfte, Gewaltschutz und drogenkonsumierende Eltern. Diese Stelle vertieft sich inhaltlich insbesondere auf die Gefährdungsart häusliche Gewalt. Die andere Stelle des Fachdienstes Kinderschutz ist inhaltlich besonders in der Gefährdungsart sexualisierte Gewalt vertiefend tätig und betreut die mit diesem Themenfeld zusammenhängenden Netzwerke (z.B. Runder Tisch gegen sexualisierte Gewalt in Münster, Qualitätszirkel Fachberatung sexuelle Gewalt, Clearingstelle Kinderschutz). Weiterhin beschäftigt sich diese Stelle mit übergeordneten Aufgaben wie Statistik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen. Beide Stellen übernehmen zu gleichen T eilendie Fachberatung im KSD und bei Bedarf auch in den anderen Abteilungen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie anonyme Beratungen im Kinderschutz. Da der Fachdienst Kinderschutz nun mit zwei Vollzeitäquivalenten ausgestattet ist, ist eine gegenseitige Vertretung und somit eine bessere Erreichbarkeit gewährleistet. Die aktuell herausfordernde personelle Situation im KSD erfordert es, dass der Fachdienst Kinderschutz in Not- und Krisensituationen kurzfristig für die KSD Bezirke ansprechbar ist, sei es für Fachberatungen oder bei extremen personellen Engpässen auch für Begleitung in Kinderschutzfällen. Dies kann durch die aufgestockte Besetzung deutlich flexibler möglich gemacht werden. 4. Fazit: Die Empfehlungen aus der Fallanalyse des „Missbrauchsfalles von Münster“ sind aufgegriffen und in Handlungsschritte für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und den KSD operationalisiert worden. Seit der letzten Vorstellung im AKJF Anfang 2021 sind die notwendigen strukturellen, fachlich-inhaltlichen und personalbezogenen Prozesse kontinuierlich vorangetrieben worden. Strukturell und fachlich-inhaltlich sind die Prozesse schon sehr weit vorangeschritten. Die personalbezogenen Prozesse stellen eine große Herausforderung dar, hier werden derzeit schon verstärkte Überlegungen angestellt, wie der Personalfluktuation entgegengewirkt werden kann und wie neue Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die angestoßenen Prozesse in regelmäßigem Turnus überprüft und fortgeschrieben werden müssen, um aktuellen Entwicklungen und Bedarfen zu begegnen und die Qualitätssicherung und –entwicklung im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen auch zukünftig fest zu verankern. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A - 6 - V/0288/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0288/2022 Kurzüberblick Der aufgedeckte Missbrauchskomplex in Münster hat Anforderungen an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gestellt, die in der Vorlage V/0107/2021 beschrieben wurden. Es wird zum aktuellen Sachstand zu den Empfehlungen und Maßnahmen berichtet: Strukturelle Veränderungen Fachlich - inhaltliche Veränderungen Maßnahmen zur Personalsituation Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen und schädlichen Einflüssen trägt dazu bei, dass die soziale Balance in der Stadtgesellschaft erhalten bleibt. Fundierte Fachkenntnisse bei den handelnden Akteur*innen, abgestimmte Handlungsweisen in Verdachtsfällen sowie eine fallunabhängige Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen sind maßgebliche Instrumente dazu. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Vorlage entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen ist eine Pflichtaufgabe gem. § 8a SGB VIII Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine direkte Relevanz zu den Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0288/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2022
- Erstellt
- 21.04.2022 12:20