Mandari Insight

V/0288/2022

Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Qualitätserweiterung des Kinderschutzes im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Nachgang des Missbrauchs-Komplexes Münster

Vorlagen 21.04.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 12.05.2022, TOP 8

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

13731 Zeichen

V/0288/2022
V/0288/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Qualitätserweiterung des Kinderschutzes im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien im Nachgang des Missbrauchs-Komplexes Münster
Beratungsfolge
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
Bericht:
Der aufgedeckte Missbrauchskomplex und die damit einhergehende Sensibilisierung für die
Themenfelder Kinderschutz / sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die
Fallanalyse von Herrn Prof. Dr. Christian Schrapper haben Anforderungen an das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien und insbesondere den Kommunalen Sozialdienst (KSD) gestellt, die in der
Vorlage V/0107/2021 beschrieben wurden.
Zum aktuellen Sachstand zu den Empfehlungen und daraus resultierenden Maßnahmen wird
nachfolgend berichtet.
1. Strukturelle Veränderungen:
Empfehlungen:
a) In den Methodiken zur Gefährdungseinschätzung, zum Fallverstehen und der
sozialpädagogischen Diagnostik im KSD sollte eine größere Bandbreite bei den KSD
Mitarbeiter/-innen erreicht werden. Insbesondere der (Familien-)Anamnese, der
Kontextualisierung von Problemstellungen und Informationen und der Formulierung und
Prüfung von Hypothesen sollte mehr Raum gegeben werden. Auch die Bearbeitung von
Irritationen und Zweifeln sowie Verdachtsmomenten in der Fallbearbeitung sollten eine
strukturelle Grundlage im Verfahren und der Dokumentation erhalten.
b) In der Fallarbeit sollte es Grundsätze für das „Mehr-Augen-Prinzip“ im Rahmen einer
T andemfallführungfür Fälle mit komplexen Konstellationen geben.
c) Es sind Schnittstellen in der Zusammenarbeit, intern wie extern, identifiziert worden, an denen
entscheidende Informationen zum Fallverlauf fließen müssen. Die Zusammenarbeit an diesen
Schnittstellen muss definiert und festgeschrieben werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
25.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Krome
T elefon:492-5682
Krome@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0288/2022
Maßnahmen:
Zu a) und b):
In einem partizipativen Prozess mit den Mitarbeitenden des KSD unter Federführung des
Fachdienstes Kinderschutz mit Unterstützung von Prof. Dr. Schrapper (Institut für Soziale
Arbeit e.V.) ist mit Fokus auf die Empfehlungen aus der Fallanalyse eine Neufassung des
Kinderschutzkonzeptes zur Fallbearbeitung von Kinderschutzfällen erarbeitet worden. Dieses
neue Konzept befindet sich gerade in KSD Bezirk West in einer ersten Erprobungsphase und
wird gemeinsam mit zwei freien Trägern im Echtbetrieb getestet. Die Probephase wird sich bis
zu den Sommerferien erstrecken, danach folgt eine Evaluations- und Anpassungsphase,
bevor das neue Konzept dann bis zum Jahresende im gesamten KSD eingeführt werden soll.
Das neue Konzept beinhaltet auch einen spezialisierten Prozess zur Fallbearbeitung beim
Gefährdungsmerkmal „sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ sowie die
strukturelle Verankerung von interner Fachberatung durch den Fachdienst Kinderschutz und
ergänzender externer Beratung durch die Ärztliche Kinderschutzambulanz als
Fachberatungsstelle.
Zu c):
I. Zur Schnittstellengestaltung wurde unter Beteiligung der fachlichen und politischen
Akteur*innen aus Münster der „Runde Tisch gegen sexualisierte Gewalt in Münster“ gebildet.
Der Runde Tisch hat sich als multiprofessionelles Gremium bereits drei Mal getroffen.
Gemeinsam ist ein erstes Arbeitsprogramm abgestimmt worden:
Arbeitspaket 1 (AG 1): Bestandsaufnahme und Schließung von Angebotslücken zu den
Themenfeldern Beratung, Fortbildung und Hilfeangebote bei sexualisierter Gewalt:
Die Struktur der Bestandsaufnahme ist in der AG bereits erarbeitet worden, es fehlt noch ein
Konzept zur technischen Umsetzung.
Bei der Beschäftigung mit den Kategorien für eine solche Bestandsaufnahme ist deutlich
geworden, wie umfangreich sich der Organisations- und Arbeitsaufwand für eine solche
Abfrage und die Auswertung und zur-Verfügung-Stellung der Ergebnisse dieser Abfrage
darstellt.
Daher ist eine Zusammenarbeit mit der WWU initiiert worden. Die Idee ist, die Projektziele der
AG 1 in wissenschaftliche Abschlussarbeiten von Studierenden unter Betreuung von Herrn Dr.
Bernd Christmann mit aufzunehmen. Aktuell haben sich zwei Studierende bereiterklärt, sich in
ihren Abschlussarbeiten mit diesem Thema zu beschäftigen.
Die T eilnehmenden der AG 1 werden unterstützend und beratend zur Seite stehen. Der
Verteiler für die Abfrage soll über die T eilnehmendendes Runden Tisches als Multiplikatoren
generiert werden.
Aktuell werden Detailfragen sowie die Zeitplanung erörtert.
Arbeitspaket 2 (AG 2): Abstimmung von Verfahrensabläufen in (vermuteten) Fällen
sexualisierter Gewalt
Die Unterarbeitsgruppen der AG 2 befinden sich in der Konstituierung. Im Großplenum ist
besprochen worden, dass sich vier themenbezogene Untergruppen bilden, die sich bis zum
nächsten Runden Tisch im September mindestens ein Mal getroffen haben sollten. Die
Zusammensetzung der interdisziplinären Gruppen und die Themenschwerpunkte sollen wie
folgt aufgeteilt sein:
1. Jugendamt / Staatsanwaltschaft / Polizei / Strafgericht / Rechtsmedizin: Zusammenarbeit
bei Strafanzeigen / Ermittlungsverfahren

- 3 -
V/0288/2022
2. Jugendamt / Jugendhilfeträger / Familiengericht: Zusammenarbeit bei familiengerichtlichen
Verfahren mit Verdachtsmomenten sexualisierter Gewalt (Schutz der Kinder,
Inobhutnahme, Gutachten, Umgangskontakte)
3. Kinderschutzambulanzen (medizinische, ärztliche, pädagogische), Rechtsmedizin:
Abgrenzung der Leistungen und Vereinbarungen zur Kooperation
4. Fachberatungen / niedergelassene Kinder- und Jugendlichentherapeuten: Abstimmung der
Angebote und Übergänge für Geschädigte und auch für grenzüberschreitende Kinder und
Jugendliche
Arbeitspaket 3: Fachliche Impulse im Rahmen des Runden Tisches
Ein fachlicher Input zum Thema Prävention ist in der Sitzung im April erfolgt. Im September
soll das Thema Täter*innenstrategien aufgegriffen werden.
II. Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien läuft seit Ende 2019 ein abteilungsübergreifender
Prozess, um die Beratung und Qualitätssicherung im Kinderschutz im gesamten Amt
voranzutreiben.
Aktuelle Ergebnisse dieses Prozesses sind, dass insbesondere in den Abteilungen
T agesbetreuungfür Kinder sowie Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit eigene interne
Beratungsstrukturen durch speziell zum Thema Kinderschutz fortgebildete Berater*innen
eingeführt werden.
Hierzu ist eine maßgeschneiderte Inhouse-Fortbildung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“
dieser Berater*innen in Planung, die wichtigen theoretischen und fachlichen Input mit
praktischen Handlungsempfehlungen und Verfahrensabläufen, abgestimmt auf die Strukturen
des Amtes, verbindet.
Weiterhin soll es unter Federführung des Fachdienstes Kinderschutz eine enge Vernetzung
und Abstimmung der Kinderschutzfachkräfte geben.
Ergänzt werden soll das Konzept durch online-Schulungsmodule, in denen die
Grundkenntnisse der Vorgaben und Verfahrensweisen im Kinderschutz für die Streuung in die
Breite in den Abteilungen zur Verfügung gestellt werden. Diese online-Schulungsmodule
werden durch den Fachdienst Kinderschutz konzipiert und bereitgestellt.
Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Amtsleitung, Abteilungsleitungen und
Verantwortlichen aus den Fachabteilungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien,
trifft sich quartalsweise, um diesen Prozess weiterzuentwickeln und fortzuschreiben.
2. Fachlich-inhaltliche Veränderungen
Empfehlungen:
a) Die Fachkräfte im KSD benötigen ein grundsätzliches Wissen um Erscheinungsformen und
Folgen von sexueller Gewalt und Täter*innenstrategien.
b) Zum Thema „Kontakte und Gespräche mit Kindern auch im Kinderschutz“, also der Thematik
Partizipation von Kindern und Jugendlichen, wurde ein Handlungsbedarf erkannt
Maßnahmen:
Zu a):
Im Rahmen von 6 Blöcken à 3 T agenwerden alle Mitarbeitenden des KSD umfassend zum
Themenfeld sexualisierte Gewalt, Täter*innenstrategien, Dynamiken und
Interventionsmöglichkeiten fortgebildet. Da diese Fortbildungen aus fachlichen Gründen in
Präsenz erfolgen, hat es einige Verzögerungen aufgrund der Pandemie-Bedingungen
gegeben. Aktuell sind 4 Fortbildungsblöcke abgeschlossen, der fünfte Block wird Anfang Mai

- 4 -
V/0288/2022
abgeschlossen sein und bis zum Ende des 3. Quartals 22 werden voraussichtlich alle
Mitarbeitenden des KSD diese Fortbildung durchlaufen haben.
Es ist geplant, einen regelmäßigen Fortbildungszyklus zu diesem Thema anzubieten, um eine
kontinuierliche Verankerung bei den Mitarbeitenden, auch bei hoher Fluktuation,
sicherzustellen.
Zu b):
Gemeinsam mit dem Institut für soziale Arbeit e.V. (Herr Prof. Dr. Schrapper) und Outlaw e.V.
arbeitet eine Arbeitsgruppe aus dem KSD an einem Projekt, um Materialien zu erstellen, mit
denen Kindern die Ansprechpartner, Rollen, Aufgaben und möglichen Maßnahmen im
Kinderschutz bildlich veranschaulicht und erklärt werden können. Geplant sind als Elemente
beispielsweise ein Bilderbuch, dass die und Rechte der Kinder und die Rolle des KSD im
Kinderschutz erläutert. Weiterhin sollen die Kinder mit Hilfe von Emotions- und
Situationskarten gemeinsam mit den Fachkräften einen visualisierten Hilfe- und Schutzplan
erarbeiten können. Erste Entwürfe sind bereits erstellt, es ist geplant, hier im 3. Quartal 22 in
eine erste Erprobungsphase der Materialien zu gehen.
3. Maßnahmen zur Personalsituation
Empfehlungen:
a) Einarbeitung als zentraler Baustein von Qualitätssicherung im Kinderschutz
b) Ausbau der Fachstelle „Fachdienst Kinderschutz“
Maßnahmen:
Zu a):
Insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalente (in jedem der fünf KSD-Bezirke 0,5) sind geschaffen
worden. Erfahrene Kolleg*innen (Stellvertretende Bezirksleitungen und T eamkoordinatoren)
sollen teilweise Freistellungen von eigener Fallarbeit erhalten, um die einzuarbeitenden
Kolleg*innen begleiten, beraten und unterstützen zu können.
Aufgrund des Fachkräftemangels ist eine Nachbesetzung der freigestellten Anteile der
einarbeitenden Fachkräfte noch nicht bzw. nur sehr marginal gelungen. Die
Personalfluktuation im KSD ist unvermindert hoch und es ist nicht möglich, für die frei
werdenden Stellen zeitnah adäquate Nachbesetzungen zu gewinnen. Dies hat zur Folge, dass
es immer wieder erhebliche Spitzen im T agesgeschäftgibt, in denen genau die erfahrenen
Fachkräfte, die eigentlich vermehrte Freiräume zur Einarbeitung haben sollten, in
Kinderschutzfällen einspringen müssen. Daher können die eingeplanten zusätzlichen
zeitlichen Ressourcen für die Einarbeitung derzeit nicht oder nur sehr begrenzt effektiv
eingesetzt werden.
Zu b):
Seit Mitte August 2021 sind 2 Vollzeitäquivalente im Fachdienst Kinderschutz tätig.
Die aufgestockten Ressourcen haben es möglich gemacht, mehrere langfristige und
arbeitsintensive Projekte gleichzeitig federführend zu betreuen (z.B. partizipativer Prozess zur
Neukonzeptionierung des Kinderschutzkonzeptes im KSD, Geschäftsführung des „Runden
Tisches gegen sexualisierte Gewalt in Münster“, inkl. Koordinierung und Mitwirkung in den
Unterarbeitsgruppen).
Eine Stelle des Fachdienstes Kinderschutz beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem neuen
Kinderschutzkonzept und den unmittelbar an der KSD-Arbeit beteiligten Netzwerken
(Schnittstelle für systemherausfordernde Jugendliche, Arbeitskreise der insoweit erfahrenen

- 5 -
V/0288/2022
Fachkräfte, Gewaltschutz und drogenkonsumierende Eltern. Diese Stelle vertieft sich inhaltlich
insbesondere auf die Gefährdungsart häusliche Gewalt.
Die andere Stelle des Fachdienstes Kinderschutz ist inhaltlich besonders in der
Gefährdungsart sexualisierte Gewalt vertiefend tätig und betreut die mit diesem Themenfeld
zusammenhängenden Netzwerke (z.B. Runder Tisch gegen sexualisierte Gewalt in Münster,
Qualitätszirkel Fachberatung sexuelle Gewalt, Clearingstelle Kinderschutz). Weiterhin
beschäftigt sich diese Stelle mit übergeordneten Aufgaben wie Statistik, Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen.
Beide Stellen übernehmen zu gleichen T eilendie Fachberatung im KSD und bei Bedarf auch
in den anderen Abteilungen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie anonyme
Beratungen im Kinderschutz.
Da der Fachdienst Kinderschutz nun mit zwei Vollzeitäquivalenten ausgestattet ist, ist eine
gegenseitige Vertretung und somit eine bessere Erreichbarkeit gewährleistet.
Die aktuell herausfordernde personelle Situation im KSD erfordert es, dass der Fachdienst
Kinderschutz in Not- und Krisensituationen kurzfristig für die KSD Bezirke ansprechbar ist, sei
es für Fachberatungen oder bei extremen personellen Engpässen auch für Begleitung in
Kinderschutzfällen. Dies kann durch die aufgestockte Besetzung deutlich flexibler möglich
gemacht werden.
4. Fazit:
Die Empfehlungen aus der Fallanalyse des „Missbrauchsfalles von Münster“ sind aufgegriffen
und in Handlungsschritte für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und den KSD
operationalisiert worden. Seit der letzten Vorstellung im AKJF Anfang 2021 sind die
notwendigen strukturellen, fachlich-inhaltlichen und personalbezogenen Prozesse
kontinuierlich vorangetrieben worden. Strukturell und fachlich-inhaltlich sind die Prozesse
schon sehr weit vorangeschritten.
Die personalbezogenen Prozesse stellen eine große Herausforderung dar, hier werden derzeit
schon verstärkte Überlegungen angestellt, wie der Personalfluktuation entgegengewirkt
werden kann und wie neue Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die angestoßenen Prozesse in regelmäßigem Turnus
überprüft und fortgeschrieben werden müssen, um aktuellen Entwicklungen und Bedarfen zu
begegnen und die Qualitätssicherung und –entwicklung im Bereich des Schutzes von Kindern
und Jugendlichen auch zukünftig fest zu verankern.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A

- 6 -
V/0288/2022

Anlage A

1974 Zeichen

Anlage A zur V/0288/2022
Kurzüberblick
Der aufgedeckte Missbrauchskomplex in Münster hat Anforderungen an das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien gestellt, die in der Vorlage V/0107/2021 beschrieben wurden. Es wird
zum aktuellen Sachstand zu den Empfehlungen und Maßnahmen berichtet:
 Strukturelle Veränderungen
 Fachlich - inhaltliche Veränderungen
 Maßnahmen zur Personalsituation
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen und schädlichen Einflüssen
trägt dazu bei, dass die soziale Balance in der Stadtgesellschaft erhalten bleibt. Fundierte
Fachkenntnisse bei den handelnden Akteur*innen, abgestimmte Handlungsweisen in
Verdachtsfällen sowie eine fallunabhängige Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen
sind maßgebliche Instrumente dazu.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Durch die Vorlage entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen ist eine Pflichtaufgabe gem. § 8a SGB VIII
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Eine direkte Relevanz zu den Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.

Beratungsverlauf (1)

12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0288/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2022
Erstellt
21.04.2022 12:20