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1979/2019

Kompromiss: Ausgleichsmaßnahme Beweidungskonzept Naturschutzgebiet N4 Worringen-Langel, Planfeststellungsbeschluss A1 Leverkusener Brücke

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.06.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 01.07.2019, TOP 4.1

Anlage 1 - Übersichtsplan Ausgleichmaßnahmen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 - Übersichtsplan Ausgleichmaßnahmen

3793 Zeichen

Anschluss an Bestand
Anschluss 
Anschluss an BestandAnschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss
an BestandAnschluss an Bestand
Anschluss an BestandAnschluss an Bestand
 an Bestand
an Bestand
an BestandAnschluss
an BestandAnschluss
A 1
A 59
RF Koblenz (KO)
A 1
RF Dortmund (DO)
RF Dortmund (DO)
RF Koblenz (KO)
RF Koblenz (KO)
A 1
Anschluss
Anschluss 
an BestandAnschluss 
Anschluss an Bestand
an Bestand
407+500.000
17+750.000
404+500.000
404+750.000
405+000.000
405+250.000
405+500.000
405+750.000
406+000.000
406+250.000
406+500.000
406+750.000
407+000.000
407+250.000
407+750.000
408+000.000
408+250.000
408+500.000
408+750.000
409+000.000
18+000.000
18+250.000
18+500.000
18+750.000
19+000.000
19+250.000
Anschluss an Bestand
18+256.000
17+950.000
Sperrwand
Sperrwand
Sperrwand
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
BaufeldgrenzeBaufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
RF Dortmund (DO)
RF Dortmund (DO)RF Koblenz (KO)
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
Baufeldgrenze
A 1
404+714.000Beginn der Planfeststellung
Ende der Planfeststellung
PFG
PFG
PFGPFG
PFG
PFG
PFG
PFGPFG
PFG
PFG
PFGPFG
PFG
PFG
PFG
PFG
PFG
PFG
18+256.000
17+950.000
PFG
PFGPFG
PFG
PFG
PFG
PFG
PFG
A 59
A 2Extensive Ganzjahresbeweidung oder extensiveSaisonbeweidung in der Rheinaue
A 2
A 3
A 4
A 3Entwicklung von Hartholzauwald in der RheinaueA 4Strukturreiche Renaturierung einer Ackerfläche amBuschbergsee
Maßnahmen
Maßnahme-Nr. mit IndexErläuterung der Maßnahme
Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3
Blatt 4
Blatt 5
Blatt 6
Blatt 7Blatt 8
Blatt 10
Blatt 12
Blatt 11
A 1CEFEntsiegelung und Überbauung mit ErdbauwerkenKennzeichnung der Maßnahme lt. Textboxen / LBP-BerichtMaßnahmentyp:A = AusgleichsmaßnahmeA 1CEF
Legende
© Umweltdaten: LANUV NRW© Geobasisdaten: GEObasis.NRW
Maßnahme an GewässernMaßnahme an der TrasseMaßnahme im OffenlandMaßnahmenkennungMaßnahme in Wäldern und ErstaufforstungenSonstige PlanzeichenTechnische PlanungVersiegelte Flächen der technischen PlanungFFH-Gebiet NSGNaturschutzgebietSchutzgebiete
2km01km
FFH
FFHFFH
FFH
FFHNSG NSG
NSG
NSG
NSG
NSGNSGNSG
NSG
NSG
NSGNSG
NSG A 1CEF
Erläuterung Index:CEFArtenschutzrechtliche Maßnahme zur Erhaltung der ökologischen Funktion derFortpflanzungs- und Ruhestätten (continuous ecological functionality)Suchraum Maßnahme A 1CEF
Abb. 1 zu Unterlage 19.1
500m
A 1CEFNistkästen für Feldsperlinge
NSG
NSG
FFH
Bautabuzonen A 2a CEFA 2b CEF
A 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie NachtigallAnpflanzung eines Gehölzstreifens bzw. Waldrandes mitKrautsaum und Hochstauden als Lebensraum für die NachtigallA 2b CEF
A 2
Datumbearbeitetgezeichnetgeprüft
Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr
www.cochet-consult.detop@cochet-consult.de53129 BonnFax 0228 / 94 33 0 33Tel. 0228 / 94 33 0 0Luisenstraße 110COCHET CONSULTZeichenJabinCzenkuschWallossek10/201510/201510/2015
PROJIS-Nr.:     05139901 00, Land NWLandesbetrieb Straßenbau Nordrhein-WestfalenAusbau der A1zwischen AS Köln-Niehl und AK Lev-Westeinschl. Neubau der Rheinbrücke LeverkusenMaßstab:   1 : 15000LandschaftspflegerischeMaßnahmen - ÜbersichtUnterlage / Blatt-Nr.:9.1 / 1
RegionalniederlassungRhein-Berg'HXW].DONHU6WU.|OQ
Straße: A1    Betr.-km: 404+714,000 - 409+264,000Aufgestellt:Die Leiterin der RegionalniederlassungRhein-Bergi.A.
(Unterschrift)Gemeinde:Zeit und Ort der Auslegung sindortsüblich bekannt gemacht worden.
ZeichenArt der ÄnderungNr.Projekt-Nr.Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
in der Gemeinde bis
(Dienstsiegel)rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
45-7039Datum
in der Zeit vomSatzungsgemäß ausgelegen
FESTSTELLUNGSENTWURF
gez. Bisoke30.10.2015

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8486 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1979/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kompromiss: Ausgleichsmaßnahme: Beweidungskonzept Naturschutzgebiet N4  Worringen-
Langel,  Planfeststellungsbeschluss A1 Leverkusener Brücke 
 
hier: Beteiligung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde nach § 70 (2) 
Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 01.07.2019

2 
Entstehung und aktuelle Situation: Beweidungskonzept Worringen 
 
In 2016 wurde die Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) N1/N4, einer natur-
schutzfachlichen Planung für die beiden Naturschutzgebiete zwischen Worringen und Merkenich, 
fertiggestellt und von den zuständigen politischen Gremien (Ausschuss für Umwelt und Grün, Be-
zirksvertretung Chorweiler) beschlossen. 
Der PEPL sieht an bestimmten Stellen in den beiden Naturschutzgebieten eine extensive saisonale 
oder Ganzjahresbeweidung der Wiesen vor. Dafür wird eine der Landschaftspflege und dem Natur-
schutz dienende Beweidung mit wenigen Tieren umgesetzt. Die Tiere, die auf den ungedüngten Wie-
sen leben, sind sich weitgebend selbst überlassen. 
Die Beweidung hat insbesondere das Ziel, die Bereiche zu beruhigen, in denen die streng geschütz-
ten Wiesenbrüter vorkommen. Diese reagieren sehr empfindlich auf häufige Störungen, beispielswei-
se durch freilaufende Hunde oder Personen, die die Flächen nutzen, auf denen ein Betretungsverbot 
herrscht. Die Nestaufgabe ist die Folge. Die Beweidungsmaßnahme soll daher eine Beruhigung der 
Gebiete bewirken. 
 
Die Umsetzung der Beweidung dient als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Leverkusener Auto-
bahnbrücke. Die Wiese bei Worringen wird in zwei Flächen unterteilt. Auf die Weiden kommt eine 
kleine Herde Glanrinder. Es ist im Zuge der Umsetzung unumgänglich, dass die Maßnahme mit Ein-
schränkungen für die Bevölkerung einhergeht. 
 
Die Setzung der Zäune erfolgte Ende April und die Herde Glanrinder (8 Muttertiere mit Kälbchen und 
ein Bulle) wurden am 31.04.2019 auf die Weide gebracht. 
 
Am 07.05.2019 fand im Vereinsheim in Köln Worringen eine Informationsveranstaltung von Straßen 
NRW statt. Dabei zeigten Teile Bevölkerung ihr Unverständnis und ihren Missmut der Maßnahme 
gegenüber. Ein Dialog zwischen Vertretern von Straßen NRW, dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen, der Unteren Naturschutzbehörde und der Bevölkerung kam nicht zu Stande. Auch Ver-
suche, die Umsetzung der Maßnahme zu erläutern scheiterten. Es wurde immer wieder lautstark ge-
fordert, dass der Stacheldraht beseitigt werden müsse und das Gebiet wieder für die Erholungsnut-
zung freigegeben werden soll. 
Schon vor der Veranstaltung wurden regelmäßig Drähte des Weidezaunes durchtrennt. Auch nach 
der Veranstaltung musste der Landwirt, welcher die Maßnahme umsetzt, regelmäßig morgens die 
Zäune erneuern. Die Gefahr, dass die Rinder ausbrechen bestand. Als Konsequenz wurden die Rin-
der in einen kleineren Bereich abgesperrt und die Tore offengelassen. Die Umsetzung des Bewei-
dungskonzeptes war so nicht mehr möglich. Die Ausbesserungen sowie Erneuerungen aufgrund des 
Vandalismus können zukünftig seitens StraßenNRW nicht weiter getragen werden. 
 
 
Kompromissfindung 
 
Zur  Kompromissfindung fanden verschiedene Termine zwischen Vertreterinnen und Vertretern der 
Bezirksregierung Köln, der Unteren Naturschutzbehörde, der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-
Köln, StraßenNRW und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen statt. Im ersten Anlauf 
wurde geklärt, welche Kompromisse aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht geschlossen werden 
können und ob dies mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar ist. Vom Bürgerverein Worringen 
wurde dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ebenfalls ein Kompromissvorschlag vorge-
stellt. 
 
Daraufhin wurde ein alternatives Konzept gesucht, welches die Forderungen der Bevölkerung abwägt 
und mit den Anforderungen der Ausgleichsmaßnahmen in Einklang bringt, die in der Planfeststellung 
festgesetzt sind. Die unten aufgeführten Eckpunkte wurden als Kompromiss zum Beweidungskonzept 
abgestimmt. Der Kompromiss soll von den Bürgervereinen mitgetragen und von der Bezirksvertretung 
Chorweiler beschlossen werden. Hauptziel der Kompromisslösung ist, dass der Rundweg für die Wor-
ringer Bürger im näheren Umfeld von Worringen gewährleistet wird. Zusätzlich soll der Bevölkerung 
die Bedeutung des Gebietes durch Beschilderung und Öffentlichkeitsarbeit nähergebracht werden.

3 
Der Kompromiss besteht aus den folgend aufgeführten Maßnahmen: 
 
Weidefläche West 
 
- An der nordwestlichen Grenze des Naturschutzgebietes in Höhe von Rheinkilometer 709 wird 
der Weidezaun dem Pfad in Richtung Rheinufer folgend schräg zurück versetzt. 
- Die Rinderweide wird auf die Wiese jenseits des Treidelpfades begrenzt, der Treidelpfad wird 
begehbar. 
- Der Zaun an der Uferseite dieser Weide wird entfernt. Eine Begehung der Uferbereiche darf 
gemäß den Festsetzungen des Naturschutzgebietes dennoch nicht stattfinden. Die Wege 
werden eindeutig  gekennzeichnet. 
- Einzelne Pfosten entlang der Uferseite des Weges werden mit Informationen zur Schutzwür-
digkeit des Gebietes und mit dem Hinweis „Bitte nicht betreten!“ ausgestattet werden.  
 
Weidefläche Ost : 
 
- Der Treidelpfad Richtung Langel wird für die stille Erholung geöffnet, die Weide verläuft beid-
seits des Weges. 
- Damit die Rinder Zugang zum Wasser bekommen, quert der Treidelpfad in einem kurzen Teil-
bereich die Weide. An dieser Stelle wird der Weg durch Drängelgitter, die für die Rinder nicht 
passierbar sind, gesichert.  
- Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes darf der Pfad nicht verlassen werden, das Ufer ist 
nicht begehbar. Der Weg und der Durchgang sind für Hunde verboten. 
- Der obere Weg bleibt erhalten. 
 
Allgemein:  
 
- Der Stacheldraht wird entfernt und durch Elektrodraht oder Litze ersetzt. 
- Die Entwicklung des Gebietes wird in den nächsten 5 Jahren von einem jährlichen Monitoring 
begleitet. Ziel des Monitorings ist die Kontrolle über die Erhaltung und Verbesserung der FFH-
Lebensraumtypen 6510 und 3270 „Glatthaferwiese“ und  „Flüsse mit Schlammbänken….“ so-
wie die Stabilisierung und Erhöhung der Brutvogelreviere, insbesondere der Leitarten der 
Wiesen und Uferbereiche. Das Monitoring kann zu notwendigen zusätzlichen oder geänderten 
Maßnahmen führen. 
- Die für das Naturschutzgebiet geltenden Ge- und Verbote, wie das Wegegebot und die die An-
leinpflicht der Hunde, sind zu beachten und einzuhalten. 
 
Es wird geklärt, in welchem Maße die Untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Ord-
nungsamt Kontrollen vor Ort durchführt. Um diesen Kompromiss dauerhaft beibehalten zu können, 
muss gewährleistet sein, dass die Bevölkerung sich an die Ge- und Verbote des Schutzgebietes hält. 
Der Kompromiss stellt aus Sicht der Behörde und der Naturschutzstation die äußerste Grenze dessen 
dar, was für den Natur- und Artenschutz und die Ziele der Ausgleichsmaßnahme vertretbar ist. 
Sollte das Monitoring negative Entwicklung des Gebiets zeigen oder durch die Kontrollen nachgewie-
sen werden, dass die Bevölkerung sich nicht an die Vorschriften und den Kompromiss hält, so ist in 
Konsequenz eine komplette Beruhigung des Gebietes unumgänglich. 
 
Der Kompromiss wird am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung Chorweiler diskutiert. Das Ergebnis 
wird dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde am 01.07.2019 mündlich dargestellt. 
 
 
Zur Anfrage Herrn Rischs aus dem  Naturschutzbeirat  vom 20.05.2019: Naturschutzgebiet N4 
 
Ausgleichsmaßnahmen Planfeststellungsbeschluss A1-Leverkusener Brücke 
 
Neben dem Beweidungskonzept wurden drei weitere Ausgleichsmaßnahmen für die Sanierung der  
Leverkusener Brücke planfestgestellt. Diese werden in der folgenden Tabelle dargestellt.

4 
Umsetzungsfahrplan: Ausgleichmaßnahmen  
 
Maßnahmennummer Maßnahme Umsetzungszeitraum Bemerkung 
A1 Rückbau und Entsie-
gelung nicht mehr 
benötigter Straßenab-
schnitte 
  
A3 Entwicklung von Hart-
holzauwald in der 
Rheinaue 
  
A4 Entwicklung einer 
strukturreichen 
Ackerbrache am 
Buschbergsee 
  
A 1CEF Anbringen von Nist-
kästen für Feldsper-
linge 
Maßnahmen vor Be-
ginn der Straßenbau-
arbeiten 
 
A 2CEF Entwicklung eines 
Gehölzstreifens und 
Waldrandes als Le-
bensraum 
für die Nachtigall 
Maßnahmen vor Be-
ginn der Straßenbau-
arbeiten

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Luisenstraße 110C

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Details

Aktenzeichen
1979/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.06.2019
Erstellt
05.06.2019 13:54