1979/2019
Kompromiss: Ausgleichsmaßnahme Beweidungskonzept Naturschutzgebiet N4 Worringen-Langel, Planfeststellungsbeschluss A1 Leverkusener Brücke
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Anlage 1 - Übersichtsplan Ausgleichmaßnahmen
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Anschluss an Bestand Anschluss Anschluss an BestandAnschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an BestandAnschluss an Bestand Anschluss an BestandAnschluss an Bestand an Bestand an Bestand an BestandAnschluss an BestandAnschluss A 1 A 59 RF Koblenz (KO) A 1 RF Dortmund (DO) RF Dortmund (DO) RF Koblenz (KO) RF Koblenz (KO) A 1 Anschluss Anschluss an BestandAnschluss Anschluss an Bestand an Bestand 407+500.000 17+750.000 404+500.000 404+750.000 405+000.000 405+250.000 405+500.000 405+750.000 406+000.000 406+250.000 406+500.000 406+750.000 407+000.000 407+250.000 407+750.000 408+000.000 408+250.000 408+500.000 408+750.000 409+000.000 18+000.000 18+250.000 18+500.000 18+750.000 19+000.000 19+250.000 Anschluss an Bestand 18+256.000 17+950.000 Sperrwand Sperrwand Sperrwand Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze BaufeldgrenzeBaufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze RF Dortmund (DO) RF Dortmund (DO)RF Koblenz (KO) Baufeldgrenze Baufeldgrenze Baufeldgrenze A 1 404+714.000Beginn der Planfeststellung Ende der Planfeststellung PFG PFG PFGPFG PFG PFG PFG PFGPFG PFG PFG PFGPFG PFG PFG PFG PFG PFG PFG 18+256.000 17+950.000 PFG PFGPFG PFG PFG PFG PFG PFG A 59 A 2Extensive Ganzjahresbeweidung oder extensiveSaisonbeweidung in der Rheinaue A 2 A 3 A 4 A 3Entwicklung von Hartholzauwald in der RheinaueA 4Strukturreiche Renaturierung einer Ackerfläche amBuschbergsee Maßnahmen Maßnahme-Nr. mit IndexErläuterung der Maßnahme Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Blatt 4 Blatt 5 Blatt 6 Blatt 7Blatt 8 Blatt 10 Blatt 12 Blatt 11 A 1CEFEntsiegelung und Überbauung mit ErdbauwerkenKennzeichnung der Maßnahme lt. Textboxen / LBP-BerichtMaßnahmentyp:A = AusgleichsmaßnahmeA 1CEF Legende © Umweltdaten: LANUV NRW© Geobasisdaten: GEObasis.NRW Maßnahme an GewässernMaßnahme an der TrasseMaßnahme im OffenlandMaßnahmenkennungMaßnahme in Wäldern und ErstaufforstungenSonstige PlanzeichenTechnische PlanungVersiegelte Flächen der technischen PlanungFFH-Gebiet NSGNaturschutzgebietSchutzgebiete 2km01km FFH FFHFFH FFH FFHNSG NSG NSG NSG NSG NSGNSGNSG NSG NSG NSGNSG NSG A 1CEF Erläuterung Index:CEFArtenschutzrechtliche Maßnahme zur Erhaltung der ökologischen Funktion derFortpflanzungs- und Ruhestätten (continuous ecological functionality)Suchraum Maßnahme A 1CEF Abb. 1 zu Unterlage 19.1 500m A 1CEFNistkästen für Feldsperlinge NSG NSG FFH Bautabuzonen A 2a CEFA 2b CEF A 2a CEFUmbau eines bestehenden Waldrandes als Lebensraum fürdie NachtigallAnpflanzung eines Gehölzstreifens bzw. Waldrandes mitKrautsaum und Hochstauden als Lebensraum für die NachtigallA 2b CEF A 2 Datumbearbeitetgezeichnetgeprüft Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr www.cochet-consult.detop@cochet-consult.de53129 BonnFax 0228 / 94 33 0 33Tel. 0228 / 94 33 0 0Luisenstraße 110COCHET CONSULTZeichenJabinCzenkuschWallossek10/201510/201510/2015 PROJIS-Nr.: 05139901 00, Land NWLandesbetrieb Straßenbau Nordrhein-WestfalenAusbau der A1zwischen AS Köln-Niehl und AK Lev-Westeinschl. Neubau der Rheinbrücke LeverkusenMaßstab: 1 : 15000LandschaftspflegerischeMaßnahmen - ÜbersichtUnterlage / Blatt-Nr.:9.1 / 1 RegionalniederlassungRhein-Berg'HXW].DONHU6WU.|OQ Straße: A1 Betr.-km: 404+714,000 - 409+264,000Aufgestellt:Die Leiterin der RegionalniederlassungRhein-Bergi.A. (Unterschrift)Gemeinde:Zeit und Ort der Auslegung sindortsüblich bekannt gemacht worden. ZeichenArt der ÄnderungNr.Projekt-Nr.Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde bis (Dienstsiegel)rechtzeitig vor Beginn der Auslegung 45-7039Datum in der Zeit vomSatzungsgemäß ausgelegen FESTSTELLUNGSENTWURF gez. Bisoke30.10.2015
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1979/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kompromiss: Ausgleichsmaßnahme: Beweidungskonzept Naturschutzgebiet N4 Worringen- Langel, Planfeststellungsbeschluss A1 Leverkusener Brücke hier: Beteiligung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde nach § 70 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) Beschlussorgan Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 01.07.2019 2 Entstehung und aktuelle Situation: Beweidungskonzept Worringen In 2016 wurde die Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) N1/N4, einer natur- schutzfachlichen Planung für die beiden Naturschutzgebiete zwischen Worringen und Merkenich, fertiggestellt und von den zuständigen politischen Gremien (Ausschuss für Umwelt und Grün, Be- zirksvertretung Chorweiler) beschlossen. Der PEPL sieht an bestimmten Stellen in den beiden Naturschutzgebieten eine extensive saisonale oder Ganzjahresbeweidung der Wiesen vor. Dafür wird eine der Landschaftspflege und dem Natur- schutz dienende Beweidung mit wenigen Tieren umgesetzt. Die Tiere, die auf den ungedüngten Wie- sen leben, sind sich weitgebend selbst überlassen. Die Beweidung hat insbesondere das Ziel, die Bereiche zu beruhigen, in denen die streng geschütz- ten Wiesenbrüter vorkommen. Diese reagieren sehr empfindlich auf häufige Störungen, beispielswei- se durch freilaufende Hunde oder Personen, die die Flächen nutzen, auf denen ein Betretungsverbot herrscht. Die Nestaufgabe ist die Folge. Die Beweidungsmaßnahme soll daher eine Beruhigung der Gebiete bewirken. Die Umsetzung der Beweidung dient als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Leverkusener Auto- bahnbrücke. Die Wiese bei Worringen wird in zwei Flächen unterteilt. Auf die Weiden kommt eine kleine Herde Glanrinder. Es ist im Zuge der Umsetzung unumgänglich, dass die Maßnahme mit Ein- schränkungen für die Bevölkerung einhergeht. Die Setzung der Zäune erfolgte Ende April und die Herde Glanrinder (8 Muttertiere mit Kälbchen und ein Bulle) wurden am 31.04.2019 auf die Weide gebracht. Am 07.05.2019 fand im Vereinsheim in Köln Worringen eine Informationsveranstaltung von Straßen NRW statt. Dabei zeigten Teile Bevölkerung ihr Unverständnis und ihren Missmut der Maßnahme gegenüber. Ein Dialog zwischen Vertretern von Straßen NRW, dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, der Unteren Naturschutzbehörde und der Bevölkerung kam nicht zu Stande. Auch Ver- suche, die Umsetzung der Maßnahme zu erläutern scheiterten. Es wurde immer wieder lautstark ge- fordert, dass der Stacheldraht beseitigt werden müsse und das Gebiet wieder für die Erholungsnut- zung freigegeben werden soll. Schon vor der Veranstaltung wurden regelmäßig Drähte des Weidezaunes durchtrennt. Auch nach der Veranstaltung musste der Landwirt, welcher die Maßnahme umsetzt, regelmäßig morgens die Zäune erneuern. Die Gefahr, dass die Rinder ausbrechen bestand. Als Konsequenz wurden die Rin- der in einen kleineren Bereich abgesperrt und die Tore offengelassen. Die Umsetzung des Bewei- dungskonzeptes war so nicht mehr möglich. Die Ausbesserungen sowie Erneuerungen aufgrund des Vandalismus können zukünftig seitens StraßenNRW nicht weiter getragen werden. Kompromissfindung Zur Kompromissfindung fanden verschiedene Termine zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Köln, der Unteren Naturschutzbehörde, der NABU-Naturschutzstation Leverkusen- Köln, StraßenNRW und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen statt. Im ersten Anlauf wurde geklärt, welche Kompromisse aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht geschlossen werden können und ob dies mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar ist. Vom Bürgerverein Worringen wurde dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ebenfalls ein Kompromissvorschlag vorge- stellt. Daraufhin wurde ein alternatives Konzept gesucht, welches die Forderungen der Bevölkerung abwägt und mit den Anforderungen der Ausgleichsmaßnahmen in Einklang bringt, die in der Planfeststellung festgesetzt sind. Die unten aufgeführten Eckpunkte wurden als Kompromiss zum Beweidungskonzept abgestimmt. Der Kompromiss soll von den Bürgervereinen mitgetragen und von der Bezirksvertretung Chorweiler beschlossen werden. Hauptziel der Kompromisslösung ist, dass der Rundweg für die Wor- ringer Bürger im näheren Umfeld von Worringen gewährleistet wird. Zusätzlich soll der Bevölkerung die Bedeutung des Gebietes durch Beschilderung und Öffentlichkeitsarbeit nähergebracht werden. 3 Der Kompromiss besteht aus den folgend aufgeführten Maßnahmen: Weidefläche West - An der nordwestlichen Grenze des Naturschutzgebietes in Höhe von Rheinkilometer 709 wird der Weidezaun dem Pfad in Richtung Rheinufer folgend schräg zurück versetzt. - Die Rinderweide wird auf die Wiese jenseits des Treidelpfades begrenzt, der Treidelpfad wird begehbar. - Der Zaun an der Uferseite dieser Weide wird entfernt. Eine Begehung der Uferbereiche darf gemäß den Festsetzungen des Naturschutzgebietes dennoch nicht stattfinden. Die Wege werden eindeutig gekennzeichnet. - Einzelne Pfosten entlang der Uferseite des Weges werden mit Informationen zur Schutzwür- digkeit des Gebietes und mit dem Hinweis „Bitte nicht betreten!“ ausgestattet werden. Weidefläche Ost : - Der Treidelpfad Richtung Langel wird für die stille Erholung geöffnet, die Weide verläuft beid- seits des Weges. - Damit die Rinder Zugang zum Wasser bekommen, quert der Treidelpfad in einem kurzen Teil- bereich die Weide. An dieser Stelle wird der Weg durch Drängelgitter, die für die Rinder nicht passierbar sind, gesichert. - Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes darf der Pfad nicht verlassen werden, das Ufer ist nicht begehbar. Der Weg und der Durchgang sind für Hunde verboten. - Der obere Weg bleibt erhalten. Allgemein: - Der Stacheldraht wird entfernt und durch Elektrodraht oder Litze ersetzt. - Die Entwicklung des Gebietes wird in den nächsten 5 Jahren von einem jährlichen Monitoring begleitet. Ziel des Monitorings ist die Kontrolle über die Erhaltung und Verbesserung der FFH- Lebensraumtypen 6510 und 3270 „Glatthaferwiese“ und „Flüsse mit Schlammbänken….“ so- wie die Stabilisierung und Erhöhung der Brutvogelreviere, insbesondere der Leitarten der Wiesen und Uferbereiche. Das Monitoring kann zu notwendigen zusätzlichen oder geänderten Maßnahmen führen. - Die für das Naturschutzgebiet geltenden Ge- und Verbote, wie das Wegegebot und die die An- leinpflicht der Hunde, sind zu beachten und einzuhalten. Es wird geklärt, in welchem Maße die Untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Ord- nungsamt Kontrollen vor Ort durchführt. Um diesen Kompromiss dauerhaft beibehalten zu können, muss gewährleistet sein, dass die Bevölkerung sich an die Ge- und Verbote des Schutzgebietes hält. Der Kompromiss stellt aus Sicht der Behörde und der Naturschutzstation die äußerste Grenze dessen dar, was für den Natur- und Artenschutz und die Ziele der Ausgleichsmaßnahme vertretbar ist. Sollte das Monitoring negative Entwicklung des Gebiets zeigen oder durch die Kontrollen nachgewie- sen werden, dass die Bevölkerung sich nicht an die Vorschriften und den Kompromiss hält, so ist in Konsequenz eine komplette Beruhigung des Gebietes unumgänglich. Der Kompromiss wird am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung Chorweiler diskutiert. Das Ergebnis wird dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde am 01.07.2019 mündlich dargestellt. Zur Anfrage Herrn Rischs aus dem Naturschutzbeirat vom 20.05.2019: Naturschutzgebiet N4 Ausgleichsmaßnahmen Planfeststellungsbeschluss A1-Leverkusener Brücke Neben dem Beweidungskonzept wurden drei weitere Ausgleichsmaßnahmen für die Sanierung der Leverkusener Brücke planfestgestellt. Diese werden in der folgenden Tabelle dargestellt. 4 Umsetzungsfahrplan: Ausgleichmaßnahmen Maßnahmennummer Maßnahme Umsetzungszeitraum Bemerkung A1 Rückbau und Entsie- gelung nicht mehr benötigter Straßenab- schnitte A3 Entwicklung von Hart- holzauwald in der Rheinaue A4 Entwicklung einer strukturreichen Ackerbrache am Buschbergsee A 1CEF Anbringen von Nist- kästen für Feldsper- linge Maßnahmen vor Be- ginn der Straßenbau- arbeiten A 2CEF Entwicklung eines Gehölzstreifens und Waldrandes als Le- bensraum für die Nachtigall Maßnahmen vor Be- ginn der Straßenbau- arbeiten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Luisenstraße 110C
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Details
- Aktenzeichen
- 1979/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.06.2019
- Erstellt
- 05.06.2019 13:54