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1320/2017

Fischerweg in Porz-Mitte

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2017, TOP 8.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2364 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1320/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2017 
 
Fischerweg in Porz-Mitte 
 
Fischerweg in Porz-Mitte hier: Anfrage der CDU Fraktion (AN/0189/2017) zur Sitzung der Be-
zirksvertretung Porz am 07.02.2017, TOP 8.1.2  
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„Wegen einer Baumaßnahme im Bereich Friedrich-Ebert-Ufer in Porz-Mitte wurde die Einbahnstra-
ßenregelung im Fischerweg aufgehoben, um gegenläufigen PKW-Verkehr zu ermöglichen. Hierfür 
wurden mobile Schilder „Absolutes Halteverbot“ aufgestellt.  
Dennoch wird, meist im Bereich der Ein- und Ausfahrt zur Hauptstraße geparkt, was bei gegenläufi-
gem Verkehr im Fischerweg zu schwierigen Situationen und zu Rückstaus auf der Hauptstraße führt.  
 
Dem Ordnungsamt ist es bisher nicht möglich, die „Falschfahrer“ zu ahnden, weil eine entsprechende 
Berechtigung vom Aufsteller der mobilen Schilder – hier: Amt für Straßen und Verkehrstechnik – nicht 
erteilt wurde.“  
Daher bittet die CDU Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wird die Berechtigung zur Ahndung von Falschparkern noch erteilt?  
2. Wenn ja, wann wird diese Berechtigung ausgesprochen?  
3. Wenn nein, warum wird die Berechtigung nicht ausgesprochen?“  
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Fragen 1-3 wurden in der Sitzung der BV 7 am 28.03.2017 unter TOP 8.1.5 (Session Nr. 
0394/2017) ausführlich durch die Verwaltung (hier: Amt für Straßen und Verkehrstechnik) beantwor-
tet.  
 
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln möchte ergänzend noch darauf hinweisen, dass die vom Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik geprüfte und genehmigte Baustellenbeschilderung korrekt aufgestellt 
wurde und es für den Verkehrsdienst der Stadt Köln rechtlich möglich war und ist dort ordnungsge-
mäß gegen falsch parkende Fahrzeuge vorzugehen. Woher die Aussage im Anfragetext stammt, 
dass das Ordnungsamt dort nicht tätig werden könnte, kann von hier nicht nachvollzogen werden. 
 
Der Bereich wurde und wird vom Verkehrsdienst der Stadt Köln im Rahmen der personellen Möglich-
keiten sowohl im Tages- als auch im Spätdienst regelmäßig kontrolliert und gegen ordnungswidrig 
parkende Fahrzeuge auch konsequent vorgegangen.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1320/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27