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V/0177/2005

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk N

Vorlage 14.03.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 12.04.2005, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
„1.  Zu laufenden Aufwendungen  im Jahre 2005 wird folgenden Vereinen bzw. Vereinigungen 
ein Zuschuss in nachstehender Höhe gewährt: 
 
 1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus      250,00 € 
 1.2 Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus      250,00 € 
 1.3 Plattdeutscher Gesprächskreis Kinderhaus      200,00 € 
 1.4 Kleiner Chor Münster         150,00 € 
 1.5 Spielmannszug St. Hubertus Sprakel       150,00 € 
 1.6 Bürgervereinigung Kinderhaus e. V.       300,00 € 
 1.7 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde       300,00 € 
 1.7 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord       100,00 €
  
       Zwischensumme: 1.700,00 € 
 
2. Für Einzelveranstaltungen
 wird folgenden Vereinen und  
Vereinigungen ein einmaliger Zuschuss bewilligt: 
 
2.1 Kameradschaft Kinderhaus 1898 e. V. 
für die Gedenkfeier am Volkstrauertag    100,00 € 
 
2.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 
für die Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag   100,00 € 
 
 2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde   150,00 € 
Vorlagen-Nr.: 
V/0177/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Temme 
Ruf: 
492 16 00 
E-Mail: 
TemmeJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
   für 3 Veranstaltungen geselliger und kultureller Art   
 
 2.4 Coerder Carnevals Club von 1968 e. V.    250,00 € 
    für das Sommerfest 2005 
 
 2.5 Kinderhauser Karnevals Club     150,00 € 
    für ein Karnevalsfest und eine Kinderkarnevalfeier 
 
 2.6 Kaninchenzuchtverein W 100 Münster - Kinderhaus    200,00 € 
     für die Lokalschau 2005 im Bürgerhaus Kinderhaus 
 
 2.7 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e. V.  100,00 € 
     für den Seniorennachmittag 2005 
 
 2.8  Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus    50,00 € 
     für 2 Veranstaltungen geselliger und kultureller Art 
 
 2.9  Sportverein Teutonia Coerde 60 e. V.    200,00 € 
      für das Jugendfußballturnier Pfingsten 2005 
 
 2.10 Für Dich – Förderverein Jaksice e. V.     200,00 € 
      für eine Jugendfreizeit mit Kindern aus Polen 
 
 2.11 Initiative POETRY Rave       50,00 €
 
      für das Kulturfest mit Musik  
 
         Zwischensumme:   1.550,00 € 
 
3. Zu Jubiläen:
 
 
3.1  Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus   100,00 € 
     20 Jahre   
 
3.2  Münsteraner Tageseltern e. V.     100,00 €
 
     15 Jahre  
 
        Zwischensumme: 200,00 € 
 
        Gesamtsumme:
      3.450,00 € 
 
 
4.  Finanzierung:  
 
Die Zuschüsse in Höhe von 3.450,00 € werden aus der Haushaltsstelle 0000.718.3000.4 - 
Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster Nord  finanziert. Es stehen dort genau 3.450,00 €  
zur Verfügung.  
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
 
Begründung:

- 3 - 
 
Die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Vereinigungen regeln die Richtlinien, die am 
06.03.2001 von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossen wurden und seit dem 14.03.2001 
in Kraft sind in der seit dem 16.04.2002 geänderten Form (siehe Anlage).  
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unte rstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs. 1 
d) GO für das Haushaltsjahr 2005 eine Betrag von 3.450,00 € zur Verfügung gestellt.  
 
zu 1. 
 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  
 
 Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt. 
  
zu 2. 
 Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen  
 
 zu 2.1
 
 und 
 zu 2.2
 Die Kameradschaft Kinderhaus 1898 und der Ausschuss für das Mahnmal Spra-
kel-Sandrup-Coerde haben für die jeweiligen örtlichen Gedenkveranstaltungen 
am Volkstrauertag um einen Zuschuss gebeten.  
  
 zu 2.3  Die Kameradschaft Sprakel Sandrup Coerde veranstaltet auch 2005 ein Winter-
fest, eine Tagesfahrt sowie eine Bosselwanderung für alle interessierten Bürger.  
 
 zu 2.4  Der Coerder Carnevals Club von 1968 veranstaltet am Begegnungszentrum 
Coerde auch im Jahr 2005 wieder sein großes Sommerfest für „ganz“ Coerde. 
 
 zu 2.5  Der Kinderhauser Karnevals Club bittet um einen Zuschuss für eine öffentliche 
Karnevalsveranstaltung und eine Kinderkarnevalsfeier (der Zuschuss wurde er-
höht, da die Teilnehmerzahl im letzten Jahr erheblich gestiegen ist). 
 
 zu 2.6  Auch im Jahr 2005 veranstaltet der Kaninchenzuchtverein W 100 im Bürgerhaus 
Kinderhaus wieder eine große Lokalschau (der Zuschuss wurde gegenüber dem 
Vorjahr erhöht, da die Mietkosten für 2005 erheblich gestiegen sind. 
    
 zu 2.7
 Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet im Jahr 2005 u.a. 
eine Seniorenveranstaltung    
 
 zu 2.8   Die Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus beantragt für das Jahr 2005 
wieder einen Zuschuss zur Lambertusfeier und Nikolausfeier für Kinder und älte-
re Menschen. 
 
 zu 2.9  Der SV Teutonia Coerde veranstaltet sein traditionelles Jugendfußballturnier zu 
Pfingsten und beantragt dieses Jahr wieder einen Zuschuss 
 
 zu 2.10 
 „Für Dich – Förderverein Kinderheim Jaksice“ für eine internationale Begegnung 
mit Kindern aus Jaksice in den Sommerferien.  
 
 zu 2.11
  Die Initiative POETRY Rave veranstaltet im Jahr 2005 ein Kulturfest mit Musik 
   im Begegnungszentrum an der Meerwiese  
 
 
 
zu 3.
 Zuschüsse zu Jubiläen

- 4 - 
  zu 3.1  Der Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus feiert im Jahr 2005 sein 20-jähriges 
Bestehen. Das Jubiläum soll im Bürgerhaus Kinderhaus mit ca. 60 Personen ge-
feiert werden. Daher ist ein Zuschuss von 100,00 € angemessen.    
 
zu 3.2 Der Verein Münsteraner Tageseltern e. V. feiert in diesem Jahr sein 15-jähriges 
Jubiläum. Bei 14 aktiven und 90 passi ven Mitgliedern ist ein Zuschuss von 
100,00 € angemessen.  
 
 
zu 4.
 Finanzierung  
 
 Der Haushaltsansatz von 3.450,00 € ist damit, wenn den Verwaltungsvorschlägen gefolgt 
wird, aufgebraucht. 
 
 
 
 
I. A. 
 
 
 
H.-J. Temme 
 
 
 
 
Anlage
 
 
 
 
 
 
 
 
Richtlinien  für die  Gewährung von  Zuschüssen  
an örtliche Vereine,  Verbände und sonstige Vereinigungen  und Initiativen 
in den Stadtbezirken der Stadt Münster 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Ge-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtl ichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigun-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und en Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.

- 5 - 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ver-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des St adtbezirks ( z. B. Heim atvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schü tzenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann  dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel:  Die Bezirksvertretungen entsc heiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamt höhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederz ahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück-
sichtigt werden. 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die 
Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgesellten Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig – möglichst Anfang 
Oktober und Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten 
der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft. 
  
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002

Beratungsverlauf (1)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • An der Meerwiese
  • Kinderhaus 250

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0177/2005
Typ
Vorlage
Datum
14.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37