Mandari Insight

V/0948/2013

Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2013 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation)

Vorlagen 05.12.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 05.02.2014, TOP 8

Amt_51_Organigramm_2013_11_29_Übersichten

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Amt_51_Organigramm_2013_11_29_Übersichten

4465 Zeichen

Organisation des Jugendamtes
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen  (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin
5 Abteilungen
29 Kindertageseinrichtungen
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit
AG 3: Jugendsozialarbeit
AG 4: Familienförderung
AG 5: Kindertagesbetreuung
AG 6: Erziehungshilfen
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin
Anna Pohl
(Stellvertretung: Karl Materla, Bernhard Paschert)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit
Leitung: Bernhard Paschert
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti
(Monika Reuter-Humpohl,
Frank Philipp)
Fachstelle
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder
Leitung: Monika Reuter-Humpohl
Fachstelle Planung, 
Finanzmanagement und 
Betriebskosten 
Kindertageseinrichtungen
Leitung: Frank Philipp
Fachstelle
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen
Leitung: Gabriele Bauer
Fachstelle
Beratungsstelle
für Kindertagespflege
Leitung: Oliver Heintze
Fachstelle
Jugendhilfe in der 
Richard-von-
Weizsäcker-Schule
Leitung: Jürgen Hoppe-Suhr
Fachstelle
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene 
Ganztagsschulen
Leitung: Sven Kentrup
Fachstelle
Kinderpädagogik
Leitung: Andreas Garske
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de
internet: www.muenster.de/stadt/jugendamt
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib
Leitung: Michael Geringhoff
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten
Heike Dierks
Verwaltung / 
Organisation
Jochen Detering
Fachstelle
Kinder- und
Jugendeinrichtung 
WUDDI
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie
Leitung: Alfons Egbert
Fachstelle
Drogenhilfe
Leitung: Georg Piepel
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen
Leitung: Heiner Vogt
(Marie-Theres Petring,
Manfred Julitz)
Fachstelle
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeldstelle
Leitung: Manfred Julitz
Fachstelle
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle
Leitung: Marie-Theres Petring
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII
Karin Weinlich
Konzeptionelle
Grundsatz-
angelegenheiten 
Andreas Wildemann
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service
Leitung: Chris Hagel
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro
Koord.: Heidemarie Neumair-Otto, 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte
Fachstelle
Jugendsozialarbeit
Leitung: Heike Nees / 
Edgar Brey
Fachcontrolling
Silke Thesing
Sven Werk
Zentrale Trägerförderung
Anke Landenberger
STADT  MÜNSTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Karl Materla
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk
West
Leitung:
Heike Fernholz
KSD-Bezirk
Nord
Leitung:
Hans Tillack
KSD-Bezirk
Ost/Südost
Leitung:
Claudia Brörmann
KSD-Bezirk
Hiltrup
Leitung:
Rita Kreuchauff
Fachstelle
Präventionsteam,
Schwanger-
schaftsberatung
Brigitte Berghoff
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste
Leitung:
Hermann Sandknop
Adoptiv- und 
Pflegekinder
Annette Tenhumberg
Heimfachdienst
Frank Museler
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften
Alwin vor der Brüggen
Koordination
JGH
Bernhard Gleitz,
Alexander Milic
KSD-Bezirk
Mitte
Leitung: 
Jutta Echelmeyer
Kinderschutz
Udo Hartmann
Betreuung des
Offenen Ganztags
an 44 Schulen
Stand: 29.11.2013
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“
Carmen Hack
Saskia Dartmann
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Carmen Hack
Eingliederungs-
hilfen
Reinhold Kauling

Berichtsvorlage

21291 Zeichen

V/0948/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu 
Beginn des Jahres 2014 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Personalsituation) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Seit dem Jahr 2003 erstellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einen jährlichen G e-
schäftsbericht, mit dem umfassend über die Leistungsdaten und Ressourcen der Kinder - und 
Jugendhilfe berichtet wird. Zu Beginn jedes Jahres werden für den Fachausschuss ergänzend 
aktuelle Hinweise zu folgenden Bereichen aufbereitet: 
 
- Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
- Aktuelle Personalsituation 
 
-  Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
In Verbindung mit den gerade abgeschlossenen Beratungen über den Haushaltsplan-Entwurf soll 
der Ausschuss die Möglichkeit einer Bewertung haben, ob die erforderlichen Aufgaben der Ki n-
der- und Jugendhilfe in ihrer Ges amtheit durch die Stadt Münster mit dem vorhandenen Re s-
sourcenrahmen realisiert werden können. 
Diese Berichterstattung geht auf die im Jahr 1996 begonnenen Berichte zu den wichtigsten En t-
wicklungen in den Bereichen Organisation, Finanzen und Personalressou rcen der städtischen 
Kinder- und Jugendhilfe zurück. 
 
 
1. Wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen im abgelaufenen Jahr 
 
Die aktuellen Strukturen des Amtes sind in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt, 
das zeigt, welche Organisationseinheiten mit welchen Funktionen an der Bereitstellung der Lei s-
tungen des Amtes mitwirken (Aufbauorganisation). 
 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle Veränderungen haben sich im abgelaufenen 
Jahr 2013 ergeben: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0948/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5102 
E-Mail: 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.01.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0948/2013 
 
 Zum Kindergartenjahr 2013/2014 wurde das bedarfsgerechte Angebot zur Kindertage sbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 671 u3 -Plätzen und 151 ü3 -Plätzen in mehre-
ren Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege weiterentwickelt. Hierfür wurden  im 
Rahmen des Stellenplans 2013 insgesamt 42,88 Stellen für Erzieher/ -innen und hauswir t-
schaftliche Gehilfen/-innen in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen eingeric h-
tet. 
 Im u3-Bereich konnte damit die Versorgungsquote trotz einer unverändert großen Anzahl von 
u3-Kindern auf 42,9 % deutlich gesteigert werden. Mit Blick auf darüber hinaus gehende, we i-
tere Bedarfe wurde der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Münster auch für die Folgejahre 
weiter vorangetrieben. In diesem Zusammenhang haben Verwaltung und Politik bereits wichti-
ge Beschlüsse zur bedarfsgerechten Sicherung und Umsetzung der Rechtsansprüche für u3 - 
und ü3-Kinder gefasst.  
 
 Die Betreuungsangebote an offenen Ganztagsschulen wurden im Rahmen eines bedarf s-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2013 durch Einrichtung von 1 8 weiteren Gruppen ausgeweitet. 
Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl auf 144 Gruppen im Rahmen der Offenen Ganztag s-
schule erhöht, in denen derzeit 3.876 OGS -Kinder betreut werden (Offizielle Oktoberstatistik). 
Dem entsprechend wurden zum 01.08.2013 insgesa mt 8,00 Stellen für Erzieher/ -innen einge-
richtet, von denen 7,00 Stellen zur Besetzung städtischer Mitarbeiter/ -innen freigegeben wur-
den. Zusätzlich wurde eine weitere 0,85 Planstelle, die bereits in den Vorjahren eingerichtet 
und bisher noch gesperrt war, ebenfalls aktiviert (siehe auch V/0278/2013). 
Darüber hinaus wurde über den Stellenplan 2013 die Einrichtung von weiteren 1,50 Stellen für 
den schulübergreifenden Einsatz von Springerkräften beschlossen, um die qualitativ und 
quantitativ adäquate Betreuun g in Krankheitszeiten auch zukünftig gewährleisten zu können. 
Mit den hier nunmehr insgesamt zur Verfügung stehenden 3,0 Springerstellen wurde dem wei-
teren Ausbau der Betreuungsplätze in den Jahren 2011/2012 sowie 2012/2013 Rechnung g e-
tragen. 
 
 Um den in de n letzten Jahren stetig gestiegenen Anmeldezahlen im OGS -Bereich und d amit 
dem auch im Bereich „Fachberatung OGS“ erheblich gestiegenen Arbeitsaufwand Rechnung 
zu tragen, wurde diese um eine 0,5 Stelle verstärkt. Aufgrund der Tatsache, dass damit nu n-
mehr 2 Mitarbeiter/-innen in Teilzeit in der Fachberatung tätig sind, haben sich auch Möglic h-
keiten ergeben, mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 die in der Fachberatung wahrzune h-
menden Aufgabenbereiche (Beratung und Begleitung der Offenen Ganztagsschulen, Qual i-
tätsentwicklung, Fortbildungsorganisation, Personalauswahl) organisatorisch neu zuzuschne i-
den bzw. zu bündeln. So wurde die Wahrnehmung der Beratung und Begleitung der Offenen 
Ganztagsschulen räumlich (orientiert an den Stadtbezirken) aufgeteilt. 
 
 Im Rahmen der OGS wurde zum Schuljahr 20 11/12 an sieben Grundschulen ein zusätzl iches 
heilpädagogisches Förderangebot installiert (V/0110/2011), um eine qualitative Weiterbetre u-
ung für Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf sicher  zu stellen. Gleichzeitig wurde die Ver-
waltung beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren des offenen Ganztags und den Grundsch u-
len das Konzept weiter zu entwickeln und die Kooperation der beteiligten Institutionen zu s i-
chern und nach einem Zeitraum von zwei Jahren (Sommer 2013) einen Zwischen bericht zur 
Umsetzung des Konzeptes vorzulegen. 
Mit der Vorlage V/0443/2013 wurde durch den Rat im September 2013 aufgrund der vorli e-
genden Evaluationsergebnisse beschlossen, das Angebot der Förderinseln an Offenen 
Ganztagsschulen aufgrund seiner Erfolge z u verstetigen und zum Schuljahr 2014/15 sieben 
weitere Förderinseln an offenen Ganztagsschulen bedarfsgerecht einzurichten. 
Des Weiteren wurde im Rahmen der Etatberatungen 2014 eine zusätzliche Ausweitung des 
Förderinselangebotes an 4 Schulen beschlossen. 
 
 Seit Herbst 2013 werden - zunächst im Wege eines Modellprojektes für eine Testphase von 
zwei Jahren - in Einzelfällen ausgewählte Erzieher/-innen (max. 10 im Umfang einer 0,5 Ste l-
le) an Offenen Ganztagsschulen zusätzlich als Integrationshelfer/-innen für Eingliede-
rungshilfen nach § 35a SGB VIII  eingesetzt. Hiermit soll der Tatsache Rechnung getragen

3 
V/0948/2013 
 
werden, dass im Zuge der Inklusion immer mehr Kinder mit Behinderungen die Regelschule 
besuchen. Um den Kindern den Schulbesuch einer Regelschule zu ermögliche n, werden zu-
nehmend Integrationshelfer in der Schule eingesetzt. Durch die verstärkte Einbindung der in 
der OGS tätigen Erzieher/ -innen in das Arbeitsfeld der Integrationshelfer ist es möglich, eine 
Beziehungskontinuität zu erreichen, die sich über den Vor mittags- und Nachmittagsbereich 
erstreckt und somit einen Betreuungswechsel entbehrlich macht. Der Einsatz erfolgt koste n-
neutral. Eine Evaluation dieses Modellprojektes soll rechtzeitig zu den Beratungen zum Ste l-
lenplan 2016 erfolgen. 
 
 Das Amt für Kinder , Jugendliche und Familien ist für die Durchführung des Betreuung s-
geldgesetzes, das mit Wirkung vom 01.08.2013 in Kraft getreten ist, zuständig. Bet reuungs-
geld wird für ab dem 01.08. 2012 geborene Kinder bezahlt. Anspruch auf Betreuungsgeld hat 
grundsätzlich,  
- wer einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,  
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und  
- für dieses Kind keinen Platz in einer öffentlich geförderten  Kinderbetreuung (Kindertagrich-
tung oder Kindertagespflege) in Anspruch nimmt. 
- wer im letzten Jahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von nicht 
mehr als 500.000 Euro erzielt hat (Alleinerziehende: 250.000 Euro). 
Das Betreuungsgeld beträgt ab 01.08.2013 zunächst 100 Euro pro Monat, ab dem 01.08.2014 
wird es auf 150 Euro pro Monat erhöht. Es kann für maximal 22 Lebensmonate, längstens bis 
zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezogen werden. Bei Meh rlingsgeburten 
wird es für jedes einzelne Kind gezahlt. 
 
Organisatorisch ist das Betreuungsgeld an die Abteilung 51.4 „Familien- und Erziehungshilfen“ 
angebunden. Hierdurch wird der „inhaltlichen Nähe“ des Betreuungsgeldes zum Elterngeld 
Rechnung getragen. Aktuell sind 2 Mitarbeiter/ -innen in Teilzeit mit der Bearbeitung von A n-
trägen überplanmäßig bet raut und stehen grundsätzlich als Ansprechpartner/ -innen bei Fr a-
gen zur Verfügung. Über den Stellenplan 2014 wurde eine 1,0 Stelle eingerichtet und vorerst 
gesperrt. Die Entsperrung erfolgt abhängig von der Aufgabenentwicklung und möglichen g e-
setzlichen Änderungen. 
 
 Zum Beginn des Jahres 2013 wurden im Kommunalen Sozialdienst diverse organisator i-
sche Veränderungen vorgenommen. So wurden zum 01.02.2013 die bisherigen KSD-Bezirke 
Mitte-Nord/Ost und Mitte-Süd zu einem Bezirk Mitte zusammengelegt. Hiermit wurde  der Tat-
sache Rechnung getragen, dass die Zahl der durch den KSD zu begleitenden Personen in 
den Außenbezirken in den vergangenen Jahren angestiegen ist, während sie in der Innenstadt 
rückläufig waren. Durch die Zusammenlegung wurden insgesamt wieder vergl eichbar große 
KSD-Bezirke mit entsprechend ähnlichen Leitungsspannen geschaffen. 
Des Weiteren wurde zum 15.03.2013 die bisher im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
angesiedelte Betreuungsstelle in das Sozialamt verlagert. Hierdurch konnte eine engere  auf-
bauorganisatorische Verknüpfung zwischen der Betreuungsstelle und der Altenhilfe erreicht 
werden. 
 
 
2. Aktuelle Personalsituation 
 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter gestiegen. So arbeiteten zum Ja h-
resende 2013 (Stand: 29.11.2013) insgesamt 1.588 Personen im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien. Das entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 4,34 %. Hiervon entfielen 
888 auf den B ereich der hauptamtlich Beschäftigten sowie 700 auf den Bereich der niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung nach 
Geschlecht und Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung dar:

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V/0948/2013 
 
 
hauptamtlich Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte 
Vollzeit Teilzeit Gesamt Vollzeit Teilzeit Gesamt 
Männlich 86 34 120 --- 193 193 
Weiblich 327 441 768 --- 507 507 
Gesamt 413 475 888 --- 700 700 
 
 
Im Bereich der hauptamtlich Beschäftigten haben sich die bereits im Geschä ftsbericht 2012 d o-
kumentierten Trends auch im Jahr 2013 weiter verfestigt: 
 
 Der Anteil der weiblichen hauptamtlich Beschäftigten liegt aktuell bei 86,49 % (Vorjahr: 86 %). 
 53,49 % aller hauptamtlich Beschäftigten sind teilzeitbeschäftigt (Vorjahr: 53,4 %). 
 92,84 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind Frauen (Vorjahr: 92,9 %). 
 44,93 % aller Beschäftigten sind älter als 46 (Vorjahr: 45,6 %). 
 Die Gruppe der Erzieher/-innen stellt mit 45,16 % die stärkste im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien vertretene Profession dar (Vorjahr: 43,7 %). 
Die nachfolgenden Grafiken sollen einen ersten Einblick über die Geschlechter - und Altersvertei-
lung der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie die im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
vertretenen Professi onen geben. Detailliertere Aussagen hierzu wer den im Rahmen des im 
Sommer 2014 erscheinenden Berichts 2013 veröffentlicht. 
 
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Übersicht über die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen
im Amt 51 nach Alter und Geschlecht
weiblich 74 79 81 91 109 126 111 86 11
männlich 6 9 13 11 16 15 22 17 11
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
44,93%

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V/0948/2013 
 
 
 
 
 
 
 
 
Übersicht über die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen im Amt 51 nach Alter 
(Jahresvergleich - absolute Zahlen) (2011 - 2013)
0
20
40
60
80
100
120
140
160
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
2013
Hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Amt 51 nach Professionen
Hausmeister; 2
Koch/Köchin; 1
Kinderkrankenschwester; 2
Schreibkraft; 13
Sonstige; 7
Verwaltungskraft; 91
Dipl.-Pädagoge/-in; 3
Dipl.-Sozialarbeiter/-in; 172
Dipl.-Sozialpädagoge/-in; 37
Erzieher/-in; 401
Hausw. Gehilfe/-in; 16
Kinderpfleger/-in; 119
Heilpädagoge/-in; 1
Heilerzieher/-in; 13
Hauswirtschafter/-in; 10

6 
V/0948/2013 
 
Wie schon im Geschäftsbericht 2012 dargestellt, spielt die Gruppe der niedrig -
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerled i-
gung. Die nachfolgenden Grafik en geben einen ersten Einblick über die unterschiedlichen B e-
schäftigungsumfänge (Wochenstunden), die Geschlechterverteilung sowie die Altersverteilung im 
diesem Bereich: 
 
 
0
20
40
60
80
100
120
weiblich 0 18 30 20 41 69 61 88 77 102 1
männlich 4 12 17 20 16 42 25 23 17 17 0
bis 2 WStD. bis 3 WStD. bis 4 WStD. bis 5 WStD. bis 6 WStD. bis 7 WStD. bis 8 WStD. bis 9 WStD. bis 10 WStD. bis 11 WStD. bis 12 WStD.
Übersicht über die niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Umfang der Beschäftigung und Geschlecht
Übersicht über die niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen im Amt 51
nach Alter (Jahresvergleich - absolute Zahlen) (2011 - 2013)
0
50
100
150
200
250
21-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 über 60
2011
2012
2013

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V/0948/2013 
 
3. Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des neuen Jahres  
 
Die Verwaltung hat das folgende Beratungsprogramm für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien auf Grund von Beschlüssen der parlamentarischen Gremien und orientiert am i n-
ternen Arbeitsprogramm sowie den geplanten fachlichen Schwerpunkten für das neue Jahr z u-
sammengestellt. Zu den unten aufgeführten Themen sollen Berichts - oder Beschlussvorlagen 
erarbeitet und dem Ausschuss zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden. Der j e-
weils angegebene Zeitrahmen (I. - IV. Quartal) kann sich ändern, wenn auf Grund von aktuellen 
Entwicklungen oder Anforderungen andere Prioritäten erforderlich sind. 
Auch in diesem Jahr wird darauf hingewiesen, dass die Themen von der Verwaltung neben der 
täglichen Aufgabenerfüllung mit ihren umfangreichen fachlichen Fragestellungen bearbeitet we r-
den müssen. Bei den inzwischen äußerst begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen 
gilt, dass die Umsetzung notwendiger Maßnahmen Vorrang gegenüber der Vorlage von Berich-
ten hat. 
 
Übergreifende Aufgabenbereiche 
Frühe Hilfen/ Prävention 
 Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (I-IV) 
 Landes-Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ (I-IV) 
 II. Münsteraner Präventionskonferenz (I-II) 
 Projekt „Maßnahmenprogramm Kinderarmut“ - Sachstandsbericht und weiteres Verfahren (III) 
Weitere übergreifende Bereiche 
 Jährliche Berichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (I-IV): 
- Kinder- und Jugendhilfebericht des Amtes,  
- Aktualisierungen zum Geschäftsbericht zu Beginn des Jahres,  
- Kindertagesbetreuungsbericht,  
- vertiefende Berichte der Einrichtungen u. a. 
 HzE-Bericht 2012 - 2013 (III-IV) 
 Beteiligung am Konversionsprozess (I-IV) 
 Inklusion als fachliche Anforderung in allen Bereichen (I-IV): 
- Qualifizierung der integrativen und inklusiven Erziehung in Kitas  
- Überführung der Ergebnisse der Modellprojekte der beiden Landschaftsverbände in NRW 
zur Inklusion in das Leistungsfeld Kindertagespflege 
- Jugendhilfe an Förderschulen (Anpassung der Angebote an sich verändernde Rahme n-
bedingungen, Entwicklung neuer Konzepte und Standorte) 
- in der Jugendhilfe 
- bei den HzE / Eingliederungshilfen 
 Neukonstituierung des Jugendhilfeausschusses aufgrund der Kommunalwahl 2014 (II-IV) 
 
Tagesbetreuung für Kinder 
 Einführung des Kita-Navigator (zentrales Vormerksystem für Betreuungsplätze für Kinder von 
0-6 Jahren); vorgesehener Beginn des Echtbetriebs: 08.01.2014 (I) 
 Rechtsanspruchssicherung für u3- und ü3-Kinder mit den Aufgaben: 
Schaffung der Plätze durch Einrichtungsplanungen, Flächensuche, Übergangsplanungen, F i-
nanzplanung inkl. Bundes- und Landesförderung und dem Konnexitätsgesetz (I-IV) 
 Umsetzung des KiBiz Änderungsgesetzes zum 01.8.2014 (I-IV) 
 Qualitätsmanagement in Kindertageseinrichtungen: 
Qualitätsdialog im Kontext grundsätzlicher Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung (I-IV) 
 Fachkräftegewinnung, Verbesserung der Ausbildungssituation, Umsetzung einer praxisint e-
grierten Ausbildung (PIA) zusammen mit der Personal- und Organisationsamt (I-IV) 
 Weiterentwicklung flexibler Betreuungszeiten (I-II)

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Kinder- und Jugendarbeit, Offener Ganztag, Jugendsozialarbeit 
 Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2019 (I) 
 Fortführung der Projekte im Rahmen der  „Sozialen Stadt“ (I-IV) 
 Abschluss der Leistungsvereinbarungen der OKJA / aufsuchenden Jugendsozialarbeit (I-II) 
 Aufbau, Konzeption und Evaluation der neuen Förderinseln (I-IV) 
 „VOLL ist OUT“ – Kampagne zur Alkoholprävention des Amtes für Kinder, Ju gendliche und 
Familien: 
Fortführung in „10. Runde“ und Auswertung der externen Evaluation schulischer Maßnahmen 
durch das Beratungslabor der WWU MS (I-IV) 
 Fortschreibung der Handlungsempfehlungen zum Umgang mit drogenabhängigen Schwang e-
ren und Eltern mit  Erziehungsverantwortung; Optimierung der Kooperation; Evaluation der 
Kooperationen (I-IV) 
 Fachtage: „Bewegung und Spiel und Sport in der OGS“ und Jungenarbeit - „Die Lebenswirk-
lichkeit von Jungen in der Sinusstudie“ (III) 
 
Familienförderung, Familien- und Erziehungshilfen, Kinderschutz 
 Rahmenverträge I und II NRW (I-IV) 
- Überbrückung in der rahmenvertragslosen Zeit 
- Konzeptionelle Arbeiten an neuen RV 
 Weiterentwicklung der HzE in Münster und vertiefte Auswertung der WIMES-Ergebnisse (II-IV) 
 Netzwerkarbeit: Prävention und Kinderschutz (Ergebnisse der Präventionskonferenzen) (I-IV) 
 Runder Tisch Familienrecht Münster – Umsetzung FamFG (I-IV) 
 
 
4. Ausblick 
 
Die bisherigen Geschäftsberichte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien lieferten sy s-
tematisch Grundinformationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverbräuche und 
Kennzahlen des Amtes. Die aktuelle Vorlage informiert über einige wichtige Neuerungen (u p-
date). 
In der Vorlage V/0962/2012 „Aktualisierungen zum Geschäftsbericht des A mtes für Kinder, J u-
gendliche und Familien zu Beginn des Jahres 2013 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Pe r-
sonal)“ wurde der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (AKJF) im Ausblick darauf 
hingewiesen, dass der Rat im Rahmen des Handlungsprogram ms 2012 bis 2017 (Nachhaltige 
kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017; V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 
1) mit der Konsolidierungsmaßnahme Nr. 3 beschlossen hat, dass die verschiedenen Geschäft s-
berichte der Ämter zu einem zentralen Leistung sbericht zusammengefasst werden, welcher v o-
raussichtlich erstmalig im Jahr 2014 erscheinen soll. Demnach sollte der Geschäftsbericht des 
Amtes in der bisherigen Erscheinungsform letztmalig im Frühsommer 2013 zur Verfügung st e-
hen. 
Von der SPD-Fraktion wurde darauf hin mit Schreiben vom 26.02.2013 der Antrag an den AKJF 
gestellt, die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden, inwieweit die bisher im Geschäftsb e-
richt des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familie enthaltenen Inform ationen den Mitgliedern 
des Ausschusses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt we r-
den können. Unter anderem wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der B e-
richt ganz wesentliche Arbeitsgrundlage für die Ausschussmitglieder ist, um eine sach gerechte 
Einschätzung insbesondere für die jeweiligen Haushaltsberatungen und die entsprechenden Vor-
lagen im laufenden Sitzungsjahr leisten zu können, enthält er doch systematisch detaillierte I n-
formationen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Ressourcenverb rauche und Kennzahlen des A m-
tes. Der Antrag wurde in der Sitzung am 06.03.2013 einstimmig beschlossen.

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V/0948/2013 
 
In den vergangenen Monaten hat sich eine amtsinterne Arbeitsgruppe damit befasst, den G e-
schäftsbericht so zu optimieren, dass 
a) er eine inhaltliche Str affung erfährt, die zur Vermeidung von Doppelungen führt, ohne 
dass diese Straffung einen Informationsverlust für die Mitglieder des AKJF ergibt,  
b) er durch strukturelle Veränderungen im Ergebnis sogar eine inhaltliche Aufwertung e r-
fährt, 
c) durch kritis che Prüfung der Auflagenhöhe sowie durch eine deutliche Verringerung der 
Anzahl von Farbseiten eine Reduzierung der anfallenden Druckkosten erreicht wird und 
d) im Ergebnis aller Punkte damit zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsolidierungse r-
fordernissen aus der Einzelmaßnahme 3 Rechnung getragen wird und das Amt 51 einen 
Beitrag zum angestrebten Einsparvolumen in Höhe von 25.000 Euro zu lei sten im Stande 
ist. 
 
Geplant ist - auf der Basis der vorliegenden konzeptionellen Überlegungen -, den neuen Kinder- 
und Jugendhilfereport des Amtes im Sommer 2014 nach Bildung und Besetzung der Au s-
schüsse vorzulegen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
 
Organigramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien

Beratungsverlauf (2)

30.01.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0948/2013
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37