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V/0679/2021

Sachstandsbericht zur Jugendberufsagentur

Vorlagen 07.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.11.2021, TOP 13

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

2010 Zeichen

Anlage A zur V/0679/2021 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage erörtert die anstehenden Umsetzungsschritte zur Einrichtung einer Jugend-
berufsagentur; insbesondere die hybriden Ansätze der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwi-
schen den beteiligten kommunalen Ämtern und der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Teilziele sind:  
 
 Die Einrichtung einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in einer ersten Umset-
zungsphase ab 2021, um allen Jugendlichen geeignete Angebote im Übergang Schule-
Beruf zu ermöglichen und Parallelstrukturen zu vermeiden.  
 
Zielerreichung:  
 
Die Beschlusspunkte der Vorlage V/0981/2019 werden aufgenommen und weitere Schritte der 
Zusammenarbeit benannt. Hierzu zählen die Organisationsstrukturen des laufenden Prozesses, 
die räumliche Zusammenführung der beteiligten Rechtskreise unter einem Dach, die Gestaltung 
der Zusammenarbeit vor Ort sowie die Entwicklung und Umsetzung einer regionale Informations- 
und Beratungsplattform. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die weitere Umsetzung der JBA sieht ausdrücklich vor, die Themen „Migration, Inklusion und 
Gleichstellung“ als Querschnittsthema in allen Überlegungen zu berücksichtigen.

Berichtsvorlage

19770 Zeichen

V/0679/2021
V/0679/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Sachstandsbericht zur Jugendberufsagentur
Beratungsfolge
07.10.2021 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
27.10.2021 Integrationsrat Bericht
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
02.11.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Bericht
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
1. Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Münster hat im November 2019 die Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA)
und damit die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung,
des Jobcenters, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster befürwortet (V/0981/2019). Der Beschluss sah vor, die JBA zunächst als zentrale, kleine
Anlaufstelle für alle Jugendlichen (Projektbüro) einzurichten; gleichzeitig wurde die Verwaltung
beauftragt, die vorbereitenden Arbeiten aufzunehmen, eine geeignete Immobile zu identifizieren sowie
eine Kooperationsvereinbarung abzustimmen.
Folgendes wurde erreicht:
­ Die Kooperationsgemeinschaft hat eine funktionierende Gremien- und Prozessstruktur
entwickelt und implementiert.
­ Die Grundlagen und Ziele der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wurden erarbeitet
und in einer Kooperationsvereinbarung beschrieben. Die Transferagentur für Großstädte hat
die Kooperationsgemeinschaft bei diesem Prozess begleitet. Die Erfahrungen bereits aktiver
Kommunen wurden berücksichtigt.
­ Unterschiedliche Umsetzungsszenarien für das Projektbüro wurden skizziert,
gegenübergestellt und abschließend bewertet. Dabei spielten pädagogische, organisatorische
Amt für Schule und
Weiterbildung
23.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Stahl
T elefon:492-2819
stahli@stadt-muenster.de

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V/0679/2021
und wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Die Kooperationsgemeinschaft schlägt im
Ergebnis vor, eine Hybridlösung und damit eine Kopplung aus analogem und virtuellem
Beratungsportfolio umzusetzen (s. 2.1).
Die Anmietung einer Immobilie konnte bislang nicht erfolgen, da die erforderlichen Finanzmittel nicht
zur Verfügung stehen.
2. Bericht
Der Aufbau von Jugendberufsagenturen wird seit 2010 von der Bundesagentur für Arbeit, dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Kommunalen Spitzenverbänden und den
Bundesländern in vielfältiger Form unterstützt. Jugendberufsagenturen stehen in diesem Kontext für
eine koordinierte und verzahnte Förderplanung aufeinander abgestimmter Leistungen und eine
lückenlose Unterstützungsstruktur. Ziel einer Jugendberufsagentur ist die Überwindung des Denkens
in Zuständigkeiten und Abgrenzungen hin zur Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung im
Sinne der Zielgruppe. Der Identifizierung von Doppelbetreuungen und Schließung von
Betreuungslücken gilt hierbei ein besonderes Augenmerk.
Jugendberufsagenturen sind aber – bei allem bundes- und landespolitischen „Rückenwind“ –
zuallererst örtliche Kooperationsprojekte. Bereits im Jahr 2011 wurde durch einen politischen Antrag
die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Münster angeregt. Zu diesem Zeitpunkt stand jedoch die
Implementierung von KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) im Mittelpunkt des städtischen
Handelns. Inzwischen sind die Standardelemente von KAoA flächendeckend eingeführt.
Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen und Praktika mit dem Ziel der beruflichen Orientierung
sind feste Bestandteile jeder Schullaufbahn in der Sekundarstufe I und II. Ergänzend dazu findet seit
2014 rechtskreisübergreifende Orientierung und Beratung im Kontext der Jugendservicestelle als
enges Kooperationsprojekt zwischen dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit in Münster statt.
Mit dem geplanten Ausbau der bestehenden Angebote gewährleisten die beteiligten Stellen die
Beratung und Begleitung junger Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status aus einer Hand und
unter einem Dach – sowohl analog als auch virtuell.
2.1. Hybridlösung – Anlaufstelle und virtuelle Beratungs- und Informationsplattform
Auf Basis der Gegenüberstellung mehrerer Umsetzungsszenarien wird die Implementierung einer
modifizierten Version des Projektbüros als Hybridlösung angestrebt.
Das Angebot richtet sich an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab der 8. Klasse (von 15 bis
25 bzw. im Bedarfsfall bis 27 Jahren) mit den unterschiedlichsten Informationsanliegen und
Ausgangssituationen mit Münster als Wohn-, Schul- und Ausbildungsort. In der Praxis ist dies eine
extrem heterogene Gruppe. Sie umfasst sowohl junge Menschen mit vielfältigen differenzierten
Möglichkeiten, Kompetenzen und Ressourcen als auch junge Menschen mit extrem eingeengten
Möglichkeiten, die kaum Optimismus äußern und sich selbst als abgehängt sehen. Ein
bedarfsgerechtes rechtskreisübergreifendes Angebot muss daher neben niedrigschwelliger
Erreichbarkeit und dem Fokus auf Beziehungsarbeit auch den selbstständigen Informationsgewinn
gewährleisten. Diese konträren Bedarfe greift die Hybridlösung auf, indem neben einer zentralen
Anlaufstelle auch eine virtuelle Beratungs- und Informationsplattform realisiert wird.
Zentrale Anlaufstelle
In der zentralen Anlaufstelle findet Beratung zu allen Fragen rund um den Übergang von der Schule in
den Beruf persönlich, anliegenzentriert, rechtskreisneutral, spontan und ohne T erminstatt.
Die Lage der Anlaufstelle soll möglichst innerhalb des Rings, gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar und bestenfalls in unmittelbarer Nähe zu lebenswelttypischen Anlaufstellen von
Jugendlichen (Geschäfte, Restaurants/Imbisse, Berufskollegs, Bahnhof etc.) gelegen sein.
Optisch ist eine einladende, ansprechende und jugendgerechte Ausstattung vorgesehen, die keinen
„Behördencharme“ versprüht. Ein großzügiger Empfangs- und Wartebereich mit Infotheke kann bei

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Bedarf zum Veranstaltungsraum umfunktioniert werden und bietet darüber hinaus die Möglichkeit zum
Erstkontakt in informellem Setting. Mehrere Beratungsbüros bieten die Gelegenheit zum vertraulichen
Gespräch, ein Konferenzraum die Möglichkeit zur Durchführung rechtskreisübergreifender
Austauschformate im erweiterten Kreis (z.B. gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten).
Arbeitsplätze mit Laptops zum Bewerbungsschreiben und eine Snack- und Getränkeecke zur
Überbrückung von Wartezeiten oder zur Aufrechterhaltung der Motivation während längerer
Arbeitsphasen runden das Angebot ab.
In der Anlaufstelle bündeln die beteiligten Stellen die Dienstleistungsangebote ihrer Rechtskreise:
Jugendliche und junge Erwachsene treffen dort auf fachlich versierte Ansprechpersonen mit hoher
Beratungskompetenz.
Im Projektbüro werden die folgenden Angebote vorgehalten:
­ Agentur für Arbeit
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit leisten die individuelle
berufliche Beratung und Orientierung der Jugendlichen auf Grundlage der aktuellen
Beratungskonzeption sowie individuelle Ausbildungsstellenvermittlung.
Für Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf hält die Agentur für Arbeit die im SGB III
geregelten Förderangebote zur Heranführung an eine Ausbildung, zur Berufsvorbereitung, zur
Unterstützung während einer Ausbildung und zur außerbetrieblichen Ausbildung bereit. Auch
finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine oder während einer Ausbildung ist
grundsätzlich möglich.
­ Jobcenter
Die Jobcoaches des Jobcenters leisten Beratung und Unterstützung zur Beendigung oder
Verringerung der Hilfebedürftigkeit sowie der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit.
Für Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf hält das Jobcenter die im SGB II
geregelten Förderangebote bereit. Sie umfassen die kommunalen Eingliederungsleistungen,
die Heranführung an Ausbildung oder Arbeit, die Unterstützung während einer Ausbildung und
die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung. Dazu gehören auch finanzielle
Leistungen, die die Aufnahme einer Ausbildung fördern.
­ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Der örtliche Träger der Jugendhilfe erfüllt die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe gem.
SGB VIII. Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie soll
positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien schaffen. Die
Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung steht im
Vordergrund und Unterstützungen richten sich in der Regel an den Bedarfen des/der
Einzelnen (z.B. Bewältigung von Entwicklungs- und Alltagsproblemen, Überwindung von
Verhaltensproblemen, Lösung von Konflikten und Krisen) aus.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien übernimmt im Rahmen der
Jugendberufsagentur Fachberatung, Vermittlung und Vernetzung in Form einer
Brückenperson, damit junge Menschen bedarfsorientiert an sozialraumbezogenen oder
stadtweiten Unterstützungen u.a. der Jugendhilfe sowie an intensiven Hilfen teilhaben können.
­ Amt für Schule und Weiterbildung
Das Amt für Schule und Weiterbildung hält das Angebot der Bildungsberatung vor. Zudem
werden zu den Themen Bildung und Übergangsgestaltung vielfältige Projekte und
Unterstützungs- oder Beratungsangebote (auch im Rahmen der Jugendberufshilfe nach § 13
SGB VIII) umgesetzt. Weiterhin koordiniert das Amt die Umsetzung der beruflichen
Orientierung an Schule im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss
NRW“ und sichert den Austausch zwischen Bezirksregierung, Kammern und
Arbeitsmarktförderung.

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Die Mitarbeitenden des Amtes für Schule und Weiterbildung beraten, unterstützen und
begleiten Jugendliche mit Fragen zur Schulwahl, zur Schullaufbahn, zu Bildungswegen und zu
Schulabschlüssen.
Ergänzt wird das Angebot durch Sprechstunden interner und externer Fachexpertinnen und –
experten, um dem Anspruch der ganzheitlichen Beratung gerecht zu werden.
Virtuelles Angebot
Auf der flankierenden virtuellen Beratungs- und Informationsplattform wird in einfacher, klarer und
positiver Sprache Transparenz über die vielfältigen Angebote der Partnerinnen und Partner im
Übergang von der Schule in den Beruf geschaffen. Informationen werden inhaltlich auf die
Kernaussage reduziert, rund um die Uhr und standortunabhängig zugänglich gemacht. Jugendlichen
und jungen Erwachsenen wird so ermöglicht, ohne großen Aufwand und unter Wahrung der
Anonymität auf verifizierte Informationen zuzugreifen. Die beteiligten Stellen verfolgen damit
konsequent das Ziel, die Hemmschwelle „Behörde“ abzubauen.
Die Interaktion auf der Website geschieht auf Augenhöhe und angelehnt an das vertraute Nutzungs-
und Kommunikationsverhalten der Zielgruppe. Folgerichtig wird daher die Möglichkeit der
datenschutzkonformen Kontaktaufnahme via diverser Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal,
Facebook Messenger, etc.) sowie die Einbindung verschiedener Social-Media-Kanäle zur
zielgruppenspezifische Bewerbung des Angebots geprüft.
Außerdem soll es möglich sein, ohne Registrierung an einer Online-Direktberatung teilzunehmen. So
soll als positiver Synergieeffekt der Zugang zum persönlichen Beratungssetting in Präsenz erleichtert
werden. Als spezielle Anwendungen ist ein Berufswegeplaner, ähnlich eines Routenplaners
vorgesehen, der die verschiedenen Wege z. B. von Ausgangspunkt A „Realschulabschluss mit Quali“
zum Ziel B „Abitur“ aufzeigt.
Zugänge und Erreichbarkeit
Die Jugendberufsagentur ist ein freiwilliges Angebot. Jugendliche und junge Erwachsene können die
Beratung eigenständig und ohne vorherige T erminvereinbarungaufsuchen. Dafür werden einheitliche
Öffnungszeiten an allen Angebotstagen vorgehalten. Geplant ist die rechtskreisübergreifende
Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag von 11 bis 16 Uhr. Unabhängig von den Öffnungszeiten können
Beratungstermine auch außerhalb dieser Zeiten individuell vereinbart werden, wenn dies z. B. durch
den Schulbesuch der/des Jugendlichen während der Öffnungszeiten nicht möglich ist oder die
T eilnahme von berufstätigen Erziehungsberechtigen gewünscht wird. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit zur Durchführung von Informationsveranstaltungen in den Abendstunden und am
Wochenende. Die Öffnungszeiten sind so mit den jeweils geltenden Dienstvereinbarungen der
beteiligten Stellen kompatibel und ermöglichen darüber hinaus den kurzfristigen Austausch mit
weiteren Akteurinnen und Akteuren des Übergangssystems wie Kammern, Maßnahmeträgern, etc.
Randzeiten werden über die Erreichbarkeit via Messenger-Diensten abgedeckt. Primäres Ziel ist hier
die Hürde des Erstkontakts zu senken und die Möglichkeit zur T erminvereinbarungzu gewährleisten.
Ob es datenschutzkonforme Möglichkeiten der Beratung via Messenger-Diensten gibt, wird aktuell
noch geprüft.
Um die Zugangshürde für die Zielgruppe der „schwer erreichbaren Jugendlichen“ zu senken, ist die
Jugendberufsagentur auf das Ineinandergreifen der rechtskreisübergreifenden
Kooperationsstrukturen angewiesen. Hier gilt es, das Angebot sowohl bei Lehrkräften als auch bei
den Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern bekannt zu machen und zu vernetzen. Auch Fachkräfte
der Jugendhilfe sollen das Projektbüro als Unterstützungs- oder Anschlussmöglichkeit der eigenen
Arbeit (z.B. bei einem Schulwechsel, bei einem altersbedingten Ausscheiden aus der Jugendhilfe,
etc.) nutzen und (Erst-)Gespräche vereinbaren und begleiten.
Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass das Projektbüro als „Lernendes System“ zu betrachten ist.
Auch im Kontext von Öffnungszeiten besteht daher immer die Möglichkeit bedarfsgerecht
nachzusteuern.
Partizipation

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Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf Beteiligung in allen sie betreffenden
Angelegenheiten. Die berufliche Orientierung, die Wahl eines passenden Berufs und die notwendigen
Schritte zur Zielerreichung sind wichtiger Bestandteil der Jugendphase. Junge Menschen sind dabei
als Expertinnen und Experten der eigenen Lebensgestaltung in die Planung der eigenen Förderung in
transparenter, partizipativer und wertschätzender Art und Weise einzubinden, um so die Motivation
sowie die Einsicht in die Sinnhaftigkeit des Unterstützungsangebotes zu erhöhen und damit
einhergehend die individuelle Handlungsfähigkeit zu fördern.
Der Partizipationsprozess setzt aber schon vor der ersten Beratung ein. Im Kontext der
Jugendberufsagentur soll der Prozess schon bei der Ausgestaltung des virtuellen und analogen
Angebotes beginnen. Das Projektbüro soll zu einem Ort werden, den Jugendliche und junge
Erwachsen gerne aufsuchen. Damit das gelingt, ist eine frühe Form der Mitgestaltung und Beteiligung
in den Umsetzungsprozess unerlässlich. Gerade im Kontext der Ausstattung der Räumlichkeiten, der
Benutzerfreundlichkeit der Webseite sowie der Ansprache muss ein Feedback durch die Zielgruppe
eingeholt werden. Dies soll in Form von Befragungen erfolgen. Als Durchführungsorte sind
beispielsweise Schulen, Jugendratssitzungen oder Offene Angebotsstunden in Jugendzentren
vorstellbar. Grundsätzlich ist die Möglichkeit der pädagogischen Begleitung sicherzustellen, damit
einzelne Gruppen mit Unterstützungsbedarf nicht vom Partizipationsprozess ausgeschlossen werden.
3. Organisation und Personal
Die Jugendberufsagentur ist ein Arbeitsbündnis auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung. Sie
besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit und keine eigene Personalhoheit. Auch die originären
Rechtsbeziehungen der beteiligten Stellen zur Zielgruppe sowie zu den Mitarbeitenden bestehen fort.
Vielmehr sieht der organisatorische Grundgedanke bei der Errichtung die räumliche
Zusammenführung von Bestandspersonal vor.
Das Angebot ist mit der folgenden Personalressource geplant:
Diese T eamkonstellationermöglicht bereits während des ersten Umsetzungsabschnitts im Projektbüro
ein rechtskreisübergreifendes Dienstleistungsangebot zur Förderung der beruflichen und sozialen
Integration. Durch die Zuordnung von mindestens zwei Fachkräften je Rechtskreis ist die Beratung
auch im Vertretungsfall gewährleistet.
Zusätzlich zu vorhandenen Personalressourcen ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle (1,0
VZÄ EG 11 TVöD1) zur Übernahme der funktionalen Leitung im Projektbüro sowie einer
Fachberatungsstelle Jugendhilfe (0,5 VZÄ S15 TVöD SuE1) erforderlich.
Die Koordinierungsstelle übernimmt in Absprache mit der Lenkungsgruppe die Außen- und
Gremienvertretung sowie die Netzwerkarbeit und stellt die fortlaufende Prozessbegleitung mit Fokus
auf Qualitätssicherung und –entwicklung sicher. Außerdem obliegt ihr der Auf- und Ausbau bzw. die
Weiterentwicklung der Kommunikationsstrukturen zwischen den kooperierenden Rechtskreisen und
Hierarchieebenen sowie die kommissarische Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs.
1 Vorläufiger Stellenwert zu kalkulatorischen Zwecken. Der endgültige Stellenwert würde im Rahmen einer noch
zu erstellenden Stellenbeschreibung/-bewertung festgelegt.

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Die Fachberatung Jugendhilfe sorgt dafür, dass die vielfältigen Potentiale des SGB VIII sowie
tangierender Nachbarrechtskreise (z.B. SGB IX) für die Beratungsfachkräfte vor Ort nutzbar gemacht
werden. Sie ermöglicht Informationsgewinn über die verschiedenen Leistungen, Aufgaben und
Fachverfahren der Jugendhilfe und schafft verbindliche Kooperationsbezüge, indem sie beratend,
vermittelnd und vernetzend tätig ist.
4. Personeller und finanzieller Ressourcenbedarf Hybridlösung
Personal
Für den Fall der Realisierung des Projektbüros bedarf es neben der zu verlagernden
Personalressource aus dem Bestand die oben beschriebenen zusätzlichen Personalressourcen zur
Schaffung einer Koordinierungsstelle sowie einer halben Stelle Fachberatung Jugendhilfe. Hierfür
entstehen zusätzliche Personalkosten p.a. von ca. 115.000€.
Einmalige Aufwendungen
Im Einrichtungsjahr entfällt der Großteil der einmaligen Aufwendungen auf die Entwicklung und
Programmierung der Beratungs- und Informationsplattform (80.000€) sowie der jugendgerechten
Möblierung und (technischen) Ausstattung des Projektbüros (40.000€).
Laufende Aufwendungen
Für das Projektbüro ist die Anmietung von Räumlichkeiten im Umfang von rund 300 qm vorgesehen.
Darüber hinaus ergeben sich laufende Sachaufwendungen für die technische Ausstattung,
Anwendungslizenzen, Werbemittel und allgemeinen Sachmitteln zur Umsetzung des Angebots.
Die Partnerinnen und Partner sind sich einig, die Kosten für Anmietung von Räumen und Flächen
nebst Betriebskosten, Kosten für die Bewirtschaftung sowie laufenden Sachkosten der eingerichteten
Arbeitsplätze im Verhältnis des jeweiligen Nutzungsumfangs aufzuteilen. Auf Grundlage einer groben
Kostenkalkulation werden hier laufende Aufwendungen von insgesamt 130.000€ p.a. erwartet.
5. Perspektive: One Stop Government im Gemeinsamen Haus
In der Beschlussvorlage zur Jugendberufsagentur (V/0981/2019) wurde bereits beschrieben, dass die
Partnerinnen und Partner perspektivisch die Gesamtverlagerung und Zusammenlegung aller
relevanten Fachabteilungen (schätzungsweise 100 Mitarbeitende) unter einem Dach im Sinne eines
One Stop Governments planen. Das Projektbüro als Hybridlösung ist ein erster Schritt auf dem Weg
zu diesem Gemeinsamen Haus – quasi eine erste Umsetzungsphase.
Diese erste Umsetzungsphase ermöglicht bereits Erfahrungsgewinn und bietet die Chance zur
Anpassung und Optimierung rechtskreisübergreifender Prozesse. Mit Blick auf den angespannten
münsterschen Immobilienmarkt ist die Dauer der ersten Umsetzungsphase in starker Abhängigkeit
von der Identifizierung und den Finanzierungsmöglichkeiten einer zentralen Immobilie für ca. 100
Mitarbeitenden sowie der Mindestmietdauer einer Immobilie für das Projektbüro von ca. 5 Jahren.
I. V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (7)

07.10.2021 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.10.2021 Integrationsrat
TOP 4.3 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.11.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0679/2021
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2021
Erstellt
06.09.2021 12:32