V/0679/2021
Sachstandsbericht zur Jugendberufsagentur
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Anlage A
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Anlage A zur V/0679/2021 Kurzüberblick Die Berichtsvorlage erörtert die anstehenden Umsetzungsschritte zur Einrichtung einer Jugend- berufsagentur; insbesondere die hybriden Ansätze der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwi- schen den beteiligten kommunalen Ämtern und der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Teilziele sind: Die Einrichtung einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in einer ersten Umset- zungsphase ab 2021, um allen Jugendlichen geeignete Angebote im Übergang Schule- Beruf zu ermöglichen und Parallelstrukturen zu vermeiden. Zielerreichung: Die Beschlusspunkte der Vorlage V/0981/2019 werden aufgenommen und weitere Schritte der Zusammenarbeit benannt. Hierzu zählen die Organisationsstrukturen des laufenden Prozesses, die räumliche Zusammenführung der beteiligten Rechtskreise unter einem Dach, die Gestaltung der Zusammenarbeit vor Ort sowie die Entwicklung und Umsetzung einer regionale Informations- und Beratungsplattform. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die weitere Umsetzung der JBA sieht ausdrücklich vor, die Themen „Migration, Inklusion und Gleichstellung“ als Querschnittsthema in allen Überlegungen zu berücksichtigen.
Berichtsvorlage
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V/0679/2021 V/0679/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Sachstandsbericht zur Jugendberufsagentur Beratungsfolge 07.10.2021 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 26.10.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht 27.10.2021 Integrationsrat Bericht 28.10.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 02.11.2021 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 09.11.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: 1. Ausgangssituation Der Rat der Stadt Münster hat im November 2019 die Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) und damit die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Jobcenters, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der Agentur für Arbeit Ahlen- Münster befürwortet (V/0981/2019). Der Beschluss sah vor, die JBA zunächst als zentrale, kleine Anlaufstelle für alle Jugendlichen (Projektbüro) einzurichten; gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die vorbereitenden Arbeiten aufzunehmen, eine geeignete Immobile zu identifizieren sowie eine Kooperationsvereinbarung abzustimmen. Folgendes wurde erreicht: Die Kooperationsgemeinschaft hat eine funktionierende Gremien- und Prozessstruktur entwickelt und implementiert. Die Grundlagen und Ziele der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wurden erarbeitet und in einer Kooperationsvereinbarung beschrieben. Die Transferagentur für Großstädte hat die Kooperationsgemeinschaft bei diesem Prozess begleitet. Die Erfahrungen bereits aktiver Kommunen wurden berücksichtigt. Unterschiedliche Umsetzungsszenarien für das Projektbüro wurden skizziert, gegenübergestellt und abschließend bewertet. Dabei spielten pädagogische, organisatorische Amt für Schule und Weiterbildung 23.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stahl T elefon:492-2819 stahli@stadt-muenster.de - 6 - V/0679/2021 und wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Die Kooperationsgemeinschaft schlägt im Ergebnis vor, eine Hybridlösung und damit eine Kopplung aus analogem und virtuellem Beratungsportfolio umzusetzen (s. 2.1). Die Anmietung einer Immobilie konnte bislang nicht erfolgen, da die erforderlichen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen. 2. Bericht Der Aufbau von Jugendberufsagenturen wird seit 2010 von der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Bundesländern in vielfältiger Form unterstützt. Jugendberufsagenturen stehen in diesem Kontext für eine koordinierte und verzahnte Förderplanung aufeinander abgestimmter Leistungen und eine lückenlose Unterstützungsstruktur. Ziel einer Jugendberufsagentur ist die Überwindung des Denkens in Zuständigkeiten und Abgrenzungen hin zur Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung im Sinne der Zielgruppe. Der Identifizierung von Doppelbetreuungen und Schließung von Betreuungslücken gilt hierbei ein besonderes Augenmerk. Jugendberufsagenturen sind aber – bei allem bundes- und landespolitischen „Rückenwind“ – zuallererst örtliche Kooperationsprojekte. Bereits im Jahr 2011 wurde durch einen politischen Antrag die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Münster angeregt. Zu diesem Zeitpunkt stand jedoch die Implementierung von KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) im Mittelpunkt des städtischen Handelns. Inzwischen sind die Standardelemente von KAoA flächendeckend eingeführt. Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen und Praktika mit dem Ziel der beruflichen Orientierung sind feste Bestandteile jeder Schullaufbahn in der Sekundarstufe I und II. Ergänzend dazu findet seit 2014 rechtskreisübergreifende Orientierung und Beratung im Kontext der Jugendservicestelle als enges Kooperationsprojekt zwischen dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit in Münster statt. Mit dem geplanten Ausbau der bestehenden Angebote gewährleisten die beteiligten Stellen die Beratung und Begleitung junger Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status aus einer Hand und unter einem Dach – sowohl analog als auch virtuell. 2.1. Hybridlösung – Anlaufstelle und virtuelle Beratungs- und Informationsplattform Auf Basis der Gegenüberstellung mehrerer Umsetzungsszenarien wird die Implementierung einer modifizierten Version des Projektbüros als Hybridlösung angestrebt. Das Angebot richtet sich an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab der 8. Klasse (von 15 bis 25 bzw. im Bedarfsfall bis 27 Jahren) mit den unterschiedlichsten Informationsanliegen und Ausgangssituationen mit Münster als Wohn-, Schul- und Ausbildungsort. In der Praxis ist dies eine extrem heterogene Gruppe. Sie umfasst sowohl junge Menschen mit vielfältigen differenzierten Möglichkeiten, Kompetenzen und Ressourcen als auch junge Menschen mit extrem eingeengten Möglichkeiten, die kaum Optimismus äußern und sich selbst als abgehängt sehen. Ein bedarfsgerechtes rechtskreisübergreifendes Angebot muss daher neben niedrigschwelliger Erreichbarkeit und dem Fokus auf Beziehungsarbeit auch den selbstständigen Informationsgewinn gewährleisten. Diese konträren Bedarfe greift die Hybridlösung auf, indem neben einer zentralen Anlaufstelle auch eine virtuelle Beratungs- und Informationsplattform realisiert wird. Zentrale Anlaufstelle In der zentralen Anlaufstelle findet Beratung zu allen Fragen rund um den Übergang von der Schule in den Beruf persönlich, anliegenzentriert, rechtskreisneutral, spontan und ohne T erminstatt. Die Lage der Anlaufstelle soll möglichst innerhalb des Rings, gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und bestenfalls in unmittelbarer Nähe zu lebenswelttypischen Anlaufstellen von Jugendlichen (Geschäfte, Restaurants/Imbisse, Berufskollegs, Bahnhof etc.) gelegen sein. Optisch ist eine einladende, ansprechende und jugendgerechte Ausstattung vorgesehen, die keinen „Behördencharme“ versprüht. Ein großzügiger Empfangs- und Wartebereich mit Infotheke kann bei - 6 - V/0679/2021 Bedarf zum Veranstaltungsraum umfunktioniert werden und bietet darüber hinaus die Möglichkeit zum Erstkontakt in informellem Setting. Mehrere Beratungsbüros bieten die Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch, ein Konferenzraum die Möglichkeit zur Durchführung rechtskreisübergreifender Austauschformate im erweiterten Kreis (z.B. gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten). Arbeitsplätze mit Laptops zum Bewerbungsschreiben und eine Snack- und Getränkeecke zur Überbrückung von Wartezeiten oder zur Aufrechterhaltung der Motivation während längerer Arbeitsphasen runden das Angebot ab. In der Anlaufstelle bündeln die beteiligten Stellen die Dienstleistungsangebote ihrer Rechtskreise: Jugendliche und junge Erwachsene treffen dort auf fachlich versierte Ansprechpersonen mit hoher Beratungskompetenz. Im Projektbüro werden die folgenden Angebote vorgehalten: Agentur für Arbeit Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit leisten die individuelle berufliche Beratung und Orientierung der Jugendlichen auf Grundlage der aktuellen Beratungskonzeption sowie individuelle Ausbildungsstellenvermittlung. Für Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf hält die Agentur für Arbeit die im SGB III geregelten Förderangebote zur Heranführung an eine Ausbildung, zur Berufsvorbereitung, zur Unterstützung während einer Ausbildung und zur außerbetrieblichen Ausbildung bereit. Auch finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine oder während einer Ausbildung ist grundsätzlich möglich. Jobcenter Die Jobcoaches des Jobcenters leisten Beratung und Unterstützung zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit sowie der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit. Für Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf hält das Jobcenter die im SGB II geregelten Förderangebote bereit. Sie umfassen die kommunalen Eingliederungsleistungen, die Heranführung an Ausbildung oder Arbeit, die Unterstützung während einer Ausbildung und die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung. Dazu gehören auch finanzielle Leistungen, die die Aufnahme einer Ausbildung fördern. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Der örtliche Träger der Jugendhilfe erfüllt die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe gem. SGB VIII. Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie soll positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien schaffen. Die Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung steht im Vordergrund und Unterstützungen richten sich in der Regel an den Bedarfen des/der Einzelnen (z.B. Bewältigung von Entwicklungs- und Alltagsproblemen, Überwindung von Verhaltensproblemen, Lösung von Konflikten und Krisen) aus. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien übernimmt im Rahmen der Jugendberufsagentur Fachberatung, Vermittlung und Vernetzung in Form einer Brückenperson, damit junge Menschen bedarfsorientiert an sozialraumbezogenen oder stadtweiten Unterstützungen u.a. der Jugendhilfe sowie an intensiven Hilfen teilhaben können. Amt für Schule und Weiterbildung Das Amt für Schule und Weiterbildung hält das Angebot der Bildungsberatung vor. Zudem werden zu den Themen Bildung und Übergangsgestaltung vielfältige Projekte und Unterstützungs- oder Beratungsangebote (auch im Rahmen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII) umgesetzt. Weiterhin koordiniert das Amt die Umsetzung der beruflichen Orientierung an Schule im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss NRW“ und sichert den Austausch zwischen Bezirksregierung, Kammern und Arbeitsmarktförderung. - 6 - V/0679/2021 Die Mitarbeitenden des Amtes für Schule und Weiterbildung beraten, unterstützen und begleiten Jugendliche mit Fragen zur Schulwahl, zur Schullaufbahn, zu Bildungswegen und zu Schulabschlüssen. Ergänzt wird das Angebot durch Sprechstunden interner und externer Fachexpertinnen und – experten, um dem Anspruch der ganzheitlichen Beratung gerecht zu werden. Virtuelles Angebot Auf der flankierenden virtuellen Beratungs- und Informationsplattform wird in einfacher, klarer und positiver Sprache Transparenz über die vielfältigen Angebote der Partnerinnen und Partner im Übergang von der Schule in den Beruf geschaffen. Informationen werden inhaltlich auf die Kernaussage reduziert, rund um die Uhr und standortunabhängig zugänglich gemacht. Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird so ermöglicht, ohne großen Aufwand und unter Wahrung der Anonymität auf verifizierte Informationen zuzugreifen. Die beteiligten Stellen verfolgen damit konsequent das Ziel, die Hemmschwelle „Behörde“ abzubauen. Die Interaktion auf der Website geschieht auf Augenhöhe und angelehnt an das vertraute Nutzungs- und Kommunikationsverhalten der Zielgruppe. Folgerichtig wird daher die Möglichkeit der datenschutzkonformen Kontaktaufnahme via diverser Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal, Facebook Messenger, etc.) sowie die Einbindung verschiedener Social-Media-Kanäle zur zielgruppenspezifische Bewerbung des Angebots geprüft. Außerdem soll es möglich sein, ohne Registrierung an einer Online-Direktberatung teilzunehmen. So soll als positiver Synergieeffekt der Zugang zum persönlichen Beratungssetting in Präsenz erleichtert werden. Als spezielle Anwendungen ist ein Berufswegeplaner, ähnlich eines Routenplaners vorgesehen, der die verschiedenen Wege z. B. von Ausgangspunkt A „Realschulabschluss mit Quali“ zum Ziel B „Abitur“ aufzeigt. Zugänge und Erreichbarkeit Die Jugendberufsagentur ist ein freiwilliges Angebot. Jugendliche und junge Erwachsene können die Beratung eigenständig und ohne vorherige T erminvereinbarungaufsuchen. Dafür werden einheitliche Öffnungszeiten an allen Angebotstagen vorgehalten. Geplant ist die rechtskreisübergreifende Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag von 11 bis 16 Uhr. Unabhängig von den Öffnungszeiten können Beratungstermine auch außerhalb dieser Zeiten individuell vereinbart werden, wenn dies z. B. durch den Schulbesuch der/des Jugendlichen während der Öffnungszeiten nicht möglich ist oder die T eilnahme von berufstätigen Erziehungsberechtigen gewünscht wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Informationsveranstaltungen in den Abendstunden und am Wochenende. Die Öffnungszeiten sind so mit den jeweils geltenden Dienstvereinbarungen der beteiligten Stellen kompatibel und ermöglichen darüber hinaus den kurzfristigen Austausch mit weiteren Akteurinnen und Akteuren des Übergangssystems wie Kammern, Maßnahmeträgern, etc. Randzeiten werden über die Erreichbarkeit via Messenger-Diensten abgedeckt. Primäres Ziel ist hier die Hürde des Erstkontakts zu senken und die Möglichkeit zur T erminvereinbarungzu gewährleisten. Ob es datenschutzkonforme Möglichkeiten der Beratung via Messenger-Diensten gibt, wird aktuell noch geprüft. Um die Zugangshürde für die Zielgruppe der „schwer erreichbaren Jugendlichen“ zu senken, ist die Jugendberufsagentur auf das Ineinandergreifen der rechtskreisübergreifenden Kooperationsstrukturen angewiesen. Hier gilt es, das Angebot sowohl bei Lehrkräften als auch bei den Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern bekannt zu machen und zu vernetzen. Auch Fachkräfte der Jugendhilfe sollen das Projektbüro als Unterstützungs- oder Anschlussmöglichkeit der eigenen Arbeit (z.B. bei einem Schulwechsel, bei einem altersbedingten Ausscheiden aus der Jugendhilfe, etc.) nutzen und (Erst-)Gespräche vereinbaren und begleiten. Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass das Projektbüro als „Lernendes System“ zu betrachten ist. Auch im Kontext von Öffnungszeiten besteht daher immer die Möglichkeit bedarfsgerecht nachzusteuern. Partizipation - 6 - V/0679/2021 Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf Beteiligung in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Die berufliche Orientierung, die Wahl eines passenden Berufs und die notwendigen Schritte zur Zielerreichung sind wichtiger Bestandteil der Jugendphase. Junge Menschen sind dabei als Expertinnen und Experten der eigenen Lebensgestaltung in die Planung der eigenen Förderung in transparenter, partizipativer und wertschätzender Art und Weise einzubinden, um so die Motivation sowie die Einsicht in die Sinnhaftigkeit des Unterstützungsangebotes zu erhöhen und damit einhergehend die individuelle Handlungsfähigkeit zu fördern. Der Partizipationsprozess setzt aber schon vor der ersten Beratung ein. Im Kontext der Jugendberufsagentur soll der Prozess schon bei der Ausgestaltung des virtuellen und analogen Angebotes beginnen. Das Projektbüro soll zu einem Ort werden, den Jugendliche und junge Erwachsen gerne aufsuchen. Damit das gelingt, ist eine frühe Form der Mitgestaltung und Beteiligung in den Umsetzungsprozess unerlässlich. Gerade im Kontext der Ausstattung der Räumlichkeiten, der Benutzerfreundlichkeit der Webseite sowie der Ansprache muss ein Feedback durch die Zielgruppe eingeholt werden. Dies soll in Form von Befragungen erfolgen. Als Durchführungsorte sind beispielsweise Schulen, Jugendratssitzungen oder Offene Angebotsstunden in Jugendzentren vorstellbar. Grundsätzlich ist die Möglichkeit der pädagogischen Begleitung sicherzustellen, damit einzelne Gruppen mit Unterstützungsbedarf nicht vom Partizipationsprozess ausgeschlossen werden. 3. Organisation und Personal Die Jugendberufsagentur ist ein Arbeitsbündnis auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung. Sie besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit und keine eigene Personalhoheit. Auch die originären Rechtsbeziehungen der beteiligten Stellen zur Zielgruppe sowie zu den Mitarbeitenden bestehen fort. Vielmehr sieht der organisatorische Grundgedanke bei der Errichtung die räumliche Zusammenführung von Bestandspersonal vor. Das Angebot ist mit der folgenden Personalressource geplant: Diese T eamkonstellationermöglicht bereits während des ersten Umsetzungsabschnitts im Projektbüro ein rechtskreisübergreifendes Dienstleistungsangebot zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration. Durch die Zuordnung von mindestens zwei Fachkräften je Rechtskreis ist die Beratung auch im Vertretungsfall gewährleistet. Zusätzlich zu vorhandenen Personalressourcen ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle (1,0 VZÄ EG 11 TVöD1) zur Übernahme der funktionalen Leitung im Projektbüro sowie einer Fachberatungsstelle Jugendhilfe (0,5 VZÄ S15 TVöD SuE1) erforderlich. Die Koordinierungsstelle übernimmt in Absprache mit der Lenkungsgruppe die Außen- und Gremienvertretung sowie die Netzwerkarbeit und stellt die fortlaufende Prozessbegleitung mit Fokus auf Qualitätssicherung und –entwicklung sicher. Außerdem obliegt ihr der Auf- und Ausbau bzw. die Weiterentwicklung der Kommunikationsstrukturen zwischen den kooperierenden Rechtskreisen und Hierarchieebenen sowie die kommissarische Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs. 1 Vorläufiger Stellenwert zu kalkulatorischen Zwecken. Der endgültige Stellenwert würde im Rahmen einer noch zu erstellenden Stellenbeschreibung/-bewertung festgelegt. - 6 - V/0679/2021 Die Fachberatung Jugendhilfe sorgt dafür, dass die vielfältigen Potentiale des SGB VIII sowie tangierender Nachbarrechtskreise (z.B. SGB IX) für die Beratungsfachkräfte vor Ort nutzbar gemacht werden. Sie ermöglicht Informationsgewinn über die verschiedenen Leistungen, Aufgaben und Fachverfahren der Jugendhilfe und schafft verbindliche Kooperationsbezüge, indem sie beratend, vermittelnd und vernetzend tätig ist. 4. Personeller und finanzieller Ressourcenbedarf Hybridlösung Personal Für den Fall der Realisierung des Projektbüros bedarf es neben der zu verlagernden Personalressource aus dem Bestand die oben beschriebenen zusätzlichen Personalressourcen zur Schaffung einer Koordinierungsstelle sowie einer halben Stelle Fachberatung Jugendhilfe. Hierfür entstehen zusätzliche Personalkosten p.a. von ca. 115.000€. Einmalige Aufwendungen Im Einrichtungsjahr entfällt der Großteil der einmaligen Aufwendungen auf die Entwicklung und Programmierung der Beratungs- und Informationsplattform (80.000€) sowie der jugendgerechten Möblierung und (technischen) Ausstattung des Projektbüros (40.000€). Laufende Aufwendungen Für das Projektbüro ist die Anmietung von Räumlichkeiten im Umfang von rund 300 qm vorgesehen. Darüber hinaus ergeben sich laufende Sachaufwendungen für die technische Ausstattung, Anwendungslizenzen, Werbemittel und allgemeinen Sachmitteln zur Umsetzung des Angebots. Die Partnerinnen und Partner sind sich einig, die Kosten für Anmietung von Räumen und Flächen nebst Betriebskosten, Kosten für die Bewirtschaftung sowie laufenden Sachkosten der eingerichteten Arbeitsplätze im Verhältnis des jeweiligen Nutzungsumfangs aufzuteilen. Auf Grundlage einer groben Kostenkalkulation werden hier laufende Aufwendungen von insgesamt 130.000€ p.a. erwartet. 5. Perspektive: One Stop Government im Gemeinsamen Haus In der Beschlussvorlage zur Jugendberufsagentur (V/0981/2019) wurde bereits beschrieben, dass die Partnerinnen und Partner perspektivisch die Gesamtverlagerung und Zusammenlegung aller relevanten Fachabteilungen (schätzungsweise 100 Mitarbeitende) unter einem Dach im Sinne eines One Stop Governments planen. Das Projektbüro als Hybridlösung ist ein erster Schritt auf dem Weg zu diesem Gemeinsamen Haus – quasi eine erste Umsetzungsphase. Diese erste Umsetzungsphase ermöglicht bereits Erfahrungsgewinn und bietet die Chance zur Anpassung und Optimierung rechtskreisübergreifender Prozesse. Mit Blick auf den angespannten münsterschen Immobilienmarkt ist die Dauer der ersten Umsetzungsphase in starker Abhängigkeit von der Identifizierung und den Finanzierungsmöglichkeiten einer zentralen Immobilie für ca. 100 Mitarbeitenden sowie der Mindestmietdauer einer Immobilie für das Projektbüro von ca. 5 Jahren. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0679/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 12:32