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2714/2017

Haushaltsplan-Entwurf 2018 - Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem § 37 Abs. 3 GO NRW

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 04.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 18.09.2017, TOP 9.1.5

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

3202 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2714/2017 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch d ie Bezirksbürgermeisterin und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß  
§ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2018 - Aufteilung der be zirksbezogenen Haushal tsmittel gem  
§ 37 Abs. 3 GO NRW 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung der bezirksbezog e-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs.  3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf die En t-
scheidung des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 127.300 Euro.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  127.300 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im 
Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwe n-
dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können.  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufteilung der 
bezirksbezogenen Haushaltsmittel von insgesamt 968.600 Euro für das Haushaltsjahr 2018 zug e-
stimmt. 
 
Auf den Stadt bezirk Lindenthal entfallen auf das Haushaltsjahr 2018 ein Betrag von 127.300 Euro, 
der sich aus dem Sockelbetrag von 15.320 €uro und einem Kopfbetrag von 0,35 Euro je Einwohner 
zusammensetzt.  
 
Folgendes ist zu beachten: 
 
Die Zweckbestimmungen müssen hinr eichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind unzulä s-
sig.  
Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung zuz u-
ordnen ist.  
Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit wie möglich bere its eine 
Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investiver 
Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelverschiebung 
vom investiven in den konsumtiven Bereich hausha ltsrechtlich unzulässig. Eine umgekehrte unterjä h-
rige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann dagegen vorgenommen 
werden.  
Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögl i-
che Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

3 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2714/2017
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.09.2017
Erstellt
31.08.2017 11:27