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1364/2019

Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die Aufstellung eines Informations-Schaukastens vor dem Grundstück Rodenkirchener Str. 129 in Köln-Rondorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.05.2019, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Katasterplan

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Anlage 2 - Foto der Örtlichkeit

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2178 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1364/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die Aufstellung eines Informations-
Schaukastens vor dem Grundstück Rodenkirchener Str. 129 in Köln-Rondorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Aufstellung des Informations-Schaukastens des TuS 
Rondorf e. V. zu. Weitere Schaukästen an diesem Standort werden nicht mehr zugelassen. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der TuS Rondorf e. V. hat die Aufstellung eines Vereins-Info-Schaukastens auf dem Gehweg der 
Rodenkirchener Straße vor dem Grundstück Rodenkirchener Str. 129 in Köln-Rondorf beantragt.  
 
Bei der Fläche, auf der der Schaukasten aufgestellt werden soll, handelt es sich um öffentliches Stra-
ßenland im Sinne von § 2 Straßen und Wegegesetz NRW (StrWG), welches grundsätzlich dem Ge-
meingebrauch zur Verfügung stehen muss. Eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus stellt 
eine Sondernutzung nach § 18 StrWG dar, für die die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfor-
derlich ist. 
 
Aufgrund der bisherigen großzügigen Genehmigungspraxis befinden sich vor Ort bereits 6 Schaukäs-
ten verschiedener Vereine und Institutionen. Wegen der hohen Anzahl der vorhandenen Anlagen und 
dem Einfluss auf das Ortsbild findet eine Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen statt. 
 
Weitere Anträge zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes können aufgrund des bei der Erteilung von 
Sondernutzungserlaubnissen zu beachtenden Gleichheitsgrundsatzes nur schwer abgelehnt werden. 
Mit dem Beschluss zur Begrenzung der Anlagen auf 7 Stück soll die Grundlage zur Ablehnung weite-
rer Schaukästen an diesem Standort geschaffen werden. 
 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Aufstellung des Informations-Schaukastens des TuS 
Rondorf e. V. und weiterer Schaukästen an diesem Standort ab. 
 
 
Anlage 1 – Katasterplan 
Anlage 2 – Foto der Örtlichkeit

Anlage 1 - Katasterplan

450 Zeichen

KölnGIS

Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern

Mittelpunkt: [356431,5638079] 1:625

Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Erstellt am: 12.04.2019

Anlage 2 - Foto der Örtlichkeit

11 Zeichen

110

Anlage

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rodenkirchener Straße 129
  • Straße 12

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Details

Aktenzeichen
1364/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.04.2019
Erstellt
12.04.2019 09:49