1364/2019
Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die Aufstellung eines Informations-Schaukastens vor dem Grundstück Rodenkirchener Str. 129 in Köln-Rondorf
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2178 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1364/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die Aufstellung eines Informations- Schaukastens vor dem Grundstück Rodenkirchener Str. 129 in Köln-Rondorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Aufstellung des Informations-Schaukastens des TuS Rondorf e. V. zu. Weitere Schaukästen an diesem Standort werden nicht mehr zugelassen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der TuS Rondorf e. V. hat die Aufstellung eines Vereins-Info-Schaukastens auf dem Gehweg der Rodenkirchener Straße vor dem Grundstück Rodenkirchener Str. 129 in Köln-Rondorf beantragt. Bei der Fläche, auf der der Schaukasten aufgestellt werden soll, handelt es sich um öffentliches Stra- ßenland im Sinne von § 2 Straßen und Wegegesetz NRW (StrWG), welches grundsätzlich dem Ge- meingebrauch zur Verfügung stehen muss. Eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung nach § 18 StrWG dar, für die die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfor- derlich ist. Aufgrund der bisherigen großzügigen Genehmigungspraxis befinden sich vor Ort bereits 6 Schaukäs- ten verschiedener Vereine und Institutionen. Wegen der hohen Anzahl der vorhandenen Anlagen und dem Einfluss auf das Ortsbild findet eine Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen statt. Weitere Anträge zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes können aufgrund des bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu beachtenden Gleichheitsgrundsatzes nur schwer abgelehnt werden. Mit dem Beschluss zur Begrenzung der Anlagen auf 7 Stück soll die Grundlage zur Ablehnung weite- rer Schaukästen an diesem Standort geschaffen werden. Alternative: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Aufstellung des Informations-Schaukastens des TuS Rondorf e. V. und weiterer Schaukästen an diesem Standort ab. Anlage 1 – Katasterplan Anlage 2 – Foto der Örtlichkeit
Anlage 1 - Katasterplan
450 Zeichen
KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Mittelpunkt: [356431,5638079] 1:625 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 12.04.2019
Anlage 2 - Foto der Örtlichkeit
11 Zeichen
110 Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rodenkirchener Straße 129
- Straße 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1364/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.04.2019
- Erstellt
- 12.04.2019 09:49