Mandari Insight

V/0198/2021

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Eleganz Bildungsplattform e.V.

Vorlagen 22.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 10.06.2021, TOP 16

Anlage Eleganz Bildungsplattform eV Antrag, Konzept u. Nachweise

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage Eleganz Bildungsplattform eV Antrag, Konzept u. Nachweise

47159 Zeichen

Eleganz Bildungsplattform eV, » Corrensstraße 80 » 48149 Münster „orkolgreich in die Zukuntt!
Stadt Münster

Fachstelle Jugendsozialarbeit

Frau Nees, Frau Brörmann

48127 Münster

04.11.2020

Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. 875 SGB
Vıll

Sehr geehrte Frau Nees, sehr geehrte Frau Brörmann,

anbei übersende ich Ihnen den Antrag auf Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe mitsamt Anlagen.

Ich möchte mich ganz herzlich für die bisherige Beratung bedanken!

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen neben mir Frau Helga Rudolphi als
Standortverantwortliche in Münster zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

si on Ritz

Eleganz Bildungsplattform eV.

Standort Münster Tel.: (0251) 379 046 68 Sprechzeiten Sparkasse Osnabrück
Corrensstraße 80 Fax: (0251) 379 046 69 Montag — Donnerstag: 10:00 - 16:00 Uhr IBAN DES64 2655 0105 0000 2419 27
48149 Münster E-Mail: info@eleganz-bp.de Freitag; 10:00-14:00 Uhr BIC NOLADE22XXX

Zentrale Osnabrück  www.eleganz-bp.de oder nach Vereinbarung Amtsgericht Osnabrück VR 2716

Johannisstraße 98-99
49074 Osnabrück

Eleganz Bildungsplattform e.V.

Der Verein

Die Eleganz Bildungsplattform e.V. wurde 1996 als Antwort auf den schwachen Bildungs- und
Berufserfolg von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gegründet. Zentrale Themen
unserer Gründungsmitglieder waren und sind bis heute die Förderung beruflicher und
gesellschaftlicher Teilhabe sowie Chancengleichheit bezüglich Bildung und persönlicher Entfaltung —
diese Themen stellen zugleich elementare Ziele der Integration dar.

Unsere Gründungsmitglieder und das damalige Team begannen mit einem kleinen Angebot von
Nachhilfekursen für Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zum Abitur. Seit 2009 werden
zudem geförderte Sprach- und Integrationskurse mit den entsprechenden Abschlüssen DTZ
(Deutschtest für Zuwanderer) und LID (Leben in Deutschland) nach den Richtlinien des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten. Um die Teilnehmer*innen über die Aneignung der
Sprache hinaus zu unterstützen, wird seit 2016 zudem BAMF-geförderte Integrationsberatung
angeboten. Die Integrationsberatung wird durch die Sozialberatung und Unterstützung der
Jugendlichen und Erwachsenen ergänzt. Ein weiterer Schritt in Richtung ganzheitlicher Bildung und
Integration ist das Projekt „Bunte Welt“ in Zusammenarbeit mit dem Familien- und Kinderservicebüro
der Stadt Osnabrück. Hier werden während der Kurszeiten Kinder im Vorschulalter von zwei
hauptberuflichen Tagesmüttern ihren Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen entsprechend
gefördert.

Im Jahr 2020 betreibt der Verein vier Standorte: zwei in Osnabrück, einen in Diepholz und einen in
Münster. Unser buntes Team zeichnet sich durch eine Vielzahl an Herkunftsländern, -Kulturen und —
Sprachen aus. Zum Team gehören Verwaltungsfachkräfte, Lehrkräfte und Dozent*innen,
Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche. Mit unseren
Maßnahmen möchten wir uns daran beteiligen, dass das Recht eines jeden jungen Menschen auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach 81 SGB VIll verwirklicht wird. Insbesondere zielen wir darauf
ab, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (Satz 3 Nr. 1). Unsere Arbeit möchte positive
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche
Umwelt erhalten oder schaffen (Satz 3 Nr. 4). Wir haben Interesse, uns an der Abstimmung von
Maßnahmen sowie der Qualitätsentwicklung gemäß 8 78 SGB VIII zu beteiligen.

Leitbild

Wir, die Eleganz Bildungsplattform e.V., verstehen uns nicht nur als Bildungsträger, sondern viel mehr
als gemeinnütziger Verein in der Rolle eines Brückenbauers und Partners für die Menschen vor Ort.
Unser Angebot ist ebenso vielfältig wie die Menschen, die zu uns kommen und an die wir uns als Verein
wenden. Aktiv tätig sind wir in den Bereichen Bildung, Sprache, Integration sowie in der Kinder- und
Jugendhilfe. Wie wir unsere Aufgaben auf diesen Gebieten verstehen, legen wir in unserem Leitbild
offen.

Bildung

„Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern.“ (Nelson Mandela) -Bildung ist der
Schlüssel zu einem glücklichen und erfolgreichen Leben, aber auch zu einer aktiven und kritischen
Zivilgesellschaft. Dazu leisten wir unseren Beitrag: Durch eine ganzheitliche Lernförderung für alle
Schulformen, Klassenstufen und Fächer ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen eine erfolgreiche
Bildungsbiografie - unabhängig von Herkunft, Muttersprache, Glaube, Aussehen, Name usw.

Unsere Projekte widmen sich der Bildung von Kindern wie Erwachsenen und thematisieren vielfältig
und spannend vermittelt die wichtigsten Bildungsbereiche. Aktiv sind wir in den Themenfeldern
Sprachen, MINT, digitale, berufliche, kulturelle und politische Bildung.

Sprache
Kommunikation ist alles!

Ob im Alltag oder Beruf, mit den Nachbarn oder den Kolleg*innen: Ohne Sprache läuft es nicht. Damit
ihnen nicht die Worte fehlen, bieten wir unseren Teilnehmenden ein umfangreiches Angebot an
Sprachkursen. Hier ist für jeden etwas dabei: Deutschkurse, Fremdsprachenkurse und
maßgeschneiderte Firmenkurse, Studienvorbereitung und Prüfungen auf allen Niveaustufen.

Denn: Wir lieben Sprache!
Integration

Integration heißt für uns, etwas dazu zu gewinnen, ohne dafür etwas aufgeben zu müssen. Integration
ist dann gelungen, wenn das Neue, die Werte und Kultur des Aufnahmelandes angenommen werden
- die eigenen Wertvorstellungen und die Kultur des Herkunftslandes aber gleichzeitig erhalten bleiben.
Bildung und Sprache sind zwei Säulen, auf denen eine erfolgreiche Integration fußt. Als
Migrantenselbstorganisation ist uns dieses Thema eine Herzensangelegenheit. Integration begleitet ‘
uns in Deutschland schon seit vielen Jahrzehnten und wird auch in Zukunft nicht an Aktualität und
Relevanz verlieren.

Für dieses positive Verständnis von Integration setzen wir uns mit unseren Angeboten ein:
Integrations- und Alphabetisierungskurse, Maßnahmen speziell für die Integration von Frauen,
Integrations- und Sozialberatung, die Aktivierung für ehrenamtliches Engagement und unsere Projekte
sind nur ein Teil unserer Aktivitäten in diesem Bereich.

Jugend- und Familienarbeit

Als Ausdruck unseres ganzheitlichen Engagements sind wir als anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe gemäß 875 SGB VIII im Bundesland Niedersachsen in der Jugend- und Familienarbeit aktiv. -
Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Familien von Beginn an auf ihrem Weg und stehen ihnen mit
Rat und Tat zur Seite. So gehören eine Kindertagespflege, kontinuierliche Beratungsangebote,
Freizeitangebote und Workshops zu unseren festen Angeboten.

Das sind wir

Respekt und gegenseitige Wertschätzung sind Grundlagen des Miteinanders im Verein, der
Zusammenarbeit unseres interkulturellen Teams und vor allem auch im Umgang mit unseren
Teilnehmenden und Klient*innen. Unser Engagement fußt auf unserer Überzeugung, dass eine
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für alle möglich ist - wenn wir Hand in Hand daran
arbeiten!

Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit
Hier soll ein Überblick der Projekte des Vereins in der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen 3 '
Jahren gegeben werden.

Zeitlich unabhängig davon ist unsere Nachhilfe zu sehen, welche seit Vereinsgründung 1996 betrieben
wird. Unsere Lernförderung richtet sich von Beginn an zu einem großen Teil an Schüler*innen mit
Migrationshintergrund, viele unserer Nachhilfeschüler*innen fallen unter Bildung und Teilhabe (BuT)

und werden entsprechend gefördert. Auch aktuell lassen wir niemanden im Stich: im Zuge der Corona-
Krise haben wir ein Online-Nachhilfe-Angebot entwickelt und eine Aktion gestartet, in der wir für die
Dauer der Schulschließungen jedem Schüler und jeder Schülerin eine Stunde Online-Lernförderung pro
Woche schenken.

Unsere Nachhilfe wird ergänzt durch eine kontinuierliche Beratung insbesondere von Jugendlichen in
Fragen zur Gestaltung ihrer Bildungs- und Berufsbiographie. Wir unterstützen Schüler*innen in den
Übergangsphasen zwischen den Schulformen und in die Ausbildung. Wir beraten bei der Berufswahl,
helfen bei der Wahl eines passenden Ausbildungsplatzes und stehen im Bewerbungsprozess zur Seite.

2020

Jugendtreff

Im August 2020 eröffnete der neue Jugendtreff der Eleganz Bildungsplattform e.V. in der
Johannisstraße in Osnabrück. Auf Basis eines offenen, sozialraum-orientierten pädagogischen
Konzepts stellen wir Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum zur Verfügung, der als
Treffpunkt und Ort der Entspannung dient. Gleichzeitig haben die Jugendlichen die Option, an einem
abwechslungsreichen Angebot teilzunehmen, das Programm selbst mitzugestalten und so aktiver
Part des Jugendtreffs zu werden. Wir arbeiten eng mit der Stadt Osnabrück, insbesondere dem
Fachdienst Jugend, der mobilen Jugendarbeit/Streetwork und der Quartiersarbeit zusammen.

Personal: Sozialpädagogische Leitung, Betreuungsperson

Summer School

Als Antwort auf die durch Schulausfall, Homeschooling und umschichtigen Unterricht entstandenen
Bildungslücken veranstaltet die Eleganz Bildungsplattform e.V. vom 10. bis 21. August gefördert von
der Lotto Sport Stiftung eine Summer School, die Nachhilfe in den Fächern Mathe, Deutsch und
Englisch mit diversen Freizeitangeboten verknüpft. Dazu gehören unter anderem ein Zoobesuch,
eine Wanderung, Sportangebote und ein Video-Contest. Die Summer School ist für die
Teilnehmenden kostenlos.

Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Ehrenamtliche

Robotik spielend entdecken

Gefördert durch die Aktion Mensch bieten wir mehrere Workshops für einen spielerischen Einstieg
in die Zukunftsthemen Robotik und Programmierung. Das Angebt findet in der zweiten Hälfte 2020
statt, erster Durchgang ist im August. Gearbeitet wird mit LEGO Mindstorms EV3, die einen
altersgerechten Einstieg ermöglichen. Die Teilnehmenden lernen, die Roboter zu bauen und zu
programmieren, wozu eine niederschwellige, grafische Programmieroberfläche verwendet wird.

Personal: Medienpädagoge

Die Schreibwerkstatt (Juli 2020)

Da die Bildungssprache Deutsch eine zentrale Hürde für eine erfolgreiche Schulkarriere und
Ausbildung von Nichtmuttersprachlern darstellt, konzentriert sich das Projekt darauf, Kindern und
Jugendliche mit Migrationshintergrund darin zu fördern. In einem Ferienworkshop gefördert von
der Lotto Sport Stiftung Niedersachsen entdecken Sie spielerisch das kreative Schreiben, setzen sich
mit verschiedenen Textsorten auseinander, verbessern ihre Deutschkenntnisse und unternehmen
spannende und inspirierende Ausflüge. So entwickeln sie ein positives Verhältnis zum Schreiben.
Am Projekt nahmen 18 Jugendliche teil.

Personal: Deutschlehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Ehrenamtliche

Grenzenlose Bildung (Juni — Juli 2020)

Zum Ausbau unserer Corona-Hilfe und unseres kostenlosen Online-Angebots für Schülerinnen und
Schüler ergänzte das Projekt „Grenzenlose Bildung“ bezuschusst vom Paritätischen Niedersachsen
bestehende Angebote. Im Rahmen des Projekts erfolgten eine bessere technische Ausstattung und

ein personeller Ausbau der Online-Nachhilfe. Zudem wurde eine soziale Begleitung der Jugendlichen
in Form regelmäßiger Gespräche mitaufgenommen.

Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung

Lernförderung für alle (März - Juli 2020)

Um die Schülerinnen und Schüler in Stadt und Landkreis Osnabrück während der Corona-bedingten
Schulschließung nicht allein zu lassen, wurde das Angebot „Lernförderung für alle“ ins Leben
gerufen. Dies beinhaltete kostenlose Online-Nachhilfe für mehr als 50 Kinder und Jugendliche aus
der Region. Bezuschusst wurde das Projekt von der Stiftung der Sparkasse Osnabrück und der
Stiftung der Sparkassen im Landkreis Osnabrück.

Personal: Nachhilfelehrkräfte

Corona-Hilfspakete des Deutschen Kinderhilfswerks

Hand in Hand gegen die sozialen Folgen der Corona-Krise: Unter diesem Motto verteilten wir in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk 30 Hilfspakete „Nachhilfe“. Diese umfassten
Nachhilfe-Gutscheine im Wert von 100 €, die direkt bei uns für Online-Nachhilfe eingelöst werden
konnten.

Schulpakete für Körper und Geist der Evangelischen Stiftungen Osnabrück

Um die sozialen Folgen der Corona-Krise auf Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten
Kontexten abzufedern, verteilten wir im Auftrag der Evangelischen Stiftungen Osnabrück 5
„Schulpakete für Körper und Geist der Evangelischen Stiftungen Osnabrück“, die bspw.
Büchergutscheine, einen Fußball und Schulmaterialien enthielten.

Ferienprojekt „Erzähl mal...! - Meine Herkunft und ich“ (Januar 2020

In den Weihnachtsferien 2019/2020 kamen in unserem Hause 16 Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund für einen dreitägigen Kreativworkshop zusammen. Mit der Unterstützung
von Kunstpädagoginnen setzten sie sich künstlerisch mit ihrer Herkunft, ihrem Weg nach
Deutschland und der Bedeutung ihrer Herkunft für ihr hiesiges Leben auseinander. Dabei
entstanden tolle Kunstwerke, die in eine selbst zusammengestellte Ausstellung mündeten. Zudem
wurde viel diskutiert, gespielt und gelacht. Das Projekt wurde im Rahmen des Programms Kultur
macht stark gefördert.

Personal: Kunstpädagogin, Sozialpädagogische Betreuung

Ferienprojekt „Raus hier! Baue deinen eigenen virtuellen Escape Room“ (Januar 2020

In den Weihnachtsferien 2019/2020 realisierten wir in Kooperation mit der LAG Jugend & Film
Niedersachsen einen Ferienworkshop zum Thema Escape Room. Das bunte Programm umfasste
einen Rätsel-Contest, eine Exkursion zum Escape Room room fox in Osnabrück und das Spielen von
Exit Games. Das Highlight aber war, dass die Teilnehmenden mithilfe von 360°-Kameras eigene
virtuelle Escape Rooms kreierten! Das Projekt, an dem 18 Kinder und Jugendliche teilnahmen, wurde
im Rahmen des Programms Kultur macht stark gefördert.

Personal: Medienpädagoge (Honorar), Pädagogische Fachkraft

2019

Ferienfahrt „Integration Intensiv — Bildung, Erziehung und Engagement“ (Dezember 2019)

Für geflüchtete Familien gab es in den Weihnachtsferien das Angebot einer fünftägigen Fahrt an den
Dümmer See. Dort erwartete Eltern und Kinder ein buntes Programm aus Workshops, Vorträgen,
Aktivitäten und Sport. Das alles in leichter Sprache oder mit Übersetzer, sodass die Barrieren so
gering wie möglich gehalten wurden. Leitthema waren das Leben und die gesellschaftliche Ordnung
in der neuen Heimat Deutschland. Die Fahrt wurde vom Paritätischen Niedersachsen bezuschusst.

Personal: Dozent*innen, Erziehungswissenschaftler (alle Honorar), Sozialpädagogische Betreuung,
Erzieherinnen, Ehrenamtliche
App geht’s- Apps programmieren + Schnitzeljagd (Oktober 2019)

Im Rahmen der EU Code Week programmierten wir in den Herbstferien 2019 mithilfe des
AppInventors spielerisch erste Apps mit Jugendlichen ab 12 Jahren. Neben Grundlagenwissen und
altersgerechten Spielen unternahmen die Teilnehmenden eine Schnitzeljagd durch Diepholz, welche
sie unter Gebrauch eines selbst programmierten Kompasses bewältigten.

Personal: Pädagogische Fachkraft

Mach dein eigenes Ding! Games-Programmieren leicht gemacht (Oktober 2019)

Im Rahmen der EU Code Week lernten bei uns Kinder ab 10 Jahren, wie sie mit unterschiedlichen
niedrigschwelligen Tools einfache Games selbst programmieren können. Mit Feuereifer und viel
Kreativität erstellten die Teilnehmenden innerhalb von drei Tagen so ihre ganz eigenen Spielwelten
und lernten einen produktiven Umgang mit Computer und Tablet.

Personal: Pädagogische Fachkraft

Kinderbetreuung „Bunte Welt“ (2019 - heute)

Um Eltern und insbesondere Müttern den Besuch eines Integrationskurses bei uns zu ermöglichen,
bieten wir zu unseren Kurszeiten im Vor- und Nachmittagsbereich eine Kinderbetreuung durch zwei
Tagesmütter. In Kooperation mit dem Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück stellen
wir eine an den Bedürfnissen der Kinder im Alter von 0-3 Jahren orientierte Betreuung in einer
anregenden und kindgerechten Umgebung sicher.

Personal: Erzieherinnen

2018

Jugendfreizeit Dionysiushaus Georgsmarienhütte (Oktober 2018)

In den Herbstferien 2018 verbrachten wir wieder 5 Tage mit Kindern und Jugendlichen im
Dionysiushaus. Das umfangreiche Programm verknüpfte Nachhilfe in den Fächern Mathe, Deutsch
und Englisch, vielfältige Bildungsinhalte und ein buntes Freizeitprogramm mit Sportangeboten,
Wanderungen, Spielen, einer Lesenacht und vielem mehr miteinander.

Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Pädagogische Fachkräfte,
Ehrenamtliche

Fahrt ins Soccer Center Osnabrück (Juli 2018)

Sport in den Sommerferien! Mit Kindern und Jugendlichen aus geflüchteten Familien und/oder mit
Migrationshintergrund ging es in Sommerferien für einen Tag ins Soccer Center in Osnabrück-Atter.
Spaßiges Kicken, aber auch ein Kleinfeldturnier standen auf dem Programm.

Personal: Sozialpädagogische Betreuung, Ehrenamtliche

Fahrt in den Heidepark Soltau (Mai 2018)

Zum Abschluss des Schuljahrs unternahmen wir mit Schülerinnen und Schülern eine Tagesfahrt zum
Heidepark Soltau.

Personal: Nachhilfelehrkräfte, Ehrenamtliche

Jugendfreizeit Dionysiushaus Georgsmarienhütte (Februar 2018)

In den Osterferien 2018 verbrachten wir 5 Tage mit Kindern und Jugendlichen im Dionysiushaus.
Das umfangreiche Programm verknüpfte Nachhilfe in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch,
vielfältige Bildungsinhalte und ein buntes Freizeitprogramm mit Sportangeboten, Wanderungen,
Spielen, einer Lesenacht und vielem mehr miteinander.

Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Pädagogische Fachkräfte,
Ehrenamtliche

Angebote für Erwachsene

Als Verein widmen wir uns schwerpunktmäßig den Themen Integration, Sprache, Bildung und
Soziales. Auch für Erwachsene haben wir ein umfangreiches Angebot, welches sich an heterogene
Zielgruppen wendet. Unsere Aktivitäten dienen unserem Vereinsziel, die gesellschaftliche
Partizipation aller Menschen zu befördern.

In den verschiedenen Kursformen kommen Lehrkräfte zum Einsatz, die ehrenamtlichen Angebote
werden von freiwillig Engagierten durchgeführt.

Zu unseren laufenden Angeboten für Erwachsene zählen:

Integrationskurse (2009 - heute)

Als vom BAMF zugelassener Kursträger bilden unsere zahlreichen Integrations- und
Alphabetisierungskurse an zwei Standorten in Osnabrück sowie an unserem Standort in Diepholz
einen Schwerpunkt unserer integrativen Arbeit, denn Sprache ist bekanntlich der Schlüssel zur
Integration. Erfahrene und bestens qualifizierte Lehrkräfte unseres internationalen Dozententeams
begleiten die Teilnehmenden von den ersten Buchstaben bis hin zum Deutschtest für Zuwanderer.
Erstorientierungskurse

In Zusammenarbeit mit der AEWB Niedersachsen bieten wir vom BAMF geförderte
Erstorientierungskurse an unseren Standorten in Osnabrück und Diepholz an. Die Kurse bieten
eine räumliche, gesellschaftliche und kulturelle erste Orientierung für Asylbewerber*innen und
andere Geflüchtete. Gleichzeitig führen sie sprachlich auf das Niveau Al.

Sprachkurse für geflüchtete Frauen

In Kooperation mit Arbeit und Leben e.V. bieten wir für geflüchtete Frauen niederschwellige
Sprachkurse an, die speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. So gibt es eine
kursbegleitende Kinderbetreuung, Ausflüge zu Ämtern und Behörden sowie einen unterrichtlichen
Fokus auf alltagsnahe Themen. Die Kurse dienen insofern als erster Einstieg in einen gelingenden
Integrationsprozess.

Niederschwellige Frauenkurse

Im Jahr 2019 hat die Eleganz Bildungsplattform e.V. Frauen mit Migrationshintergrund und
Fluchterfahrung mit fünf speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, niedrigschwelligen Kursen
auf ihrem Weg in Sprache und Gesellschaft unterstützt. Dabei lernten die Teilnehmerinnen ihren
neuen Lebensmittelpunkt besser kennen, stellten sich lokale Vereine und Initiativen von Interesse
vor und unternahmen die Kurse verschiedene Exkursionen. Ob eine zusätzliche
Prüfungsvorbereitung, rudimentäre Konversation für Anfängerinnen oder gemeinsames Kochen: die
Kurse boten von allem etwas. Auch im Jahr 2020 sollen deshalb MiA-Kurse angeboten werden.
Studienvorbereitende Sprachkurse für junge Geflüchtete (Garantie Hochschulfonds)

Geflüchtete bis zu einem Alter von 27 Jahren, die in Deutschland ein Studium aufnehmen oder
fortführen möchten, lernen hier gefördert von der Otto Benecke Stiftung und dem Garantiefonds
Hochschule bis zum Niveau C1 und werden sprachlich fit gemacht für ihr Studium.

Beratung

Auf eigene Initiative berät der Verein Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bei Fragen der
Integration, alltäglichen Problemen und weiteren Anliegen. Wir helfen bei Behördengängen, dem
Ausfüllen von Anträgen, der Anmeldung von Kindern in Schule und Kindertagesstätte, der
Berufswahl, der Gestaltung des Bildungsweges uvm. Als Ausdruck unseres ganzheitlichen Ansatzes
begleiten wir unsere Teilnehmenden, wo immer Bedarf besteht.

Personal: Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter/Familienberater

Lern- und Sozialbegleitung (2018 - heute)

Die vom BAMF geförderte Lern- und Sozialberatung leistet seit 2018 einen wichtigen Beitrag zur
Unterstützung unserer Teilnehmenden in den Integrationskursen. Speziell auf deren Bedürfnisse
ausgerichtet unterstützt sie die Teilnehmenden in alltäglichen wie auf den Lernprozess bezogenen
Fragen. Sie unterstützt die Lehrenden, indem Konflikte in den Kursen geschlichtet, Teilnehmende

mit Lernschwierigkeiten zusätzlich gefördert und private Anliegen der Teilnehmenden
abgenommen werden.

Personal: Integrationsfachkraft

Exkursionen

Um unser Angebot auch für Erwachsene attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten, bieten wir
- insbesondere für die Teilnehmer*innen unserer verschiedenen Kurse — regelmäßige Exkursionen
an. Dazu zählen bspw. Museumsbesuche, Zoobesuche oder gemeinsame Fahrten an den See. Die
Angebote werden nach Möglichkeit für die Teilnehmenden kostenlos gestaltet bzw. verlangen nur
einen geringen Eigenbeitrag.

Sprachcafe (Let’s Talk - Einfach Sprechen!)

Eine gelingende Integration ohne soziale Kontakte ist kaum vorstellbar. Deshalb bieten wir einmal
wöchentlich ein ehrenamtlich betreutes Sprachcafe an. Dies bietet Deutschlernenden die
Möglichkeit, ihre mündlichen Sprachkenntnisse anzuwenden, Spaß am Deutschsprechen zu
entwickeln und neue Menschen kennenzulernen.

Kochtreff

Liebe geht durch den Magen - interkulturelle Verständigung auch!? Unter diesem Motto findet
regelmäßig ein ehrenamtlich betreutes gemeinsames Kochen statt. Das Treffen ist offen für alle
Interessierten, es werden gemeinsam unterschiedlichste Gerichte aus aller Welt zubereitet. Die
Teilnehmenden bringen Rezepte aus ihren Heimatländern mit, sodass eine bunte Mischung
entsteht.

Bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete

Über unsere Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband bieten laufen ehrenamtliche
Aktivitätsangebote für Geflüchtete. Unsere ehrenamtlich Engagierten aus dem Umfeld des Vereins
führen mit den Geflüchteten Exkursionen durch, gehen mit ihnen Essen, organisieren
Gesprächsrunden und freiwilligen Deutschunterricht in Kleingruppen. So erreichen wir Menschen,
die (noch) keinen Zugang zur deutschen Gesellschaft haben und kulturelle Angebote von sich aus
nicht wahrnehmen (können).

Betreuung von Studierenden und Auszubildenden

Mit dem Schulabschluss endet unsere Arbeit mit den Nachhilfeschüler*innen nicht zwangsweise.
Vielmehr begleiten wir sie uns andere Interessierte weiter auf ihrem Bildungsweg. Für Studierende
und Auszubildende bieten wir dazu eine kontinuierliche Betreuung an, die Mentoring,
verschiedene Workshops zu Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens sowie gemeinsame
Unternehmungen und Ausflüge umfasst.

Personal: Sozialarbeiter/Familienberater, Lehrkräfte

Digitalisierung für alle vor Ort (2020)

Mit dem Projekt "Digitalisierung für alle vor Ort" wollen wir jene an dieser zentralen
gesellschaftlichen Entwicklung aktiv teilhaben lassen, welche sich von derselben oft abgehängt
fühlen. Durch ein Maßnahmenpaket aus Kursen, Trainings, Vorträgen und Elternabenden sollen
Menschen mit Behinderung, Menschen mit Fluchterfahrung sowie Kinder und Jugendliche aus
schwierigen sozialen Kontexten mit ins Boot der Digitalisierung geholt werden. Beantragt wurde das
Projekt bei der Aktion Mensch.

Personal: Medienpädagoge

Chancenpatenschaften - Menschen stärken Menschen
Als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands möchten wir als Teil des Projekts „Menschen
stärken Menschen“ Chancenpatenschaften anbieten, welche ehrenamtliche Betreuer mit
Geflüchteten und ihren Familien zusammenbringen. Die Ehrenamtlichen begleiten ihre Mentees,
unterstützen sie nach Möglichkeit und dienen vor allem als Türöffner in die deutsche Gesellschaft.
Regelmäßige Treffen und Freizeitaktivitäten führen zu Freundschaft, einem wachsenden sozialen
Netzwerk und einer zunehmenden Identifikation mit der neuen Heimat.

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Satzung des Vereins
Eleganz Bildungsplattform e.V.

erfelyench un die Zukunkt
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Eleganz Bildungsplattform e.V.“. Er ist in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Osnabrück unter der Nr. 2716 eingetragen.

Der Verein hat seinen Sitz in Osnabrück. Der Verein wurde in 1996 errichtet.

Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung und die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Erwachsenenbildung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

® Information und Beratung über Schulangebote;

® Unterstützung im Umgang mit Schulen und anderen an der Erziehung und Ausbildung
beteiligten Institutionen;

e Durchführung von Nachhilfe und Stützkurse für schulpflichtige Kinder und Jugendliche
einschließlich Studenten;

®e Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;

oe Sprachkurse;

oe  _Drogenberatung;

oe  Sprachunterrichtshilfen für Kinder und Erwachsene;

e  Vortragsveranstaltungen zur Bildungspolitik und weiteren bildungs- und erziehungsrele-
vanten Themen;

° Unterhaltung eines Kindergartens/mehrerer Kindergärten

Zur Erreichung des Vereinszweckes ist der Verein berechtigt, Grundbesitz zu erwerben oder an-
zumieten und in den Räumlichkeiten entsprechende Kurse durchführen zu können.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder er-
halten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Antrag auf Mit-
gliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Über
den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht
nicht.

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft

a) Ordentliches Mitglied
b) Fördermitglied

Satzung des Vereins
Eleganz Bildungsplattform e.V.

erkelych in dr Zukunkt!

Der Antragsteller kann bei der Aufnahme zur Mitgliedschaft zwischen den beiden Formen wählen. Als
Fördermitglied unterstützt die Person mit ihren Beiträgen die Aktivitäten des Vereins.

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u)

(2)

85

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Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) bei natürlichen Personen mit dem Tod oder dem Verlust der Geschäftsfähigkeit des Mit-
glieds,

b) bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit,

c) durch freiwilligen Austritt,

d) durch Ausschluss aus dem Verein.

Der freiwillige Ausritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vor-
stands. Dies ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zulässig.

Ein Mitglied kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen
werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung länger als sechs Monate mit der Zahlung des Bei-
trags im Rückstand ist oder den Vereinsinteressen grob zuwidergehandelt hat. Vor seinem Aus-
schluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu Anhörung zu geben. Eine etwaige schriftliche Stellung-
nahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

Mitgliederbeiträge:

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Jahresbeiträge und deren Fälligkeit
werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Beitragspflicht besteht nur bei Mitgliedern
der ordentlichen Mitgliedschaft.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
Der Vorstand

Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus

a) dem ersten Vorsitzenden

b) dem zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter)
c) dem Schriftführer

d) dem Kassenwart

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstands ge-
meinschaftlich vertreten. Der Vorstand kann andere Personen bevollmächtigen, seine Aufgaben,
auch einzelvertretungsberechtigt, wahrzunehmen und in diesem Rahmen rechtsverbindliche
Handlungen vorzunehmen.

Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

Vergütung von Vorstandsmitgliedern

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Satzung des Vereins
Eleganz Bildungsplattform e.V.

Kaplan”

ertelgreich un die Zukunt!

Den Mitgliedern des Vorstandes werden die bei der Vereinsarbeit entstandenen, angemessenen
Auslagen ersetzt. Mitglieder des Vorstands können darüber hinaus, abweichend von der gesetz-
lichen Regelung des $ 27 Abs. 3 S. 2 BGB eine angemessene Vergütung für die Vereinsarbeit er-
halten. Die Vergütung für den Zeitaufwand bedarf dem Grunde und der Höhe nach der vorheri-
gen Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.

Der Verein kann bei Bedarf ein Beschäftigungsverhältnis mit einzelnen Vorstandsmitgliedern ein-
gehen.

Amtsdauer

Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
bestellt. Die Wahl ist nicht geheim. Auf Wunsch eines Mitgliedes kann die Wahl auch geheim
durch schriftliche Stimmabgabe durchgeführt werden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit
der Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit erfolgt zwischen den stimmgleichen Kandidaten eine
Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der ältere Kandidat als gewählt.

Beschlussfassung des Vorstands

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandsitzungen. Die Einladung zu Vor-
standsitzungen erfolgt schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von mindestens einer Woche
durch ein Vorstandsmitglied oder durch den Geschäftsführer. Eine Verkürzung der Ladungsfrist
ist mit Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitgliedern möglich. Einer Mitteilung der Tagesordnung
bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, da-
runter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassungen ent-
scheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Leiters der Vorstandsitzung.

Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei Abwesenheit der 2. Vorsitzende. Die Be-
schlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu un-
terschreiben.

Ein Vorstandsbeschluss kann auch ohne Einhaltung einer Ladungsfrist schriftlich oder per E-Mail
gefasst werden (Umlaufverfahren), wenn alle Vorstandmitglieder ihre Zustimmung zu dem Ver-
fahren erklären. Die Stimmabgabe im Umlaufverfahren gilt als Zustimmung.

Die Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied eine Stimme. Die Mit-
gliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Entgegenahme des Jahresberichts des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.

b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages.

c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.

d) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.

e) Entscheidungen über An- und Verkauf sowie die Belastungen von Grundstücken.

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Satzung des Vereins
Eleganz Bildungsplattform e.V.

erkelyreich der Zuhunkt

Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens alle zwei Jahre, im ersten Kalenderjahr, findet eine ordentliche Mitgliederversamm-
lung statt. Sie wird vom Vorstand oder dem Geschäftsführer, sofern ein solcher für den Verein
tätig ist, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Benachrichtigung oder
Benachrichtigung per E-Mail unter Angabe des Ortes, des Tages und der Tagesordnung einberu-
fen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgender Werktag. Die Tages-
ordnung setzt der Vorstand fest.

Die Einladung gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte, vom Mitglied dem Verein
schriftlich bekannt gegebene Adresse oder in Textform bekannt gegebene E-Mail-Adresse gerich-
tet ist.

Mitgliederversammlungen sind ferner einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
oder die Einberufung schriftlich von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe einer
begründeten Tagesordnung vom Vorstand verlangt wird (außerordentliche Mitgliederversamm-
lung). Die beantragte Tagesordnung ist verpflichtend zu übernehmen.

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Geschäftsführer, sofern ein solcher für den Verein tätig
ist, ansonsten vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem
anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein anderes Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die
Versammlung der Leiter.

Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versamm-
lungsleiter einen Protokollführer.

Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich
durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei Abstimmung anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder dies beantragt.

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen.
Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und Fernsehens beschließt die Mitgliederver-
sammlung.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Er-
schienenen beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse im Allgemeinen- soweit das Gesetz oder diese
Satzung nicht anderes bestimmen - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des
Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen,
zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich. Über Satzungsänderungen
und die Auflösung des Vereins kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden,
wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hin-
gewiesen wurde.

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(2)

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Satzung des Vereins
Eleganz Bildungsplattform e.V.

erfelyreich in de Zuhunkt

Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgege-
benen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche
die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass vom jewei-
ligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Fest-
stellungen enthalten; Ort und Zeit der Versammlung, Person des Versammlungsleiters und des
Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstim-
mungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die ändernde Be-
stimmung anzugeben. Protokolle sind aufzubewahren.

Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim
Vorstand schriftlich oder per E-Mail beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf
die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederver-
sammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf Ergänzung der Ta-
gesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitglieder-
versammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen
Stimmen erforderlich.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese
muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberu-
fung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom
Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die 88 11,12,13
und 14 entsprechend.

Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf
deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekün-
digt wird. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an einen gemeinnützigen Verein, der Mitglied des Deutschen Paritäti-
schen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V. ist. Der Empfängerverein hat das Vermögen
des Vereins unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden.

Osnabrück, den 10.03.2019

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Niedersächsisches Landesamt

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie für Soziales, Jugend und Familie
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie, 30175 Hannover, Schiffgraben 30-32 - Landesjugendamt FBI-

Bescheinigung

Die

Eleganz Bildungsplattform e. V.
in
49074 Osnabrück, Johannisstraße 98/99
ist
in Niedersachsen

auf Landesebene gemäß 8 75 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung
vom 11.09.2012, zuletzt geändert am 30.10.2017 in Verbindung mit 5 14 des
« Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch
(AG SGB VIII) vom 05.02.1993, zuletzt geändert am 20.06.2018,

als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Hannover, 27.04.2020

Im Inge

022.000.020

10.95

033324004653118018

INN NN

Finanzamt Osnabrück-Stadt 49074 Osnabrück 18.07.2018
Süsterstr. 46/48

Steuernummer 66/270/06808

(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon (0541) 354-407
Telefax 0541 354-312
Zi.Nr.: 206

Finanzamt,Postfach 1920,49009 Osnabrück

Freistellungsbescheid
*BO5*18 .07%004653%

An den für 2015 bis 2017 zur

Eleganz Bildungsplattform .

e.V. Körperschaftsteuer
Johannisstr. 98/99

49074 Osnabrück und Gewerbesteuer
Feststellung

Umfang der Steuerbegünstigung

Die Körperschaft ist nach 5 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach 5 3Nr, 6
GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen Zwecken im Sinne der 88 51 ff. AO dient

Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende(n) Feststellung(Cen),

Hinweise zur Steuerbegünstigung

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

- Förderung der Jugendhilfe

- Förderung der Erziehung

- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

Die Satzungszwecke entsprechen $ 52 Abs. 2 Satz INr. 4 und 7 AO.

Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungsbestätigungen für Spenden:

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen,

Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet
unter https://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung

Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-
schriebenem Vordruck (& 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggfs. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden,
wenn das Datum des Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, Die Frist ist
taggenau zu berechnen ($ 63 Abs. 5 AD).

Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendeten Zuuendungen

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder
veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuer-
begünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. Dabei wird die
entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30 %, die entgangene Gewerbesteuer pauschal
mit 15 % der Zuwendung angesetzt (CS 10b Abs. 4 EStG, & 9 Abs. 3 KStG, $ 9 Nr. 5 GewStG),

Hinweise zum Kapitalertragsteuerabzug

Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2022 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapital-
ertragsteuerabzug nach 85 44a Abs. 4 und 7 sowie Abs. 4b Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz 1 Nr. 3
EStG die Vorlage dieses Bescheides oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten Kopie dieses
Bescheides aus.

Das Gleiche gilt bis zum o. a. Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach
$ 44b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungs-
institut.

Wweeet Fortsetzung siehe Seite 2 wenn

Konten des Finanzamts: Kreditinstitut:
BBk Osnabrück
IBAN DE83 2650 0000 0026 5015 00 BIC MARKDEF1265
Sparkasse Osnabrück
Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DE49 2655 0105 0000 0190 00 BIC NOLADE22XXX
Internet unter WWW.LSTN.NIEDERSACHSEN.DE

Steuer mummeı 00/c1 v7 vouuv seare

Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auch von der tatsächlichen
Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt - ggf. im Rahmen einer
Außenprüfung - unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche

und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen
der Satzung beachten.

Auch für die Zukunft muss dies durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellung der Einnahmen und
Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung der
Rücklagen) nachgewiesen werden ($ 63 AD).

Erläuterungen

Datenschutzhinweis:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre
Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen
entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses
Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik "Datenschutz”) oder
erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Dieser Freistellungsbescheid ist ein Originaldokument. Bitte bewahren Sie ihn sorgfältig auf. Er
dient als Nachweis der Gemeinnützigkeit bei anderen Behörden und Einrichtungen (z.B. Banken wegen
der Befreiung von der Kapitalertragsteuer, Beantragung von Zuschüssen, Nachweis gegenüber
Dachverbänden). Fertigen Sie im Bedarfsfall Kopien. Im Falle eines personellen
Zuständigkeitswechsels in der Körperschaft ist dieser Bescheid an die Nachfolger zu übergeben

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Freistellungsbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.

Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle
schriftlich einzureichen, diesem / dieser elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift
zu erklären.

Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder
ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige
Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue
Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens.

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat,

Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei
Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als
bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.

weitere Informationen

Öffnungszeiten:

Mo.-Mi. ‚Fr, 8 - 12:00;Do. 12:00 - 17:00 Uhr

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Beschlussvorlage

4096 Zeichen

V/0198/2021 
V/0198/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Eleganz Bildungsplattform 
e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Verein Eleganz Bildungsplattform e.V. Münster wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und 
Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.  
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Verein Eleganz Bildungsplattform e.V. hat am 04.11.2020 einen Antrag auf Anerkennung als 
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Der Verein wurde 1996 als Migranten-
selbstorganisation gegründet und betreibt seit 2020 einen vierten Standort in Münster in der Cor-
rensstraße 80. Der in Niedersachsen bereits anerkannte Jugendhilfeträger arbeitet in Osnabrück an 
zwei Standorten und mit einem weiteren in Diepholz. 
 
Zur Angebotspalette des Vereins gehören unter anderem die ganzheitliche Lernförderung, Ferien-
projekte, Beratung zu Bildungsfragen und zum Übergang Schule – Beruf. Für junge Volljährige und 
Erwachsene werden Integrationskurse, Lern- und Sozialbegleitung, Sprachcafé, Patenschaften und 
weiteres angeboten.  
 
Der Satzungszweck des Vereins wird wie folgt verwirklicht: 
 
 Information und Beratung für Schulangebote 
 Unterstützung im Umgang mit Schulen und anderen an der Erziehung und Ausbildung betei-
ligten Institutionen 
 Durchführung von Nachhilfe und Stützkursen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ein-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Nees 
Telefon: 492-5123 
Nees@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0198/2021 
schließlich Studenten 
 Jugendliche im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 
 Sprachkurse 
 Sprachunterrichtshilfen für Kinder und Erwachsene  
 Vortragsveranstaltungen zur Bildungspolitik und weiteren bildungs- und erziehungsrelevan-
ten Themen 
 Unterhaltung eines Kindergartens/mehrerer Kindergärten  
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung gem. § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien folgende Unterlagen vorgelegt:  
 
 Konzeption sowie Dokumentation über die Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Volljähri-
ge und Erwachsene/ Eltern.  
 Satzung des Vereins  
 Auszug aus dem Vereinsregister 
 Bescheinigung des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über 
die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf Ebene des Landes Niedersachsen  
 Freistellungsbescheid des Finanzamtes Osnabrück-Stadt zur Körperschafts- und Gewerbe-
steuer  
 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass sich der Verein auf dem originären Gebiet 
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien wurde durch den Träger bzgl. der Zielsetzungen des Vereins und 
den Inhalten der Aktivitäten ausführlich informiert.  
 
Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist 
und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerken-
nen, wenn er die vor genannten Bedingungen erfüllt. Da der Verein in Münster einen Standortsitz 
hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG-KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung 
als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentli-
che Förderung abgeleitet werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Eleganz Bildungsplattform e.V. Antrag, Konzept und Nachweise

Anlage A

1190 Zeichen

Anlage A zur V/0198/2021 
Kurzüberblick 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe – Eleganz Bildungsplattform e.V. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. 
Der Verein Eleganz Bildungsplattform wird einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung 
der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Für die Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe 
wird der Verein unter anderem in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII mitwirken.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgrup-
pe:0603 
Nr. der PG 060301 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§ 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG NRW

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Corrensstraße 80
  • Johannisstraße 98

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0198/2021
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2021
Erstellt
04.03.2021 14:30