V/0198/2021
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Eleganz Bildungsplattform e.V.
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Anlage Eleganz Bildungsplattform eV Antrag, Konzept u. Nachweise
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Eleganz Bildungsplattform eV, » Corrensstraße 80 » 48149 Münster „orkolgreich in die Zukuntt! Stadt Münster Fachstelle Jugendsozialarbeit Frau Nees, Frau Brörmann 48127 Münster 04.11.2020 Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. 875 SGB Vıll Sehr geehrte Frau Nees, sehr geehrte Frau Brörmann, anbei übersende ich Ihnen den Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe mitsamt Anlagen. Ich möchte mich ganz herzlich für die bisherige Beratung bedanken! Als Ansprechpartnerin steht Ihnen neben mir Frau Helga Rudolphi als Standortverantwortliche in Münster zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen si on Ritz Eleganz Bildungsplattform eV. Standort Münster Tel.: (0251) 379 046 68 Sprechzeiten Sparkasse Osnabrück Corrensstraße 80 Fax: (0251) 379 046 69 Montag — Donnerstag: 10:00 - 16:00 Uhr IBAN DES64 2655 0105 0000 2419 27 48149 Münster E-Mail: info@eleganz-bp.de Freitag; 10:00-14:00 Uhr BIC NOLADE22XXX Zentrale Osnabrück www.eleganz-bp.de oder nach Vereinbarung Amtsgericht Osnabrück VR 2716 Johannisstraße 98-99 49074 Osnabrück Eleganz Bildungsplattform e.V. Der Verein Die Eleganz Bildungsplattform e.V. wurde 1996 als Antwort auf den schwachen Bildungs- und Berufserfolg von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund gegründet. Zentrale Themen unserer Gründungsmitglieder waren und sind bis heute die Förderung beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe sowie Chancengleichheit bezüglich Bildung und persönlicher Entfaltung — diese Themen stellen zugleich elementare Ziele der Integration dar. Unsere Gründungsmitglieder und das damalige Team begannen mit einem kleinen Angebot von Nachhilfekursen für Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zum Abitur. Seit 2009 werden zudem geförderte Sprach- und Integrationskurse mit den entsprechenden Abschlüssen DTZ (Deutschtest für Zuwanderer) und LID (Leben in Deutschland) nach den Richtlinien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten. Um die Teilnehmer*innen über die Aneignung der Sprache hinaus zu unterstützen, wird seit 2016 zudem BAMF-geförderte Integrationsberatung angeboten. Die Integrationsberatung wird durch die Sozialberatung und Unterstützung der Jugendlichen und Erwachsenen ergänzt. Ein weiterer Schritt in Richtung ganzheitlicher Bildung und Integration ist das Projekt „Bunte Welt“ in Zusammenarbeit mit dem Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück. Hier werden während der Kurszeiten Kinder im Vorschulalter von zwei hauptberuflichen Tagesmüttern ihren Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen entsprechend gefördert. Im Jahr 2020 betreibt der Verein vier Standorte: zwei in Osnabrück, einen in Diepholz und einen in Münster. Unser buntes Team zeichnet sich durch eine Vielzahl an Herkunftsländern, -Kulturen und — Sprachen aus. Zum Team gehören Verwaltungsfachkräfte, Lehrkräfte und Dozent*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche. Mit unseren Maßnahmen möchten wir uns daran beteiligen, dass das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach 81 SGB VIll verwirklicht wird. Insbesondere zielen wir darauf ab, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (Satz 3 Nr. 1). Unsere Arbeit möchte positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten oder schaffen (Satz 3 Nr. 4). Wir haben Interesse, uns an der Abstimmung von Maßnahmen sowie der Qualitätsentwicklung gemäß 8 78 SGB VIII zu beteiligen. Leitbild Wir, die Eleganz Bildungsplattform e.V., verstehen uns nicht nur als Bildungsträger, sondern viel mehr als gemeinnütziger Verein in der Rolle eines Brückenbauers und Partners für die Menschen vor Ort. Unser Angebot ist ebenso vielfältig wie die Menschen, die zu uns kommen und an die wir uns als Verein wenden. Aktiv tätig sind wir in den Bereichen Bildung, Sprache, Integration sowie in der Kinder- und Jugendhilfe. Wie wir unsere Aufgaben auf diesen Gebieten verstehen, legen wir in unserem Leitbild offen. Bildung „Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern.“ (Nelson Mandela) -Bildung ist der Schlüssel zu einem glücklichen und erfolgreichen Leben, aber auch zu einer aktiven und kritischen Zivilgesellschaft. Dazu leisten wir unseren Beitrag: Durch eine ganzheitliche Lernförderung für alle Schulformen, Klassenstufen und Fächer ermöglichen wir Kindern und Jugendlichen eine erfolgreiche Bildungsbiografie - unabhängig von Herkunft, Muttersprache, Glaube, Aussehen, Name usw. Unsere Projekte widmen sich der Bildung von Kindern wie Erwachsenen und thematisieren vielfältig und spannend vermittelt die wichtigsten Bildungsbereiche. Aktiv sind wir in den Themenfeldern Sprachen, MINT, digitale, berufliche, kulturelle und politische Bildung. Sprache Kommunikation ist alles! Ob im Alltag oder Beruf, mit den Nachbarn oder den Kolleg*innen: Ohne Sprache läuft es nicht. Damit ihnen nicht die Worte fehlen, bieten wir unseren Teilnehmenden ein umfangreiches Angebot an Sprachkursen. Hier ist für jeden etwas dabei: Deutschkurse, Fremdsprachenkurse und maßgeschneiderte Firmenkurse, Studienvorbereitung und Prüfungen auf allen Niveaustufen. Denn: Wir lieben Sprache! Integration Integration heißt für uns, etwas dazu zu gewinnen, ohne dafür etwas aufgeben zu müssen. Integration ist dann gelungen, wenn das Neue, die Werte und Kultur des Aufnahmelandes angenommen werden - die eigenen Wertvorstellungen und die Kultur des Herkunftslandes aber gleichzeitig erhalten bleiben. Bildung und Sprache sind zwei Säulen, auf denen eine erfolgreiche Integration fußt. Als Migrantenselbstorganisation ist uns dieses Thema eine Herzensangelegenheit. Integration begleitet ‘ uns in Deutschland schon seit vielen Jahrzehnten und wird auch in Zukunft nicht an Aktualität und Relevanz verlieren. Für dieses positive Verständnis von Integration setzen wir uns mit unseren Angeboten ein: Integrations- und Alphabetisierungskurse, Maßnahmen speziell für die Integration von Frauen, Integrations- und Sozialberatung, die Aktivierung für ehrenamtliches Engagement und unsere Projekte sind nur ein Teil unserer Aktivitäten in diesem Bereich. Jugend- und Familienarbeit Als Ausdruck unseres ganzheitlichen Engagements sind wir als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß 875 SGB VIII im Bundesland Niedersachsen in der Jugend- und Familienarbeit aktiv. - Wir begleiten Kinder, Jugendliche und Familien von Beginn an auf ihrem Weg und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So gehören eine Kindertagespflege, kontinuierliche Beratungsangebote, Freizeitangebote und Workshops zu unseren festen Angeboten. Das sind wir Respekt und gegenseitige Wertschätzung sind Grundlagen des Miteinanders im Verein, der Zusammenarbeit unseres interkulturellen Teams und vor allem auch im Umgang mit unseren Teilnehmenden und Klient*innen. Unser Engagement fußt auf unserer Überzeugung, dass eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für alle möglich ist - wenn wir Hand in Hand daran arbeiten! Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit Hier soll ein Überblick der Projekte des Vereins in der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen 3 ' Jahren gegeben werden. Zeitlich unabhängig davon ist unsere Nachhilfe zu sehen, welche seit Vereinsgründung 1996 betrieben wird. Unsere Lernförderung richtet sich von Beginn an zu einem großen Teil an Schüler*innen mit Migrationshintergrund, viele unserer Nachhilfeschüler*innen fallen unter Bildung und Teilhabe (BuT) und werden entsprechend gefördert. Auch aktuell lassen wir niemanden im Stich: im Zuge der Corona- Krise haben wir ein Online-Nachhilfe-Angebot entwickelt und eine Aktion gestartet, in der wir für die Dauer der Schulschließungen jedem Schüler und jeder Schülerin eine Stunde Online-Lernförderung pro Woche schenken. Unsere Nachhilfe wird ergänzt durch eine kontinuierliche Beratung insbesondere von Jugendlichen in Fragen zur Gestaltung ihrer Bildungs- und Berufsbiographie. Wir unterstützen Schüler*innen in den Übergangsphasen zwischen den Schulformen und in die Ausbildung. Wir beraten bei der Berufswahl, helfen bei der Wahl eines passenden Ausbildungsplatzes und stehen im Bewerbungsprozess zur Seite. 2020 Jugendtreff Im August 2020 eröffnete der neue Jugendtreff der Eleganz Bildungsplattform e.V. in der Johannisstraße in Osnabrück. Auf Basis eines offenen, sozialraum-orientierten pädagogischen Konzepts stellen wir Kindern und Jugendlichen einen geschützten Raum zur Verfügung, der als Treffpunkt und Ort der Entspannung dient. Gleichzeitig haben die Jugendlichen die Option, an einem abwechslungsreichen Angebot teilzunehmen, das Programm selbst mitzugestalten und so aktiver Part des Jugendtreffs zu werden. Wir arbeiten eng mit der Stadt Osnabrück, insbesondere dem Fachdienst Jugend, der mobilen Jugendarbeit/Streetwork und der Quartiersarbeit zusammen. Personal: Sozialpädagogische Leitung, Betreuungsperson Summer School Als Antwort auf die durch Schulausfall, Homeschooling und umschichtigen Unterricht entstandenen Bildungslücken veranstaltet die Eleganz Bildungsplattform e.V. vom 10. bis 21. August gefördert von der Lotto Sport Stiftung eine Summer School, die Nachhilfe in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch mit diversen Freizeitangeboten verknüpft. Dazu gehören unter anderem ein Zoobesuch, eine Wanderung, Sportangebote und ein Video-Contest. Die Summer School ist für die Teilnehmenden kostenlos. Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Ehrenamtliche Robotik spielend entdecken Gefördert durch die Aktion Mensch bieten wir mehrere Workshops für einen spielerischen Einstieg in die Zukunftsthemen Robotik und Programmierung. Das Angebt findet in der zweiten Hälfte 2020 statt, erster Durchgang ist im August. Gearbeitet wird mit LEGO Mindstorms EV3, die einen altersgerechten Einstieg ermöglichen. Die Teilnehmenden lernen, die Roboter zu bauen und zu programmieren, wozu eine niederschwellige, grafische Programmieroberfläche verwendet wird. Personal: Medienpädagoge Die Schreibwerkstatt (Juli 2020) Da die Bildungssprache Deutsch eine zentrale Hürde für eine erfolgreiche Schulkarriere und Ausbildung von Nichtmuttersprachlern darstellt, konzentriert sich das Projekt darauf, Kindern und Jugendliche mit Migrationshintergrund darin zu fördern. In einem Ferienworkshop gefördert von der Lotto Sport Stiftung Niedersachsen entdecken Sie spielerisch das kreative Schreiben, setzen sich mit verschiedenen Textsorten auseinander, verbessern ihre Deutschkenntnisse und unternehmen spannende und inspirierende Ausflüge. So entwickeln sie ein positives Verhältnis zum Schreiben. Am Projekt nahmen 18 Jugendliche teil. Personal: Deutschlehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Ehrenamtliche Grenzenlose Bildung (Juni — Juli 2020) Zum Ausbau unserer Corona-Hilfe und unseres kostenlosen Online-Angebots für Schülerinnen und Schüler ergänzte das Projekt „Grenzenlose Bildung“ bezuschusst vom Paritätischen Niedersachsen bestehende Angebote. Im Rahmen des Projekts erfolgten eine bessere technische Ausstattung und ein personeller Ausbau der Online-Nachhilfe. Zudem wurde eine soziale Begleitung der Jugendlichen in Form regelmäßiger Gespräche mitaufgenommen. Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung Lernförderung für alle (März - Juli 2020) Um die Schülerinnen und Schüler in Stadt und Landkreis Osnabrück während der Corona-bedingten Schulschließung nicht allein zu lassen, wurde das Angebot „Lernförderung für alle“ ins Leben gerufen. Dies beinhaltete kostenlose Online-Nachhilfe für mehr als 50 Kinder und Jugendliche aus der Region. Bezuschusst wurde das Projekt von der Stiftung der Sparkasse Osnabrück und der Stiftung der Sparkassen im Landkreis Osnabrück. Personal: Nachhilfelehrkräfte Corona-Hilfspakete des Deutschen Kinderhilfswerks Hand in Hand gegen die sozialen Folgen der Corona-Krise: Unter diesem Motto verteilten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk 30 Hilfspakete „Nachhilfe“. Diese umfassten Nachhilfe-Gutscheine im Wert von 100 €, die direkt bei uns für Online-Nachhilfe eingelöst werden konnten. Schulpakete für Körper und Geist der Evangelischen Stiftungen Osnabrück Um die sozialen Folgen der Corona-Krise auf Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Kontexten abzufedern, verteilten wir im Auftrag der Evangelischen Stiftungen Osnabrück 5 „Schulpakete für Körper und Geist der Evangelischen Stiftungen Osnabrück“, die bspw. Büchergutscheine, einen Fußball und Schulmaterialien enthielten. Ferienprojekt „Erzähl mal...! - Meine Herkunft und ich“ (Januar 2020 In den Weihnachtsferien 2019/2020 kamen in unserem Hause 16 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund für einen dreitägigen Kreativworkshop zusammen. Mit der Unterstützung von Kunstpädagoginnen setzten sie sich künstlerisch mit ihrer Herkunft, ihrem Weg nach Deutschland und der Bedeutung ihrer Herkunft für ihr hiesiges Leben auseinander. Dabei entstanden tolle Kunstwerke, die in eine selbst zusammengestellte Ausstellung mündeten. Zudem wurde viel diskutiert, gespielt und gelacht. Das Projekt wurde im Rahmen des Programms Kultur macht stark gefördert. Personal: Kunstpädagogin, Sozialpädagogische Betreuung Ferienprojekt „Raus hier! Baue deinen eigenen virtuellen Escape Room“ (Januar 2020 In den Weihnachtsferien 2019/2020 realisierten wir in Kooperation mit der LAG Jugend & Film Niedersachsen einen Ferienworkshop zum Thema Escape Room. Das bunte Programm umfasste einen Rätsel-Contest, eine Exkursion zum Escape Room room fox in Osnabrück und das Spielen von Exit Games. Das Highlight aber war, dass die Teilnehmenden mithilfe von 360°-Kameras eigene virtuelle Escape Rooms kreierten! Das Projekt, an dem 18 Kinder und Jugendliche teilnahmen, wurde im Rahmen des Programms Kultur macht stark gefördert. Personal: Medienpädagoge (Honorar), Pädagogische Fachkraft 2019 Ferienfahrt „Integration Intensiv — Bildung, Erziehung und Engagement“ (Dezember 2019) Für geflüchtete Familien gab es in den Weihnachtsferien das Angebot einer fünftägigen Fahrt an den Dümmer See. Dort erwartete Eltern und Kinder ein buntes Programm aus Workshops, Vorträgen, Aktivitäten und Sport. Das alles in leichter Sprache oder mit Übersetzer, sodass die Barrieren so gering wie möglich gehalten wurden. Leitthema waren das Leben und die gesellschaftliche Ordnung in der neuen Heimat Deutschland. Die Fahrt wurde vom Paritätischen Niedersachsen bezuschusst. Personal: Dozent*innen, Erziehungswissenschaftler (alle Honorar), Sozialpädagogische Betreuung, Erzieherinnen, Ehrenamtliche App geht’s- Apps programmieren + Schnitzeljagd (Oktober 2019) Im Rahmen der EU Code Week programmierten wir in den Herbstferien 2019 mithilfe des AppInventors spielerisch erste Apps mit Jugendlichen ab 12 Jahren. Neben Grundlagenwissen und altersgerechten Spielen unternahmen die Teilnehmenden eine Schnitzeljagd durch Diepholz, welche sie unter Gebrauch eines selbst programmierten Kompasses bewältigten. Personal: Pädagogische Fachkraft Mach dein eigenes Ding! Games-Programmieren leicht gemacht (Oktober 2019) Im Rahmen der EU Code Week lernten bei uns Kinder ab 10 Jahren, wie sie mit unterschiedlichen niedrigschwelligen Tools einfache Games selbst programmieren können. Mit Feuereifer und viel Kreativität erstellten die Teilnehmenden innerhalb von drei Tagen so ihre ganz eigenen Spielwelten und lernten einen produktiven Umgang mit Computer und Tablet. Personal: Pädagogische Fachkraft Kinderbetreuung „Bunte Welt“ (2019 - heute) Um Eltern und insbesondere Müttern den Besuch eines Integrationskurses bei uns zu ermöglichen, bieten wir zu unseren Kurszeiten im Vor- und Nachmittagsbereich eine Kinderbetreuung durch zwei Tagesmütter. In Kooperation mit dem Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Osnabrück stellen wir eine an den Bedürfnissen der Kinder im Alter von 0-3 Jahren orientierte Betreuung in einer anregenden und kindgerechten Umgebung sicher. Personal: Erzieherinnen 2018 Jugendfreizeit Dionysiushaus Georgsmarienhütte (Oktober 2018) In den Herbstferien 2018 verbrachten wir wieder 5 Tage mit Kindern und Jugendlichen im Dionysiushaus. Das umfangreiche Programm verknüpfte Nachhilfe in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch, vielfältige Bildungsinhalte und ein buntes Freizeitprogramm mit Sportangeboten, Wanderungen, Spielen, einer Lesenacht und vielem mehr miteinander. Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche Fahrt ins Soccer Center Osnabrück (Juli 2018) Sport in den Sommerferien! Mit Kindern und Jugendlichen aus geflüchteten Familien und/oder mit Migrationshintergrund ging es in Sommerferien für einen Tag ins Soccer Center in Osnabrück-Atter. Spaßiges Kicken, aber auch ein Kleinfeldturnier standen auf dem Programm. Personal: Sozialpädagogische Betreuung, Ehrenamtliche Fahrt in den Heidepark Soltau (Mai 2018) Zum Abschluss des Schuljahrs unternahmen wir mit Schülerinnen und Schülern eine Tagesfahrt zum Heidepark Soltau. Personal: Nachhilfelehrkräfte, Ehrenamtliche Jugendfreizeit Dionysiushaus Georgsmarienhütte (Februar 2018) In den Osterferien 2018 verbrachten wir 5 Tage mit Kindern und Jugendlichen im Dionysiushaus. Das umfangreiche Programm verknüpfte Nachhilfe in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch, vielfältige Bildungsinhalte und ein buntes Freizeitprogramm mit Sportangeboten, Wanderungen, Spielen, einer Lesenacht und vielem mehr miteinander. Personal: Nachhilfelehrkräfte, Sozialpädagogische Betreuung, Pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche Angebote für Erwachsene Als Verein widmen wir uns schwerpunktmäßig den Themen Integration, Sprache, Bildung und Soziales. Auch für Erwachsene haben wir ein umfangreiches Angebot, welches sich an heterogene Zielgruppen wendet. Unsere Aktivitäten dienen unserem Vereinsziel, die gesellschaftliche Partizipation aller Menschen zu befördern. In den verschiedenen Kursformen kommen Lehrkräfte zum Einsatz, die ehrenamtlichen Angebote werden von freiwillig Engagierten durchgeführt. Zu unseren laufenden Angeboten für Erwachsene zählen: Integrationskurse (2009 - heute) Als vom BAMF zugelassener Kursträger bilden unsere zahlreichen Integrations- und Alphabetisierungskurse an zwei Standorten in Osnabrück sowie an unserem Standort in Diepholz einen Schwerpunkt unserer integrativen Arbeit, denn Sprache ist bekanntlich der Schlüssel zur Integration. Erfahrene und bestens qualifizierte Lehrkräfte unseres internationalen Dozententeams begleiten die Teilnehmenden von den ersten Buchstaben bis hin zum Deutschtest für Zuwanderer. Erstorientierungskurse In Zusammenarbeit mit der AEWB Niedersachsen bieten wir vom BAMF geförderte Erstorientierungskurse an unseren Standorten in Osnabrück und Diepholz an. Die Kurse bieten eine räumliche, gesellschaftliche und kulturelle erste Orientierung für Asylbewerber*innen und andere Geflüchtete. Gleichzeitig führen sie sprachlich auf das Niveau Al. Sprachkurse für geflüchtete Frauen In Kooperation mit Arbeit und Leben e.V. bieten wir für geflüchtete Frauen niederschwellige Sprachkurse an, die speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. So gibt es eine kursbegleitende Kinderbetreuung, Ausflüge zu Ämtern und Behörden sowie einen unterrichtlichen Fokus auf alltagsnahe Themen. Die Kurse dienen insofern als erster Einstieg in einen gelingenden Integrationsprozess. Niederschwellige Frauenkurse Im Jahr 2019 hat die Eleganz Bildungsplattform e.V. Frauen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung mit fünf speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, niedrigschwelligen Kursen auf ihrem Weg in Sprache und Gesellschaft unterstützt. Dabei lernten die Teilnehmerinnen ihren neuen Lebensmittelpunkt besser kennen, stellten sich lokale Vereine und Initiativen von Interesse vor und unternahmen die Kurse verschiedene Exkursionen. Ob eine zusätzliche Prüfungsvorbereitung, rudimentäre Konversation für Anfängerinnen oder gemeinsames Kochen: die Kurse boten von allem etwas. Auch im Jahr 2020 sollen deshalb MiA-Kurse angeboten werden. Studienvorbereitende Sprachkurse für junge Geflüchtete (Garantie Hochschulfonds) Geflüchtete bis zu einem Alter von 27 Jahren, die in Deutschland ein Studium aufnehmen oder fortführen möchten, lernen hier gefördert von der Otto Benecke Stiftung und dem Garantiefonds Hochschule bis zum Niveau C1 und werden sprachlich fit gemacht für ihr Studium. Beratung Auf eigene Initiative berät der Verein Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bei Fragen der Integration, alltäglichen Problemen und weiteren Anliegen. Wir helfen bei Behördengängen, dem Ausfüllen von Anträgen, der Anmeldung von Kindern in Schule und Kindertagesstätte, der Berufswahl, der Gestaltung des Bildungsweges uvm. Als Ausdruck unseres ganzheitlichen Ansatzes begleiten wir unsere Teilnehmenden, wo immer Bedarf besteht. Personal: Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter/Familienberater Lern- und Sozialbegleitung (2018 - heute) Die vom BAMF geförderte Lern- und Sozialberatung leistet seit 2018 einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung unserer Teilnehmenden in den Integrationskursen. Speziell auf deren Bedürfnisse ausgerichtet unterstützt sie die Teilnehmenden in alltäglichen wie auf den Lernprozess bezogenen Fragen. Sie unterstützt die Lehrenden, indem Konflikte in den Kursen geschlichtet, Teilnehmende mit Lernschwierigkeiten zusätzlich gefördert und private Anliegen der Teilnehmenden abgenommen werden. Personal: Integrationsfachkraft Exkursionen Um unser Angebot auch für Erwachsene attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten, bieten wir - insbesondere für die Teilnehmer*innen unserer verschiedenen Kurse — regelmäßige Exkursionen an. Dazu zählen bspw. Museumsbesuche, Zoobesuche oder gemeinsame Fahrten an den See. Die Angebote werden nach Möglichkeit für die Teilnehmenden kostenlos gestaltet bzw. verlangen nur einen geringen Eigenbeitrag. Sprachcafe (Let’s Talk - Einfach Sprechen!) Eine gelingende Integration ohne soziale Kontakte ist kaum vorstellbar. Deshalb bieten wir einmal wöchentlich ein ehrenamtlich betreutes Sprachcafe an. Dies bietet Deutschlernenden die Möglichkeit, ihre mündlichen Sprachkenntnisse anzuwenden, Spaß am Deutschsprechen zu entwickeln und neue Menschen kennenzulernen. Kochtreff Liebe geht durch den Magen - interkulturelle Verständigung auch!? Unter diesem Motto findet regelmäßig ein ehrenamtlich betreutes gemeinsames Kochen statt. Das Treffen ist offen für alle Interessierten, es werden gemeinsam unterschiedlichste Gerichte aus aller Welt zubereitet. Die Teilnehmenden bringen Rezepte aus ihren Heimatländern mit, sodass eine bunte Mischung entsteht. Bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete Über unsere Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband bieten laufen ehrenamtliche Aktivitätsangebote für Geflüchtete. Unsere ehrenamtlich Engagierten aus dem Umfeld des Vereins führen mit den Geflüchteten Exkursionen durch, gehen mit ihnen Essen, organisieren Gesprächsrunden und freiwilligen Deutschunterricht in Kleingruppen. So erreichen wir Menschen, die (noch) keinen Zugang zur deutschen Gesellschaft haben und kulturelle Angebote von sich aus nicht wahrnehmen (können). Betreuung von Studierenden und Auszubildenden Mit dem Schulabschluss endet unsere Arbeit mit den Nachhilfeschüler*innen nicht zwangsweise. Vielmehr begleiten wir sie uns andere Interessierte weiter auf ihrem Bildungsweg. Für Studierende und Auszubildende bieten wir dazu eine kontinuierliche Betreuung an, die Mentoring, verschiedene Workshops zu Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens sowie gemeinsame Unternehmungen und Ausflüge umfasst. Personal: Sozialarbeiter/Familienberater, Lehrkräfte Digitalisierung für alle vor Ort (2020) Mit dem Projekt "Digitalisierung für alle vor Ort" wollen wir jene an dieser zentralen gesellschaftlichen Entwicklung aktiv teilhaben lassen, welche sich von derselben oft abgehängt fühlen. Durch ein Maßnahmenpaket aus Kursen, Trainings, Vorträgen und Elternabenden sollen Menschen mit Behinderung, Menschen mit Fluchterfahrung sowie Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Kontexten mit ins Boot der Digitalisierung geholt werden. Beantragt wurde das Projekt bei der Aktion Mensch. Personal: Medienpädagoge Chancenpatenschaften - Menschen stärken Menschen Als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands möchten wir als Teil des Projekts „Menschen stärken Menschen“ Chancenpatenschaften anbieten, welche ehrenamtliche Betreuer mit Geflüchteten und ihren Familien zusammenbringen. Die Ehrenamtlichen begleiten ihre Mentees, unterstützen sie nach Möglichkeit und dienen vor allem als Türöffner in die deutsche Gesellschaft. Regelmäßige Treffen und Freizeitaktivitäten führen zu Freundschaft, einem wachsenden sozialen Netzwerk und einer zunehmenden Identifikation mit der neuen Heimat. 81 () (2) (3) (4) (5) 82 4) 83 Satzung des Vereins Eleganz Bildungsplattform e.V. erfelyench un die Zukunkt Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Eleganz Bildungsplattform e.V.“. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Osnabrück unter der Nr. 2716 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Osnabrück. Der Verein wurde in 1996 errichtet. Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab- schnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Erwachsenenbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: ® Information und Beratung über Schulangebote; ® Unterstützung im Umgang mit Schulen und anderen an der Erziehung und Ausbildung beteiligten Institutionen; e Durchführung von Nachhilfe und Stützkurse für schulpflichtige Kinder und Jugendliche einschließlich Studenten; ®e Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; oe Sprachkurse; oe _Drogenberatung; oe Sprachunterrichtshilfen für Kinder und Erwachsene; e Vortragsveranstaltungen zur Bildungspolitik und weiteren bildungs- und erziehungsrele- vanten Themen; ° Unterhaltung eines Kindergartens/mehrerer Kindergärten Zur Erreichung des Vereinszweckes ist der Verein berechtigt, Grundbesitz zu erwerben oder an- zumieten und in den Räumlichkeiten entsprechende Kurse durchführen zu können. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder er- halten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Antrag auf Mit- gliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft a) Ordentliches Mitglied b) Fördermitglied Satzung des Vereins Eleganz Bildungsplattform e.V. erkelych in dr Zukunkt! Der Antragsteller kann bei der Aufnahme zur Mitgliedschaft zwischen den beiden Formen wählen. Als Fördermitglied unterstützt die Person mit ihren Beiträgen die Aktivitäten des Vereins. 54 u) (2) 85 86 87 88 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet a) bei natürlichen Personen mit dem Tod oder dem Verlust der Geschäftsfähigkeit des Mit- glieds, b) bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit, c) durch freiwilligen Austritt, d) durch Ausschluss aus dem Verein. Der freiwillige Ausritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vor- stands. Dies ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung länger als sechs Monate mit der Zahlung des Bei- trags im Rückstand ist oder den Vereinsinteressen grob zuwidergehandelt hat. Vor seinem Aus- schluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu Anhörung zu geben. Eine etwaige schriftliche Stellung- nahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen. Mitgliederbeiträge: Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Jahresbeiträge und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Beitragspflicht besteht nur bei Mitgliedern der ordentlichen Mitgliedschaft. Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung Der Vorstand Der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB besteht aus a) dem ersten Vorsitzenden b) dem zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter) c) dem Schriftführer d) dem Kassenwart Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstands ge- meinschaftlich vertreten. Der Vorstand kann andere Personen bevollmächtigen, seine Aufgaben, auch einzelvertretungsberechtigt, wahrzunehmen und in diesem Rahmen rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. Vergütung von Vorstandsmitgliedern (a) (2) 89 810 (2) 811 Satzung des Vereins Eleganz Bildungsplattform e.V. Kaplan” ertelgreich un die Zukunt! Den Mitgliedern des Vorstandes werden die bei der Vereinsarbeit entstandenen, angemessenen Auslagen ersetzt. Mitglieder des Vorstands können darüber hinaus, abweichend von der gesetz- lichen Regelung des $ 27 Abs. 3 S. 2 BGB eine angemessene Vergütung für die Vereinsarbeit er- halten. Die Vergütung für den Zeitaufwand bedarf dem Grunde und der Höhe nach der vorheri- gen Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Der Verein kann bei Bedarf ein Beschäftigungsverhältnis mit einzelnen Vorstandsmitgliedern ein- gehen. Amtsdauer Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Die Wahl ist nicht geheim. Auf Wunsch eines Mitgliedes kann die Wahl auch geheim durch schriftliche Stimmabgabe durchgeführt werden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit erfolgt zwischen den stimmgleichen Kandidaten eine Stichwahl. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der ältere Kandidat als gewählt. Beschlussfassung des Vorstands Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandsitzungen. Die Einladung zu Vor- standsitzungen erfolgt schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von mindestens einer Woche durch ein Vorstandsmitglied oder durch den Geschäftsführer. Eine Verkürzung der Ladungsfrist ist mit Zustimmung sämtlicher Vorstandsmitgliedern möglich. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, da- runter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei Beschlussfassungen ent- scheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandsitzung. Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei Abwesenheit der 2. Vorsitzende. Die Be- schlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu un- terschreiben. Ein Vorstandsbeschluss kann auch ohne Einhaltung einer Ladungsfrist schriftlich oder per E-Mail gefasst werden (Umlaufverfahren), wenn alle Vorstandmitglieder ihre Zustimmung zu dem Ver- fahren erklären. Die Stimmabgabe im Umlaufverfahren gilt als Zustimmung. Die Mitgliederversammlung In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied eine Stimme. Die Mit- gliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Entgegenahme des Jahresberichts des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes. b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages. c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes. d) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins. e) Entscheidungen über An- und Verkauf sowie die Belastungen von Grundstücken. 812 (2) 813 ) 8) (a) (6) Satzung des Vereins Eleganz Bildungsplattform e.V. erkelyreich der Zuhunkt Einberufung der Mitgliederversammlung Mindestens alle zwei Jahre, im ersten Kalenderjahr, findet eine ordentliche Mitgliederversamm- lung statt. Sie wird vom Vorstand oder dem Geschäftsführer, sofern ein solcher für den Verein tätig ist, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Benachrichtigung oder Benachrichtigung per E-Mail unter Angabe des Ortes, des Tages und der Tagesordnung einberu- fen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgender Werktag. Die Tages- ordnung setzt der Vorstand fest. Die Einladung gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte, vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse oder in Textform bekannt gegebene E-Mail-Adresse gerich- tet ist. Mitgliederversammlungen sind ferner einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung schriftlich von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe einer begründeten Tagesordnung vom Vorstand verlangt wird (außerordentliche Mitgliederversamm- lung). Die beantragte Tagesordnung ist verpflichtend zu übernehmen. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird vom Geschäftsführer, sofern ein solcher für den Verein tätig ist, ansonsten vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein anderes Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung der Leiter. Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versamm- lungsleiter einen Protokollführer. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und Fernsehens beschließt die Mitgliederver- sammlung. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Er- schienenen beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse im Allgemeinen- soweit das Gesetz oder diese Satzung nicht anderes bestimmen - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich. Über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hin- gewiesen wurde. (N 814 815 816 (2) (2) Satzung des Vereins Eleganz Bildungsplattform e.V. erfelyreich in de Zuhunkt Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgege- benen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass vom jewei- ligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Fest- stellungen enthalten; Ort und Zeit der Versammlung, Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstim- mungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die ändernde Be- stimmung anzugeben. Protokolle sind aufzubewahren. Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederver- sammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf Ergänzung der Ta- gesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitglieder- versammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Außerordentliche Mitgliederversammlung Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberu- fung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die 88 11,12,13 und 14 entsprechend. Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekün- digt wird. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an einen gemeinnützigen Verein, der Mitglied des Deutschen Paritäti- schen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V. ist. Der Empfängerverein hat das Vermögen des Vereins unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. Osnabrück, den 10.03.2019 (a pleppoua 6L.02°90'82 (e yeeıg SLOZ’90’0€ (e Jalbug 1002°S0'60 (e uapfv Jap y s6 Yeig Bunzyes "9002°20°70 we usgabablay, "uayanab sapejquajsıbay uaßuaysıq sap ajlajg alp ue jegep pun uapJom JssejsBnau Ada ne Bunuynoq Anz }sı Yelg sesallı 9661 'ro'8l :Bundequig uajsıa Jap bei (q BusqgeH 9002'L0'v0 (e ueßunyteweg (q Bunßenuig Jep Be (e 1772-18 Jep usjelßeled usJsyam Jep Bunsauswunn aıp Yönysduis (Jepallällwspuejsion UoA BunyndusA) g $ Janau uls apınm s3 "usssojyassq (sBensgspausnn) SS ‘(yeysspausuw Jap Öunßtpusag) p $ (Yeyospaußu Jap quanua) £ $ ‘(sulasay sap y9amz) Z$ ‘(zis pun awen) L $$ u! Bunzyes Jop Bunsepuy alp Jey 6L0Z’E0°0L woa Bunwwesisaepsiäiin eig (e HooZ’ZL’6L We yapuzaß yzyeinz S66L’ZL’g0 Won Bunzes ulajaA Jeusßensßuls (e 9961°L0°L0. ‘07 'ueupy ‘AL Yemusssey zunu 'papugsg 0261'60’80. 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V. in 49074 Osnabrück, Johannisstraße 98/99 ist in Niedersachsen auf Landesebene gemäß 8 75 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung vom 11.09.2012, zuletzt geändert am 30.10.2017 in Verbindung mit 5 14 des « Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (AG SGB VIII) vom 05.02.1993, zuletzt geändert am 20.06.2018, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Hannover, 27.04.2020 Im Inge 022.000.020 10.95 033324004653118018 INN NN Finanzamt Osnabrück-Stadt 49074 Osnabrück 18.07.2018 Süsterstr. 46/48 Steuernummer 66/270/06808 (Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon (0541) 354-407 Telefax 0541 354-312 Zi.Nr.: 206 Finanzamt,Postfach 1920,49009 Osnabrück Freistellungsbescheid *BO5*18 .07%004653% An den für 2015 bis 2017 zur Eleganz Bildungsplattform . e.V. Körperschaftsteuer Johannisstr. 98/99 49074 Osnabrück und Gewerbesteuer Feststellung Umfang der Steuerbegünstigung Die Körperschaft ist nach 5 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach 5 3Nr, 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der 88 51 ff. AO dient Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf die vorstehende(n) Feststellung(Cen), Hinweise zur Steuerbegünstigung Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: - Förderung der Jugendhilfe - Förderung der Erziehung - Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Die Satzungszwecke entsprechen $ 52 Abs. 2 Satz INr. 4 und 7 AO. Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Zuwendungsbestätigungen für Spenden: Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ($ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge: Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge- schriebenem Vordruck (& 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggfs. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum des Freistellungsbescheides nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, Die Frist ist taggenau zu berechnen ($ 63 Abs. 5 AD). Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendeten Zuuendungen Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuer- begünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30 %, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 15 % der Zuwendung angesetzt (CS 10b Abs. 4 EStG, & 9 Abs. 3 KStG, $ 9 Nr. 5 GewStG), Hinweise zum Kapitalertragsteuerabzug Bei Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2022 zufließen, reicht für die Abstandnahme vom Kapital- ertragsteuerabzug nach 85 44a Abs. 4 und 7 sowie Abs. 4b Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 EStG die Vorlage dieses Bescheides oder die Überlassung einer amtlich beglaubigten Kopie dieses Bescheides aus. Das Gleiche gilt bis zum o. a. Zeitpunkt für die Erstattung von Kapitalertragsteuer nach $ 44b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungs- institut. Wweeet Fortsetzung siehe Seite 2 wenn Konten des Finanzamts: Kreditinstitut: BBk Osnabrück IBAN DE83 2650 0000 0026 5015 00 BIC MARKDEF1265 Sparkasse Osnabrück Weitere Informationen auf der letzten Seite oder im IBAN DE49 2655 0105 0000 0190 00 BIC NOLADE22XXX Internet unter WWW.LSTN.NIEDERSACHSEN.DE Steuer mummeı 00/c1 v7 vouuv seare Anmerkungen Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auch von der tatsächlichen Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt - ggf. im Rahmen einer Außenprüfung - unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen der Satzung beachten. Auch für die Zukunft muss dies durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung der Rücklagen) nachgewiesen werden ($ 63 AD). Erläuterungen Datenschutzhinweis: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik "Datenschutz”) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Dieser Freistellungsbescheid ist ein Originaldokument. Bitte bewahren Sie ihn sorgfältig auf. Er dient als Nachweis der Gemeinnützigkeit bei anderen Behörden und Einrichtungen (z.B. Banken wegen der Befreiung von der Kapitalertragsteuer, Beantragung von Zuschüssen, Nachweis gegenüber Dachverbänden). Fertigen Sie im Bedarfsfall Kopien. Im Falle eines personellen Zuständigkeitswechsels in der Körperschaft ist dieser Bescheid an die Nachfolger zu übergeben Rechtsbehelfsbelehrung Dieser Freistellungsbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle schriftlich einzureichen, diesem / dieser elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat, Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. weitere Informationen Öffnungszeiten: Mo.-Mi. ‚Fr, 8 - 12:00;Do. 12:00 - 17:00 Uhr ATI]
Beschlussvorlage
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V/0198/2021 V/0198/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Eleganz Bildungsplattform e.V. Beratungsfolge 06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Verein Eleganz Bildungsplattform e.V. Münster wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Folgekosten. Begründung: Der Verein Eleganz Bildungsplattform e.V. hat am 04.11.2020 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Der Verein wurde 1996 als Migranten- selbstorganisation gegründet und betreibt seit 2020 einen vierten Standort in Münster in der Cor- rensstraße 80. Der in Niedersachsen bereits anerkannte Jugendhilfeträger arbeitet in Osnabrück an zwei Standorten und mit einem weiteren in Diepholz. Zur Angebotspalette des Vereins gehören unter anderem die ganzheitliche Lernförderung, Ferien- projekte, Beratung zu Bildungsfragen und zum Übergang Schule – Beruf. Für junge Volljährige und Erwachsene werden Integrationskurse, Lern- und Sozialbegleitung, Sprachcafé, Patenschaften und weiteres angeboten. Der Satzungszweck des Vereins wird wie folgt verwirklicht: Information und Beratung für Schulangebote Unterstützung im Umgang mit Schulen und anderen an der Erziehung und Ausbildung betei- ligten Institutionen Durchführung von Nachhilfe und Stützkursen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ein- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 07.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Nees Telefon: 492-5123 Nees@stadt-muenster.de - 2 - V/0198/2021 schließlich Studenten Jugendliche im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Sprachkurse Sprachunterrichtshilfen für Kinder und Erwachsene Vortragsveranstaltungen zur Bildungspolitik und weiteren bildungs- und erziehungsrelevan- ten Themen Unterhaltung eines Kindergartens/mehrerer Kindergärten Mit dem Antrag auf Anerkennung gem. § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: Konzeption sowie Dokumentation über die Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Volljähri- ge und Erwachsene/ Eltern. Satzung des Vereins Auszug aus dem Vereinsregister Bescheinigung des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf Ebene des Landes Niedersachsen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Osnabrück-Stadt zur Körperschafts- und Gewerbe- steuer Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass sich der Verein auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde durch den Träger bzgl. der Zielsetzungen des Vereins und den Inhalten der Aktivitäten ausführlich informiert. Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerken- nen, wenn er die vor genannten Bedingungen erfüllt. Da der Verein in Münster einen Standortsitz hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG-KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffentli- che Förderung abgeleitet werden. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Eleganz Bildungsplattform e.V. Antrag, Konzept und Nachweise
Anlage A
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Anlage A zur V/0198/2021 Kurzüberblick Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe – Eleganz Bildungsplattform e.V. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Der Verein Eleganz Bildungsplattform wird einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Für die Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe wird der Verein unter anderem in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII mitwirken. Finanzierung Produktgrup- pe:0603 Nr. der PG 060301 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG NRW
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Corrensstraße 80
- Johannisstraße 98
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Details
- Aktenzeichen
- V/0198/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.03.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 14:30