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V/0099/2021

Teilnahme am Landeswettbewerb "Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten" mit dem Beitrag

Vorlagen 05.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.03.2021, TOP 5.4.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2 - Beispielsammlung Grünfassaden und Rad-/Mobilstationen

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Anlage 1 - Förderaufruf Landeswettbewerb „Mobil.NRW –MobilitätinlebenswertenStädten“

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Anlage 3 - A-R-0008-2021

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Beschlussvorlage

24103 Zeichen

V/0099/2021 
V/0099/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Teilnahme am Landeswettbewerb "Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten" mit dem 
Beitrag „Multimodale- und Intermodule Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
   09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss begrüßt den Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten 
Städten“ mit seiner Zielsetzung, innovative und zukunftsweisende Konzepte zur Verbesse-
rung des urbanen Mobilitätssystems zu unterstützen. 
2. Der Ausschuss beschließt vorbehaltlich der Anhörung der BV-Mitte, dass sich die Stadt 
Münster mit dem Maßnahmenpaket „Multi- und intermodale Mobilität am Münsteraner 
Hauptbahnhof stärken“ bewirbt und beauftragt die Verwaltung, als ersten Schritt eine Pro-
jektskizze für die 1. Bewerbungsstufe einzureichen. Sollte das Projekt im Mai 2021 durch die 
Jury ausgewählt werden, wird die Stadt nach Beschluss im Rat bis zum 31.12.2021 eine wei-
ter qualifizierte Bewerbung für die 2. Stufe ausarbeiten und einreichen. 
3. Der Ausschuss beschließt vorbehaltlich der Anhörung der BV-Mitte die folgenden Bausteine 
des Maßnahmenpaketes: 
a. Realisierung der Veloroute Münster – Everswinkel mit den Bausteinen:  
1. Umgestaltung der Schillerstraße gemäß der vom Rat der Stadt Münster be-
schlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (V/0151/2019) zwischen den 
Knotenpunkten Bremer Platz und Hansaring und  
2. Fortführung über die „kleine“ Bremer Straße bis zur Promenade. 
b. Einrichtung einer modernen Mobilstation Parkhaus Bremer Platz (Umbau, ggf. Auf-
stockung) im Kontext der bahnhofsnahen Parkhäuser mit den folgenden Bausteinen:  
- Realisierung eines Fahrradparkhauses nach niederländischem Vorbild (Neuaus-
richtung von Infrastruktur, Gestaltung und Betrieb) 
- Einrichtung von Quartiersparkplätzen/Bewohner-Stellplätzen (insbesondere für 
Bewohnerinnen und Bewohner der Schillerstraße und Wolbecker Straße) 
- Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen (Kiss + Ride) für die Hol- und Bring-Verkehre 
vom und zum Hauptbahnhof 
- Ergänzung weiterer Mobilitätsangebote (z. B. City-Logistik, Car-Sharing, Bike-
Sharing, E-Scooter-Sharing, Service etc.) 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
22.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Stewen 
Telefon: 492-6584 
Stewen@stadt-muenster.de

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V/0099/2021 
- Prüfung der Einführung einer neuen Fahrradparkgebührenordnung in den drei 
bahnhofsnahen Fahrradparkhäusern mit z. B. kostenloser Nutzung in den ersten 
24 Stunden zur Reduzierung des Abstellens von Fahrrädern im öffentlichen 
Raum. 
4. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anhörung der BV-Mitte, im Rah-
men der weiteren Bearbeitung des Wettbewerbsbeitrags für den Landeswettbewerb die Ge-
samtsituation des ruhenden Verkehrs (Kfz + Fahrrad) im Bahnhofsumfeld zu berücksichtigen 
und weiterzuentwickeln. 
5. Die Inhalte des Ratsantrages A-R/0008/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, 
SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt vom 02.02.2021 sind insoweit aufgegriffen, dass eine 
Teilnahme am o.g. Landeswettbewerb erfolgt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Bewerbung zur ersten Stufe Kosten 
in Höhe von ca. 15.000 € entstehen und ggf. 25.000 € für eine Bewerbung zur zweiten Stufe. Die 
Bewerbungskosten der zweiten Stufe würden zu 80 % (maximal 20.000 €) durch das Land bezu-
schusst.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2021 20.000  
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021 40.000  
Saldo    20.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der o. 
g Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021, bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Darstellung des Wettbewerbs 
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für die Transformation und Stär-
kung städtischer Mobilitätssysteme insgesamt bis zu 100 Millionen Euro bereit. Die maximale Höhe 
der Zuwendung pro Projekt beträgt 20 Millionen Euro. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 80 % der 
zuwendungsfähigen Kosten, sowohl investive als auch konsumtive Aufwendungen betreffend. Die 
Projektlaufzeit beträgt mindestens 2 Jahre innerhalb des Zeitraums zwischen den Jahren 2022 und 
2026. Das gesamte Förderprogramm mit allen Details sind in Anlage 1 oder alternativ unter folgender 
Internetadresse nachzulesen:  
https://www.vm.nrw.de/presse/_container_presse/Foerderaufruf_Landeswettbewerb-Mobilitaet-
lebenswerte-Staedte.pdf

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V/0099/2021 
 
Ziel des Wettbewerbs „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ ist es, Städte bei der Umset-
zung von innovativen und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des urbanen Mobilitäts-
systems zu unterstützen. Gefördert werden innovative Projektideen für saubere, bessere Mobilität im 
urbanen Raum. Die einzelnen Modellvorhaben sollen Angebote bieten, die den Menschen eine indivi-
duelle und flexible Mobilität ermöglichen.  
 
Im ersten Schritt sollen Alternativen zur motorisierten Individualmobilität entwickelt werden, um dann 
die Voraussetzungen für eine Reduktion des spezifischen Flächenbedarfs dieses Verkehrs zu schaf-
fen. Dazu werden intelligente und ganzheitliche Konzepte gefordert, die folgende Zielrichtungen ver-
folgen:  
 
- Entwicklung von Mobilitätslösungen jenseits des motorisierten Individualverkehrs, die an den 
Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert sind 
- Bessere Erreichbarkeit der Innenstädte (…) durch den ÖPNV/die Nahmobilität 
- Vergrößerung der Vielfalt von Mobilitätsangeboten 
- Reduktion von Zugangsbarrieren zu Mobilitätsangeboten und Sicherstellung der Bezahlbarkeit 
von Mobilitätsangeboten 
- Gleichberechtigte Teilhabe an Mobilität für alle Menschen und Unternehmen 
- Erhöhung der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des ÖV-Systems 
- Erhöhung der Verkehrssicherheit 
- Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Klimagasen und Lärm 
- Sukzessive Reduktion des spezifischen Flä chenverbrauchs des Verkehrs bzw. Umwidmung 
von Flächen zugunsten der Nahmobilität in den Innenstädten (…) 
- Offenheit für neue Geschäftsmodelle bzw. Integration dieser Geschäftsmodelle in die urbane 
Mobilität und Logistik 
- Verbesserte Information, Buchung und Bezahlung von Mobilitätsangeboten 
 
Des Weiteren sollen die Aspekte notwendige Anliegerverkehre, Stadt -Umland-Verkehre, Bürgerbetei-
ligung, Kostenklarheit für die öffentliche Hand, die Fortführung des Modellvorhabens über den Finan-
zierungszeitraum hinaus, d ie öffentlichkeitswirksame Vermarktung sowie die Übertragbarkeit auf an-
dere Städte in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.  
 
Zuwendungsfähig sind neben Mobilstationen und Nahmobilitätsinfrastruktur  auch Quartiersgaragen , 
Investitions-, Leasing- und Betriebskosten, Kosten der Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbe-
teiligung, Betriebskostendefizite, Personalkosten und Kosten für Marketing, Evaluierung und Beglei-
tung durch Externe. 
 
Zuwendungsberechtigt sind alle Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Nicht zuwen-
dungsberechtigt sind kommunale Unternehmen. Diese können aber im Rahmen der rechtlichen 
Vergabe- und Beauftragungsvorschriften mit der Durchführung von Projekten beauftragt werden. Das 
Ministerium für Verkehr des Landes Nord rhein-Westfalen hat schriftlich bestätigt, dass das beabsich-
tigte Projekt grundsätzlich den Wettbewerbskriterien entspricht. 
 
Es handelt sich um ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren: In der ersten Stufe können bis 16. April 
2021 Projektskizzen für Modellvorhaben eingereicht werden. Im Mai 2021 entscheidet eine Jury, wel-
che Projektideen bis zum 31.12.2021 weiterqualifiziert werden sollen. Die Entscheidung über die fina-
le Projektauswahl folgt im Februar 2022. Die Einreichung der Förderanträge wird bis 31. Mä rz 2022

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V/0099/2021 
erbeten. Die Bewilligungen der Gelder erfolgt im April/Mai 2022. Die Modellvorhaben sollen im 3. 
Quartal 2022 beginnen und spätestens im Jahr 2026 abgeschlossen sein.  
 
Erläuterung des Maßnahmenpakets im Wettbewerbszusammenhang 
Die Stadt Münster be kennt sich zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und setzt sich für eine 
umwelt-, klima- und flächenschonende Mobilität ein. Es wird u. a. das Ziel verfolgt, multi - und inter-
modale Wegeketten zu erleichtern und so die Erreichbarkeit von Wohn -, Arbeits-, Studien- und Frei-
zeitorten auch ohne ein eigenes Auto zu verbessern. 
Damit eine Verknüpfung einzelner Wege zu multi - und intermodalen Wegeketten zukünftig noch 
schneller und komfortabler als bisher stattfinden kann, sollen im Umfeld des Hauptbahnhofes  insbe-
sondere der Radverkehr und das Fahrradparken gestärkt werden. 
Gleichzeitig soll die Verknüpfungssituation am Hauptbahnhof für alle Verkehrsarten unter optimaler 
Ausnutzung der bahnhofsnahen Parkhauskapazitäten deutlich verbessert werden (s. Abb.1). 
 
Abbildung 1: Räumlicher Kontext der geplanten Mobilstation Bremer Platz (Quelle: Stadt Münster)

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V/0099/2021 
 
Über den Hauptbahnhof Münster wird mit ca. 60.000 Fahrgästen täglich eine hohe Anzahl von Be-
rufspendlerinnen und -pendlern im SPNV abgewickelt. Mit der Weiterentwicklung des Standorts steht 
den SPNV-Nutzern zukünftig ein attraktiveres Angebot für die Anschlussmobilität bis zum Arbeitsplatz 
zur Verfügung. So ist heute deutlich erkennbar, dass die bestehenden Angebote in quantitativer und 
qualitativer Hinsicht nicht ausreichend sind. 
Die Stadt Münster beabsichtigt sich mit einem Maßnahmenpaket am oben genannten Landeswettbe-
werb zu beteiligen. Dabei werden im Einklang mit den Prämissen der Auslobung und orientiert an den 
Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger u. a. folgende Ziele definiert:  
 Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und damit zur Verkehrswende 
 Stärkung des Hauptbahnhofs in seiner Funktion als zentraler Verknüpfungspunkt des örtlichen 
und regionalen Mobilitätssystems („Mobil-Hub“)  
 Verbesserung der Anbindung an das Radwegenetz und damit gleichsam die Stärkung der Er-
reichbarkeit der Innenstadt (u. a. Fahrradstraßen, Velorouten) 
 Attraktivere Gestaltung des Umstiegs zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten mit neu-
en Angeboten (Mobilstation, Nutzungstarif) 
 Digitalisierung intermodaler Mobilitätsangebote 
 
a. Realisierung der Veloroute Münster – Everswinkel  
Gemäß den vom Rat der Stadt Münster am 03.07.2019 beschlossenen neuen Qualitätsstandards für 
Fahrradstraßen (V/0151/2019) soll die Schillerstraße zwischen den Knotenpunkten Bremer Straße 
und Hansaring umgestaltet und damit einhergehend in ihrer künftigen Funktion als Abschnitt der Velo-
route Münster-Everswinkel aufgewertet werden. Durch die Fortführung dieser Verbindung über die 
„kleine“ Bremer Straße bis zur Promenade wird die heute für den Radverkehr ungünstige Verknüp-
fung des Hauptbahnhofes mit der Promenade in beide Richtungen signifikant verbessert. 
Der Ausbau der Schillerstraße nach den neuen Qualitätsstandards verbessert die Erreichbarkeit der 
Innenstadt bzw. des Hauptbahnhofs für den Radverkehr (= Nahmobilität). Die Fortführung der Fahr-
radstraße nach den neuen Qualitätsstandards orientiert sich an den Bedürfnissen radfahrender Bür-
gerinnen und Bürger und fördert die Nutzung des Fahrrads als meist genutztes Verkehrsmittel Müns-
ters. Zudem entspricht der Ausbau der Fahrradstraße dem Qualitätsanspruch Münsters als Fahrrad-
stadt. Das dadurch einseitig entfallende Kfz-Parken (ca. 70 Stellplätze) führt zu einer signifikanten 
Erhöhung der Verkehrssicherheit, indem das Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden und sich plötz-
lich öffnenden Fahrzeugtüren (sog. Dooring-Unfälle) deutlich verringert wird. Ein durchgehender Aus-
baustandard auf der Achse Everswinkel, Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf und dem Hauptbahn-
hof kann weitere Menschen motivieren, z. B. für den Weg zur Arbeit, auf das Fahrrad umzusteigen 
und so Lärm, Klimagase und Luftschadstoffe einzusparen.  
 
 
b. Einrichtung einer Mobilstation durch Umbau des Parkhauses Bremer Platz oder ggf. Auf-
stockung 
Das Parkhaus Bremer Platz ist für insgesamt 416 Kfz -Einstellplätze konzipiert. Hiervon sind aktuell 
159 Stellplätze durch anderweitige Nutzungen belegt, nämlich 39 durch das „Radlager“ mit 984 Fahr-
radabstellplätzen (sog. „Doppelstöcker“) in der 0 -Ebene sowie durch 120 Dauerparkplätze, davon 57 
Anwohnerparkplätze.  
Nach Auswertung der Daten aus dem städtischen Parkleitsystem (PLS) stellt sich die durchschnittli-
che Jahres-Auslastung der Parkhäuser (PH) Bremer Platz, Bahnhofstraße und Engelenschanze w ie

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V/0099/2021 
in der nachfolgenden Tabelle dargestellt  dar, wobei wegen der Belastbarkeit die Daten aus 2019 
(01.01. – 31.12.2019, Mo – Sa, 09:00 Uhr – 19:00 Uhr) betrachtet wurden1: 
 
Stellplatzart / Standort Bremer Platz Bahnhofstraße Engelenschanze 
Kfz-Stellplätze gesamt 416      339 480 
Kfz-Dauerparker 120 100 230 
Sonstige Belegung* 39 0 0 
Kfz-Stellplätze frei 257 239 250 
Auslastung PLS (Jahresmittelwert)** 73% 51% 66% 
* im PH Bremer Platz entfallen 39 Kfz-Einstellplätze zugunsten von 984 Doppelstock-Fahrradständern im Radlager 
** Referenzjahr 2019; Zeitraum: Mo-Sa 09:00 Uhr - 19:00 Uhr 
 
  Tabelle: Stellplätze und Auslastung der WBI-Parkhäuser im Bahnhofsumfeld im Vergleich 
 
Die Einrichtung einer Mobilstation und die damit verbundene Neuaufteilung der Fläche n des Park-
hauses Bremer Platz ist nach Ersteinschätzung unter Berücksichtigung der potentiell weiterhin zur 
Verfügung stehenden Kapazitäten in den Parkhäusern Bahnhofstraße und Engelenschanze und der 
Auslastung nach Parkleitsystem mit der Zielsetzung einer  effizienten Nutzung der verfügbaren Flä-
chen vertretbar. Die benachbarten Parkhäuser Bahnhofstraße und Engelenschanze weisen nur eine 
durchschnittliche Auslastung von 51 % bzw. 66 % auf (s. o.). Diese könnten daher ggf. Teilkapazitä-
ten bei den Dauer - und Kurzparkern sowie die sonstige Parkplatz -Nachfrage vom PH Bremer Platz 
übernehmen.  
Durch Nutzungsumschichtungen in den umliegenden, bahnhofsnahen Parkhäusern können Syner-
gien entstehen, die die nachhaltige Mobilität (Fahrradparken, Car-Sharing, Bike-Sharing, Kiss & Ride 
etc.) fördern sowie die zukunftsorientierte Transformation der bestehenden Verkehrsinfrastruktur am 
Hauptbahnhof unterstützen. 
Die Einrichtung der Mobilstation im Parkhaus Bremer Platz mit dem Schwerpunkt Fahrradparken soll 
dem Ausbau der Schillerstraße nach den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen nach Möglichkeit 
zeitlich vorgelagert sein. Der Schwerpunkt Fahrradparken soll um weitere Mobilitätsangebote (z. B. 
Car-Sharing, Bike-Sharing, E-Scooter-Sharing, Service etc.) ergänzt werden (vgl. hierzu auch 
V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster“). Neben 
dem Umbau des Parkhauses wäre ggf. auch eine Aufstockung denkbar. Wenn wirtschaftlich-
technische Gründe dafürsprechen, sollte auch ein Neubau in Erwägung gezogen werden.  
Durch die Einrichtung von ca. 70 Quartiersparkplätzen im Parkhaus Bremer Platz wird den Bewoh-
nern, die nicht auf ihr Auto verzichten können oder wollen, die Möglichkeit gegeben, sich wohnungs-
nah einen Stellplatz nach noch festzulegendem Anwohnertarif zu mieten - insbesondere für die An-
wohner der Schillerstraße (siehe Baustein a.) und der Wolbecker Straße, für die ebenfalls eine Neu-
ordnung des Verkehrsraum angestrebt wird.  
 
Ein weiterer, kleiner Teil der zukünftigen Mobilstation Bremer Platz soll für das Kurzzeitparken zur 
Verfügung stehen. Ziel ist es die Hol- und Bring-Verkehre vom und zum Hauptbahnhof zu ermögli-
chen und die entsprechenden Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum reduzieren zu können.  
 
Der Großteil des heutigen Parkhauses soll aber dem Radverkehr und damit der Förderung der 
Nahmobilität dienen. Daher sollen anstelle des heutigen Radlagers im Erdgeschoss mehrere Ebenen 
nach niederländischem Vorbild in ein modernes, dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes 
Fahrradparkhaus umgestaltet werden. Der Zugang zu den verschiedenen Ebenen könnte beispiels-
                                                
1 Die Daten des Parkleitsystems weichen, auch aufgrund einer anderen Methodik, von den Daten der WBI 
GmbH ab.

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V/0099/2021 
weise durch Rampen mit fahrradgerechter Steigung erfolgen.  
Laut einer Zählung (Oktober 2020) der Stadt Münster werden im Umfeld des Hauptbahnhofs ca. 
7.000 Fahrräder abgestellt. Von den ca. 6.100 ordnungsgemäßen Abstellplätzen (Fahrradständer im 
öffentlichen Raum, in der Radstation bzw. im Radlager) sind lediglich ca. 1.650 kostenfrei nutzbar. 
Ungefähr 1.260 dieser kostenlosen Abstellmöglichkeiten befinden sich auf der Bahnhofwestseite, 
sodass auf der Ostseite schon jetzt ein massives Defizit an kostenfrei nutzbarem Fahrradparkraum 
besteht. Dies äußert sich in den zahlreichen „wild“ abgestellten Fahrrädern, die Gehwege und Auf-
enthaltsflächen blockieren. Perspektivisch wird sich der Fahrradparkdruck im kostenfreien Segment 
mit dem Wegfall der temporär aufgestellten Doppelstockparker im Hamburger Tunnel sowie auf dem 
Berliner Platz vor der Radstation verschärfen. Durch den Bau der Veloroute Münster-Everswinkel, 
von der Promenade aus kommend, über die „kleine Bremer Str.“ und die Schillerstraße in stadtaus-
wärtige Richtung führend, wird die Bahnhofsostseite für den Radverkehr enorm an Bedeutung gewin-
nen. 
Die geplante Reaktivierung der WLE und die S-Bahn Münsterland insgesamt werden diesen Trend 
weiter verstärken und zu einer erhöhten Frequentierung der Bahnhofostseite führen. Dies ist auch im 
Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungen im östlich des Hauptbahnhofs gelegen 
Stadtbereich zu sehen: Die Hafenentwicklung (insb. Stadthafen Nord, Urbanes Stadtquartier im Be-
reich Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberdingstraße, Eulerstraße) geplanten Neubauten des Stadthau-
ses 4 und des Polizeipräsidiums in der Loddenheide werden neue Siedlungsschwerpunkte mit ent-
sprechenden Pendlerströmen zum und vom Hauptbahnhof ausbilden.  
Auch der Wohnungsbau auf dem Konversionsareal York-Kaserne, einem gänzlich neuen Quartier mit 
rund 1.800 Wohneinheiten, wird zu einer verstärkten Frequentierung des Hauptbahnhofs aus dem 
südöstlichen Korridor führen. Insgesamt wird für das Umfeld des Hauptbahnhofs mit einem Bedarf 
von ungefähr 10.000 Fahrradstellplätzen gerechnet. Darin berücksichtigt ist die beabsichtigte stei-
gende Bedeutung des Umweltverbunds. Ein Großteil der zusätzlich benötigten (kostenlosen) Abstell-
plätze sollte aus den o. g. Gründen auf der Ostseite entstehen: Zielsetzung ist es, die Kapazitäten für 
Fahrräder mit dem Umbau des Parkhauses Bremer Platz in der Größenordnung um etwa 2.500 Stell-
plätze zu erhöhen.  
Komplettiert würde das vielfältige Mobilitätsangebot der Mobilstation Bremer Platz durch die Integrati-
on einer zentralen Verleihstation des geplanten Bike-Sharing-Systems sowie durch Car-Sharing-
Angebote und Zonen für Sharing-Anbieter im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter). Eine 
digitale Stellplatzbuchung vorab, ein möglicher Zugang per App oder E-Ticket sowie die digitale Aus-
kunft über die belegten Kfz- wie Fahrradstellplätze machen Informationen allzeit verfügbar und er-
leichtern einen unkomplizierten Zugang zu den Angeboten der Mobilstation. 
 
Die skizzierte Umwandlung des Parkhauses Bremer Platz zu einer Mobilstation / Multifunktions-
Parkhaus ist im weiteren Verfahren zu konzipieren und detailliert mit weiteren Stellplatzkapazitäten zu 
planen.  
 
Zeitliche Flexibilisierung, Neuordnung und Vereinheitlichung der Tarifstruktur der Fahr-
radparkhäuser im Bahnhofsumfeld 
Die Tarifstruktur des heutigen Radlagers im Parkhaus Bremer Platz, der Radstation auf der Bahnhof-
westseite und der zukünftigen Radstation im Neubaukomplex Hansator sollte perspektivisch grundle-
gend verändert und vereinheitlicht werden.  
Nach dem Vorbild niederländischer Fahrradparkhäuser (z. B. in Utrecht) sollten die Fahrradparkhäu-
ser nicht nur für Dauerparker zugänglich sein wie es im heutigen Radlager der Fall ist (Mindestmiet-
dauer 2 Monate), sondern auch für die spontane, stunden- bzw. tageweise Nutzung. Denkbar wäre 
beispielsweise ein kostenloser Zugang in den ersten 24 Stunden. Dies sollte im Rahmen des Wett-
bewerbs auf Umsetzbarkeit geprüft werden, zumal das Förderprogramm mit der Möglichkeit einer

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V/0099/2021 
konsumtiven Förderung die modellhafte Finanzierung eines temporär kostenlosen Angebots voraus-
sichtlich eröffnet. Die Erkenntnisse aus diesem Modellversuch sind auch auf andere Städte, sowohl in 
Nordrhein-Westfalen als auch bundesweit, übertragbar und daher von besonderem Interesse. 
 
Der zeitlich begrenzte kostenfreie Zugang und eine hochwertige sowohl optisch als auch funktionale 
Gestaltung des Fahrradparkhauses wären neben den Aspekten Diebstahl- und Witterungsschutz wä-
ren ein hoher Anreiz das eigene Fahrrad in der dafür vorgesehenen Fahrradgarage abzustellen. Auf 
diese Weise könnte der im Vergleich zum MIV ohnehin schon flächenschonende ruhende Radverkehr 
noch effizienter abgewickelt werden, sodass Gehwege und die umliegenden Platzflächen wieder ihrer 
eigentlichen Funktion (Abwicklung des Fußverkehrs und Aufenthaltsort) gerecht werden können. Ein-
hergehend mit diesen Veränderungen ist eine Weiterentwicklung des Managements des öffentlichen 
Raumes erforderlich.  
 
Im Rahmen des Wettbewerbs soll auch die Chance genutzt werden, in eine klimaverträgliche Fassa-
dengestaltung zu investieren. Durch eine Fassadenbegrünung kann das Gebäude dazu beitragen 
Klimagase, Luftschadstoffe sowie auch Lärm zu binden und Wärmeinseln zu vermeiden. Zudem 
könnte die Fassade und/oder das Dach zur Solarenergieerzeugung genutzt werden.  
 
Weiterer Ablauf 
Die Inhalte des Wettbewerbsbeitrags für den Landeswettbewerb werden zur Teilnahme an der ersten 
Stufe weiter konkretisiert und mit den relevanten Akteuren (insb. DB, WBI, Radstation, ISG Bahn-
hofsviertel) abgestimmt und die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.  
Nach erfolgreicher Teilnahme an der ersten Stufe des Wettbewerbs werden die politischen Gremien 
mit einer weiteren Beschlussvorlage um Entscheidung gebeten. Dort werden Aussagen zu den De-
tails getroffen, u. a. zu den geschätzten Kosten und zu möglichen Eigenanteilen, die über die Förder-
quote von 80 Prozent hinausgehen. 
 
Der Modellversuch „Umwandlung des PH Bremer Platz“ im Rahmen der Bewerbung zum F örderpro-
gramm „Landeswettbewerb Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ bietet eine hervorragen-
de Möglichkeit, den Zielvorgaben des Landes (intelligente und ganzheitliche Konzepte) gerecht zu 
werden sowie weitere, aus heutiger Sicht offene Fragen (z . B. Ausprobieren neuer Bewirtschaftungs-
modelle „Parken“, Finanzierungsmodelle), zu klären. Darüber hinaus sollte der Modellversuch in sei-
ner praxistauglichen Umsetzbarkeit wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich seiner Übertragbarkeit 
auf andere Kommunen in NRW geprüft werden.  
Für den sensiblen, hochverdichteten und sich im Wandel befindlichen Stadtraum „Bahnhofsumfeld“ 
bietet der Landeswettbewerb eine große Chance, sich qualifiziert und nachhaltig weiterzuentwickeln.  
Mit diesem integrierten Ansatz der Verknüpfung von Punkt-und-Linien Infrastruktur kann ein wesentli-
cher Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes erreicht werden. 
 
In Vertretung 
 
Gez.  
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Förderaufruf Landeswettbewerb „Mobil.NRW –Mobilität in lebenswerten Städten“ 
Anlage 2: Beispielsammlung Grünfassaden und Rad-/Mobilstationen 
Anlage 3: A-R/0008/2021

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V/0099/2021

Anlage A

2425 Zeichen

Anlage A zur V/0099/2021 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster beabsichtigt sich am Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswer-
ten Städten“ zu beteiligen. Im Rahmen des Wettbewerbs soll das Maßnahmenpaket Multi- und 
intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ umgesetzt werden. Neben der 
funktionalen Umnutzung und einer Umgestaltung des Parkhauses Bremer Platz (u. a. mit Quar-
tiersparkplätzen, einem Fahrradparkhaus nach niederländischem Vorbild und weiteren Mobilitäts-
angeboten) beinhaltet das Maßnahmenpaket auch den Ausbau der Schillerstraße zur Fahr-
radstraße nach den neuen Qualitätsstandards und die Implementierung einer neue Tarifstruktur in 
den bahnhofsnahen Fahrradparkhäusern. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 15.000 € für die Teilnahme an der 
ersten Stufe des Wettbewerbs zu kalkulieren und ggf. 25.000 € für eine Bewerbung zur zweiten 
Stufe. Die Bewerbungskosten der zweiten Stufe würden zu 80 % (maximal 20.000 €) durch das 
Land bezuschusst.. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Querschnittsthemen Demographie und Klimaschutz sind durch die Teilnahme am Landes-
wettbewerb Mobil.NRW maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales 
Instrument zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität aller Bevölkerungsgruppen bei gleichzei-
tig steigender Radnutzung sowie steigenden Einwohnerzahlen.

Anlage 2 - Beispielsammlung Grünfassaden und Rad-/Mobilstationen

1196 Zeichen

A Parkhaus Sihlcity, Zürich
D Befahrbarkeit der Rampen (Utrecht, NLD)
G Abstellplätze (Karlsruhe)
F Digitales Leitsystem (Den Haag, NLD)
B Pasona HQ, Tokyo (JPN)
C Zufahrt (Utrecht, NLD)
 E Befahrbarkeit der Ebenen (Utrecht, NLD)
Quellen:
A: Jakob Robe Systems: www.jakob.com/ch-de/referenzen/details/greenwall-sihlcity-zurich-switzerland
B: Archello.com / Toshimichi Sakaki / Kono Designs: https://archello.com/story/20203/attachments/photos-videos/1
C: CU2030.nl: https://cu2030.nl/thumbs/1000x560f/2019-12/190820_613.jpg
D: CU2030.nl: https://cu2030.nl/thumbs/1000x560f/2019-12/190820_279.jpg
E: Gemeente Utrecht / CU2030: https://www.utrecht.nl/fileadmin/_processed_/e/e/csm_fietsenstalling-stationsplein-8_54f9d63eed.jpg
F: AD.nl / Mike Bink: https://www.ad.nl/den-haag/nieuwe-fietsparkeergarage-trekt-nu-al-de-aandacht-van-lonely-planet~afc3f234/
G: Fairkehr / Stadt Karlsruhe / Tafkal: https://www.fairkehr-magazin.de/fileadmin/user_upload/fairkehr/redaktion/fk_0119/Magazin/Fahrradstation_Karlsruhe.jpg
H: IBA Hamburg GmbH: https://www.oberbillwerder-hamburg.de/1768-2/
Grünfassaden
Rad-/Mobilstationen
Best
-
Practice
H Mobility Hubs (HH-Oberbillwerder) 
Anlage 2 zur Vorlage V/0099/2021

Anlage 1 - Förderaufruf Landeswettbewerb „Mobil.NRW –MobilitätinlebenswertenStädten“

16302 Zeichen

In Kooperation mit: 
 
  
 
Landeswettbewerb  
„Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ 
 
1. Hintergrund 
 
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen stellt für die 
Transformation und Stärkung städtischer Mobilitätssysteme in zentralen 
Innenstadtbereichen, Nebenzentren  und Wohnquartieren  für die Jahre 202 2 bis 
spätestens 2026 insgesamt bis zu 100 Millionen Euro bereit. 
 
Der landesweite Wettbewerb hat das Ziel, Städte bei der Umsetzung von innovativen 
und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des urbanen Mobilitätssystems 
zu unterstützen. In Modellvorhaben sollen Wege aufgezeigt werden, wie die Mobilität 
in Innenstädten , Nebenzentren  und Wohnquartieren verbessert werden kann. Es 
sollen bessere Angebote geschaffen werden, bei denen Menschen gemäß den 
eigenen Vorstellungen mobi l sind – individuell und flexibel. Dabei sollen in einem 
ersten Schritt echte Alternativen zur motorisierten Individualmobilität entwickelt 
werden, um im nächsten  Schritt die Voraussetzungen für eine Reduktion des 
spezifischen Flächenbedarfs dieses Verkehrs zu schaffen.  Es sind intelligente 
ganzheitliche Konzepte erforderlich, um den unterschiedlichen Mobilitätsinteressen zu 
entsprechen.  
 
Die Vielfalt, Qualität , Verlässlichkeit und Flexibilität von Mobilitätsangeboten soll 
steigen. Hierzu können bspw. die Nahmobilität gestärkt und das ÖPNV -System mit 
bedarfsgesteuerten Verkehren oder anderen Bedienformen verbessert und/oder durch 
Vernetzung mit anderen Verkehrsmitt eln bzw. Mobilitätsangeboten (z.B. Carsharing, 
Bikesharing, Mikromobilität etc.) verknüpft werden. Ergänzend können neue Ansätze 
für die Citylogistik einbezogen werden. Zudem soll der motorisierte Individualverkehr 
angemessen einbezogen werden. 
 
Der Wettbewerb findet in Kooperation mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales,  
Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Es wird auf den parallel 
laufenden Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum “ verwiesen, der als Ergänzung zu 
diesem Landesw ettbewerb gesehen werden kann. Die Auslobung  zum 
Landeswettbewerb des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
ist einsehbar unter: www.mhkbg.nrw.de. 
 
Partner des Landeswettbewerbs „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ ist 
das Zukunftsnetz Mobilität NRW. 
 
 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0099/2021

2. Zuwendungsberechtigung 
 
Zuwendungsberechtigt sind alle Städte, Kreise und Gemeinden  in Nordrhein -
Westfalen. Nicht zuwendungsberechtigt sind kommunale Unternehmen. Diese können 
mit der Durchführung von Projekten beauftragt werden. Die rechtlichen Vorschriften 
zur Beauftragung bzw. zur Vergabe sind zu beachten.  
 
 
3. Zuwendungszweck 
 
Erbeten sind Projekte, die dazu dienen, das Mobilitätssystem strukturell auf Grundlage 
einer ganzheitlichen, am konkreten Ort ausgerichteten  Betrachtung zu verbessern . 
Gesucht sind Modellvorhaben mit den folgenden Zielrichtungen: 
- Entwicklung von Mobilitätslösungen jenseits des motorisierten 
Individualverkehrs, die  an den Bedürfnissen der Bürgerinn en und Bürger 
orientiert sind, 
- bessere Erreichbarkeit der Innenstädte, Nebenzentren oder Wohnquartiere 
durch den ÖPNV/die Nahmobilität, 
- Vergrößerung der Vielfalt von Mobilitätsangeboten, 
- Reduktion von Zugangsbarrieren zu Mobilitätsangeboten und Sicherstell ung 
der Bezahlbarkeit von Mobilitätsangeboten, 
- gleichberechtigte Teilhabe an Mobilität für alle Menschen und Unternehmen, 
- Erhöhung der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit (reibungsloser, 
störungsresistenter Betrieb) des ÖV-Systems, 
- Erhöhung der Verkehrssicherheit, 
- Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Klimagasen und Lärm, 
- sukzessive Reduktion des spezifischen Flächenverbrauchs des Verkehrs bzw. 
Umwidmung von Flächen zugunsten der Nahmobilität in den Innenstädten, 
Nebenzentren oder Wohnquartieren, 
- Offenheit für neue Geschäftsmodelle bzw. Integration dieser Geschäftsmodelle 
in die urbane Mobilität und Logistik, 
- verbesserte Information, Buchung und Bezahlung von Mobilitätsangeboten. 
 
Darüber hinaus sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
- notwendige Anliegerverkehre (z.B. Handwerker, Anwohner, insbesondere auch 
Menschen mit Behinderung), 
- Vernetzung mit der Region / Stadt-Umland-Verkehre, 
- Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie ggf. weiterer Akteure an Planung 
und Umsetzung, 
- Kostenklarheit für die öffentliche Hand, 
- Möglichkeit der Fortführung des Modellvorhabens über den 
Finanzierungszeitraum hinaus,

- öffentlichkeitswirksame Vermarktung des Vorhabens, 
- Möglichkeit der  Übertragbarkeit auf  andere Städte und Gemeinden in 
Nordrhein-Westfalen. 
 
 
4. Zuwendungsvoraussetzungen 
 
 Es sollen insbesondere Projekte im urbanen Raum gefördert werden, der Fokus 
liegt auf Innenstädten. Auch Projekte in Nebenzentren und Wohnquartieren sind 
denkbar, wenn sie entweder zu einer relevanten Reduktion des 
Flächenverbrauchs für den Verkehr beitragen oder von vornherein reduzierte 
Flächen für den motorisierten Individualverkehr bereitstellen (Neuentwicklung). 
 Die neuen Mobilitätsangebote  sollen den bestehenden Öffentlichen 
Personennahverkehr ergänzen und mit diesem vernetzt werden . Sie können 
diesen in Teilgebieten ersetzen, wenn dadurch die Gesamtbedienqualität in 
jeder Hinsicht ( Distanz zu Haltestellen, Takt, Platzangebot pro Zeiteinheit, 
Bedienzeiten) erhöht wird. Sie sollen mit dem bestehenden Gesamtangebot des 
Öffentlichen Personennahverkehrs in geeigneter Weise abgestimmt sein. Eine 
Integration ergänzender Angebote in den ÖPNV-Tarif ist anzustreben.  
 Sofern das Projekt den Betrieb von Ridepooling-Diensten umfasst, darf in dem 
vorgesehenen Projektgebiet  entweder bisher noch kein Ridepooling -Dienst 
vorhanden sein  oder das Angebot eines schon vorhandenen Dienstes muss 
deutlich verbessert werden. 
 Notwendige Projektpartner und die ÖPNV -Aufgabenträger sollen vor 
Einreichen der Projektskizze  ihre Bereitschaft zur Mitwirkung  dokumentieren 
(„Letter of Support“, „Letter of Intent“). 
 Eingesetzte IT-Lösungen müssen bereits erprobt sein. 
 Das Kompetenzcenter Digitalisierung beim VRR ist bei IT-Lösungen hinsichtlich 
der Anbindung an landesweite Systeme zu beteiligen. 
 Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, einen Evaluierungsbericht zu verfassen 
und dem Ministerium für Verkehr zur Verfügung zu stellen.  Darüber hinaus ist 
eine durch das Ministe rium für Verkehr zu veranlassende wissenschaftliche 
Begleitung einzelner Projekte sowie eine Gesamtevaluation sämtlicher Projekte 
vorgesehen. Dies  muss vonseiten der Projektteilnehmer  durch die 
Bereitstellung der notwendigen Daten unterstützt werden. 
 Die Teilnehmer sollen bis zu 24 Monate nach Beenden des Projekts bereit sein, 
bei vom Ministerium für Verkehr organisierten Veranstaltungen als Referent 
vorzutragen. 
 In der Kommunikation sind die Logos des Ministeriums für Verkehr sowie der 
Marke „Mobil.NRW“ zu nutzen und die Pressestelle des Ministeriums für 
Verkehr ist einzubeziehen.

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung 
 
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des §14 ÖPNVG NRW , der §§23 und 44 LHO 
NRW, der FöRi -Nah und der FöRi -MM sowie des Artikel 56 der Verordnung (EU) 
Nummer 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der 
Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung 
der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der E uropäischen Union 
(ABl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1, berichtigt durch ABl. EU L 283 vom 27.9.2014, S. 
65), die durch Verordnung (EU) 2017/1084 ( ABl. EU L 156 vom 20.6.2017, S. 1) 
geändert worden ist und des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011  
über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der 
Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen 
zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von 
allgemeinem w irtschaftlichem Interesse betraut sind . Es handelt sich um eine 
Projektförderung, die als Anteilsfinanzierung gewährt  wird. Der Fördersatz beträgt – 
soweit in der FöRi -Nah und unten nicht anders angegeben – 80 Prozent der 
zuwendungsfähigen Kosten. Die maxi male Höhe der Zuwendung über die Laufzeit 
beträgt 20  Millionen Euro für ein Projekt.  Die Projektlaufzeit (Förderzeitraum für 
Betriebskosten) ist auf 3 Jahre innerhalb des Zeitraums zwischen 2022 und 2026 
beschränkt und darf 2 Jahre nicht unterschreiten. 
 
Zuwendungsfähig sind: 
- Mobilstationen und Maßnahmen zur Digitalisierung auf Grundlage  der 
Förderrichtlinien für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM). 
- Nahmobilitätsinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinien für Nahmobilität 
(FöRi-Nah). 
- Quartiersgaragen (pauschal 2.000,- Euro pro Stellplatz, maximal 20 Prozent der 
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; zur Berechnung von 
Grunderwerbskosten und Bauausgaben finden  die Ziffern 5.5.1.4.1 und 
5.5.1.4.2 der FöRi-MM Anwendung) auf Grundlage von §23 und §44 LHO und 
Artikel 56 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 der Kommission vom 17. 
Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen 
mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über 
die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1, 
berichtigt durch ABl. EU L 283 vom 27.9.2014, S. 65), die durch Verordnung 
(EU) 2017/1084 (ABl. EU L 156 vom 20.6.2017, S. 1) geändert worden ist. 
- Projektbezogene Investitions - (Infrastruktur), Leasing- (Fahrzeuge) und 
Betriebskosten sowie sonstige Sachkosten  für ÖPNV und ÖPNV -
Ergänzungsleistungen auf Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 
20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags 
über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form 
von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der 
Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

betraut sind  und §23, §44 LHO (ÖPNV -Ergänzungsleistungen) bzw. §14 
ÖPNVG NRW (ÖPNV-Leistungen). 
- Kosten der Evaluation , Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung  (nur 
Sachkosten, kein Eigenpersonal) auf Grundlage des §14 ÖPNVG NRW. 
- Bei Investitionen in Fahrzeuge sind nur die projektbezogenen anteiligen Kosten 
für die Projektlaufzeit zuwendungsfähig. Bei der Anschaffung von Fahrzeugen 
sind dabei die Abschreibungskosten zugrunde zu legen.  
- Es sind nur die Betriebskostendefizite zuwendungsfähig, d.h. Einnahmen und 
eingesparte Kosten (z.B. durch die Einstellung einer  bisher betriebenen 
Buslinie) sind gegenzurechnen.  
- Personalkosten, die für den Betrieb anfallen (Fahrpersonal, Wartungspersonal, 
Leitstellen-/Dispositionspersonal) sind zuwendungsfähig, soweit die Kosten 
dem beantragten Projekt zugeordnet werden können. 
- Kosten für ein „Full-Service-Paket“, das eine vollumfängliche Abwicklung bspw. 
eines Ridepooling -Dienstes durch einen Drittanbieter umfasst, sind als 
Projektkosten zuwendungsfähig. Die Vergabevorschriften sind dabei 
einzuhalten. 
- Kosten für die externe Begleitung und Durchführung von Marketingmaßnahmen 
und/ oder Evaluierung sind zuwendungsfähig. 
 
Nicht zuwendungsfähig sind: 
- Kosten des Eigenpersonals oder des Personals eines mit der Durchführung des 
Projekts beauftragten kommunalen Unternehmens. 
- Kosten für die  Beratung bzw. Unterstützung bei der Aussc hreibung und der 
Projektleitung. 
 
Eine Anschlussfinanzierung im Rahmen dieses Wettbewerbs ist ausgeschlossen. Es 
ist ein Konzept für eine mögliche eigenständige Folgefinanzierung vorzulegen. 
 
Förderinteressenten, d ie die erste Stufe des Wettbewerbsverfahrens erfolgreich 
absolviert haben, haben die Möglichkeit, auf Antrag (Grundlage: §23, §44 LHO) eine 
Zuwendung in Höhe von 80 Prozent von max imal 25.000 Euro der anerkennbaren 
zuwendungsfähigen Kosten (=  maximal 20.000 Euro) zu erhalten, um 
Unterstützungsleistungen eines externen Dienstleisters für die Weiterqualifizierung der 
eingereichten Projektideen bis zur Einreichung des finalen Antrags zu beauftragen. 
 
 
6. Zeitlicher Ablauf 
 
Die Projektauswahl erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens: In 
der ersten Stufe sind bis zum 16. April 2021 Projektskizzen für Modellvorhaben 
einzureichen. Im Mai 2021 entscheidet eine Jury, welche Projektideen innerhalb der 
zweiten Stufe weiterqualifiziert werden sollen. Auf die am 31. Dezember 2021 endende 
zweite Stufe folgt im Februar 2022 die finale Jurysitzung zur Projektauswahl. Zu den

ausgewählten Projekten wird die Einreichung der Förderanträge bis zum 31. März 
2022 erbeten; die Bewilligungen werden anschließend im April/Mai 2022 erfolgen. Die 
Modellvorhaben sollen im 3. Quartal 2022 beginnen  und spätestens im Jahr 2026 
beendet sein. 
 
Termine: 
16. April 2021    Frist für die Einreichung der Projektskizzen 
Mai 2021    Erste Jurysitzung 
31. Dezember 2021 Frist für die Einreichung der ausgearbeiteten 
Projektskizzen der in Stufe 1 ausgezeichneten 
Projekte 
Februar 2022 Zweite Jurysitzung 
31. März 2022 Frist für die Einreichung der Förderanträge 
April/Mai 2022 Bewilligung 
 
Für die in der ersten Stufe ausgezeichneten Projekte werden im Sommer/Herbst 2021 
ein oder zwei Qualifizierungsworkshops stattfinden, die dem Erfahrungsaustausch 
zwischen den Projekten und mit dem Ministerium für Verkehr dienen sollen. 
 
 
7. Auswahl und Bewertung 
 
Die Projektauswahl erfolgt durch ein Beurteilungsgremium (Jury). Der Jury gehören 
maximal 10 Personen mit Vertretern der folgenden Institutionen an: 
- Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen 
- Allgemeiner Deutscher Automobilclub 
- Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club 
- Arbeitsgemeinschaft der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Städte 
- Verkehrsclub Deutschland  
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 
- Verband der Wohnungswirtschaft 
- Vertreter aus Wissenschaft und Lehre 
- Wissenschaftlicher Beirat des Zukunftsnetz Mobilität NRW 
 
Weiterhin werden an den Jury-Sitzungen beratend teilnehmen: 
- Bezirksregierungen 
- Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung 
- Zukunftsnetz Mobilität NRW

Das Beurteilungsgremium wird die eingereichten Unterlagen  nach den  folgenden 
Kriterien bewerten: 
- Zielsetzung des Modellvorhabens 
- Grad der Angebotsverbesserung und Verbesserung der Erschließungsqualität 
im ÖV-System (u.a. Mehrleistung) 
- Wirkung auf den spezifischen Flächenverbrauch einzelner Verkehrsmittel 
- Bürgerbeteiligung / Kundenorientierung 
- Größe und Dichte des Planungsraums (Einwohner) 
- Innovationsgrad 
- Wirtschaftlichkeit (Kosten in Relation zur Projektwirkung) 
- Konzept zur Fortführung des Modellvorhabens 
- Übertragbarkeit auf andere Städte und Gemeinden 
- Kommunikations- und Marketingkonzept 
- Wirkungskontrolle und Evaluationskonzept 
 
 
8. Einzureichende Unterlagen in Stufe 1 
 
- Luftbild (M 1:500) des Plangebiets 
- Fotos vom aktuellen Zustand exemplarischer Straßen des Plangebiets 
- Darstellung der aktuellen Erschließungssituation (ÖV/IV/Nahmobilität) 
- Planung der künftigen Erschließung (ÖV/IV/Nahmobilität) 
- Kostenplanung aufgeschlüsselt nach Arbeitspaketen 
- Quartiersbezogene Plan ung in Bezug auf den öffentlichen R aum und den 
(ruhenden) Verkehr 
- Erläuterungsbogen mit Darstellung der Idee, der Einbindung des Quartiers in 
die Gesamtstadt und der Aspekte der Mobilitätsangebotsgestaltung 
(Verkehrsmittel, Takte, Bedienzeiten, Tarif) für unterschiedliche Nutzergruppen, 
der Lösung für entnommene und geänderte Nutzungen ( Parkplätze, 
Umwidmungen), der Bürger-/Akteursbeteiligung 
- LoI/LoS des ÖPNV -Aufgabenträgers und der notwendigen Projektbeteiligten 
(bspw. Bürgerbusverein, etc.) 
- Erklärung über  die Bereitschaft, die Idee direkt im Anschluss an die 2. 
Wettbewerbsstufe umzusetzen (Beschluss Verwaltungsvorstand und/oder 
Verkehrsausschuss oder Rat) 
 
 
 
Projektskizzen sind zu richten an: BessereStadtMobilitaet@vm.nrw.de.

Kontakt: 
 
Ministerium für Verkehr  
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Referat IV B 3 – Mobilitätsmanagement, kommunale Mobilitätskonzepte 
Stadttor 1 
40219 Düsseldorf 
 
Fragen richten Sie bitte an: BessereStadtMobilitaet@vm.nrw.de.

Anlage 3 - A-R-0008-2021

7367 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0008/2021  
 
      
 
 
 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
  
 
Landeswettbewerb 
„Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.   Die Verwaltung stellt den Förderantrag zum Lan deswettbewerb 
„Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ für  das Projekt „Neue 
Mobilität im Nebenzentrum Handorf zur Entlastung de r Innenstadt“ beim 
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.  
2.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „N eue Mobilität im 
Nebenzentrum Handorf zur Entlastung der Innenstadt“  zusammen mit der 
Stadt Telgte anzumelden. Hierzu nimmt sie Kontakt mit der Stadt Telgte auf.  
Begründung:  
Der Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung begründet sich in der Antragsfrist zur 
Abgabe einer umfangreichen Projektskizze in der ers ten Stufe des zweistufigen 
Wettbewerbsverfahrens für das Modellvorhaben bis zu m 16.4.2021 beim Ministerium 
für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher ist Eile geboten. 
1 Die Stadt soll wieder zu einem lebenswerten und a ttraktiven Aufenthalts- und 
Erlebnisraum werden, der für alle erreichbar bleibt . Dazu wollen wir einen 
Paradigmenwechsel einleiten, der eine deutliche Red uzierung des 
motorisierten Individualverkehrs zum Ziel hat. Glei chzeitig werden wir den 
umweltverträglichen und platzeffizienteren Verkehr durch Bus, Bahn, Fahrrad 
und Fußgänger*innen fördern. Wir setzen uns für ein e weitgehend autofreie 
Altstadt ein. Wir schaffen die Voraussetzungen, die  Pendlerströme in Münster 
z.B. von Handorf zum HBF und zur Innenstadt, aber a uch bei den 
Quellverkehren zum Umstieg auf nachhaltige, sichere  und klimaschonende 
Verkehrsmittel, als auch den Fußverkehr zu bewegen.  
Die Klimakrise verlangt eine Mobilitätswende und ei n Umdenken. Die große 
Zahl an Autos in der Stadt, v.a. durch die motorisi erten Pendlerströme und 
immer mehr parkende Autos in den Stadtvierteln beei nträchtigen die 
Lebensqualität. Wir wollen Schritt für Schritt umst euern und haben dabei die 
2. Februar 2021

Alternativen im Blick. Hierbei soll nicht nur der M odal-Split gefördert werden, 
sondern es soll auch versucht werden, Verkehre erst  gar nicht entstehen zu 
lassen. 
Über preisgünstige Angebote und eine Beschleunigung  des öffentlichen 
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet sowie mit  einer massiven 
Förderung des Radverkehrs bieten wir vielfältige Al ternativen für den Pkw-
Verkehr und schaffen so eine echte Verkehrswende.  
Notwendig für den Klimaschutz und eine flächenschon ende 
Verkehrsentwicklung ist die Stärkung des ÖPNV und d es SPNV sowie die 
bessere Vernetzung der umweltfreundlichen Verkehrst räger.  
Berufspendler*innen und dem Freizeitverkehr müssen attraktive, zügige und 
verlässliche Alternativen zum Umstieg vorfinden. Fü r das Münsterland ist 
insbesondere der Umstieg der PKW-Pendler*innen auf den Umweltverbund die 
entscheidende Voraussetzung um die selbstgesteckten  Klimaziele zu 
erreichen.     
Der Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ 
bietet für diese städtischen Vorhaben mit seiner Förderung eine große 
Chance. Der landesweite Wettbewerb hat das Ziel, Städte bei der Umsetzung 
von innovativen und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des 
urbanen Mobilitätssystems zu unterstützen. Im Modellvorhaben sollen Wege 
aufgezeigt werden, wie die Mobilität in Innenstädten, Nebenzentren und 
Wohnquartieren verbessert werden kann. Es sollen bessere Angebote 
geschaffen werden, bei denen Menschen gemäß den eigenen Vorstellungen 
mobil sind – individuell und flexibel. Dabei sollen in einem ersten Schritt echte 
Alternativen zur motorisierten Individualmobilität entwickelt werden, um im 
nächsten Schritt die Voraussetzungen für eine Reduktion des spezifischen 
Flächenbedarfs dieses Verkehrs zu schaffen. Es sind intelligente ganzheitliche 
Konzepte erforderlich, um den unterschiedlichen Mobilitätsinteressen zu 
entsprechen.  
Die Vielfalt, Qualität, Verlässlichkeit und Flexibilität von Mobilitätsangeboten 
soll steigen. Hierzu können bspw. die Nahmobilität gestärkt und das ÖPNV-
System mit bedarfsgesteuerten Verkehren oder anderen Bedienformen 
verbessert und/oder durch Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln bzw. 
Mobilitätsangeboten (z.B. Carsharing, Bikesharing, Mikromobilität etc.) 
verknüpft werden. Ergänzend können neue Ansätze für die Citylogistik 
einbezogen werden. Zudem soll der motorisierte Individualverkehr 
angemessen einbezogen werden.  
Im Zuwendungszweck des Landeswettbewerbs wird deutlich, wie gut sich 
dieses Förderprogramm eignet, das Nebenzentrum Handorf beispielhaft für 
alle anderen Nebenzentren zu entwickeln; eine gute Übertragbarkeit für 
andere urbane Zentren ist in vielen Punkten möglich. 
Unter anderem sollen 
 Mobilitätslösungen jenseits des motorisierten Individualverkehrs, die an 
den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert sind, entwickelt 
werden 
 Eine bessere Erreichbarkeit der Innenstädte, Nebenzentren oder 
Wohnquartiere durch den ÖPNV/die Nahmobilität,

 Eine Vergrößerung der Vielfalt von Mobilitätsangeboten,  
 Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Klimagasen und Lärm,  
 sukzessive Reduktion des spezifischen Fläschenverbrauchs des 
Verkehrs  
Darüber hinaus sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:  
 Vernetzung mit der Region / Stadt-Umland-Verkehre,  
 Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie ggf. weiterer Akteure an 
Planung und Umsetzung,  
 Möglichkeit der Fortführung des Modellvorhabens über den 
Finanzierungszeitraum hinaus 
 
2. Es sollen insbesondere Projekte im urbanen Raum gefördert werden, der 
Fokus liegt auf Innenstädten. Auch Projekte in Nebe nzentren und 
Wohnquartieren sind denkbar, wenn sie entweder zu e iner relevanten 
Reduktion des Flächenverbrauchs für den Verkehr bei tragen oder von 
vornherein reduzierte Flächen für den motorisierten  Individualverkehr 
bereitstellen (Neuentwicklung). Daher ist das Koope rationsprojekt der 
Städte Münster und Telgte hervorragend geeignet, da  hier bereits vor 
Jahrzehnten ein erhöhter Verkehrsbedarf festgestellt wurde. Auch wenn 
dies nicht im direkten Gebiet der Münsteraner Innen stadt liegt, wird die 
urbane Mobilität im Münsteraner Stadtzentrum maßgeb lich von der 
Stadt-Umland-Pendel-Beziehungen beeinflusst. Eine r eine 
Umgestaltung des Stadtzentrums, ohne Schaffung der Erreichbarkeit der 
Stadt mit alternativen Verkehrsmitteln, wird daher absehbar nicht zu 
einer nachhaltigen Verkehrswende führen. Die im Rahmen der aktuellen 
Debatte um die Mobilitätswende häufig nahegelegte U nterscheidung 
zwischen dem urbanen Raum, in dem es einfacher mögl ich ist, 
individuellen Pkw-Verkehr zu ersetzen und dem ländlichen Raum, in dem 
dies auf Grund der suburbanen Siedlungsstruktur weniger leicht möglich 
ist, bedarf ambitionierten Modelprojekten, um Lösun gsansetze zu 
evaluieren. Im Landes Wettbewerb „ Mobil.NRW – Mobilität in 
lebenswerten Städten“ sehen wir eine  hervorragende Möglichkeit 
diese Fragen zu klären. 
 
gez.                                              gez.                                         gez.  
Christoph Kattentidt                      Mathias Kersting                    Tim Pasch  
Sylvia Rietenberg                         und Fraktion                            Helene Goldbeck 
und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4.1 Anhörung
Zur Sitzung

Orte (13)

  • Bremer Straße
  • Schillerstraße
  • Bahnhofstraße
  • Wolbecker Straße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Eulerstraße
  • Hansaring
  • Bremer Platz
  • Berliner Platz
  • Engelenschanze
  • Loddenheide
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0099/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.02.2021
Erstellt
22.01.2021 12:24