V/0099/2021
Teilnahme am Landeswettbewerb "Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten" mit dem Beitrag
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Beschlussvorlage
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V/0099/2021
V/0099/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Teilnahme am Landeswettbewerb "Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten" mit dem
Beitrag „Multimodale- und Intermodule Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken"
Beratungsfolge
25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss begrüßt den Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten
Städten“ mit seiner Zielsetzung, innovative und zukunftsweisende Konzepte zur Verbesse-
rung des urbanen Mobilitätssystems zu unterstützen.
2. Der Ausschuss beschließt vorbehaltlich der Anhörung der BV-Mitte, dass sich die Stadt
Münster mit dem Maßnahmenpaket „Multi- und intermodale Mobilität am Münsteraner
Hauptbahnhof stärken“ bewirbt und beauftragt die Verwaltung, als ersten Schritt eine Pro-
jektskizze für die 1. Bewerbungsstufe einzureichen. Sollte das Projekt im Mai 2021 durch die
Jury ausgewählt werden, wird die Stadt nach Beschluss im Rat bis zum 31.12.2021 eine wei-
ter qualifizierte Bewerbung für die 2. Stufe ausarbeiten und einreichen.
3. Der Ausschuss beschließt vorbehaltlich der Anhörung der BV-Mitte die folgenden Bausteine
des Maßnahmenpaketes:
a. Realisierung der Veloroute Münster – Everswinkel mit den Bausteinen:
1. Umgestaltung der Schillerstraße gemäß der vom Rat der Stadt Münster be-
schlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (V/0151/2019) zwischen den
Knotenpunkten Bremer Platz und Hansaring und
2. Fortführung über die „kleine“ Bremer Straße bis zur Promenade.
b. Einrichtung einer modernen Mobilstation Parkhaus Bremer Platz (Umbau, ggf. Auf-
stockung) im Kontext der bahnhofsnahen Parkhäuser mit den folgenden Bausteinen:
- Realisierung eines Fahrradparkhauses nach niederländischem Vorbild (Neuaus-
richtung von Infrastruktur, Gestaltung und Betrieb)
- Einrichtung von Quartiersparkplätzen/Bewohner-Stellplätzen (insbesondere für
Bewohnerinnen und Bewohner der Schillerstraße und Wolbecker Straße)
- Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen (Kiss + Ride) für die Hol- und Bring-Verkehre
vom und zum Hauptbahnhof
- Ergänzung weiterer Mobilitätsangebote (z. B. City-Logistik, Car-Sharing, Bike-
Sharing, E-Scooter-Sharing, Service etc.)
Amt für Mobilität und Tiefbau
22.01.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Stewen
Telefon: 492-6584
Stewen@stadt-muenster.de
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- Prüfung der Einführung einer neuen Fahrradparkgebührenordnung in den drei
bahnhofsnahen Fahrradparkhäusern mit z. B. kostenloser Nutzung in den ersten
24 Stunden zur Reduzierung des Abstellens von Fahrrädern im öffentlichen
Raum.
4. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anhörung der BV-Mitte, im Rah-
men der weiteren Bearbeitung des Wettbewerbsbeitrags für den Landeswettbewerb die Ge-
samtsituation des ruhenden Verkehrs (Kfz + Fahrrad) im Bahnhofsumfeld zu berücksichtigen
und weiterzuentwickeln.
5. Die Inhalte des Ratsantrages A-R/0008/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL,
SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt vom 02.02.2021 sind insoweit aufgegriffen, dass eine
Teilnahme am o.g. Landeswettbewerb erfolgt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Bewerbung zur ersten Stufe Kosten
in Höhe von ca. 15.000 € entstehen und ggf. 25.000 € für eine Bewerbung zur zweiten Stufe. Die
Bewerbungskosten der zweiten Stufe würden zu 80 % (maximal 20.000 €) durch das Land bezu-
schusst.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2021 20.000
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2021 40.000
Saldo 20.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei der o.
g Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021, bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Darstellung des Wettbewerbs
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für die Transformation und Stär-
kung städtischer Mobilitätssysteme insgesamt bis zu 100 Millionen Euro bereit. Die maximale Höhe
der Zuwendung pro Projekt beträgt 20 Millionen Euro. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 80 % der
zuwendungsfähigen Kosten, sowohl investive als auch konsumtive Aufwendungen betreffend. Die
Projektlaufzeit beträgt mindestens 2 Jahre innerhalb des Zeitraums zwischen den Jahren 2022 und
2026. Das gesamte Förderprogramm mit allen Details sind in Anlage 1 oder alternativ unter folgender
Internetadresse nachzulesen:
https://www.vm.nrw.de/presse/_container_presse/Foerderaufruf_Landeswettbewerb-Mobilitaet-
lebenswerte-Staedte.pdf
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Ziel des Wettbewerbs „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ ist es, Städte bei der Umset-
zung von innovativen und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des urbanen Mobilitäts-
systems zu unterstützen. Gefördert werden innovative Projektideen für saubere, bessere Mobilität im
urbanen Raum. Die einzelnen Modellvorhaben sollen Angebote bieten, die den Menschen eine indivi-
duelle und flexible Mobilität ermöglichen.
Im ersten Schritt sollen Alternativen zur motorisierten Individualmobilität entwickelt werden, um dann
die Voraussetzungen für eine Reduktion des spezifischen Flächenbedarfs dieses Verkehrs zu schaf-
fen. Dazu werden intelligente und ganzheitliche Konzepte gefordert, die folgende Zielrichtungen ver-
folgen:
- Entwicklung von Mobilitätslösungen jenseits des motorisierten Individualverkehrs, die an den
Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert sind
- Bessere Erreichbarkeit der Innenstädte (…) durch den ÖPNV/die Nahmobilität
- Vergrößerung der Vielfalt von Mobilitätsangeboten
- Reduktion von Zugangsbarrieren zu Mobilitätsangeboten und Sicherstellung der Bezahlbarkeit
von Mobilitätsangeboten
- Gleichberechtigte Teilhabe an Mobilität für alle Menschen und Unternehmen
- Erhöhung der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des ÖV-Systems
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Klimagasen und Lärm
- Sukzessive Reduktion des spezifischen Flä chenverbrauchs des Verkehrs bzw. Umwidmung
von Flächen zugunsten der Nahmobilität in den Innenstädten (…)
- Offenheit für neue Geschäftsmodelle bzw. Integration dieser Geschäftsmodelle in die urbane
Mobilität und Logistik
- Verbesserte Information, Buchung und Bezahlung von Mobilitätsangeboten
Des Weiteren sollen die Aspekte notwendige Anliegerverkehre, Stadt -Umland-Verkehre, Bürgerbetei-
ligung, Kostenklarheit für die öffentliche Hand, die Fortführung des Modellvorhabens über den Finan-
zierungszeitraum hinaus, d ie öffentlichkeitswirksame Vermarktung sowie die Übertragbarkeit auf an-
dere Städte in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden.
Zuwendungsfähig sind neben Mobilstationen und Nahmobilitätsinfrastruktur auch Quartiersgaragen ,
Investitions-, Leasing- und Betriebskosten, Kosten der Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbe-
teiligung, Betriebskostendefizite, Personalkosten und Kosten für Marketing, Evaluierung und Beglei-
tung durch Externe.
Zuwendungsberechtigt sind alle Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Nicht zuwen-
dungsberechtigt sind kommunale Unternehmen. Diese können aber im Rahmen der rechtlichen
Vergabe- und Beauftragungsvorschriften mit der Durchführung von Projekten beauftragt werden. Das
Ministerium für Verkehr des Landes Nord rhein-Westfalen hat schriftlich bestätigt, dass das beabsich-
tigte Projekt grundsätzlich den Wettbewerbskriterien entspricht.
Es handelt sich um ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren: In der ersten Stufe können bis 16. April
2021 Projektskizzen für Modellvorhaben eingereicht werden. Im Mai 2021 entscheidet eine Jury, wel-
che Projektideen bis zum 31.12.2021 weiterqualifiziert werden sollen. Die Entscheidung über die fina-
le Projektauswahl folgt im Februar 2022. Die Einreichung der Förderanträge wird bis 31. Mä rz 2022
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erbeten. Die Bewilligungen der Gelder erfolgt im April/Mai 2022. Die Modellvorhaben sollen im 3.
Quartal 2022 beginnen und spätestens im Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Erläuterung des Maßnahmenpakets im Wettbewerbszusammenhang
Die Stadt Münster be kennt sich zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und setzt sich für eine
umwelt-, klima- und flächenschonende Mobilität ein. Es wird u. a. das Ziel verfolgt, multi - und inter-
modale Wegeketten zu erleichtern und so die Erreichbarkeit von Wohn -, Arbeits-, Studien- und Frei-
zeitorten auch ohne ein eigenes Auto zu verbessern.
Damit eine Verknüpfung einzelner Wege zu multi - und intermodalen Wegeketten zukünftig noch
schneller und komfortabler als bisher stattfinden kann, sollen im Umfeld des Hauptbahnhofes insbe-
sondere der Radverkehr und das Fahrradparken gestärkt werden.
Gleichzeitig soll die Verknüpfungssituation am Hauptbahnhof für alle Verkehrsarten unter optimaler
Ausnutzung der bahnhofsnahen Parkhauskapazitäten deutlich verbessert werden (s. Abb.1).
Abbildung 1: Räumlicher Kontext der geplanten Mobilstation Bremer Platz (Quelle: Stadt Münster)
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Über den Hauptbahnhof Münster wird mit ca. 60.000 Fahrgästen täglich eine hohe Anzahl von Be-
rufspendlerinnen und -pendlern im SPNV abgewickelt. Mit der Weiterentwicklung des Standorts steht
den SPNV-Nutzern zukünftig ein attraktiveres Angebot für die Anschlussmobilität bis zum Arbeitsplatz
zur Verfügung. So ist heute deutlich erkennbar, dass die bestehenden Angebote in quantitativer und
qualitativer Hinsicht nicht ausreichend sind.
Die Stadt Münster beabsichtigt sich mit einem Maßnahmenpaket am oben genannten Landeswettbe-
werb zu beteiligen. Dabei werden im Einklang mit den Prämissen der Auslobung und orientiert an den
Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger u. a. folgende Ziele definiert:
Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und damit zur Verkehrswende
Stärkung des Hauptbahnhofs in seiner Funktion als zentraler Verknüpfungspunkt des örtlichen
und regionalen Mobilitätssystems („Mobil-Hub“)
Verbesserung der Anbindung an das Radwegenetz und damit gleichsam die Stärkung der Er-
reichbarkeit der Innenstadt (u. a. Fahrradstraßen, Velorouten)
Attraktivere Gestaltung des Umstiegs zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten mit neu-
en Angeboten (Mobilstation, Nutzungstarif)
Digitalisierung intermodaler Mobilitätsangebote
a. Realisierung der Veloroute Münster – Everswinkel
Gemäß den vom Rat der Stadt Münster am 03.07.2019 beschlossenen neuen Qualitätsstandards für
Fahrradstraßen (V/0151/2019) soll die Schillerstraße zwischen den Knotenpunkten Bremer Straße
und Hansaring umgestaltet und damit einhergehend in ihrer künftigen Funktion als Abschnitt der Velo-
route Münster-Everswinkel aufgewertet werden. Durch die Fortführung dieser Verbindung über die
„kleine“ Bremer Straße bis zur Promenade wird die heute für den Radverkehr ungünstige Verknüp-
fung des Hauptbahnhofes mit der Promenade in beide Richtungen signifikant verbessert.
Der Ausbau der Schillerstraße nach den neuen Qualitätsstandards verbessert die Erreichbarkeit der
Innenstadt bzw. des Hauptbahnhofs für den Radverkehr (= Nahmobilität). Die Fortführung der Fahr-
radstraße nach den neuen Qualitätsstandards orientiert sich an den Bedürfnissen radfahrender Bür-
gerinnen und Bürger und fördert die Nutzung des Fahrrads als meist genutztes Verkehrsmittel Müns-
ters. Zudem entspricht der Ausbau der Fahrradstraße dem Qualitätsanspruch Münsters als Fahrrad-
stadt. Das dadurch einseitig entfallende Kfz-Parken (ca. 70 Stellplätze) führt zu einer signifikanten
Erhöhung der Verkehrssicherheit, indem das Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden und sich plötz-
lich öffnenden Fahrzeugtüren (sog. Dooring-Unfälle) deutlich verringert wird. Ein durchgehender Aus-
baustandard auf der Achse Everswinkel, Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf und dem Hauptbahn-
hof kann weitere Menschen motivieren, z. B. für den Weg zur Arbeit, auf das Fahrrad umzusteigen
und so Lärm, Klimagase und Luftschadstoffe einzusparen.
b. Einrichtung einer Mobilstation durch Umbau des Parkhauses Bremer Platz oder ggf. Auf-
stockung
Das Parkhaus Bremer Platz ist für insgesamt 416 Kfz -Einstellplätze konzipiert. Hiervon sind aktuell
159 Stellplätze durch anderweitige Nutzungen belegt, nämlich 39 durch das „Radlager“ mit 984 Fahr-
radabstellplätzen (sog. „Doppelstöcker“) in der 0 -Ebene sowie durch 120 Dauerparkplätze, davon 57
Anwohnerparkplätze.
Nach Auswertung der Daten aus dem städtischen Parkleitsystem (PLS) stellt sich die durchschnittli-
che Jahres-Auslastung der Parkhäuser (PH) Bremer Platz, Bahnhofstraße und Engelenschanze w ie
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in der nachfolgenden Tabelle dargestellt dar, wobei wegen der Belastbarkeit die Daten aus 2019
(01.01. – 31.12.2019, Mo – Sa, 09:00 Uhr – 19:00 Uhr) betrachtet wurden1:
Stellplatzart / Standort Bremer Platz Bahnhofstraße Engelenschanze
Kfz-Stellplätze gesamt 416 339 480
Kfz-Dauerparker 120 100 230
Sonstige Belegung* 39 0 0
Kfz-Stellplätze frei 257 239 250
Auslastung PLS (Jahresmittelwert)** 73% 51% 66%
* im PH Bremer Platz entfallen 39 Kfz-Einstellplätze zugunsten von 984 Doppelstock-Fahrradständern im Radlager
** Referenzjahr 2019; Zeitraum: Mo-Sa 09:00 Uhr - 19:00 Uhr
Tabelle: Stellplätze und Auslastung der WBI-Parkhäuser im Bahnhofsumfeld im Vergleich
Die Einrichtung einer Mobilstation und die damit verbundene Neuaufteilung der Fläche n des Park-
hauses Bremer Platz ist nach Ersteinschätzung unter Berücksichtigung der potentiell weiterhin zur
Verfügung stehenden Kapazitäten in den Parkhäusern Bahnhofstraße und Engelenschanze und der
Auslastung nach Parkleitsystem mit der Zielsetzung einer effizienten Nutzung der verfügbaren Flä-
chen vertretbar. Die benachbarten Parkhäuser Bahnhofstraße und Engelenschanze weisen nur eine
durchschnittliche Auslastung von 51 % bzw. 66 % auf (s. o.). Diese könnten daher ggf. Teilkapazitä-
ten bei den Dauer - und Kurzparkern sowie die sonstige Parkplatz -Nachfrage vom PH Bremer Platz
übernehmen.
Durch Nutzungsumschichtungen in den umliegenden, bahnhofsnahen Parkhäusern können Syner-
gien entstehen, die die nachhaltige Mobilität (Fahrradparken, Car-Sharing, Bike-Sharing, Kiss & Ride
etc.) fördern sowie die zukunftsorientierte Transformation der bestehenden Verkehrsinfrastruktur am
Hauptbahnhof unterstützen.
Die Einrichtung der Mobilstation im Parkhaus Bremer Platz mit dem Schwerpunkt Fahrradparken soll
dem Ausbau der Schillerstraße nach den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen nach Möglichkeit
zeitlich vorgelagert sein. Der Schwerpunkt Fahrradparken soll um weitere Mobilitätsangebote (z. B.
Car-Sharing, Bike-Sharing, E-Scooter-Sharing, Service etc.) ergänzt werden (vgl. hierzu auch
V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster“). Neben
dem Umbau des Parkhauses wäre ggf. auch eine Aufstockung denkbar. Wenn wirtschaftlich-
technische Gründe dafürsprechen, sollte auch ein Neubau in Erwägung gezogen werden.
Durch die Einrichtung von ca. 70 Quartiersparkplätzen im Parkhaus Bremer Platz wird den Bewoh-
nern, die nicht auf ihr Auto verzichten können oder wollen, die Möglichkeit gegeben, sich wohnungs-
nah einen Stellplatz nach noch festzulegendem Anwohnertarif zu mieten - insbesondere für die An-
wohner der Schillerstraße (siehe Baustein a.) und der Wolbecker Straße, für die ebenfalls eine Neu-
ordnung des Verkehrsraum angestrebt wird.
Ein weiterer, kleiner Teil der zukünftigen Mobilstation Bremer Platz soll für das Kurzzeitparken zur
Verfügung stehen. Ziel ist es die Hol- und Bring-Verkehre vom und zum Hauptbahnhof zu ermögli-
chen und die entsprechenden Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum reduzieren zu können.
Der Großteil des heutigen Parkhauses soll aber dem Radverkehr und damit der Förderung der
Nahmobilität dienen. Daher sollen anstelle des heutigen Radlagers im Erdgeschoss mehrere Ebenen
nach niederländischem Vorbild in ein modernes, dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes
Fahrradparkhaus umgestaltet werden. Der Zugang zu den verschiedenen Ebenen könnte beispiels-
1 Die Daten des Parkleitsystems weichen, auch aufgrund einer anderen Methodik, von den Daten der WBI
GmbH ab.
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weise durch Rampen mit fahrradgerechter Steigung erfolgen.
Laut einer Zählung (Oktober 2020) der Stadt Münster werden im Umfeld des Hauptbahnhofs ca.
7.000 Fahrräder abgestellt. Von den ca. 6.100 ordnungsgemäßen Abstellplätzen (Fahrradständer im
öffentlichen Raum, in der Radstation bzw. im Radlager) sind lediglich ca. 1.650 kostenfrei nutzbar.
Ungefähr 1.260 dieser kostenlosen Abstellmöglichkeiten befinden sich auf der Bahnhofwestseite,
sodass auf der Ostseite schon jetzt ein massives Defizit an kostenfrei nutzbarem Fahrradparkraum
besteht. Dies äußert sich in den zahlreichen „wild“ abgestellten Fahrrädern, die Gehwege und Auf-
enthaltsflächen blockieren. Perspektivisch wird sich der Fahrradparkdruck im kostenfreien Segment
mit dem Wegfall der temporär aufgestellten Doppelstockparker im Hamburger Tunnel sowie auf dem
Berliner Platz vor der Radstation verschärfen. Durch den Bau der Veloroute Münster-Everswinkel,
von der Promenade aus kommend, über die „kleine Bremer Str.“ und die Schillerstraße in stadtaus-
wärtige Richtung führend, wird die Bahnhofsostseite für den Radverkehr enorm an Bedeutung gewin-
nen.
Die geplante Reaktivierung der WLE und die S-Bahn Münsterland insgesamt werden diesen Trend
weiter verstärken und zu einer erhöhten Frequentierung der Bahnhofostseite führen. Dies ist auch im
Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungen im östlich des Hauptbahnhofs gelegen
Stadtbereich zu sehen: Die Hafenentwicklung (insb. Stadthafen Nord, Urbanes Stadtquartier im Be-
reich Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberdingstraße, Eulerstraße) geplanten Neubauten des Stadthau-
ses 4 und des Polizeipräsidiums in der Loddenheide werden neue Siedlungsschwerpunkte mit ent-
sprechenden Pendlerströmen zum und vom Hauptbahnhof ausbilden.
Auch der Wohnungsbau auf dem Konversionsareal York-Kaserne, einem gänzlich neuen Quartier mit
rund 1.800 Wohneinheiten, wird zu einer verstärkten Frequentierung des Hauptbahnhofs aus dem
südöstlichen Korridor führen. Insgesamt wird für das Umfeld des Hauptbahnhofs mit einem Bedarf
von ungefähr 10.000 Fahrradstellplätzen gerechnet. Darin berücksichtigt ist die beabsichtigte stei-
gende Bedeutung des Umweltverbunds. Ein Großteil der zusätzlich benötigten (kostenlosen) Abstell-
plätze sollte aus den o. g. Gründen auf der Ostseite entstehen: Zielsetzung ist es, die Kapazitäten für
Fahrräder mit dem Umbau des Parkhauses Bremer Platz in der Größenordnung um etwa 2.500 Stell-
plätze zu erhöhen.
Komplettiert würde das vielfältige Mobilitätsangebot der Mobilstation Bremer Platz durch die Integrati-
on einer zentralen Verleihstation des geplanten Bike-Sharing-Systems sowie durch Car-Sharing-
Angebote und Zonen für Sharing-Anbieter im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter). Eine
digitale Stellplatzbuchung vorab, ein möglicher Zugang per App oder E-Ticket sowie die digitale Aus-
kunft über die belegten Kfz- wie Fahrradstellplätze machen Informationen allzeit verfügbar und er-
leichtern einen unkomplizierten Zugang zu den Angeboten der Mobilstation.
Die skizzierte Umwandlung des Parkhauses Bremer Platz zu einer Mobilstation / Multifunktions-
Parkhaus ist im weiteren Verfahren zu konzipieren und detailliert mit weiteren Stellplatzkapazitäten zu
planen.
Zeitliche Flexibilisierung, Neuordnung und Vereinheitlichung der Tarifstruktur der Fahr-
radparkhäuser im Bahnhofsumfeld
Die Tarifstruktur des heutigen Radlagers im Parkhaus Bremer Platz, der Radstation auf der Bahnhof-
westseite und der zukünftigen Radstation im Neubaukomplex Hansator sollte perspektivisch grundle-
gend verändert und vereinheitlicht werden.
Nach dem Vorbild niederländischer Fahrradparkhäuser (z. B. in Utrecht) sollten die Fahrradparkhäu-
ser nicht nur für Dauerparker zugänglich sein wie es im heutigen Radlager der Fall ist (Mindestmiet-
dauer 2 Monate), sondern auch für die spontane, stunden- bzw. tageweise Nutzung. Denkbar wäre
beispielsweise ein kostenloser Zugang in den ersten 24 Stunden. Dies sollte im Rahmen des Wett-
bewerbs auf Umsetzbarkeit geprüft werden, zumal das Förderprogramm mit der Möglichkeit einer
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konsumtiven Förderung die modellhafte Finanzierung eines temporär kostenlosen Angebots voraus-
sichtlich eröffnet. Die Erkenntnisse aus diesem Modellversuch sind auch auf andere Städte, sowohl in
Nordrhein-Westfalen als auch bundesweit, übertragbar und daher von besonderem Interesse.
Der zeitlich begrenzte kostenfreie Zugang und eine hochwertige sowohl optisch als auch funktionale
Gestaltung des Fahrradparkhauses wären neben den Aspekten Diebstahl- und Witterungsschutz wä-
ren ein hoher Anreiz das eigene Fahrrad in der dafür vorgesehenen Fahrradgarage abzustellen. Auf
diese Weise könnte der im Vergleich zum MIV ohnehin schon flächenschonende ruhende Radverkehr
noch effizienter abgewickelt werden, sodass Gehwege und die umliegenden Platzflächen wieder ihrer
eigentlichen Funktion (Abwicklung des Fußverkehrs und Aufenthaltsort) gerecht werden können. Ein-
hergehend mit diesen Veränderungen ist eine Weiterentwicklung des Managements des öffentlichen
Raumes erforderlich.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll auch die Chance genutzt werden, in eine klimaverträgliche Fassa-
dengestaltung zu investieren. Durch eine Fassadenbegrünung kann das Gebäude dazu beitragen
Klimagase, Luftschadstoffe sowie auch Lärm zu binden und Wärmeinseln zu vermeiden. Zudem
könnte die Fassade und/oder das Dach zur Solarenergieerzeugung genutzt werden.
Weiterer Ablauf
Die Inhalte des Wettbewerbsbeitrags für den Landeswettbewerb werden zur Teilnahme an der ersten
Stufe weiter konkretisiert und mit den relevanten Akteuren (insb. DB, WBI, Radstation, ISG Bahn-
hofsviertel) abgestimmt und die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der ersten Stufe des Wettbewerbs werden die politischen Gremien
mit einer weiteren Beschlussvorlage um Entscheidung gebeten. Dort werden Aussagen zu den De-
tails getroffen, u. a. zu den geschätzten Kosten und zu möglichen Eigenanteilen, die über die Förder-
quote von 80 Prozent hinausgehen.
Der Modellversuch „Umwandlung des PH Bremer Platz“ im Rahmen der Bewerbung zum F örderpro-
gramm „Landeswettbewerb Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ bietet eine hervorragen-
de Möglichkeit, den Zielvorgaben des Landes (intelligente und ganzheitliche Konzepte) gerecht zu
werden sowie weitere, aus heutiger Sicht offene Fragen (z . B. Ausprobieren neuer Bewirtschaftungs-
modelle „Parken“, Finanzierungsmodelle), zu klären. Darüber hinaus sollte der Modellversuch in sei-
ner praxistauglichen Umsetzbarkeit wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich seiner Übertragbarkeit
auf andere Kommunen in NRW geprüft werden.
Für den sensiblen, hochverdichteten und sich im Wandel befindlichen Stadtraum „Bahnhofsumfeld“
bietet der Landeswettbewerb eine große Chance, sich qualifiziert und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Mit diesem integrierten Ansatz der Verknüpfung von Punkt-und-Linien Infrastruktur kann ein wesentli-
cher Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes erreicht werden.
In Vertretung
Gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Förderaufruf Landeswettbewerb „Mobil.NRW –Mobilität in lebenswerten Städten“
Anlage 2: Beispielsammlung Grünfassaden und Rad-/Mobilstationen
Anlage 3: A-R/0008/2021
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Anlage A
2425 Zeichen
Anlage A zur V/0099/2021 Kurzüberblick Die Stadt Münster beabsichtigt sich am Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswer- ten Städten“ zu beteiligen. Im Rahmen des Wettbewerbs soll das Maßnahmenpaket Multi- und intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ umgesetzt werden. Neben der funktionalen Umnutzung und einer Umgestaltung des Parkhauses Bremer Platz (u. a. mit Quar- tiersparkplätzen, einem Fahrradparkhaus nach niederländischem Vorbild und weiteren Mobilitäts- angeboten) beinhaltet das Maßnahmenpaket auch den Ausbau der Schillerstraße zur Fahr- radstraße nach den neuen Qualitätsstandards und die Implementierung einer neue Tarifstruktur in den bahnhofsnahen Fahrradparkhäusern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 15.000 € für die Teilnahme an der ersten Stufe des Wettbewerbs zu kalkulieren und ggf. 25.000 € für eine Bewerbung zur zweiten Stufe. Die Bewerbungskosten der zweiten Stufe würden zu 80 % (maximal 20.000 €) durch das Land bezuschusst.. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Querschnittsthemen Demographie und Klimaschutz sind durch die Teilnahme am Landes- wettbewerb Mobil.NRW maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität aller Bevölkerungsgruppen bei gleichzei- tig steigender Radnutzung sowie steigenden Einwohnerzahlen.
Anlage 2 - Beispielsammlung Grünfassaden und Rad-/Mobilstationen
1196 Zeichen
A Parkhaus Sihlcity, Zürich D Befahrbarkeit der Rampen (Utrecht, NLD) G Abstellplätze (Karlsruhe) F Digitales Leitsystem (Den Haag, NLD) B Pasona HQ, Tokyo (JPN) C Zufahrt (Utrecht, NLD) E Befahrbarkeit der Ebenen (Utrecht, NLD) Quellen: A: Jakob Robe Systems: www.jakob.com/ch-de/referenzen/details/greenwall-sihlcity-zurich-switzerland B: Archello.com / Toshimichi Sakaki / Kono Designs: https://archello.com/story/20203/attachments/photos-videos/1 C: CU2030.nl: https://cu2030.nl/thumbs/1000x560f/2019-12/190820_613.jpg D: CU2030.nl: https://cu2030.nl/thumbs/1000x560f/2019-12/190820_279.jpg E: Gemeente Utrecht / CU2030: https://www.utrecht.nl/fileadmin/_processed_/e/e/csm_fietsenstalling-stationsplein-8_54f9d63eed.jpg F: AD.nl / Mike Bink: https://www.ad.nl/den-haag/nieuwe-fietsparkeergarage-trekt-nu-al-de-aandacht-van-lonely-planet~afc3f234/ G: Fairkehr / Stadt Karlsruhe / Tafkal: https://www.fairkehr-magazin.de/fileadmin/user_upload/fairkehr/redaktion/fk_0119/Magazin/Fahrradstation_Karlsruhe.jpg H: IBA Hamburg GmbH: https://www.oberbillwerder-hamburg.de/1768-2/ Grünfassaden Rad-/Mobilstationen Best - Practice H Mobility Hubs (HH-Oberbillwerder) Anlage 2 zur Vorlage V/0099/2021
Anlage 1 - Förderaufruf Landeswettbewerb „Mobil.NRW –MobilitätinlebenswertenStädten“
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In Kooperation mit: Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ 1. Hintergrund Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen stellt für die Transformation und Stärkung städtischer Mobilitätssysteme in zentralen Innenstadtbereichen, Nebenzentren und Wohnquartieren für die Jahre 202 2 bis spätestens 2026 insgesamt bis zu 100 Millionen Euro bereit. Der landesweite Wettbewerb hat das Ziel, Städte bei der Umsetzung von innovativen und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des urbanen Mobilitätssystems zu unterstützen. In Modellvorhaben sollen Wege aufgezeigt werden, wie die Mobilität in Innenstädten , Nebenzentren und Wohnquartieren verbessert werden kann. Es sollen bessere Angebote geschaffen werden, bei denen Menschen gemäß den eigenen Vorstellungen mobi l sind – individuell und flexibel. Dabei sollen in einem ersten Schritt echte Alternativen zur motorisierten Individualmobilität entwickelt werden, um im nächsten Schritt die Voraussetzungen für eine Reduktion des spezifischen Flächenbedarfs dieses Verkehrs zu schaffen. Es sind intelligente ganzheitliche Konzepte erforderlich, um den unterschiedlichen Mobilitätsinteressen zu entsprechen. Die Vielfalt, Qualität , Verlässlichkeit und Flexibilität von Mobilitätsangeboten soll steigen. Hierzu können bspw. die Nahmobilität gestärkt und das ÖPNV -System mit bedarfsgesteuerten Verkehren oder anderen Bedienformen verbessert und/oder durch Vernetzung mit anderen Verkehrsmitt eln bzw. Mobilitätsangeboten (z.B. Carsharing, Bikesharing, Mikromobilität etc.) verknüpft werden. Ergänzend können neue Ansätze für die Citylogistik einbezogen werden. Zudem soll der motorisierte Individualverkehr angemessen einbezogen werden. Der Wettbewerb findet in Kooperation mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Es wird auf den parallel laufenden Landeswettbewerb „Zukunft Stadtraum “ verwiesen, der als Ergänzung zu diesem Landesw ettbewerb gesehen werden kann. Die Auslobung zum Landeswettbewerb des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist einsehbar unter: www.mhkbg.nrw.de. Partner des Landeswettbewerbs „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ ist das Zukunftsnetz Mobilität NRW. Anlage 1 zur Vorlage V/0099/2021 2. Zuwendungsberechtigung Zuwendungsberechtigt sind alle Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein - Westfalen. Nicht zuwendungsberechtigt sind kommunale Unternehmen. Diese können mit der Durchführung von Projekten beauftragt werden. Die rechtlichen Vorschriften zur Beauftragung bzw. zur Vergabe sind zu beachten. 3. Zuwendungszweck Erbeten sind Projekte, die dazu dienen, das Mobilitätssystem strukturell auf Grundlage einer ganzheitlichen, am konkreten Ort ausgerichteten Betrachtung zu verbessern . Gesucht sind Modellvorhaben mit den folgenden Zielrichtungen: - Entwicklung von Mobilitätslösungen jenseits des motorisierten Individualverkehrs, die an den Bedürfnissen der Bürgerinn en und Bürger orientiert sind, - bessere Erreichbarkeit der Innenstädte, Nebenzentren oder Wohnquartiere durch den ÖPNV/die Nahmobilität, - Vergrößerung der Vielfalt von Mobilitätsangeboten, - Reduktion von Zugangsbarrieren zu Mobilitätsangeboten und Sicherstell ung der Bezahlbarkeit von Mobilitätsangeboten, - gleichberechtigte Teilhabe an Mobilität für alle Menschen und Unternehmen, - Erhöhung der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit (reibungsloser, störungsresistenter Betrieb) des ÖV-Systems, - Erhöhung der Verkehrssicherheit, - Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Klimagasen und Lärm, - sukzessive Reduktion des spezifischen Flächenverbrauchs des Verkehrs bzw. Umwidmung von Flächen zugunsten der Nahmobilität in den Innenstädten, Nebenzentren oder Wohnquartieren, - Offenheit für neue Geschäftsmodelle bzw. Integration dieser Geschäftsmodelle in die urbane Mobilität und Logistik, - verbesserte Information, Buchung und Bezahlung von Mobilitätsangeboten. Darüber hinaus sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: - notwendige Anliegerverkehre (z.B. Handwerker, Anwohner, insbesondere auch Menschen mit Behinderung), - Vernetzung mit der Region / Stadt-Umland-Verkehre, - Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie ggf. weiterer Akteure an Planung und Umsetzung, - Kostenklarheit für die öffentliche Hand, - Möglichkeit der Fortführung des Modellvorhabens über den Finanzierungszeitraum hinaus, - öffentlichkeitswirksame Vermarktung des Vorhabens, - Möglichkeit der Übertragbarkeit auf andere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Es sollen insbesondere Projekte im urbanen Raum gefördert werden, der Fokus liegt auf Innenstädten. Auch Projekte in Nebenzentren und Wohnquartieren sind denkbar, wenn sie entweder zu einer relevanten Reduktion des Flächenverbrauchs für den Verkehr beitragen oder von vornherein reduzierte Flächen für den motorisierten Individualverkehr bereitstellen (Neuentwicklung). Die neuen Mobilitätsangebote sollen den bestehenden Öffentlichen Personennahverkehr ergänzen und mit diesem vernetzt werden . Sie können diesen in Teilgebieten ersetzen, wenn dadurch die Gesamtbedienqualität in jeder Hinsicht ( Distanz zu Haltestellen, Takt, Platzangebot pro Zeiteinheit, Bedienzeiten) erhöht wird. Sie sollen mit dem bestehenden Gesamtangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs in geeigneter Weise abgestimmt sein. Eine Integration ergänzender Angebote in den ÖPNV-Tarif ist anzustreben. Sofern das Projekt den Betrieb von Ridepooling-Diensten umfasst, darf in dem vorgesehenen Projektgebiet entweder bisher noch kein Ridepooling -Dienst vorhanden sein oder das Angebot eines schon vorhandenen Dienstes muss deutlich verbessert werden. Notwendige Projektpartner und die ÖPNV -Aufgabenträger sollen vor Einreichen der Projektskizze ihre Bereitschaft zur Mitwirkung dokumentieren („Letter of Support“, „Letter of Intent“). Eingesetzte IT-Lösungen müssen bereits erprobt sein. Das Kompetenzcenter Digitalisierung beim VRR ist bei IT-Lösungen hinsichtlich der Anbindung an landesweite Systeme zu beteiligen. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, einen Evaluierungsbericht zu verfassen und dem Ministerium für Verkehr zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist eine durch das Ministe rium für Verkehr zu veranlassende wissenschaftliche Begleitung einzelner Projekte sowie eine Gesamtevaluation sämtlicher Projekte vorgesehen. Dies muss vonseiten der Projektteilnehmer durch die Bereitstellung der notwendigen Daten unterstützt werden. Die Teilnehmer sollen bis zu 24 Monate nach Beenden des Projekts bereit sein, bei vom Ministerium für Verkehr organisierten Veranstaltungen als Referent vorzutragen. In der Kommunikation sind die Logos des Ministeriums für Verkehr sowie der Marke „Mobil.NRW“ zu nutzen und die Pressestelle des Ministeriums für Verkehr ist einzubeziehen. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt auf Grundlage des §14 ÖPNVG NRW , der §§23 und 44 LHO NRW, der FöRi -Nah und der FöRi -MM sowie des Artikel 56 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der E uropäischen Union (ABl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1, berichtigt durch ABl. EU L 283 vom 27.9.2014, S. 65), die durch Verordnung (EU) 2017/1084 ( ABl. EU L 156 vom 20.6.2017, S. 1) geändert worden ist und des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem w irtschaftlichem Interesse betraut sind . Es handelt sich um eine Projektförderung, die als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Der Fördersatz beträgt – soweit in der FöRi -Nah und unten nicht anders angegeben – 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die maxi male Höhe der Zuwendung über die Laufzeit beträgt 20 Millionen Euro für ein Projekt. Die Projektlaufzeit (Förderzeitraum für Betriebskosten) ist auf 3 Jahre innerhalb des Zeitraums zwischen 2022 und 2026 beschränkt und darf 2 Jahre nicht unterschreiten. Zuwendungsfähig sind: - Mobilstationen und Maßnahmen zur Digitalisierung auf Grundlage der Förderrichtlinien für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM). - Nahmobilitätsinfrastruktur auf Grundlage der Förderrichtlinien für Nahmobilität (FöRi-Nah). - Quartiersgaragen (pauschal 2.000,- Euro pro Stellplatz, maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; zur Berechnung von Grunderwerbskosten und Bauausgaben finden die Ziffern 5.5.1.4.1 und 5.5.1.4.2 der FöRi-MM Anwendung) auf Grundlage von §23 und §44 LHO und Artikel 56 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1, berichtigt durch ABl. EU L 283 vom 27.9.2014, S. 65), die durch Verordnung (EU) 2017/1084 (ABl. EU L 156 vom 20.6.2017, S. 1) geändert worden ist. - Projektbezogene Investitions - (Infrastruktur), Leasing- (Fahrzeuge) und Betriebskosten sowie sonstige Sachkosten für ÖPNV und ÖPNV - Ergänzungsleistungen auf Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind und §23, §44 LHO (ÖPNV -Ergänzungsleistungen) bzw. §14 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Leistungen). - Kosten der Evaluation , Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung (nur Sachkosten, kein Eigenpersonal) auf Grundlage des §14 ÖPNVG NRW. - Bei Investitionen in Fahrzeuge sind nur die projektbezogenen anteiligen Kosten für die Projektlaufzeit zuwendungsfähig. Bei der Anschaffung von Fahrzeugen sind dabei die Abschreibungskosten zugrunde zu legen. - Es sind nur die Betriebskostendefizite zuwendungsfähig, d.h. Einnahmen und eingesparte Kosten (z.B. durch die Einstellung einer bisher betriebenen Buslinie) sind gegenzurechnen. - Personalkosten, die für den Betrieb anfallen (Fahrpersonal, Wartungspersonal, Leitstellen-/Dispositionspersonal) sind zuwendungsfähig, soweit die Kosten dem beantragten Projekt zugeordnet werden können. - Kosten für ein „Full-Service-Paket“, das eine vollumfängliche Abwicklung bspw. eines Ridepooling -Dienstes durch einen Drittanbieter umfasst, sind als Projektkosten zuwendungsfähig. Die Vergabevorschriften sind dabei einzuhalten. - Kosten für die externe Begleitung und Durchführung von Marketingmaßnahmen und/ oder Evaluierung sind zuwendungsfähig. Nicht zuwendungsfähig sind: - Kosten des Eigenpersonals oder des Personals eines mit der Durchführung des Projekts beauftragten kommunalen Unternehmens. - Kosten für die Beratung bzw. Unterstützung bei der Aussc hreibung und der Projektleitung. Eine Anschlussfinanzierung im Rahmen dieses Wettbewerbs ist ausgeschlossen. Es ist ein Konzept für eine mögliche eigenständige Folgefinanzierung vorzulegen. Förderinteressenten, d ie die erste Stufe des Wettbewerbsverfahrens erfolgreich absolviert haben, haben die Möglichkeit, auf Antrag (Grundlage: §23, §44 LHO) eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent von max imal 25.000 Euro der anerkennbaren zuwendungsfähigen Kosten (= maximal 20.000 Euro) zu erhalten, um Unterstützungsleistungen eines externen Dienstleisters für die Weiterqualifizierung der eingereichten Projektideen bis zur Einreichung des finalen Antrags zu beauftragen. 6. Zeitlicher Ablauf Die Projektauswahl erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens: In der ersten Stufe sind bis zum 16. April 2021 Projektskizzen für Modellvorhaben einzureichen. Im Mai 2021 entscheidet eine Jury, welche Projektideen innerhalb der zweiten Stufe weiterqualifiziert werden sollen. Auf die am 31. Dezember 2021 endende zweite Stufe folgt im Februar 2022 die finale Jurysitzung zur Projektauswahl. Zu den ausgewählten Projekten wird die Einreichung der Förderanträge bis zum 31. März 2022 erbeten; die Bewilligungen werden anschließend im April/Mai 2022 erfolgen. Die Modellvorhaben sollen im 3. Quartal 2022 beginnen und spätestens im Jahr 2026 beendet sein. Termine: 16. April 2021 Frist für die Einreichung der Projektskizzen Mai 2021 Erste Jurysitzung 31. Dezember 2021 Frist für die Einreichung der ausgearbeiteten Projektskizzen der in Stufe 1 ausgezeichneten Projekte Februar 2022 Zweite Jurysitzung 31. März 2022 Frist für die Einreichung der Förderanträge April/Mai 2022 Bewilligung Für die in der ersten Stufe ausgezeichneten Projekte werden im Sommer/Herbst 2021 ein oder zwei Qualifizierungsworkshops stattfinden, die dem Erfahrungsaustausch zwischen den Projekten und mit dem Ministerium für Verkehr dienen sollen. 7. Auswahl und Bewertung Die Projektauswahl erfolgt durch ein Beurteilungsgremium (Jury). Der Jury gehören maximal 10 Personen mit Vertretern der folgenden Institutionen an: - Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen - Allgemeiner Deutscher Automobilclub - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club - Arbeitsgemeinschaft der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Städte - Verkehrsclub Deutschland - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen - Verband der Wohnungswirtschaft - Vertreter aus Wissenschaft und Lehre - Wissenschaftlicher Beirat des Zukunftsnetz Mobilität NRW Weiterhin werden an den Jury-Sitzungen beratend teilnehmen: - Bezirksregierungen - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung - Zukunftsnetz Mobilität NRW Das Beurteilungsgremium wird die eingereichten Unterlagen nach den folgenden Kriterien bewerten: - Zielsetzung des Modellvorhabens - Grad der Angebotsverbesserung und Verbesserung der Erschließungsqualität im ÖV-System (u.a. Mehrleistung) - Wirkung auf den spezifischen Flächenverbrauch einzelner Verkehrsmittel - Bürgerbeteiligung / Kundenorientierung - Größe und Dichte des Planungsraums (Einwohner) - Innovationsgrad - Wirtschaftlichkeit (Kosten in Relation zur Projektwirkung) - Konzept zur Fortführung des Modellvorhabens - Übertragbarkeit auf andere Städte und Gemeinden - Kommunikations- und Marketingkonzept - Wirkungskontrolle und Evaluationskonzept 8. Einzureichende Unterlagen in Stufe 1 - Luftbild (M 1:500) des Plangebiets - Fotos vom aktuellen Zustand exemplarischer Straßen des Plangebiets - Darstellung der aktuellen Erschließungssituation (ÖV/IV/Nahmobilität) - Planung der künftigen Erschließung (ÖV/IV/Nahmobilität) - Kostenplanung aufgeschlüsselt nach Arbeitspaketen - Quartiersbezogene Plan ung in Bezug auf den öffentlichen R aum und den (ruhenden) Verkehr - Erläuterungsbogen mit Darstellung der Idee, der Einbindung des Quartiers in die Gesamtstadt und der Aspekte der Mobilitätsangebotsgestaltung (Verkehrsmittel, Takte, Bedienzeiten, Tarif) für unterschiedliche Nutzergruppen, der Lösung für entnommene und geänderte Nutzungen ( Parkplätze, Umwidmungen), der Bürger-/Akteursbeteiligung - LoI/LoS des ÖPNV -Aufgabenträgers und der notwendigen Projektbeteiligten (bspw. Bürgerbusverein, etc.) - Erklärung über die Bereitschaft, die Idee direkt im Anschluss an die 2. Wettbewerbsstufe umzusetzen (Beschluss Verwaltungsvorstand und/oder Verkehrsausschuss oder Rat) Projektskizzen sind zu richten an: BessereStadtMobilitaet@vm.nrw.de. Kontakt: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat IV B 3 – Mobilitätsmanagement, kommunale Mobilitätskonzepte Stadttor 1 40219 Düsseldorf Fragen richten Sie bitte an: BessereStadtMobilitaet@vm.nrw.de.
Anlage 3 - A-R-0008-2021
7367 Zeichen
Antrag an den Rat A-/0008/2021
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Landeswettbewerb
„Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung stellt den Förderantrag zum Lan deswettbewerb
„Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ für das Projekt „Neue
Mobilität im Nebenzentrum Handorf zur Entlastung de r Innenstadt“ beim
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „N eue Mobilität im
Nebenzentrum Handorf zur Entlastung der Innenstadt“ zusammen mit der
Stadt Telgte anzumelden. Hierzu nimmt sie Kontakt mit der Stadt Telgte auf.
Begründung:
Der Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung begründet sich in der Antragsfrist zur
Abgabe einer umfangreichen Projektskizze in der ers ten Stufe des zweistufigen
Wettbewerbsverfahrens für das Modellvorhaben bis zu m 16.4.2021 beim Ministerium
für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher ist Eile geboten.
1 Die Stadt soll wieder zu einem lebenswerten und a ttraktiven Aufenthalts- und
Erlebnisraum werden, der für alle erreichbar bleibt . Dazu wollen wir einen
Paradigmenwechsel einleiten, der eine deutliche Red uzierung des
motorisierten Individualverkehrs zum Ziel hat. Glei chzeitig werden wir den
umweltverträglichen und platzeffizienteren Verkehr durch Bus, Bahn, Fahrrad
und Fußgänger*innen fördern. Wir setzen uns für ein e weitgehend autofreie
Altstadt ein. Wir schaffen die Voraussetzungen, die Pendlerströme in Münster
z.B. von Handorf zum HBF und zur Innenstadt, aber a uch bei den
Quellverkehren zum Umstieg auf nachhaltige, sichere und klimaschonende
Verkehrsmittel, als auch den Fußverkehr zu bewegen.
Die Klimakrise verlangt eine Mobilitätswende und ei n Umdenken. Die große
Zahl an Autos in der Stadt, v.a. durch die motorisi erten Pendlerströme und
immer mehr parkende Autos in den Stadtvierteln beei nträchtigen die
Lebensqualität. Wir wollen Schritt für Schritt umst euern und haben dabei die
2. Februar 2021
Alternativen im Blick. Hierbei soll nicht nur der M odal-Split gefördert werden,
sondern es soll auch versucht werden, Verkehre erst gar nicht entstehen zu
lassen.
Über preisgünstige Angebote und eine Beschleunigung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet sowie mit einer massiven
Förderung des Radverkehrs bieten wir vielfältige Al ternativen für den Pkw-
Verkehr und schaffen so eine echte Verkehrswende.
Notwendig für den Klimaschutz und eine flächenschon ende
Verkehrsentwicklung ist die Stärkung des ÖPNV und d es SPNV sowie die
bessere Vernetzung der umweltfreundlichen Verkehrst räger.
Berufspendler*innen und dem Freizeitverkehr müssen attraktive, zügige und
verlässliche Alternativen zum Umstieg vorfinden. Fü r das Münsterland ist
insbesondere der Umstieg der PKW-Pendler*innen auf den Umweltverbund die
entscheidende Voraussetzung um die selbstgesteckten Klimaziele zu
erreichen.
Der Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“
bietet für diese städtischen Vorhaben mit seiner Förderung eine große
Chance. Der landesweite Wettbewerb hat das Ziel, Städte bei der Umsetzung
von innovativen und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des
urbanen Mobilitätssystems zu unterstützen. Im Modellvorhaben sollen Wege
aufgezeigt werden, wie die Mobilität in Innenstädten, Nebenzentren und
Wohnquartieren verbessert werden kann. Es sollen bessere Angebote
geschaffen werden, bei denen Menschen gemäß den eigenen Vorstellungen
mobil sind – individuell und flexibel. Dabei sollen in einem ersten Schritt echte
Alternativen zur motorisierten Individualmobilität entwickelt werden, um im
nächsten Schritt die Voraussetzungen für eine Reduktion des spezifischen
Flächenbedarfs dieses Verkehrs zu schaffen. Es sind intelligente ganzheitliche
Konzepte erforderlich, um den unterschiedlichen Mobilitätsinteressen zu
entsprechen.
Die Vielfalt, Qualität, Verlässlichkeit und Flexibilität von Mobilitätsangeboten
soll steigen. Hierzu können bspw. die Nahmobilität gestärkt und das ÖPNV-
System mit bedarfsgesteuerten Verkehren oder anderen Bedienformen
verbessert und/oder durch Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln bzw.
Mobilitätsangeboten (z.B. Carsharing, Bikesharing, Mikromobilität etc.)
verknüpft werden. Ergänzend können neue Ansätze für die Citylogistik
einbezogen werden. Zudem soll der motorisierte Individualverkehr
angemessen einbezogen werden.
Im Zuwendungszweck des Landeswettbewerbs wird deutlich, wie gut sich
dieses Förderprogramm eignet, das Nebenzentrum Handorf beispielhaft für
alle anderen Nebenzentren zu entwickeln; eine gute Übertragbarkeit für
andere urbane Zentren ist in vielen Punkten möglich.
Unter anderem sollen
Mobilitätslösungen jenseits des motorisierten Individualverkehrs, die an
den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert sind, entwickelt
werden
Eine bessere Erreichbarkeit der Innenstädte, Nebenzentren oder
Wohnquartiere durch den ÖPNV/die Nahmobilität,
Eine Vergrößerung der Vielfalt von Mobilitätsangeboten,
Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Klimagasen und Lärm,
sukzessive Reduktion des spezifischen Fläschenverbrauchs des
Verkehrs
Darüber hinaus sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Vernetzung mit der Region / Stadt-Umland-Verkehre,
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie ggf. weiterer Akteure an
Planung und Umsetzung,
Möglichkeit der Fortführung des Modellvorhabens über den
Finanzierungszeitraum hinaus
2. Es sollen insbesondere Projekte im urbanen Raum gefördert werden, der
Fokus liegt auf Innenstädten. Auch Projekte in Nebe nzentren und
Wohnquartieren sind denkbar, wenn sie entweder zu e iner relevanten
Reduktion des Flächenverbrauchs für den Verkehr bei tragen oder von
vornherein reduzierte Flächen für den motorisierten Individualverkehr
bereitstellen (Neuentwicklung). Daher ist das Koope rationsprojekt der
Städte Münster und Telgte hervorragend geeignet, da hier bereits vor
Jahrzehnten ein erhöhter Verkehrsbedarf festgestellt wurde. Auch wenn
dies nicht im direkten Gebiet der Münsteraner Innen stadt liegt, wird die
urbane Mobilität im Münsteraner Stadtzentrum maßgeb lich von der
Stadt-Umland-Pendel-Beziehungen beeinflusst. Eine r eine
Umgestaltung des Stadtzentrums, ohne Schaffung der Erreichbarkeit der
Stadt mit alternativen Verkehrsmitteln, wird daher absehbar nicht zu
einer nachhaltigen Verkehrswende führen. Die im Rahmen der aktuellen
Debatte um die Mobilitätswende häufig nahegelegte U nterscheidung
zwischen dem urbanen Raum, in dem es einfacher mögl ich ist,
individuellen Pkw-Verkehr zu ersetzen und dem ländlichen Raum, in dem
dies auf Grund der suburbanen Siedlungsstruktur weniger leicht möglich
ist, bedarf ambitionierten Modelprojekten, um Lösun gsansetze zu
evaluieren. Im Landes Wettbewerb „ Mobil.NRW – Mobilität in
lebenswerten Städten“ sehen wir eine hervorragende Möglichkeit
diese Fragen zu klären.
gez. gez. gez.
Christoph Kattentidt Mathias Kersting Tim Pasch
Sylvia Rietenberg und Fraktion Helene Goldbeck
und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (13)
- Bremer Straße
- Schillerstraße
- Bahnhofstraße
- Wolbecker Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Nieberdingstraße
- Eulerstraße
- Hansaring
- Bremer Platz
- Berliner Platz
- Engelenschanze
- Loddenheide
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0099/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.02.2021
- Erstellt
- 22.01.2021 12:24