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AN/1963/2023

Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) 09.11.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.11.2023, TOP 1.6

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

2662 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1963/2023
Stand: 08.07.2025 
Sachstandsbericht  
Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen, um zu ermit-
teln, ob ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Bepreisung der Zufahrt in die Innenstadt 
nach dem Beispiel anderer europäischer Städte etabliert werden kann. 
Die Machbarkeitsstudie soll folgende Aspekte umfassen: 
1. Eine Analyse der Verkehrssituation in Köln, einschließlich Verkehrsströmen, Stauzei-
ten und Umweltauswirkungen. 
2. Die Bewertung von erfolgreichen Steuerungssystemen in anderen Städten weltweit, 
um bewährte Praktiken zu identifizieren. 
3. Die Untersuchung der technischen Machbarkeit eines Steuerungssystems, einschließ-
lich der erforderlichen Infrastruktur und Technologie. 
4. Eine finanzielle Analyse, um die potenziellen Einnahmen aus einem Steuerungssys-
tem zu schätzen und deren Verwendungsmöglichkeiten zu bewerten. 
5. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Kölns, Wirtschaft und weitere relevanter 
Interessengruppen, um ihre Meinungen und Bedenken zu berücksichtigen. 
Finanzierung: 
Die Finanzierung erfolgt aus dem politischen Veränderungsnachweis der Haushaltsjahre 
2023/24 - Teilplan 1201 „Machbarkeitsstudie Zufahrtssteuerung Innenstadt”. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der vorliegende Beschluss befasst sich im Kern damit, die Möglichkeiten einer Zufahrtssteue-
rung in die Innenstadt auf öffentlich gewidmeten Straßen über Bepreisung aufzuzeigen. 
Die Fachverwaltung hat sich mit Unterstützung des Amtes für Vergabe, Recht und Versiche-
rungen der Frage gestellt, ob das deutsche Rechtssystem eine Bepreisung zulässt. 
Nach § 14 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

2 
 
bedarf die Erhebung von Gebühren für die Ausübung des Gemeingebrauchs einer besonde-
ren gesetzlichen Regelung. Gemeingebrauch meint schlicht das Fahren und Parken auf öf-
fentlichen Straßen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es beispielsweise für die Lkw-Maut auf 
Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen gibt es so 
eine Grundlage dagegen nicht.  
Eine Gebührenerhebung ist nicht möglich. 
Nächste Schritte: 
Zunächst ist politisch auf die Entscheidungsträger bei Bund und Land einzuwirken, um eine 
rechtliche Grundlage zu schaffen. 
Bis dahin wird die Verwaltung auch aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage die 
Vergabe einer Machbarkeitsstudie zurückstellen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
22. Oktober 2027

Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

4134 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.11.2023 
 
AN/1963/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
 
Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Verkehrs-
ausschusses am 21.11.2023 auf die Tagesordnung zu setzen:  
 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen, um zu er-
mitteln, ob ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Bepreisung der Zufahrt in die Innen-
stadt nach dem Beispiel anderer europäischer Städte etabliert werden kann. 
Die Machbarkeitsstudie soll folgende Aspekte umfassen: 
1. Eine Analyse der Verkehrssituation in Köln, einschließlich Verkehrsströmen, Stauzei-
ten und Umweltauswirkungen. 
2. Die Bewertung von erfolgreichen Steuerungssystemen in anderen Städten weltweit, 
um bewährte Praktiken zu identifizieren. 
3. Die Untersuchung der technischen Machbarkeit eines Steuerungssystems, ein-
schließlich der erforderlichen Infrastruktur und Technologie. 
4. Eine finanzielle Analyse, um die potenziellen Einnahmen aus einem Steuerungssys-
tem zu schätzen und deren Verwendungsmöglichkeiten zu bewerten. 
5. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Kölns, Wirtschaft und weitere relevan-
ter Interessengruppen, um ihre Meinungen und Bedenken zu berücksichtigen. 
Finanzierung: 
Die Finanzierung erfolgt aus dem politischen Veränderungsnachweis der Haushaltsjahre 
2023/24 - Teilplan 1201 „Machbarkeitsstudie Zufahrtssteuerung Innenstadt”. 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
 
Köln ist eine wunderschöne Stadt mit einer reichen Geschichte, einer lebendigen Kultur-
szene und einer starken Wirtschaft. Jedoch leiden wir, wie viele andere Großstädte auch, un-
ter Verkehrsproblemen, die sich negativ auf unsere Lebensqualität und die Umwelt auswir-
ken. Staus, Luftverschmutzung und Lärm sind alltägliche Herausforderungen, mit denen un-
sere Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind. Andere Großstädte wie Mailand, Stockholm 
oder London haben in den vergangenen Jahren bereits entscheidende Schritte eingeleitet, 
um diese Probleme anzugehen und zu lösen. In Stockholm fließen sämtliche Einnahmen der 
Staubepreisung in den Ausbau und die Kostenvergünstigung des ÖPNV. In London ist der 
Verkehr seit der Einführung einer Staubepreisung insgesamt um 27% zurückgegangen, wäh-
rend der Fahrradverkehr um 66% zugenommen hat.  Anhand dieser und weiteren Best Prac-
tices, wie etwa der Umweltplakette in Paris, hätte die Einführung eines Steuerungsinstru-
mentes in Köln das Potenzial, unsere Stadt nachhaltig zu verbessern, Verkehrsprobleme zu 
lösen und die Umweltqualität zu steigern. Durch eine Machbarkeitsstudie soll ermittelt wer-
den, welche Potenziale und Nachteile die Einführung eines Steuerungssystems für die In-
nenstadt hätte. 
  
Wichtig dabei ist, zu prüfen, wie ein Steuerungsinstrument fair und sozialverträglich gestaltet 
werden kann. Ein richtiges Steuerungsinstrument schafft Gerechtigkeit, da die verursachten 
externen Kosten durch Bau und Unterhalt von Straßen und Parkplätzen, Lärm- und Luftver-
schmutzung nutzergetragen sind, ohne dabei Gruppen wie z.B. Menschen mit eingeschränk-
ter Mobilität, Geringverdienende, Handwerker*innen, Pflegedienstleister*innen und Logistik 
zu belasten. 
 
Die Stadt befindet sich in einem Klima-Notstand und vor diesem Hintergrund ist es entschei-
dend, dass wir die Möglichkeit eines Steuerungsinstrumentes prüfen und die Machbarkeits-
studie in Auftrag geben, um zukünftige gemeinsam faktenbasierte Entscheidungen treffen zu 
können. 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Lino Hammer       gez. Niklas Kienitz 
Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1963/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
Datum
09.11.2023
Erstellt
09.11.2023 11:33