Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt
Gem. Antrag nach § 3 (Volt) AN/1963/2023 vom 09.11.2023
Stand: Am 21.11.2023 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer AN/1963/2023 Stand: 08.07.2025 Sachstandsbericht Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen, um zu ermit- teln, ob ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Bepreisung der Zufahrt in die Innenstadt nach dem Beispiel anderer europäischer Städte etabliert werden kann. Die Machbarkeitsstudie soll folgende Aspekte umfassen: 1. Eine Analyse der Verkehrssituation in Köln, einschließlich Verkehrsströmen, Stauzei- ten und Umweltauswirkungen. 2. Die Bewertung von erfolgreichen Steuerungssystemen in anderen Städten weltweit, um bewährte Praktiken zu identifizieren. 3. Die Untersuchung der technischen Machbarkeit eines Steuerungssystems, einschließ- lich der erforderlichen Infrastruktur und Technologie. 4. Eine finanzielle Analyse, um die potenziellen Einnahmen aus einem Steuerungssys- tem zu schätzen und deren Verwendungsmöglichkeiten zu bewerten. 5. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Kölns, Wirtschaft und weitere relevanter Interessengruppen, um ihre Meinungen und Bedenken zu berücksichtigen. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus dem politischen Veränderungsnachweis der Haushaltsjahre 2023/24 - Teilplan 1201 „Machbarkeitsstudie Zufahrtssteuerung Innenstadt”. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der vorliegende Beschluss befasst sich im Kern damit, die Möglichkeiten einer Zufahrtssteue- rung in die Innenstadt auf öffentlich gewidmeten Straßen über Bepreisung aufzuzeigen. Die Fachverwaltung hat sich mit Unterstützung des Amtes für Vergabe, Recht und Versiche- rungen der Frage gestellt, ob das deutsche Rechtssystem eine Bepreisung zulässt. Nach § 14 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 2 bedarf die Erhebung von Gebühren für die Ausübung des Gemeingebrauchs einer besonde- ren gesetzlichen Regelung. Gemeingebrauch meint schlicht das Fahren und Parken auf öf- fentlichen Straßen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es beispielsweise für die Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen gibt es so eine Grundlage dagegen nicht. Eine Gebührenerhebung ist nicht möglich. Nächste Schritte: Zunächst ist politisch auf die Entscheidungsträger bei Bund und Land einzuwirken, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Bis dahin wird die Verwaltung auch aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zurückstellen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 22. Oktober 2027 -
Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.11.2023 AN/1963/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 21.11.2023 Machbarkeitsstudie zur Steuerung der Zufahrt in die Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Verkehrs- ausschusses am 21.11.2023 auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen, um zu er- mitteln, ob ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Bepreisung der Zufahrt in die Innen- stadt nach dem Beispiel anderer europäischer Städte etabliert werden kann. Die Machbarkeitsstudie soll folgende Aspekte umfassen: 1. Eine Analyse der Verkehrssituation in Köln, einschließlich Verkehrsströmen, Stauzei- ten und Umweltauswirkungen. 2. Die Bewertung von erfolgreichen Steuerungssystemen in anderen Städten weltweit, um bewährte Praktiken zu identifizieren. 3. Die Untersuchung der technischen Machbarkeit eines Steuerungssystems, ein- schließlich der erforderlichen Infrastruktur und Technologie. 4. Eine finanzielle Analyse, um die potenziellen Einnahmen aus einem Steuerungssys- tem zu schätzen und deren Verwendungsmöglichkeiten zu bewerten. 5. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Kölns, Wirtschaft und weitere relevan- ter Interessengruppen, um ihre Meinungen und Bedenken zu berücksichtigen. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus dem politischen Veränderungsnachweis der Haushaltsjahre 2023/24 - Teilplan 1201 „Machbarkeitsstudie Zufahrtssteuerung Innenstadt”. Begründung: - 2 - Köln ist eine wunderschöne Stadt mit einer reichen Geschichte, einer lebendigen Kultur- szene und einer starken Wirtschaft. Jedoch leiden wir, wie viele andere Großstädte auch, un- ter Verkehrsproblemen, die sich negativ auf unsere Lebensqualität und die Umwelt auswir- ken. Staus, Luftverschmutzung und Lärm sind alltägliche Herausforderungen, mit denen un- sere Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind. Andere Großstädte wie Mailand, Stockholm oder London haben in den vergangenen Jahren bereits entscheidende Schritte eingeleitet, um diese Probleme anzugehen und zu lösen. In Stockholm fließen sämtliche Einnahmen der Staubepreisung in den Ausbau und die Kostenvergünstigung des ÖPNV. In London ist der Verkehr seit der Einführung einer Staubepreisung insgesamt um 27% zurückgegangen, wäh- rend der Fahrradverkehr um 66% zugenommen hat. Anhand dieser und weiteren Best Prac- tices, wie etwa der Umweltplakette in Paris, hätte die Einführung eines Steuerungsinstru- mentes in Köln das Potenzial, unsere Stadt nachhaltig zu verbessern, Verkehrsprobleme zu lösen und die Umweltqualität zu steigern. Durch eine Machbarkeitsstudie soll ermittelt wer- den, welche Potenziale und Nachteile die Einführung eines Steuerungssystems für die In- nenstadt hätte. Wichtig dabei ist, zu prüfen, wie ein Steuerungsinstrument fair und sozialverträglich gestaltet werden kann. Ein richtiges Steuerungsinstrument schafft Gerechtigkeit, da die verursachten externen Kosten durch Bau und Unterhalt von Straßen und Parkplätzen, Lärm- und Luftver- schmutzung nutzergetragen sind, ohne dabei Gruppen wie z.B. Menschen mit eingeschränk- ter Mobilität, Geringverdienende, Handwerker*innen, Pflegedienstleister*innen und Logistik zu belasten. Die Stadt befindet sich in einem Klima-Notstand und vor diesem Hintergrund ist es entschei- dend, dass wir die Möglichkeit eines Steuerungsinstrumentes prüfen und die Machbarkeits- studie in Auftrag geben, um zukünftige gemeinsam faktenbasierte Entscheidungen treffen zu können. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
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