3017/2018
Jugendwohngruppe Roggendorf Quettinghofstraße 123, Roggendorf, Beantwortung der Anfrage zur Vorlagen-Nummer AN/1249/208
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
7976 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/5111 Vorlagen-Nummer 3017/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Jugendwohngruppe Roggendorf Quettinghofstraße 123, Roggendorf, Anfrage der CDU-Fraktion AN/1249/2018 1. Warum wurde die Bezirksvertretung Chorweiler nicht im Vorfeld über die Einrichtung dieser Wohngruppe Informiert und wie sieht das Konzept aus? Für die über 1.000 in Heimeinrichtungen untergebrachten Kölner Kinder und Jugendlichen bedarf es einer Vielzahl von Wohngruppenangeboten in und außerhalb von Köln. Die Eröffnung einer unselb- ständigen Wohngruppe oder eines ambulanten Dienstes einer Einrichtung bedarf im Rahmen der Trägerautonomie keiner Genehmigung durch das örtliche Jugendamt. Die Vereinbarung einer sol- chen Leistung, des Entgelts und der Qualitätsentwicklung mit dem Träger ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Konzeptionell handelt es sich bei der Jugendwohngruppe Roggendorf um ein pädagogisches Ange- bot für männliche Jugendliche im Aufnahmealter von 13 bis 17 Jahren. Das Angebot zielt auf junge Menschen, für die bisher kein passgenaues Jugendhilfeangebot gefunden werden konnte. Die jungen Menschen leben teilweise in ständiger Gefährdung und sind häufig mit mehreren Herausforderungen zeitgleich konfrontiert. Einige haben keinen festen Ort, an dem sie sich „Zuhause“ fühlen. Sie konnten teilweise keine verlässlichen Beziehungen erleben und haben Gewalt- und Missbrauchserfahrung. Häufig verweigern sie den Schulbesuch und fallen aufgrund ihres Verhaltens auf. Sie können nur be- dingt an den gesellschaftlichen Möglichkeiten teilhaben. Beziehungen zu ihren Eltern sind meist prob- lembelastet und werden nicht als „sicherer Hafen“ empfunden. Die jungen Menschen sind häufig aus ihrem Elternhaus geflüchtet oder aus verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen entlassen worden und haben für sich eigene Strategien zum „Überleben“ entwickelt. Häufig sind sie mit den Anforderungen der Regelwohngruppen überfordert und lehnen diese bewusst ab. Sie verhalten sich oft ablehnend und misstrauisch gegenüber Unterstützungsangeboten und es scheint so, als seien die jungen Men- schen und das System der Jugendhilfe aneinander gescheitert. Rechtsgrundlage:: Rechtsgrundlage für die Aufnahme ist § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und § 41 SGB VIII. Der Personalschlüssel für die erzieherische Betreuung enthält 10,75 Fachkraftstellen. Es werden 4 Plätze vorgehalten, perspektivisch maximal 6 Plätze. Wesentliche Zielsetzungen: - Das Ankommen und die Anbindung des Jugendlichen an das Angebot - Versorgung und Schutz, pädagogische Betreuung - Verbesserung der individuellen Lebensbedingungen - Aufbau einer belastbaren Beziehung zur gemeinsamen Entwicklung einer passgenauen und geeigneten Hilfe 2 - Erlernen eines konstruktiven Umgangs mit der eigenen Lebensbiografie - Aufbau stabiler und unterstützender Beziehungen im näheren Umfeld des jungen Menschen - Unterstützung bei einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung - Unterstützung bei der Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive - Unterstützung bei dem Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten - Das Erlernen von Sozialkompetenz und der Umgang mit Konflikten - Schulische und berufliche Integration - Verselbstständigung/Überleitung in eine eigene Wohnung - Vermittlung/Überleitung in ein anderes Hilfsangebot - Unterstützung bei der Entwicklung eines individuellen Lebensentwurfs, der auf eine persönliche Akzeptanz des Jugendlichen trifft und gleichzeitig auf den gesetzlichen Normen beruht. Aufnahmevoraussetzungen: - Der Jugendliche entscheidet sich freiwillig für die Maßnahme - Ein alternatives Hilfsangebot steht nicht zur Verfügung Ausschlussgründe: - Jugendliche mit einer schwerwiegenden, akuten, unbehandelten psychischen Erkrankung, die die erzieherische Wirksamkeit/Einflussnahme von vornherein unwahr- scheinlich erscheinen lässt - Jugendliche, die sich in einer akut psychiatrischen Krise befinden, die einer stationären, psychiatrischen Behandlung bedürfen - Jugendliche mit einer schweren Intelligenzminderung, die die Zusammenarbeit nicht er- möglicht Jugendliche mit einer Abhängigkeitserkrankung. Das Team der Jugendwohngruppe arbeitet im Bezugsbetreuersystem partizipativ und an den Rechten der jungen Menschen orientiert, in einer verlässlichen Tagesstruktur, die auf Freiwilligkeit beruht. Das Angebot sieht konzeptionell keine Unterbringung im Kontext von frei- heitsentziehenden Maßnahmen vor Aufnahmevoraussetzungen sind insbesondere, dass der Jugendliche sich freiwillig für die Maßnahme entscheidet und ein alternatives Hilfsangebot nicht zur Verfügung steht. 2. Wann wurde geplant bzw. wie kam es dazu, dass dieses Gebäude für die Nutzung angemietet wurde und wie wurde die Situation vor Ort im Vorfeld eingeschätzt? Über welchen Zeitraum läuft die Anmietung? Ende 2015 wurde die Immobilie seitens der Eigentümerfamilie der Stadt Köln zur Anmietung angebo- ten. Das Angebot wurde zunächst vom Amt für Wohnungswesen auf Verwendungsmöglichkeit, da- mals Flüchtlingsunterbringung, geprüft und aufgrund unzureichender Größe an die Kinder- und Ju- gendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln (Ki d S) weitergeleitet. Hinsichtlich Zustand, Lage, Größe, Raumaufteilung sowie der Anzahl an Schlafräumen und Bädern bot das Haus eine gute bauliche Grundlage zur Unterbringung einer Wohngruppe. Nach intensiver Prüfung und Klärung der baulichen Möglichkeiten wurde zum 01.08.2016 durch die Fachdienststelle, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, das Objekt für zunächst 5 + 5 Jahre für die Un- terbringung einer KidS-Wohngruppe angemietet. 3 3. Wie sieht der Betreuungsschlüssel für eine solche Wohngruppe normalerweise aus? Der Betreuungsschlüssel bewegt sich für eine solche Wohngruppe zwischen 1: 0,5 und 1: 0,75 4. Wo ist bisher mit welchem Erfolg dieses Konzept umgesetzt worden und wer hat entschieden diese Konzept für den Standort umzusetzen? Wohngruppen dieser Art, in denen Kinder und Jugendliche mit Bedarf an Hilfen zur Erziehung und oft gleichzeitig einem Anspruch auf Eingliederungshilfe (aufgrund einer seelischen Behinderung) betreut werden, werden von vielen Trägern und Einrichtungen an vielen Orten in Köln und außerhalb Kölns betrieben. Es handelt sich dabei um Regelleistungen nach dem SGB VIII. Solche Wohngruppen sind erforderlich, um die entsprechenden Hilfen für Kinder und Jugendliche insbesondere mit hohem Be- treuungsbedarf leisten zu können. Dies geschieht durchaus mit sichtbarem Erfolg. Trotzdem sind auf- grund gesellschaftlicher Entwicklung und Veränderung in den Bedarfen immer wieder Verbesserun- gen in den Konzepten notwendig. Diese bestehen hier in eine sehr intensiven Betreuung, die durch einen überdurchschnittlich hohen Betreuungsschlüssel und gleichzeitig einer geringen Platzzahl er- möglicht wird. Gleichwohl kommt es bei jeder neu eingerichteten Gruppe dieser Art regelmäßig zu Anfangsschwierigkeiten, die sich genauso regelmäßig nach einiger Zeit wieder geben, da sich die pädagogische Tagesstrukturierung und die Abläufe im Zusammenleben einspielen müssen. Das Ju- gendamt und die Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln haben sich dafür ent- schieden, dieses Konzept an diesem Standort umzusetzen. 5. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für dieses Projekt (Umbaukosten, Mietkosten, Personal- kosten, Kosten zur Deckung der durchgeführten Beschädigungen)? Für die Umbauten und Herrichtungskosten wurden rd. 100.000 EUR investiert. Die Beschädigungen betragen ca. 12.000 EUR. Die monatlichen Mietkosten belaufen sich auf rd. 4.600 EUR (Kaltmiete für 417 qm). Die Aufwendungen für das Personal richten sich rechtskonform nach dem TVöD Sozial- und Erzie- hungsdienst.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Quettinghofstraße 123
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Details
- Aktenzeichen
- 3017/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.09.2018
- Erstellt
- 11.09.2018 15:42