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3017/2018

Jugendwohngruppe Roggendorf Quettinghofstraße 123, Roggendorf, Beantwortung der Anfrage zur Vorlagen-Nummer AN/1249/208

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 13.09.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7976 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/5111 
 
Vorlagen-Nummer 
 3017/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
 
Jugendwohngruppe Roggendorf Quettinghofstraße 123, Roggendorf, 
Anfrage der CDU-Fraktion AN/1249/2018 
1. Warum wurde die Bezirksvertretung Chorweiler nicht im Vorfeld über die Einrichtung dieser 
Wohngruppe Informiert und wie sieht das Konzept aus? 
 
Für die über 1.000 in Heimeinrichtungen untergebrachten Kölner Kinder und Jugendlichen bedarf es 
einer Vielzahl von Wohngruppenangeboten in und außerhalb von Köln. Die Eröffnung einer unselb-
ständigen Wohngruppe oder eines ambulanten Dienstes einer Einrichtung bedarf im Rahmen der 
Trägerautonomie keiner Genehmigung durch das örtliche Jugendamt. Die Vereinbarung einer sol-
chen Leistung, des Entgelts und der Qualitätsentwicklung mit dem Träger ist Geschäft der laufenden 
Verwaltung. 
 
Konzeptionell handelt es sich bei der Jugendwohngruppe Roggendorf um ein pädagogisches Ange-
bot für männliche Jugendliche im Aufnahmealter von 13 bis 17 Jahren. Das Angebot zielt auf junge 
Menschen, für die bisher kein passgenaues Jugendhilfeangebot gefunden werden konnte. Die jungen 
Menschen leben teilweise in ständiger Gefährdung und sind häufig mit mehreren Herausforderungen 
zeitgleich konfrontiert. Einige haben keinen festen Ort, an dem sie sich „Zuhause“ fühlen. Sie konnten 
teilweise keine verlässlichen Beziehungen erleben und haben Gewalt- und Missbrauchserfahrung. 
Häufig verweigern sie den Schulbesuch und fallen aufgrund ihres Verhaltens auf. Sie können nur be-
dingt an den gesellschaftlichen Möglichkeiten teilhaben. Beziehungen zu ihren Eltern sind meist prob-
lembelastet und werden nicht als „sicherer Hafen“ empfunden. Die jungen Menschen sind häufig aus 
ihrem Elternhaus geflüchtet oder aus verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen entlassen worden und 
haben für sich eigene Strategien zum „Überleben“ entwickelt. Häufig sind sie mit den Anforderungen 
der Regelwohngruppen überfordert und lehnen diese bewusst ab. Sie verhalten sich oft ablehnend 
und misstrauisch gegenüber Unterstützungsangeboten und es scheint so, als seien die jungen Men-
schen und das System der Jugendhilfe aneinander gescheitert.  
 
 
Rechtsgrundlage:: 
Rechtsgrundlage für die Aufnahme ist  § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und § 41 SGB 
VIII. Der Personalschlüssel für die erzieherische Betreuung enthält 10,75 Fachkraftstellen. Es werden 
4 Plätze vorgehalten, perspektivisch maximal 6 Plätze.  
 
 
Wesentliche Zielsetzungen: 
- Das Ankommen und die Anbindung des Jugendlichen an das Angebot  
- Versorgung und Schutz,  pädagogische Betreuung  
- Verbesserung der individuellen Lebensbedingungen  
- Aufbau einer belastbaren Beziehung zur gemeinsamen Entwicklung einer  
  passgenauen  und geeigneten Hilfe

2 
 
- Erlernen eines konstruktiven Umgangs mit der eigenen Lebensbiografie 
- Aufbau stabiler und unterstützender Beziehungen im näheren Umfeld des jungen  
  Menschen  
- Unterstützung bei einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung  
- Unterstützung bei der Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive  
- Unterstützung bei dem Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten  
- Das Erlernen von Sozialkompetenz und der Umgang mit Konflikten  
- Schulische und berufliche Integration  
- Verselbstständigung/Überleitung in eine eigene Wohnung  
- Vermittlung/Überleitung in ein anderes Hilfsangebot  
- Unterstützung bei der Entwicklung eines individuellen Lebensentwurfs, der auf eine   
  persönliche Akzeptanz des Jugendlichen trifft und gleichzeitig auf den gesetzlichen  
  Normen beruht. 
Aufnahmevoraussetzungen:  
- Der Jugendliche entscheidet sich freiwillig für die Maßnahme  
- Ein alternatives Hilfsangebot steht nicht zur Verfügung  
 
 
Ausschlussgründe:  
 
- Jugendliche mit einer schwerwiegenden, akuten, unbehandelten psychischen  
Erkrankung, die die erzieherische Wirksamkeit/Einflussnahme von vornherein unwahr-
scheinlich erscheinen lässt  
- Jugendliche, die sich in einer akut psychiatrischen Krise befinden, die einer   
stationären, psychiatrischen Behandlung bedürfen  
- Jugendliche mit einer schweren Intelligenzminderung, die die Zusammenarbeit nicht er-
möglicht Jugendliche mit einer Abhängigkeitserkrankung.  
 
 
Das Team der Jugendwohngruppe arbeitet im Bezugsbetreuersystem  
partizipativ und an den Rechten der jungen Menschen orientiert,  in einer verlässlichen Tagesstruktur, 
die auf Freiwilligkeit beruht. Das Angebot sieht konzeptionell keine Unterbringung im Kontext von frei-
heitsentziehenden Maßnahmen vor 
 
 
Aufnahmevoraussetzungen sind insbesondere, dass der Jugendliche sich freiwillig für die Maßnahme 
entscheidet und ein alternatives Hilfsangebot nicht zur Verfügung steht.  
 
 
2. Wann wurde geplant bzw. wie kam es dazu, dass dieses Gebäude für die Nutzung angemietet 
wurde und wie wurde die Situation vor Ort im Vorfeld eingeschätzt? Über welchen Zeitraum 
läuft die Anmietung? 
 
 
Ende 2015 wurde die Immobilie seitens der Eigentümerfamilie der Stadt Köln zur Anmietung angebo-
ten. Das Angebot wurde zunächst vom Amt für Wohnungswesen auf Verwendungsmöglichkeit, da-
mals Flüchtlingsunterbringung, geprüft und aufgrund unzureichender Größe an die Kinder- und Ju-
gendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln (Ki d S) weitergeleitet.  
 
Hinsichtlich Zustand, Lage, Größe, Raumaufteilung sowie der Anzahl an Schlafräumen und Bädern 
bot das Haus eine gute bauliche Grundlage zur Unterbringung einer Wohngruppe. Nach intensiver 
Prüfung und Klärung der baulichen Möglichkeiten wurde zum 01.08.2016 durch die Fachdienststelle, 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, das Objekt für zunächst 5 + 5 Jahre für die Un-
terbringung einer KidS-Wohngruppe angemietet.

3 
 
 
3. Wie sieht der Betreuungsschlüssel für eine solche Wohngruppe normalerweise aus? 
 
Der Betreuungsschlüssel bewegt sich für eine solche Wohngruppe zwischen 1: 0,5 und 1: 
0,75  
 
4. Wo ist bisher mit welchem Erfolg dieses Konzept umgesetzt worden und wer hat entschieden 
diese Konzept für den Standort umzusetzen? 
 
 
Wohngruppen dieser Art, in denen Kinder und Jugendliche mit Bedarf an Hilfen zur Erziehung und oft 
gleichzeitig einem Anspruch auf  Eingliederungshilfe (aufgrund einer seelischen Behinderung) betreut 
werden, werden von vielen  Trägern und Einrichtungen an vielen Orten in Köln und außerhalb Kölns 
betrieben. Es handelt sich dabei um Regelleistungen nach dem SGB VIII. Solche Wohngruppen sind 
erforderlich, um die entsprechenden Hilfen für Kinder und Jugendliche insbesondere mit hohem Be-
treuungsbedarf leisten zu können. Dies geschieht durchaus mit sichtbarem Erfolg. Trotzdem sind auf-
grund gesellschaftlicher Entwicklung und Veränderung in den Bedarfen immer wieder Verbesserun-
gen in den Konzepten notwendig. Diese bestehen hier in eine sehr intensiven Betreuung, die durch 
einen überdurchschnittlich hohen Betreuungsschlüssel und gleichzeitig einer geringen Platzzahl er-
möglicht wird. Gleichwohl kommt es bei jeder neu eingerichteten Gruppe dieser Art regelmäßig zu 
Anfangsschwierigkeiten, die sich genauso regelmäßig nach einiger Zeit wieder geben, da sich die 
pädagogische Tagesstrukturierung und die Abläufe im Zusammenleben einspielen müssen. Das Ju-
gendamt  und die Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln haben sich dafür ent-
schieden, dieses Konzept an diesem Standort  umzusetzen. 
 
 
5. Wie hoch sind die bisherigen Kosten für dieses Projekt (Umbaukosten, Mietkosten, Personal-
kosten, Kosten zur Deckung der durchgeführten Beschädigungen)? 
 
Für die Umbauten und Herrichtungskosten wurden rd. 100.000 EUR investiert. Die Beschädigungen  
betragen ca. 12.000 EUR. Die monatlichen Mietkosten belaufen sich auf rd. 4.600 EUR (Kaltmiete für 
417 qm). 
 
Die Aufwendungen für das Personal richten sich rechtskonform nach dem TVöD Sozial- und Erzie-
hungsdienst.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Quettinghofstraße 123

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Details

Aktenzeichen
3017/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.09.2018
Erstellt
11.09.2018 15:42