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AN/0987/2018

Gefahrenbewertung zum Neubauprojekt am Clarenbachplatz in Köln-Braunsfeld

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 15.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.11.2018, TOP 7.3.28

Anfrage von Herr Kremers/FWK

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Anfrage von Herr Kremers/FWK

3478 Zeichen

in der Bezirksvertretung   
                                                                                Köln-Lindenthal 
   
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rolf Kremers  
c/o Bezirksrathaus, Aachener Str.220,  
50931 Köln 
Tel.:0221/437087 
Mobil: 0151/17536705 
Mail: RolfKremers@netcologne.de 
Köln, den 15.6..2018 
 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal 2.7.2018 
    
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
folgende Anfrage bitte ich auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirks-
vertretung Lindenthal zu setzen: 
Gefahrenbewertung zum Neubauprojekt am Clarenbachplatz in Köln-
Braunsfeld 
Im August 2017 wurde von der Stadt Köln die Baugenehmigung für das Neubaupro-
jekt „Clarenbachplatz“ erteilt. Vorangegangen war ein mehrjähriges Verfahren unter 
Beteiligung interessierter Bürger. Allerdings wurden dabei wichtige Aspekte ausge-
klammert, etwa die Frage, wie gefährlich die Fracht der Güterzüge ist, die künftig 
durch die neuen Häuser fahren sollen. Weges des Bauprojekts am Clarenbachplatz  
herrscht bei vielen Anwohnern große Besorgnis, weil feuergefährliche Gefahrengüter 
zukünftig in einem 160 Meter langen, halboffenen Tunnel mitten durch mehrere 
Wohngebäude und einen Gewerbekomplex rollen. Bei einem Störfall. - etwa bei Ent-
gleisung eines Zuges oder Schäden an den randvoll mit hochentzündlicher Wirbel-
schichtbraunkohle gefüllten Silotanks - könnte es zur Katastrophe kommen. 
Entsprechende Gefahrengutachten sind der Öffentlichkeit und den politischen Gre-
mien nicht bekannt. Auch bleibt die Frage offen, ob neben den vom Bauträger selbst 
bezahlten Sachverständigen auch unabhängige Gutachter gehört wurden. Auch die 
Bezirksregierung Köln meldete inzwischen weiteren Klärungsbedarf an. Derzeit sol-
len dort noch Fragen zum Brandschutz sowie zu Auswirkungen auf Schall und Emis-
sionen geprüft werden. 
Der Kölner Fachjournalist Uwe Herzog ist diesen Fragen ebenfalls nachgegangen 
und kommt zu dem Schluss, dass der künftige Brandschutz im Falle eines Unfalls mit

- 2 - 
 
Gefahrgütern im Wohngebiet am Clarenbachplatz bei derzeitiger Planung an dieser 
Stelle nicht mehr gewährleistet wäre. Es geht im Kern um die Frage, ob hier Neubau-
ten eine ohnehin vorhandene potenzielle Gefahrensituation in unzulässigerweise 
verschärfen. Die Feuerwehr könnte nämlich nach der derzeitigen Planung bei einer 
Leckage eines der Kesselwaggons – anders als bisher – nicht mehr ungehindert an 
den Brandherd gelangen. Sie müsste sich mühsam vom Tunnelende an der Aache-
ner Straße an einen möglichen Brandherd heranarbeiten, der sich innerhalb des 
Tunnels befindet. Bis dieser schließlich erreicht und bekämpft werden kann, könnten 
der Zug oder Teile davon bereits detoniert und in Flammen aufgegangen sein. 
Vor diesem Hintergrund bitten die Freien Wähler um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Liegen der Verwaltung aktuelle Gefahrengutachten zum Brandschutz für das 
Neubaugebiet vor, wenn nicht, wird die Verwaltung ein entsprechendes Gut-
achten erstellen lassen? 
2. Wird die Verwaltung nunmehr eine umfassende Neubewertung der möglichen 
Gefahrensituation, insbesondere des Brandschutzes, vornehmen? Wenn ja, 
mit welchen Konsequenzen und Ergebnissen?  
3. Hält die Verwaltung aufgrund der Gefahrensituation Planungskorrekturen für 
das Neubauprojekt für notwendig? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Rolf Kremers/FWK

Beratungsverlauf (2)

02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.11.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.3.28 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0987/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
15.06.2018
Erstellt
15.06.2018 11:43