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Keine Geschäfte mit Firmen aus Steueroasen
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0484/2024 vom 19.03.2024
Stand: Am 19.03.2024 im Rechnungsprüfungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die der Geschäftsführung des Rechnungsprüfungsausschusses Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.03.2024 AN/0484/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 19.03.2024 Keine Geschäfte mit Firmen aus Steueroasen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsführung des Rechnungsprüfungsausschusses, Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss begrüßt, dass das Land Nordrhein - Westfalen ein Landes-Finanz-Kriminalamt (LFK) aufbaut. Wir bitten die Kämmerei mit dieser Behörde Kontakt aufzunehmen. Dabei soll eine Einladung des LFK in den Ausschuss geprüft werden. 2. Geschäfte mit Firmen, die ihren Geschäftssitz in Steueroasen (Länder und Gebiete mit einem nominalen Ertragssteuersatz kleiner als 9 Prozent) sind rechtlich generell möglich, auch wenn Kommunen anstreben, mit ihrer Vorbildfunktion „leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen“ (SDG 16) zu sein. Deshalb bitten wir die Verwaltung um eine Darstellung, ob mit Richtlinien wie beispielsweise dem PCGK -Kodex derartige Möglichkeiten eingeschränkt werden können. 3. Der Rat der Stadt Köln beurteilt das Thema als sehr brisant und bittet die Verwaltung, dem Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig über laufende Vertragsverhandlungen mit Firmen, die ihren oder den Geschäftssitz eines gem. § 271 HGB mit ihnen verbunden Unternehmens in einer Steueroase haben, zu berichten, soweit es sich um Vertragswerte handelt, die den jeweiligen EU-Schwellenwert um weniger als 10% unterschreiten. Ferner bittet er die Verwaltung, bei europaweiten Ausschreibungen sicherzustellen, dass die Lage des Geschäftssitzes bei der Bewertung Berücksichtigung findet. 4. Bei der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen sollte die Verwaltung immer Einsicht ins Transparenzregister (Bundesanzeiger) nehmen. 5. Über Auffälligkeiten sind der Rat und seine Ausschüsse zu unterrichten. Sollte die Verwaltung mit Unternehmen in Steueroasen doch eine Geschäftsbeziehung anstreben, muss die Verwaltung dem Rat und seinen Ausschüssen einen alternativen Beschlussvorschlag unterbreiten. Begründung: Erfolgt mündlich gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
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