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AN/0484/2024

Keine Geschäfte mit Firmen aus Steueroasen

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 19.03.2024

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 19.03.2024

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2627 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die der Geschäftsführung  
des Rechnungsprüfungsausschusses 
 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.03.2024 
AN/0484/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rechnungsprüfungsausschuss 19.03.2024 
 
Keine Geschäfte mit Firmen aus Steueroasen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsführung des 
Rechnungsprüfungsausschusses, 
 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss begrüßt, dass das Land Nordrhein -
Westfalen ein Landes-Finanz-Kriminalamt (LFK) aufbaut. Wir bitten die 
Kämmerei mit dieser Behörde Kontakt aufzunehmen. Dabei soll eine 
Einladung des LFK in den Ausschuss geprüft werden.  
 
2. Geschäfte mit Firmen, die ihren Geschäftssitz in Steueroasen (Länder und 
Gebiete mit einem nominalen Ertragssteuersatz kleiner als 9 Prozent) sind 
rechtlich generell möglich, auch wenn Kommunen anstreben, mit ihrer 
Vorbildfunktion „leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente 
Institutionen“ (SDG 16) zu sein. Deshalb bitten wir die Verwaltung um eine 
Darstellung, ob mit Richtlinien wie beispielsweise dem PCGK -Kodex 
derartige Möglichkeiten eingeschränkt werden können. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beurteilt das Thema als sehr brisant und bittet die 
Verwaltung, dem Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig über laufende

Vertragsverhandlungen mit Firmen, die ihren oder den Geschäftssitz eines 
gem. § 271 HGB mit ihnen verbunden Unternehmens in einer Steueroase 
haben, zu berichten, soweit es sich um Vertragswerte handelt, die den 
jeweiligen EU-Schwellenwert um weniger als 10% unterschreiten. Ferner 
bittet er die Verwaltung, bei europaweiten Ausschreibungen  sicherzustellen, 
dass die Lage des Geschäftssitzes bei der Bewertung Berücksichtigung 
findet. 
 
4. Bei der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen sollte die Verwaltung immer 
Einsicht ins Transparenzregister (Bundesanzeiger) nehmen.  
 
5. Über Auffälligkeiten sind der Rat und seine Ausschüsse zu unterrichten.  
Sollte die Verwaltung mit Unternehmen in Steueroasen doch eine 
Geschäftsbeziehung anstreben, muss die Verwaltung dem Rat und seinen 
Ausschüssen einen alternativen Beschlussvorschlag unterbreiten.  
 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

19.03.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0484/2024
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
19.03.2024
Erstellt
18.03.2024 11:44