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AN/0374/2018

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld

Änderungsantrag BV4 (SPD) 14.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 19.03.2018, TOP 10.1.1

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

5194 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str. 419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0374/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  Arbeitstitel: Subbelrather 
Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung am 19.03.2018 zu setzen.   
  
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt die geplante Wohnbebauung für das oben 
näher bezeichnete Grundstück und beauftragt die Verwaltung nachstehende Punkte 
zu prüfen. 
 
1. Aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich im Innenbereich teilweise eine um 
ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Dies ist mit dem 
Ziel zu prüfen, den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 
40% zu erhöhen. 
 
2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten 
Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit 
einer Baugruppe gemeinsam entwickelt und von dieser erworben werden 
kann.

3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung im Erdgeschoss ein 
öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. 
 
4. In direkter Nachbarschaft zu der geplanten Bebauung befindet sich ein 
großer öffentlicher Spielplatz. Die Spielgeräte wurden in den letzten Jahren 
fast vollständig zurückgebaut. Daher ist zu prüfen, inwiefern anstatt des 
innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, 
der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann. Dies wäre 
über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die so freiwerdende  Fläche 
innerhalb der geplanten Bebauung soll dann den künftigen Bewohnern als 
Gemeinschaftsgarten und Begegnungsort dienen. 
 
5. Es ist zu prüfen inwiefern die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze zu 
Gunsten eines intelligenten urbanen Mobilitätskonzeptes unter 
Berücksichtigung z. B. von überdachten Fahrradabstellanlagen, 
gemeinschaftlich zu nutzender Lastenräder, Anschlüssen für E-Bikes und E-
Automobilen sowie Carsharing reduziert werden kann.  
 
6. Unter Punkt 7 Planverwirklichung  wird das Ziel beschrieben: „Das 
Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden“. Um diesem Ziel 
gerecht zu werden, ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der 
Faktoren: Zeit, Kosten und Qualität in diesem Fall auf eine 
Mehrfachbeauftragung verzichtet werden kann. 
 
 
Begründung:  
 
Zu 1. Über 40% der Kölner Bevölkerung hat Anspruch auf eine mit 
öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Die Nachfrage an bezahlbarem 
Wohnraum übertrifft das Angebot in Köln bei weitem.  
 
Soll die Versiegelung weiterer Flächen vermieden werden, müssen wir 
maßvoll höher bauen ohne dabei Hochhaussiedlungen wie in den 70er 
Jahren aus dem Boden zu stampfen. Die GAG-Bebauung Grüner Weg 
zeigt, dass das möglich ist und wurde dafür aktuell mit dem Deutschen 
Bauherrenpreis ausgezeichnet.  
 
Der hintere Teil des Grundstücks hat beispielsweise Sichtbeziehung zur 
Äußeren Kanalstraße, wo das Haus Merian mit immerhin zwölf 
Geschossen steht. 
 
Zu 2.  Der Bezirksvertretung sind mehrere Baugruppen bekannt, die seit 
Jahren nach geeigneten Grundstücken suchen, um ihre Projekte für ein 
gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren.  
 
Zu 3. Obwohl dies in Ehrenfeld mit seinen vielen Cafes, Kneipen und 
Restaurants eher nicht zu vermuten ist, gibt es an dieser Stelle eine 
Unterversorgung an gastronomischen Angebote, sieht man von der 
Möglichkeit eines Steherbiers oder Cafe to go am Büdchen ab.

Zu 4. Die geplante Wohnbebauung liegt eingebettet in das Takufeld mit einem 
großen öffentlichen Spielplatz, der leider kaum noch Spielgeräte 
aufweist und daher wenig frequentiert ist.  
 
Die sich anschließende neue BMX- und Skater Anlage wird hingegen 
sehr gut angenommen. Es würde für alle Kinder einen deutlichen 
Mehrwert bringen, wenn der vorhandene Spielplatz aufgewertet würde.  
Anstelle des geplanten neuen Spielplatzes  könnte den künftigen 
Bewohnern  eine Freifläche für gemeinsame gärtnerische und 
nachbarschaftliche Aktivitäten verfügbar gemacht werden. 
 
Zu 5. Es ist zielführend, den neuen Bewohnern von Anfang an ein möglichst 
vielfältiges umweltfreundliches Mobilitätsangebot jenseits des privaten 
PKWs zu unterbreiten. 
 
Zu 6. Nach unseren bisherigen Erfahrungen werden Wettbewerbsverfahren – 
so sinnvoll sie für eine qualitätsvolle Stadtentwicklung und Architektur 
auch sein mögen - mit Blick auf den Wohnungsnotstand nicht in einem 
angemessenen Zeitraum realisiert.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Petra Bossinger      Katrin Bucher 
Fraktionsvorsitzende     Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

19.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0374/2018
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
14.03.2018
Erstellt
06.03.2018 09:27