AN/0374/2018
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld
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Änderungsantrag (SPD BV4)
5194 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0374/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 - 494 in Köln-Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 19.03.2018 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt die geplante Wohnbebauung für das oben näher bezeichnete Grundstück und beauftragt die Verwaltung nachstehende Punkte zu prüfen. 1. Aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich im Innenbereich teilweise eine um ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Dies ist mit dem Ziel zu prüfen, den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemeinsam entwickelt und von dieser erworben werden kann. 3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung im Erdgeschoss ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. 4. In direkter Nachbarschaft zu der geplanten Bebauung befindet sich ein großer öffentlicher Spielplatz. Die Spielgeräte wurden in den letzten Jahren fast vollständig zurückgebaut. Daher ist zu prüfen, inwiefern anstatt des innerhalb der Bebauung geplanten 500 m² großen öffentlichen Spielplatzes, der vorhandene Spielplatz wieder nutzbar gemacht werden kann. Dies wäre über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die so freiwerdende Fläche innerhalb der geplanten Bebauung soll dann den künftigen Bewohnern als Gemeinschaftsgarten und Begegnungsort dienen. 5. Es ist zu prüfen inwiefern die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze zu Gunsten eines intelligenten urbanen Mobilitätskonzeptes unter Berücksichtigung z. B. von überdachten Fahrradabstellanlagen, gemeinschaftlich zu nutzender Lastenräder, Anschlüssen für E-Bikes und E- Automobilen sowie Carsharing reduziert werden kann. 6. Unter Punkt 7 Planverwirklichung wird das Ziel beschrieben: „Das Planvorhaben soll kurzfristig umgesetzt werden“. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Faktoren: Zeit, Kosten und Qualität in diesem Fall auf eine Mehrfachbeauftragung verzichtet werden kann. Begründung: Zu 1. Über 40% der Kölner Bevölkerung hat Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Die Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum übertrifft das Angebot in Köln bei weitem. Soll die Versiegelung weiterer Flächen vermieden werden, müssen wir maßvoll höher bauen ohne dabei Hochhaussiedlungen wie in den 70er Jahren aus dem Boden zu stampfen. Die GAG-Bebauung Grüner Weg zeigt, dass das möglich ist und wurde dafür aktuell mit dem Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichnet. Der hintere Teil des Grundstücks hat beispielsweise Sichtbeziehung zur Äußeren Kanalstraße, wo das Haus Merian mit immerhin zwölf Geschossen steht. Zu 2. Der Bezirksvertretung sind mehrere Baugruppen bekannt, die seit Jahren nach geeigneten Grundstücken suchen, um ihre Projekte für ein gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren. Zu 3. Obwohl dies in Ehrenfeld mit seinen vielen Cafes, Kneipen und Restaurants eher nicht zu vermuten ist, gibt es an dieser Stelle eine Unterversorgung an gastronomischen Angebote, sieht man von der Möglichkeit eines Steherbiers oder Cafe to go am Büdchen ab. Zu 4. Die geplante Wohnbebauung liegt eingebettet in das Takufeld mit einem großen öffentlichen Spielplatz, der leider kaum noch Spielgeräte aufweist und daher wenig frequentiert ist. Die sich anschließende neue BMX- und Skater Anlage wird hingegen sehr gut angenommen. Es würde für alle Kinder einen deutlichen Mehrwert bringen, wenn der vorhandene Spielplatz aufgewertet würde. Anstelle des geplanten neuen Spielplatzes könnte den künftigen Bewohnern eine Freifläche für gemeinsame gärtnerische und nachbarschaftliche Aktivitäten verfügbar gemacht werden. Zu 5. Es ist zielführend, den neuen Bewohnern von Anfang an ein möglichst vielfältiges umweltfreundliches Mobilitätsangebot jenseits des privaten PKWs zu unterbreiten. Zu 6. Nach unseren bisherigen Erfahrungen werden Wettbewerbsverfahren – so sinnvoll sie für eine qualitätsvolle Stadtentwicklung und Architektur auch sein mögen - mit Blick auf den Wohnungsnotstand nicht in einem angemessenen Zeitraum realisiert. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Katrin Bucher Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0374/2018
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 14.03.2018
- Erstellt
- 06.03.2018 09:27