1219/2022
Brückenbau Escher Straße
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2951 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691 Vorlagen-Nummer 28.04.2022 1219/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 17.05.2022 Brückenbau Escher Straße Mündliche Anfrage der SE Wienke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.03.2022 SE Wienke weist in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 darauf hin, dass der Brü- ckenneubau ursprünglich im letzten Jahr beginnen sollte, nunmehr aber zunächst weitere 250.000 € in die Planung investiert werden sollen. Als Grund hierfür wird das Radverkehrskonzept Nippes ange- geben. Seinerzeit im Baubeschluss wurde jedoch angeführt, dass keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten gegeben seien. Sie bittet um Aufklärung. Es handele sich hier um einen Schulweg, die Brücke sei dringend erforderlich. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: In der Vorlage zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Escher Straße (0336/2019) ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass die neue Brücke in den glei- chen Abmessungen (Länge, Breite, Durchfahrtshöhe) hergestellt wird, wie das seinerzeit noch vor- handene Bauwerk. Die Planungskosten wurden mit 240.000 € veranschlagt. Im Zuge der Planungen wurden 7 Varianten zur Brückenkonstruktion sowie 2 Varianten zu den Brü- ckenbreiten (4,00 m und 6,00 m) erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (Erwei- terter Planungsbeschluss, Vorlage 0451/2020). Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.06.2020 beauftragt die Planung der neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Äußere Kanalstraße als Blockträgerbrücke aus Holz mit 6,00 m Breite bis zur Ausschreibung (LPH 6 HOAI) weiterzuführen und die Finanzierung in Höhe von 500.000 € brutto sicherzustellen. Die Mehrkosten resultieren zum einen auf der Abweichung von der ursprünglich angenommenen Brückenbreite von 3,00 m (Bestand), der erforderlichen Einfassung der Rampen mittels Winkelstütze- lementen, dem gewählten Asphalt Belag auf Rampen und Brücke und der notwendigen Anpassung des Fundamentes der Mittelstütze. Darüber hinaus können die bestehenden Widerlager nicht wie angenommen weiter genutzt sondern müssen neu errichtet werden. Die beschlossene Brückenbreite steht im Kontext zu dem in Aufstellung befindlichen Konzept zur An- legung von schnellen Radverbindungen, das sich zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung be- findet. Maßgeblich resultieren hieraus die erforderlichen angrenzenden Wegebreiten durch den Bür- gerpark-Nord und damit auch die erforderliche Breite der neuen Brücke. Die Planungen zur beschlos- senen Brückenbreite sind abgeschlossen. Nach der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes Nippes soll die Befreiung von Verboten der Schutzfestsetzung des Landschaftsplans für den Brückenneubau beantragt und im Anschluss der Baubeschluss eingeholt werden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1219/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 28.04.2022
- Erstellt
- 08.04.2022 10:50