1475/2022
Fluoreszierende Fahrradwege
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3328 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 611/4 Vorlagen-Nummer 06.05.2022 1475/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 17.05.2022 Fluoreszierende Fahrradwege hier: Anfrage (AN/2419/2021) der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.11.2021, TOP 5.2.4 Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Fragen: 1. „Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zu den Erfahrungen anderer Städte mit fluoreszierenden Fahrradwegen? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Lichtwirkung für den Radverkehr, für die Sicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden und für die Umwelt? 3. Wie bewertet die Verwaltung die Kosten bei der Einrichtung und im Unterhalt im Vergleich zu anderen Beleuchtungskonzepten? 4. Inwieweit will die Verwaltung ein solches Konzept auch in Köln umsetzen? 5. Welche Anforderungen müssten die entsprechenden Strecken erfüllen?“ Antworten der Verwaltung: Da die Verwaltung aufgrund mangelnder eigener Erfahrungen eine stadtübergreifende Abfrage durchgeführt hat, hat die Beantwortung einige Zeit in Anspruch genommen. Antwort zu Frage 1: Es liegen bisher bei der Verwaltung der Stadt Köln und den angefragten Verwaltungen noch keine Erfahrungen mit phosphoreszierenden Fahrradwegen vor. Die Fachverwaltung wird in der ihr zur Verfügung stehenden Fachliteratur die Erfahrungen zur Verwendung von neuen Baustoffen weiter beobachten. Eine Anfrage in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte hat lediglich ergeben, dass 2 Kommunen nachleuchtende Randmarkierungen an Radwegen aufgebracht haben. Antwort zu Frage 2: Das Erkennen von Hindernissen und die bessere Erkennung des Wegeverlaufs kann durch Aufbringung von nachleuchtender Randmarkierung für Radfahrende möglicherweise verbessert werden. Da keine Zulassungen der Baustoffe nach Materialprüfung bekannt sind, kann zur Griffigkeit 2 der Oberfläche auch in der Langzeitanwendung keine Auskunft gegeben werden. Der Einfluss auf die Umwelt kann gleichfalls noch nicht abgeschätzt werden. Zu den möglichen negativen Einflüssen ist die direkte Wirkung der leuchtenden Flächen auf Flora und Fauna sowie die Wirkung des Abriebs auf Menschen und Tiere in Form von Stäuben, die eingeatmet werden könnten bzw. Auswaschungen im Hochwasserfall und die Wirkung auf Gewässer, zu betrachten. Antwort zu Frage 3: Die Kosten können noch nicht genau benannt werden. Laut Auskunft der Stadt Duisburg zu dem dortigen Versuch sind diese als „sehr hoch“ einzuschätzen. Da bei Radwegen in Kombination mit Gehwegen in der Regel nicht auf eine Beleuchtung verzichtet werden kann, entstehen hohe zusätzliche Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der phosphoreszierenden Fahrradwege ohne großes Einsparungspotential durch den Wegfall von Straßenlaternen. Antwort zu Frage 4: Bisher ist keine Umsetzung in Köln geplant. Allerdings wird der Markt durch die Verwaltung we iter beobachtet. Antwort zu Frage 5: Mögliche Einsatzorte für die phosphoreszierenden Fahrradwege bzw. nachleuchtenden Randmarkierungen wären beispielsweise anbaufreie Strecken, an denen keine Beleuchtung vorhanden ist und auch nicht aufgestellt werden soll. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1475/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.05.2022
- Erstellt
- 02.05.2022 19:24