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1475/2022

Fluoreszierende Fahrradwege

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.05.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3328 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
611/4 
Vorlagen-Nummer  06.05.2022 
 1475/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
 
Fluoreszierende Fahrradwege 
hier: Anfrage (AN/2419/2021) der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 
23.11.2021, TOP 5.2.4 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen: 
 
1. „Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zu den Erfahrungen anderer Städte mit 
fluoreszierenden Fahrradwegen?  
 
2. Wie bewertet die Verwaltung die Lichtwirkung für den Radverkehr, für die Sicherheit aller am 
Verkehr Teilnehmenden und für die Umwelt?  
 
3. Wie bewertet die Verwaltung die Kosten bei der Einrichtung und im Unterhalt im Vergleich zu 
anderen Beleuchtungskonzepten?  
 
4. Inwieweit will die Verwaltung ein solches Konzept auch in Köln umsetzen?  
 
5. Welche Anforderungen müssten die entsprechenden Strecken erfüllen?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
Da die Verwaltung aufgrund mangelnder eigener Erfahrungen eine stadtübergreifende Abfrage 
durchgeführt hat, hat die Beantwortung einige Zeit in Anspruch genommen. 
 
Antwort zu Frage 1: 
Es liegen bisher bei der Verwaltung der Stadt Köln und den angefragten Verwaltungen noch keine 
Erfahrungen mit phosphoreszierenden Fahrradwegen vor. Die Fachverwaltung wird in der ihr zur 
Verfügung stehenden Fachliteratur die Erfahrungen zur Verwendung von neuen Baustoffen weiter 
beobachten. Eine Anfrage in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte hat 
lediglich ergeben, dass 2 Kommunen nachleuchtende Randmarkierungen an Radwegen aufgebracht 
haben. 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
Das Erkennen von Hindernissen und die bessere Erkennung des Wegeverlaufs kann durch 
Aufbringung von nachleuchtender Randmarkierung für Radfahrende möglicherweise verbessert 
werden. Da keine Zulassungen der Baustoffe nach Materialprüfung bekannt sind, kann zur Griffigkeit

2 
 
der Oberfläche auch in der Langzeitanwendung keine Auskunft gegeben werden.  
 
Der Einfluss auf die Umwelt kann gleichfalls noch nicht abgeschätzt werden. Zu den möglichen 
negativen Einflüssen ist die direkte Wirkung der leuchtenden Flächen auf Flora und Fauna sowie die 
Wirkung des Abriebs auf Menschen und Tiere in Form von Stäuben, die eingeatmet werden könnten 
bzw. Auswaschungen im Hochwasserfall und die Wirkung auf Gewässer, zu betrachten. 
 
 
Antwort zu Frage 3: 
Die Kosten können noch nicht genau benannt werden. Laut Auskunft der Stadt Duisburg zu dem 
dortigen Versuch sind diese als „sehr hoch“ einzuschätzen. Da bei Radwegen in Kombination mit 
Gehwegen in der Regel nicht auf eine Beleuchtung verzichtet werden kann, entstehen hohe 
zusätzliche Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der phosphoreszierenden Fahrradwege ohne 
großes Einsparungspotential durch den Wegfall von Straßenlaternen. 
 
 
Antwort zu Frage 4: 
Bisher ist keine Umsetzung in Köln geplant. Allerdings wird der Markt durch die Verwaltung we iter 
beobachtet. 
 
 
Antwort zu Frage 5: 
Mögliche Einsatzorte für die phosphoreszierenden Fahrradwege bzw. nachleuchtenden 
Randmarkierungen wären beispielsweise anbaufreie Strecken, an denen keine Beleuchtung 
vorhanden ist und auch nicht aufgestellt werden soll. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1475/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.05.2022
Erstellt
02.05.2022 19:24