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AN/1119/2022

Anfrage Erhaltungssatzung Müngersdorf

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 25.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 30.01.2023, TOP 12.8

Anfrage der Fraktion Bündnis90/Grüne

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Anfrage der Fraktion Bündnis90/Grüne

1481 Zeichen

Köln, den XX.XX.20XX
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker
Erhaltungssatzung Köln Müngersdorf
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal am 8. Juni 2022 zu setzen:
Mitarbeitende des Bauaufsichtsamtes verweisen darauf, dass „der Abriss 
freistehender Gebäude ist seit der Änderung des Landesbauordnung NRW seit dem 
01.01. 2019 nicht mehr genehmigungs- sondern nur noch anzeigepflichtig. Daher 
wurde von Seiten meines Amtes keine Abrissgenehmigung erteilt“ 
Aus einer E-Mail des Bauaufsichtsamtes vom 17.01. 2022 zum Abriss des Hauses 
Lövenicher Weg 2 in Köln-Müngersdorf. 
In der dem Bauaufsichtsamt vorliegenden Erhaltungssatzung  §2 Absatz 1 lautet 
aber: „Um den Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner 
städtebaulichen Gestalt zu sichern (§172 Abs 1 Nr 1BauGB) ist im Geltungsbereich 
der Satzung der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung 
baulicher Anlagen  genehmigungspflichtig“.  (Hervorhebung RS)
Wie erklärt die Verwaltung, dass keine Abrissgenehmigung erteilt wurde, 
obwohl eine Abrissgenehmigung notwendig war?
Wie beachtet die Verwaltung die Gestaltungssatzung Köln Müngersdorf bei den
anstehenden Vorhaben 
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ute Ackermann gez. Roland Schüler
Fraktionsvorsitzende    
Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 12.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1119/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
25.05.2022
Erstellt
25.05.2022 10:37