Anfrage Erhaltungssatzung Müngersdorf
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1119/2022 vom 25.05.2022
Stand: Am 30.01.2023 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Anfrage der Fraktion Bündnis90/Grüne
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Köln, den XX.XX.20XX Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Erhaltungssatzung Köln Müngersdorf Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 8. Juni 2022 zu setzen: Mitarbeitende des Bauaufsichtsamtes verweisen darauf, dass „der Abriss freistehender Gebäude ist seit der Änderung des Landesbauordnung NRW seit dem 01.01. 2019 nicht mehr genehmigungs- sondern nur noch anzeigepflichtig. Daher wurde von Seiten meines Amtes keine Abrissgenehmigung erteilt“ Aus einer E-Mail des Bauaufsichtsamtes vom 17.01. 2022 zum Abriss des Hauses Lövenicher Weg 2 in Köln-Müngersdorf. In der dem Bauaufsichtsamt vorliegenden Erhaltungssatzung §2 Absatz 1 lautet aber: „Um den Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu sichern (§172 Abs 1 Nr 1BauGB) ist im Geltungsbereich der Satzung der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig“. (Hervorhebung RS) Wie erklärt die Verwaltung, dass keine Abrissgenehmigung erteilt wurde, obwohl eine Abrissgenehmigung notwendig war? Wie beachtet die Verwaltung die Gestaltungssatzung Köln Müngersdorf bei den anstehenden Vorhaben Mit freundlichen Grüßen gez. Ute Ackermann gez. Roland Schüler Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf
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