0898/2022
Ergänzung des Stadtbahnvertrages - Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/690/1 Vorlagen-Nummer 0898/2022 Freigabedatum 05.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 09.09.1991 für die Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09./ 09.09.1991 um die Stadtbahn- anbindung Mülheimer Süden zu erweitern. Gleichzeitig beschließt der Rat, die Übertragung der Fe- derführung für die Abwicklung der Bundes- und Landesförderung für die Stadtbahnanbindung Mül- heimer Süden an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu übertragen. Die Verwaltung wird er- mächtigt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag abzuschließen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass Köln ist eine wachsende Stadt, deren Bevölkerung bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen Menschen stei- gen soll. Dies stellt die Stadt auch im Mobilitätssektor vor besondere Herausforderungen. Zur Errei- chung der Kölner Klimaschutzziele muss ein Großteil der bestehenden und zusätzlichen Verkehrs- nachfrage vom klimafreundlichen Umweltverbund gedeckt werden. Mit dem Projekt „Mülheimer Süden“ wird in den nächsten Jahren eines der wichtigsten Stadtentwick- lungsprojekte vorangebracht. Das rund um den Mülheimer Hafen zum Großteil verwaiste Gewerbe- areal soll zu einem gemischten, urbanen Viertel umgewandelt werden. Dort entsteht ein neuer leben- diger Stadtteil mit Wohneinheiten sowie Flächen für Gewerbe, Büro, Dienstleistung, Handel, Kultur und Soziales. Durch die bauliche Entwicklung wird eine Verkehrszunahme erwartet, die im vorhande- nen Straßennetz nicht aufgefangen werden kann. Der Stadtteil Mülheim soll daher über eine neue Stadtbahnstrecke erschlossen werden. Die Schaf- fung dieser neuen Stadtbahnverbindung in Verbindung mit dem zweiten Bauabschnitt Richtung Stammheim/Flittard wird zur Entlastung der stark frequentierten Stadtbahnlinie 4 dringend benötigt. Die Stadtbahnanbindung besteht aus zwei Abschnitten, die durch die Bestandsstrecke zwischen Wiener Platz und Keupstraße miteinander verbunden werden. Die Anbindung Mülheimer Süden stellt die 1. Baustufe dar. Die Weiterführung der Strecke nach Stammheim/Flittard wird als 2. Baustufe be- schrieben. Der Grundsatzbeschluss für die Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden ist am 11.12.2018 (Vorlagen-Nr. 3245/2018) vom Verkehrsausschuss gefasst worden. Der Bedarf wurde durch den Rat am 24.06.2021 festgestellt (Vorlagen-Nr. 1218/2021). Die Schaffung der neuen Stadtbahnanbindung wurde bereits zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 (Vorlagen-Nr. 3252/2015) angemeldet und im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (Vorlagen-Nr. 0606/2018) priorisiert. Fördermittel Die Gesamtmaßnahme mit dem 1. und 2. Bauabschnitt wurde im Sommer 2018 für eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes beim Zweckverband Nahver- kehr Rheinland (NVR) angemeldet und an das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen weitergeleitet. Im Zuge der Aufstellung des GVFG-Bundesprogramms 2021-2025 wurde die Gesamtmaßnahme in die Vorschlagsliste des Landes aufgenommen und an das Bundesministe- rium für Digitales und Verkehr übermittelt. Nach der umfassenden Novellierung des GVFG ist die Maßnahme in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Kosten grundsätzlich förderfähig, hier- von bis zu 75 % aus Mitteln des Bundes. 3 Die Stadt Köln und die KVB streben eine schnelle Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das GVFG- Bundesprogramm an. Im ersten Schritt des mehrstufigen Förderverfahrens erfolgte bereits die soge- nannte „bedingte Aufnahme“ (Zeile c) der Gesamtmaßnahme im GVFG-Bundesprogramm. Die För- derwürdigkeit wird über eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nachgewiesen. Sobald dieser Nachweis vorliegt, können bei den Fördergebern Finanzierungsanträge für die einzelnen Bauabschnitte gestellt werden. Um eine effiziente Abwicklung der Fördermittel zu gewährleisten, soll das Fördermittelmanagement in einer Hand liegen. Für die 2. Baustufe wurde der KVB hierfür bereits die Federführung übertragen (Vorlagen-Nr. 0866/2020). Nunmehr wird der KVB auch die Federführung für das Fördermittelma- nagement der 1. Baustufe übertragen. Hierfür ist eine Ergänzung des Stadtbahnvertrages erforder- lich. Änderung des Stadtbahnvertrags Im Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwischen der Stadt Köln und der KVB für die bis zu diesem Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stadt- bahnstrecken festgelegt worden. Die Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden ist bislang noch nicht Bestandteil des Stadtbahnvertrages. Daher ist eine Ergänzung notwendig. Im Vertrag ist grundsätzlich geregelt, dass die Stadt Köln für die Erstellung von Bauwerken mit den erforderlichen Zugängen und Einrichtungen zuständig ist und die entsprechenden Kosten trägt ,während die KVB generell für die Erstellung und Finanzierung von Betriebseinrichtungen zuständig ist und die damit verbundenen Kosten übernimmt. Im Rahmen der Vertragsergänzung wird folgende Zuständigkeit für die Durchführung festgelegt: Federfüh- rung für die gesamte Maßnahme Mülheimer Süden Ausschreibung/ Planung Baudurchführung Genehmi- gung nach § 9 sowie § 28 Per- sonenför- derungs- gesetz Fördermittel - abwicklung* und Finan- zierungsan- gelegenhei- ten Betriebs- technische Einrichtun- gen Lichtsignal- anlagen / Straßen- bauarbei- ten Haltestel- lenausbau Betriebs- technische Einrichtung Lichtsignal - anlagen / Straßenbau - arbeiten Halte- stellen- ausbau Stadt Köln (66) Stadt Köln (66) KVB KVB Stadt Köln (64/66) Stadt Köln (69) KVB Stadt Köln (64/66) Stadt Köln (69) Legende 64 Amt für Verkehrsmanagement 66 Amt für Straßen- und Radw egebau 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG *) Inklusive der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personen- verkehr Die grundsätzliche im Vertrag festgelegte Kostentragungspflicht bleibt weiterhin bestehen und wird durch eine abweichende Zuständigkeit in der Maßnahmenumsetzung nicht tangiert. Unabhängig da- von, welche Vertragspartei das Fördermittelmanagement übernimmt, werden die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger an die weiteren Leistungsempfänger weitergeleitet. Anlage 1 Übersichtsplan
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0898/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.08.2022
- Erstellt
- 11.03.2022 15:12