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0898/2022

Ergänzung des Stadtbahnvertrages - Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 10.23

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6803 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0898/2022 
Freigabedatum 
 05.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 09.09.1991 für die Stadtbahnanbindung 
Mülheimer Süden 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09./ 09.09.1991 um die Stadtbahn-
anbindung Mülheimer Süden zu erweitern. Gleichzeitig beschließt der Rat, die Übertragung der Fe-
derführung für die Abwicklung der Bundes- und Landesförderung für die Stadtbahnanbindung Mül-
heimer Süden an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu übertragen. Die Verwaltung wird er-
mächtigt, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag abzuschließen.  
 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Anlass 
 
Köln ist eine wachsende Stadt, deren Bevölkerung bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen Menschen stei-
gen soll. Dies stellt die Stadt auch im Mobilitätssektor vor besondere Herausforderungen. Zur Errei-
chung der Kölner Klimaschutzziele muss ein Großteil der bestehenden und zusätzlichen Verkehrs-
nachfrage vom klimafreundlichen Umweltverbund gedeckt werden.  
 
Mit dem Projekt „Mülheimer Süden“ wird in den nächsten Jahren eines der wichtigsten Stadtentwick-
lungsprojekte vorangebracht. Das rund um den Mülheimer Hafen zum Großteil verwaiste Gewerbe-
areal soll zu einem gemischten, urbanen Viertel umgewandelt werden. Dort entsteht ein neuer leben-
diger Stadtteil mit Wohneinheiten sowie Flächen für Gewerbe, Büro, Dienstleistung, Handel, Kultur 
und Soziales. Durch die bauliche Entwicklung wird eine Verkehrszunahme erwartet, die im vorhande-
nen Straßennetz nicht aufgefangen werden kann.  
 
Der Stadtteil Mülheim soll daher über eine neue Stadtbahnstrecke erschlossen werden. Die Schaf-
fung dieser neuen Stadtbahnverbindung in Verbindung mit dem zweiten Bauabschnitt Richtung 
Stammheim/Flittard wird zur Entlastung der stark frequentierten Stadtbahnlinie 4 dringend benötigt. 
Die Stadtbahnanbindung besteht aus zwei Abschnitten, die durch die Bestandsstrecke zwischen 
Wiener Platz und Keupstraße miteinander verbunden werden. Die Anbindung Mülheimer Süden stellt 
die 1. Baustufe dar. Die Weiterführung der Strecke nach Stammheim/Flittard wird als 2. Baustufe be-
schrieben.  
 
Der Grundsatzbeschluss für die Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden ist am 11.12.2018  
(Vorlagen-Nr. 3245/2018) vom Verkehrsausschuss gefasst worden. Der Bedarf wurde durch den Rat 
am 24.06.2021 festgestellt (Vorlagen-Nr. 1218/2021). Die Schaffung der neuen Stadtbahnanbindung 
wurde bereits zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 (Vorlagen-Nr. 3252/2015) angemeldet und im Rahmen 
der ÖPNV-Roadmap (Vorlagen-Nr. 0606/2018) priorisiert.  
 
 
 
Fördermittel 
 
Die Gesamtmaßnahme mit dem 1. und 2. Bauabschnitt wurde im Sommer 2018 für eine Förderung 
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes beim Zweckverband Nahver-
kehr Rheinland (NVR) angemeldet und an das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen weitergeleitet. Im Zuge der Aufstellung des GVFG-Bundesprogramms 2021-2025 wurde 
die Gesamtmaßnahme in die Vorschlagsliste des Landes aufgenommen und an das Bundesministe-
rium für Digitales und Verkehr übermittelt. Nach der umfassenden Novellierung des GVFG ist die 
Maßnahme in Höhe von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Kosten grundsätzlich förderfähig, hier-
von bis zu 75 % aus Mitteln des Bundes.

3 
 
Die Stadt Köln und die KVB streben eine schnelle Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das GVFG-
Bundesprogramm an. Im ersten Schritt des mehrstufigen Förderverfahrens erfolgte bereits die soge-
nannte „bedingte Aufnahme“ (Zeile c) der Gesamtmaßnahme im GVFG-Bundesprogramm. Die För-
derwürdigkeit wird über eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nachgewiesen. Sobald dieser Nachweis 
vorliegt, können bei den Fördergebern Finanzierungsanträge für die einzelnen Bauabschnitte gestellt 
werden.  
 
Um eine effiziente Abwicklung der Fördermittel zu gewährleisten, soll das Fördermittelmanagement in 
einer Hand liegen. Für die 2. Baustufe wurde der KVB hierfür bereits die Federführung übertragen 
(Vorlagen-Nr. 0866/2020). Nunmehr wird der KVB auch die Federführung für das Fördermittelma-
nagement der 1. Baustufe übertragen. Hierfür ist eine Ergänzung des Stadtbahnvertrages erforder-
lich.  
 
 
 
Änderung des Stadtbahnvertrags 
 
Im Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung 
zwischen der Stadt Köln und der KVB für die bis zu diesem Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stadt-
bahnstrecken festgelegt worden. Die Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden ist bislang noch nicht 
Bestandteil des Stadtbahnvertrages. Daher ist eine Ergänzung notwendig.  
 
Im Vertrag ist grundsätzlich geregelt, dass die Stadt Köln für die Erstellung von Bauwerken mit den 
erforderlichen Zugängen und Einrichtungen zuständig ist und die entsprechenden Kosten trägt 
,während die KVB generell für die Erstellung und Finanzierung von Betriebseinrichtungen zuständig 
ist und die damit verbundenen Kosten übernimmt.   
 
Im Rahmen der Vertragsergänzung wird folgende Zuständigkeit für die Durchführung festgelegt: 
 
 
Federfüh-
rung für die 
gesamte 
Maßnahme 
Mülheimer 
Süden 
 Ausschreibung/ Planung  
 
Baudurchführung  
 
Genehmi-
gung nach  
§ 9 sowie  
§ 28 Per-
sonenför-
derungs-
gesetz 
Fördermittel -
abwicklung* 
und Finan-
zierungsan-
gelegenhei-
ten  
Betriebs-
technische 
Einrichtun-
gen 
Lichtsignal-
anlagen / 
Straßen-
bauarbei-
ten 
 
Haltestel-
lenausbau  
 
Betriebs-
technische 
Einrichtung 
Lichtsignal -
anlagen / 
Straßenbau -
arbeiten  
 
Halte-
stellen-
ausbau  
 
Stadt Köln 
(66) 
Stadt Köln 
(66) 
KVB KVB Stadt Köln 
(64/66) 
Stadt Köln 
(69) 
KVB Stadt Köln 
(64/66) 
Stadt 
Köln (69) 
 
 
Legende 
64 Amt für Verkehrsmanagement 
66 Amt für Straßen- und Radw egebau 
69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
 
*) Inklusive der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personen-
verkehr 
 
Die grundsätzliche im Vertrag festgelegte Kostentragungspflicht bleibt weiterhin bestehen und wird 
durch eine abweichende Zuständigkeit in der Maßnahmenumsetzung nicht tangiert. Unabhängig da-
von, welche Vertragspartei das Fördermittelmanagement übernimmt, werden die Fördermittel vom 
Zuwendungsempfänger an die weiteren Leistungsempfänger weitergeleitet. 
 
Anlage 1 Übersichtsplan

Beratungsverlauf (5)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0898/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.08.2022
Erstellt
11.03.2022 15:12