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1286/2018

Kennzeichnung der Ampido-Parkplätze auf den Parkplätzen an der Mülheimer Stadthalle

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.06.2018, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/64 
AN/0478/2018 
Vorlagen-Nummer 
 1286/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 
 
Kennzeichnung der Ampido-Parkplätze auf den Parkplätzen an der Mülheimer Stadthalle 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 16.04.2018, 
TOP 7.2.2 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln Mülheim bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen:  
 
1. „Warum gibt es keinen transparenten Hinweis am Eingang des Parkplatzes? Die Nutzer (Auto-
fahrer) könnten hier leicht von falschen Voraussetzungen ausgehen. 
2. Für welchen Zeitraum gilt die Vereinbarung mit Ampido? 
3. Könnte die Verwaltung noch darauf hinwirken, dass an den betroffenen Stellplätzen größere 
und bei Dunkelheit auch für ältere und sehbeeinträchtigte Menschen lesbare Schilder aufge-
stellt werden? 
4. Ist es geplant, weitere öffentliche Stellplätze dahingehend zu vermarkten und wenn ja, wo und 
wie viele?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: Es handelt sich auf der gesamten Vorfläche um 5 Stellplätze, die im Rahmen des Projektes 
GrowSmarter an die Firma Ampido vermietet wurden, um im Rahmen der Digitalisierung von Ver-
kehrsvorgängen auch Funktionen und Akzeptanz von Vorbuchungs- und Reservierungssystemen zu 
erproben. Die Beschilderung ist in der so eingerichteten Form eindeutig und stellt eine übliche Kenn-
zeichnung dar. Deshalb sind aktuell keine zusätzlichen Hinweisschilder oder Kennzeichnungen vor-
gesehen. 
 
 
Zu 2.: Der Mietvertrag ist unbefristet, kann aber von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 
Monaten aufgekündigt werden. 
 
Zu 3.: Der „Gestaltungsleitfaden Mobilstationen“ ist mit einem landesweit einheitlichen Design sowie 
mit konkreten Hinweisen für die Gestaltung von Mobilstationen entwickelt worden. Dieser Leitfaden ist 
unter folgendem Link abrufbar: 
http://www.zukunftsnetz-
mobilitaet.nrw.de/sites/default/files/final_130_842_bb_ms_lastenheft_297x210_rz_small.pdf 
Das Design des Moduls Mietparkplatz ist hier auf Seite 31 wie folgt festgelegt:

2 
 
 
Da Autofahrer ihren Zielpunkt bei Dunkelheit anleuchten, reicht aus Sicht der Verwaltung die derzeitig 
aufgestellte Beschilderung vollkommen aus. 
 
Zu 4.: Es ist derzeit nicht beabsichtigt, weitere städtische Flächen an Ampido zu vermieten.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1286/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.04.2018
Erstellt
19.04.2018 12:37