V/0284/2021
Durchführung von amtlichen Tierschutzkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport
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Berichtsvorlage
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V/0284/2021 V/0284/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Durchführung von amtlichen Tierschutzkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport Beratungsfolge 29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Tiere und deren tierische Erzeugnisse wer den zunehmend national als auch international transpor- tiert. Im Zusammenhang mit langen, grenzüberschreitenden Beförderungen von Nutztieren kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Mängeln bei der Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen. Diese Mängel resultierten u.a. aus unzureichenden Transportplanungen der Transportunternehmer, wie Notfallplanungen für den Fall unvorhergesehener Verzögerungen oder extremer Temperaturen, unzureichenden Datenverfügbarkeiten der Navigationssysteme, unverhältnismäßigen Standzeiten an den (Grenz -)Kontrollstellen oder für die Tierart oder das Tieralter ungeeigneten Transportfahr- zeugen. Die VO (EG) 1/2005 regelt die Anforderungen zum Schutz lebender Wirbeltiere beim Transport im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tät igkeit. Sie regelt die Anforderungen an Transportket- ten und Verantwortlichkeiten, an Zulassungen und Kontrollen sowie an die technischen Vorschriften für den Transport. Darüber hinaus regelt die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrtV) auf natio- naler Ebene den Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) 1/2005. Kontrollen der zuständigen Behörde Maßgeblich bei der Bewilligung von langen Tiertransporten ist die Kernaussage des Art. 3 der VO (EG) Nr. 1/2005: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tie- ren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Die Transport e werden in Beförderungen über acht Stunden ( lange Beförderung) und unter acht Stunden unterteilt. Eine amtstierärztliche Kontrolle erfolgt bei langen Beförderungen und bei Trans- porten ins Ausland (auch unter 8 Stunden). In der Vorbereitung der genehmigungspflichtigen Transporte wird die Plausibilitätsprüfung der vom Organisator vorgelegten Fahrtenbücher durchgeführt. Überprüft wird hierbei u.a. die zu erwartenden Außentemperaturen, die Fahrtstrecke inkl. der angegebenen Rastmöglichkeiten, d ie Daten der Na- Gesundheits- und Veterinäramt 21.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hellwinkel Telefon: 492-5448 Hellwinkel@stadt- muenster.de - 2 - V/0284/2021 vigations-, Sensor - und Temperaturerfassungssysteme. Diese erstellten Daten des Transportes werden von der abfertigenden Behörde im Nachgang mit den Angaben im Transportplan abgegli- chen. Im Rahmen der Kontrollen vor Ort erfolgt eine Prüfung o der aktuellen Tiergesundheit o der mitzuführenden Transportunterlagen (Zulassung des Transporteurs, Zulassung des Transportmittels, Befähigungsnachweise der Fahrer, Navigationssystem, Reinigung/Desinfektion der Transportmittel u.a.) o des Transportmittels (Ausreichender Raum, auch Deckenhöhe/bewegliche Trennwände, Wasserversorgung, ge- eignete Einstreu, keine Verletzungsgefahren) und o der Grundvoraussetzungen/Außenbedingungen (Temperatur/Licht/Frischluft oder Lüftung mit Aufzeichnungsmöglichkeiten). Haben sich bei der Plausibilitätsprüfung und der anschließenden Kontrolle vor Ort keine Anhalts- punkte ergeben, die auf einen nicht rechtskonformen Transport schließen lassen, ist die Genehmi- gung zu erteilen. Die Daten der Fahrtenbücher und des Navigations - und Temperaturerfassungssystems werden nach Beförderungsende an die zuständige Behörde weitergeleitet. Diese Daten sind für eine belastbare Plausibilitätsprüfung nach Beförderungsende und Einschät- zung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmens notwendig. Die Verfügbarkeit ist für die Be- hörde somit unerlässlich. Transportkontrollen Stadt Münster Im Überblick wurden folgende Transportkontrollen im Zeitraum 2018-2020 durchgeführt: Jahr Transportkontrollen Reine Dokumentenkontrolle 2018 165 ./. 2019 187 17 2020 251 25 Ermittlungsstand BALVI iP: 30.03.2021 Der oben beschriebene Ablauf von Transportkontrollen ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, da bei auftretenden Beanstandungen vor Ort die Transporte nicht genehmigt werden, d.h. sie dürfen den Betrieb mit den Tieren nicht verlassen. Die Beanstandung muss noch vor Ort zu beheben sein. Natürlich kann es während des Transports zu unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. technischen Problemen oder auch menschlichem Fehlverhalten kommen. Deshalb müssen bei Transportbeginn bereits alle o.g. Kontrollpunkte ohne Beanstandung sein. Im Ergebnis der Statistik sind schlussfol- gernd alle durchgeführten Transportkontrollen ohne Beanstandung und somit ohne eingeleitete O- WI-Verfahren gelistet. Trotz der im Jahr 2020 zahlreichen Einschränkungen in den Arbeitsabläufen durch die vorherr- schende Pandemie wurden alle erforderlichen Transportkontrollen, über das Maß der Vorjahre hin- aus, durchgeführt. Auch wenn die Stadt Münster eine kreisfreie Stadt mit verhältnismäßig geringem Nutztierbestand ist, sind im Stadtgebiet bedeutende landwirtschaftliche Unternehmen im Bereich der Rinderzucht und Rindervermarktung mit Tendenz zum wirtschaftlichen Wachstum angesiedelt. Ungeachtet der Fortschritte im Bereich der Lebensmitteltransportlogistik, der Fortpflanzungstechno- - 3 - V/0284/2021 logien in der Tierzucht und des fortschreitenden Interesses der Bevölkerung an Tierwohlstandards, ist mit einer Zunahme an Tiertransporten in den nächsten Jahren zu rechnen. Gebühren für die amtlichen tierschutz - und tierseuchenrechtlichen Kontrollen werden nach der All- gemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erhoben. Bei den Transportüberprüfungen im Jahr 2020 wurden Gebühren von ca. 22.000 € festgesetzt. in Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0284/2021 Kurzüberblick Durchführung von amtlichen Kontrollen zum Schutz von Tieren beim Transport. Die Anzahl der überwachungspflichtigen Tiertransporte steig stetig an. Das Thema rückt zunehmend in den Focus der allgemeinen Bevölkerung. Begründet wird dies durch den allgemeinen Strukturwandel, der auch das Thema Tierwohl integriert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Sicherstellung der menschlichen und tierischen Gesundheit sowie des Tierwohls. Tiertransporte sind notwendig. Im Rahmen der Kontrollen langer Transporte und bei Transporten ins Ausland gibt es eine Vielzahl von Durchführungsbestimmungen im Hinblick auf die Tierart, das Tieralter und die Transportart (in Gruppen oder in Behältnissen). Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung o der aktuellen Tiergesundheit o der Transportunterlagen (Zulassung des Transporteurs, Zulassung des Transportmittels, Befähigungsnachweise der Fahrer, Transportplan, Navigationssystem, Reinigung/Desinfektion der Transportmit- tel u.a.) o des Transportmittels (Ausreichender Raum, auch Deckenhöhe/bewegliche Trennwände, Wasserversorgung, geeignete Einstreu, keine Verletzungsgefahren) und o der Grundvoraussetzungen/Außenbedingungen (Temperatur/Licht/Frischluft oder Lüftung mit Aufzeichnungsmöglichkeiten). Die Kontrollen helfen dabei, Gesundheit und Tierwohl zu verbessern und die Sensibilität der Beteiligten zu erhöhen. Finanzierung Produktgruppe: 0211 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Tierschutzgesetz Tierschutztransportverordnung (TierSchTrtV) VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tie- ren beim Transport Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0284/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2021
- Erstellt
- 31.03.2021 12:55