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V/0284/2021

Durchführung von amtlichen Tierschutzkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport

Vorlagen 08.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 02.06.2021, TOP 6

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

5935 Zeichen

V/0284/2021 
V/0284/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Durchführung von amtlichen Tierschutzkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum 
Schutz von Tieren beim Transport 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Tiere und deren tierische Erzeugnisse wer den zunehmend national als auch international transpor-
tiert. Im Zusammenhang mit langen, grenzüberschreitenden Beförderungen von Nutztieren kam es 
in der Vergangenheit wiederholt zu Mängeln bei der Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen.  
Diese Mängel resultierten u.a. aus unzureichenden Transportplanungen der Transportunternehmer, 
wie Notfallplanungen für den Fall unvorhergesehener Verzögerungen oder extremer Temperaturen, 
unzureichenden Datenverfügbarkeiten der Navigationssysteme, unverhältnismäßigen Standzeiten 
an den (Grenz -)Kontrollstellen oder für die Tierart oder das Tieralter ungeeigneten Transportfahr-
zeugen. 
 
Die VO (EG) 1/2005 regelt die Anforderungen zum Schutz lebender Wirbeltiere beim Transport im 
Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tät igkeit. Sie regelt die Anforderungen an Transportket-
ten und Verantwortlichkeiten, an Zulassungen und Kontrollen sowie an die technischen Vorschriften 
für den Transport. Darüber hinaus regelt die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrtV) auf natio-
naler Ebene den Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) 1/2005. 
 
 
Kontrollen der zuständigen Behörde 
 
Maßgeblich bei der Bewilligung von langen Tiertransporten ist die Kernaussage des Art. 3 der VO 
(EG) Nr. 1/2005: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tie-
ren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. 
 
Die Transport e werden in Beförderungen über acht  Stunden ( lange Beförderung) und unter acht 
Stunden unterteilt. Eine amtstierärztliche Kontrolle  erfolgt bei langen Beförderungen und bei Trans-
porten ins Ausland (auch unter 8 Stunden).  
In der Vorbereitung der genehmigungspflichtigen Transporte wird die Plausibilitätsprüfung der vom 
Organisator vorgelegten Fahrtenbücher durchgeführt. Überprüft wird hierbei u.a. die zu erwartenden 
Außentemperaturen, die Fahrtstrecke inkl. der angegebenen Rastmöglichkeiten, d ie Daten der Na-
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
21.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Hellwinkel 
Telefon: 492-5448 
Hellwinkel@stadt-
muenster.de

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V/0284/2021 
vigations-, Sensor - und Temperaturerfassungssysteme. Diese erstellten Daten des Transportes 
werden von der abfertigenden Behörde im Nachgang mit den Angaben im Transportplan abgegli-
chen. 
 
Im Rahmen der Kontrollen vor Ort erfolgt eine Prüfung  
 
o der aktuellen Tiergesundheit 
 
o der mitzuführenden Transportunterlagen  
(Zulassung des Transporteurs, Zulassung des Transportmittels, Befähigungsnachweise der 
Fahrer, Navigationssystem, Reinigung/Desinfektion der Transportmittel u.a.) 
 
o des Transportmittels  
(Ausreichender Raum, auch Deckenhöhe/bewegliche Trennwände, Wasserversorgung, ge-
eignete Einstreu, keine Verletzungsgefahren) und  
 
o der Grundvoraussetzungen/Außenbedingungen  
(Temperatur/Licht/Frischluft oder Lüftung mit Aufzeichnungsmöglichkeiten).  
 
Haben sich bei der Plausibilitätsprüfung und der anschließenden Kontrolle vor Ort keine Anhalts-
punkte ergeben, die auf einen nicht rechtskonformen Transport schließen lassen, ist die Genehmi-
gung zu erteilen. 
Die Daten der Fahrtenbücher und des Navigations - und Temperaturerfassungssystems werden 
nach Beförderungsende an die zuständige Behörde weitergeleitet. 
Diese Daten sind für eine belastbare Plausibilitätsprüfung nach Beförderungsende und Einschät-
zung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmens notwendig.  Die Verfügbarkeit ist für die Be-
hörde somit unerlässlich. 
 
Transportkontrollen Stadt Münster 
 
Im Überblick wurden folgende Transportkontrollen im Zeitraum 2018-2020 durchgeführt: 
 
Jahr Transportkontrollen Reine Dokumentenkontrolle 
2018 165 ./. 
2019 187 17 
2020 251 25 
Ermittlungsstand BALVI iP: 30.03.2021 
 
 
Der oben beschriebene Ablauf von Transportkontrollen ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, 
da bei auftretenden Beanstandungen vor Ort die Transporte nicht genehmigt werden, d.h. sie dürfen 
den Betrieb mit den Tieren nicht verlassen. Die Beanstandung muss noch vor Ort zu beheben sein. 
Natürlich kann es während des Transports zu unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. technischen 
Problemen oder auch menschlichem Fehlverhalten kommen. Deshalb müssen bei Transportbeginn 
bereits alle o.g. Kontrollpunkte ohne Beanstandung sein. Im Ergebnis der Statistik sind schlussfol-
gernd alle durchgeführten Transportkontrollen ohne Beanstandung und somit ohne eingeleitete O-
WI-Verfahren gelistet. 
 
Trotz der im Jahr 2020 zahlreichen Einschränkungen in den Arbeitsabläufen durch die vorherr-
schende Pandemie wurden alle erforderlichen Transportkontrollen, über das Maß der Vorjahre hin-
aus, durchgeführt.  
 
Auch wenn die Stadt Münster eine kreisfreie Stadt mit verhältnismäßig geringem Nutztierbestand ist, 
sind im Stadtgebiet bedeutende landwirtschaftliche Unternehmen im Bereich der Rinderzucht und 
Rindervermarktung mit Tendenz zum wirtschaftlichen Wachstum angesiedelt. 
 
Ungeachtet der Fortschritte im Bereich der Lebensmitteltransportlogistik, der Fortpflanzungstechno-

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V/0284/2021 
logien in der Tierzucht und des fortschreitenden Interesses der Bevölkerung an Tierwohlstandards, 
ist mit einer Zunahme an Tiertransporten in den nächsten Jahren zu rechnen. 
 
Gebühren für die amtlichen tierschutz - und tierseuchenrechtlichen Kontrollen werden nach der All-
gemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erhoben. 
 
Bei den Transportüberprüfungen im Jahr 2020 wurden Gebühren von ca. 22.000 € festgesetzt. 
 
 
 
 
in Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

2351 Zeichen

Anlage A zur V/0284/2021 
Kurzüberblick 
Durchführung von amtlichen Kontrollen zum Schutz von Tieren beim Transport. 
Die Anzahl der überwachungspflichtigen Tiertransporte steig stetig an. 
Das Thema rückt zunehmend in den Focus der allgemeinen Bevölkerung. Begründet wird dies 
durch den allgemeinen Strukturwandel, der auch das Thema Tierwohl integriert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Sicherstellung der menschlichen und tierischen Gesundheit sowie des Tierwohls.  
Tiertransporte sind notwendig. Im Rahmen der Kontrollen langer Transporte und bei Transporten 
ins Ausland gibt es eine Vielzahl von Durchführungsbestimmungen im Hinblick auf die Tierart, 
das Tieralter und die Transportart (in Gruppen oder in Behältnissen). Darüber hinaus erfolgt eine 
Prüfung  
o der aktuellen Tiergesundheit 
o der Transportunterlagen  
(Zulassung des Transporteurs, Zulassung des Transportmittels, Befähigungsnachweise 
der Fahrer, Transportplan, Navigationssystem, Reinigung/Desinfektion der Transportmit-
tel u.a.) 
o des Transportmittels  
(Ausreichender Raum, auch Deckenhöhe/bewegliche Trennwände, Wasserversorgung, 
geeignete Einstreu, keine Verletzungsgefahren) und  
o der Grundvoraussetzungen/Außenbedingungen  
(Temperatur/Licht/Frischluft oder Lüftung mit Aufzeichnungsmöglichkeiten).  
Die Kontrollen helfen dabei, Gesundheit und Tierwohl zu verbessern und die Sensibilität der 
Beteiligten zu erhöhen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0211 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Tierschutzgesetz 
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrtV)  
VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tie-
ren beim Transport 
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0284/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2021
Erstellt
31.03.2021 12:55