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0399/2020

Altlastensanierung des mit PFC verunreinigten Standortes „Am Baggerfeld 4, 50767 Köln“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.03.2020, TOP 9.1.4

Lage im näheren Umfeld

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Lage im näheren Umfeld

344 Zeichen

Auftraggeber: 
Stadt Köln 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Maßstab: 
1:250 (DIN A4) 
Quelle: 
Land NRW (2019), dl-de/by-2-0 
Titel: 
Lage der Fläche im näheren Umfeld 
Bearbeiter: 
Daniel Treu 
Datum: 
08.01.2019 
Abbildung: 
Abbildung 2 
Anlage: 
Anlage 1 
Projekt: 
BV Brandschadenssanierung Escher See, Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/573 
AL 605102 
Vorlagen-Nummer 
 0399/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Altlastensanierung des mit PFC verunreinigten Standortes „Am Baggerfeld 4, 50767 Köln„ 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung der bodenschutzrechtlichen Sanierung 
des mit PFC (per - und polyfluorierten Chemikalien) verunreinigten Standortes Am Baggerfeld 4, 
50767 Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
 
Die erforderlichen Mittel für das Projekt (Bau- und Baunebenkosten) sind mit 69.472,20 € brutto kal-
kuliert worden. Für die Durchführung der Arbeiten stehen im Teilergebnisplan 0801 – Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten – Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen) entsprechende Aufwandsermächtigungen im Hj. 2020 zur Verfügung. 
 
Alternativen: 
 
Ein Verzicht auf die Sanierung des PFC-verunreinigten Standortes ist keine Option, da diese nach 
den rechtlichen Vorgaben zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist. 
 
Ein Verschieben der Maßnahme ist nicht möglich, da seitens der Sportverwaltung vorgesehen ist das 
Gelände im Frühjahr 2020 für den Badebetrieb der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen.  
Auch aus technischer Sicht ist eine zeitnahe Sanierung erforderlich, um ein Verschleppen der Schad-
stoffe in tiefere Bereiche und damit erhöhte Kosten für die Sanierung zu vermeiden. 
  
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  69.472,20 €  
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Durch die Sanierungsmaßnahme kommt es aufgrund des Maschineneinsatzes (vsl. Bagger, Mul-
denkipper und Stromerzeuger) zu u. a. CO2 - Emissionen.  
Aufgrund des bodenschutzrechtlichen Erfordernisses sind die Arbeiten und damit die Emissionen 
aber unabdingbar.

3 
Begründung: 
 
Ausgangslage  
Im Juli 2018 kam es im Bereich des Abfallsammelplatzes des Strandbads am Escher See zu einem 
Brand der dort abgestellten Abfallsammelcontainer. 
Im Zuge der Löscharbeiten wurden 30 Liter Schaummittel eingesetzt, welches im weiteren Verlauf im 
Boden versickerte. 
Aufgrund des Verdachts einer stofflichen Bodenveränderung erstellte die Untere Bodenschutzbehör-
de auf Grundlage des BBodSchG § 9 (1) eine Gefährdungsabschätzung für die vom Brandereignis 
betroffenen Flächen.  
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Bereich an der Brandstelle eine schädliche Bodenverände-
rung durch im Löschmittel enthaltene PFC vorliegt.  
Die mit PFC verunreinigten Bereiche wurden überwiegend bis in einen Tiefenbereich von 0,6 m 
nachgewiesen.  
Die betroffene Fläche ist in der nachfolgenden Abbildung verzeichnet. 
 
Abbildung 1: Lage der Fläche im näheren Umfeld, AL Nummer 606102  
 
Eine Sanierung der Fläche ist nach dem Bundesbodenschutzgesetz zum Zweck der Gefahrenabwehr 
(Schutz des Grundwassers) erforderlich. Das belastete Material muss bis zum Erreichen von festge-
legten Sanierungszielwerten abgetragen und entsorgt werden.

4 
Aktueller Sachstand  
Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen die obersten 0,7 m des belasteten Bodens 
bis zum Erreichen unauffälliger, nicht mehr sanierungspflichtiger Bereiche abgetragen und entsorgt 
werden. Im Anschluss erfolgen eine Sanierungserfolgskontrolle und die Freigabe der Fläche für die 
zukünftige Nutzung. 
Die Sanierungsmaßnahme soll bis Ende April 2020 durchgeführt werden.  
 
Baukosten/Finanzierung  
Kostenberechnung Baukosten/Sanierung  
Pos. Leistung Kosten (netto) 
01 Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten  32.270,00 € 
02 Erdarbeiten  9.225,00 €  
03 Transport und Entsorgung  15.885,00 € 
  
Gesamtsumme netto  57.380,00 € 
zzgl. MwSt. (19%) 10.902,20 € 
Gesamtsumme brutto  68.282,20 € 
 
Zusammenfassung Projektkosten  netto brutto 
Kosten Baumaßnahme  57.380,00 € 68.282,20 € 
Kosten Analytik  1.000,00 € 1.190,00 € 
   
Gesamtkosten 58.380,00 € 69.472,20 € 
 
Die Gesamtausgaben für das Projekt betragen nach der aktuellen Kostenberechnung des Umwelt- 
und Verbraucherschutzamtes 58.380 € netto. Darin enthalten sind die Kosten in Höhe von ca. 57.380 
€ netto als VOB-Bauleistung und Kosten in Höhe von rd. 1.000 netto € als VOL-Leistungen (Labor).  
 
Die erforderlichen Mittel für das Projekt (Bau- und Nebenkosten) sind mit 69.472,20 € brutto kalkuliert 
worden. Für die Durchführung der Arbeiten stehen im Teilergebnisplan 0801 – Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten – Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen) entsprechende Aufwandsermächtigungen im Hj. 2020 zur Verfügung. 
 
Da dringender Handlungsbedarf seitens der Sportverwaltung besteht um das Gelände ab dem Früh-
jahr 2020 wieder zu nutzen, kann die Durchführung eines Förderverfahrens in dem Zusammenhang 
mit der Umsetzung der Maßnahme nicht abgewartet werden kann. 
 
Der eingesetzte und für den Bodenschaden ursächliche Löschschaum enthielt polyfluorierte Chemi-
kalien (PFC), obwohl die Verwaltung diesen Schaum als fluorfreies Schaumlöschmittel erworben hat. 
Die Verwaltung prüft derzeit, ob die für die Untersuchung und Sanierung des Bodenschadens entste-
henden Kosten gegenüber dem Löschschaumlieferanten geltend gemacht werden können. 
 
Zukünftige Nutzung 
Nach Abschluss der Altlastensanierungsmaßnahme ist die Wiederaufnahme der Nutzung der Fläche 
durch den Pächter vorgesehen.  
Zur Dringlichkeit: 
Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Sportverwaltung, das Gelände ab Frühjahr 2020 
wieder nutzen zu können (s. oben). Dies erfordert eine frühestmögliche Beschlussfassung der BV in 
der März-Sitzung. 
 
Anlage: Übersichtsplan Lage in der näheren Umgebung

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Am Baggerfeld 4

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Details

Aktenzeichen
0399/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2020
Erstellt
05.02.2020 08:14