0399/2020
Altlastensanierung des mit PFC verunreinigten Standortes „Am Baggerfeld 4, 50767 Köln“
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Lage im näheren Umfeld
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Auftraggeber: Stadt Köln Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Maßstab: 1:250 (DIN A4) Quelle: Land NRW (2019), dl-de/by-2-0 Titel: Lage der Fläche im näheren Umfeld Bearbeiter: Daniel Treu Datum: 08.01.2019 Abbildung: Abbildung 2 Anlage: Anlage 1 Projekt: BV Brandschadenssanierung Escher See, Köln
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/573 AL 605102 Vorlagen-Nummer 0399/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Altlastensanierung des mit PFC verunreinigten Standortes „Am Baggerfeld 4, 50767 Köln„ Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung der bodenschutzrechtlichen Sanierung des mit PFC (per - und polyfluorierten Chemikalien) verunreinigten Standortes Am Baggerfeld 4, 50767 Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Die erforderlichen Mittel für das Projekt (Bau- und Baunebenkosten) sind mit 69.472,20 € brutto kal- kuliert worden. Für die Durchführung der Arbeiten stehen im Teilergebnisplan 0801 – Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten – Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen) entsprechende Aufwandsermächtigungen im Hj. 2020 zur Verfügung. Alternativen: Ein Verzicht auf die Sanierung des PFC-verunreinigten Standortes ist keine Option, da diese nach den rechtlichen Vorgaben zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist. Ein Verschieben der Maßnahme ist nicht möglich, da seitens der Sportverwaltung vorgesehen ist das Gelände im Frühjahr 2020 für den Badebetrieb der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen. Auch aus technischer Sicht ist eine zeitnahe Sanierung erforderlich, um ein Verschleppen der Schad- stoffe in tiefere Bereiche und damit erhöhte Kosten für die Sanierung zu vermeiden. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 69.472,20 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Sanierungsmaßnahme kommt es aufgrund des Maschineneinsatzes (vsl. Bagger, Mul- denkipper und Stromerzeuger) zu u. a. CO2 - Emissionen. Aufgrund des bodenschutzrechtlichen Erfordernisses sind die Arbeiten und damit die Emissionen aber unabdingbar. 3 Begründung: Ausgangslage Im Juli 2018 kam es im Bereich des Abfallsammelplatzes des Strandbads am Escher See zu einem Brand der dort abgestellten Abfallsammelcontainer. Im Zuge der Löscharbeiten wurden 30 Liter Schaummittel eingesetzt, welches im weiteren Verlauf im Boden versickerte. Aufgrund des Verdachts einer stofflichen Bodenveränderung erstellte die Untere Bodenschutzbehör- de auf Grundlage des BBodSchG § 9 (1) eine Gefährdungsabschätzung für die vom Brandereignis betroffenen Flächen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Bereich an der Brandstelle eine schädliche Bodenverände- rung durch im Löschmittel enthaltene PFC vorliegt. Die mit PFC verunreinigten Bereiche wurden überwiegend bis in einen Tiefenbereich von 0,6 m nachgewiesen. Die betroffene Fläche ist in der nachfolgenden Abbildung verzeichnet. Abbildung 1: Lage der Fläche im näheren Umfeld, AL Nummer 606102 Eine Sanierung der Fläche ist nach dem Bundesbodenschutzgesetz zum Zweck der Gefahrenabwehr (Schutz des Grundwassers) erforderlich. Das belastete Material muss bis zum Erreichen von festge- legten Sanierungszielwerten abgetragen und entsorgt werden. 4 Aktueller Sachstand Im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen sollen die obersten 0,7 m des belasteten Bodens bis zum Erreichen unauffälliger, nicht mehr sanierungspflichtiger Bereiche abgetragen und entsorgt werden. Im Anschluss erfolgen eine Sanierungserfolgskontrolle und die Freigabe der Fläche für die zukünftige Nutzung. Die Sanierungsmaßnahme soll bis Ende April 2020 durchgeführt werden. Baukosten/Finanzierung Kostenberechnung Baukosten/Sanierung Pos. Leistung Kosten (netto) 01 Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten 32.270,00 € 02 Erdarbeiten 9.225,00 € 03 Transport und Entsorgung 15.885,00 € Gesamtsumme netto 57.380,00 € zzgl. MwSt. (19%) 10.902,20 € Gesamtsumme brutto 68.282,20 € Zusammenfassung Projektkosten netto brutto Kosten Baumaßnahme 57.380,00 € 68.282,20 € Kosten Analytik 1.000,00 € 1.190,00 € Gesamtkosten 58.380,00 € 69.472,20 € Die Gesamtausgaben für das Projekt betragen nach der aktuellen Kostenberechnung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes 58.380 € netto. Darin enthalten sind die Kosten in Höhe von ca. 57.380 € netto als VOB-Bauleistung und Kosten in Höhe von rd. 1.000 netto € als VOL-Leistungen (Labor). Die erforderlichen Mittel für das Projekt (Bau- und Nebenkosten) sind mit 69.472,20 € brutto kalkuliert worden. Für die Durchführung der Arbeiten stehen im Teilergebnisplan 0801 – Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten – Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen) entsprechende Aufwandsermächtigungen im Hj. 2020 zur Verfügung. Da dringender Handlungsbedarf seitens der Sportverwaltung besteht um das Gelände ab dem Früh- jahr 2020 wieder zu nutzen, kann die Durchführung eines Förderverfahrens in dem Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme nicht abgewartet werden kann. Der eingesetzte und für den Bodenschaden ursächliche Löschschaum enthielt polyfluorierte Chemi- kalien (PFC), obwohl die Verwaltung diesen Schaum als fluorfreies Schaumlöschmittel erworben hat. Die Verwaltung prüft derzeit, ob die für die Untersuchung und Sanierung des Bodenschadens entste- henden Kosten gegenüber dem Löschschaumlieferanten geltend gemacht werden können. Zukünftige Nutzung Nach Abschluss der Altlastensanierungsmaßnahme ist die Wiederaufnahme der Nutzung der Fläche durch den Pächter vorgesehen. Zur Dringlichkeit: Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Sportverwaltung, das Gelände ab Frühjahr 2020 wieder nutzen zu können (s. oben). Dies erfordert eine frühestmögliche Beschlussfassung der BV in der März-Sitzung. Anlage: Übersichtsplan Lage in der näheren Umgebung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Willy-Brandt-Platz 2
- Am Baggerfeld 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0399/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.02.2020
- Erstellt
- 05.02.2020 08:14