2140/2024
Bewegungskonzept im Kölner Grün - Stellungnahme zum Ratsbeschluss vom 27.06.2024 (0968/2024)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 01.08.2024 2140/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Sportausschuss 19.09.2024 Bewegungskonzept im Kölner Grün - Stellungnahme zum Ratsbeschluss vom 27.06.2024 (0968/2024) Die Verwaltung hat das Bewegungskonzept im Kölner Grün (0968/2024) auf der Grundlage des vorherigen Konzeptes (0639/2019) weiterentwickelt. Ziel dieser Fortschreibung war das Konzept abschließend aufzustellen und die vielen Anfragen der Bürger*innen und Bezirksver- tretungen einzugrenzen und zu koordinieren. Die Eingrenzung erfolgte vor allem auf den Wunsch des Naturschutzbeirates, da viele der Stationen in Landschaftsschutzgebieten ange- siedelt sind. Das Konzept umfasst nach Prüfung der Standortkriterien und der Erfahrungswerte der Be- zirksingenieure des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen alle möglichen Standorte im Stadtgebiet Köln. Die Standortkriterien sind folgende: wohnungsnah, Anbindung an Spa- zier- und Joggingrouten, Erreichbarkeit durch Fahrrad und ÖPNV, Faktor der Naherholung, Angebot für Bewegung gleichmäßig verteilt, Mindestabstand zwischen Parcours und Statio- nen von 2 km, Landschaftsschutzgebiete vermeiden, keine Baumfällungen für die Baumaß- nahme, keine neue Versiegelung. Außerdem wurden vorherige Anfragen von Bürger*innen und Bezirksvertretungen geprüft und in das Konzept aufgenommen. Das Bewegungskonzept besteht aus acht großen Bewegungsparcours, welche durch kleinere Bewegungsstationen im Stadtgebiet sinnvoll und zur gleichmäßigen Versorgung stadtteil- und wohnungsnah ergänzt werden. Die späteren Öffentlichkeitsbeteiligungen werden im Pla- nungsprozess durchgeführt, um die Bewegungsstationen nach den Wünschen und Bedarfen der Bürger*innen zu planen. Die Beteiligungen haben nicht das Ziel weitere Standorte bei den Bürger*innen abzufragen und in das Konzept aufzunehmen. Die Anzahl der Angebote an Sport und Bewegung im öffentlichen Grün steht im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte in den jeweiligen Stadtteilen und orientiert sich auch an bereits vorhande- nen Angeboten, wie Joggingrouten und dem Grüngürtelrundweg. 2 Folgende Änderungswünsche wurden von der Bezirksvertretung Kalk und Bezirksver- tretung Mülheim mitgeteilt: Bezirksvertretung Kalk Der vorliegende Beschlusstext ist durch den folgenden zu ersetzen: „Der Rat der Stadt Köln nimmt die Fortschreibung des Bewegungskonzeptes im Kölner Grün unter den unten aufgeführten Bedingungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzeptes nach Sicherung der haushaltsneutra- len Finanzierung.“ Bedingungen: a. Das auf Seite 4 der Beschlussvorlage dargestellte weitere Vorgehen ist anzupassen und insbesondere für die Stadtteile Vingst und Neubrück so zu ergänzen, dass weitere Standort- vorschläge noch angenommen werden. b. Außerdem ist vor der Schließung der Vorschlagsliste zu prüfen, ob die Anzahl der angebo- tenen Standorte je Stadtteil auch im Verhältnis zur Bevölkerung und im Verhältnis Grünfläche je Einwohnerin ausreichend sind, oder ob z.B. der dichtbesiedelte und grünarme Stadtteil Kalk nicht mit einem weiteren Standort berücksichtigt werden müsste Formulierungsvorschlag: Nach der Fassung des Beschlusses werden vorerst nur Standortvorschläge für Stadtteile an- genommen wo bisher kein Standort oder zu wenige Standorte vorgesehen sind, da mit dem Bewegungskonzept ein umfassendes Angebot an Bewegungsparcours und -stationen ge- schaffen werden soll. 2. Bezüglich Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist eine solche als aufsuchende Beteiligung in den Stadtteilen Vingst und Neubrück durchzuführen, um zeitnah Standortvorschläge für die nichtberücksichtigten Stadtteile noch aufzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen der Grünen Infrastruktur wurden bereits einige Standorte in den rechtsrheinischen Stadtteilen erstellt. Es wurden bereits 8 Bewegungsstationen und ein Bewegungsparcours im Bezirk Kalk errichtet. Nach der Prüfung aller potentieller Standorte wurden im Bezirk Kalk ge- plante Standorte in den Stadtteilen Brück, Kalk und Rath-Heumar hinzugefügt. Im Vergleich zum Konzept aus dem Jahr 2019 wurden vier neue Standorte in das Bewegungskonzept 2024 aufgenommen. Nach Prüfung der Standortkriterien, wie z. B. dem Mindestabstand von 2 km zwischen Bewegungsstationen, wurden in den Stadtteilen Vingst und Neubrück keine weite- ren Stationen verortet und würden auch nicht die Anforderungen des Konzeptes erfüllen. 3 Bezirksvertretung Mülheim Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat zur Vorlage 0968/2024 Bewegungskonzept im Kölner Grün folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Fortschreibung des „Bewegungskonzeptes im Kölner Grün“ unter den unten aufgeführten Bedingungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzeptes nach Sicherung der haushaltsneutra- len Finanzierung.“ Bedingungen: a) Das auf Seite 4 der Beschlussvorlage dargestellte weitere Vorgehen ist anzupassen und insbesondere für die Stadtteile Dellbrück, Dünnwald, Höhenhaus (nördlicher Teil), Buchheim, Buchforst, sowie Flittard so zu ergänzen, dass noch weitere Standortvorschläge angenommen werden können. b) Außerdem ist vor Schließung der Vorschlagsliste zu prüfen, ob die Anzahl der angebotenen Standorte je Stadtteil auch im Verhältnis zur Bevölkerung und im Verhältnis Grünfläche je Ein- wohner*in ausreichend sind oder ob weitere Standorte hinzukommen müssten. 2. Bezüglich der Anlage 1 “Öffentlichkeitsbeteiligung“ ist eine solche als aufsuchende Beteili- gung in den Stadtteilen Dellbrück, Dünnwald, Höhenhaus (nördlicher Teil), Buchheim, Buch- forst und Flittard durchzuführen, um noch Standortvorschläge für die nicht berücksichtigten Stadtteile aufzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen der Grünen Infrastruktur wurden bereits viele Standorte in den rechtsrheinischen Stadtteilen erstellt. Bisher sind keine konkreten Wünsche von Bürger*innen und den Bezirks- vertretungen aus den Stadtteilen in Mülheim eingegangen. Es wurden bereits 4 Bewegungs- stationen im Bezirk Mülheim umgesetzt. Nach der Prüfung aller potentieller Standorte wurden geplante Standorte in den Stadtteilen Buchheim, Höhenhaus, Holweide, Flittard und Mülheim hinzugefügt. Im Vergleich zum Konzept aus dem Jahr 2019 wurden somit fünf neue Standorte in das Bewegungskonzept 2024 aufgenommen. Insbesondere in den Stadtteilen Dünnwald und Dellbrück sind keine Standorte angesiedelt, da dort alle Grünflächen zu Landschaftsschutzgebieten gehören. In Dellbrück sind die Grünflä- chen sogar teilweise Naturschutzgebiete. Nach der Prüfung der Standortkriterien, wie z. B. dem Mindestabstand von 2 km zwischen Bewegungsstationen, wurden in den gewünschten Stadtteilen Höhenhaus, Buchheim, Buchforst und Flittard keine weiteren Stationen verortet und würden auch nicht die Anforderungen des Konzeptes erfüllen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2140/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.08.2024
- Erstellt
- 08.07.2024 10:53