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Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2824/2025 vom 10.11.2025
Stand: Am 16.12.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 2824/2025 Freigabedatum 10.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung wählt der Rat aus seinen Reihen 1. _________________________________ 2. _________________________________. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Ko- dex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 5 der Stiftungssatzung vom 06.05.1998 entscheidet über die Verwendung der Ver- mögenserträge im Rahmen der satzungsmäßig festgelegten Zwecke der Stiftung ein Kurato- rium. Zweck der Stiftung ist, mittelbar oder unmittelbar Maßnahmen zu fördern, die der Erleichte- rung der Situation von HIV-infizierten Menschen dienen. Hierbei kommen sowohl Einzelfallhil- fen als auch institutionelle Förderungen freier Träger der Gesundheitspflege in Betracht. Dem Kuratorium gehören an: - als Vorsitzende*r die*der für das Gesundheitswesen der Stadt Köln zuständige Beige- ordnete (derzeit Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau), - zwei für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi- zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge- legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung anzuweisen: - im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmit- telbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhal- tung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. - sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen ein- zusetzen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen (§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). gez. Burmester
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