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2824/2025

Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 13.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3000 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/203 
 
Vorlagen-Nummer 
 2824/2025 
Freigabedatum 
 10.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Besetzung des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I.  Zu Mitgliedern des Kuratoriums der Gerda und Manfred Ulbrich-Stiftung wählt der Rat  
aus seinen Reihen 
 
1. _________________________________ 
2. _________________________________. 
 
Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer 
der Zugehörigkeit zum Rat. 
 
II.  Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Ko-
dex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
 
Rat 20.11.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 5 der Stiftungssatzung vom 06.05.1998 entscheidet über die Verwendung der Ver-
mögenserträge im Rahmen der satzungsmäßig festgelegten Zwecke der Stiftung ein Kurato-
rium. 
Zweck der Stiftung ist, mittelbar oder unmittelbar Maßnahmen zu fördern, die der Erleichte-
rung der Situation von HIV-infizierten Menschen dienen. Hierbei kommen sowohl Einzelfallhil-
fen als auch institutionelle Förderungen freier Träger der Gesundheitspflege in Betracht. 
Dem Kuratorium gehören an: 
- als Vorsitzende*r die*der für das Gesundheitswesen der Stadt Köln zuständige Beige-
ordnete (derzeit Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau), 
- zwei für die Dauer der Wahlperiode zu wählende Ratsmitglieder. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmit-
telbaren oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach 
dem Public Corporate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhal-
tung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien 
ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
Köln zu verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen ein-
zusetzen. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen 
(§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW/LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

16.12.2025 Rat
TOP 13.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2824/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.11.2025
Erstellt
22.09.2025 11:11