V/0803/2012
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Beschlussvorlage
2339 Zeichen
V/0803/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürgerangelegenheiten Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 15.11.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Den in der Anlage 1 der Vorla ge aufgeführten Vereinen werden die dort ausgewiesenen Zuschü s- se gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012 Zeile 15 Transferaufwendungen 13.600 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i- ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe zirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 2 zur Vorla- ge). Vorlagen-Nr.: V/0803/2012 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492-3300 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 24.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0803/2012 Ergänzende Hinweise zu den Anträgen: Der Bürgerverein für Mecklenbeck e. V. hat im Jahr 2011 für den E inbau einer Be/Entlüftungsanlage auf dem Hof Hesselmann einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten. Der Verein hat mit Schreiben vom 10.09.2012/02.10.2012 mitgeteilt, dass es durch die Insolvenz des günstigsten Anbieters, durch Erschwernisse bei der Leit ungsführung im Gebäude und durch umfangreiche Dachdeckerarbeiten zu erheblichen Mehrkosten (10.000 €) gekommen sei, die aus dem laufenden Budget nicht aufgefangen werden können. Hierzu sollte ein Zuschuss in Höhe von 8.000 € gezahlt werden. Das Haus der Begegnung Albachten e. V. hat mit Schreiben vom 19.09.2012/26.09.2012 um die Gewährung eines Zuschusses zur Ergänzung der Veranstaltungstechnik und der Gastronomieei n- richtung gebeten. Zu den Gesamtkosten in Höhe von rund 7.000 € sollte ein Zuschuss in Höhe von 5.600 € gewährt werden. I. A. gez. Weihermann Anlagen: Anlage 1 – Liste der Zuschussanträge Anlage 2 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Anlage 1 zur Vorlage
1082 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2012 Anlage 1
lfd.
Nr
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wir-
kungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt, b) Einzelveranstal-
tung, c) besondere Aktivität, d)
Jubiläum
Bemerkungen
Pro-
jekt
Einzel-
veran-
staltung
beson-
dere
Aktivität
Jubi-
läum
Grund in
2011(Euro)
vorgeschlagen
in 2012 (Euro)
1. Bürgerverein für Mecklenbeck e.V.
Mecklenbeck Mecklenbeck x Be-/Entlüftungsanlage mit Wärme rückgewinnung und Nachheizregis-
ter im Hof Hesselmann – ergänzender Zuschuss zu den entst ande-
nen Mehrkosten von 10.000 € -
20.000
8.000
2. Haus der Begegnung Albachten e.V. Albachten Albachten X Zuschuss zur notwendigen Beschaffung von Veranstaltung stechnik
und zur Ergänzung der Gastronomieeinrichtung
(Gesamtkosten rund 7.000 €)
5.600
Anlage 2 der Vorlage
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Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0803/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37