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V/0803/2012

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 25.10.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 15.11.2012, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Vorlage

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Anlage 2 der Vorlage

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Beschlussvorlage

2339 Zeichen

V/0803/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Den in der Anlage 1 der Vorla ge aufgeführten Vereinen werden die dort ausgewiesenen Zuschü s-
se gewährt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012   
Zeile 15 Transferaufwendungen  13.600  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i-
ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe zirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen 
gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 2 zur Vorla-
ge). 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0803/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Weihermann 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0803/2012 
Ergänzende Hinweise zu den Anträgen: 
 
 
Der Bürgerverein für Mecklenbeck e. V.  hat im Jahr 2011 für den E inbau einer 
Be/Entlüftungsanlage auf dem Hof Hesselmann einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten. 
Der Verein hat mit Schreiben vom 10.09.2012/02.10.2012 mitgeteilt, dass es durch die Insolvenz 
des günstigsten Anbieters, durch Erschwernisse bei der Leit ungsführung im Gebäude und durch 
umfangreiche Dachdeckerarbeiten zu erheblichen Mehrkosten (10.000 €) gekommen sei, die aus 
dem laufenden Budget nicht aufgefangen werden können.  
 
Hierzu sollte ein Zuschuss in Höhe von 8.000 € gezahlt werden. 
 
 
 
Das Haus der Begegnung Albachten e. V. hat mit Schreiben vom 19.09.2012/26.09.2012 um die 
Gewährung eines Zuschusses zur Ergänzung der Veranstaltungstechnik und der Gastronomieei n-
richtung gebeten. 
 
Zu den Gesamtkosten in Höhe von rund 7.000 € sollte ein Zuschuss in Höhe von 5.600 € gewährt 
werden. 
 
 
 
I. A. 
 
 
gez. 
Weihermann 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Liste der Zuschussanträge 
Anlage 2 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Anlage 1 zur Vorlage

1082 Zeichen

Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2012                 Anlage 1 
 
 
                                                                                                                                           
 
 
 
 
lfd. 
Nr 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener Wir- 
kungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
a) Projekt, b) Einzelveranstal- 
tung,  c) besondere Aktivität,  d) 
Jubiläum 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Pro- 
jekt 
Einzel- 
veran- 
staltung 
 
beson- 
dere 
Aktivität 
Jubi- 
läum 
Grund in 
2011(Euro) 
vorgeschlagen 
in 2012 (Euro) 
 
1.  Bürgerverein für Mecklenbeck e.V. 
 
 
Mecklenbeck Mecklenbeck x    Be-/Entlüftungsanlage mit Wärme rückgewinnung und Nachheizregis- 
ter im Hof Hesselmann – ergänzender Zuschuss  zu den entst ande- 
nen Mehrkosten von 10.000 € -  
20.000 
 8.000   
2.  Haus der Begegnung Albachten e.V. Albachten Albachten X     Zuschuss zur notwendigen Beschaffung von Veranstaltung stechnik 
und zur Ergänzung der Gastronomieeinrichtung  
(Gesamtkosten rund 7.000 €) 
 5.600

Anlage 2 der Vorlage

3141 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0803/2012
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37