3666/2019
Mülheimer Brücke
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2676 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 28.10.2019 3666/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.10.2019 Mülheimer Brücke hier: Anfrage der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie der Ratsgruppe GUT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.09.2019, TOP 5.2.5 Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie der Ratsgruppe GUT bitten um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie lange soll die Sanierung dauern? 2. Welche Konzepte gibt es bisher für die Verkehrsführung, insbesondere für den Radverkehr und den Anschluss an den geplanten Gürtel-Radweg? 3. Gibt es Überlegungen, die sich aus der Sanierung ergebende einspurige MIVFührung direkt bei- zubehalten und wie im Antrag gefordert, die Radfahrenden auf den jeweils heute rechten Fahr- spuren zu führen?“ Antwort der Verwaltung Zu Frage 1: Die Arbeiten zur Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke werden aus heutiger Sicht bis Mitte 2023 andauern. Zu Frage 2 und 3: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 07.06.2018 einen Weiterplanungsbeschluss für den Niehler Gürtel gefasst. Dieser Beschluss umfasst auch eine Anbindung der Radverkehrsverbindung vom Niehler Gürtel zur Mülheimer Brücke. Im Abschnitt von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke stehen dem Individualverkehr derzeit jeweils zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung. Dem damaligen Weiterplanungsbeschluss lag auch eine Vorentwurfsplanung für die Radverkehrsfüh- rung im Verlauf des Gürtels von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke vor. Dieser sieht in Abschnitten des Gürtels die Umwidmung einer Kfz-Fahrspur auf der Südseite im betreffenden Ab- schnitt zugunsten des Radverkehrs vor. Auf der Nordseite wird eine Fahrspur von der Mülheimer Brü- cke kommend bis zur vorhandenen Kfz-Zufahrt vom Kuhweg zum Gürtel eingezogen und dem Rad- verkehr zur Verfügung gestellt. Eine Weiterführung des Radverkehrs bis zur Boltensternstraße kann auf der Nordseite nicht erfolgen, da die Lkw- Anteile in diesem Streckenabschnitt zu hoch sind und eine verträgliche Abwicklung des Radverkehrs hier nicht gewährleistet werden kann. Stattdessen wird der Radverkehr an die bestehende Radverkehrsverbindung entlang der Kleingartenanlage angebun- den. 2 Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der weiteren Radwegplanung des Gürtels auch die Frage untersuchen, ob und wenn ja in welchen Abschnitten auf der Mülheimer Brücke Kfz-Fahrspuren zu- gunsten des Radverkehrs zurückgenommen werden können. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3666/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.10.2019
- Erstellt
- 21.10.2019 14:37