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3666/2019

Mülheimer Brücke

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.10.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.10.2019, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2676 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer  28.10.2019 
 3666/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
 
Mülheimer Brücke  
hier: Anfrage der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie der 
Ratsgruppe GUT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.09.2019, TOP 5.2.5 
Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie der Ratsgruppe GUT bitten 
um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Wie lange soll die Sanierung dauern?  
 
2. Welche Konzepte gibt es bisher für die Verkehrsführung, insbesondere für den Radverkehr und 
den Anschluss an den geplanten Gürtel-Radweg?  
 
3. Gibt es Überlegungen, die sich aus der Sanierung ergebende einspurige MIVFührung direkt bei-
zubehalten und wie im Antrag gefordert, die Radfahrenden auf den jeweils heute rechten Fahr-
spuren zu führen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu Frage 1: 
 
Die Arbeiten zur Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke werden aus heutiger Sicht bis Mitte 
2023 andauern. 
 
 
Zu Frage 2 und 3: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 07.06.2018 einen Weiterplanungsbeschluss für den 
Niehler Gürtel gefasst. Dieser Beschluss umfasst auch eine Anbindung der Radverkehrsverbindung 
vom Niehler Gürtel zur Mülheimer Brücke. Im Abschnitt von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer 
Brücke stehen dem Individualverkehr derzeit jeweils zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung. 
Dem damaligen Weiterplanungsbeschluss lag auch eine Vorentwurfsplanung für die Radverkehrsfüh-
rung im Verlauf des Gürtels von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke vor. Dieser sieht in 
Abschnitten des Gürtels die Umwidmung einer Kfz-Fahrspur auf der Südseite im betreffenden Ab-
schnitt zugunsten des Radverkehrs vor. Auf der Nordseite wird eine Fahrspur von der Mülheimer Brü-
cke kommend bis zur vorhandenen Kfz-Zufahrt vom Kuhweg zum Gürtel eingezogen und dem Rad-
verkehr zur Verfügung gestellt. Eine Weiterführung des Radverkehrs bis zur Boltensternstraße kann 
auf der Nordseite nicht erfolgen, da die Lkw- Anteile in diesem Streckenabschnitt zu hoch sind und 
eine verträgliche Abwicklung des Radverkehrs hier nicht gewährleistet werden kann. Stattdessen wird 
der Radverkehr an die bestehende Radverkehrsverbindung entlang der Kleingartenanlage angebun-
den.

2 
 
Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der weiteren Radwegplanung des Gürtels auch die Frage 
untersuchen, ob und wenn ja in welchen Abschnitten auf der Mülheimer Brücke Kfz-Fahrspuren zu-
gunsten des Radverkehrs zurückgenommen werden können. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3666/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.10.2019
Erstellt
21.10.2019 14:37