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2144/2021

Sanierung der Drehbrücke im Deutzer Hafen - Sachstand zur Erstellung eines Treppenturms

Mitteilung BV 09.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.06.2021, TOP 9.14

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

5324 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2144/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
 
Sanierung der Drehbrücke im Deutzer Hafen - Sachstand zur Erstellung eines Treppenturms 
 
Am 22.02.2021 startete die Generalsanierung der Drehbrücke. Während der Bauarbeiten muss die 
Drehbrücke aus statischen Gründen in aufgedrehter Stellung verbleiben. Die direkte Wegebeziehung 
zwischen den Wohngebieten in Deutz und den Poller Wiesen ist daher für ca. ein Jahr unterbrochen. 
Eine Umleitung für Zufußgehende und Radfahrende ist über die Siegburger Straße und den Poller 
Kirchweg / Am Schnellert ausgeschildert. 
 
Im Vorfeld – z. B. im Zuge der bereits 2018 erfolgten Beratung der Baubeschlussvorlage – wurden 
weitergehende provisorische Maßnahmen zur Verbesserung der Wegeführung, auch aus Kosten-
gründen verworfen. 
  
Mit Beginn der Baumaßnahmen zeigte sich, dass – hervorgerufen durch den während der Pandemie 
stärkeren wohnortnahen Freizeitverkehr – die vorgesehenen Umleitungen sehr stark frequentiert wur-
den. Beschwerden und Beobachtungen wiesen darauf hin, dass insbesondere an Schönwettertagen 
bzw. an Wochenenden die vorhandenen Gehwege kaum ausreichend dimensioniert sind, um die vor-
gegebenen Abstände einhalten zu können. 
 
Auf Grund des Dringlichkeitsbeschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 11.03.2021 sollten 
daher Verbesserungen der Wegeführung geprüft werden. Eine Möglichkeit ist dabei die Einrichtung 
einer provisorischen Treppenanlage von der Severinsbrücke auf die unter der Brücke liegende Ha-
fenmole (Leitdeich). Hierdurch würde sich ein direkter Zugang zu den Poller Wiesen ergeben. 
  
Der Krisenstab der Stadt Köln beschloss am 12.03.2021 aus Pandemiegründen das Erfordernis einer 
Entzerrung der Fußgänger*innenströme zur Entlastung der stark frequentierten Wege, forderte eine 
direkte Anbindung zur Severinsbrücke und beauftragte das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau zur Prüfung kurzfristiger Realisierungsmöglichkeiten. 
 
Anschließend wurde die Planung des Treppenturms seitens der Verwaltung prioritär behandelt und 
vorangetrieben. So wurden u. a. Abstimmungen mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und 
verschiedenen städtischen Dienststellen geführt. 
 
Der Krisenstabsbeschluss stellt eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr dar. Von daher wurde die 
Vergabe mittels eines Nachtragsangebotes an den vor Ort bereits tätigen Unternehmer angestrebt. 
Die Preise wurden kritisch geprüft und hinsichtlich ihrer Höhe intensiv hinterfragt. 
 
Die zunächst aufgestellte Kostenschätzung der Verwaltung von rund 370.000 Euro brutto für den 
Treppenturm zur Severinsbrücke ist gemäß des aktuelle fortgeschriebenen Planungsstands allerdings 
nicht mehr auskömmlich. 
 
Das liegt zum einen an erhöhten Gründungskosten aufgrund einer vorliegenden Grundbruchgefahr

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des Leitdeichs zur Landseite. Diese würde ein tieferes Gründungsniveau erfordern als zunächst an-
genommen, außerdem müsste die Gründung in Richtung Rhein verschoben werden. Eine aufwändige 
Stahlkonstruktion wäre zwischen Fundament und Gerüstturm zur Aussteifung der Konstruktion erfor-
derlich. 
 
Zum anderen musste aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet eine naturschutzrechtliche Be-
freiung gem. § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz beantragt werden. Die 400 m lange Zuwegung 
zum Treppenturm darf gemäß der naturschutzrechtlichen Befreiung vom 26.04.2021 nicht proviso-
risch für die Nutzung durch Radfahrende ertüchtigt werden. In Ermangelung einer für Radfahrende 
ertüchtigten Zuwegung wurde in der Planung daher auf eine Schiebehilfe verzichtet. Der Treppenturm 
wäre ausschließlich für Zufußgehende zugänglich. 
 
Die Auflagen aus der naturschutzrechtlichen Befreiung erfordern außerdem einen sehr hohen Auf-
wand bezüglich der Baustellenlogistik. Eine Zufahrt über die Leitdeichkrone zum Standort des Trep-
penturms mit Baugeräten wurde nicht genehmigt, Materialien (z. B. Erdaushub, einzubauende Ele-
mente) müssten aufwändig mit Hilfe eines Krans transportiert werden. Das seit dem 20.05.2021 vor-
liegende Nachtragsangebot der ARGE Generalsanierung Drehbrücke weist Kosten in Höhe von 
588.000 Euro brutto aus. Dieses beinhaltet die Aufstellung eines 300 t Mobilkrans auf dem Festplatz. 
Eine Positionierung unmittelbar an der sanierungsbedürftigen Ufermauer, wie im Angebot vorgese-
hen, ist allerdings nach statischer Prüfung nicht möglich. Eine Verschiebung von der Ufermauer weg, 
würde den Einsatz eines noch größeren Kans mit weiteren Mehrkosten bedeuten. Ein geeigneter 
Kranstandort für einen Autokran mit der benötigten Auslegerlänge auf der Deutzer Werft konnte aus 
statischen Gründen nicht realisiert werden. Die Prüfung der Alternative mit Ponton und Schwimmkran 
würde ebenfalls zu einer Kostenerhöhung des vorliegenden Angebotes führen.  
 
 
Diese Kostenhöhe rechtfertigt ist aus Sicht der Verwaltung nicht den unverhältnismäßig hohen Auf-
wand für ein Provisorium, dessen möglicher Nutzungszeitraum sich mit dem zusätzlich erforderlichen, 
aktuell nicht definierbaren, Planungszeitraum verkürzt.  Der Inzidenzwert für Köln betrug am 
07.06.2021 27,7. Ein zwingendes Erfordernis für die Maßnahme der Gefahrenabwehr zur Entzerrung 
der Fußgängerströme wird nicht mehr gesehen.

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2144/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.06.2021
Erstellt
02.06.2021 12:17