V/0920/2011
Neuorganisation der Schülerspezialverkehre für die Schuljahre 2012/2013 bis 2016/2017
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Berichtsvorlage
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V/0920/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neuorganisation der Schülerspezialverkehre für die Schuljahre 2012/2013 bis 2016/2017 Beratungsfolge 17.01.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Ausgangslage Die aktuell geltenden Beförderungsverträge für die Schülerspezialverkehre laufen am 31.07.2012 aus. Für eine nahtlose Weiterführung sind sie deshalb ab dem Schuljahr 2012/13 neu zu organ i- sieren. Gegenüber der Ausschreibung der Schülerspezialverkehre im Jahr 2007 haben sich die Ra h- menbedingungen verändert. Zu diesen Veränderungen gehören - der Wegfall der Schulbezirke bei den Grundschulen - Angebotserweiterungen im ÖPNV und - Veränderungen der Infrastruktur, z. B. durch die Schaffung neuer Straßen / Verbindungs- wege Diese Veränderungen wirken sich insbesondere auf die bisherigen Schülerspez ialverkehre zur Astrid-Lindgren-Schule Gelmer, zur Grundschule Loevelingloh und den Gievenbecker Grun d- schulen, Michaelschule, Wartburgschule und Mosaikschule aus. Im Rahmen der Etatberatungen 2011 wurde der Etatansatz für die Schülerspezialverkehre um 20 % gekürzt. Bei der Berechnung der Haushaltsansätze für die Jahre 2012 ff. wurde diese Kürzung berücksichtigt (32.800 Euro in 2012, 80.800 Euro in 2013 und 82.800 Euro ab 2014). Zur Umset- zung der Kürzung sollten alternative Beförderungsmodelle (Bürgerbus o der von Eltern organ i- sierte Schülerverkehre) geprüft werden. Im Ergebnis haben diese Prüfungen gezeigt, dass Bürgerbusse aufgrund der technischen, rech t- lichen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht eingesetzt werden können und von E l- ternvereinen org anisierte Schülerverkehre nicht sinnvoll umsetzbar sind um eine verlässliche Schülerbeförderung zu sichern. Vorlagen-Nr.: V/0920/2011 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de Datum: 03.01.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0920/2011 Dem gegenüber können du rch die zukünftigen Veränderungen der Schülerspezialverkehre die vorgenannten Kürzungen voraussichtlich aufgefangen werden. Veränderungen bisheriger Schülerspezialverkehre Astrid Lindgren-Schule Gelmer Im laufenden Schuljahr 2011/2012 werden im Schülerspezialverkehr 32 Schülerinnen und Sch ü- ler zur Astrid Lindgren-Schule befördert. Für 23 dieser Schülerinnen und Schüler (72 %) ist nach Wegfall der Schulbezirke nicht die Astrid Lindgren-Schule Gelmer die nächstgelegene Grun d- schule, sondern die Gemeinschaftsgrundschule Pötterhoekschule bzw. die Matthias -Claudius- Schule Handorf. Für neun Schüler/ innen des Wohnbereiches Mariendorf, die zurzeit im Schüle r- spezialverkehr zur Astrid Lindgren-Schule Gelmer befördert werden, beträgt die Entfernung zur nächstgelegenen Schule sogar weniger als 2,0 Km, sodass für sie kein Anspruch auf Übernahme notwendiger Schülerfahrkosten durch den Schulträger besteht. Die Astrid Lindgren-Schule Gelmer ist inzwischen gut an den ÖPNV angeschlossen . Für d ie Schülerinnen und Schüler, die künftig nicht mehr im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs b e- fördert werden und künftig weiter diese Schule besuchen mö chten, wird damit ein Schulwechsel nicht erforderlich. Mit dem ÖPNV ist die Astrid Lindgren-Schule z. B. vom Wohnstandort an der Kleimannbrücke in 15 Minuten zu erreichen. Dem gegenüber beträgt die Schulwegzeit des bishe- rigen Schülerspezialverkehres 50 Minuten. Die nach der Schülerfahrkostenverordnung berechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten eine go-card. Für die Schüler/Innen (derzeit 9 Kinder), die die Astrid -Lindgren-Schule mit dem ÖPNV nicht oder nicht in zumutbarer Zeit erreichen können, wird ein Schülerspezialverkehr aufrecht erhalten. Gievenbecker Grundschulen: Michaelschule, Wartburgschule und Mosaikschule Im laufenden Schuljahr 2011/ 2012 werden insgesamt 55 Schülerinnen und Schüler der v orge- nannten Schulen im Schülerspezialverkehr befördert. Nach der zwischenzeitlichen Fertigste llung der Austermannstraße und wegen für einige Kinder näher gelegener Grundschulen (Dreifalti g- keitsschule) haben diese Schülerinnen und Schüler einen erheblich verkürzten Schulweg. Von den 55 Kindern haben nur noch 9 Schülerinnen und Schüler (17 %) einen Anspruch auf Übe r- nahme von Schülerfahrkosten. Die bisherige Schülerbeförderung mittels eines angemieteten Standardbusses kann daher nicht mehr aufrecht erhalten werden und wird eingestellt, da das Erreichen der o. g. Gievenbecker Grundschulen mit dem ÖPNV in dichter Taktfolge möglich ist. Die Schulwegzeit der Schülerinnen und Schüler beträgt einschließlich der Fußwege zu den Haltestellen und einem Umstieg am C o- esfelder Kreuz durchschnittlich 26 Minuten. Der jetzige Sc hülerspezialverkehr benötigt eine Schulwegzeit von 35 Minuten. Die weiterhin nach de r Schülerfahrkostenverordnung berechtigten Schülerinnen und Schüler e r- halten eine go-Card. Grundschule Loevelingloh Grundsätzlich müsste der Schülerspezialverkehr zur Grundschule Loevelingloh ebenfalls ang e- passt werden. Die Schule wird im laufenden Schuljahr von insgesamt 108 Schülerinnen und Schülern besucht. Für 48 Mecklenbecker Schülerinnen und Schüler, die diese Sch ule besuchen (45 %) ist nach Wegfall der Schulbezirke nicht die Grundschule Loevelingloh die nächstgelegene katholische Grundschule, sondern die Gottfried -von-Cappenberg-Schule, die von Meckle nbeck aus gut mit dem ÖPNV erreicht werden kann. 3 V/0920/2011 Im Gegensatz zu den Gievenbecker Grundschulen und der Astrid-Lindgren-Schule in Gelmer gibt es für die Schülerinnen und Schüler in Loevelingloh keine Möglichkeit, die Schule alternativ mit dem ÖPNV in einem vertretbaren Zeitaufwand zu erreichen. Eine Anpassung des Schülerspez i- alverkehrs wird dazu führen, dass Eltern ihre Kinder zukünftig an anderen Grundschulen anme l- den werden. Die daraus resultierende Verringerung der Schülerzahl an der Grundschule Loevelingloh wird einerseits dazu führen, dass mittelfristig eine kritische Schüleruntergre nze er- reicht wird, die schulorgani satorische Maßnahmen erforderlich macht. Andererseits we rden die Eltern aus Mecklenbeck mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Kinder an der Peter -Wust-Schule an- melden. Damit stellt sich für diese Schule die Frage eines möglichen Ausbaues zu einem drei - bzw. vierzügigen System. Angesichts dieser Auswirkungen kann eine Entscheidung nicht isoliert im Rahmen der Neuorg a- nisation der Schülerspezialverkehre getroffen werden, sondern im gesamten Kontext der Schu l- entwicklungsplanung. Hinzu kommt, dass für die Schüler/I nnen, welche die Grundschule Loevelingloh ab dem Schuljahr 2012/13 besuchen, Übergangslösungen angeboten werden so l- len, damit diese die Schule bis zum Grundschulende besuchen können. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Schülerspezialverkehr unverändert zunächst befristet für ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2013 beizubehalten. In der zweiten Jahreshälfte 2012 wird die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung berichten und einen Vorschlag zum weiteren Verfahren unterbreiten. Alternative Beförderungsmodelle In den bisherigen Diskussionen zum Schülerspezialverkehr ist verschiedentlich darauf hingewi e- sen worden, die Alternativen Bürgerbus bzw. von Eltern organisierte Fahrdienste (mit Kostenb e- teiligung) zu prüfen. Bürgerbus: Bei einem Bürgerbu s handelt es sich um ein öffentliches Nahverkehrsmittel. Bürge rbussysteme schließen Lücken im Nahverkehrsnetz in dünn besiedelten, ländlichen und kleinstädtischen R e- gionen sowie in Wohn - und Gewerbegebieten, die kommunale Verkehrsunternehmen zu wir t- schaftlich tragfähigen Bedingungen mit Buslinien nicht erreichen können. Sie kommen in Zeiten und in Räumen mit einer schwachen Fahrgastnachfrage zum Einsatz. Das Angebot wird nach einem festen Fahrplan, mit Taktfolge und mit festen Haltestellen durchge- führt. Träger sind gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Fahrer. Bürgerbusvereine verf ügen im Regelfall über mehr als 20 ehrenamtlich tätige Mitwirkende, um die Einsatzhäufigkeit akzept a- bel zu halten. Ein Bürgerbus ist immer ein Kleinbus mit 8 Fahrgastplätzen u nd wird daher als Pkw angemeldet. Das bedeutet, dass ein solches Fahrzeug mit dem Führerschein der Klasse B geführt werden kann. Allerdings wird mit dem Bürgerbus Personenbeförderung im Pkw betrieben. D afür gelten, wie für jeden öffentlichen Personenverkehr, die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes sowie die entsprechenden Verordnungen. Der aktuelle Kapazitätsbedarf der freigestellten Schülerverkehre in Münster geht weit über die maximale Kapazität eines Bürgerbusses mit 8 Sitzplätzen hinaus. Je nac h Schule sind zu Schul- beginn 20 - 40 Kinder zu befördern, was bedeutet, dass für die Schülerspezialverkehre (in der zukünftigen Form) rund 50 Kleinbusse nebst mindestens ebenso vielen ehrenamtlichen Fa hrern zur Verfügung stehen müssen. 4 V/0920/2011 Die Fahrgastnachfrage tritt zeitlich punktuell zum Schulbeginn und zum Schu lschluss auf. Damit gehen Anforderungen des freigestellten Schülerverkehrs in der Stadt Münster weit über die Rahmenbedingungen eines Bürgerbusses hinaus. Aufgrund seiner technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen ist der Einsatz eines Bürgerbusses nicht geeignet, um den freigestellten Schülerverkehr oder Teile des freigestellten Schülerverkehrs in der Stadt Müns- ter durchzuführen. Von einem Elternverein organisierte Schülerverkehre Grundsätzlich kann die Durchführung der bisherigen Schülerspezialverkehre in Zukunft durch die betroffenen Eltern selbst organisiert werden. Dieses kann durch die Einrichtung eines oder me h- rerer privatrechtlicher Vereine geschehen. Die Stadt kann dies em/n Verein/en auf freiwilliger B a- sis Mittel als Zuschuss für die Organisation der Schülerbeförderung zur Verfügung stellen. um Schuljahr 2012/2013 müssen insgesamt 10 Schülerspezialverkehre zu unterschiedlichen Schulen neu organisiert werden. Dem/n zu b ildenden Verein/en gehören alle Eltern an, deren Kind / Kinder im Rahmen des Schülerspezialverkehrs befördert wird / werden. Zum Aufgabenbereich der Vereine gehört: - die Vergabe der Verkehre, - die Festlegung des von den Eltern zu zahlenden Eigenanteils, - die Überwachung der Einzahlungen des Eigenanteils der Eltern einschließlich eventueller Erinnerungs- / Mahnverfahren, - die Zahlungen an die verpflichteten Busunternehmen sowie die Übernahme des notwend i- gen Schriftverkehrs, - Verhandlungen mit der Stadt über die Höhe der Zuschüsse für die Schülerbeförderung. Bei dieser Organisationsform ist folgendes zu bedenken: - Fluktuation der Vereinsmitglieder Jährlich verlassen Eltern, deren Kinder auf eine weiterführende Schule wechseln, den Ve r- ein; neue Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufe 1 besuchen, müssen dem Verein betr e- ten. Die Zahl der Vereinsmitglieder und damit auch der von den Eltern zu zahlende Eige n- anteil werden sich damit jährlich ändern (mehr Viertklässler wechseln z. B. in weiterführen- de Schulen als Erstklässler in den Schulen aufgenommen werden). Darüber hinaus können Eltern auch unterjährig den Verein verlassen (keine Zwangsmi t- gliedschaft) mit der Konsequenz, dass sich damit auch unterjährig die Eigenanteile verä n- dern können. - Ermäßigungstatbestände Von Eltern mit mehreren Schulkindern ist die Frage nach einer Ermäßigung des Eigena n- teils gestellt worden. Sollte dieses umgesetzt werden, müssen die Mitglieder des Vereins bereit sein, Ermäßigungen z. B. für Eltern mit mehreren Kindern solidarisch mitzutragen. 5 V/0920/2011 - Jährliche Vertragslaufzeiten Mögliche unterjährige Fluktuationen der Vereinsmitglieder verhindern längere Vertragslau f- zeiten von mehr als einem Jahr. Ungünstigere Vertragskonditionen sind damit nicht ausg e- schlossen. Selbst wenn zur Entlastung des Vereins / der Vereine die Geschäftsführung von der Schulverwal- tung übernommen wird, ist das Konstrukt mit Risiken behaftet und hat nicht die Stabilität, die e r- forderlich und geeignet ist, eine für Eltern und Schüler/innen dauerhaft e und verlässliche Sch ü- lerbeförderung zu sichern. Die Verwaltung empfiehlt daher, von einer Vereinsgründung Abstand zu nehmen. Weiteres Verfahren Damit möglichst zwischen Eltern, Schule und Beförderungsunterne hmen ein verlässliches und kostengünstiges Ergebnis erzielt werden kann, werden die in der Anlage 1 genannten Schüle r- spezialverkehre im Januar 2012 europaweit für die Dauer von 5 Jahren ausgeschrieben. Die neu auszuschreibenden Schülerspezialverkehre können grundsätzlich mit den im Haushalt zur Verf ügung stehenden Geldern finanziert werden können. Mehrkosten können hier lediglich insoweit entstehen, als gegenüber den Kosten der laufenden Schülerspezialverkehre ein ungüns- tigeres Ausschreibungsergebnis erzielt wird. Die Astrid -Lindgren-Schule Gelmer, die Gievenbecker Grundschulen sowie die Grundschule Loevelingloh werden zeitnah über die Veränderungen informiert. Den Schulpflegschaften dieser Schulen werden bei Bedarf persönliche Gespräche angeboten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage Übersicht der neu auszuschreibenden Schülerspezialverkehre
13122011_Anlage 1 zur Vorlage 920 Ausschreibung Schülerspezialverkehr 2012_2013
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Anlage 1
Übersicht der ab 2012/2013 neu auszuschreibenden Sc hülerspezialverkehre
des Amtes für Schule und Weiterbildung
Schule
Hiltruper Grundschulen (Miniverkehr)
- Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
- Ludgerusschule Hiltrup
- Clemensschule Hiltrup
- Marienschule Hiltrup
Annetteschule Nienberge
Grundschule Sprakel
Handorfer Grundschulen
- Matthias-Claudius-Schule
- Kardinal-von-Galen-Schule
Astrid Lindgren-Schule Gelmer
Uppenbergschule
Amelsbüren - Mecklenbeck - Hiltrup
- Schulzentrum Hiltrup
- Davertschule Amelsbüren
Marienschule Roxel
Idaschule
Davertschule Amelsbüren (Anbindung Haus Getter)
Grundschule Loevelingloh
unverändert zunächst befristet bis 31.07.2013
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Austermannstraße
- An der Kleimannbrücke
- Loevelingloh
- Haus Getter
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0920/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.12.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37