AN/0521/2020
Die ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit umsetzen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
2188 Zeichen
An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusse Herrn Jörg van Geffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.04.2020 AN/0521/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Die ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit umsetzen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 08.05.2020 aufzunehmen. In ihrer Sitzung am 27.04.2020 hat die BV Innenstadt einen Beschluss zu Flä- chen für die Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt gefasst (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=768885&type=do&). Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die Verwaltung gebeten, unbürokra- tische und kreative Wege zu beschreiten, um die wirtschaftlich stark betroffene Gastronomie zu unterstützen und in diesen schwierigen Zeiten zusätzliche Flä- chen für Außengastronomie zu genehmigen. Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss begrüßt diese Initiative der Bezirksvertretung Innen- stadt ausdrücklich und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Regelungen für das gesamte Stadtgebiet umzusetzen. Dazu sollen folgende Grundsätze stadtweit zur Anwendung kommen: - Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden - Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstan- den sind und kein Fluchtweg versperrt wird - Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es keine Beeinträchtigungen hierdurch gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr) - 2 - - Es wird geprüft, ob für Flächen keine Sondernutzungsgebühr, sondern ledig- lich eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden kann. Begründung des Antrags und der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez.Dr. Barbara Lübbecke Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0521/2020
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 30.04.2020
- Erstellt
- 30.04.2020 10:43