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AN/0521/2020

Die ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit umsetzen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 30.04.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 08.05.2020, TOP 5.2

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

2188 Zeichen

An  
 
den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusse 
Herrn Jörg van Geffen 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.04.2020 
 
AN/0521/2020 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 
 
Die ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit 
umsetzen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung 
des Wirtschaftsausschusses am 08.05.2020 aufzunehmen.  
In ihrer Sitzung am 27.04.2020 hat die BV Innenstadt einen Beschluss zu Flä-
chen für die Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt gefasst 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=768885&type=do&). Vor 
dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die Verwaltung gebeten, unbürokra-
tische und kreative Wege zu beschreiten, um die wirtschaftlich stark betroffene 
Gastronomie zu unterstützen und in diesen schwierigen Zeiten zusätzliche Flä-
chen für Außengastronomie zu genehmigen. 
 
 
Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschuss begrüßt diese Initiative der Bezirksvertretung Innen-
stadt ausdrücklich und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Regelungen für 
das gesamte Stadtgebiet umzusetzen. Dazu sollen folgende Grundsätze stadtweit 
zur Anwendung kommen: 
- Parkplätze vor den Gastronomien können genutzt werden 
- Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer einverstan-
den sind und kein Fluchtweg versperrt wird 
- Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn 
es keine Beeinträchtigungen hierdurch gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr)

- 2 - 
 
- Es wird geprüft, ob für Flächen keine Sondernutzungsgebühr, sondern ledig-
lich eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden kann. 
 
  
 
Begründung des Antrags und der Dringlichkeit: 
Erfolgt mündlich 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.Dr. Barbara Lübbecke 
Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

08.05.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0521/2020
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
30.04.2020
Erstellt
30.04.2020 10:43